154. Jahrg
Montag, 1. Februar 1904
0 Man Lat auf Frankreich verwiesen, In Frankrerch aber hat der Minister (toa§ Redner durch Verlesung eines Aktenstückes belegt, die Vrafekten angewiesen, die Gründung und die Tätigkeit der 9c- werffchaften auf jede Weise zu begünstigen Bei uns m Preußen Lat der Minister des Innern und der IuittzmiNister die Behörden angewiesen, darauf zu achten, ob man nickt die Heranziehung, unorganisierter Arbeiter zu den Gewerkschaften unter den «c«' Winkel der Erpressung bringen konnte. (Sehr wahr! bei den so;., Und da fordern Sie auf, Vertrauen zu den Behörden zu haben — die durch ihre Praxis die gesetzlichen Bestimmungen auf he en -, Vertrauen zur Monarchie — wahrend derartige Urteile „'m Namn des Königs" erlassen werden. Herr Trimborn wies auf die tov. treuen Arbeiter hin. Wie lange noch, glauben Sre, wird deren . .r-
trauen zur Regierung reichen, wenn deren Organe wrtgesetzt die Arbeiterorganisationen lahmzulegen suchen? Wie wird Zentrum jetzt, nach der Erkläri.ng der Regierung, sich zu der .
des Frankfurter nichtsozialdemokratischen Arbeiterkongresses stellen, daß auch den Staatsarbeitern das Koalitionsrecht erteilt werde. Wird Herr Trimborn jetzt energisch auf die Regierungen drucken? Oder wird er die Frankfurter Forderung vreisgeben?
Wenn das Zentrum etwa zwar die Ausdchnima ^s Maliv-mS. rechts für die Staatsarbciter verlangt, aber die Bestimmung ern- fügt, daß das stoalitionsrecht nur soweit auszuuben fet., alj nt(g ein öffentliches Interesse cntgegenstcht, so Ware das allÄ« 8,^ der Praxis so gut wie die Aufhebung des Koalttion-rechtS überhaupt Wir haben hierfür ein Beispiel aus der Erfahrung. Im Hamburger Vereinsgesetz besteht die Bestimmung,fur Versamm- lungen, daß diese verboten werden dürfen, wenn eineGefahrdm^ der öffentlichen Sicherheit befürchtet werden kann und was HÄ man nicht alles mit dieser Bestimmung gemacht? Aus Be chwerden hat der Hambirrger Sen.tt sogar entschieden, daß die Polizeibehörden überhaupt nickt vervflicktet seien, die Grunde von Elchen Verboten anzugeben. Das heißt die Versammlungen auf Gnade od^ Ungnade der Polizei ausliefern. Wir haben sa m den letzten Tagen einen solchen Fall ausführlich erörtern gehört. Bordelle es in Hamburg geben, aber reden darf man.über Dordellenicht. Genau so geht es mit der Unsittlichkeit. Die Unsittlichkeit wrro vom Staate konzessioniert, aber über die Umittlichkert su sprechen, ist verboten Wenn das Zentrum dielen Weg gehen will, wenn es jetzt, wo cs sich darum handelt, die Koalitionsfreiheit zu erkämpfen. solche Beschränkungen vorsieht, dann wird die bisset nicht sozialdemokratische Arbeiterschaft, auf die sich das ^rtrum soviel zu gifte tut. bald wissen, was es vom Zentrum zu halten Hatz
Rein, wir wollen nichts von Beschränkungen wissen, wrr wollen nur darauf sehen, daß das uns gewährleistete Recht in der Pra^s wirklich ausgeübt werden kann. Wie geht man 'w allgemmnen gegen die Arbeiter vor! Wenn irgend einmal etwas pmsiert, wenn irgend eine kleine Schlägerei vorkommt, dann muß gleich mftven schärfsten Mitteln gegen die Roheit der Arbeiter einaesckrttten werden. Und was tun denn die gebildeten Schichten? Die schlagen sich Nasen stnd Ohren ab, wenn sie sich beleidigt glauben, und gerade bei ihnen dürfte so etwas nicht Vorkommen. Denn sie smb ja im Besitze der Bildung. Armen und ungebildeten Arbeitern darf man so etwas nicht zum Vorwurf machen Wohl aber den g^ bildeten Schichten, und welche krampfhaften Versuche werden nicht gemacht, die Soldatenschinder zu entschuldigen! Dagegen ist kein Mittel hart genug, wenn es gilt, emen Arbeiter zu faff^. Der einem anderen ein böses Wort zugerufen oder ihn gar verprugett hat Wenn die Arbeiter sehen, wie unreife Burschen aus Polen ’ und Galizien unter dem Schuhe der Polizei aufrucken, um ihnen ' in ihrem Kampf um Arbeit in den Rucken zu fallen, ist es da zu 1 verwundern, wenn ihnen die Galle überläuft? Und dann kmumen ' noch die Gerichte und bestätigen die Anordnungen der Verwaltungsbehörden! Da silid es manche Gerichte, die sich da besonders hervortun! So das Breslauer Gericht. Dort scheint wyend etwas los zu sein, die Richter scheinen von einer epidemischen Gehrrn- krankheit befallen zu sein . . .
Vizepräsident Pansche: Diesen Ausdruck dürfen Sie anf preußische Richter nicht anwenden. Ich ruft Sie deshalb zm: Lwd- nung. (Lebhafte Zustimmung rechts. Abg. Bebel ruft. Die Tatsachen sind doch nun einmal wahr! Ein Abgeordneter auf der Rechten ruft aufgeregt: Unverschämtheit!)
Abg. Legten lfortfaLrend): Sie haben hier nicht das Recht, mir Unverschämtheitborzuwerfen. ... . ,
Vizepräsident Paasche (in der irrigen Annahme, daß Abg. Legren gegen ftine Anordnung etwas gesagt hat): Von Unversckanttb-'tt kann hier nicht die Rede sein. Ich darf nicht gestatten, wß man auf preußische Richter, die in Ausübung ihres Amtes handeln, beleidigende Ausdrücke anwendet. .
Abg. Legten ssortfahrend): Aber jener Herr dort hat mcht das Recht, mir Unverschämtheit zuzurufen . . . „ , T> ,
Der aufgeregte Abgeordnete von der Rechten, der sich als der Abg. Sch er re (Np.) entvuvvt, erhebt sich plötzlich und begrnrtt zum Erstaunen aller eine Rede zu halten. Ber den Worten: Ich nenne es eine Unverschämtheit, wenn . . ^unterbricht ihn der
Vizevräsident Paafche und sagt: Sie haben nicht das Wort. Wenn Sie den Ausdruck Unverschämtheit gebraucht haben, so rufe ich auch Sie zur Ordnung! (Der Abg. Scherre macht eine ttese Ver
beugung und setzt sich.) ...
Abg. Legien ssortfahrend): Die Behörden und die Geinchte leisten zweifellos den Unternehmern Vorschub. Wie war e§ denn in .Krimmitschau? Die Arbeiter batten Mittel genug, um es weiter auszuhalten. Aber ihr Gemeinsinn gebot es ihnen, wieder an die Arbeit zu gehen. Der Abg. Lehmann sagte: Wenn die Unternehmer sich koalieren, sind die Arbeiter verloren. O nein! Aber freilich, wenn die Unternehmer auf jede Weise von den Behörden unterstützt werden, dann fteilich wird es den Arbeitern schwer, ihre Sache zu verfechten. Die sächsischen Behörden sind für den unglücklichen Ausfall verantwortlich', hätten sie sich nicht auf die Sette der Unternehmer gestellt, dann hätten diese nicht gesiegt. So aber waren den Arbeitern die Hände gebunden. Und jetzt melden die^Fabrikant«, einfach ihre Arbeiter mis dem Verband ab Das sind die Favm- kanten, die der Abg. Lehmann gestern nicht genug loben konnte, In demselben Augenblick, wo die Unternehmer sich fest koalieren, nehmen sie den Arbeitern das Koalitionsrecht. . . .
Vizepräsident Tr. Pansche ersucht den Redner, sich mcht zu wett über den Krimmitschauer Stteik zu äußern.
Abg. Legien (fortfahrend): Ich habe an den Vorgängen m .Krimmitschau nur nachweisen wollen, wie es Mit dem KoaXxtxows» recht der Arbeiter steht. Es kommt weniger darauf an, welwe Gestalt das in Aussicht gestellte Gesetz hat, als wie es gehandhatt wird. Wir brauchen vor allem eine Sicherung des KoasittonsreMis gegenüber der Regierung und den Verwaltungsbehörden. stehen bezüglich der Arbeiterkammern auf dem Standpunkt, i aß em gesetzliche Vertretung der Arbeiter geschaffen werden M Das haben wir bereits im Jahre 1884 verlangt. Die gesetz1 91
tretung der Arbeiter muß unabhängig sein von der Frage der _ ertennung der Berufsvereine. Die wichtigste Forderung ist die eines ft eien Koalitionsrechts und eines fteren Der ammlungsrech«. Alles übrige folgt später von selbst, wenn erst dieser Unterbau geschaffen ist. Ten jetzigen Zuchthausstaat muffen tmr unter allen Umständen beseitigen. (Beifall bei den So?-),
Staatssekretär Graf PofadowSkv: Mit se^r daß
es ungesetzlich wäre, wenn Preußen ,etzt fern Veremsrecht andern würde, steht der Vorredner im Widerwruch mit den Äuffa 'MIen der meisten Staatsrechtler. Ich erinnere Krran, daß 'M Sttcstg-wtz- buck überall Vorschriften gegen den Mißbrauch des Vereins- und Versammlungsrechts enthalten sind und daß auch m der Strafprozeßordnung Vorschriften über die Zuwiderhandlungen gegen oaS Vereins- und Versammlungsrecht stehen. Ich konnte die namhaftesten Straftechtslehrer anführen, die der Meinung sind, 4 J Ei>.z5lstgaten berufen sind, solange ihr Landesrewt auf dem Gttnete des Vereinswesens zu andern, als nicht von (selten des ew
Parlamentarische Verhandlungen. Nachdr; ck ohne Vereinbarung nicht gestattet.
Deutlcher Reichstag.
2 2. Sitzung vom 3 0. Januar-
1 Uhr. Das Haus ist schwach beetzt.
Am Bundesratstifcke: Graf Pofadowsty u. a.
Auf der Tagesordnung steht die Interpellation Lrimborn-Dr. Hitze (3tr.): . w .....
Werden die verbündeten Regierungen nunmehr m Ausführung der Kaiserlichen Erlasse vom 4. Februar 1890 gesetzliche Bestimmungen „über die Formen" m Aussicht nehmen, „in denen die Arbeiter durch Vertreter, welche ihr Vertrauen besitzen, an der Regelung gemeinsamer Angelegenheiten beteiligt und zur Wahrnehmung ihrer Jntereffen bei Verhandlung mtt den Arbettgebern und mit den Organen der Regierung befähigt werden"?
Darf insbesondere baldigst erwartet werden:
d. Die Vorlage eines Gesetzentwurfs behufs Regelung der privatrechtlichen und öffentlichrechtlichen Verhältnisse der Berufsvereine, insbesondere hinsichtlich der leichten Erlangung der Rechtsfähigkeit und der vollen Sicherung des KoaliticmSrechts, „ , „ ... _ .,
2 . Die Vorlage eines Gesetzentwurfs, betreffend die Errichtung einer geordneten Vertretung der Arbeiter (Arbetter- kammern) „zum freien und friedlichen Ausdruck ihrer Wünsche und Beschwerden" auch gegenüber den Staatsbehörden?
Der Präsident richtet zu Beginn der Schung an den Staatssekretär des Innern Grafen Pofadowskh die Frage, ob er zur Beantwortung der Interpellation, sich bereit erkläre. Die Frage
mrd bejaht. <
Zur Begründung der Interpellation erhält das Worft >
Abg. Trimborn (Ztr.): Unsere Sozialpolitik befindet, sich . gegenwärttg in einem kritischen Moment, das ist ®mpfmben weiter Volksfteise. Die Thronrede bat eme volle Beftiedigung in . dieser Beziehung nicht geben können. Sie laßt kernen Schluß aus den springenden Puntt zu: welche rechtliche Stellung die cckgani- sationen der Arbeiter haben sollen. In dieser Hinsicht Klarheit zu schaffen, ist der Zweck der Interpellation. Kommt die Regierung hier nicht den Wünschen der Arbeiter entgegen, so versiert sie das Vertrauen der Arbeiterschaft. Nicht mehr und nickst toc™ger steht auf dem Spiel. Das hat der Frankfurter Arbeiterftngreß bewiesen, der gezeigt hat, daß es eine der sozialdemokratischeneben- bvttige Arbeiterschaft gibt, die ebenso wie diese die Vertretung der Arbetterinteressen will, aber vom Materialismus, Kollektivismus und Republikanismus nichts wissen will. Diese verlangt die volle Koalttionsfteiheit und Rechtsfähigkett der: BerufsvereE Es wäre geradezu verhängnisvoll, wollte man sich dagegen sperren. Man würde diese Arbetterschichten sich entfremden, ins Lage.r der Sozial- demokratte treiben und damit das Schichal der Sozialreform besiegeln. Es ist ein Postulat der Gerechtigkett, dem wrrtschaftl^en Kcrncpf der einzelnen Klasien Licht und ZÄtzu vers^rffen. Was den übrigen recht ist, muß der Arbeiters chÄt bullig sem.Wann endlich werden diese Grundsätze in unserer Gesetzgebung zum Ausdruck gelangen? Vor allem ist eine absolute Sicherung des Koasi- tionsrechts erforderlich. Kommt es doch fttzt vor, datz Arb^tgeber dieses Recht dadurch illusorisch machen, daß sie ihre gewerkschaftlich organisierten Arbeiter entlassen. Ich habe selbst ein Attiettsbuch gesehen, in dem die Zugehörigkeit 3ur Organisation ausdrücklich als Entlasiungsgrund angegeben war Dazu konmtt, daß das Koa- littonsrecht tatsächlich den landesgesetzlichen Vesttmmungen ausgeliefert ist. Die Vereinsgefetze einzelner Bundesstaaten legen der .Koalitionsfreiheit lästige F-st-ln an, fo di- Besamungen ub-r die Mitgliedslhost w-Micher Personen, über vorsckmftsmatzig- An- und Wmeldnng usw. Nun ist ja in Preichen eine “
gesetz angekündigt worden, die zwar den Wünschen der!.Flaueni entgegenkommt, aber dafür soll sie wiederum mtt vielen diskrettonaren Vollmachten der Polizei belastet werden, denen meine Freunde me zustimmen können. Wir fordern em großes, einheitliches Vereins- und Versammlungsrecht. Weshalb soll man denn m Preußen nicht haben, was einzelne süddeutsche Staaten schon lange bes^. - Berirfsvereme sind ein altes Schmerzenssind des Reichstags (Heiterkeit), sie können zwar verklagt werden, dürfen aber selbst nicht klagen, und immer schwebt über ihnen das Damoklesschwert der behördlichen Auflösung. Die Frage der Rechtsfähigkeit der Berufsvereine ist eine Frage der GleEerechttgung. Dürfen wir hoffen, daß der Reichskanzler sich vom Bann berjemgen Kreise, die sich dieser Gleichberechtigung entgegenstemmen, emanzipieren und zu der staatsmännischen Höhe aufschwingen Wird, dem Verlangen aller gereckt Denkenden und sozial Gesinnten endlich nachzugeben? Der Reichstag hat mehrfach gezeigt, daß er auf dem Boden Mer Forderungen steht. Auch politisch klug ist es, endlich emen energischen Schritt hier zu tun. Die beste Bekampftmg der frafie ist die, daß man sie mitwirken laßt. Das beste M'ttel zum wirffchaftlicken Frieden wäre die „Einrichtung von Arbeitskammern. Redner plädiert für lokale und für Bezirks-Arbettskammern. Die Wahlen zu denselben müßten jedenfalls auf Grund des Propor- erfolgen’ Sie gegen die «ibeiMEmern ?e- machten Einwände sind haltlos. Wenn man auf Holland hwwerst, so ist zu bemerken, daß die dortigen Arbeitskammern nur aus dem Grunde ihren Funttionen nicht gerecht werden können. weil. dort die Arbetterschaft nicht genügend organisiert ist. fehlt dort der Boden, auf dem die Kammern gedeihen können. Bei uns siegen di' Verhältnisse gerade umgekehrt. Der Boden ist uns .'-rettet. Nun sagt man weiter, die Arbeitskammern wurden bloß neue Nester ftir die Sozialdemokratte werden. (Sehr richttg! rechts.). Nein, P!» ;dickst richttg. Es ist durchaus nicht ausgemacht, daß die Sozialdemokraten in den Arbeitskammern die Majorität erlaßen Wenn z B das Proporttonalshstem eingeführt wird bei der Wahl der Arbeitgeber, dann ist es ganz ausgeschloffen, daß die Sozial- d-mosi-aten die Majorität erlangen. „ ,, „ _
Denken Sie nur an die Erfahrungen, die wir bei den Gewerbe- aptI(fiten gemacht haben. Man mag über die häßlichen Beglett- erfcheinunaen Bei den Wahlen zu den Gewerbegerichten denftn wie man will: das läßt sich nicht leugnen, daß dieGewerbeg-Eerm «roßen und ganzen gut funktionieren, und daß sie sich he attgememe Qmg erworben haben. Weshalb sollte es denn bei den Arbetts- f(mauern anders sein? In dem Berichte über die holländischen Arbeitskammem i stauch die Tättgkeit der Sozialdemokraten lobend erwähnt Freilich ist anerkannt worden, daß die holländischen Sozialdemokraten von den deuffchen Sozialdemottaten noch sehrvrel S Zn. (Zuriif bei den Sozialdemoftaten: Sehr richttg!) Allerdings hat man dabei nicht an den Dresdener Jungbrunnen gedacht (Große Heiterkeit.) Wenn wir Arbeitskammern Hattern so würden auch die lettenden Regierungsfteise. m nähere Berührung mtt den Arbettern kommen, und dies Ware ein großer Vorzug. Ich
richte deshalb an die Regierung das ciceronische: quousque tendem J Es gilt, die Pflichten des sozialen Königtums zu erfüllen, das nicht vernnbar ist mit dem ^arfmachertum. Also Volldampf voraus, i Beifall im Zentrum.)
Staatssekretär Graf PosadowSky: Ich habe namens der ver- , kündeten Regierungen folgende ^ErklÄmng abzugeben. Die verbündeten Regierungen sind grundsätzlich mcht abgeneigt, die Rechts^ fähigkeit der Berufsvereine der unter die Gewerbeordnung fallenden Arbeiter und Arbetterinnen anzuerkennen und biefeJ8eruf§üeremc insowett als juristische Körperschaften auszugestalten mstt allen Rechten und Pflichten, welche juristtscke Personen zu haben pflegem Die verbündeten Regierungen gehen aber hierbei von der Auffaffung aus, daß in ein derartiges Gesetz die Arbetter m den meisten Stm» - und gewissen öffentlichen Bettieben^.welche dringende und wickttge Aufgaben der Allgemeinheit zu erfüllen haben, mcht "gegriffen sind. Die verbündeten Regierungen gehen ferner von der Auffassung aus, daß bei einer derartigen gesetzlichen Regelung Vorsorge zu treffen ist, daß auch die Minderheit ausreichend geschützt ist und sich die Berufsvereine, welche die wirtschaftlichen Interessen der Arbeiter bertreten wollen, von diesen gesetzlichen und eventuell statutainsch festzulegenden Grundlagen nicht entfernen dürfen. SBaS öje ar- betterbertretungen anbetrifft, so ist bereits m den ^hnndlungen des Reichstags bom 16. Januar 1901 angeführt, daß man die betreffenben Bestimmungen der Gewerbeordnung erweitern miyse. um den Arbettern Gelegenheit zu geben, nn Sinne der kaiserlichen Botschaft vom 4. Februar 1900 m friedlicher Wette ihre Wünsche und Jntereffen sowohl gegenüber den Arbeitackern wie gegenüber den Behörden zur Geltung zu bringen. Entsprechend den Wünschen des Reichstags sind denn auch m ber Novelle zum Gewerbegerichtsgesetz derarttge Grundlagen gegeben. Damit war ein grundlegender Schritt getan zur Bildung der Arbetterver- trehmqen, welche in dem allerhi sten Erlaß vom 4 Februar 1890 versprochen sinb. Die verbündeten R-gierungen s bereit m l dieser Grundlage die Arbeitervertretungen aetter auszubauc. .~et- S, welche den allgemeinen Grundlagen des genannten alle -
sten Erlöstes enffprechen. Was schließsich die Frage der Er- rickttmg eines eigenen Reichs-Arbeitsamtes bettifft, w kann es Uck nur darum handeln, die arbcitsstattstiscke Abteilung des )katt'ttscken Amtes des Reiches in gleicher Weise miszubilden zu emer unter dem Reichsamt des Innern stehenden selbständigen Behörde, wie etwa die biologische Abteilung abgetrennt und selbständig gemacht werden soll gegenüber dem Reichsgesundheits amt. Cb und wann em der- ; artiger Schritt getan wird, wird von der Etatsgestaltung mnk- ’ tiger Jahre abhängen. (Beifall.) .. m ,
Auf Antrag des Abg. Grober (Ztr.) findet die Besprechung der Interpellation statt.
Abg. Legien (Soz.): Nachdem die Regierung jahrelang über ; diese Frage Erwägungen angestellt hat, gibt sie heute eme Er- ' flärung ab, die sie nach keiner Richtung hm bindet, den Zeitpunn ' vollständig unbestimmt läßt usw. Seit mehr als drei Jahrzehnten ' beschäftigen sich die gesetzgebenden Körperschaften damtt. Auch gibt 1 es bereits parallele Gesetze in anderen Staaten, sodaß bon einem Sprung ins Dunkle wirklich nicht mehr die Rede sem «nm. Wenn die Regierung den oft ausgesprochenen Willen des Reichstages immer wieder unberücksichtigt läßt, so trägt auf der anderen Sette der Reichstag die Schuld, daß er seinerseits die Forderungen der Regierung (tn Militär- und Marinesachen usw.) immer wieder bewilligt. Wäre der Reichstag, wäre insonderheit das Zentrum hier von ber nötigen Energie und bon dem guten Willen beseelt, Wandel zu schaffen, so wäre die Regierung langst gezwungen, andere Satten aufzuziehen. Da aber auf beiden (selten viel versprochen, aber nichts getan wird, so hat die Arbetterschaft das Vertrauen zur Regierung und zu den Mehrheitsparteien verloren.
An sich ist der § 152 G. O. wettgehend genug, weitgehender, als z. B. die enffprechende Besttmmung in Frankreich. Durch die Verwaltungsbehörden wird aber seine Wirksamkeit so )ehr cinge- schräntt, daß die Gewerkschaften den ihnen zustehenden Charter nicht haben. Die Anwendung der vereinsgesetzlichen Vorschriften der Einzelstactten auf die Gewerkschaften ist widerrechtlich. Trotzdem hat sich diese Verwaltungspraxis eingebürgert, sodaß das reichsgesetzlich gewährleistete Koalitionsrecht tatsächlich der Willkür der Polizei und der in ihrem Sinne erttscheidenden Richter preis- gegeben ist. Die Arbeiterkoalittonen sind in ihrer Bewegungs- fteiheit durch allerhand Chikanen gehemmt. Eine Feste! ist mittlerweile gefallen: das Verbot des Inverbinbungtretens bas der Reichskanzler, gebunden durch sein Versprechen, aufheben mutzte. Damit wurde den Gewerkschaften die Möglichkeit einer strengen Zen- ttalisation gegeben, die für ihre Tättgkeit nnerlaßsick ist. Keb.iebcn ist das Verbot der Teilnahme von Frauen und Mlnderiahrigen an ber gewerkschaftlichen Organisation, und dieses wird oft mtt großer Rigorosität gehandhabt. Eine weitere Maßregel zur Erickwerung ber Organisation ist die Bestimmung, daß die Mitgliederlisten em- gereicht werden müssen. Werben biefe Listen doch zuweilen von den Behörden dttesi den Unternehmern ausgeliesert, sodaß bieie ihre gewerkschaftlich organisierten Arbeiter maßregeln können.
Eine besondere Chikane eittsteht aber noch durch die — vom Oberverwaltungsgericht bestättgte — Besttmmung daß der Zentralverband als ein einzelner Verein anzusehen ist, daß daher trn FiUal- ort die Mitgliederliste aller Filialen eingereicht werden rnsi Durch alle diese reaftionären Vorschriften wird das Koasittonsrecht d- facto illusorisch gemacht. Vor allem durch die über die grauen. Das einfache Gefühl der Gerechttgkeit erheischt es, daß Den Frauen, die alle Pflichten der Staatsbürgerinnen haben, auch deren Rech c zu teil werden, vor allem aber, daß sie m ihren wirtschaftlichen Beziehungen nicht Beschränkungen unterliegen, die ihre Lage verschlechtern. Nun hat der Wg. Trimborn auf eine in Preußen ,'u erwartende Abänderung des Vereinsgesetzes verwiesen Meiner Ansicht nach hat Preußen nickst mehr das Recht, eine solche Abänderung vorzunehmen. Das Vereins- und Versammlungsrecht ist nach 4 der Verfastung Reichssache. Solange das Reich von dieser Bestimmung keinen Gebrauch machte, konnten die Einzelstaaten tun, was sie wollten. Nachdem das Reich aber sich dieser Materie bemacktigt und eine dahingehende Enffcheidung gettoff en hat, ist die Eache.der Kompetenz der Einzelstaaten enttückt, und das Einbringen einer solchen Novelle im preußischen AbgeordnetenhMife Ware ungesetzsick. Das beste wäre, wenn der Reichstag selbst auf diesem Gebiete vor-
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