ausdrücklich darauf aufmerksam, daß em erheblicher Teil der Bestimmungen, die heute vielfach angegriffen werden, damals teils von landwirtschaftlichen Vertretern, die zur Konferenz berufen waren, direkt herrührte, teils von ihnen gebilligt toar.
Meine Herren l In der Vorlage sind die beiden markantesten Punkte dieser ganzen Bewegung, gegen die — wie ich im Anfang ausgeführt habe — sich hauptsächlich die Opposition der Börsenkreise richtete, das Börsenregister und das Terminhandclsverbot verblieben, man hat nicht an diesen beiden Grundpfeilern des Gesches von 1896 gerüttelt. Was man nur geglaubt ha:, tun zu müssen, ist, daß man dem Bruch von Treu und Glauben entgegentritt, und ein weiteres bezweckt das Gesetz nicht. Ich darf nach dieser Richtung hier kurz auf das verweisen, was auf Seite 9 der Motive gesagt ist.
Meine Herren! Den tatsächlichen Inhalt der Gesetzesvorlage darf ich nur ganz kurz skizzieren. Für die nicht im Börsenverkehr stehenden, für die Außenstehenden, für die hauptsächlich der Schutz des Börsengesetzes bestimmt lvar, wird nichts anderes verlangt, als daß sie ihre Schulden aus Börsengeschäften ausdrücklich schriftlich anerkannt haben und zweitens, daß, wenn sie eine Sicker- heitsstellung, eine Kaufton für Geschäfte im voraus gewähren, die Effekten bestimmt mich zu oezcichnen sind, und drittens, daß Aufrechnung von Forderungen aus entgegenstehcndcn Geschäften möglich sein soll.
Daneben ist mich für alle gülftg eine Vorschrift des Bürgerlichen Gesetz-Buches eingeschränkt, wonach Ansprüche, die jetzt erst in 30 Jahren verjähren, auf eine sechsmonatliche Verjährungsfrist eingc schränkt werden sollen. Auch das erscheint als eine unbedingt notwendige Bestimmung, um unerträgliche Unsicherheiten des Verkehrs zu beseitigen. Für die kaufmännischen Kreise ist dann weiterhin noch der Registereinwand beschnitten worden, einmal für diejenigen Kaufleute, die ins Handelsregister eingetragen sind, dann für die regelmäßigen Börsenbesucher und für solche, die Börsengeschäfte berufsmäßig betreiben, aber, darauf kommt es wesentlich an, alles dieses nur gegenüber solchen Kontrahenten, die ihrerseits inSBörscn- register eingetragen sind.
So stellt sich dieses Gesetz tatsächlich dar als eine Verstärkung *c8 Druckes, sich ins Börsenregister eintragen zu lassen, und ick zweifle nicht bar an, daß die Folge dieses Gesetzes auch sein wird, daß das Börsenregistcr in erheblicherer Weise zur Durchführung und Geltung kommen wird, als es seither der Fall toar. Der Zeit- Handel mit Produtten, der meiner Auffassung nach für die weitesten Kreise unentbehrlich ist, soll wieder ermöglicht werden, wenn es sich handelt um Geschäfte zwischen Erzeugern, Verarbeitern, Händlern, die mit diesen Waren sich beschäftigen und die ins Handelsregister eingetragen sind, und mit Genossenschaften dieser Interessenten. Auch hier bleibt das im Börsengesetz bestehen, worauf man früher den größten Wert gelegt hat und warum man meines Erachtens überhaupt das Gesetz gemacht hat: für die Outsiders der Börse bleibt das Börsengesetz im wesentlichen wie früher bestehen.
Die Bedingungen, die zur Zeit hier an der Börse bestehen für bas Zeitgeschäft mit Produkten, sind unter erheblicher Mitwirkung landwirtschaftlicher Vertreter entstanden, und ich habe die Auf- sassung, daß dieses Geschäft im wesentlichen den Bedürfnissen entspricht Aber es ist eine große Rechtsunsicherheit vorhanden; man befürchtet in den Kreisen der Produktenbörse, daß durch Erkenntnisse des Reichsgeftchts mich hier eine andere Auflassung platz greifen konnte, und daher erscheint es dringend geboten, hier eine Klarstellung zu schoflen, die die Gefahr misschließt, daß Nichftgkeits- klagen auch aus berartigen Zeitgeschäften entstehen. Nun finb in der öffentlichen Diskussion erhebliche Einwendungen dagegen gemacht worden, daß die Bedingungen, unter denen ein solches Geschäft zugelassen werden soll, vom Bundesrat genehmigt werden sollen. Es war kaum anders möglich, als den Bundesrat hier hin- zustellen als die genehmigende Behörde. Für Berlin hätte ja die preußische Staatsregierung, der preußischeHandelsminister cbentueH genügt. Mer der Bundesrat ist für dies hier als Reichsgeseh die einzig mögliche Stelle, um als Genehmigungsbehörde zu dienen, und der Bundesrat gibt meines Erachtens auch den der Börse nicht fleundlich Gesinnten erheblich weitere Garantien, als ein einzelnes Ressort. Die Aufrechterhaltung oder Sicherstellung eines Zeitgeschäfts in Produtten, speziell in Getreide, ist aber meines Erachtens em dringendes Bedürfnis nickt nur für den Handel, sondern speziell auch für die Landwirte. Ich meine daher, es ist nicht mit Unrecht in der Presse behauptet worden, daß die schleckten Resultate vieler Komhausgenosienschasten Aum großen Teil darauf zurück - zu führen finb, baß biefe Genossenschaften einen erheblichen Teil bes Risikos bes Zeitgeschäfts auf sich nehmen müssen, ben sie verständigerweise abwälzen können auf eine Börse, in bet ein angemessenes Zeitgeschäft etabliert ist. Auch Müller unb anbere geschäftliche .Kreise haben bas größte Interesse baran, gerabe wenn sie solibe bleiben wollen, sich in einem angemessenen Zeitgeschäfte gegen das Risiko decken zu können, das sie gegen die Konjunkturen laufen müssen.
Aus die nähere juristtsche Begründung der Vorlage verzichte ick setzt, sie mag berufenerem Munde Vorbehalten bleiben, und kann auch in der Kommission erfolgen.
Nur eins muß ich noch erwähnen, daß im Artikel 2 der Vorlage eine beschränkte rückwirkende Kraft gewährt wird für die dort genannten Bestimmungen, und dies scheint mir auch unbedingt geboten, um für die Verjährung die notwendige geschäftliche Sicherheit zu gewähren. Ich gehöre nickt zu denjenigen, die die vielen Uebeljtänbe, die an den Börsen entstanden sind, irgendwie bestreiten wollen. Mer die Börse al? solche ist eine absolute Notwendigkeit für unsere gesamte Volkswirtschaft. Die Börse muß, um gut und voll zu funktionieren, ein Markt fein, an dem man jederzeit jedes Quantum laufen und verkaufen kann. Das ist aber nur möglich, wenn die Börse in erheblichem Maße spekulative Elemente enthält. Diese spekulativen Elemente müssen die Verantwortting au sich nehmen, die der von Natur ruhige Geschäftsmann nicht kaufen kann. Ich bin einverstanden damit, daß Leute, die nichts mit der Börse zu tun haben, tunlichst von ihr ferne gehalten werden sollen, aber weite geschäftliche Kreise sind notwendig, die die Spekulationsgefahren, btc heute die Weltmärkte mit sich bringen, aufnebmen. Eine mächtige Börse, mögen wir das nicht verkennen, ist ein ganz gewaltiger politischer Mackttattor. den wir mebt entbehren können. Durch die Form, die die Geschäfte auch bei und jetzt angenommen
haben, durch die Form als Kassagesckäfte sind erhebliche Geldmittel feftgelcgt worden. Hunderte von Millionen fremden Geldes, die früher lohnend an unserer Börse gearbeitet haben, sind aus dem. Lande getrieben, sind zurückgegangen gegenüber den Gefahren, die das Börsengesetz in Deutschland bot. Eine weit größere Zahl von Millionen, wie mir von Sachverständigen gesagt ist, sind an ausländische Börsen gewandert, um dort fruktifiziert zu werden.
Mes zusammengerechnet, bedeutet diese Bewegung eine gang gewaltige Schwächung unserer gesamten finanziellen Kräfte, unb das müsien wir uns klar macken, eine Sckwäckung unserer finanziellen Kräfte bedeutet auch eine Schwächung unserer politischen Kraft, denn schon zu Montecueulis Zeiten ist Geld und Geld und toteber Geld der maßgebende Faktor gewesen, um politische Macht in Kraft umzusetzen, und die furchtbaren Schäden, die der Kapitalismus hervor-' zurufen zweifellos imstande ist, dürfen uns nicht abhalten, zu erkennen, daß eine kräftige Börse uns' notwendig ist, um den Wirtschaftlichen Kampf, ben wir heute nun einmal mit der ganzen Wett zu führen haben, zu führen. In den letzten Jahrzehnten haben sick nach dieser Richtung hin die Verhältnisse so gewaltig verschoben, sind die Rückwirkungen in der ganzen Welt so viel großartiger und ge- walfiger geworden, als früher, daß wir hier in_ erheblichem Maße Rücksichten nehmen müssen, und daß ftrir die Kämpfe, in denen tn der Welt die Kapitalsmacht entscheidet, nicht unterschätzen dürfen Die Absicht des Börsengesetzes vom Jahre 1896, dem Borsenipiel zu Steuern, war durchaus berechtigt. In den Mitteln aber, die man ergriffen bat, um weitere private Kreise, die nicht an die Börse gehören, vom Börsensviel abzuhalten, bat man sich meines Erachtens vergriffen. Die Einschränttingen, welche man durch die Nichtigkeitserklärung von Ansprüchen aus Börsentermingeschaften erzwingen wollte, zeigt schon einen moralischen Defekt in weiten Kreisen des Volkes, dessen Bedeutung nicht zu unterschätzen ist. Ich will Ihnen aus der SRegiftratur, die im Jahre 1891 über die Verhandlungen im Handelsministerium aufaestellt ist, durch einen dort publizierten Brief noch einmal ins Gedächtnis zurückrufen, w,e wett d,e Begriffe von geschäftlicher Ehre fick verwirrt hatten. Ein rheinischer Bankier schrieb an eine Berliner Firma:
„Nm 27. Februar 1899 kaufte ich von Ihrer Filiale in Essen einen Kux Wildberg zu 8200 Mk. — abzunehmen täglich, spätestens am 1. Mai 1899. Da nun diese Termingeschäfte gesetzlich verboten sind, so ersuche ich Sie, mir den Kaufpreis mit 8200 Mark einsenden zu wollen, wogegen ich Ihnen einen Kux Wildberg nebst Zession zur Verfügung stelle. Es wird Ihnen wohl bekannt fein, daß ein derartiger Prozeß in Berlin geschwebt hat unb schließlich beim Reichsgericht sein Ende erreicht hat. Das Reichsgericht hat babin erkannt, daß derartige Termingeschäfte nichtig sind unb des- halb keine Verbinblichkeit erzeugen, unb baß bas Geleistete zuruck- erstattet werden muß. Wenn Sie sich nun Kosten sparen wollen, bann senden Sie mir ben Bettag umgehenb ein, anbernfalls ich leiber Klage gegen Sie einlegen muß. Es wird Ihnen wohl bekannt sein, daß die Hasper Bank in einem ähnlichen Fall freigesprochen tft.e
Dabei wirb hier in ber Registratur hinzugefügt, bezeichnet sei, baß ber Schreiber ben Kux zu 8200 Mk. tatsächlich abgenommen unb bezahlt habe, daß ber Kurs im Laufe besIahres 1900 von 8200 auf 20 000 Mark gestiegen sei, baß aber im August 1901, also ehe ber Brief geschrieben warb, ber Kurs toicber auf 1000 Mk. gefallen fei. So wurde das Börfengesetz von 1896 gemißbraucht zu einer geradezu frivolen Entziehung von durchaus rechtlich bestehenden Verpflichtungen. Dagegen muß ich als der berufene Vertreter deS Handelsstandes strenge Verwahrung einlegen, daß derartige Handlungen überhaupt im Handelsstande vorkommen sollen. Meine Pflicht ist es, mit dahinzuarbeiten, daß Treu und Glauben vor allen Dingen im Handelsstande herrschen, und daß solche Fälle, wenn sie auch nur in der Minderheit vorgekommen sind, tunlichst unmöglich werden. Auf der Stellung des Handelsstandes in Deutschland, in ber ganzen Welt beruht zum erheblichen Teil unsere wirtschaftliche Kraft Wenn Sie in überseeische Orte gehen, so werden Sie finden, daß dort zum großen Teil die deutschen Häuser die ersten sind, und wo nicht deutsche Firmen die ersten sind, doch in den ersten Firmen anderer Nationen zum erheblichen Teil Deutsche die Führer sind, 'llles das beruht darauf, daß der deutsche Kaufmann im hohen Rufe steht der Ehrlichkeit, daneben der Tüchtigkeit und von vielem Wissen. Das aufrechtzuerhalten ist meine Aufgabe, und an einem Stück hiervon mitzuwirken ist meine Pflicht bei diesem Gesetz. Ich bitte Sie dringend, helfen Sie mir, daß dies Gesetz zu Stande kommt, unb daß der schmähliche Mißbrauch, der mit diesem Gesetz getrieben wird, für die Zukunft unmöglich gemacht wirb. Noch eins! Ich bitte bringenb, mit bahin zu arbeiten, daß die Fertigstellung dieses Gesetzes sich nicht zu sehr in die Länge zieht, daß wir tunlichst noch in dieser Session das Gesetz fertigstellen. Wir haben lange Zeit zögern können mtt der Einbringung des Gesetzes, weil wir uns in einer Niedergangsperiode befanden, tn welcher der Versucher nickt an die Leute heran trat, aus dem Gesetz daS zu mißbrauchen, was zu mißbrauchen war. Wir sind aber jetzt in eine neue Periode vergleichsweisen wirtschaftlichen Wohlbefindens ein» getreten, unb bie Tage beS 9. Februar unb bes 20. Februar biefeS Jahres sind ein Warnungszeichen dafür gewesen, daß auch mal wieder Katastrophen eintreten können, die uns schweren Schaben bringen Ich bitte nochmals bringend: helfen Sie, was Sie können, damit dies Gesetz baldigst zu Stande kommt!
Graf Kanitz skons.j: Es dürfte sonst noch nie oorgekommen sein, daß ein Erwerbsstand sich einfach einem Gesetz nicht unterwirft und daß die Regierung sick da? einfach gefallen läßt und einlentt. Das hebt die Autorität der Regierung nicht. Der Rückgang ber Geschäfte unb der Stemveleinnahmen ist durch das Börsengesetz und die Erhöhimg des Börsenstempel? nicht verursacht. In England hat der Börsenstempel im Jahre 1903 opne solche Gesetze 18 Millionen Mark weniger eingebracht als im Jahre vorher (Hört! bortl) Wäre die Revisionstätigkeit eine schärfere, dann wären auch die Einnahmen höher. So gab eS nach der „Köln. VolkSztg.", der ich die Verantwortung überlasse, in Preußen i. I. 1901 2556 revisionS- pflichtige Bankiers, davon wurden nur 522 revidiert sHört! hört! reckt?), bei denen 1365 Defraudationen fcftgcftcHt wurden. sHört! ! hört', reckts.s In anderen Bundesstaaten ist es ähnlich. Die Kon- fcls sind in den anderen Staaten, z. B in Frankreich, an dem I berühmten 8. unb 9. Februar noch stärker gefallen, als unsere
Staatsanleihen; unsere Börse ist also widersiandsfähiger, offenbar unter bem Schutz des Börsengesetzes von 1896. (Heiterkeit rechts.)
Ein Kursrückgano von Indiifttiepavieren, z. B. ber Hibernia, um meinetwegen 10 Droz, schädigt den Volkswohlstand nickt; eS wird fein Zentner Koble weniger gefördert, es wird lediglick bet Dumme gefebäbigt, der fick verleiten läßt, feine Aktien billig loszu» schlagen. (Sehr wahr! rechts.) Nun soll ber Abschnitt 4 bes Bcr- sengesetzes abgeänbert werden. Dann würde vom Börsengeseh so gut wie nickt? übrig bleiben; nur der Börsenausschuß unb bet Staatskommissar. (Sehr richtig! rechts.) Im Börsenausschuß haben wir mit 11 von 35 Stimmen — denn der Bundesrat ist ja s'o frcunblidj, sein Hineinwahlreckt lediglick auf Dörsenkreise zu br- ziehen — eine Revision des Börsengesetzes für noch zu früh erklärt. Aber da sie dock erfolgen soll, haben wir wohlwollend mtt- gearbeitet und unsere Vorschläge gemacht. Sie beziehen sich v- der Hauptsache darauf, die Disvarität der Bestimmungen über. Spiel und Wette mit den Grundsätzen des bürgerlichen Gesetzbuch? zu beseitigen. Nun gebt aber die Vorlage ja noch erheblich weiter als die Beschlüsse des Bundesrats vor drei Jahren. Ter Bundesrat soll die Veftignis erhalten zum Erlaß von Bestimmungen über ein legales Zeitgeschäft. Das heißt nichts andere? als auf Umwegen den Getreideterminhandel wiederherzustellen. sHört! hört! reckts.) In der Begründung der Regienmgsvorlage wird ja ausdrücklich gesagt, daß gewisse legale Zeitgeschäfte an der Berliner Börse stillschweigend von ber preußischen Regierung geduldet seien.
Tas klingt sehr verdächtig und zeigt mir die Neigung der preußischen Regierung zu weitgehendem Entgegenkommen. Heißt eS ja doch auch in den Motiven, daß einer bestimmten Art von Geschäften durch die Rechtsprechung des Reichsgerichts der Rechtsboden entzogen sei. Nein, sie haben überhaupt keinen Rechtsboden gehabt (Lebhafter Beifall rechts) und ick rufe: Bravo, Reichsgericht! (Stürmischer Beifall rechts.) Alle Gründe, die uns vor acht Jahren zum Verbot deS Terminhandels führten, gelten auch heute noch und alle Börsen, soweit sie von der Berliner Börse unabhängig sind, sind damit ganz zuftieden. Geh. Rat Diffene in Mannheim spricht ausdrücklich von einer Verschärfung der Preisbildung durch den Terminhandel. Graf Kanitz verliest unter der Heiterkeit der Rechten aus den Protokollen ber Börsenenquete Aussprüche von Verttetern des .Handel' nid der Mühlenindufttie über ben Terminhandel in Getreide. Heiterkeit erreicht ihren Höhepuntt, als er zitiert: An der Börse ic.iin man Geld verlieren, das man gar nicht besitzt; an der Spielbank ist das nicht möglich unb da bekommt man wenigstens das Reisegeld. Der Terminhandel bedeutet nickt immer billiges Getreide. Es wird an der Berliner Börse nickt immer nach demSchema Cohn undNosenberg operiert, sondern es geht auch unter Umständen ä la Ritter und Blumenfeld, wo auf einem Brett zehn Millionen verdient werden. In Amerika wird das Geschäft von den Leitern, Armour usw., ä la hausse gemacht; und denken Sie nur an die neuesten Vorgänge auf dem Baumwollenmarkt. Ta muß man die Lehre von dem Segen des TerminhandelS doch mit einiger Vorsicht auffassen. Die Rücksichten auf die Mobilmachung soll man unS auch nicht anführen. Es ist zu einem großen Teil das Termingetteidc ein Blankohandel, und mit Papiergetreide werden Sie unsere Truppen nicht satt machen. (Heiterkeit.) Und das Termingetteide, das herangeschafft wird, wird nicht billiger sein, sondern der Terminhandel wird zu einer ungeheuren Verteuerung der Armeeverpflegung führen, lieber den Termin handel in Montanpapieren brauche ich nur die „Rhein.-Wesfl. §tg." zu zitieren. Gewiß, eine Verbesserung der Bestimmungen ist wünschenswert, nämlich die Hineinsetzung der nötigen scharfen Strafbestimmungen. (Beifall rechts.)
Nun das Börsenregister l Frentzel und Mendelsohn haben sick für dieses ausgesprochen, wenn auch nur für die Börse. Wenn da? Börsengeschäft vottswirflchastlich nützlich ist, dann braucht sich nie- mand dieses Geschäfts zu schämen, dann kann sich jeder in das Register eintragen lassen. (Beifall rechts.) Mer die Herren von der Berliner Börse haben eS ja ein Spielerregister genannt. (Hört! hört! recht?.) Schade, daß in den Motiven nicht Die Namen der 500 in das Berliner Börsenregister eingetragenen Personen genannt sind, es würde sich zeigen, daß e5 eine durchaus anständige Gesellschaft ist. Nun soll ja das Handelsregister dem Dörsen- regifter gleichgestellt werden; welchen Zweck hat dann noch das Börsenregister? In anderen Ländern, wo bie Börse eine hohe Stellung einnimmt, gilt der Einwand gegen das Spielgeschäft ganz unbedingt, z. B. in England und Amerika. Auch ich verurteile den Tifferenzeinwand auf das Allerschärfste, auch ich halte den, der ihn erhebt, für einen Schurken. Ich habe im vorigen Jahre hier den Vorschlag gemacht, solche Leute einfach von der Börse auszuschließen. Damals erwiderte die Börsenpresse, das seien nicht regelmäßige Börsenbesucher, aber die Motive zur Vorlage geben mir reckt.
Also möge man diese Leute einfach aus ber Börse ausscklicßen unb ihre Namen in ein schwarzes Register eintragen. (Heiterkeit rechts.) Ich habe schwere Bebenken gegen bie Vorlage. Einzelnen ihrer Besttmmungen würbe ich zusttmmen, wenn es sich um ihretwegen lohnen würbe, ein besonderes Gesetz zu machen. Die Börse ist nicht um ihretwegen selbst da, sie hat nicht allein da? Recht, die Preise zu bestimmen. Wir wollen keine künstliche Steigerung deS Angebots durch Blankoware, ber Nachfrage burch Abschieben ber Ware; baS Börsengeseh, baS wir 1896 mit vieler Mühe zu stanbc gebracht haben, will eine natürliche Preisregelung durch Angebot unb Nachfrage. Daß eS diese Aufgabe nicht erfüllt habe, hat nie» manb nachgewiesen. Das Börsengesetz ist ein zivilisatorisches Werk (Lachen links, Beifall rechts.)
Staatskommissar Geh. Rat Wendelstndt: Der Vorredner wirb sich überzeugen, baß bie preußische Regierung gar nicht baran benkt, den Getteideterminhandel auf Umwegen toicber einzuführen. Wenn ber Minister ber Ansicht gewesen wäre, baß bie hiesigen Kaufleute gegen bas Gesetz renitent seien, bann hätte er sich nickt auf Verhandlungen eingelassen. Sie glaubten, ihr gute? Recht zu vertreten, als sie sich im Feenpalast konstituierten.
Darauf vertagt sich daS HauS.
Nächste Sitzung Mittwoch 1 Uhr: Wahlprüfungen, u. a. Dr. Braun und Blumenthal. Sodann Fortsetzung ber Börsenbebatte unb Stempelsteuernovelle
Schluß 5 Uhr.
TT,
Acne Aussichten für die Wal).rechlsvorlage!
R. B. D a r m st a d t, 26. Apo il.
Der Sonderausschuß der zweiten Kammer für die Wahlrechtsvorlage hat heute wieder zwei Sitzungen abgehalten. Der ssiachmittagssitzung wohnte auch Staatsminister Dr. Rothe bei, der die verschiedenartigen Vorschläge und Versuche zu einer definitiven Verständigung mtt anhörte, ohne zunächst die Anschauung der Großh. Regierung darüber darzulcgen. Ter eigentliche Kernpunkt der heutigen Verhandlungen drehte sich um die Frage der von der Regierung in der Vorlage im Interesse einer aus- gleichenden Gerechtigkeit verlangten Vermehrung der städtischen Landtagsmandate von 1U auf 15. Da jedoch hierfür bekanntlich eme Mehrheit im Plenum der Kammer nicht zu erhalten sein wird, so machte Abg. Dr. Gutfleisch den Vermittlungsvorschlag, neben den städtischen auch die ländlichen Sitze um fünf zu vermehren, 'sodaß also die Zahl der Abgeordneten der zweiten Kammer von 50 auf 66 erhöht werden würde. Ueber diesen neuen Vorschlag wurde heute noch nicht ab- yestimmt, doch dürfte sich namentlich dann eine Mehrheit im Ausschuß damit befreunden, wenn im Ausfluß an dttfe Vermehrung noch die weitere Bestimmung zum Beschluß erhoben wurde, daß die drei Mandate ber ilernen ^rnb^ Friedberg, Alsfeld und Bingen wie bisher beibehalteu würden. Damit glaubt man wiederum einen A..sg... , in dem Verhältnis zwischen den städtischen u..j üe.i i Mandaten finden zu. können. Stacu.m .. :r
hielt sich diesen Vorschlägen gegenüber reserviert, stellte aber eine Entschließung "ber Großh. Regierung darüber in baldige Aussicht. Die weitere Verhandlung des Ausschusses wurde aus Dienstag nächster Woche vertagt. Kommt es alsdann — wie man .im Ausschuß stark zu hoffen scheint — zu definitiven Beschlüssen, so würde der Aus- scyußreferent seinen umfassenden Bericht in ca. 14 Tagen fertig stellen und drucken lassen können; dann würde also in drei Wochen die Vorlage spruchreif und die zweite Kammer in der Lage sein, sich Ende Mai im Plenum abermals mit der Beratung der Wahlrechtsfrage zu befassen.
Hin niiur Anschlag
gcg n den (panischen MiuisierprasidcnttN.
Madrid, 26. April.
Ministerpräsident Manra traf hier heute vormittag ein. Auf der Fahrt hierher wurde zwischen Alicante und Laencina gegen den Eisenbahnwagen, in dem Mama saß, em Schuß abgefeuert. Die Kugel, die in die Decke des Waggons eindrang, richtete keinen Schaden an.
'Jiad) einer Mitteilung des Ministers des Innern an die offiziöse „i'i. ■•i-.cia Fabra" gab em Trupp von Personen zwischen den Stationen Alicante unb San Vicente gegen den Ei en ; g, in bc.n Mimiierpian' ml Mama saß, Schüsse ab Je ci g. ,cn ' Iben. Die zur Be-
Zuge t .che Gen armerie erwiderte
die Schüsse. Maura blieb unversehrt. Kein Passagier ist verletzt. Zwei Personen wurden verhaftet. __
Aus Ztabl unb Laub.
Gießen, 27. April 1904.
•* Gelände-Er werb. Witwe Rothenberger erwarb zu einem Lagerplatz an der neuen Straße nach Krofdorf 9UU0 Quadratmeter Gelände zum Preise von 80 Pfg- pro Quadratmeter.
k. ö. Darmstadt, 26. April. Die im Rhein bei St. Goarshausen aufgefundene Leiche des flüchtigen Bankiers Schade ist gestern von dem dorthin gereisten Sohn und dem behördlichen Vertreter als die Schade's rekognosziert und heute nachmittag dort in aller Stille beerdigt worden. In den Taschen des Selbstmörders befanden )ich 65 Psg-
In reief rau: .
1 fen Zunm-.n waren bie Schraiike erbr m, W* Wer.g'gea^.iN . unb em große G-T inief “
..... «Mtt einer Ax -ia)lagcn-
vermischte».
♦ Petersburg, 26. April. Als der Generalleutnant Stranomann gestern nachmittag von einem Spaziergänge nach Hause zurücktehrte, ,aub er |ci Gattin unb den Kammerbiener ermordet v -


