Ausgabe 
27.4.1904 Drittes Blatt
 
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Nr-. 98

Mittwoch, 27. April 1904

154. Jahrg

Giehener Anzeiger

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General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Ureis Gießen

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Es folgt die erste Beratung der Novelle zum Börsen­gesetz. Dieselbe bezieht sich nur auf den vierten 'Abschnitt des Gesetzes, der den Börsenterminhandel betrifft.

Die Hauptbcstimmungcn der Novelle sind, daß erstens der Kreis der Personen, denen die Berustmg auf ihre Nichteintragung ins Börscnregister bei Erhebung des Termincinwands versagt sein soll, wesentlich erweitert wird, zweitens wird die Eintragungs­gebühr bedeutend herabgesetzt (von 160 auf 20 Ml.), drittens wird die Definition des Börscntermingeschäfts nach der negativen Seite erweitert, indem bestimmt wird, daß als Börsengeschäft nicht gilt der Kauf oder die sonstige Anschaffung von Waren, wenn der Ab­schluß nach Geschäftsbedingungen erfolgt, welche der Bundesrat genehmigt hat, und wenn es sich um Geschäfte zwischen Erzeugern, Verarbeitern und Kindlern handelt, zu deren Geschäftsbetrieben der Kauf oder Verkauf von Waren der bezeichneten Art gehört. Außerdem wird die Frist zur Anfechtung von Verbindlichkeiten aus Börsengeschäften auf 6 Monate beschränkt, und es ist endlich noch unter gewissen Umständen die Möglichkeit der Kompensation von Verlusten gegen Gewinn aus Börscntermingeschäftcn zugelasscn worden. Entsprechend der Rechtsprechung des Reichsgerichis wird im übrigen ausdrücklich bestimmt, daß die Erfüllung einer Verbind­lichkeit aus einem verbotenen Termingeschäft verweigert werden kann.

Ein Antrag K a e m p f f sfreis. 23p.), die Beratung der Börsen­novelle mit der der Stempelsteuernovelle zu verbinden, stößt auf Widerspruch seitens der National-Liberalen (Sprecher Graf Crio(a) und des Zentrums (Sprecher Kirsch) und wird gegen die Stimmen der Linken abgelehnt.

Handelsminister Möller leitet die Beratung der Vorlage ein mit einem Rückblick auf die Vorgeschichte der Novelle und des Börsengesetzes von 1896, das abgeändert werden soll. Er verweist auf die Vorgänge, die weite Kreise des Volkes zu der Forderung emes Börsengesetzes geführt haben, auf die Börsenenquetc mit den Bergen von Drucksachen, die sic gezeitigt hat, und schildert, wie dann aus diesem Wust von Material das Gesetz von 1896 heraus­gearbeitet ist, welches neben der von der Regierung damals borge« schlagenen Einführung des Börsenregisters das Verbot des Termin- Handels brachte und damit die gewaltige Opposition in den von dem Gesetz betroffenen Kreisen hervorrief. Der Minister erinnert an den Entrüstungssturm in den Kreisen der Börsenkaufleute über das Börsenregister, das sie als eine Deklassierung betrachteten, die Nichtwiederwahl von Frentzel und Mendelssohn in das Berliner Aeltestenkollegium, und an die Opposition gehen das Verbot des Terminhandels, die Auswanderung der Berliner Produktenbörse und die Beseitigung der Getreidenotierung, die zu einer schweren Schädigung aller beteiligten Kreise des Handels und der Produ­zenten geführt hat. Nach langen Verhandlungen ist es dann be­kanntlich zu der Wiedereinführung eines Zeitgeschäftes an der Pro­duktenbörse gekommen, das dann zu den Angriffen von anderer Seite auf die Regierung führte. Der Minister erklärt:

Ich bin aber der Ueberzeugung, daß die Wiederherstellung eines Zeitgeschäftes für Produkte, insbesondere für Getreide, eine Notwendigkeit war und daß auch die weitesten Kreise der Landwirt­schaft damit einverstanden gewesen sind. Ebenso trat für den Effektenhandel das Bedürfnis hervor, neue Formen für ein Zeit­geschäft zu finden. Ich verweise dabei auf das, was in den Motiven nach dieser Richtung hin gesagt ist:

Ter Versuch, durch Einführung neuer Geschäftsformen den Vorschriften über das Börsenregister zu entgehen, fmtrbe auf mehrere Arten gemacht. Die einen hielten an dem firen Cha­rakter des Lieferungstermins fest, änderten aber die vom Bör­senvorstande festgesetzten Bedingungen in einigen mehr oder minder erheblichen Punkten ab und legten die so veränderten Be­dingungen ihren Geschäftsabschlüssen zu Grunde. Andere hielten es für ratsam, auch den firen Charakter des Geschäfts zu ändern, wobei sie die im Falle nicht rechtzeitiger Lieferung zu bewilli­gende Nachfrist im voraus fest begrenzten sogenannte handels­rechtliche Lieferungsgeschäfte nach den Bedingungen der Darm­städter Bank. Wieder andere kleideten die Geschästsabschlüsie in die Form von Cassageschästen, bei denen durch Nebenabrede vereinbart wurde, daß die Lieferung der Stücke und die Zahlung des Kaufpreises bis zum jeweiligen Monatsende ausgesetzt sein solle Cassalieferungsgcschäfte, Cassakontokurrentgcschäfte, Kontohandcl.

Diese neuen Geschäftsformen verdrängten im Effektenhandel das nach den offiziellen Geschäftsbedingungen abgeschlossene Vör- sentermingeschäft, sie wurden auch im Handel mit Wertpapieren angewendet, in denen der Börsenterminhandel untersagt ist, und die Beteiligten glaubten, daß ein solcher Zeithandel mit Effekten den Vorschriften des Börsengesehes entrückt sei. In der- Periode des glänzenden Aufschwunges, der sich in der Zeit, als das Bör­sengesetz in Kraft trat, fast auf allen Gebieten des wirtschaft­lichen Lebens entwickelte und bis aum Frühjahr 1900 andauerte, gewann es denn auch vorübergehend Den Anschein, als ob die Klagen des Handelsstandes über das Börsengesetz allmählich ver­stummen würden.

Tas Reichsgericht erkannte aber die Rechtswirksamkeit von Geschäften der in Frage stehenden Art nicht an. Durch das in der Anlage abgedruckte Urteil vom 12. Oktober 1898 unterwarf es Zeitgeschäfte über Wertpapiere, die von den offiziellen Ge­schäftsbedingungen für Börsentermingeschäfte nicht nur in Neben­punkten, sondern in erheblichem Maße abwichen, aber auf einen festbestimmten Lieferungstermm lauteten, den Vorschriften für Börsentermingeschäfte"

und ich glaube das läßt sich sehr wohl vertreten, daß das Bör­sengesetz in seinen Hauptbestimmungen nicht im Zusammenhang stand und nicht den Aufschwung hat hindern können. Der sich kurz nach Erlaß des Gesetzes vollzog. Die Kraft der wirtschaftlichen Verhält- nisie gerade in jener Zeit von 1896 bis 1900 war so stark, daß auch die Schädigungen, die das Vörsengesetz der geschäftlichen Entwick­lung brachte, dagegen verschwanden, insoweit sie den Effektenhandel betrafen. Man muß sich die gewaltigen Kräfte vergegenwärtigen, die in jener Periode in Wirksamkeit gewesen sind. Wie ich im Ein­gang meiner Rede schon sagte, haben wir seit dem ersten Drittel der siebziger Jahre nicht wieder einen so großen Aufschwung gehabt, der zu wirklich schweren Krisen geführt hätte. Der lange Still­stand in vielen wirtschaftlichen Zweigen, vor allen Dingen die Tat­sache, daß wir unsere Eisenbahnen Ende der siebziger Jahre ver­staatlicht haben, daß der Ausbau unseres Eisenbahnnetzes in streng geregelten und vergleichsweise engen Grenzen gehalten war, das; unser Eisenbahnnetz in jener Zeit nicht in dem Maße entwickelt wurde, wie es in manchen anderen Ländern geschah, das hat dazu geführt, daß insbesondere das Bedürfnis nach dem Ausbau von Kleinbahnen für Jahre, ja für anderthalb Jahrzehnte aufgeschoben war. Durch Erlaß des Klcinbahngesetzes wurde der erste Anstoß gegeben, daß auch dieser Zweig der Verkehrsentwicklung in Deutsch­land in Schwung kam, und nach meiner Auffassung sind einmal der Erlaß des Klcinhahngesctzcs und zweitens die erheblichen Ersparnis­rücksichten, die man anfangs der neunziger Jahre bei der Weiter­entwicklung des preußischen Staatsbahunetzcs hatte eintreten lasten.

Parlamentarische Perlranalunqen.

Nachdruck ohne Vereinbarung nicht gestattet.

Deutscher Reichstag.

76. Sitzung vom 26. April, 1 Uhr.

Das Haus ist schwach besetzt.

Am Bundesratstisch: Bei Beginn der Sitzung nur Kom­missare.

Auf der Tagesordnung steht zunächst die dritte Beratung des internationalen Abkommens für Privat- recht.

In der Generaldiskussion schließt sich

Abg. Kirsch sZentt.) den anerkennenden Worten an, die in der ersten Lesung gefallen sind. Wenn auch noch einige Bedenken vor- lägen, so stelle das Abkommen doch einen Fortschritt dar. Abände­rungsanträge könnten nicht gestellt werden, da der Reichstag bei internationalen Verträgen nur das Recht habe, die Vorlagen an- zunchmen oder abzulehnen. Hoffentlich würde das internationale Privattecht noch weiter ausgcbaut, namentlich auf dem Gebiete des Wechselrechts.

Tas Wort wird Wetter nicht verlangt, das Abkommen wird definitiv im einzelnen und in der Gesamtabstimmung genehmigt.

Es folgt die zweite Beratung des Gesetzentwurfs betreffend die Krankenfürsorge für Seeleute.

Dieses Gesetz bestimmt, daß § 69 der Seemannsord­nung und § 653 des Handelsgesetzbuches dahin abge- andert wird, daß die Seeleute anstatt 13 Wochen 26 Wochen Krankengeld erhalten.

Tie Abgg. Auer sSoz.) und Gen. beanttagen zum § 59 einen Zusatz, daß das Krankengeld auch bei Erkrankungen innerhalb 8 Wochen nach der Abmusterung bezahlt wird.

Ferner beantragen sie, den § 61 Abs. 2 der Seemannsordnung, der die Besttmmungen über die Unterstützung der Famttie der See­leute enthält, folgende Fastung zu geben:

Für die Tauer des Aufenthalts in einer Krankenanstalt ge­bührt dem Schiffsmann keine Heuer. Hat er Frau ober Kinder, so ist diesen ein Viertel der Heuer zu zahlen. Ist dieser Betrag niedriger als der Mindestanspruch, den die Familien gegen Krankheit versicherter Arbeiter haben, so ist ein Bettag in Höhe von einem Viertel des ortsüblichen Tagelohns gewöhnlicher Tagearbeiter deS OrteS, in welchem die Familie ihren Wohnsitz hat, zu zahlen. Hat er keine Frau oder Kinder, aber Ver­wandte aufsteigender Linie oder elternlose Enkel, deren Lebens­unterhalt er ganz oder überwiegend bestritten hat, so ist diesen der Bettag zu zahlen, auf welchen Frau oder Kinder Anspruch haben.

Außerdem beanttagen sie noch folgende Resolution-:

Ten Reichskanzler zu ersuchen, dem Reichstage baldmöglichst einen Gesetzentwurf vorzulegen, wodurch Personen, die auf deutschen Schiffen beschäftigt werden, soweit sic nicht dem Krankenversicherungsgesetz vom 15. Juni 1883 unterliegen, gegen Krankheit versichert werden, mit der Maßgabe, daß nach Be­endigung des Dienstverhältnisses das Recht auf Weiterversiche- rung^ fortbesteht, und mit der ferneren Maßgabe, daß auch für die Seeleute das Prinzip der Selbstverwaltung in gleicher Weise zur Anerkennung gelangt, wie für die übrigen Der Kranken­versicherung unterstellten Personen.

Abg. Molkenbuhr sSoz.) begründet die sozialdemokratischen Anttäge. Dieselben stellten kein Novum dar, sondern bewegten sich ganz auf dem Boden des Krankenversicherungsgesetzes und ver­folgten nur den Zweck, die Seeleute mit den anderen Arbeitern gleich zu stellen. Der Norddeutsche Lloyd zahle aus freien Stücken schon seinen Seeleuten auch nach der Abmusterung das Krankengeld.

Geheimrat JonqutöreS spricht sich gegen Dte sozialdemokrati­schen Anttäge aus. Der erste Antrag sei ganz unannehmbar.

Abg. Patzi.7 (natl.): Nach der eben gehörten Erklärung des Re- gierungSvertteters erübrigt es sich, auf die sozialdemokratischen An­träge einzugehen. Wtt sind ja ohnehin nicht am Ende der Re­visionstätigkeit. Die ganze Krankenversicherung soll ja noch revidiert werden. Bei dieser Gelegenheit lassen sich diese Wünsche noch an­bringen.

Abg. Borgmann sfreis. 23p.) erklärt sich gleichfalls gegen die sozialdemokratischen Abänderungsanttäge, so sehr er mit dem Prin­zip derselben einverstanden ist.

Abg. Schwartz sSoz.) befürwortet die Annahme der sozial­demokratischen Anttäge. Er empfiehlt dem Geheimrat v. Jon- quiereS, doch drei Monate lang Dienst auf einem Dampfer zu tun, bann würbe er wissen, was den Leuten dort not täte.

Abg. Kirsch sZentt.) erklärt, daß seine Freunde für die unver­änderte Annahme der Regierungsvorlage und gegen alle sozial­demokratischen Anträge stimmen würden. Der Abg. Schwartz habe dem Geheimrat v. Jonguieres empfohlen, drei Monate lang auf einem Dampfer zu arbeiten, vielleicht habe er dies im Hinblick auf Herrn Göhre getan, der ja bekanntlich 3 Monate als Fabrik­arbeiter gearbeitet hätte und trotzdem nachher nicht der Ehre ge­würdigt worden sei. sozialbemokrattscher Reichstagskandidat zu werben. (Große Heiterkeit.) Ober habe er dies im Hinblick auf zwei andere Parteigenossen getan, die ihre Studien im Asyl für Obdach­lose gemacht hätten? sGroße Heiterkeit.)

Abg. Molkenbuhr sSoz.) ertoibert bem Abg. Kirsch, man sei es ja von den bürgerlichen Parteien gewohnt, daß sie mit bem Fall Göhre kämen, wenn sic sonst nichts gegen die Sozialdemo­kraten zu sagen wüßten.

Abg. Tr. Mugban sfreis. 23p.) beantragt für Den Fall Der Annahme des ersten sozialdemokratischen Anttages den Zusatz hinter die Worte3 Wochen" zu setzenohne angemustert zu sein ober ohne eine ttankenversicherungspflichtige Stelle angetreten zu haben".

Abg. Patzig (natl.) erklärt sich gegen den Anttag Magdan. Jetzt sei nicht der richtige Zeitpunkt, Gelegenheitsgesetze zu machen.

Hierauf wird der erste sozialdemokratische An­trag abgelebnt, desgl der Antrag Mugdan.

Abg. Molkenbuhr sSoz.) begründet hierauf den zweiten sozial­demokratischen Anttag.

Geheimrat v. JonquiercS erklärt, die Regierung stehe dem Prinzip dieses Anttags, der Verwandtenuntersttitzung sympathisch gegenüber. Aber die mechanische Art und Weise der in dem An- tragc vorgeschlagenen Regelung mache ihn unannehmbar.

Dbg. Kirsch sZentt.) lehnt den Antrag aus den 6om Geheim­rat JonquiereS angegebenen Gründen ab.

Auch Der zweite sozialdemokratische Anttag wird abgelehnt. Tie Vorlage wirb unverändert angenommen.

Als Zeitpunkt für daS Inkrafttreten des Gesetzes wird auf Antrag Rettich an Stelle des, tn der Regierungsvorlage in Aussicht genommenen, inzwischen aber verflossenen 1. April Der 16. M a i bestimmt.

Abg. Molkenbuhr sSoz.) begründet hierauf die von seiner Fraktion eingebrachte, oben mitgeteilte Resolution.

Die Resolution wird ebenfalls abgelehnt«

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was das Börscngcsetz von 1896 konstttuiert hatte, zu erzwingen. Ich glaube aber, an die üblen Nebenwirkungen, die diese Bestimmungen gehabt haben, hat damals Die große Mehrzahl der­jenigen, die bas Börsengesetz auch erlaßen haben, nicht gedacht. Tie Statistik über die Verluste von damals ist unvollkommen, auch die Statistik über die Anwendung bet vom Börsengesetz gegebenen Einwänbe. In den Motiven sind die Zahlen der bei den Berliner Landgerichten geltend gemachten Rechtsftreittgketten aufgeführt. Es handelt sich dabei im ganzen um etwas über 2 Millionen Mark, aber auch diese große Summe steht noch wett hinter bem zurück, was tatsächlich beansprucht ist, benn die große Mehrzahl der An­sprüche ist durch Vergleich erledigt worden; die großen Banken ver­meiden den Prozeßweg. Auf Veranlassung meines Vorgänger- Haben damals durch die Aeltesten der Kaufmannschaft Umfragen stattgefunden, es haben aber von 806 befragten Firmen nur 101 Firmen 301 Fälle mitgeteilt. Von 586 Firmen ist überhaupt keine Antwort eingegangen und nur 119 Firmen teilten mit, sie könnten keine Auskunft geben, weil bei ihnen solche Fälle nicht vorgekommen seien. Die Mehrzahl der Firmen hat also aus bem Bedürfnis, Ihren Krebit nicht zu schäbigen, nicht nur auf die Geltendmachung ihrer Ansprüche verzichtet, sondern sich überhaupt dazu zu bekennen, daß bei ihnen derartige Fälle vorgekommen seien. Au§ der Gel­tendmachung dieser Ansprüche entstand aber eine große, allgemeine wirtschaftliche Gefahr. Es stand die Gefahr gewaltiger Zusammen­brüche bevor, und es ist ein Glück, daß wir davor bewahrt blieben. Ich verweise auf die damaligen häßlichen Erscheinungen, auf die Annoncen von Spezialisten für Vertretung von Ansprüchen aus den Handhaben des BörscngesetzeS, von Ansprüchen, Die doch mit dem Willen der Erfüllung eingegangen mären. Aber eins ist mir doch erfreulich gewesen, daß nämlich ttotz allen den erheblichen Fällen, die vorgekommen sind und in denen Treu und Glauben von im geschäftlichen Leben stehenden Leuten gebrochen worden ist. Die große Menge der ge­schäftlichen Kreise Treu und Glauben gehalten Ijaben (Sehr richtig! rechts), und daß sie ehrlich das bezahlt haben, was sie verloren hatten und Dem sie sich hätten entziehen können, und baS ist für mich eine der erfreulichsten Seiten dieser ganzen Sache. Leider muß man allerdings sagen, und daS hat die Statiftif, soweit wir sie aufgefühtt haben, auch ergeben, daß Die Mehrzahl Derjenigen, Die von Den Einwendungen des Börsen­gesetzes Gebrauch gemacht haben, Geschäftsleute, ja sogar Bankier? in vielen Fällen waren. Die sich so etwas nicht hätten zu SdjuIDen kommen lassen Dürfen. (Sehr richtig I rechts.) Mit Dieser Be­wegung war aber Die Gefayr, in Der wir schwebten, für weite Kreise erkannt unD Damit war auch Die NotwenDigkcit gegeben, in eine Revision Des Gesetzes einzutteten. So wurde im Jintt 1901 Der Börsenausschuß berufen und ich habe meinerseits im September 1901 eine zweite Konferenz mit etwas veränderter Zusammensetzung stattfinden lasten, wo unter Den Teilnehmern eine ^eihe von Herren aus Diesem hohen Hause waren. TaS, was in jenen VerhanDlungen zu Tage getreten, ist im wesentlichen auch nur Die GrunDlage Dessen, was wir heute Ihnen bringen Ich mache

die Ursachen zu dem mächtigen Aufschwung gewesen, den wtt in der letzten Hälfte der neunziger Jahre gesehen haben. Dazu kam weiter die gewaltige Entwicklung der Elektrizität und alles besten, waS bamit zusammenhängt, weiterhin mit ber Gewöhnung weiter VolkS- tteise an sanitäre Bebürfnisie etne gewaltige Expansion aller städtischen bauten, ber Kanalisation, ber Wasserleitung unb auch ber Straßenbahnen, nebenher mit der Entwicklung unb Verbesserung ber Dampfschiffe, bie gewaltige Expansion unserer Reederei, dazu mit bem steigenden Wohlstand, mit den steigenden Einnahmen ber Arbeiter ein gewaltiges Bedürfnis für die weitesten Volkskreise in allen industriellen Bezirken, sich in ihren Wohnungsverhältnistcn zu verbessern, unb die Notwenbigkett, für die sämtlichen unS zuwachsen- den Einwohner, die 800 OOO im Jahre betrugen, neue Wohnungen zu schassen.

Meine Herren, alle? bie? zusammcngenommen war von ehtet 'solch gewaltigen wirtschaftlichen Kraft, daß dagegen die Wirkungen des Börsengesetzes nicht aufkommen konnten, baß e? unnatürlich gewesen wäre, wenn ein Gesetz von ber Bedeutung de? Börsen« geschcs eine hemmende Wirkung auf diese Entwicklung hätte au?« üben wollen. Ich bin also der Auffassung, daß der Weitergang der Entwicklung Ende der neunziger Jabre kein Beweis dagegen gewesen ist, daß das Börsengesetz als foldje? nicht schädlich gewirkt hätte. , Tie Folge dieser gewaltigen wirtschaftlichen Entwicklung war eine Jndusttieentwicklung ohne gleichen. Es entstanden ge­waltige Gründungen, gewaltige Vermehrungen aller Aktienpapiere, ein großes Anwachsen Der Krcditbedürfnisse unb ein unendliches An­wachsen der Banken. Das Ende dieser Periode war natürlich, baß man in den geschaffenen Anlagewerten weit über das hinauSging, was an Ersparnissen in der Nation vorhanden war. Aus dieser Tatsache heraus kam als notwendige Folge Der Rückschlag im Jahre 1900. Aber Dieser Rückschlag war nicht von Der Art, wie 1873/74. Tarnals lag eine Ueberspannung der ganzen Privattätigkett vor, diesmal war es in erster Linie eine Ueberspannung ber kommu­nalen, der staatlichen unb bertoanbten, durchaus solventen Unter­nehmer, und nur die Folge der getoaliigen Ansprüche, bie wieder nur eine Folgeerscheinung der industriellen und geschäftlichen Ent­wicklung waren. Darum habe ich es von Anfang an so aufgefatzt. unb bin auch heute noch der Auffastung, daß der Rückschlag, der im Jahre 1900 erfolgt ist, sich keineswegs vergleichen läßt mtt den gewaltigen Rückschlägen, die ton in den siebziger Jahren unb die toir beispielsweise im Jahre 1857 bei uns in Deutschland gehabt haben.

Tic Grundlagen unserer Gesamtwirtschaft sind noch durchaus gesunde, das Bedürfnis nach Neuanlagen besteht in weitem Um­fange fort; Sie sehen jetzt unsere inländische Wirtschaft durchaus neu erstarkt und gesundet wieder erstehen, und es kommt jetzt Darauf an. Die Hindernisse zu beseitigen, die einer neuen glückliches Entwicklung entgegenstehen.

Tas Börsengesetz ist bis dahin als wenig schädlich erschienen mit Ausnahme der Produktenbörse, bie immer nebenher gegangen ist und Die ich besonders behandelt habe. Erst Die Eriennttnsse des Reichsgerichts, Die schon während Der AufschwungsperioDe zu Ende Der neunziger Jahre erschienen, waren wie ein Wetter­leuchten für Die Gefahren, in Die sich Die Kreise Der Börse gestürzt hatten, indem sie gegen Bestimmungen DeS Börsengesetzes verstoßen hatten, aber verstoßen hatten, wie sie glaubten, in Der Erfüllung Durchaus berechtigter wirtschaftlicher BeDürfniffc. Ich erinnere mich Die Herren hier im Hause noch an eine Rede, Die unser verstorbener Kollege Georg v. Siemens hier gehalten hat, wenn ich mich nicht: irre: im Jahre 1900. Er wies zuerst Darauf hin, welche un­moralischen Folgen Das Börsengesetz haben könne. Er führte Da­mals aus unD er hatte wenig gläubige Zuhörer, oaß sich durch das Börsengesetz der Zustand entwickeln würde, daß Leute Gewinne cinheimsen würden, aber auf Grund deS BörsengesetzeS alle Verluste, in Die sie etwa verfallen sollten bei ihrem Börsen-

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