Fritz Nowack
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Gießen, den 3. November 1904. Großherzogl. Ortsgericht Gießem G ros.
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Vorkehrungen
gegen das Rnsrirnn kr ^Mr-Mjserleitlinzeil.
Unter Hinweis auf die „Bestimmungen über Anlage der Haus- wasserleitungen zu Gießen" machen wir darauf aufmerksam, daß, um dem (Hnfricrcu des Wassers üt deu Hauswasserleituugeu bei eürtreteuder Kalte vorzubeugeu, es erforderlich ist, die Hauswafferleilungen des Abends für dre Tauer der Nacht zu entleeren. Dies geschieht dadurch, daß zuerst der vor dem Wassermesser befindliche Hauptabsperrhahn geschlossen und dann das seitlich desselben oder hinter dem Wassermesser befindliche Entleerungs- hadnchen, nachdem ein passendes Gesäß untergestellt, geöffnet wird und dies so lange geöffnet gchalten wird, bis das m der Haus- leitung stehende Wasser vollständig abgelaufen ist, woraui bezeichnetes Hähnchen wieder geschloffen wird. — Um eine vollständige Entleerung zu erwirken, ist es geboten, während derselben das i« dem oberste« Stockwerk des Hauses befindliche Zapfventil der Hausleuung offen zu halten, damit die Luft ZurrM in die Leitung erhalte. — Ein größerer Teil des Wassers kann auch schon durch das Hapfventü der untersten Küche entleert werden, wodurch die Crnleeruna im Keller vereinfacht wird. — Nach statt- aehabter Entteeruno find diese Zapfventile, welche dem Eintritt der Lust, bezw. der Entleerung des Wassers dienten, wieder zu schließen.
Das Schließen des Hauptabsperrhahues erfolgt durch Aussetzen des beigegebenen Schlüssels auf den vier- kanttgen Hahmapfen und Drehung im Sinne eines Uhrzeigers, bis Widerstand erfolgt. — Tas Lcffrreu de- Haupt- absperrhahueS geschieht durch Drehung in eittgegengesetztem Sinne, bis Widerstand erfolgt.
Behufs Wasserentnahme mutz des Morgens der Hauptabsperr- hahn wieder vollständig geöffnet werden.
Abzweigleitungen nach Waschküchen, Badezimmern, überhaupt nach ungeheizten Räumen, Hoiräumen, Garten usw. find auf die Dauer deren Nichtgebrauchs, bezm. bc5 ganzen Winters, mittelst ihrer besonderen Vorrichtungen auf ähnliche Weise zu entleeren und abzustellen. — Bei anhaltender außerordentlicher Kälte empfiehlt e5 sich, die Wasserentnahme auch während deS LageS auf kürzere festgesetzte Zeit xn beschränken und während der übrigen TageHett die Hauswasserleitungen gleichfalls in oben angegebener Weise abzustellen. Dem Einfrieren solcher Wasserleitungen, welche durch Küchen «nbenntzter Wohnungen geführt sind, kann man durch Unteichaltung eineß kleinen Herdfeuer^ vorbeugen. Auch empfiehlt eS fick), in kalten Klosett- oder sonstigen «ugeheizteu Räumen, 2ntrd) welche die Wasserleitung fuhrt, so- fem daselbst die Lettung nicht schon durch eine ausreichende Umhüllung gegen Kälte geschützt rst, die Tetnperatur durch ein Oefcben oder geeigneten KallS etwa durch eine GaSsiamme auf genügender Höhe Mi erhalten.
Gehr kalt stehende, inSbefoefeere auch abgestellte und vorübergehend nicht in Gebrauch befindliche Klosett» (rote in DereinS- häusam usw.) werden durch Einstreuen von etwas Salz (ViehfalH in daS LchlutzTvaffer des rSyphonS (WasserabschlusseS) gegen Auf- frieren der Schüsseln geschützt.
Die WassormeGor «ebst dem «achstauschlresseude« Teil der Rohrleitmtg sind während deS Winters mit Strob, Säcken oder ähnlichen Schutzmitteln gegen Kälte zu umkleiden, auch namentlich die betr. Kellerfenster geschlossen zu halten. — Die Herstellung aller Massermesser, dir in Folge uugenüaeude« Schutze- gegen Kälte Schaden erleiden, erfolgt ans Rechnung der HauSdesttzer. — Im übrigen müssen die Nasser« ess er jederzeit
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Nach vorliegenden Erfahrungen sind eS namentlich Neubauten und unbewohnte Stockwerre, deren Wasserleitungen nicht immer die erforderliche fturforge geschenkt wird, insbesondere sind auch schon mtolge NichtavsperrenS von Garton-Svasserleitunge» große deschSigungo, unb namhafte B>asierverlufte entstanden.
^e empfohlenen Vorkehrungen wird dem Aafserabnehmer die Liesovmg des Wassers möglichst gewährlerstet, dem Hausbesitzer ad« «erdeir GrschLdi«nn§on w. reit»»« und Gebäude fern gehalten. Mir enGfehLe» daher vorstehende VorstchtSmatz- re-ob» alle» Getetligten zur »an- besondere» Veachtuug.
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