Ausgabe 
17.12.1904 Drittes Blatt
 
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Nr. WS

Sanrstag 1 Dezember 1904

Drittes Blatt

154. Jahrgang

Gietzener Anzeiger

Erscheint tLglich mit Ausnahme des Sonntags.

Rotattonsdruck und Verlag der Brühl'ichen

Unwerütätsdruckeret. R. Lange. Gießen.

Redaktion, Expedition u. Druckerei: Schulstr.V.

Tel. Nr. 6L Telegr.-Adr. r Anzeiger Gieße«.

DieSiebener Zamtllenblätter" werden dem ^Anzeiger viermal wöchentlich beigelegt. Der ^tzeififchr Landwirt** erscheint monatlich einmal.

General-Anzeiger, Amts- und Anzergeblatt für den Ureis Eietzen.

Sitzung der Stadtverordneten.

(Schluß.)

Zu den Pump en anlag en für die Klärbecken werden an die Firma Simens u. Schuckerl die Lie­ferung der Motore, mit .300 und 350 Umdrehungen, vergeben. Die Garantiezeit wird möglichst lang vereinbart.

Der vorgeschlagene Verkauf von. alten Sielbau- materialieu wird genehmigt.

Bei der Pumpstation O-iteckborit ist die Her­stellung von zwei Gin steigs chäch.ten nötig gewor­den, und es wird dafür die Ausgabe von 230 Mark ge­nehmigt.

Ferner mußten Bohrrühren für die Pump­station Queckbom angeschasst werden. In den Vor­anschlag vonl vergangenen Jahr waren 3200 Mark als erste Rate zu den Borversuchen eingestellt worden. Dieser Betrag reicht nicht aus. Da die Staat das Wasser aus dem tief liegenden Fels, nicht von der Oberfläche, schöpfen will, hat sich bei den Bohrungen nun ergeben, dag uiuen die Wasser mengen ganz anders als Weiler oben aus der Erde komnwn. Man muß daher, um alles Wasser zu

Zer Entwurf drs hessischen Kerrchtskostengcsehes.

Demnächst wird der von der Regierung eingebrachte Entwurf der 2. Kammer vorgelegt, welcher das gesamte landesrechtliche Gerichts-Gebührenwesen in einem Ge­setze regeln will. Dem zweiten Ausschüsse hat er bereits vorgelegen.

Mit der Gesetzeskraft des Entwurfes würden, abgesehen ^on einzelnen kleineren Gesetzen, wegsallen die Ausführ­ungsgesetze zum deutschen Gerichtskostengesetz und der deut­schen Gebührenordnungen für Gerichtsvollzieher, Zeugen und Sachverständige, sowie besonders die Gerichtskostenverord­nung vom 23. Dezember 1899.

Durch diese Vereinigung der verschiedenen Gesetze in ein Gesetz wird zweifellos eine Erleichterung der Hand­habung und ein besseres Verständnis der Materie ermöglicht. Ter Entwurf regelt sowohl die Gebühren der fteiwilligen wie der streitigen Gerichtsbarkeit; bezüglich des Systems hat er an dem Grundsätze des deutschen Gerichts kosten^ gesetzes, der Abstufung nach dem Werte des Gegenstandes festgehalten. Die Beratung des Gesetzes wird sicherlich schnell von statten gehen, denn Ausschuß und Regierung sind bis auf wenige Ausnahmen in ihrer Ansicht fast voll­ständig einig; vor allem erkennt der Ausschuß an, daß in dem Entwürfe gegenüber den seitherigen Gebühren- gesetzen wesentliche Verbesserungen und besonders Gebühren­ermäßigungen angestrebt werden, daß aber Gebührenerhöh­ungen nur vereinzelt Vorkammern

Der Ausschuß hat nun in verschiedenen Fällen eine Herabsetzung der Gebühren erstrebt und» e^uch im Wege der Verkündigung mit der Regierung erreicht-

Der Art. 27 regelt die Gebühren für die gerichtliche Tätigkeit bei der Erteilung eines Erbscheins, indem er, entgegen der seitherigen Bestimmung, im Stempeltarif eine nicht unwesentliche Verbilligung für das rechtsuchende Publikum einführt. Der seitherigen Kostenberechnullg fremd ist die Gebührenberechnung für denbeschränkten Erbtz schein." Während bei dem unbeschränkten Erbschein, welcher die Verfügung über den gesaniten Nachlaß in sich schließt, für die Berechnung der Gebühren der Wert des Nach­lasses nach Abzug der Schulden, also der reine Wert des Nachlasses, maßgebend ist, ist neu geregelt die Berechnung für den beschränkten Erbschein. Diesen be­schränkten Erbschein kennt das Bürgerliche Gesetzbuch nur im Falle des § 2369. Bei Ueberschuldung des Nachlasses hatte die Regierung eine Gebühr von 20 bis 100 Mk. vorge­sehen und zwar, weil gerade überschuldete Nachlässe dem Gerichte erheblich mehr Arbeit machten. Es solle durch die Gebühr die Tätigkeit, Mühewaltung und Verantwortung des Gerichts vergütet werden und diese sei gleich bei dem verschuldeten wie bei dem nichtverschuldeten Nachlaß. Der Llusschuß hielt den Maximalbetrag der Gebühr für zu hoch; schließlich kam aber eine Verständigung dahin zu stände, daß die tzöchstgebühr auf 50 Mk. ermäßigt würde. So lautet auch der Antrag des Ausschusses.

Der Art. 45 setzt Gebühren fest für das Verfahren bei Erkennung von Ordnungsstrafen gemäß §§ 132140 des A. G. z. F. G. und erklärt den Art. 45 für anwendbar aus ein Verfahren nach § 160 des Erwerbs- und Wirtschasts- genossenschastsgesetzes. Der Ausschuß hat diese Bestimm­ung beanstandet aus der Erwägung, daß es hart sei, den mit einer Ordnungsstrafe Belegten auch noch mit Gerichts­gebühren zu belasten; in der Regel treffe es Leute, welche wie z. B. bei den Konsumvereinen und den Genossenschaften überhaupt rechtsunkundig seien. Kie Negierung widersprach einer Beseitigung solcher Vorschriften, welche sich wörtlich in der preußischen, badischen und anderen bundesstaatlichen Gesetzgebungen fänden und in dem allgemeinen Grundsätze ihre Stütze hätten, daß jeder, der mit einer Strafe belegt w-erde, bie durch die Straffestsetzung usw. eilt stehenden Kosten tragen müsse. Lieser Grundsatz gelte auch bei den Polizei- strasen, die doch vielfach nut Ordnungsstrafen darstellen. Ganz besonders komme aber in Betracht, d- die Strafe nicht sofort erkannt, sondern zuvörderst an gedroht werde. Tieie Strafandrohung erfolge gebührenfrei. Diesen Erwäg­ungen hat sich denn der Ausschuß gebeugt und Annahme des Artikels beantragt. , _ , , c c. ,

Bei Art. 48 ist der Ausschuß der Ansicht, daß dre sett- yerigen hohen Sätze für Eintragungen von Ver­einen, welche mit denen des Entwurfes übereinstimmen, in vielen Füllen der Grund der Nichteintragung gewesen sind, sodaß er in dieser Richtung eine Ermäßigung beantragt, für die erste Eintragung eines Vereins 10100 Mk., für die Eintragung von Satzmrgsünderungen usw. 520 Mk., mit der Möglichkeit für das Gericht, bet gemeinnützigen Vereinen eine Ermäßigung bis auf 5Mk. be zw. 1 Mk. ein­treten zu lassen.

Man darf als sicher annehmen, daß die Erledigung des Entwurfes in der Kammer sehr rasch von. statten gehen wird. Das Streben nach Einheitlichkeit wird allerseits gut- geheißen werden.

fassen, die Bohrungen fortsetzen. Bis jetzt wurden 2750 Mark ausgegeben. Da^u sollen nun noch 750 Mark be­willigt werden, womit die Versammlung einverstanden ist.

Es hat sich ergeben, daß von beit vorhandenen 29 Ein­fassungsgräbern auf dem Friedhof am Rodt­berg bis zum 22. November d. I. schon 17 belegt waren. Es müssen weitere Einsafsungsgräber hergestellt werden. Zunächst werden noch 36 neue vorgeschlagen, wofür 1200 Mark Kredit bewilligt wird.

Ter Haupt weg hinter der Leichenhalle auf dem neuen Friedhof hat zwei Treppenstufen, die oft als hinder­lich empfunden worden sind. Für die Beseitigung dieses Mißstanoes werden 280 Mark bewilligt.

Stadtv. Dr. Schäfer beantragt bei dieser Gelegenheit, am Verbindungsweg der Licherftrahe nach dem alten Friedhof die kranken Fichten zu entfernen, worauf Oberbgm. Mecum bemerkt, daß er der Sache näher treten wolle.

Stadtv. Jug Hardt bringt eine Verbesserung der Verbindungsstraße zwischen Liebig- und WiC- helmstraße (Treppenstufen) in. Vorschlag, was auch näher untersucht werden soll.

Oberbgm. Mecum berichtet darauf über die Rech­nung des.Gas- und Wasserwerks für das Rech­nungsjahr vom 1. April 1903 bis Ende März 1904. Die Ueberschüsse sind danach erheblich höher als im Voran­schlag vorgesehen war. Der Gasverbrauch, hauptsächlich Die Gasheizung, hak erheblich zugenomnwn. Die Ein­nahme bes Gaswerks verzeichnet für Gas an Private nach dem Voranschlag 188150.97 Mk., nach der Rechnung 201238 Mk. (Ter Privatgebrauch an Gas hat gegen das Vorjahr um etwas über 4V2 Prozent zugenommen.) für die Straßenbeleuchtung (32 000 Mr.) 32 <44.50 Mk., für Selbstverbrauch (1971) 2269.60 Mk. Die Einnahmen aus Gas betragen also zusammen 236 252.10 Mk., nämlich 14130.13 Alk. mehr, als der Voranschlag vorgesehen hatte. Tie Betriebseinnahme im ganzen schließt ab mit 570 161.23 Mark (im Voranschlag mit 560400 Mark.) Demgegenüber steht eine Betriebsausgabe von 453 920.54 Mk. (560 400 nach dem Voranschlag). Tas Vermögen schließt in Ein­nahme und Ausgabe ab mit 581209.87 Mk.: 464 969.18 Mark.

Tie Rechnung des städtischen Wasserwerks für 1903 schließt für den Betrieb in Einnahme und Ausgabe ab mit 199 410.65 Mk.: 162 293.90 Mk. (Voranschlag: 194170 Mark: 194 170 Mk.)

Tie Vermögensrechnung des Wasserwerks schließt in Einnahme und Ausgabe ab mit 209 631.40 Mk.: 172 514.65 Mk. (Voranschlag: 250 870 Mk.: 250 870 Mk.)

Tie Betriebsrechnuug des Elektrizitätswerks für 1903 schließt in Einnahme und Ausgabe ab mit 119 565.33 Mk.: 119 565.33 Mk., die Vermögensrechnung mit 136 848.26 Mk.: 136848.26 Mk.

Die Brauerei Friedet u. Asprion hat das vou der Stadt erworbene Haus Wolkengasse 1 auf 5 Jahre gepachtet, wenn die nachgesnchte Wirtschaftskonzesscon genehmigt würde, wofür Oberbgin. Mecum bei der Stadt­verordnetenversammlung einzurreten versprach. Diese ge­nehmigte das Gesuch auch, aber der Kreisansschuß lehnte es ab. Damit wird der Pachtvertrag hinfällig. Friedel und Asprion haben nun schon Reparaturen usw. vornehmen lassen und stellen bei der Stadt den Antrag um Rück­vergütung der dafür verbrauchten 26o.21 Mk. Die Ver­sammlung lehnt dies ab, da keinerlei beflimmte Ver­sprechungen gemacht worden seien, auch keine hätten ge­macht werden können.

Jakob R o n st a d t hat der Stadt 2000 Mark ver­macht; die Zinsen davon sollen zur Unterhaltung seiner Familiengräber uni) der kleine Rest für wohltätige Zwecke verwandt weroen. Tie Stadt nimmt das Vermächtnis an.

Anstelle des verstorbnen Straßenwarts Krailing wird für dessen frei geworbene Stelle vorn Tiesbauamt der Vorarbeiter Luh vorgeschlagen. Tie Versammlung gibt dazu ihr Jawort. Gleichzeitig wiro die Bestimmung getroffen, daß der dienstälteste Desinfektor den Titel Oberdesinjektor erhalten soll.

Tie Provinzialscechcn anstatt will zur Ver­besserung ihrer Beleuchtungseinrichtmlg eine Bogen­lampe auf stäbtisches Gebiet verlegen, lvornit die Ver­sammlung einverstanben ist.

Belg. Eurschmanlt berichtet über den Voranschlag der Armen kas f e für 1905. Er schließt in Einnahme und Ausgabe ab mit 75 500 Mk.: 75 uOO Unter Aus­gabe sind u. cl vorgesehen für allgemeine Verwaltungs­ausgaben 7378.38 Mr. für Barunterftützungeu zum Lebens­unterhalt 17 500 Alk., für Naturalunterstützungen 6200 Mk., für Behandlung Stadtarmer außerhalb der Klinik 4000 Mark, tzebauuuenkosten 300 Mk., HeUmiltel und Bäder 400 Mk., Beerdigungskosten lluO Ml., Pflegegeld für er­wachsene Personell 800 Ack., Krailtetlhanspflegu 13 o^O Mk., Fürsorge für Gebrechliche 1200 Mr., Verpflegung in der ProvinzialjiechenaAftatt 5250 Alk., Kinderpflege 10o25Mk., Wohltürigkeitseinrichtungen 1845 Mk., Stiftungen 2044.84 Mark, Konfirmanbenlleiber 700 Alk.

Ter Voranschlag der P lock' sch en Stiftung für l(J0a schließt in Einnahme und Ausgabe mit 5092.13 Mark ab.

Stabtv. Schmal! gibt bie Anregung, dem verstorbenen Stifter Plock ein einfaches Grabdenkmal zu setzen mtb die Stelle ausfindig zu macheli, wo das Grab ist. Oberbgm. Mecum schlägt vor, da die Grabstelle schwer aujzujlnden sein werde, für bas T-enrinal eine andere Stelle ausersehen zu wollen.

Das Gesuch des Gustav Trink aus um Vergrößerung des W i r t s ch a s t § b e t r l e b e s im Hause Seltersweg 50 ivivb abgelehnt.

Das Wirtschaftsgesuch des H. Rusch für Kanzlei­berg 5 wird genehmigt.

Nach Schluß der Tagesordnung gibt Stadtv. Jann Kenntnis von Klagen über den Schlffenbergerweg, der sich in einem sehr schmutzigen Ztlilande befinden soll. .Oberbgm. Mecu m erwldert, dag eine Chaussierung jetzt keinen Ziveck habe und daß an eine Pflasterung erst nach

der Kanalisation des Weges, dessen zukünftige Führung noch nicht seststehe, zu denken sei. Vielleicht im Februar könne man tveiter davon reden. Stadtv. Petri meint darauf, man könne doch jetzt schon helfend eingreifen, indem man die Be­schüttung des Weges nicht zu dünn, vielleicht mit Schlacken 2C. vornehme. Auch eine österere Straßenreinigung sei dort zu empfehlen.

Zum Schluß bringt Oberbgm. Mecum noch eine rechnnng über uneinbringliche Schulden, die ursprüng­lich in der geheimen Sitzung verlesen werden sollte. Es wird deren Niederschlagung beschlossen.

In der geheimen Sitzung wurden nur für die Oeffentlichkeit unwesentliche Dinge behandelt.

Ire Irgarrenindustrie.

In derBerl. Volksztg." lesen wir den nachstehenden bemerkenswerten Artikel, der den Beschäftigungsgang in der Zigarrenindustrie des Reiches erörtert. Ob die nachstehenden Ausführungen auf die Gießener Zigarrenindustrie auch zu- treffend sind, scheint uns recht fraglich, zumal wir just in der letzten Zeit von unseren Tadakindustriellen wegen ihrer über­reichen Lager und des geringen Abganges Klagen gehört haben. Der Artikel lautet:

Es waren meist große Arbeitsmengen, die zu der Weih- nachtssaijon in den Betrieben der Zigarrenindustrie für den Handel ausgearbeitet werden konnten. In den Hcmptbe- zirken bes Zigarrengewerbes war der Geschäftsgang schon seit einiger Zeit recht flott, dre Zahl ber Beschäftigten sfteg,. auch bie Heimarbeiter waren durchweg gut beschäftigt. Dn Besserung des Beschäftigungsgrades, dre schon zum Jahresbeginn eingesetzt hatte, ist im Gegensatz zu anderen Gewerben von Tauer gewesen und hat bis zumf Schluß bes Jahres angehalten. Allem schon bie Roh­stoffversorgung weist auf einen erhöhten Tabar- verbrauch hin. Im Jahre 1902 ging die Einfuhr von un- bearbeiteteri Tabakblättern gegen 1901 zurüch 1903 nahm sie unter der Einwirkung des besseren Beschäftigungsgrades schon wieder erheblich zu. Im lausenden Jahre ist bie Ein­fuhr abermals, unb zwar noch stärker als im Vorjahre, in die Höhe gegangen. Während der ersten, zehn, Monate 1904 wur­den 525 855 Doppelzentner Tabak eingeführt gegen 499 561 im entsprechenden Zeitraum 1903 und 490 325 im Jahre 1902.

Sprechen schon diese Ziffern für die erhöhte Tätigkeit in der Zigarrenindustrie wahrend des Jahres 1904, sy wird, bie Besserung noch birekt bestätigt durch bie überemstim- menben Angaben aus den meisten Bezirken des Zigarren­gewerbes, daß im Laufe dieses Jal-res fast überall die Z a h l b e r B e s ch ä -f t i g t e n e i n e H ö h e erreicht hat, wie sie selbst in ben .g ün st ilg stein Jahren der AAf- jchwungsperiode nicht gewesen war. In den mehr länd­lichen Bezirken war die Nach,rage nach Arbeitskräften oft stärker als das Angebot, sodaß teilweise2lrbeiter? mangel eintrat.

Die Ungunst des Jahres 1902, die teilweise auch noch int Jahre 1903 angeyalten hatte, hatte nicht nur frühere Ar­beiter ber Tabalbranche bestimmt, sich anderen Berufen' znzuwenben, auch der junge 'Nachwuchs wurde von der Zi­garrenbranche abgelenkt. Als bann bie Besserung ziemlich un ar tourtet unb kräftig einsetzte, ba tour vorübergehender Arbeitermangel unausbleiblich.

Noch immer werden von auswärtigen Firmen Filial- fubriken angelegt, um billige überschüssige Arbeitskräfte in ber Zigarrenindustrie zu beschäftigen. Solche Filialen sind deswegen billig einzurichten, weil ein einziger Werk­meister genügt, den ganzen Betrieb zu leiten. Dem Werk­meister sendet die Fabric das Rohmaterial, ber Werkmeister gibt an dem Orte ber Filiale ben Heimarbeitern und ben Wertstättenarbeitern ben Tabak aus unb sendet alle 8 ober 14 Tage bie angefertigten Zigarren un ben Ort bes Haupt­betriebes. In ben Kreisen der Arbeiter, so wirb in ber Berl. Volksztg." ausgesührt, weiß man, wie schnell solche gilialbetriebe verlegt werden können unb ist daher mit Lohnforderungen an bie Arbeitgeber äußerst vorsichtig. Selbst in einem so günstigen Jahre, wie es das laufende war, nutzen bie Arbeiter nur selten einen vorübergehen­den Arbeitermangel aus, ba nach bessert Beseitigung ein um jo unangenehmerer Rückschlag für sie erfolgen würde. Mart darf eben auch nicht vergessen, daß trotz ber wesend- lichen Besserung des Absatzes bie gegenseitige Konkurrenz Der Fabrikanten nicht ab nimmt. Jede Besserung ber Ge­schäftslage Hut vielmehr eine fast noch 'stärkere Zunahme Der Erzeugung zur Folge, sodag die Fabrikatpreise äußerst niedrig gehalten werben müssen.

Ob der flotte Beschäftigungsgrub dieses Jahres auch im tommenben Jahre anhalten wirb, bas hängt zu einem großen Teile von dem Ausfall bes Weihrlachtsgeschästes ab. Tie Lager ber Händler sinb reich, assortiert, unb neue erhebliche Bestellungen für bie Fabriken werben in nächster Zmt nur erfolgen, wenn ber Weihnachtskonfum starke Lücken ui bie Lagerbestänbe ber Händler reißt. Die Fabriken selbst schemen, uad) vereinzelten Mitteilungen zu schließen, nur über wenig Vorräte zu verfügen, sodaß jedenfalls auch int neuen Jahre noch für längere Zeit auf Vorrat gear­beitet werden Fann, ,alls Bestellungen nicht sofort in er* Wettertem Umfange eingehen sollten.

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