Ausgabe 
16.3.1904 Viertes Blatt
 
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ist, oder daß er sie nicht berfhnbern tonnte, so wird die Haftbarkeit nicht ausgesprochen.

Justizminister Tr. Dittmar wendet sich gegen diese Qmänderung des Art. 4 und legt die Gründe für die Re­gierungsfassung näher dar.

Abg. Wolfs bringt eine etwas veränderte Fassung des Ausschußantrages in Vorschlag, die der Justizminister ebenfalls als nicht annehmbar erklärt.

Abg. Korell befürwortet namens der Minderheit des Ausschusses eine Streichung der Worteder Aufsicht oder im Dienste" und im übrigen die Annahme nach der Vorlage.

Nach einigen Ausführungen der Abgg. Schönberger, Tr. Buff, Erk ünd Bähr beantragt Abg. Weidner die Zurückweisung dieses Artikels an den Ausschuß, während Abg. Horn die gleichzeitige Beratung des betreffenden Artikels des Forststrafgesetzes beantragt.

Abg. Reh beantragt, die Abstimmung über Art. 4 bis zur Turchberatung des letzten Artikels auszusetzen. Dieser Antrag wird nach einer umständlichen Geschüftsordnungs- debatte angenommen.

Art. 5 der Vorlage wird ohne Debatte angenommen.

Bei Art. 6, der über die Umwandlung der Freiheits­strafen in Geldstrafen nähere Bestimmung trifft, beantragt der Ausschuß bezüglich des Absatzes 2 folgende Fassung: Bei der Umwandlung einer wegen eines Feldftevels er- tannten Geldstrafe ist der Betrag von einer bis fünf Mark einer eintägigen Freiheitsstrafe gleich zu achten."

Abg. Tr. David hält es nicht für richtig, daß das Maß der Haftstrafe an Stelle einer Geldstrafe dem Richter überlassen bleiben soll. Er wünscht, daß in vorerwähntem Absatz hinterfünf Mark" hinzugesetzt werdeund für je weitere fünf Mark".

Justizminister Tr. Dittmar spricht sich im allgemeinen für den Satz von fünf Mark für jeden Tag aus, meint jedoch, daß der Antrag David eine Härte darstelle.

Abg. Weidner beantragt, den Satz von drei Mark für einen Tag Gefängnis-anzusetzen.

Tas Haus nimmt schließlich den Ausschußantrag unter Ablehnung des Antrags David an.

Gegen die Art. 7 und 8 hat der Ausschuß nichts einzu­wenden und beantragt deren Annahme, die auch erfolgt.

Bei Art. 9, der sich mit der Frage des Schadenersatzes beschäftigt «und das Prinzip aufslellt, daß der schuldig er­kannte Frevler von Amtswegen zum Ersatz des durch seine Zuwiderhandlung verursachten Schadens zu verurteilen ist, hat der Ausschuß einen Unterantrag gestellt, welchen Abg. Tr. Buff wieder zu streichen beantragt. Wegen vorgerückter Zeit wird die Verhandlung abgebrochen und auf morgen früh 9 Uhr vertagt.

Zleuisch-Afrikarnsches.

DieNorddeutsche" meldet: Einem jetzt eingegangcnen Berichte des Gouverneurs von Kamerun zu­folge ging die erste Nachricht über den am 22. Januar er­folgten Tod des Stationsleiters Grafen Pück- ler am 3. Februar in Zusa ein. Es wurde sofort eine Ent­satz- und Strafexpedition zusammengestellt, die am nächsten Morgen an Bord des RegierungsdampsersNachti­gall" Duala verließ, um in Viktoria weitere Verstärkungen einzunehmen und am 5. Februar in Rio del Ney und am 14. Februar in Ossidinge einzutreffen. Diese Expedition wird befehligt von Leutnant Nit schm ann, dazu treten Leutnant von Puttlitz und 37 Mann von der Stamm­kompagnie. Mit gleicher Gelegenheit ist als Nachfolger des Grafen Pückler Stationsleiter Kummetz mit 20 Mann Polizei nach Oss'dinge entsandt worden. Biß zur Herstellung geordneter Verhältnisse ift für den Bezirk der Kriegszustand erklärt worden. Nitschimann hat Befehl, zunächst das nördliche Croßufer vom Feinde zu säubern und die dortigen bedrohten Punkte zu sichern. Gleichzeitig erhielt der Stationschef und Kompagnieführer von Knobloch in Bomereda, das nur drei bis vier Tagreiscn von dem Schauplatze der Ereignisse entfernt ist, Befehl, mit dem größeren' Teile seiner Kompugnie in das auf­ständische Gebiet einzumarschieren und sich sobald als mög­lich mit der Kolonne Nitschmann zu vereinigen. Beide Ex­peditionen sollen dann unter dem Befehl Knoblochs nach Norden marschieren, in Bescha ein Exempel statuieren und das ganze Gebiet nördlich des Croß an der englischen Grenze entlang von Rebellen säubern und ein für allemal unterwerfen. Der Gouverneur berichtet weiter, daß Graf Pückler seine Reise mit seiner Genehmigung und begleitet von zwei Vertretern der Gesellschaft Nordwestkamerun un­ternommen habe, um vor seinem Urlaubsantritt dem Han­del im Norden des Bezirks die Wege zu öffnen. Diesem friedlichen Zweck entsprechend hatte Graf Pückler eine Be­gleitmannschaft von 30 Polizeisoldaten bei sick>. Da er bei seinen früheren Reisen in dem Bezirke nie in krigerifche Verwicklungen mit den Eingeborenen geraten war, den Stamm der Arjangs auch von seinem vorjährigen Besuche kannte und denselben für durchaus harmlos hielt, so glaubte er auch diesmal friedlich durchzukommen. Leider hat Graf Pückler sich in dem Charakter der Bevölkerung und in seinem Vertrauen auf seinen Einfluß auf die­selbe getäuscht. So geriet er in eine Falle und wurde mit dem größtenTeil seiner Expedition aufgerieben. Auch die ihn begleitenden Angestellten dec Gesellschaft Nordwestkamerun, Küster und Schoo : sind gefallen. Eine authentische Darstellung der Er­eignisse wird daher schwerlich zu erhalten sein.

TieNorddeutsche" schreibt ferner: Tie Frage der Abgabe von Feuerwaffen und Munition an Eingeborene im südafrikanischen Schutzgebiet hat letzt­hin die Oeffentlichkeit stark beschäftigt. Von gut unter­richteter Seite geht uns hierzu folgende Mitteilung zu: Nach der Verordnung betr. Einführung von Feuerwaffen und Munition in Teutschsüdwesta'rika vom 29. März 1897 hat die Schiutzgebietsverwaltung das alleinige Recht über Feuerwaffen und Munition im Land. Sie ist hierdurch in die Lage versetzt, den Erwerb dieser Gegenstände durch Kauf zu kontrollieren. Kauf, wie jede andere Erwcrbsart, Tausch oder Schenkung sind für Eingeborene oder Nicht­eingeborene nur auf Grund behördlicher Genehmigung zu­lässig. Tie Einfuhr von Feuerwaffen und Munition ist Weißen gestattet, sofern diese genügende Sicherheit bieten, daß der eingeführte Schießbedarf nur für den eigenen Ge­brauch bestimmt ist und nicht an Dritte abgegeben wird. Auch diese Einfuhr ist in jedem Falle von behördlicher Genehmigung abhängig. Alte Schießwafsen im Schutzgebiet unterliegen der Stempelung und amtlicher Registrierung. Auf Grund der letzteren wird der Erlaubnisschein ausge­stellt, der nach fünf Jahren zu erneuern ist. Hiermit dürfte die jüngste Nachsicht in der Presse Zusammenhängen, daß im letzten Jahre über 1100 Gewehre an die Herero ab­gegeben seien. Da die erwähnte Verordnung am 1. Januar 1898 in Kraft getreten ist. lief 1903 die Giltigkeitsdauer der Erlaubnisscheine sämtlicher auf ' rund derselben ge­stempelten und registrierten Gkiuum ab. Sie beourften

)aher der Erneuerung. Um die Erneuerung der ErlaubNiS- cheine, nicht um die Abgabe von Gewehren, dürfte es sich ;aher bei der genannten Meldung der Presse handeln. Diese Auffassung wird dadurch bestärkt, daß nach zuver­lässigen Mitteilungen, seit Bestehen amtlicher Verkaufs­tellen im Schuutzgebiet, seit dem 1. Januar 1898, amtlicher- eits abgegeben wurden an Herero im Bezirk Minhuk ins­gesamt nur 4 Gewehre M. 71, 230 Patronen M. 71,15 Kilo­gramm Pulver, 14 Kilogramm Blei, im Bezirk Okahandja insgesamt nur 3 Gewehre M. 71, 348 Patronen M. 71. Tie Entwaffnung der Herero ließe sich nach Ansicht be­währter Landeskenne" niemals ohne Krieg durchführen.

Der dem Reichstage zugegangene zweite Nachtrags­etat für 1903 beantragt die Bewilligung von 3092 000 M ark aus Anlaß der Expedition in das südwest- afrikanische Schutzgebiet, darunter 1727 000 Mk. Zuschuß zur Bestreitung der Verwaltungsausgaben im süd­westafrikanischen Schutzgebiet, 1300 000 Mark Ausgaben bei der Verwaltung der Marine, 65000 Mk. Ausgäben der Reichs-Post- und Telegraphenverwaltung. Dem Reichstage ging ferner eine zweite Ergänzung zum Entwurf des Reichshaushaltsetais für 1904 zu, in der aus Anlaß der Expedition in das südwestafrikanische Schutzgebiet die Be­willigung von 3 710 000 Mark beantragt wird, darunter 3197 000 Mark Zuschuß zur Bestreitung der Verwaltungs­ausgaben im südwestafrikanischen Schutzgebiete, 513 000 Mk. Ausgaben der Reicbs-Post- und Telegraphenverwaltung.

parlamentarisches

Berlin, 15. März. Nachdem der Reichstag end- giltig die Hoffnung aufgegeben hat, den Etat noch vorOstern zu erledigen, drängt man zu einem rüheren Beginn der Osterferien. Man nimmt an, daß man über den kommenden Samstag nicht mehr tagen werde. Ein beschlußfähiges Haus wird auch gar nicht mehr zusammen zu halten sein.

Tie Wahlprüfungskommission des Reichs­tages beriet heute unter anderem über die Proteste, welche gegen die Mahl des Abg. Tr. Höffel (Rp.), Vertreters ies elsaß-lothringischen Wahlkreises Zabern, eingegangen ind. Man beschloß, die Wahl zu beanstanden und Ermittelungen über die vorgebrachten Beschwerden an­zustellen.

Tie Budgetkommission des Reichstages be- prach heute den Etat für das Schutzgebiet Kia utsch ou. Ter Berichterstatter Tr. Porsch nannte dessen Entwicklung recht günstig und bezeichnete eine bessere Ausbildung ier Kolonialbeamtcn als nötig. Ter Korreferent Hermes erkannte zwar die günstige Entwicklung an, vermochte aber im übrigen der optimistischen Auffassung des. Referenten nicht ganz beizupflichten. Staatssekretär v. TirPitz ent- aegnete, daß seit der Eröffnung der Kohlenmole die Mög­lichkeit einer weiteren Entwicklung gegeben sei. Auf eine entsprechende Anregung Müller-Fuldas erwiderte der Staatssekretär, eine Vereinigung der ostasiatischen Expe­dition, die zur Armee gehöre, mit der Marineverwaltung sei nicht leicht, besonders bei den gegenwärtigen Verhält­nissen in Ostasien. Ter Abg. Richter meinte, das Rich­tigste sei, die Verwaltung dev Marine zu überlassen. Eine ganze Reihe von Titeln wird ohne Abstriche genehmigt, ebenso der Rest, der in Verbindung mit dem Marineetat stehenden Etatstitel erledigt. Bei der Erörterung des der Kommission überwiesenen Teiles des Etats der afrika­nischen Schutzgebiete werden 1 800 000 Mark für die Fortführung der Eisenbahn T a n g a -M u h e s a - Korogwe bis Mongbo als zweite Rate bewilligt und hierauf die Weiterberatung auf morgen vertagt. Außer­dem soll der Gesetzentwurf betr. Aenderung des Finanz­wesens beraten werden.

Tas Abgeordnetenhaus setzte heute die Weiter­beratung des Etats des Ministeriums des Innern fort beim Kapitel Polizeiverwaltung in Berlin und Umgebung. Tas- selbe wurde bewilligt, ebenso das Kapitel Polizeiverwalt­ung in den Provinzen sowie eine Reihe weiterer Kapitel.

In der Kommission zur Vorberatung des Gesetzent­wurfes über die Entschädigung fürunschuldig er­littene Untersuchungshaft wurde in 2. Lesung § 1 der Regierungsvorlage wieder hergestellt.

Keer und Alolte.

München, 15. März. In einer Besprechung der Frage, ob der bayerische Militärbevollmächtigte Generalmajor v. Endres demnächst das Kommando einer Division er­hält, schreibt dieAllgem. Ztg.":Auf keinen Fall besteht, wie wir bestimmt erklären können, auch nur der geringste Zusammenhang zwischen der eventuellen Beförderung Endres' und den Kritiken seiner Neichstagsreden durch die Klerikalen. Im Gegenteil, in Bayern läßt sich die Heeresleitung ebenso­wenig wie auderwärts in ihren Entschließungen und der Be­urteilung militärischer Personen und Angelegenheiten von Einflüssen bestimmen, denen dies nicht zusteht, auch nicht von parteipolitischen und parlamentarischen. Wie dieMünch. Post" mitteilt, ist der Einjährig-Freiwillige Eras, dessen Brief an den Abgeord. Pichler Anlaß zu einer Kontroverse zwischen diesem und dem Kriegsminister gegeben hat, heute aus dem Militärdienst entlassen.

Ker Raubmord in IranKfurt.

Frankfurt, 16. März.

Tie Nacht verbrachte der jugendliche Mörder Staf- forst, wie wir derKl. Pr." entnehmen, unruhig. Er machte einen sehr niedergeschlagenen «Eindruck und bat heute vormittag dringend, ihm doch 24 Stunden Ruhe zu gönnen, damit er sich etwas sammeln könne. Offenbar fürchtet er sich vor dem Zusammentreffen mit Groß. Es war alles vorbereitet, um zunächst Stafforst zu vernehmen und ihn dann unvermutet dem hartnäckig leugnenden Groß gegenüberzustellen. Um 942 Uhr wollte der Untersuchungs­richter Landrichter Tr. Cäsar, das Verhör beginnen. Ta jedoch Stafforst in der Tat einen erschöpften Eindruck machte, wurde seine Bitte gewährt. Dre Gegenüber­stellung wird infolgedessen erst morgen stattfin- d e n. Stafforst wurde im Polizeigefängnis untergebracht. Seit der Ergreifung Stafforsts ist Groß, der bisher mit anderen Untersuctzungsgefangenen zusammensaß, in eine Einzelzelle des Gericht'sgefüngnisses gebracht worden, wo er aufs Sorgfältigste bewacht wird. Er bewahrt seine Ruhe und macht nach wie vor einen zuversichtlichen Eindruck. Tie Gegenüberstellung seines Genossen muß ihn erst weich machen. Die treibende Kraft zu der verbrecherischen Tat ist ohne Zweifel Groß gewesen. Selbst wenn man das na­türliche Bemühen des Stafforst, die Schuld möglichst au: Groß zu schieben, abzieht, bleiben immer noch so viel Tat­sachen bestehen, die nicht verkennen lassen, daß Stafforst der Verjährte, Groß sein böser Geist ist. Tas bestätigt auch

die Tatsache, daß das Aeußere des Groß entschieden aus­geprägtere Verbrechermerkrnale als das des Stafforst auf­weist.

Taß Stafforst, als er abgeftrßt und' bestraft wurde, einen Komplizen nicht nannte, führt er selbst auf die Angst zurück, die er vor der gewalttätigen, unheimlichen Natur )es Groß gehabt habe. Stafforst behauptet, Groß habe ihn, als er zweimal, am 24. und 25. Februar, aus dem Lichtensteinschen Kontorerfolglos" zurückkehrte, weil ihm i>er Mut zu der ihm zugedachten Rolle fehlte, mit geladenem Revolver zur Beteiligung an dem Mord am nächsten Tage gezwungen. Kurz bevor Stafforst gefesselt und unter starker Bedeckung nach Frankfurt überführt wurde, brach er zu- ammen und weinte laut. Er war sehr ängstlich geworden, vich den Blicken der ihn bewachenden Beamten aus und ragte nur einmal kleinlaut:Es wird mir doch nichts Schlimmes passieren!" Tas dürfte es fteilich, da nach einem eigenen Geständnis er an der Ermordung des Unglücklichen in hervorragender Weise aktiv beteiligt war.

Aus Stadt und Kaud.

Gießen, den 16. März 1904.

** Das Theaterbau-Komitee beschloß am Montag abend, den vortrefflichen Architekten Prof. Martin Dülfer in München mit der Ausarbeitung von Plänen und einem Kostenanschlag für ein Theater, verbunden mit einem Saal­bau, zu beauftragen. Den Gießener Architekten soll es, wenn eine Verständigung mit Prof. Dülfer darüber vorliegt, über­lassen bleiben, ebenfalls Entwürfe für' den Bau einzureichen, und zwar ohne Vergütung.

** Personalveränderungen am Gr. Amtsge­richt Gießen. Der Amtsrichter Wachtel von Butzbach, welcher in gleicher Eigenschaft an datz Amtsgericht Gießen versetzt wurde, ist zur ständigen Aushilfeleistung an das Gr. Landgericht Gießen berufen worden. Gerichtsakzessist Dr. Brill von Offenbach wurde zum zweiten Richter für die Anlegung des Gnrndbuches am Gr. Amtsgericht Gießen be­stimmt. Wegen der zunehmenden Geschäftsvermehruna er­hielt das Gr. Amtsgericht Gießen in der Person des Gerichts- asseffor Trümpert aus Mainz eine ständige Aushilfe. Tas Gr. Amtsgericht verfügt somit nominell über einen Richter­bestand von 9 Personen.

§ Herb sie in, 14. März. Ter frühere langjährig Landtagsabgeordnete des 10. oberhessischen Wahlkreises Herb­stein-Ulrichstein, Bürgermeister Muth aus Salz liegt infolge Schlaganfall schwer erkrankt darnieder. Bürgermeister Muth ist 73 Jahre alt.

vermischter.

* Würzburg, 15. März. Bei der Grombühlbrücke in der Nähe des Bahnhofs Würzburg entgleisten nach amtlicher Meldung von einem Rangierzug die Maschine und vier Wagen. Ein Heizer ist tot, ein anderer am Kopfe leicht verletzt. Der Materialschaden ist nicht unbedeutend, die Ursache noch unbekannt.

* Ueber die Internierung des Prinzen Prosper Arenberg macht derLok.-Anz." folgende Mitteilungen, die mit Vorsicht aufzunehmen sind: Prinz Arenberg befindet sich in der geschlossenen Abteilung für Geisteskranke der Nervenheilanstalt des Sanitätsrats Tr v. Herenwall. Tie Nachricht, daß er Bewegungsfreiheit habe, oder daß sein Aufenthalt in der Anstalt nur eine Episode sei, ist unzutreffend. Tie Einlieferung ist erfolgt auf Grund der ministeriellen Anweisung über die Unter­bringung Geisteskranker in Privatanstalten. Sie kann nicht einseitig durch die Familie, sondern nach § 11 der Anweisung nur mit gleichzeitiger Zustimmung der Behörde aufgehoben werden, welche die Unterbringung in die Anstalt veranlaßt hat. Tas ist in diesem Falle das königliche Polizei­präsidium in Berlin. Nach seiner Freisprechung wurde der Prinz durch die vierte Abteilung des Präsidiums festgenom­men und auf deren Veranlassung in der Irrenanstalt Herz- berge untersucht. Tas von Dr. Köllen erstattete Gutachten geht dahin, daß Prinz Prosper Arenberg als geistig un­zurechnungsfähig zu erachten und unter Bewachung in einer Anstalt zu^stellen sei. Aussicht aufGenesung sei nicht vorhanden. Für die Ueberführung in eine Anstatt schrieb das Gutachten zwei Transporteure vor. Der durch Entschließung des Königs als Vormund bestellte Justizrat Am Zehnhoff in Köln, sowie der Gegenvormund Herzog von Arenberg in Brüssel veranlaßten demzufolge die Ueber­führung nach der Anstalt in Ahrweiler. Hierbei sei er­wähnt, daß die Stellung des Prinzen unter Vormundschaft, als eines früheren Reichsunmittelbaren, der königlichen Genehmigung bedurfte. Ter Prinz steht den neuen te« hältmssen, in denen er sich befindet, teilnahmlos gegenüber. Er verbringt seine Zeit mit Rauchen und Schlafen und wird Tag und Nacht von zwei Wärtern überwacht, da immerhin mit der Möglichkeit akuter Anfälle gerechnet wird. Tie Einrichtungen der Anstalt geben die Gewähr für eine streng sachliche Behandlung der Kranken.

KerLchtssaal.

Leipzig, 15. März. Das Reichsgericht verwarl die Revision der Redakteure Leid und Kaliski, die wegen der Veröffentlichung des K a is erins e lartikelS imVor­wärts" am 16. Oktober 1903 vom Landgericht 1 Berlin ver­urteilt worden sind und zwar Leid wegen Majestätsbeleidigung zu neun Monaten, Kaliski wegen Beleidigung des Hofmarschalls 0. Trotha zu vier Monaten Gefängnis.

Zürich, 15. März. In dem Prcßprozeß, den der «d- genössische Oberkriegskommiffar Oberst Keppler wider die Re­daktion derZ ü r i ch e r P 0 st" wegen einer Serie von xh'hreln gegen die eidgenössische Militärverwaltung angestrengt, wurde Re­dakteur Dr. Wettstein von der Anklage der Verleumdung Tret' gesprochen, dagegen der Beschimpfung für schuldig erklärt.

K 0 n st a n t i n 0 p e l, 14. März. In dem Prozesse gegen Tahir-Bey und Genoffen wegen deS O r d e n S s ch w t n 0 e wurde heute abend nach zweitägiger Verhandlung das Urteu g fällt. Verurteilt ronrben zur Einschließung in einer beiesng Stadt auf 15 Jahre Tabir-Bey, Major Mohamed-Bey, Manall , Kawakasch und Tewfit Fahreddin, sämtlich unter Aberkennung bürgerlichen Ehrenrechte. Dr. Christoph erhielt etn ja Gefängnis wegen Betrüge?. Tahir-Bey nahm das urtei einem Hoch auf den Sultan entgegen.

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