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toitfc in der ,.Berl. Storr." folgeiibc‘5 bekannt gegeben:
Der Bundesrat hat in der Sitzung vorn 5. Mai b. I. den *ioi* „den Landesregierungen die Befugnis bcizu- Vereinfachung der Ta g e b n cb f ü hr u n g in öffent-
aeschehe, um die landwirtschaftlickw Produktion zu starken, oder ob dieses Ziel mit Fra kt Urschrift als eine der wesentlichsten Aufgaben des nächsten Jahrzehnts bezeichnet werde. Einer Politik wie hier angedeutet müßte das Eigengewicht einer lmchrpast aufgellärten mobernen StaatSgesinnung entbrechen. Dann wäre die Unterstüpung der Liberalen möglich. *
Zur Ausführung be8 FleNckbefchaugesetzeS
Beschluß geiastt: legen, eine 83erci.o........
liehen Schlacht Höfen, an denen ein oder mehrere Tierärzte tätig sind, dabin eintreten zu lassen, baß bei Beanstandung einzelner Teile, insbesondere innerer Organe der Tiere, 1. falls solche aus dem gleichen Grunde erfolgt, diese Tiere täglich zusammengefaf-t, aber nach den einzelnen Schlachttierarten geordnet, eingetragen werden, und 2. in den anderen Fällen in Spalte 2 brö Tagebuchs die Angabe^nx-itcrer Erkenn- nngönrerkmale neben Art und Geschlecht der Tiere unterbleiben
darf."
Anlaß zu diesem Beschlüsse hat die Beobachtung über eine zu starke Belastung der Scklacktboftierärtte mit Schreibwerk, namentlich in denjenigen Fällen gegeben, in denen innere Organe sehr häufig wegen dcösellwn Grundes beanstandet zu werden pflegen. Ties gilt z. B. für die Durchtränkung der Lungen von Schweinen nrrt Brühwasser, welcher Beanstandungsgrund in manchen Schlachthäusern bei mehr als der frälftc der geschlachteten Schweine vorkommt.
Es ist ferner erwogen worden, das; der im Tagebuchformular enthaltene Vermerk („Bei Beanstandung Angabe weiterer Gr* kennungsmerkmale^ keinen fanitätS- oder vetcrinärtcchnischen Zweck verfolgt, fonbern nur die Identifizierung beanstandeter Tiere sicherstellen will, letztere aber von praktischem Wert bei Bagatellbeanstandungen gewöhnlich nicht ist.
Auf Grund des vorbezeichneten Bundesratsbeschlusses sind daher die zuständigen Verwaltungsorgane ermächtigt, die nach jenem Beschlüsse zulässigen Erleichterungen in der Tagebuchsührung an öffentlichen Schlachthäusern nach Maßgabe des Bedürfnisses zu gewähren. Besonders wird noch darauf hingewiesen, daß die summarische Nachweisung der Tiere iedenfalls getrennt nach denjenigen Tiergattungen erfolgen muß, die im Tagebuchformular (Bemerkung! I zu Spalte 2^ bezeichnet sind, und daß es sich ferner nicht empfiehlt, die Erleichterungen eintreten zu lassen, wenn erheblichere Teile des Fleisches beanstandet werden.
Weiter wird darauf bingewiesen, daß vom chemisck>en Standpunkt aus die doppelt-kohlensauren Salze (Bikarbonate) zweifellos unter die nach der Bekanntmackimg vom 18. Februar 1902 als Zusatzstoffe zu Fleisch verbotenen Alkali- und Sodalkali- karbonate fallen und ebenso, wie die Karbonate, zu den Stoffen gehören, die eine minderwertige Beschaffen beit der Ware zu verdecken geeignet flnd. Hiernach sind die mit der Durchführung des Fleischbeschaugesetzes betrauten Behörden, einschließlich der Beschaustellen für ausländisches Fleisch, angewiesen, im Falle der Feststellung des Zusatzes von Stoffen der bezeichneten Art die strafrechtliche Verfolgung der Schuldiger! zu veranlaffen und bei der Untersuchung ausländischen Fleisches nach den bevorstehenden Vorschriften zu verfahren.
Kirche und Schule.
— „Der evangelische Christ in den sozialen Kämpfen der Gegenwart", so lautet, wie man uns schreibt, das Thema einer Predigt, die Prof. Tr. D r e w s am 5. Juni d. I. in der Mattbäikirche zu Leipzig bei Gelegenheit einer Versammlung der Sächsischen evang. ckwistl.-sozialen Vcr- cinigung über Matth. 16, 26 gehalten hat und nun im Buch- lrandel erschienen ist. Selten ist wohl von einer evangelischen Kanzel diese brennendste aller Fragen so klar und scharf, so nüchr fern und besonnen und doch so warm und eindringlich behandelt worben, wie in dieser trefflichen Predigt. Sie beantwortet auf Grund des tiefernsten JesuSwvrtes die beiden Fragen: 1. Welches ist die rechte Stellung, und 2. Welches find die praktischen Ausgaben des evangelischen Christen gegenüber den sozialen Kämpfen der Gegenwart. Als Christen, so führt der Prediger aus, haben wir es nicht mit wirtschaftlichen Fragen zu tun — die haben ihre eigenen Gesetze und gehen ihren eigenen Weg —, sondern mit der Frage der Seele nach Gott. Aber deshalb können wir doch nicht gleichgilttg an diesen Kämpfen, die so tief in daS sittliche Leben unseres Volkes eingreifen, vorübergehen, wir können es nicht glauben, daß unser Gott nicht auch „unter tausenden Maschinen und dampfenden Schornsteinen" wohne. Daraus ergeben sich biej?üifgabcn, die uns in den sozialen Kämpfen gestellt sind: wir müssen den Jammer, der auf tausenden liegt, lebendig mitsühlen und das Mitgefühl dafür wachrufen: wir muffen freimütig darauf Hinweisen, wo unser wirtschaftliches Leben das sittliche Leben unseres Volkes gefährdet: wir müssen darauf bringen, daß der Kamps mit gerechten Mitteln geführt wird: wir müssen endlich den Vorurteilen gegen untere christliche Frömmigkeit mit allen Mitteln entgegen arbeiten. Möchten diese trefflichen Worte und Mahnungen recht fleißig gelesen werden und in weiten Kreisen Gehör finden ! Tie Predigt kostet nur 25 Psg., und niemand, der sich mit diesen Tingen beschäftigt, sollte versäumen, fie sich an- zuschatfen. Tr. Schl.
Gin entmenschtes Weib vor den Geschworenen.
Ein Prozeß, der in den Annalen der Kriminal-Justiz kaum seines Gleichen findet, gelangte in diesen Tagen vor dem Schwurgericht zu Hamburg zur Verhandlung.
Fünf Kinder ermordet.
In Hamburger Zeitungen erschienen von Zeit zu Zeit Anzeigen, in denen Dienstmädchen, Kinderfräuleins usw. ihre unehelich geborenen Kinder gegen Zahlung von Kostgeld zur Pflege anbieten. Auf solche Anzeigen meldete sich vielfach eine Frau W i e s e. Sie erbot sich, die Kinder gegen Zahlung von Kostgeld rn Pflege^ zu nehmen. Sobald sie aber bermutete, die Mädchen befinden sich im Besitz von größeren Geldbeträgen, dann machte sie ihnen entweder sogleich oder nach einiger Zeit den Vorschlag, iiw eine einmalige größere Abfindungssumme zu geben. Sie werde nach London, Manchester, Wien, Berlin oder anderen Orten mhren, da sie in Erfahrung gebracht habe, daß dort eine Grafenoder Fürstenfamilie ein Kind zu adoptieren wünsche. In mehreren Fällen erklärten sich die Mädchen bereit, sich von ihren Lieblingen lu- 8,11 tr^mn, zumal sie ja bann von der Bezahlung des Kostgeldes berreit waren. Nach einiger Zeit gewann jedoch der den menten Mädchen die Mutterliebe wieder die Oberhand, ^verlangten mm, ber Wiese, den Aufenthalt ihrer Kinder zu ttsahren. D"e Wre^ gab den Mädchen die Versicherung, die rtmrben tn Leibe gebettet. Sie befänden sich in einem gräflichen oder fürstlichen Schloß, es fehle ihnen nichts weiter als dos Simm-lreick, eia? Weitere Auskunft könne sie ihnen nicht geben, -tte Madien gaben sich aber damit nicht zufrieden, um so weniger, als he die Wiese im Verdacht hatten, es sei ihr nur um Erlangung Vr Abfindungssumme zu tun gewesen, und der ihr übergebenen Krnder Hobe sie fick in verbrecherisck-er Weise entledigt. Tie Mädchen machten schließlich der Polizei Anzeige Letztere schritt sofort ein, zumal der Wiese aus Anlaß ihrer vielen Vorstrafen von der Polizei untersagt war, Kostkinder in Pflege zu nehmen. Benachbarte Hausbewohner hegttn schon längst Verdacht, daß Frau Wiese die „Engel m a cher e i", b. h. den .Kindermordgewerbsmäßig betreibe, ja verschiedene Vorkommnisse führten zu der Vermutung, daß Frau Wiese die fleinen Wesen verbrenne. Sie hat bisweilen so stark geheizt, daß die Herdplatten zersprangen. Außerdem ist ein fürchterlicher Geruch wahrgenommen worden. Es wurde^ auch behauptet, Frau Wiche sei beola^g * worden, als sie am Spätabend mit einem schweren Paket noch inen Spaziergang nach den Ufern der Elbe gemacht habe und ■mf' Paket zurückgekehrt war. Ferner wurde ermittelt, beß b'i 'nn Wiese einmal eine schwindsüchtige Tänzerin ge- rrnfmt s T-eh hatte sich auf Grund eines ärztlichen Rezepts von Fran & i i-' Morphium besorgen lassen. Tie Tänzerin ist nach einiger Zeit von Hamburg nach Berlin über gefiedelt und
dort gestorben. Das' Rezept soll aber im Vchitz der Miese ge- blicben und darauf soll he sich Morphium beschafft haben. Endlich meldeten sich Zeugen, die beobarftfet haben wollen, daß Frau Wiese da-.' uneheliche Kind ihrer Tochter sofort nach der Geburt getötet habe. .Aus diesem Anlaß schritt schließlich die Polizei zur Verhaftung der Wiese.
Versuchter Gattenrnord.
Frau Wiese mar einst die glückliche Gattin des K 'selschmieds Heinrich Wiese. In den letzten Jahren hat jedoch t,.rs eheliche Verhältnis eine arge Trübung erfahren. Der Eh" mnn Wiese hegte Verdacht, daß seine Gattin ihm nach dem L locn trachte. Er besaß ein kleines Vermögen. Fran Wiese hat ‘h Nachbarsleuten geäußert: ihr Mann erfreue sich nicht der b st en Gesundheit. W'nn er sterben solle und fie den Witwensck/eier an le gen müßte, dann würde sie das von ihrem Mann lnnt rlassene Vermögen, das ihr alsdann zusiele, über den herben Verlust sehr bald zu trösten vermögen. Dieser Herzensrvuusck f'iner liebenswürdigen Gattin war dem Manne zu Ohren gekommen. Von Sttlwde ab wurde er mißtrauisch, imb zwar umso mehr, da ver- schie-dene Speisen und Getränke, die ihm seine Gattin zubereitet hatte, ihm verdächtig erschienen. Es wurde ihm häufig nach dem Essen unwohl: er mußte sich erbrechen und bekam einen starken Hustenreiz, sodaß ihm das Mut aus der Nase quoll. Einmal war der Kaffee in seiner Kaffeeflasche ganz bitter und hatte einen fauligen Geschmack. Als er nach Hause kam. sagte er zu seiner Frau: „Ich glaube. Tu willst mich vergiften, ich werde den Kaffee untersuchen lassen." Frau Wiese riß dem Mann die Kaffeeflasche, ams der Hand und goß den Inhalt aus. Wb er Fran Wiese hat nickt bloß den Versuch) gemacht, ihren Gatten bürd') Gift vom Leben zum Tode zu beförbem, sie hat auch wiederholt den Versuch unternommen, ihrem Manne d e s n a ck t s , wahrend er schlief ,mit einem Rasiermesser den Hals zu durchsckneiden. Ties Vorhaben wurde nur dadurch vereitelt, daß der Mann Verbäckst schöpfte und die ganze Nacht wach blieb.
Schwere Kuppelei.
Fran Wiese hatte eine außerehelich geborene, sehr hübsche Tochter, Namens Paula Berkefeld. Das Geschäft des Kindermordens mag wohl bisweilen gestockt haben, die Megäre war daher bemüht, ihre junge, bildschöne Tockster in die Arme des Lasters zu treiben, um sich auch dadurch eine Erwerbsquelle $u verschaffen. Sie erließ in verschiedenen Zeitungen Annoncen folgenden Inhalts: „Eine iungc Tarne bittet einen edeldenkenden Herrn um 30 Mk. Unterstützung gegen banfbare Rückzahlung." Anfänglich wurde die volle Adresse, später nur die Chiffre hin zugefügt. Infolge dieser Annonce meldeten sich Herren, die sich unter gewissen Umständen bereit erklärten, die gewünschte Unterstützung zu zahlen. Frau Wiese stellte ihre Tochter als die hilfsbedürftige junge Tarne vor. Letztere sträubte fick, sich dem Laster binzugeben. Frau Wiese wußte aber durch furchtbare Schläge mit dem Pantoffel und anderen Gegenständen den Widertzond des Mädchens zu breckvn. Wenn selbst das nichts half, bann riet die Megäre den Männern, gegen das Mädchen Gewalt anzuwenden. Das Sündengeld strick selbstverständlich die Wiese ein. Paula Berktield wurde aber auch durch Schläge und Hunger gezwungen, sich der Straßenprostitution zu ergeben. Brachte das Mäochen kein ober nicht genügend Geld nach Hause, dann wurde es von dem entmenschten Weibe mißhandelt. Dieses Leben bekam jedoch Paula Berkefeld schließlich satt. Sie entfernte sich eines Tages heimlich ans dem Mutterhause^, entkam nach London und trat dort bei einer deutschen Herrschaft in Stellung, wo sie sich nod> heute befindet.
Verleitung zum Meineid.
Endlich wurde Frml Wiese vom Schicksal ereilt. Sie wurde, wie bereits erwähnt, in Untersuchunttshaft genommen. Noch ehe dies aber geschah, suchte sie eine Frau Jürgens, die vorübergehend bei ihr gewohnt hatte, durch Versprechen von Geldgeschenken usw. zu bewegen, event. vor Gerick)kt zu beschwören: sie habe gesehen, wie die verschwundenen Kinder von seinen Damen abgeholt wurden, das Gegenteil könne ja niemand beweisen. Denselben Versuch machte Frau Wiese bei einer Mitgefangenen, die sie im Untersuchungsgefängnis bei den gemeinsamen Spaziergängen Fennen gelernt hatte.
Die Behörde auf der Su che nach den verschwundenen Kindern.
Sett fast zwei Jahren ist die Behörde durch Ausschreibung von hohen Belohnrrngen in den Zeitungen und Fachblättern des Irr- und Auslandes bemüht, den Verbleib der verschwundenen Kinder zu ermitteln, es ist aber bisher nicht die leiseste Spur entdeckt worden.
Die Anklage.
Die Wiese, die sich seit fast zivei Jahren in Untersuchungshaft befand, bestritt mit großer Entschiedenheit olle gegen sie erhobenen Beschuldigungen. Das Belastungsmaterial war aber dessen ungeachtet derartig, bar, Anklage gegen sie erhoben und die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen wurde. Die ehemalige Hebamme Wiese hatte sich daher wegen fünf vollendeter, eines versuchten Mordes, schwerer Kuppelei und versuck/ter Verleitung zum Meineid in zwei Fallen auf Grund der §8 211, 43, 181, Ziffer 2 und 159 des Strafgesetzbuches vor eingangs bezeichnetem Gerichtshof zu verantworten.
Die Personalien der Angeklagten.
Die Angellagte heißt mit Vornamen Elisabeth. Sie ist eine geborene Berkefeld. Sie ist am 1. Juli 1853 zu Bilshausen geboren, katholischer Konfession und bereits wegen Mstiftung zum Diebstahl, Hehlerei, Urkundenfälschung. Vetmsges, VetrugsversuckiS und Kuppelei mit Gefängnis und Ehrverlust bestraft.
lieber die mehrtägigen Verhandlungen haben wir wegen Raummangels leider nicht berichten können. Das Plaidoper des Staatsanwalts faßt indes alles wesentliche zusammen, und so geben wir es denn hier wieder:
Das Plaidvyer des Staatsanwalts.
Staatsanwalt Dr. Holländer: Meine Herren Geschwo- renen! Ter gegenwärtige Prozeß hat überall großes' Auffehen erregt, einmal mit Rücksicht auf die Persönlichkeit der Angeklagten, dann durch die Menge der ungeheuerlichsten Verbrechen, die von dieser begangen worden sind ^und schließlich durch das^ mpstische Dunkel, das über der ganzen Sache lagert. Ein kaum erdenklicher, unglaublicher Fall ist es, daß einer Frau solck^ ungeheuerlichen Verbrechen zur Last liegen. Fünf vollendete Morde, ein versuchter Gottenmord, schwere Kuppelei und Verleitung zum Meineid sind der Angenagten nicht nur zur Last gelegt, sondern durch die Beweisaufnahme auch erwiesen. Eine fast zweijährige Voruntersuchung war angesichts des fortgesetzten frechen Leugnens der Angeklagten nötig, um das Dunkel, das über dieser ganzen 3acbe lag, zu lüften, einigermaßen zu lüften, denn die völlige .Klarheit bat auch die viertägige Verhandlung nickt bringen können. Wir sind deshalb zum grüßen Teile auf Indizien angewiesen. Das Gesetz läßt einen Indizienbeweis nun durchaus zu, und im vorliegenden Falle erscheint der gegen die Angeklagte geführte Indizienbeweis in Verbindimg mit den Bekundungen des umfangreichen Zeugenmaterials in vollstem Maße schlüssig. Man habe gehört, daß die Angeklagte ihre Jugend bei ihrem sogen. „Onkel" Oettinghausen in Ofer verbracht, der sie in ihrem 15. Lebensjahre verführt und sie dann nach Harburg gebracht habe, wo die Angeklagte mit der Paula Berkefeld niedergekommen sei. 1888 habe sie dann den Kesselschmied Wiese geheiratet, einen fleißigen, ordentlichen Mann, der sick ein kleines Verncögen erspart und der Frau stets einen Teil seines Verdienstes abgegeben habe. Das sei aber der von einer unersättlichen Geldgier beseelten Angeklagten nickit genug gewesen und so habe sie schließlich auf das Verderben des Mannes gesonnen, umsomehr, als sie schon sehr bald nach ihrer Heirat mit anderen Männern in Verkehr getreten sei. In ihrem Mord- Gelüst s-i sie nicht davor zurückaeschreckt, ihre Tochter in ihre Absichten einzuweihen und sie sogar aufzufordem, ihr giftige Gewächse mitzubringen, damit sie diese auskochen unb ihrem Mann in das lassen schütten konnte, dlls dann aber bie Tötungs- ersuche den Verbackt des Mannes erregten, sei die Angellagte dazu übergeagngrn, die eigene Tochter ihrer schmutzigen Geldgier zum Opfer zu bringen Schon vorher hatte sie dis damals hraßrig • Mädchen jinn Diebstahl eines Sparkassenbuches verleitet, dcffen über 300 Mark laute üben Betrag der alte Schröder auf
3000 Mk. fälschen mußte. Glücklicherweise sei der Schwindel rechtzeitig entdeckt und die ganze Gesellschaft auf längere Zeit cin- gesperrt worden. Nach der Haftentlassung habe sick dann die Tockter der Unzuckt hingeben müssen. Es könne nun kein Zweifel darüber bestehen, daß die Paula Berkefeld ein willensschwachcS, ein geschüchtertes junges Mädchen sei, das völlig unter dem Einfluß und dem Zwange seiner rohen verbrecherischen Mutter gestanden habe. Die Verhandlung habe ergeben, wie schwer es dem armen Mädchen geworden sei, sick den schamlosen Wünschen der Mutter zu fügen und sich den Männern hinzugeben, die auf die Inserate der Angeklagten kamen. Nach drei bis vier Monaten der gemeinsten Mißhandlungen sei das Mädchen dann nach London geschickt worden, offenbar weil die Mgeklagte eine Strafverfügung fürchtete. Der Beweis für das Verbrechen der schweren .Kuppelei sei durch das Zeugnis der Tochter erbracht, allein die Geschworenen seien auf dieses Zeugnis nicht ettoa ausschließlich angewiesen, sie könnten es fgoar ganz ansschallen, denn die Angeklagte sei außerdem durch die Aussagen der Logierhcrren und derjenigen Persönlichkeiten überführt, die mit der Tochter verkehrt hatten. Ein Beweis, welcher Niedertracht die Angellagte fähig sei, sei hierbei die Tatsache, daß sie das nach London abgeschobene Mädchen vorher noch bei ihrem Ehemmme des Diebstahls verdächtigte, sodaß das Mädchen bei dem Vater keinen Schutz vor seiner Mutter sucken konnte. Nach etwa neun Monaten kam die Berkefeld von London zurück, weil ihre Herrschaft ihren schwangeren Zustand bemerkt hatte. Die Angellagte führte ihre Tochter nun zu dem alten Schröder und hier ist sie von einem lebenden Knaben entbunden worden. Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß dieses Kind die Frucht der Beziehungen des Mädchens war, die cs auf Betreiben ihrer Mutter in Homburg unterhalten hatte. Also muß auch angenommen werden, daß da-s Kind bei seiner Geburt lebensfähig war. Dl i e f e s K i n d hot dann die Angeklagte sofort ermordet, indem sie es in einen Eimer voll Wasser steckte und ertränkte. Auch für diese Tat kommt in erster Linie bad Zeugnis der Tochter in Frage. Man könnte nun einwenden, warum denn das Mädchen den Mord nicht verhindert oder zur Anzeige gebracht habe, worum sie ferner ihre Mutter in ihren Briesen auch noch weiterhin mit: „Siebe, süße Mama!" anredete und Verkehr mit ihr unterhielt. Gewiß, das sei etwas befremdend: allein, man dürfe doch den Zustand des Mädchens nicht außer Betracht lassen und auch nicht vergessen, daß das Mädchen einen Strich unter die Ermordung ihres Kindes gemacht hatte. Sie sei deshalb kein psychologisches Rätsel, sondern eine dnrchcnlS llare und einwandsfreie Zeugin. Er frage: Hat die Tochter Anspruch auf unser Mitleid und auf unsere Glaubwürdigkeit? Und er beantworte diese Frage mit ja. Wir haben sie hier vor uns gesehen und wir haben auch gesehen, wie allmählich aus einem Willensschwächen ein willensstarkes Mädchen geworden ist, das mit Energie erklärte: Mit dieser Mutter verbindet mich nichts mehr, ich stehe ihr so fremd gegenüber wie irgend einem anderen Menschen. Wir wissen außerdem, daß sie sich nicht 311 ihrer Aussage gedrängt, sondern erst gesprochen hat, als man sie als Mitverdächtigte vernahm. Dann hat sie aber auch alsbald in vollem Umfange der Wahrheit die Ehre gegeben, und sie hat sich im Laufe der ganzen Untersuchung auch nicht einmal widersprochen. Von diesem Standpunkt aus müssen alle ihre Mlssagcn gewertet werden. Aber auch in dem Falle der Ermordung ihres Kindes sind wir nicht allein auf ihr Zeugnis angewiesen. Wir wissen, datz der alte Schröder den Ruf der Mutter gehört hat: „Mach' es tot!" Er hat ferner bekundet, daß die Angellagte die ganze Nacht um das Mädchen beschäftigt war, während diese selbst jede Anwesenheit zurzeit des ^burtsaktes bestreitet und behauptet, überhaupt nickt in der Schröderschen Wohnung gewesen zu sein. Wir wissen schließlich, daß die Angellagte vÄuckt hat, die Kindesleiche in das Klosett zu stecken und dann, afe ihr dies nicht gelang, mit einem verdeckten Henkellorbe davon geaangen ist Wo ist die Leicke geblieben? Tas weiß kein Mensch. Wohl aber wissen wir, daß die Angellagte auch zu diesem Morde getrieben wurde von ihrem Geiz, der sie die Kosten für das Kind scheuen ließ.
Der Staatsanwalt erörterte hieraus die Art und Weise, wie die Angeklagte mit Vorsatz und Ueberlegimg an die einzelnen Mordtaten herangegangen sei. Sie müsse schon Anfang 1902 mit dem Plane, ihren Mann und die Kinder zu vergiften, umgegangen seiu. Darauf lasse die Ansammlungder Morphiumtrovfen seitens der Wiese schließen. Der Besitz des Morphiums setzte bte Wiese in den Stand, ihre langgehegten Absichten auSzufuhren. Auch hier habe die Berkefeld angeführt, daß die Angellagte sie benutzt habe, um hilfreiche Hand zu leisten imb dem Stiefvater Gift inü Esten zu tun. Rach alledem sei wohl anzunehmen, daß die Angeklagte zunächst im Falle ihre« Ehemannes einen Mord beabsichtigt und nur durch die eigene Vorsicht des Ehemannes an dem Erfolg ihres Anschlages gehindert wurde. So sei auch hier der Indizienbeweis gegen die Angeklagte erbracht.
DaS Bild, so sührte der Staatsanwalt weiter aus, das er bisher entrollt, sei grau in grau gemalt gewesen, was aber jetzt zu schildern sei, wäre noch furchtbarer. Die Angeklagte habe sich in den ersten Fällen nur mit Menschen befaßt, die sich schließlich noch ihrer Laut wehren konnten, in den folgenden Fällen aber habe sie sich an unmündige Wesen herangemacht, die sie ihrem Geiz und ihrer schmutzigen Geldgier opferte. Sie nahm die Kinder auf, um nur die Abfindungssumme einzuheimsen, an der Zukunft der Kinder lag ihr nichts und sie suchte Mittel und Wege, sich ihrer zu entledigen. Teilweise gab sie die Kinder anderen Frauen und als sie keine Zahlung leistete und die armen Geschöpfe wieder zurück erhielt, brachte sie sie bei Seite. Durch einen Kassiber suchte sie zlmächst in schlauer Weise eine Mithilfeschast ihres Mannes zn konstruieren und gab an, der Zettel sei ihr auf dem Korridor des Gerichts zugesteckt worden. Aber der Schutzmann wie der Ehemann Wiese haben das entschieden in Abrede gestellt und nach den Aussagen der Gefängnisbeamten habe die Angeklagte eS direkt darauf abgesehen, daß sie entdeckt wurde. Es handelt sich hier um bewußte, mit voller Ueberlegung abgegebene unwahre Behauptungen, die Angeklagte tft sich ißret Schuld völlig bewußt. Man habe sich nun die ^rage vorzulegen, ob aus der Beweisaufnahme notwendig der Schluß gezogen werden muß, daß die Angeklagte die Kinder, well sie mcht aufzufinden sind, getötet habe. Durch das Verhalten der Angeklagten selbst käme man zu diesem Resultate, denn es sprechen eine Unmenge von Momenten dafür, die die Angeklagte schwer belasten. Die Angeklagte hat zugegeben, von dem Tode von drei Kindern zu wisten. Ein wich- liges Moment für die Beweisführung sei, daß die Angeklagte schoit Zeuginnen gegenüber geäußert, man verdächtige sie, daß sie Kinder umgebracht habe, als ihr der Vorwurf von der Behörde noch gar nicht gemacht worden war. Der geführte Indizienbeweis ist schlüssig, die Kette ist nicht zu sprengen. Wenn Sie mit mir nach bestem Wissen und Gewissen der Meinung sind, daß die Angeklagte schuldig ist, wenn Fluten, wie mir, der Wehrus einer Zeugin in den Ohren klingt: Mein armes Kind, keine Macht der Erde kann es mir tütebergeben! dann werden Sie mit mir ein Gefühl ber Genugtuung empfinden, wenn dttrch Ihr Verdikt die aufs schwerste ve-- letzte Rechtsordnung wieder hergestellt wird nach dem alten, starken Gesetz: Auge um Flügel Zahn um Zahn!
Die Wiese wurde zum Tode, sechs Jahren Zuchthaus und lebcuSlängltchem Ehrverlust verurteilt.
Ans Slaitt und Land.
Gießen, den 11. Oktober 1904.
** Zur Dhilippsseier. Zum 400. Ekburtstage Landgraf Philipps des Großmütigen, der bekanntlich int November d. I. festlich begangen wird, gibt, wie man und mitteilt, der Historische Verein für das 0>roß- herzogtum Hessen eine Festschrift heraus unter dem Titel: „Pl)iltpp der Großmütige, Bilder und Geschichten aus seinem Leben und seiner Heimatt'. Eine auch nur einigermaßen genügende Biographie des größten Fürsten Hessens fehlt noch. Sie wird voraussichtlich auch in der nächsten Zeit nicht geschrieben werden und geschrieben iverden können. Die Festschrift, ein stattlicher Qttartband im Umfang von 30 Bogen, sucht deshalb in 24 Einzelarbeiten möglichst alle Seiten der Wirksamkeit Philipps des Großmütigen


