ku umfassen und so ein lebensvolles, auf archivalischem, 'um Teil seither unbekanntem und unbenutztem Quellen- Material sich ausbauendes Bild seines Lebens und seiner Beit SU geben. Dem reichen Inhalt entsprechend wird der Band prächtig und des Gegenstandes würdig ausgestattet werden. Der Druck wird in einet Antiquaschrist auf Bütten- wpier in Quartformat ausgeführt werden. Die Aus- tattung (Initialen, Vignetten, Titelbordüren) in Renais- ance wird dem Stile der Zeit angepaßt sein. Zu beson- rerem Schmuck gereichen dem stattlichen Band mehrere Porträts in Lichtdruck. Außerdem werden einige 'Abhandlungen illustriert sein und Notenbeilagen eingeführt wer- b«1-— S. K. H. der Großherzog hat über die für Sonntag, 13. November, in Darmstadt geplante volkstümliche Feier des 400. Geburtstages Philipps des Großmütigen das Protektorat übernommen. — Das Großh. Hess. Oberkonsistorium hat ein Ausschreiben an die et). Pfarrämter erlassen, worin empfohlen wird, daß am 24. Sonntag nach Trinitatis, in der Predigt auf die Bedeutung des Tages hmgewiesen werde und in passender Weise auch durch reichere Ausgestaltung der Liturgie (Gebet und Chorgesang, wo dies letztere angeht) etwas geschehen kann.
** Der Meistertitel im Handwerk. Be- ranntlich werden zurzeit die Karten für die Mreßbücher ausgefüllt. Es ist deshalb von Interesse, darauf hinzuweisen, daß häufig auch solche Handwerker, welche nicht besagt sind, den „Meistertitel in Verbindung mit ihrem Handwerk zu führen, sich in die Mreßbücher als Schlossermeister, Schreinermeister usw. eintragen lassen. Diese unberechtigte Beilegung des Meistertitels ist nach dem Gesetz strafbar. Da seit einigen Jahren sowohl durch die Polizeiämter als auch in anderer Weise hierauf aufmerksam gemacht wurde, auch die Gelegenheit gegeben ist für jeden, der den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen zu können glaubt, sich der Meisterprüfung zu unterziehen, so soll von nun an seitens der Behörden streng darauf geachtet werden, daß die gesetzlichen Bestimmungen respektiert werden. Sorge also jeder, dem dies angeht, daß er nicht mit dem § 148 der Gewerbeordnung verfällt, nach welchem „mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder 4 Wochen Haft bestraft wird, wer unbefugt den Meistertitel führt."
** Massive Majolikadecken. Im Anzeiger ftir Architektur, Kunsthandwerk und Bauindustrie hat Reg. und Gaurat Hasak eine Abhandlung über massive Herstellung oon Gebäuden veröffentlicht, in der er auch darauf aufmerksam macht, daß massive Decken aus Ziegeln auf Eisenträgern nicht nur schwammsicher sind, sondern daß bei deren Herstellung es auch nicht nötig sei, den ftemden Völkern für teures Geld Hölzer äbzukaufen, anstatt es ur Unterstützung des deutschen Kohlen- und Eisenbergbaues Mzuwenden. Der sBerfasser führt dann weiter aus, daß is in unserem Lande des Ziegeltons nahe liege, die Ge- ivölbe-Decke nicht unter einer Hülle von vergänglichem Ltuck zu verbergen, sondern die Wölbsteine selbst zu den Lrägern der Kunstformen zu machen und bemerkt, daß ir bereits vor zwölf Jahren bei der Erweiterung der Reichs- jcmt zu Berlin derartige Deckensteine angewendet habe, vobei die einzelnen Stücke (von iBiileroy u. Boch in Merzig) zu 60 Zentimeter im Geviert groß sind. Leider habe dieses Vorbild keine Nachahmung gesunden, augenblicklich
werde beim Bau der Reichsbank zu Danzig wieder ein Teil der Räume mit Majolikaplatten überwölbt werden. Die Gelegenheit sei dort für eine solche Ausführung besonders günstig, da in der Ziegelei des Kaisers zu (Sabinen Majoliken her gestellt werden und sich S. Maj. für die Anwendung solcher Decken interessiere. Es sei zu hoffen, daß nunmehr massive Docken, bei denen Majoliken auf Eisenträgern zur Anwendung kommen, häufiger ausgeführt werden. Notwendig sei es allerdings, daß die Beltener Töpfereien oder schlesischen Werblendsteinwerke sich dieser Fabrikation bemächtigen, damit die Herstellung, namentlich für Berlin, billiger werde. Die Deutsche Töpfer- und Ziegler- Zeitung in Berlin bemerkt hierzu, daß es hoch erfreulich sei, daß einzelne Baübeamte Anstrengungen machen, die Stuckdecken durch monumentale Decken aus gebrannten Tonsteinen zu ersetzen. Die Weltener Töpfereien und schlesischen« Verblendsteinwerke, sowie überhaupt alle deutschen Verblend- steinwerke (gewiß auch unsere hiesige Herrn Kommerzienrat Gail gehörende Berblendsteinfabrik) wären bereit, derartige Deckensteine anzufertigen, es sei nur Sache der Architekten, solche zu bestellen. Die genannte Zeitung schließt ihren Aufsatz damit, daß es viel wünschenswerter sei, auch dafür einzutreten, daß der Stuck am Aeußeren der Monumentalbauten nicht mehr an gewendet werde, wo er noch viel weniger hingehöre, als in das Innere des Bauwerks.
R. B. Darmstadt, 10. Oft. Die Anti-Duell- Liga hält am nächsten Sonntag im städtischen Saalbau ihre Generalversammlung ab. Cs dürfte bekannt sein, daß die Zahl der Mitglieder der A.-D.-L. im letzten Jahre er-» heblich zugenommen und daß neben vielen anderen Ortsgruppen sich auch eine solche für Hessen mit dem Sitz in Darmstadt gebildet hat. Die Generalversammlung kann ein besonderes Interesse beanspruchen, da praktische Vorschläge zur Verhandlung kommen, die das Duell auch in jenen Kreisen entbehrlich erscheinen lassen sollen, welche bisher» noch daran festhalten zu müssen glaubten. — In den ersten Tagen des Oktober fand auf Veranlassung und Einladung des Fürsten Karl Löwenstein in dessen Schloß zu Kleinheubach a. M. eine Konferenz hervorragender Juristen statt, um eine Eingabe an die Reichsjustizkommission zu entwerfen, die 1. Berbesserungsvorschläge der Strafgesetze zum Schutze der Ehre, insbesondere der Familienehre, 2. eine Abänderung der Strafgesetzparagraphen bezüglich des Zweikampfes und 3. die Einsetzung staatlicher Ehrengerichte beantragt. Das Ergebnis dieser Besprechung soll am nächsten Sonntag zur Erörterung und Beschlußfassung vorgelegt werden. Es werden deshalb alle Mitglieder, sowie die Freunde und Gönner der A.-D.-L., überhaupt alle Gegner des Duells, dringend eingeladen, an der Generalversammlung teilzunehmen.
Amversttäts-Wachrichlen.
New-Port, 9. Oft. Die Vereinigung alter deutscher Studenten gab heute in der Arionhalle den deutschen und den englischen Gelehrten, die von dein in St. Louis abgehaltenen Kongresse kamen, einen F e st - kommers. Dr. Beck hieß die Gäste willkommen. Er verlas einen Bries des Präsidenten Roosevelt, der sein Bedauern aussprach, daß er, selber alter Student, nicyt persönlich teilnehmen könne, und allen seine Grüße übermittelte. Redner schloß mit einem
Hoch auf Amerika und auf alle Nationen, die zu seiner Entwickelung beitrugen. Prof. Dr. H a r n a ck-Berlin ividmete seinen ^rmstpruch seinem alten Freunde, dem früheren Botschafter White, ferner sprachen Prost Lamprecht-- Leipzig, der den Gedanken ausdruckte, die amerikanische Kultur werde einstmals diejenige Europas überflügeln; Prof. S o m b a r t-Breslau, der den amerikanischen Idealismus rühmte.
Krieskasten der Redaktion.
(Anonyme Anfragen bleiben unberücksichtigt.)
A. K. Wenden Sie sich an das Amtsgericht Erfurt, das Bor^ mimdschaftsgericht über alle in seinem Bezirke wohnenden unehelichen Kinder ist uni) als solches auch über dem Vormund steht. Es hat den Vormund aiizuweisen, Ihnen die erforderlichen NaH- richten zu erteilen. Wenn das Kind gestorben wäre, hätte man den Vater jedenfalls wegen der Begräbnißkosten in Anspruch genommen. Uebrlgens wird der uneheliche Vater sofort etwas von dein Kiiid hören, sobald er die Zahlmig der Alimentationsbeträge einstellt.
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