dies — fei es aus eigener Initiative ober auf Einwirkung der Aufsichtsbehörde ufto. — beschließen, daß die Verwaltung der Krankenversicherung von der Stadt oder dem weiteren Kvnrmuualverband übernommen wird, der Vertreter der Arbeiter und Arbeitgeber in der Kassenverwaltung bliebe bann doch noch vor Einfluß gewahrt, den bei Betriebs krau kenkassen die Generalversammlung aus die Geschäftsführung der Kasse ausZuüben in der Lage ist.
Eine solche Uebernahme der Kassenverwaltung seitens her Stadt mußte zur Voraussetzung haben, daß die Stadt, bezw. der Kommunalverband die Verwaltungskosten auf ihr Budget übernimmt, namentlich also die Beamten der Kasseneinrichtung zu Kommunalbeamten macht, daß dagegen die Leistungen der Kasse ben erweiterten Leistungen einer Ortsknuikenkasse ober Betriebs irankenkas,e entsprechen müssen. Was hier nur kurz angedeutet fein kann, ist folgendes: Nicht Gleichmacherei zwischen Stadt und Land, sondern Differenzierung entsprechend der Verschiedenheit der Lebensverhältnisse und -Bedürfnisse muß bei der Weiterentwickelung des deutschen Krankenverfichernngs- wesens, das Ziel sein. In der Stadt brauchen wir eine hochentwickelte, von der machtvollen Kommune geförderte Krankenkasse mit hohen, den Klassen- oder Jndividuallöhnen angepaßten Leistungen unter grundsätzlicher Ausdehnung derselben auf Frau und Kinder des Versicherten. Auf dem Lande können und dürfen wir nicht so weit gehen.
Aber führt nicht auch dieser Vorschlag zu einem allmählichen Eingehen zahlreicher Krankenkassen? Ohne Zweifel! Aber die Entwickelung wird eine langsamere sein und sich mehr den örtlichen Bedürfnissen anpassen. Dabei müßte grundsätzlich bestehenden Krankenkassen die Weiterexistenz dann gestattet werden, wenn sie in ihren Leistungen der städtischen Ortskrankenkasse, wie wir sie Vorschlägen, bei gleichen Beiträgen nicht nachständen. Auf diese Weise wird namentlich einzelnen großen Betriebs- krankenkassen die Möglichkeit eines Weiterbestehens dann gesichert, wo sie im Interesse bedeutender gewerblicher oder staatlicher Betriebe einem wirklichen Bedürfnis entsprechen.
Zum Schluß sei noch auf folgendes hingewiesen: Ter Wunsch, die Verhältnisse in den Krankenkosten zu bessern, hat auch zu dem gleichfalls in dem Programm des Herrn Dr. Freuick) enthaltenen Vorschlag geführt, die Beiträge der Arbeiter und Arbeitgeber auch für die Krankenversicherung gleich hoch zu bemessen. Gerade bann, wenn man die Familienkrankenversicherung als Zic . an strebt, wird man diesem auch politisch nicht unbedenklichen Vorschlag, der dem deutschen Arbeitgeber eine jährliche Mehrbelastung von ca. 40 Millionen auferlegt, nicht beistimmen können, denn das Ziel der Familienversicherung wird offenbar bann in weite Ferne gerückt, wenn von dem Arbeitgeber verlangt wird, nicht bloß zur Krankenversicherung des Arbeiters, sondern auch seiner Familie die Hälfte, statt eines Drittels beizufteuern. Der Arbeitgeber wird dann wohl sein, der erhöhten Beitragsquote entsprechend vermehrtes Stimmrecht benutzen, um diese vom sozialen Standpunkt aus dringend zu wünschende Reform zu verhindern, und von seinem Standpunkt aus wäre ihm das auch kaum zu verargen.
So können wir uns zu den Freundschen Reformvorschlä
gen im Wesentlichen nur ablehnend verhalten. Dagegen würde allerdings die Herstellung einer enaeren Beziehung zwischen-Landesversicherungsanstalten uno Krankenkassen durch Einr iumung eines ÄUifsichtsrechts der ersteren über die Krankenkassen, wofür sich ja in der bestehenden Gesetzgebung bereits Ansätze finden, gewiß sachdienlich sein; nur die Existenz der Krankenkassen stelle man nicht in Frage. Menn in weiteren Kreisen, auch in der bekannten Resolution des Reichstages, die Verschmelzung der Ber- sicherungseinrichtungen für Kranken-, Unfall- und Invaliditätsversicherung gefordert wird, so mache man sich einmal klar, daß es nicht so sehr die rechtliche Selbständigkeit der einzelnen Versicherungsträger ist, die unangenehm empfunden wird, als vielmehr der Mangel einheitlicher, lokaler Dienststellen für alle diese Versicherungszweige im Verkehr mit dem Publikum. Können wir hier zunächst einmal in den Städten Abhilfe schaffen, so werden sehr zahlreiche und berechtigte Magen über die Unvollkommenheit unseres deutschen Versicherungswesens verstummen. Gerade in den Städten ist auch diese Aufgabe, wenn erst die städtischen Verwaltungen die enorme Bedeutung einer vollkommen ausgebauten einheitlichen Krankenversicherung für die Kommunen richtig erkannt haben, weder für den Organisator noch für den Architekten eine besonders schwierige. Mit wieviel einfacheren gesetzgeberischen Mitteln ist dieses wichtige Ziel zu erreichen, als das Freund- sche Projekt, das für seinen Neubau die vorgängige Zerstörung von 22 770 Krankenkassen fordert!
UarLamentarisches.
— Von ben Adgg. Haas, Reinhart, Schönberger und Stöpler geht uns, datiert Darmstadt den 7. Juni, erst heute durch die Post nachstehende „Erklärung" zu:
Die Mmeilung in Nr. 257 und 258 der „Wormser Zig." vom 6. Juni dss. Js. über die den Wahlrechtsgesetzentwurf betressenden Verhandlungen des Landesausschusses der national- liberalen Partei in Hessen veranlaßt die unterzeichneten Mitglieder des zur Berichterstattung über den Entwurf eingesetzten Ausschusses Zweiter Kammer zu der Erklärung, daß der Inhalt der erwähnten Mitteilung der Wahrheit nicht entspricht.
Nachdem in dieser Versammlung jedoch auf Anregung des Vorsitzenden Herrn Grafen von Oriola widerspruchslos beschloßen wurde, daß die Verhandlungen des Landesausschusses zu dem Punkte der Tagesordnung: die Wahlrechtsvorlage, streng vertraulich zu behandeln seien und über den Gang der Verhandlungen nur auf Beschluß der Versammlung oder des geschäftssührenden Ausschusses in der Presse etwas veröffentlicht werden dürfe, und nachdem der Herr Vorsitzende den anwesenden Journalisten ain Schlüsse der Sitzung die beschlossene Resolution unter dem ausdrücklichen Hinweis auf obigen Beschluß übergeben hatte, halten wir uns zu unserem Bedauern mcht für berechtigt, in eine Berichtigung der Darlegung der „Wormser Zeitung" in der Presse einzutreten.
Was die „Wormser Zeitung" über die Verhandlungen der Landesversammlung der nationalliberalen Partei mit- teilte, schien uns so belanglos, daß wir davon Abstand nahmen, es unseren Lesern mitzuteilen. Heute behauptet die
„Worms. Ztg.", sie hätte nichts weiter als die Rednerliste mitgeteilt und erwähnt, daß Frhr. v. Heyl der Vorlage in ihrer jetzigen Form widersprochen, nachdem Herr Reinhart einen objektiven Bericht über die Verhandlungen des Wahl- rechtsausschuffes abgegeben habe. Uns geht die ganze Sache nichts an. Da aber die vier genannten Herren Wert auf die Veröffentlichung ihrer Erklärung im „Gieß. Anz." zu legen scheinen, haben wir sie hier zum Abdruck gebracht.
Der vierte Ausschuß der II. hessischen Kammer hat zu der Vorstellung der ehemaligen hessischen Unteroffiziere, die Unteroffizier-Sterbe- undWitwen- faffe, und zu dem Antrag der Abg. Dr. Frenay und Genossen, betreffend: Aufhebung der Beiträge zur Großh. Offizier-W>i twen- und Waisenkasse, sowie zur Unterossizierkaffe Stellung genommen. Der Ausschuß beantragt, I. Großh. Regierung zu ersuchen, 1. den Erlaß der Beiträge zur Unterofsizier-Sterbe- und Witwenkasse, sowie zur Offizier- Witwen- und Waisenkasse eintreten zu lassen; 2. dagegen der Erhöhung der Witwenpensionen nicht stattzugeben; 3. vielmehr Erhebungen anzustellen, ob und welche berechtigte Beschwerden im Kreise der Petenten vorliegen, und diesen Beschwerden in gegebenen Füllen durch ausreichende, aus der Staatskasse zu entnehmende Unterstützungen abzuhelsen; II. die Vorstellung der ehemaligen hessischen Unteroffiziere und den Antrag der Abg. Dr. Frenay und Genossen hiermit für erledigt zu erklären.
Berlin, 10. Juni. Die Kanalkommission des Abgeordnetenhauses beriet den Gesetzentwurf betr. Maßnahmen zur Regelung der Hochwasser-, Deich- und Vorflut- verhältniffe an der mittleren Oder und nahm die §§ 1—15 ein; § 7 wurde vorläufig zurückgestellt, weil ^bänderungs- anträge in Aussicht stehen. In § 9 wurde der Zusatz beschlossen: Für Neubauten, Anpflanzungen und sonstige Neuanlangen und Ausbesserungen wird eine Vergütung nicht gewährt, wenn aus der Art der Anlage, dem Zeitpunkt ihrer Errichtung und sonstigen Umständen erhellt, daß sie nur oorgenommen wurden, um eine höhere Entschädigung zu erzielen.
— Die Budgetkommission des Reichstages beriet den Antrag Groeber, demzufolge der Reichstag in einer Resolution beschließen möge, die Regierungen zu ersuchen, im Interesse der Landwirtschaft zu bewirken, daß den in außergewöhnlicher Weise von Einquartierungslasten betroffenen Gemeinden Zuschläge zu den Entschädigungssätzen seitens des Reiches gezahlt werden. Erzberger begründete den Antrag. Der Vertreter der Militärverwaltung erklärt, 1901 machte der Bundesrat von der Berechtigung der Ueberschreitung der Verpflegungssätze Gebrauch. Die Regelung der Sache sei nicht so einfach, wie der Vorredner glaube. Graf Oriola stimmt der Resolution zu. Auch Prinz Arenberg meint, das Gesetz von 1875
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