lichst zutreffend Recht zu schaffen. sSehr richtig !) In der Kommission ist nachaewiesen worden, daß unser anitsgerichtlichcs Verfahren zum Teil ein langsames und schleppendes — das fällt nicht den Richtern, sondern der Gesetzgebung zur Last — ein langsames und schleppendes ist, daß daraus unter Umständen schwere Schädigungen für die beteiligten Kreise erwachsen.
Diese Erkenntnis hat seiner Zeit zur Schaffung des Gewcrbc- gerichtsgesctzes geführt, sie führt jetzt zur Schaffung dieses Gesetzes. Es ist ganz zweifellos, daß ein Handlungsgehilfe, der häufig an demselben Orte keine Stellung finden kann, das dringendste Interesse daran hat, daß seine Ansprüche an seinen Prinzipal im schnellsten Verfahren geregelt werden, weil sonst seine wirtschaftliche Existenz in Frage gestellt werden könne. Der Vorredner meinte, die ganze Vorlage gehe aus Agitation hervor. Das ist solche Sache mit der Agitation. Wenn wir näher Hinsehen, so sind viele Vorlagen — auch solche, die der Vorredner und seine Freunde sehr warm vertreten haben — hervorgegangen aus einer öffentlichen Meinung, die sich in Form einer Agitation geltend machte. sSehr wahr!) Aber es ist nicht die Agitation im Lande gewesen, die uns zur Beibringung dieser Vorlage veranlaßt hat, sondern die Stimmen, die sich aus den verschiedensten Parteien dieses Hauses geltend gemacht haben. Auch ich hätte cs für besser gehalten, wenn man das amtsgerichtliche Verfahren so gestaltet hätte, daß vor allem die Entscheidungen wesentlich schneller getroffen werden könnten.
Aber es hat sich ergeben, daß diese anderweite Regelung des amtsgerichtlichen Verfahrens auf dem ganzen Gebiete der Justiz sehr weitgehende Folgen haben würde, und daß man nicht absehen kann, wann und unter welchen Bedingungen eine Reform zustande käme. Es fragte sich auch, ob man eine solche Reform ohne schwere Schädigung unserer Finanzen ausführen könnte. Aus diesen Gründen entschlossen sich die verbündeten Regierungen, den vorgeschlagenen Weg zu gehen, einmal, weil sie eine sachliche Notwendigkeit anerkannten und zweitens, weil sie aus formalen Gründen die Erledigung nicht verzögern wollten. Darin gebe ich dem Vorredner recht: man darf aus diesem Wege nicht weitergchen, sondern das nächste Ziel muß sein eine Reform des amtsgerichtlichen Verfahrens. Der Vorredner meinte, mit dem Gesetz hätten wir unsere Staatshoheit preisgcgcben. Unsere ganze Selbswerwaltung — wenn ich einmal auf Preußen exemplifizieren darf — würde unter diesen Umständen auf einer Preisgebung der Staatshoheit beruhen. Denn der Staat kann nichr alle Aufgaben des modernen Lebens lösen, er überträgt sie auf andere Verbände, die im Namen des Staates und als seine Mandatare handeln. Damit ist die Staatshoheit nicht preisgegeben, sondern die Zwecke des Staates sind nur auf andere Organe übertragen. sSehr richtig!) Nun hat der Vorredner ein schreckliches Bild gemalt von den Folgen dieses Gesetzes. Wenn man ein so alter Parlamentarier ist, wie ich, und gesehen hat, was für schreckliche Folgen schon von den verschiedensten Parteien bei den verschiedensten Gesetzen angedroht sind, ohne daß diese Folgen eintraten, dann nimmt man solche Erklärungen nicht mehr ernst. Im selben Atemzuge, wie der Vorredner von einer Preisgabe der Staatshoheit sprach, bezeichnete er cs als einen unerträglichen Zustand, wenn ein Amtsrichter oder Assessor oder Polizeibcamter den Vorsitz in den kaufmännischen Schiedsgerichten führen würde. Ja, ist denn ein Assessor, ein Polizeibeamter oder ein Landrat nicht Ver- |
freier der Staatshoheit? Da ist plötzlich die Staatshoheit nicht bedroht. Auf die Justizhoheit kommt cs nicht an, sondern auf die Staatshoheit. Wenn Sie nur die Justizhoheit gelten lassen wollen, dann müßten Sie ja die Polizei überhaupt ausschalten, die doch sehr oft das Hoheitsrecht des Staates ausübt. (Sehr richtig!) Die Negierungen hatten obligatorische Schiedsgerichte nur für Städte mit mehr als 50 000 Einwohnern vorgeschlagen, die Kommission setzte die Ziffer auf 20 000 herab. Ich erinnere daran, daß vor den Ge- werbegcrichten in Städten von 20 000 bis 50 000 Einwohnern durchschnittlich pro Jahr nur 87 Fälle zur Entscheidung gelangt sind; um wieviel geringer würde diese Zahl sein bei den Kauf- mannsgcrichten, da die Handlungsgehülfen den zehnten Teil der gewerblichen Arbeiter ausmachen! Ich Halle die Kommissionsbeschlüsse für keine glückliche Lösung und bitte Sie, die Negicrungs- vorlaac wieder herzustellcn.
Abg. Singer sSoz.) meint, eine schnelle Justiz sei den Handlungsgehilfen dringend nötig, denn wenn sic die nicht bekämen, müßten sie hungern. Herr Semler habe cs so dargestellt, als ob jetzt nicht der Prinzipal, sondern der Gehilfe der wirtschaftlich Starke sei, da habe man ihn aber ganz gehörig über den Lössel barbiert. Ter Gehilfe sei der wirtschaftlich Schwache. Er freue sich, daß der neugcwähltc Abg. Basiermann nickt die Rede Scmlers mit angehört habe, sonst hätte- er gewiß die Hände über den Kopf zusammengeschlagen, weil seine Partei so degeneriert sei in seiner Abwesenheit, und gesagt: „Gott schütze mich vor meinen Freunden!" Das ganze Gesetz sei eigentlich nur dem Dxängcn Basiermanns zu verdanken. Ter Hinweis Semlers auf die Großkauflcute sei ganz verfehlt gewesen, die Großkaufleiitc hätten kein Recht, anders behandelt zu werden, als die Großindustriellen vor den Gewerbe- gerickten.
Abg. Trimborn spricht sich gegen den sozialdemokratischen Antrag aus, es gebe ganze Regierungsbezirke, in denen nicht so viele Streitigkeiten oorkämen, um ein einziges Kaufmanns^-richt zu beschäftigen. Entschieden widersprechen müsse er i?em Staatssekretär, der die Gerichte nur für Städte über 50 000 Einwohner obligatorisch machen wolle, dann würden Städte wie Pforzheim und Heidelberg ausfallen. Er hoffe, daß Bayern und Württemberg ini Bundesrat für die Grenze von 20 000 sein würden. Die Rede Singers gegen den Abg. Semler sei ganz überflüssig gewesen «Heiterkeit.), denn dieser habe dem Abg. Singer doch gar nichts getan, (Große Heiterkeit.) sondern sich nur gegen die bürgerlichen Parteien gewandt. Herr Singer hätte daher den Abg. Semler nur ruhig ihm sdem Redner) überlassen sollen. Herr Semler sei durchaus im Unrecht, ein Bedürfnis für die Kaufmannsgerichte sei unbedingt vorhanden. Bei dem Gewerbcgerichtsgesctz fjafo man eine ähnliche Schwarzmalerei getrieben, wie sie heule Herr Semler verübt habe. Aber von alledem sei nichts eingetroffen, die Gc- werbegerichte härten sich bewährt, und dies sei meistens den Beisitzern zu verdanken.
Abg. L a t t m a n n sAntis.) führt aus, die Rede des Abgeordneten Semler sei durchaus einseitig gewesen. Dies hätte man an den ärgerlichen Gesichtern seiner eigenen Freunde gesehen, die sicher gewünscht hätten, daß er, anstatt die Rede zu halten, die Nordlandsrcise mitgemacht hätte. sHeitcrkcit.) In der Kommission sei der Abg. Semler nur selten erschienen, nachdem er ein
mal eine ähnliche Rede gehalten und von seinen eigenen Freunden zurückgcwiescn sei.
Abg. Bcck-Heidelbcrg fnat.-lib.): Die ersten Redner haben sich strikt an den £ 1 gehalten, dann aber sind fast sämtliche Paragraphen des Gesetzes gestreift worden und cs ist eine ordentliche Generaldebatte inszeniert worden. Aitlaß zu Bemerkungen gibt mir nur eine Bemerkung des Abg. Singer, der gemeint hat, der Abg. Bassermann hätte die Hände über dem Kopf zusammcngeschlageii, wenn er die Rede des Abg. Semler gehört hätte. Ich kann versickern, daß unser Staiidpunkt diesem Gesetze gegenüber genau derselbe geblieben ist. In iinserer Fraktion herrscht noch genau derselbe so sicilreformatorische Geist, den früher der Abg. Bassermann gehabt hat. Ich verweise nur auf die Erklärung, die feiner Zeit mein Kollege Hieber abgegeben bat. Den Vorwurf, daß unsere Partei degeneriert sei, lveise ich mit Entschiedenheit zurück und wenn Meinungsverschiedenheiten bei uns Vorkommen, so hätten die Sozialdemokraten am allerwenigsten Anlaß, uns das zum Vorwurf zu machen. Auch Herr Basserinann hätte es nicht verhindern können, das; Herr Semler hier seine Rede hielt. Wer das annimmt, überschätzt den Einfluß einer Persönlichkeit in unserer Partei, unterschätzt auf der andern Seite p.crsöiiliche Selbständigkeit der Mitglieder. Wir werden alles darän setzeii. daß das Gesetz zustande kommt.
Aus der anderen Seite möchte ich aber auch den Abg. Semler in Sckutz nehmen. Er hat keineswegs einseitig vom Standpunkt des hanseatischen Großkaufmanns gesprochen, sondern durchaus auch gerade die Interessen des mittleren Kaufmanns wahrnehmen wollen.
Abg. Tr. Seniler (naH.J: Ich bestreite gegenüber dem Abg. Lattmaiin, daß ich in der Kommission selten erscheinen bin. Ich habe 15mal in dcr Kommission gesprochen. Während der ersten Lesung habe ich in keiner Sitzung gefehlt, und nur die kurze Sitzung der zweiten Lesung versäumt, zumal es vollkommen zwecklos gewesen wäre, dort meine Anschauungen noch einmal zu vertreten. Ich habe dort auch nur deshalb gefehlt, weil ich Mitglied der Budgetkommission war. Ich erwarte von der Loyalität des Abg. Latt- mann, daß er seinen Vorwurf sofort zurücknimmt.
Abg. Lattmann sAntis.): Ich behalte mir vor, mich zu erkundigen und in der dritten Lesung auf die Sache zurückzukommen.
Hiermit schließt die Diskussion. § 1 wird unter Ablehnung des Antrages Auer unverändert angenommen.
§ 2 setzte nach der Regierungsvorlage feit, daß für Orte über 50 000 Einwohner die Kaufmannsgerichte obligatorisch sein sollten. Tie Kommission hat hier diese Zahl in 20 000 umgewandelt.
§ 2 wird ohne Debatte in der K o m m i s s i o n s f a s s u n g angenommen, ebenso die §§ 3 und 4, die Bestimmungen darüber enthalten, daß das Gesetz auf Handlungsgehilfen mit über 5000 Mark Gehalt und auf Apothekerlehrlinge und -Gehülfen keine Anwendung findet.
Sodann vertagt das Haus die weitere Beratung auf Donnerstag 1 Uhr. Vorher dritte Beratung des R e b - lausgcietzes.
Schluß 6 Uhr. , .
Mordprozeß Kothermel.
R B. Darmstadt, 8. Ium.
Vor dem hiesigen Schwurgericht begann heute die Verhandlung über die sensationelle Mordasfäre in Harpertshausen bei Babenhausen, die seit etwa einem halben Jahr die kriminalistische Welt Hessens beschäftigt und durch die mysteriösen Begleitumstände zu einer der interessantesten Schwurgerichtsverhandlungen sich gestal- ten dürfte, die wir seit Jahren hier erlebt haben.
Des vorsätzlichen Mordes angeklagt ist der Gastwirt und Landwirt Adam Rothermel von Harpertshausen, geboren am 18. Oktober 1863 in Biebesheim, verheiratet, vorbestraft. Er wird beschuldigt, am 16. Dezember 1903 den Joh. Wältz irr Harpertshausen vorsätzlich getötet und die Tötung mit Ueberlegung ausgeführt zu haben. Es ist ein äußerst umfangreicher Zeugenapparat (gerade 100) aufgeboten worden; zahlreiche Sachverständige sollen vernommen werden. Um den Geschworenen ein anschaulicheres Bild von dem Tatort zu geben, ist auch, wie schon kurz berichtet wurde, der Fußboden aus dem Zimmer des Ermordeten, der noch deutlich die Blutspuren erkennen läßt und die Stelle, wo der eine wichtige Rolle spielende Ofen gestanden hat, gezeigt. Auch das am Tatort Vorgefundene Gewehr, mit welchem sich nach der Behauptung des Angeklagten der Wältz selber getötet haben soll, wird wieder an dieselbe Stelle gelegt. Der Angellagte soll auch dieselbe Kleidung anziehen, die er am Tage des Mordes getragen hat. Die Anklage vertritt Oberstaatsanwalt Dr. Hesseri, Verteidiger ist Rechtsanwalt Dr. Löb. Die Verhandlungen leitet Landgerichtsrat Dr. Stein.
Nach der Auslosung der Geschworenen und deren Belehrung, sowie Vermahnung der Zeugen beginnt die Vernehmung des Angeklagten. Er ist mittelgroß, untersetzt, trägt starken Schnurrbart und fast kahlen grauen Schädel. In seiner früheren Heimat hat er Volksschul- unterricht genossen, seine Militärdienstzeit hat er von 1883 bis 1885 in Gerbersheim (bair. Pfalz) absolviert. Der Angeklagte hat schon wegen Bedrohung, Betrugsversuchs, Jagdvergehens und Beleidigung Vorstrafen bis zu fünf Monaten aufzuweisen, war auch 1890 bereits in Würzburg wegen Mordversuchs angeklagt, aber wegen mangelnder Beweise freigesprochen worden. Damals war eine alte Frau, die auf dem von R bewirtschafteten Weiler Reichenbuch E i n s i tz r e ch t hatte, plötzlich ermordet worden. Ter früher Angellagte behauptete, daß die alte Frau durch einen Unfall im Stall abends zwischen 9—10 Uhr zu Tode gekommen sei. Da dec damalige Vorfall mancherlei Aehnlichkeit mit dem jetzigen Mord hat, geht der Vorsitzende auf den Verlauf dieser Prozeßverhandlung ausführlich ein. Es sollen darüber später auch die geräderten Zeugen vernommen werden. Im Jahre 1884 war R. schon wegen Notzucht, 1894 wegen Alimentenzahlung verklagt, aber beidemal sreigcsprochen worden. Im Jahre 1899 kam R nach Harpertshausen, wo er für 5100 Mark eine Hofraite erwarb und Gastwirtschaft betrieb. Dort wurde er auch mit dem Wältz bekannt, der in dem von R erworbenen Hause im oberen Stock als Einsitzer eine kleine Stube bewohnte und mit dem er auch in der ersten Zeit gut auskam. Im Sommer vor. Jahres drang R. mtt vier anderen Personen in das Zimmer des W ein, nachdem er die Tür gewaltsam gesprengt hatte, und bedrohte den im Bette Liegenden in gröbster Weise unter furchtbarem Lärm. W. erstattete daraufhin gegen R Anzeige wegen Haus- friedensbruchs, und am 16. August v. I. stand deshalb Termin an. In dieser Zeit hat R eine Reihe verdächtiger Aeußerungen getan, wie: ,ZW. ist ein gatiz gefährlicher Kerl". „Den scheppen Hund schieß ich doch noch einmal tot", lieber die Vorgänge am Tage der Mordtat sagt der Angellagte aus, der Wältz sei am 16. Dezember in betrunkenem Zustand in seine Stube gegangen. Von da aus habe er nach der Frau des Angeklagten mir den Scherben seines zerbrochenen Fensters geworfen und auch durch andere Anzeichen seinen Zustand leicht erkennen lassen. Als W. ruhig geworden fei, habe R sein Grund
stück abgeschlossen und sich zu Bett b?gcben. Früh morgens habe er plötzlich einen scharfen Schuß fallen hören, auch seine F-rau wurde von dem lauten Knall wach. Er sei dann zum Melken der Kühe in den Stall gegangen, habe sich darauf besser angekleidet und sei mit drei andern Hausbewohnern nach dem Schöffengericht in Groß-Umstadt gegangen, wo am Vormittag die .Verhandlung gegen sie wegen des Hausfriedensbruchs stattfand. Wegen des früh gehörten Schusses nachzuforschen, oder nach dem W. zu sehen, habe er keine Veranlassung gefühlt.
Auf die Frage des Vorsitzenden, wie er sich denn das erlläre, daß seine Frau bekundet hätte, er sei schon vor dem Fallen des Schusses aufgestanden und hatte Licht im Zimmer gehabt, was auch von anderer Seite gesehen wurde, macht der Angellagte verschiedene Ausreden.
R. hatte sich zu dem Termin in Groß-Umstadt nicht eingestellt, trotzdem er erst am Abend wieder nach seinem Wohnsitz zurückkehrte. Gleich darauf ging er zum Bürgermeister und machte diesem von dem früh morgens gehörten Schuß Mitteilung. Ter Bürgermeister will ihm sofort erwidert haben: Wenn heute früh bei Ihnen geschossen worden ist, dann waren Sie es. Der Angeklagte bestreuet diese Antwort. Am andern Morgen erschien alsdann infolge der Anzeige des Bürgermeisters das Gericht zur Feststellung des Tatbestandes; am 21. Dezember wurde R. als ber Tat verdächtig verhaftet.
Sehr eingehend ist noch die Vernehmung des Ange- Nagten über die Beschaffung des Gewehrs, das R in Frankfurt in einem unbekannten Geschäft gekauft haben will, während nachgewiesen wird, daß er die Waffe unter Angabe eines falschen Namens in Aschaffenburg kaufte und - an den Büchsenmacher auch eine Postkarte mit der Unterschrift „9t Schulz" fanbte, worin er diesen ersucht, ihm 15 zu dem Gewehr passende Patronen zu besorgen. Weiter fragt der Vorsitzende, wie R. sich das erlläre, daß in der abgeschlossenen Wohnung des W. nicht die geringsten Ueberreste von Blei oder der Patronenhülse gefunden wurden. Die Aufforderung des Vorsitzenden, doch einmal an- zugeben, wie sich der Wültz denn selbst erschossen haben solle, lehnt der Angellagte keck mit der Bemerkung ab, daß er das doch nicht wissen könne. Um iy4 Uhr ist die Vernehmung des Angellagten beendet. Es tritt bis M Uhr eine Mittagspause ein.
Die Nachmittagssitzung beginnt um 724 Uhr mit der Beweisaufnahme. Amtsgerichtsrat Kolb hat sich auf die Anzeige des Bürgermeisters an den Tatort begeben und über den Befund ein Protokoll ausgenommen. Der Zeuge schildert eingehend die Leiche des W. und des Gewehrs, an dem eine Schnur befestigt war. Blutspuren habe er daran nicht bemerkt, sondern sie erft gesehen, als ihn Kriminalkommissar Daniel darauf aufmerksam machte. Die Mündung des Gewehrs war nach der linken Seite der auf dem Fußboden liegenden Leiche gerichtet, an welcher sich auch die Schußwunde am unteren Brustrand befand. Das Zimmer war von innen verschlossen. Der Zeuge hat vielfach mit dem Angeklagten selber zu tun gehabt, besonders in früheren Prozessen und den Eindruck gewonnen, daß er sehr wenig glaubwürdig sei, und auch da noch hartnäckig leugne, wo das Gegenteil llar zutage lag.
Zeuge Kriminalkommissar Daniel gibt auf Ersuchen des Vorsitzenden genaue Auskunft über die ersten Wahrnehmungen in der Stube des Ermordeten und namentlich über den Befund am zerbrochenen Fenster. Er hat sofort die Blutspuren am Gewehr entdeckt und zwar an der Stelle, wo man es mit der Hand anzugreifen pflege. Nach seinen Erkundigungen habe der Ermordete kein Gewehr besessen, auch nicht mit einem solchen umzugehen verstanden. Von Pulver, Blei oder irgend einem Patronenrest sei keine Spur gefunden worden.
Medizinalrat Dr. Tanneberger in Dieburg hat die ersten wissenschaftlichen Untersuchungen an der Leiche angestellt und dabei neben der großen dunklen Blutlache von der Wunde noch zwei kleine, damtt picht im
Zusammenhang stehende Blutlachen vorgefunden. Zeuge beschreibt nun die einzelnen Verletzungen der Leiche. Der Schuß war bis durch die rechte Lurige gedrungen und hatte Herz und Magen vollständig zerstört, die Rippen teilweise zersplittert, lieber die Todesursache könne darnach absolut teilt Zweifel sein, denn das Herz mußte sofort nach dem Schuß aufhören zu schlagen.
Sanitätsrat Dr. Vierheller -Groß-Zimmern schließt sich im Wesentlichen dem Gutachten des Vorzeugen an. Mit besonderem Interesse sah man den Betundungen des Herrn Dr. Popp aus Frankfurt entgegen, dessen Sach- verständigen-Gutachten über seine Blutuntersuchungen im jüngsten Frankfurter Mordprozeß allgemeines Aufsehen erregten. Vor dieser Vernehmung wurde im Gerichtssaal der Fußboden aus der Wältzschen Stube mit dem Ofenunter, satz ausgebreitet, um sich die ganze Situation am Tatort zu vergegenwärtigen. Dr. Popp bekundet zunächst als Zeuge, daß er am 28. Dezember mit dem Untersuchungsrichter eine genaue Besichtigung vornahm. Er sand dabei Blutflecke von ganz verschiedener Art, das Blut mehrerer Flecke war viel dicker, als das anderer Flecke, die gespritztes Blut aufweisen. An den Kleidern des Ermordeten Zeigte nun der Sachverständige, daß die Leiche, die auf dem Rücken liegend aufgefunden wurde, zuerst auf dem Bauch gelegen haben muß. Der Getötete muß sich beim Empfang des Schusses in gebückter Lage befunden haben. Nach der Vorgefundenen Stiefelbürste und dem daneben gelegenen, erst zum Teil blank geputzten Stiefel ist anzunehmen, daß W beim Stiefelputzen von der Kugel getroffen worden ist. (Der Sachverständige ließ einen Mann die Jacke des Ermordeten anziehen und ihn sich auf dem Fußboden ausstrecken, und zeigte dann, wie die Leiche dann später in die andere, von fremder Hand bewirkte Lage gebracht wurde.) Die am Gewehr befindliche Schnur sei mit blutigen Händen zusammengeknüpst worden. Weiter bekundet Dr. Popp, daß das Blei des vorgefundenen Bleirohres in Rothermels Wohnung mit dem in der Wunde entdeckten Blei vollständig in seiner chemischen Zusammensetzung üb.rein.immte, dagegen hatte das in W's. Stube gefundene Bleistück eine ganz andere Zusammensetzung. Nach der ganzen Verteilung der Blutflecke^ auf dem Boden müsse angenommen werden, daß der Schuß von der Tür aus in einer Entfernung von etwa IV2 Meter abgegeben wurde. Solche Brandspuren, wie man sie gewöhnlich bei den Wunden und Kleidern der Selbstmörder vorsinde, seien bei der Leiche nicht zu entdecken gewesen.
Auf die Frage des Vorsitzenden an den Angeklagten, was er zu diesem Gutachten zu bemerken habe, erklärt dieser: Ich kann nur sagen, meine Herren, daß ich nichts getan habe, was unrecht wäre. Ich 6in es nicht gewesen; mein Gewissen und meine Hände sind rein, so wahr mir Gott helfe!
Sachverständiger Louis Delp, früherer Hosbüchsen- macher hier, gibt über die Konstruktion des Gewehrs und die Wirkung des Geschosses nähere Auskunft. Er kommt zu dem Schlüsse, daß ein Selbstmord mit der am Tatort Vorgefundenen Waffe nicht möglich sei.
Auf Verlangen des Vorsitzenden muß ber Angeklagtt mit dem Gewehr in der Hand demonstrieren, wie er fiai die Ausführung eines Selbstmordes des W. vorstelle. Der Sachverständige erklärt die nun gezeigte Art der Gewehrshaltung beim Losdrücken für unausführbar.
Sachverständiger Prof. Dr. Boström-Gießen hieu es für erwiesen, daß der tödliche Schuß kein Nachschub gewesen sei, und ein Selbstmord ausgeschlossen sei. Hatte W. wirklich die Schnur des Gewehrs gezogen, dann wäre die Hand krampfhaft geschlossen gcb.ieben; der Körper hätte dann auch nicht eine so regelmäßige Lage annehmen können. Nach der furchtbaren Zertrümmerung des Herzens konnte sich der Körper nicht mehr in, die Lage bringen, in der er ausgefunden touroe; er muß von dritter Hand bewegt worden sein. Auf eine Einwendung des Verteidigers antwortet der Sachverständige: Es ist gar kein Zweifel möglich: Der Mann war sofort tot!


