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4.2.1904 Drittes Blatt
 
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154. Jahvg

Donnerstag, 4. Februar 1904

Bor<" y

von

sach Best der

Parlamentarische Bertzanvlunsien.

Nachdruck ohne «crtzinbarung nicht gestattet.

Drutfcher Reichstag.

28. Sitzung vom 3. Februar, 1 Uhr. Nm Tische des Bundesrats: Dr. Nieberdrng,

toOrb<£)cr dritte Grundsatz der Begrenzung war der solgende: Erne Entscbädigung solle zwar im allgemeinen gewahrt werden. Ader es K-t Falle wo si? billigerweise ausfallen dmf Dies geschieht dann, wenn die betreffende Person selbst durch rhr Verhalten Unlatz zur Haft gegeben hat. Ich glaube, daß man hrerfür mcht die Ge

daß bet

Widerstand hier im Hause begegnete, daß aber der Grundsatz^ tm wesentlichen gebilligt wurde. Ich darf daher hoffen, daßdieier - ftmrf» der auf denselben Grundsätzen beruht, Re Zustimmung de | Bobeii Hauses finden wird.

Aba Himburg (kons.) beantragt Ueberweisung der Vorlage eine^Kommission von 14 Mitgliedern. Es ist der allgemeine Wunsch vorhanden, daß auf diesem Gebiete etwas geschieht^nm Rc Ä^mieriakeiten der Begrenzung sind einigermaßen groß. Die -Hot- laße sei nichts Vollkommenes, wohl aber eine brauchbme Grundlage, auf bet sich weiterbauen laste. .

Abg Mommsen (freit Vp.): Auch wir halten die Vorlage sm Mallkommenes, die Grundlagen entsprechen u«ck>t dem, was unterX toirflidJ« Gerechtigkeit verstehen. D.e Vorlage -ntbält soviel Ausnahmen, daß damit alles erzielt werden kann,

6w« mLisrÄTöic Lage versetzt,^ nur in sehr seltenen Fallen etne Entschädigung zu

Ricbtia wäre es, wenn man die Beamten, die lerchfiertig falsche MaßW verhängen und Unschuldige schädigen, an ihrem eigenen

E,Ln dem Geich m.t b«m MWMWgp es so umgestaltet wird, daß es den Grundsätzen der Frethett, Menschlichkeit itnb Gerechtigkeit mehr entspricht, als bisher. (Beifall bei den Sozialdemokraten.! t . . , n , ,

Staatssekretär Nieberding: Der Vorredner WW Ueber- treibungen die Schärfe seiner Argumentation abgeschwa«. « nrtriditio daß der Bundesrat bei dieser Vorlage sich von fiskammen Ä&enWtotolafien. Wer Säfte. ».mW- befehle ertasten werden, ohne daß. es nachher zum HEwerfahren femmt, ist tatsächlich im Verhältnis zu den übrigen verschwindend klein. Redner belegt dies an der Hand einzelner ZaMen Don den bisherigen Fällen würden etwa 97 Prozent entschädigungs

Otbmnig. Vorlage gegen die Stimmen der Sozial-1

demokraten und der fteisinnigen Volk^artei an g e nommen.

Es folgt die erste Beratung des Gesetzentwurfs, betrefiend die I Entschädigung unschuldig Verhafteter.

Staatssekretär Dr. Meberding: Wenn die^Vorlage verhält­nismäßig spat an den Reichstaa «langt, so wollen Sie das nicht zurückfützren auf eine Gleichgültigkeit der verbündeten Regierungen gegenüber den Wünschen des Reichstags, sondern traf die großen Schwierigkeiten, die der Fertigstellung des Entwurfs bisher: ent­gegenstanden. Die Schwierigkeiten find so groß, daß viele Kulttw- staaten es überhaupt noch nicht gewagt haben, an diese Materie hera^D^Entwurf nimmt in weitem Maße Bezug auf die Wunsche,^ die hier früher im Reichstage geäußert sind Ich gebe zu, daß er nicht allen Wünschen entspricht, er ist vielmehr als ern Kompromiß ,u betrachten. Ter Entwurf baut sich auf auf dem Boden des Ge­setzes beft. die Entschädigung unschuldig Bestrafter :an' beruht auf denselben Prinzipien. Der Hauptgrund des Gesetzes ist, daß eme Entschädigung nur solchen Personen gewahrt werden solle, welche aus der Untersuchungshaft hervorgehen ftn von Zedern Verdachte bezüglich der Tat, um deretwillen sie verhaftet wurden. Wer nicht ganz' makellos aus der Haft geht, der kann md# verladen,.daß die bürgerliche Gemeinschaft 'hn noch aus ihrer Tasche unters utz . Als der Reichstag im Jahre 1882 sich zum ersten W.e rmtReser Frage beschäftigte und eine. Kommission einsetzte, war man swh bereits darüber klar, daß der Reichstag den Kreis der entsch^igungs- berechtigten Personen nur auf diese Kategorie erstrecken W-

Ferner solle eine Entschädigung nur Pwahrt wer^n für wirt­schaftlich Geschädigte. Dieser Grundsatz ist, seit der Reichstag s^ mit dieser Frage beschäftigt hat, stets unentwegt ststgehalten

^^Abg.^Hagemann (natl.) drückt namens ^ntt Freunde sesi^ Freude aus, daß die Regierung die Vorlage eingebracht und de Wunsch des Reichstags stattgegeben habe. Er äußert sich dann

»skittfäer Wirt« Saite 'S für meme Pflicht V-rw-ch- rung einzulegen gegen die Aeußerung des Abg. Heme, als ob em deutscher Richter aus fiskalischen Kunden irgend welchen: Art sich le dazu hergebcn könnte, em Urteil anders zu motivieren, alS er es sonst getan hätte, ein non liquet zu ."/Langen, wenn er d^ Ueberzeuaung der absoluten Schuldlosigkeit hat. jMtt erhoben« Stimmers Eine derartige Insinuation weise ich aufs schärfste zu rück! (Na, na! bei den Soz.)

Zur Sache selbst möchte ich Herrn Nieberdrng gegenu6er be- merken, daß ich zunächst einmal den von ihm angegebenen Prozeß fr* bon 97 ¥roS. für 3U h°ch Saite.. Aber selbst et ,,,trifft so sehe ich keinen Grund em, warum man jene 3 Proz. von der Entschädigung m.sschließen will. Es erscheinst uns,me£ mehr unbedingt notwendig, die Enfich^iM'ngsvMM auch mif Re senigen auszudebnen, die unschuldig verhaftet worden sind, ovne daß es schließlich zu einem Hauptverfahren gekommen ist. Auch der § 2 der Vorlage muß fallen, die Ausnahmen wegen -grober Fahrlästigkeit" und des Verstoßes gegen Re ..guten Sitten . Es ist äußerst schwierig, mit diesen Begriffen zu wirtsch^ten. Daß nur der wirtschaftliche Schaden ersetzt werden soll.nichtauchdn: moralische, scheint uns bedauerlich . Indes es ist: sehr den Maßstab des Geldes an moralische Defekte anzulegen. Ww werden uns daher damit begnügen müßen. . .

Eines muß noch in der Kommission emgeftlgt.Werden. eM Rechtsmittel gegen den die Entschädigung betrefsenden Beschluß. Es muß uns doch daran liegen, allgemeine Grundsahebei bet Entschäbigung normieren zu lasten. Und dazu ist die Schaffttng eines Jnstaüzenzuges notwendig. .

Im einzelnen habe ich noch manche? auszusetzen, -azu wird ia in der Kommission Gelegenheit sein. Ich kann, 'nsgesantt Mw erklären: Ich bin der festen Ueberzeugung, daß bei ernster Arven und bei gutem Willen der Regierung es gelingen wird, em Gesetz zu Stande zu bringen, das eine Wunde schließen wird, Re zum Schaden unseres Volkes am Körper unseres RechtslebenS sich ve-

bewilligen und das kann doch nicht die Absicht der Regierung sein < Weite/wütischen wir, daß gegen den Beschluß des Gerichts, das Re ; Entschädigung versagt, der Rechtsweg beschritten werden kann. Die Bestimmung, daß der keine Entschädigung erhalten darf, besten Hanblung gegen bie guten Sitten verstößt, littb auch der vicht. de ohne Gerichtsbeschluß infolge Einstellend des Verfahrens sestenv des Staatsanwalts aus der Haft entlasten Wird, wuß beseitig werden, man fällte diesen Ausdruck aus "er grbtlvrarts milst m d,e Strafpraris übertragen, zumal zu einer Zeit, wo politische Prozesse nicht selten sind. Noch ein Wort über das Verfahren! wenn die Entschädigungspflicht verneint ist, der aus der Haft Entlastevc ! gar kein weiteres Recht haben soll, erscheint rttlt-52 bedenklich. Wenn wir daran festhalten, daß im Verfahren, nck-t nur im Wiederaufnahmeverfahren, sondern auch 'M Brschlußvcr fahren, die Unschuld des Betreffenden erwiesen werden ^ß.^ann werden wir dahin kommen, zwei Klasien von Freigesvrochen.n z > haben. Es wird unsere erste Aufgabe sein. diese Bestimnningaus der Vorlage berauszubringen, damit das ®cfcbtmtH *»je Kulturfortschritt bedeutet und damit den ^v!chulbiy Verhüfteten das gegeben wird, was ihnen gebührt: eine Entschädigung dafür, daß die SiaatSgewalt einen Mißgriff getan hat

Abg. Groeber (Zentt.): Wir begrüßen Re Vorlage, haben aber gegen einzelne Bestimmungen derselben Bedenken. Gewiß ist.es em unhaltbarer Zustand, wenn besttmmte Freigesproehene entschaRgt werden können, andere nicht, aber das ist immer noch bester Ul der fetzige Zustand, wo unschuldig Verhaftete iwerbmipt nicht entschädigt werden können. Ein geringer Fortschritt istimmer no« besser, a» gar keiner. (Lachen bei den Sozialdemokraten.! Ist !demk .Gefttz- entwurf ist immer nur von Untersuchungshaft bte Rede: wie aber verhält es sich bet einer vorläiifigen Festnahme, einer zwangsweisen Vorführung oder einer Beschlagnahme? Warum dehnt man Re Entschädigung nicht auch auf diese Fälle mis? Die Vorlage machi den Eindnick, als ob der Fiskus stets m der Sorge schwebt, es konnte sich jemand auf Kosten des Staates bereichern. Unbegreiflich ist es mir, warum in den Fällen, wo der Staatsanwalt da? Verfahren einstellt, keine Entschädigung gewährt werden soll. Die Bestimmung, daß, wenn ein Vergehen gegen die gütest Sitten verstoßt, auf keinen Fall eine Entschädigiing gegeben wird, erregt großes Bedenken bei meinen Freunden. Wir werden bereit sein, m der Kommission naw Kräften mitzuarbeiten, um die Vorlage, die unleugbar einen rZorr- schritt bedeutet, zu verabschieden. m

Abg. Heine (Soz.): Nach der scharfen Kritik, Re der^ Vor­redner an der Vorlage geübt hat, begreife ich nicht, wie er sie als Forffchritt bezeichnen kann. Ich fürchte, er wollte nur fern iun- sftsches Gewisten saldieren, und ferne Freunde Werden Nachher für die Vorlage sttmmen. Es gibt Verbesterungen Re schlimmer sind, als gar nichts. Sie setzen sich jebem wirklichen Fortschritt

I entgegen. Man soll nicht etwas Unzulängliches votieren. Der Prinzipienfehler ist bereits beim Gesetz zur Gntschadigung nnMtt- big Verurteilter gemacht worben. Deshalb braucht man ihn fiter nicht zu wiederholen. Völlig unhaltbar ist die Zweiteilung der Freigesprochenen in solche, die wirklich fteigesprochen sind, imb solche, die nur soso fteigesvrochen sind. Das schläat Weht natur- ttchen RechtsemvffndeN ins Gesicht. Schon die alten Romer gaben jeden für einen Ehrenmann erklärt, bis ihm das Gegenteil erwiesen ist Es geht nicht an, hier Freigesprochene zweiter Klaste zu schaffen. Liest man die Motive der Vorlage, so hat man den Em» druck, als ob der normale Zustand für den deUtl^n -Ra bürget der wäre, eingesperrt zu sein (Heiterkeit!, nnd als wäre der Zustand der Freiheit nut eine Ausnahme. Wir aber und anderer Ansicht, und wir glauben, daß der Staat a,.s-"lammen hat für jeden Fall, wo er einem Bürger bte Freiheit entzogen hat, I ohne den Nachweis zu führen, daß dieses mit Recht geschah. Es liegt noch eine andere Gefahr mit dieser Bestimmung, vor. rrttt sie in Kraft, so ist es leicht möglich daß bie Gerichte sich m vielen Fallen m Acht nehmen, eine unbedingte Freisprechung auszusprechen, und daß sie statt besten ein non Hquet bestimmen sodaß Re Staats­kasse da nicht die Entschädigung zu zahlen hat. (Lebhaftes SHI oh! rechts.! Enttüsten Sie sich nickst, meine Herren, ich habe nicht gesagt, daß der Richter bireft aus fiskalischen Gründen gegen ferne Ueberzeugung handelt. Aber et steht nun einmal im Bann fis­kalischer Anschauungen. Jeder Prakttker wird Ihnen bezeugen, daß es sehr schwer ist, da völlig unbeirrt zu handeln. Wir haben ja schon jetzt eine Bestimmung, daß die Kosten der Vereidigung in

I bestimmten Fällen der Staatskaste auferlegt werden dürfen. Ick' frage Sie nun, wie oft wird von Reser Be,ttmmung rn Wirk­lichkeit Gebrauch gemacht? (Sehr wahr! links Unter den kaden- scheinigsten Gründen entzieht sich das Gericht der Ausfuhri'ng dieser Bestimmung, sodaß der Fiskus geschont bleibt, und dasselbe würde bei Inkrafttreten dieser Bestimmung der Fall fern.

Ebenso sind bie Ausnahmen zu verwerfen, Re von der Ent- schäbigungspflicht hier im Gesetz gemacht sind. Was soll das h^ßen, baß ber Betreffende durch Fahrlässigkeit usw sRsteVe^gftting herbeigesührt haben kann? Unter diesen Begriff laßt sich schließlich alles subsumieren, sodaß die Ausnahmen bald bte Regel werden können. Zu den gleichen Konsequenzen kann bie Ausnahme mit den (tuten Sitten" führen. Man beule an Arbeiter, Re wegen Strett- vostenstehens angeklagt, aber fteigesvrochen sind Streikpostensteheu kann dann als gegen die guten Sitten verstoßend angesehen weiden. Ebenso liegt ber Fall bei einem sozialdemokratischen Redakteur der eine Majestätsbeleibigung begangen haben soll, was sich nachher aber als irrig erweist. Dann kann bas Gericht immer noch hinzufügem ,?a6 fe fa7MbcmcltOtif& T.nd-n, ejMefen Und

eine sozialdemokratische Tendenz verstoßt doch wohl immer gegen bie guten Sitten. (Heiterkeit.! Eme Ungeheuerlichkeit gt es, ban man bie Entschädigung dann versagt, wenn bte Untersuchung s^n vom Staatsanwalt niedergeschlagen werbe. Gerabe dami 'st sie am allernötigsten Denn bas allem konnte verhindern, daß StaatS- anwalffchaft und Polizei in Zukunft so leichtfertig zugreifen, wie

$i ^Auf ber Tagesordnung steht an erster Stelle die zweite Lesung des Gesetzentwurfs, betreffenb Verlängerung des geltenden

T llbge ^Böckler ^(Anttsl kann, so schwer es ihm al§ naHonaU gesinnten Mann werde, für den Entwurf uur sttmmem wenn man mehr kleine Garnisonen einrichtet bezw. wiebereinrichtet Durck. bie Bilse,chen Schilderungen soll man sich mrfit ^jebreden lasten. Wenn die Leute in Forbach einBerlin bet Nacht gehabt hatten, so wären sie noch auf ganz andere Abwege g-rctten Redner legt sick besonders für Deutsch-Krone tns Zeug, das durch Re Entziehung ber Garnison schwer geschädigt worden sei. Im Uereste der Be. settigung der Leutenot auf dem Lande folle man dafur sorgen, daß die entlasteneu Reservisten Nicht tu bie großen Stabte gehen Jm Sumpf ber Großstadt verkämen sie ja doch Man Me sie nicht einfach am KaferneNtor entlasten, sonoern erst dann ihr Dienstver­hältnis als beendet beftachten, wenn sie sich be'M Ortsvorsteher ihrer ?eimat gemeldet hätten. Es sei ein großes Bedürfnis nach flßtttht Ci -rnisonen sin ganzen Lande vothanden. Ein nattonal-ltberaler

-ndidat in OberhesteN hätte seinen Wählern sogar versprochen, dafür zu sorgen, daß Garnisonen auch m Dörfer gelegt werden. Das Heimatsgefühl müste geftäftigt werden. Eine kleine Garnison | könne ein großer Segen werden. .

Abg. Dr. Müllet-Sagan (fteis. Vp.j gibt eme kurze Erklcmung "r aer Fraktton ab, in der diese sich gegen den Entwurf erklärt, lange bie zweijährige Dienstzeit nicht gesetzlich festaelegt fti.

Wallau (nat.-lib.): Der Herr Vorrebner hat behauptet, baß ein obethessischer Abgeorbneter bei Gelegenhett ber Wahlreben n Bauern versprochen hätte, es solle jebes Dorf eine Garnison .ubtxt. Der Herr, ber ben Herrn Böckler unterrichtet hctt. muß ihn für geistig sehr kurz halten, bah er ihm ein berarttges Märchen auf- jubinben wagt. Selbswerständltch bin auch ich ^getreten für Heine Garnisonen, namentlich in unseren klemen.Krersstadt^i, welche gegen bie aufsaugende Macht ber Großstädte durch alle Mittel ge­halten werben müssen, unb dazu gehört m erster Lime auch eme ^^Abg. Dr. von Czarlinski (Pole) beschwert sich über ben Mlitär- hoykott in ben posenschen Stäbten. Die Provinz Posen sei nur spitzbubereiweise an Preußen gekommen.

Präfibent Graf Ballefttcm ruft ben Redner hierauf zur

f0 "^Weshalb soll nur ber wirtschaftliche Schaben ersetzt werben? Warum nicht auch ber moralische Schaben? Warum soll man meht entschädigen, wenn bie Behorbe tnt Namen des Rechts Unrecht begeht unb, wie bas vorgekommen ist, Personen wegen ganz leichter Ver­gehen gefesselt über die Straße führt und 'si ungeziefergefullie Ge- iängniste steckt, wie das in Gnesen geschehen ist? Auch die Formali­täten usw für bie Erlangung ber Entschädigung sind zu tadeln.

finbet (Lebhafter Beifall.) (r m x . - -

Abg. Dr. Müller-Meiningen (fteis. Vp.): Ich finbe auch, daß ein fiskalischer Zug burch ben Gesetzentwurf geht Hinter kebem Paragravhen scheint ein Finanzmmister ber Einzelstaaten 8U stehen. Die Fälle, in denen ber Staatsanwalt bas Verfahren nnstellt, sind in kleinen Stabten sehr zahlreich; in Resen Fallen muß eme Ent­schädigung gezahlt werden. Die Bestimmung, daß bei einem Ver­stoß gegen bie guten Sitten ber Anspruch auf Entschäbigung aus­geschlossen ist, wirb, nachbem fast alle Rebner sich bagegen ausge­sprochen, ja wobl von ber Kommission gestrichen werden. Bedauer­lich ist es. daß nur Vermögensschäden erseht toerben foHen;Jt denn das Recktsgut der Freihett, Gesundhett und Ehre gEAs wertDa« Gesetz von 1898 über die Entschädigung unschuldig Verurteilter ist ganz und gar unzulänglich. Ich will nur einen Fall anfiihren: Ein Lohgerbereibesitzer in Weimar wurde unschuldig verurteilt und netlor infolge Irr Verhaftung sein Vermögen von 200 000 Mk. Ihm wurde zwar eine EnffchäRgung zugebttttgt, aber bas Gericht sagt, der Mann sei schon durch Re Verhaftung verarmt, und sprach ihm nur den Lohn eines Gerbergesellen, etwa 1 Prozent seines früheren Vermögens, zu. Und auch Rese Summe wurde ihm nicht voll ausgezahlt, da er damft nicht zi'M'^m war, sondern klagte und den Prozeß verlor und nun wurde 'hm Rn Teil der Cnffchabigung wegen der Gerichtskosten gepfändet. (Härt! hört! links.) Zum Schluß rufe ich dem Staaksseftetar eines an: Nicht nur der gibt doppelt, der schnell gibt, sondern auch der, der nickst kleinlich imd engherzig gibt. Und das sollte auch Re Kom­mission bedenken, deren Verstärkung auf 21 Mttgl'eder ,ch «m Rücksicht auf die kleinen Parteien beantrage. .(Bestall

Abg. v. Ehrzanowski (Pole) bezeichnet die Grundlage des Gesetzentwurfs als unannehmbar, da dadurch nur Rechtsverwirrung erzeugt werde Besonders bedenklich sei die Bestimmung wegen des Verstoßes gegen die guten Sitten, denn es könne Vorkommen, Rrtz ein Gericht die Erteilung von Unterricht tu der polnnchen Mutter­sprache a(? gegen die outen Sitten verstoßend ansehe.

Abg. Prüickenk von Lindenhofen (Rp.) ist ,m wesentlichen mtt dem Entwurf einverstanden. , m

Abg. v. Damm (Welfe) findet hingegen, daß der DundeskM zu vorsichtig vorgegangen sei. Der Kreis ^er Entschm iguna- tigten müsie weiter gezogen werden. Zu bekämpfen sei vor allem die Bestimmung, daß diei.-niacn Per,onen, die mit <emem non liquet davonkommen, von der Gnffchadigung ausgeschlofssn werd^ Das hieße, m versteckter Form bie alte Verbachtstrafe Wieder ein- führen, über deren Beseitigung auf allen Seiten Genugtuung ge (beufifle VoNsp., Sichert sich im Wfcnflictal im Sinne der liberalen Redner. .

Die Weiterberatung wirb h erauf mis D o i>i^n ' t 31 a g 1 Uhr vertagt. (Außerdem sozialpolittfche Debatte beim Etat des Reichsamts des Innern.)

Schluß 5 Uhr.

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