Ausgabe 
1.6.1904 Erstes Blatt
 
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beute vormittag die erste Ausstellung des Deutschen Künstlerbundes durch den Prinzregenten in Gegenwart der Prinzen und Prinzessinnen des königlichen Hauses feierlich er*

vollen Ladungen den weiten Umweg über Gießen zu machen, wodurch für sie eine jede Holzfahrt eine volle Tagereise in Anspruch nimmt. Dahingegen würde der Bau einer Straße von hier über die Lahn und die Eisenbahnstrecke Gießen- Wetzlar eine direkte Verbindung nach jenen großen Waldungen herstellen. Dem Verkehr überhaupt würde diese Straße auch zu gute kommen, da sie auch in die Hauptstraße Gießen-

mit einem Stein auf sie loZgeschlagen habe. DaS | Motiv der Tat ist vielleicht darin zu suchen, daß die Eltern | des Mädchens auf Lösung des Verhältnisses, das übrigens nicht ohne Folgen geblieben ist, drangen. Groh hat sich noch gestern selbst der Polizei in Offenbach gestellt und wurde

öffnet.

Der König von Dänemark traf hier heute nach­mittag 6.15 Uhr von Leipzig kommend ein. Er wurde am Bahn- bof von dem Konsul Neuborger empfangen. Die Weiterreise er­folgt morgen nach Gmunden.

Straßburg i. E., 31. Mai. Am Freitag den 3. Juni finket in den Morgenstunden eine i n te r n a ti o n a le w i s se n- schaftliche Ballonfahrt statt. Der Finder eines jeden unbemannten Ballons erhält eine Belohnung, wenn er der jedem Ballon beigegebenen Instruktion gemäß den Ballon und die Instrumente sorgfältig birgt und an die angegebene Adresse sofort telegraphisch Nachricht sendet.

Die Deutsche Abteilung der W elt-Aus stell- u n g wurde am 30. Mai durch den deutschen Reichskommissar Lewald feierlich eröffnet. Am Abend fand im Deutschen Hause ein von Lewald zu Ehren von Fräulein Alice Roosevelt ge- gebener Ball statt.

Ausland.

Paris, 31. Mai. Wie nunmehr feststeht, findet der Besuch des Königs von Italien in Paris im Ok­tober statt.

Im französischen Senat protestierte Halgan (Monarchist) gegen die Entfernung der Kruzifixe aus den Gerichtssälen, die er für ungesetzlich und das katholische Ge- wiffen verletzend erklärt. Lamarzelle protestiert gleichfalls. Der Justizminister erklärt, die Maßregel sei gesetzlich berechtigt: einer besonderen Gesetzesvorlage dazu bedürfe es nicht. Lascazes behauptet, daß zu dieser Maßregel, die das Gewiffen der Katholiken beleidige, die Mitwirkung des Parlamentes erforderlich gewesen wäre. Der Justtzminister verlangt hierauf einfache Tagesordnung, die mit 173 gegen 105 Stimmen angenommen wurde.

Feistritz (Krain), 31. Mai. Heute fand in feierlicher Weise der Durchschlag des Tunnels statt, der eine zweite Eisenbahnverbindung mit Triest schafft und Krain mit dem Küstenland verbindet.

Turin, 31. Mai. Der Senator und ehemalige Minister des Auswärtigen, früherer Botschafter Blanc ist abends gestorben.

Madrid, 31. Mai. Zu Ehren der hier weilenden deutschen Offiziere, die dem Könige die Abzeichen eines deutschen Admirals überbracht haben, fand im Schlosse ein Festmahl statt, an dem der deutsche Botschafter, der Marineattachö, der Kriegs- und der Marineminister teil­nahmen. f

Budapest, 31. Mai. Der frühere Ministerpräsident Baron v. Banfy wurde in Szegedin mit einem oppositio­nellen Programm gegen den Kandidaten der liberalen Partei mit einer Mehrheit von 115 Stimmen zum Abgeordneten gewählt.

Petersburg, 31. Mai. Die »Ruff. Telegr.-Ag/ meldet: Ein russischer Korrespondent teilte dem Londoner »Standard" die Nachricht mit, daß in Warschau sechs­hundert politische Verbrecher gehenkt, sowie daß aus Moskau nachts heimlich auf Umwegen 80 Särge mit Leichen Erschossener fortgeschafft worden seien. Wir sind er­mächtigt, diese Nachrichten für durchaus falsch und jeder Begründung entbehrend zu erklären unter Hervorhebung der ganzen Lächerlichkeit der gegenwärtig in englischen Blättern gegen Rußland geführten Kampagne.

Konstantinopel, 30. Mai. Die Konvention, durch welche die Türkei der deutschen Kabelgesellschaft die Konzession zur Legung und Exploitierung eines Kabels Constanza-Konstantinopel verleiht, wurde heute auf der Pforte unterzeichnet. Die Legung des Kabels wird be­reits im nächsten Monat beginnen.

Ans §rtaüt und Land.

Gießen, den 1. Juni 1904.

*' Paketeinsammlung. Es ist immer noch wenig bekannt, daß die Post, wie jeder Spediteur, auf Bestellung Pakete aus den Wohnungen abholen läßt. Man braucht nur ein offenes Schreiben, eine Karte oder einen Zettel mit den Worten:Paket abzuholen bei (Name und Wohnung)" unfrankiert in den nächsten Briefkasten zu werfen oder einem Briefträger mitzugeben, und die Sendung wird bei der nächsten Bestellfahrt gegen eine Gebühr von 10 Pfg. vom Hause abgeholt. Das Verfahren ist also einfach und bequem. Wir empfehlen es deshalb besonders alleinstehenden Personen, denen ein Dienstbote nicht zur Verfügung steht.

** Sektion Gießen der Hess.-Nass. Bange- werks-Berufsgenossenschaft. Am Sonntag den 29. d. M. fand in Ful d a, im Ballhanssaale, die ordentliche jährliche Versammlung der SektionVI, Gießen, der Hessen- Nassauischen Baugewerks-Berufsgenossenschaft statt- Die Sektion faßt von der Provinz Oberhessen die Kreise: Gießen, Alsfeld, Lauterbach und Schotten: vom Regierungsbezirk Kassel die Kreise: Marburg, Kirchhain, Ziegenhain, Franken­berg und Fulda; vom Regierungsbezirk Wiesbaden die Kreise: Biedenkopf und Dillenburg. Außer den jährlich wiederkehrenden Gegenständen der Tagesordnung: Geschäfts­bericht, Vorlage der Jahresrechnung, Wahlen zum Vor­stände, der Delegierten usw-, hatte sich die Versammlung mit einem einschneidenden Anträge des Genossenschafts- bezw. Sektionsvorstandes zu befassen: nämlich der An­stellung eines technischen Aufsichts- und Rech­nung s b e a m t e n für die Sektion. Während bisher für den Gesamtbezirk der Genossenschaft: Großherzogtum Hessen, Provinz Hessen-Nassau und Fürstentum Waldeck, drei Auf­sichtsbeamte tätig waren, soll nunmehr jede der sieben Sektionen für sich einen solchen Beamten anstellen. In der Erwägung, daß die intensive Kontrolle der Bauten in bezug lauf die Beobachtung der für die Genossenschaft geltenden Unfallverhütungsvorschriften ein unabweisbares Bedürfnis geworden ist, stimmte die Versammlung dem Anträge zu. Wenn auch hierdurch weitere Lasten erwachsen, so wird doch zu hoffen sein, daß diese Maßregel auf die Verhütung von Unfällen günstig einwirken und ein Aus­gleich durch Verminderung der Entschädigungen geschaffen wird-

+ Heuchelheim, 30. Mai. Vor allem im Frühjahr wird der Bau einer Straße von hier über die Lahn er­wünscht. Bekanntlich decken die Bewohner der hiesigen Gegend wie der benachbarten Gemeinden jenseits der Lahn, wie Kleinlmden, Allendorf und Dutenhofen, ihren Holzbedarf vorzugsweise in den Oberförstereien Krofdorf und Strupbach. Alle diese Interessenten sind regelmäßig genötigt, mit ihren

Wetzlar einmünden würde.

§ Alsfeld, 31. Mai. Zum Besten eines hier zu er­richtenden Krankenhauses für den Kreis Alsfeld haben die Frauen und Jungfrauen unserer Stadt unter Leitung der Frau Bücking zahlreiche Handarbeiten gestiftet, die jetzt in der Gewerbeschule ausgestellt sind. Am 1. August soll eine Verlosung der Gegenstände stattfinden. Auch die kürzlich hier tagende Bürgermeisterversammlung des Kreises hat sich mit der Ff:age befaßt.

F. Büdingen, 31. Mai. Um das neu zu errichtende Volsschullehrerseminar will sich nun auch unsere Stadt bewerben. Das Baugelände soll kostenfrei gestellt werden.

sd. Darmstadt, 1. Juni. (Drahtbericht.) Das Großh. Hoflager wird Montag, den 6. ds. Mts. nach Jagdschloß Wolfsgarten verlegt. Der Gr o ß h e r z o g besuchte gestern abend zuni vierten male innerhalb 8 Tagen das Ausstellungsrestaurant der Künstlerkolonie und nahm dort mit 14 Personen das Souper.

R-B. Darmstadt, 31. Mai. Der Gesamtvorstand des Verbandes der Kunstfreunde in den Ländern am Rhein" setzte heute vormittag seine Beratungen fort Es wurde u- a. beschlossen, die erste Verlosung von Kunstwerken unter die Mitglieder bereits im Dezember d- I. zu veranstalten und gleichzeitig in Verbindung damit auch eine Kunstausstellung zu arrangieren, die den Charakter einer Wanderausstellung tragen und von Darm­stadt aus auch in den anderen, dem Bezirk des Verbandes angehörigen Kunststätten gezeigt werde:: soll- Der Groß­herzog hat selber bereits eine Anzahl Künstler, die sich an der Ausstellung beteiligen können, namhaft gemacht- Auch der schon früher gehegte Plan Sr- Königl. Hoheit, im Jahre 1905 eine allgemeine Kunstausstellung in Darmstadt stattfinden zu lassen, ist durch die heutigen Berat­ungen wesentlich gefördert und der Verwirklichung näher geführt worden. Nach dem heutigen Diner der Mitglieder des Gesamtvorstandes bei Oberst ä la suite Frhrn. v. Hehl wurden teilweise Besichtigungen, teilweise Spaziergänge in die Umgebung unternommen-

Mainz, 31. Mai. Ueber die Verhaftung des Raubmörders Kauertz erfährt dasM- Tgbl." noch folgendes: Gestern morgen etwa um halb 6 Uhr waren die Schutzleute Hahn II- und Heck auf einem Patrouillen­gang in der Anlage zusammengetroffen und sahen in ge­ringer Entfernung einen jungen Mann mit einem Mädchen spazieren gehen. Das Auge der Beamten war durch die am Tage vorher eingetroffenen Nachrichten über den Kauertz geschärft. Sie gingen auf das Paar zu und wollten eine Ähnlichkeit mit dem im Steckbriefe Verfolgten entdecken. Hier hieß es rasch zugreifen, denn war es der Gesuchte, so konnte man sich von ihm alles versehen. Die Beamten hielten also das Paar an und fragten den Kauertz nach seinem Namen. Sehr entrüftet stellte sich dieser, und wollte wissen, wie man ihn auf offener Straße anhalten könne; er könne sich legitimieren. Aufgefordert, dies zu tun, griff er nach der Brusttasche des Rockes, die Beamten stellten sich zu beiden Seiten auf, jede Bewegung scharf beobachtend, doch waren alle Befürchtungen unnötig, der Mensch brachte wirklich nur seinen auf seinen richtigen Namen lautenden Militärpaß hervor. Im nächsten Augenblick hatte er auch schon Handschellen an. Dann fragten ihn die Schutzleute, ob er auch wisse, warum er verhaftet werde, und erhielten in frechem Tone die Antwort:Nein!" Die Schutzleute forderten ihn auf, er solle nur gestehen, daß er in Köln das Mädchen ermordet habe, allein Kauertz gab ganz kalt­blütig die Antwort:Ich habe Euch gar nichts zu gestehen, höchstens dem Untersuchungsrichter, vor den ich jetzt ja komme." An den Pfingstfeiertagen stürzte sich bekanntlich ein Schuhmacher aus der Schönbornerstraße von der Kaiserbrücke aus in den Rhein und ertrank. Seit diesem Tage zeigte seine etwa 50 Jahre alte Frau ein auf­fallendes Wesen und seit gestern früh ist sie spurlos verschwunden. Sie war zuletzt am frühen Morgen auf der Treppe im Unterrock und Nachtjacke gesehen worden. Die von ihrem Verschwinden benachrichtigte Polizei konnte bisher den Aufenthalt der Frau nicht ermitteln-

Bingen, 31. Mai. Mit 7 gegen 6 Stimmen haben die Stadtverordneten in ihrer gestrigen Sitzung die Einführung einer kommunalen Bierabgabe beschlossen.

fc. Wiesba den, 31. Mai. Hauptmann Hevmons, Chef der 7. Kompagnie des 80. Regiments, ist plötzlich einem Nervenschlag erlegen. Die Nachricht vorn Tode seines Vaters, die er vor einigen Tagen erhielt, erschütterte den sonst so kräftigen Mann derart, daß er einen Schlaganfall erlitt, von dem er sich nicht mehr erholen konnte. Heymons war ein überaus tüchtiger Offizier. Besonders hervorgetan hat er sich 1889 und 1890 unter Wißmann bei der Nieder­werfung des Aufstandes in Deutschostafrika, wie aus der glänzenden Conduite ersichtlich ist, die der damalige Reichs­kommissar dem damaligen Premierleutnant Heymons gab. Der im 41. Jahre Verstorbene hat auch mehrere Jahre im 81. Regiment in Frankfurt a. M. gestanden.

Wiesbaden, 31. Mai. Auf dem Grundstück des Fa­brikanten Christian Kalkbvenner, Sch lach thausstraße 12, brach gestern abend gegen 11 Uhr ein Brand aus, wie er zum Glück in vielen Jahren hier nicht vorgekommen ist. Menschenleben waren indessen nicht gefährdet- Man nimmt an, daß die Entstehungsursache auf Selbstentzündung zurück­zuführen ist- In Mitleidenschaft gezogen sind neben der Glasuren- und Farbenfabrik von Großhäuser u- Co., das Dampfhobelwerk Wiesbaden, die Kunstdruckerei Isenbeck und die medico-mechanische Fabrik von Rossel, Schwarz u- Co. Der Schaden wird im ganzen auf einige hunderttausend Mark geschätzt, der wohl zum größten Teil durch Ver­sicherung gedeckt ist- Nicht versichert sollen einige Familien sein, die im Hause wohnten-

Frankfurt, 31. Mai. Im Wald, in der Nähe der Erholungsstätte Oberrad, sanden gestern nachmittag Arbeiter ein bewußtloses Mädchen mit schweren Verletzungen am Kops. Die sofort herbeigerufene Samariterwache brachte die Ver­letzte ins Heiliggeisthospital. Sie ist die 19 jährige Arbeiterin Karoline Buschmann aus Offenbach. Bei ihrer Vernehmung gab sie an, daß ihr Bräutigam, der 27 Jahre alte Kessel­schmied Michael Groh, sie zu einem Spaziergang in den Wald überredet, an entlegener Stelle sie gewürgt und

heute nach Frankfurt transportiert. Das Mädchen schwebt in Lebensgefahr.

Marburg, 31. Mai. DieOberh. Ztg." schreibt: In welch unglaublich fahrläss.iger Weise zuweilen Automobilfahrer handeln und dadurch Leben und Gesundheit ihrer Mitmenschen in Gefahr bringen, zeigte gestern abend ein Vorfall, der sich zwischen dem Wilhelms- Platz und dem sog- Dauberschen Schlößchen abspielte. Eine aus Mann, Frau und drei kleinen Kindern bestehende Fa­milie fuhr dort langsam mit einem lleinen Handwagen aus der Richtung der Schwanallee kommend, nach der Stadt zu- Plötzlich vernahmen die Leute dicht hinter sich ein leichtes Fauchen, und sich umsehend, gewahrten sie in un­mittelbarer Nähe in direkter Richtung auf sie zukommend ein Automobil- Die Mutter der Kinder besaß noch so viel Geistesgegenwart, um den Wagen mit den drei Kin­dern zur Seite zu reißen, in demselben Augenblick sauste auch schon das Automobil mit den höhnisch grin­senden Insassen vorbei- Das Oberhaupt der in Ge­fahr gebrachten und geängstigten Familie war aber auch nicht auf den Kopf gefallen, denn er sorgte dafür, daß die Polizei die Automobilisten im Nordviertel sofort um ihre werte Adresse ersuchte. Das übrige wird sich schon finden.________________________________________________________

Aer Koensbroech-Iasbach-Krozeß.

(Nachdruck verboten.^

S. u. H. Trier, 31. Mat.

Unter großem Andrange des Publikums und zahlreicher Ver­treter der Presse fand heute vormittag vor der Zivilkammer des hiesigen Amtsgerichts die Verhandlung der Zivilllage des Grafen Hoensbroech gegen den Reichs- und Landtags­abgeordneten Kaplan Dasbach statt, bei welcher es sich um die vom Grafen Hoensbroech erhobene Forderung auf Aus­zahlung der vom Abg. Dasbach in einer Rixdorfer Volksversamm­lung ausgelobten Belohnung von 2000 Gulden für den Nachweis handelt, daß der Satz: Der Zweck heiligt die Mittel! in jesui­tischen Schriften enthalten ist.

Nach Eröffnung der Sitzung erhielt zunächst R.-A. Bet­tingen das Wort, um die Klage des Grafen Hoensbroech, die auf Zahlung von 2000 Gulden nebst 4 Prozent Zinsen vom 20. April 1903 ab lautet, eingehend zu begründen. Der Redner trug die Entstehung des Rechtsstreites vor. Es werde seit Jahr­hunderten behauptet, daß die Jesuiten den Grundsatz aufgestellt hätten, der Zweck heilige die Mittel. Schon im Jahre 1852 habe deshalb der Jesuitenpater Roh einen Preis von 1000 Gulden ausgesetzt für die Erbringung des Nachweises, daß diese Behauptung irgendwie begründet sei. Am 31. März v. I. habe dann der Be­klagte Abg. Dasbach in einer öffentlichen Versammlung in Rixdorf erklärt, er zahle das doppelte, nämlich 2000 Gulden, wenn ihm jemand den geforderten Nachweis erbringe, er zweifle jedoch nicht, daß diese Auslobung auch diesmal vergeblich sein werde. Daraufhin habe sich Graf Hoensbroech unter dem 10. April v. I. an den Beklagten gewandt und nach längerem hin und her sei das Beweisthema wie folgt präzisiert worden: Jede an sich sittlich verwerfliche Handlung ist dadurch, daß sie vollbracht wird, um als Mittel zur Erreichung eines guten Zweckes zu dienen, sittlich erlaubt." Hierauf habe Graf Hoens­broech in einer besonderen Broschüre den bündigen Nachweis dafür erbracht, daß eine ganze Reihe Jesuitenoberer den obigen Satz gelehrt habe und im Anschluß daran die Auszahlung der aus- gelobten 2000 Gulden gefordert. Die Ablehnung dieser Forder­ung habe die heutige Klage gezeitigt.

Hierauf erwiderte R.-A. K n e e r als Vertreter des Abg. Dasbach: Was den Prozeß an sich anlange, so hätte es Abg. | Dasbach sehr leicht gehabt, ihm überhaupt aus dem Wege zu gehen, indem er es abwartete, ob das Gericht bei seinem Nicht­erscheinen etwa zu einem Versäumnisurteil gelangt sein würde. Im übrigen sei aber auch deshalb in der Sache nicht zu der- j handeln, weil er die prozeßhindernde Einrede des Schiedsverttags zu machen habe. Nach § 661 des Bürgerlichen Gesetzbuchs handele es sich um eine Preisbewerbung. Das habe Graf Hoensbroech anerkannt, indem er es dem Beklagten anheimgestellt habe, die notwendigen Voraussetzungen für eine Preisbewerbung nach­zuholen. Es handele sich aber in der vorliegenden Sache für den Abg. Dasbach auch noch um ein böheres Interesse und auch aus diesem Grunde sei er dagegen, daß sie vor einem ordent­lichen Gericht zum Austrag komme. Da das Gericht garnicht in ! der Lage sei, sachlich zu einem Urteil zu gelangen, sondern sich Sachverständiger bedienen müsse, so bitte er um A b w e i s u n g | der Klage.

Graf Hoensbroech: Ehe er sich zu der Sache fblbst | äußere, wolle er nicht unterlassen, der in der gegnerischen Presse aufgetauchten Behauptung entgegenzutreten, als ob er den vor liegenden Streit vom Zaune gebrochen habe, um einen reli- giöfen oder konfessionellen Skandal heraufzubeschwören. Herr | Dasbach habe angefangen, indem er die 2000 Gulden ausgelob! habe, und es sei sein, des Grafen, gutes Recht gewesen, fid: auf diese'Auslobung hin zu melden. Er habe dies getan, weil seines Erachtens diese Frage sowohl eine kulturhistorische als auch literarische Frage ersten Ranges sei. Ihm komme es nur auf ein unparteiisches Schiedsgericht an, denn in letzter Linie handele es sich doch in der vorliegenden Frage nicht um eine religiöse oder konfessionelle Streitfrage, sondern um eine solche, die der gesunde Menschenverstand zu entscheiden habe.

Abg. Dasbach: Er müsse behaupten, daß gerade Gras Hoensbroech die Oesfentlichkeit und die Presse zuerst mit diesen Dingen behelligt habe und aus diesem Grunde habe er Veranlassung genommen, mit seinen Ablehnungsanträgen bis zur heutiger. Verhandlung hinter dem Berge zu halten, damit es nicht wieder in der Presse heiße, er sei bemüht, die Sache zu verschleppen.

Nach kurzer Beratung verkündet der Vorsitzende sodann den Beschluß, daß das Gericht die prozeßhindernde Einrede des Schiedsgerichts abgewiesen und in die V e r b a n b lung einzutreten beschlossen habe. Nach Ansicht de>s Gerichts habe allerdings ursprünglich die Absicht bestanden, die Sache einem Schiedsgericht zu überweisen. Damit sei aber nock nicht gesagt, daß dieses Gericht auch über die Auszahlung der 2000 Gulden zu entscheiden hatte, da es nur zur Prüfung bet Frage, ob der geforderte Nachweis als gelungen anzusehen sei, eingesetzt werden sollte. Dieser Nachweis sei also nicht der Rechts­streit, sondern nur eine Nebenfrage. Aus diesem Grunde allein schon würde die Einrede des Schiedsvertrages unhaltbar sein. Es komme aber noch hinzu, daß es schließlich, wie aus den beiderseitigen Darlegungen hervorgehe, nicht zu einer Verein­barung über das Schiedsgericht gekommen sei. Soweit erledige sich die ganze Sache und der Rechtsstreit als solcher gehöre vot das ordentliche Gericht.

In der Nachmittagssitzung erllärt Abg. Dasbach, daß er da- Thema probandum in folgendem Wortlaut akzeptiere:Jed- an sich sittlich verwerfliche Handlung ist dadurch, daß sie voll' bracht wird, um als Mittel zur Erreichung eines guten Zweckes zu dienen, sittlich erlaubt." Er bestreite aber, daß auch nut in einem einzigen der vielen Zitate, die Graf Hoensbroech bei- gebracht habe, der in vorstehendem enthaltene Grundsatz nieder« geschrieben oder gelehrt worden sei. Graf Hoensbroech: Term gegenüber bemerke er, daß dieser Grundsatz nicht immer wörtlick, wohl aber dem Geiste nach in allen diesen Zitaten enthalten sei und Dasbach habe ausdrücklich immer betont, daß es ihm gam gleich triftig sei, in welcher Form der Satz, an sich gelehrt worden sei. Dasbach: Es genüge ihm nicht, daß dieser Satz tiirtualiter eingeschlossen, sondern daß er formell ausgesprochen sei. Die>en Beweis müsse er nach wie vor fordern.

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