Ausgabe 
29.11.1901 Zweites Blatt
 
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n Gefühle beschlich.

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Er

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der Trunkene ist störrisch geh)

drastischer

Warnung

die

eines Ausgleichs vorhanden

Der Herr Minister hat ansdrücilick ! Ot..brfidw Verfahren ciuleitete, stellte sich nun eine so starke Stirn- . . < I ' < t ' 1 1 - / l L I M A » ft T ft t > t

Centrum, bei den Freisinnigen und den Sozialdemokraten.)

gSÄ? KÄÄ' ,» üOcAhrJ«». »-rase i Sieger Kabinetsv-dr-, d-nn sie gestattet di- Aussöhnung Man 6t ba'äuf hinqdcT 'n baß cMac Duette durch Znnuc-n cit nur bann - Herr Basscrmann hatte da- zu erwähnen t-erg-sten - verursacht sind aber es'mutz awgeiprachen werden, das; van einer wenn Standesohre und gute Sitte es zu a,,en Wenn das aber der Verbreitung der Trunksucht im Lsii gersstand nicht die Rede sein Fall ist, das unterliegt doch allein dem sub)ekttveg Standpunkte der t°m5 ne""er eignet. W«m.9 .B Ä S« eine ®

das Unterlassen des

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: gut gemeinte trunkenen Zu-

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den Hause entstanden. Natur

(Heiterkeit.) ,, ,,

Hiermit schließt die Besprechung. Die Interpellation ist damit erledigt und das Haus vertagt sich.

Nächste Sitzung Donner st ag 1 Uhr. (Zweite Berathung der Seemannsordnung.) Schluß 51 Uhr.

nells wird schwerer bestraft als das " ächten Abschied. Ist es da nicht besser, ionate auf Festilng und wenn

der Bevölkerung.

Was nun oen Fa

Urtheil des Ehrenraths nicht dem Sinn ordnung. Wäre korrekt verfahren, f werden oder aber der Ss

)cn Konflikt als er sich

Staates halten, müssen das Duell überhaupt grundsätzlich verurtheilen. Ich habe noch niemals gehört, daß Jemand, der gestohlen hat, sagt: In diesem Falle darf ich stehlen. Bei.den Duellvergehen aber sagen die Duellanten jedesmal: In dwiem Falle

und war ' vor io beginnen sollte.

' _-;fall im Centrum und links )

Abg. Schrader lfr. Bgg). (schwer verständlich): Mehr als bei den aktiven Offizieren.kommen Duelle bei den Reserveoffizieren vor, die im 'bürgerlichen'Leben stehen und in Folge dessen' leichter der Gefahr eines Konfliktes ausgesetzt isnd. Solange das Duell nicht aus der Armee verschwindet, wird es auch im bürgerlichen Leben nicht verschwinden. Der Zwang, unter deni die Offiziere stehen, wird in den Offizierskreisen selbst sehr schwer empfunden: es würde zu keinen ' Schwierigkeiten führen, wenn das Duell in der Armee überhaupt verboten würde. Es müßte direkt gesagt werden, daß ein Duellant nicht mehr werth ist, der Armee anzugehören. Das ist nicht schwer durchzuführen. Wo ein Wille ist.' da ist auch ein Weg. In Englands ist es ge­lungen, die Duelle abzuschaffen zu einer Zeit, wo der Duellunfug weit mehr in Blüthe stand als bei uns. Für die Beseitigung der Duelle würden Armee und bürgerliche Kreise von Dank erfüllt werden, und cs würde eine lohnende Aufgabe für einen KriegS- minister und ein großes Verdienst sein, unseren Offizieren die Sorge abzunehmen, die der Duellzwang ihnen bereitet. (Beifall links und im Centrum.) ...

Abg. Graf von Bernstorff (Np.): Der Fall Blaslowitz muß aus der Diskussion ausscheiden, da hier eine Nektifikation der Zuwider- ' Handlung gegen die Allerhöchste Verordnung bereits erfolgt ist. Aber so anerlennensiverrh die Allerhöchste Verordnung auch ist, ganz be­friedigt sie mich doch nickt. Der Kriegsminister sollte darauf, sehen, daß Duelle noch weit mehr als bisher vermieden werden. Nöthrg ist dann allerdings eine Verschärfung der Strafen für Be­

tern die

m u ß. (Bewegung.) Vernehmung des erinnert habe, daß und es ist ferner

i, er lei (Hört. hört!).

leidigungen. .

Abg. Haase (Soz.): Es . liegt mir gewiß fern, das Ossizter- korps in seiner Gesammtheit anzugreifen und es insgesammt ver­antwortlich machen zu wollen für die Excesse Anderer. Ich wurde nur wünschen, daß man auch sonst so verfährt und z. V. tvegen ver­einzelter Ausschreitungen eines Arbeiters nicht die gesammie Ar­beiterklasse beleidigt. Ich stehe der Trunkenheit nicht gerade günstig gegenüber (große Heiterkeit), aber sie ist doch wohl ein mildernder Umstand. Die kaiserlichen Bestimmungen wollen das Duell nicht mir allen Mitteln unterdrücken, sondern nach ihnen hat der Ehrenrath die Bedingungen sogar zu verschärfen. Eine zur Versöhnung gebotene Hand braucht auch nickt immer angenommen zu werden, sondern nur dann,wenn cd Standesehre und gute Sitten zulassen". Ja, meine Herren, da liegt ja gerade der Hase im Pfeffer. (Heiterkeit.) In einem Falle wurde durch Eingreifen des Königs von Sachsen ein Oberleutnant mit schlichtem Abschiede entlassen, weil er die Neigung zur friedlichen Beilegung eines Ehrenhandels zu erkennen gegeben hatte. (Hort V Hört!) Darauf­hin erfolgte dann die bekannte Aeußerung jenes Metzer'Regiments- kemmandeurs:Meine Herren! Fordern Sie auf alle-Fälle, mindestens auf Säbel!" (Hört! Hört!) Eine solche Standesehre sei-., sich skrupellos über alle Forderungen deö Gesetzes und der Religion hinweg, haben doch auch notorische Lumpen manchmal ehrenhafte Leute vor die Pistole gefordert. DaS menschliche Leben ist ein sehr hohes Gut, und man muß verlangen, daß öS geachtet wird. Die Behörden lassen leider in der Bekämpfung des Duells viel zu wünschen übrig. Es wird eben mit zweierlei Maß gemessen.

Sächsischer Bundesrathsbevollmächtigter Krug von Nidda: ^cr Fall Hoffmann, auf den der Vorredner anspielte, läßt sich niit dem zur Besprechung stehenden Falle nicht vergleichen. Der Vorredner bat den Thatbestand so wiedergegeben, wie er in den meisten Sei; tnngen stand, diese Darstellung ist aber unrichtig. Der Fall negr so:' Der Oberleutnant Hoffmann wurde von einem betrunkenen, jungen Offizier in Gegenwart anderer Personen, insbesondere auch einiger Reserveoffiziere, thätlich beleidigt. Es handelte sich hier nicht etwa um ein zufälliges Stoßen, wie die Zeitungen behaupteten, sondern um Schläge ins-Gesicht, die so stark waren,, .daß man da- Klatschen deutlich im Nebenzimmer hören konnte. Hoffmann hat nun dem betreffenden Offizier mittheilen lassen, daß er sich zufrie­

dne .Blaslowitz ber hatte früher Albr wenigen Tagen in die übergesiedelt. Das h

Es ist festgestellt worden durch Leutnants Blaslowitz, daß er sich dessen nicht

sckeidung des allerhöchsten Kri

Ich gebe zu, daß die Kabinetsordre auf ges aber die Folge davon ist, daß man suchen muß. ' Der Geist, der Duelle in reckligt hält, muß in der Armee bc solcher Fälle, wie sie sich in f)

rerursackt. denn n dem dunllen diese Weise ist

Wenn das kein vornehmes Vergehen ist, dann weiß rchs mcht. Ich habe mal den Vorschlag gehört, man solle das Duell tn bie unteren Volkskreise hiuetntragen; wenn es da Boden fasse, würde cs oben aushören. Man lasse endlich eme gründ­liche Aenderung ciri treten. Man befehle den Offizieren

an. stets die ritterliche Hand anzunehmen, und ent*

ferne den aus dem Heer, der sie ausschlägt. Vor zweitausend Jahren hatte man kein Duell und ich glaube, es wurde keine M00 Jahre dauern, bis es wieder verschwunden fern wird. Der Ritter von La Maucha hatte auch ritterliche Sitten. Das Duell ist nichts weiter als eine Donqmchoterie. Blut ist Jin ganz bqonberer Saft und dicker als. Wasser; wir werden die Verantwortung für diese Blutflecke nicht eher von uns abwälzen können, als bis wir die ganze Institution beseitigen.

Abg. Bcbcl (Szd.): Die vielfach erwähnte Kabinetsordre spricht nicht von.einer' Beseitigung, sondern nur von-einer Einschränkung der Duelle. In dem deutsch-französischen Kriege waren Duelle zwischen Offizieren aufs strengste verboten und früher wurden Duellanten glcick Mördern sogar mit dem Tode bestraft. Leider haben wir kein Minister - Verantwortlichkcitsgesetz; sonst könnte der Kriegs- Minister auf so und so viel Monate in? Gefängmß wandern. (Große Heiterkeit.) Dir Fälle, in denen die Oeffentlichko.it durch solche Vorkommnisse erregt wird, mehren sich in erschreckender Weise. Ware der Reichstag nickt so sanft, sondern entschieden und rücksichtslos aufgetreten, so würden auch die entscheidenden Stellen eine andere Haltung ei»» nehmen. Nach dem Verlauf des Falles in Metz begreife ich daS Verhalten des Obersten von Reißwitz in Insterburg sehr wohl. Ich will auf den Fall nicht eingehen, .aber ist eS

pshchologisch denkbar, daß ein junger Offizier, der un­

mittelbar vor seiner Vermählung steht, seine ganze Existenz anf's Spiel setzt? Nun sagt der Kriegsminister, daß auch der oberste Kriegsherr das Duell gemißbilligt hat. Da sehen Sie, wohin eine solche Verordnung führt! In Metz wird so, in Insterburg so entschieden. Jene Verordnung liegt nicht un Jiiteresse der Armee. Solche Fälle wie in Insterburg toeröen immer wicderkehrcn, wenn nicht endlich mit den falschen Vor- urtheilen und den falschen Ehrbegriffen aufgeräumt wird. Ver­schwindet das Duell erst aus der Armee, so wird es auch aus der Bevölkerung verschwinden. Ist es nicht geradezu unerhört, wenn, wie im Prozeß Steinberg, der Vertheidiger den Staatsanwalt iuegen einer angeblich beleidigenden Aeußerung fordert! Die Halttnig des Interpellanten beruht wohl darauf, daß er früher Korpsstudent und. nachher, Offizier war. Aus diesem Grunde hielt er das Duell für eine nothwendige Einrichtung. Der S. O - Komment enthält sogar den Duellzwang und widerspricht also den Gesetzen. (Redner verliest einen Paragraphen aus dem 5. C.» Komment. Rufe rechts: Zur Sache! Schluß!) Wenn es Jhnur Tuuji gefällt, können Sie hinausgehen! (Heiterkeit.) Sozial- demokraken sollten nur einmal versuchen, die Rcichsgesetze un­wirksam zu machen! Eine Volksversammlung, die das thate, wurde sofort aufgelöst, aber der,S. c. darf ruhig rhun, was ihm beliebt, auch wenn cs im Widersprilch mit dem Strafgesetz steht, Wenn sich kein Staatsanwalt findet, der dagegen einschrettet, so beweist daS, daß alle Staatsanwälte auf dem Boden des KlastenstaateS stehen. So wie bisher kann es nicht weiter gehen. Alle ^zahre ver- haiideln wir hier über Duelle, und wenn wir wieder zusammen­treten, dann können wir von vorn anfangeu. Das entspricht nicht der Stärke des deutschen Reiches und der Würde des Reichstages. iBcifall bei den Sozialdemokraten.) ....

KricgSminister von Göhler: Eine Ordre von 1870/71, die da» Duell verbietet, leime ich nicht. Es ist eme alte traditionelle Sitte in der Armee, daß, so lange man vor dem Fernde stcht, Privat­streitigkeiten niemals durch Duelle ausgefochien werden dürfen. Der \>(bg Bebel hat mir die Freundlichkeit erwiesen, mich ins Gesangmv schicken zu wollen. (Heiterkeit.) Ich will lieber ins Gefangnitz gehen, als auf das Schloß am Meere, das Herr Bebel besitzt. (Larnr und Rufe: Au! bei den Sozialdem.) Er will mich für bte Gegen­zeichnung der Verordnung verantwortlich machen. Ich mache ihn darauf aufmerksam, daß diese Verordnung überhaupt nicht gegen» gezeichnet ist, da derartige Bestimmungen, als Ausfluß der Kom­mandogewalt überhaupt nicht gegengezeichnet werden. Er hat Wetter übersehen, daß, wie ich früher schon nackgewtesen habe, die Be­stimmungen gegen das Duell bedeutend verschärft worden und. Wenn dann wieder einmal verlangt worden ist, daß neben den gesetzlichen Strafen für Offiziere verordnungsmäßige Strafen festgesetzt werden, wie Tieuftentlassung und.Kassation, so erwidere ich, daß das meines Erachtens ungesetzlich sein würde. Ick kann außerdem nur ^uuner »vieder darauf zurückkommen: Es hat die Todesstrafe aus dem Duell gestanden, es hat Kassation darauf gestanden, und die Duelle haben trotzdem nicht aufgehört. Die richtige Lchung der Frage mutz meines Erachtens durch das Strafgesetz geschehen, mcht aber durch Verordnung. Zu den Angriffen auf die Armee hatte um so weniger Veranlassung vorgelegen, als die Zahl der Duelle verschwindend klein ist. Hätte sich die Zahl vermehrt, so wurde ich es ja ver­stehen, daß hier eine solche Debatte stattfindetz so Ä-er wundere ich mich darüber allerdings sehx. Es wird gesagt, daß den Ehrcnrätheir und Kommandeuren eine zu große Verantwortung aufgeburdet ser. Wir wollen gerade Persönlichkeiten haben, die verantwortlich sind? cs wird sich dann ja entscheiden, ob sie .ihrer Stellung gewachsen sind ober nicht. Ich kann also nur bei meinen ersten Ausführungen stehen bleiben. Ich habe aus den Worten des Herrn Bebel nicht entnehmen fönnep, daß sein Standpunkt richtiger Ware, al§ der meine. (Beifall rechts.) , Y

Abg. Stöcker (b. t. P.): Der von dem Abg. Munckel ange­wandte Ausdruck.Don Quichoterie" ist nicht angebracht. (Wwer- spruch bei den Soziald.) Nun, dann nennen Sie doch Ihren Lafiaue einen Don Quichote! So tief ist das Vorurthett eingewurzelt, daß selbst ein sozialdemokratischer Agitator im Duell sein Leben laßt. Daß das Duell keine Don-Quichoterie ist, geht doch auch daraus bervor, daß Männer, bevor sie zum Duell gehen, noch das Abend- mahl nehmen. (Lachen links.) Es handelt sich um eine historische, unausrottbare Gewohnheit, und ich kann nur brmgenö wünschen, Satz Mittel und Wege zur Abschaffung des Duellsgefunden werden, »eicht ist das iiicht. Es giebt selbst orthodoxe, christliche Ethiker, die das Duell entschuldigen und es anerkennen. Wie fann man da Spott und Hohn über solche Zustände ausgießen? Wir haben cs hier zu thuu mit der dämonischen Macht de? Alkohols, rntt Ehrbe- grifsen und Gewohnheiten. In der Armee, wo die Moglichkett be­steht, Beleidigungen auf das schärfste zu bestrafen, sollte der Anfang zur Beseitigung des Duells gemacht werden. Wir können, nicht wünschen, daß so ein Bruchstück aus der Vergangenheit noch tn bte Gegenwart hineinragt. Auch im Interesse des Ehnstenthums hegt ce. das Duell abzuschaffen, denn sonst können wir die ^emde des Ebristenthums nicht mit der nöthigen Energie bekämpfen. Wir wissen Alle, daß nur eine Stelle in der Armee das Duell befettt- gcn kann, und deshalb ist es, glaube ich, der Wunsch der Mehrheit des Hauses, daß diese bestimnite Stelle, die schon so Vieles gethan hak, noch weiter geht, und die Haiid zur vollständigen Besettichmg dieses Unfugs bietet und dadurch Beruhigung in das Christcntyum hineinbringt. (Beifall im Centtum.) , m

Abg. Bebel (Soz.): Ich habe in dieser Beziehung mehr Vertrauen zu der Macht des obersten Kriegsherrn, als Herr Stocker und seine Freunde. Wenn Duellanten vor dem Duell noch das Mendmahl nehmen, so ist das nur ein Beweis dafür, wie konfus es in diesen »wpfen aussieht. Sie können doch nicht das Abendmahl auf eine Handlung nehmen, welche die christliche Lehre verbietet. Das Duell Lassalle- ist noch von keinem Sozialdemokraten gebilligt worden. Wenn der Kriegsminister auf das Märchen von meinem Schloß anspielte, so kann ich ihm nur das eine sagen: Wenn ich ein Schloß Hätte, so würde ich nur solche Gäste einlabcn, die mir angenehm find.

Kurzem tsiraße 5 gewv

sah, und Er hat : in seinem , stände Tale- Beleidigung aufgefaßt und diese Sßclvibigmig durch Schlagen erwidert. Ans 'bte Details nun noch näher ein zugehen, würde ich für meine Person für überflüssig halten. >zck will dem Tobten in keiner Weise zu nahe treten.

Es fragt sich nun, was bei einem derartigen Thotbeslande nun hätte geschehen sollen. Ick habe gor keinen Zweifel darüber, baß bei einer derartigen Veranlnssnug' die A! ö gl ich leit

I um Entschuldigung .'bitten würde.

. . crlciitnant Hoffmann hat also eine ihm angebotene pmid gar niciii aunehmen können, weil ihm keine bnrgcbotcn wurde, sondern er pabe hiugeschickt und um die Haud bitten lassen. (Große Heiter- teir ) Die ehreugericktliebe Untersuchung des Falles ist bami ein- aclritct worden, nicht deshalb, weil es sich herausgestellt hätte, baß övnönauu eine friedliche Beilegung der Sache genehm gewesen wäre, sondern de. halb, weil eine Vorschrift ber kaiserlichen Kabinetsordre j tmm 1. vniutar 1897 verletzt war, welche bestimmt, daß von solchen Fällen unter Unterlassung aller weiteren Schritte dem Ehrenrath M i 11 b c i I u n g zu machen fei. Der Oberleutnant Hoffmann hatte aber solche iveiteren Schritte selnsiändig unternommen. Bei dein Regiment, welches das ehren-

sie, sich jungen Offizieren klar gemacht werben, daß sie sich in der Armee . ngiiche! auck banu halten tonnen . wenn sie auf 'völlig geictz- -''.:chlen.' kichern Boden' stehen. Erst wenn dieser ' «Heist durch- Er Vebriingcr. ist, werden die Duelle verschwinden. Es muß darauf Üinqclu'irit werden, daß'jeder Offizier sicher ist. seine Stellung in der Arnil-e nicl't zu nniergraben, wenn er den rechtlichen Normen felgt. M-.'f ähnlichem Wege ist das Duell in der englischen Armee i-öl'lig befeitint worden. WaS in der englischen Armee, möglich ist, cm . in der deutschen möglich sein «Widerspruch nnd Lacken rechts), und icb bin überzeugt, es wird dann leicht möglich jein, wenn die -Offistere von höherer «telle hingewiesen werden auf bte .ol'ii ttiber. Rechtsnormen. und die Vorschriften bc? Chriskenlhums.

Zustande und int kamera.dschai'li seiner anzunehmeu und ihn m, Geschick Hai es gewollt, daß s

bestrafen, als jeden anderen Bürger de:- Reiches.

Daß die Armee die Pslanzstäkte ber Duelle ist, ist völlig aus­geschlossen, beim nach ber Statistik haben ftattgefunben Duelle ;!vi- schcn aktiven'Offizieren 1897: V, 1S9S: 3, 1899: 8, 1900: 4 unb 1901: 5. Diese Zahlen sinb so minimal, baß ich offen sagen bars, baß ber gifte Ton bei ben Ossi ueren vorherrscht. (Bei­fall.) £d) will auch nicht lüitcrlaüen, darauf vutzuweisen. daß in den Kreisen ber bürgerlichen Bevölkerung bte Bedeutung deS Zwei­kampfs lange nicht mit dem Ernst aufgefaßt wird, wie in ber Armee. Bereits bei einer früheren Gelegenheit habe ick dem Ge­danken Ausdruck verliehen, daß ich bas Aufhören ber Duelle von ber zunehmenden Gesittung und dem Ernst der Lebensauffassung ab­hängig mache. Ich bin überzeugt daß sich dann diese Frage non selbst erledigt. Allerdings würde teil wünschen, daß die Beleidi­gungen schwerer als bisher bestraft werden. (Sehr- wahr! rechts.) In anderen Staaten ist mit Bestrafungen wegen Beleidigung in der Regel ein erheblicher Vcrmögeusverlust verbun- liU1l UL.ul utzm,imumu -- . v.

ben. Tief bebaucrlicb isi c:- aiicn, daß so vielfach m öffentlichen j ^oen wolle, wouu der.Beleidiger ihn in Gegenwart von Zeugen Blättern Armee und Offizierskorps auf das schärfste angegrirfen jim C.itscluildiguug bitten würde. Das ist bann g^schehen.^ ^er uttb belcibigt werben. (Sehr richtig! rechts. > ^ck kann auch hier nur dem Offiziers? o r p s öffentlich in e i n e A n e r - fennung aussprechen, über bie ruhige und vornehme -litt wie. diese Beleidigungen ertragen werden. (Beifall.) Wenn die Inter­pellation zur Besprechung kommen sollte, so bitte ick darum, das; die Redner auch in dieser'Hinsicht Mäßigung zeigen. Ich verspreche mir von einer Verschärfung der Gegensätze nie i: . Nein, diese Frage will ruhig behandelt werden. Sobald Sie den Bogen zu Uran spanne, zerspringt er, und das ist der gefährlichste Weg, den cs in meinen Augen giebt. (Beifall.)

Auf Antrag des Abg. Dr. Sattler (nat.-lib.) findet eine Besprechung ber Interpellation st att.

Abg. Dr. Bachem lE.): D.. Hck.s '7 . . / . h" -----

anerkannt, daß in dem Fall Blaslowitz die 'köglickleit eine ? *,*( u menzei splittcrung heraus, daß ber tomman dir ende General ein

gleichs vorhanden war. und er har ferner initgetheilt, daß Seine Regiment mit dem ehrengerichtlichen Amte betraute, und

Majestät zu dem Urtheil gekommen ist, daß die Allerhöchste Ordre di.-seS hat dann aus schlichten Abschied erkannt. Also die Sache liegt

vom 1. März 1897 nicht befolgt ist. Man darf also aunehmen. daß. r- ; Cbliui anders, als der Vorredner sie barftelltc. (Lebhafter Wider-

stets so energisch eingeschritten wird, wie in diesem' Fälle. {sn-^ch bei den Soziald.)

Das I Avg. Mnuckel (frs. Vg.): Was der Bundeskommißar hier aus­

führte, bestätigt nur die ?Neldnug der Zeitungen. Das nennt der Varrebner: Der Oberleutnant habe um die Hand des Beleidigers augehalteii. (Heiterkeit.) Wir freuen uns,.daß m die Sache Klar­heit gekommen ist; ber Kommissar hat inbirekt bie Melbungen ber Zeitungen bestätigen müssen; unb wenn bie Interpellation keinen weiteren Erfolg gehabt hätte, so würben wir schon biesen einen mit Dank aeeeptiren. Der Fall Blaslowitz wirb ja allgemein ver- urtheilt, aber in einem Punkte sehen war Alle noch nicht klar. . Ist es wahr, das; Blaslowitz die Hand zur Versöhnung nicht nur ritter­lich Angeboten habe, sondern daß sie von einem der Beleidigten auch

er Kameraden in der Nacht beleidigt i von ihm die Erklärung abgegeben bereit, um Verzeihung zu bitte u

Es ist nach den klaren Bestimmungen insofern volllommeii richtig verfahren, als der Ehrenrath die . e in die Hani) ge- noinmcn hat. 9tacb der Erklärung des Leutnants Blasle'witz ivar ; wohl die Grundlage gegeben, ihn zu veranlassen, die B e l c i d ig - ten um V.e rzeil) niig z u bitten. (Hört! Hort!) . -raß sich daran die ehrengericknii. c Uutersu. ung knüpfen mußte, weil der Leutnant Blaslowitz die Standesei)re verletzt hatte, versteht sich von selbst. Wie das Ehrengericht dann entschieden haben würde, ob auf s ch l i ch ton A b s ch i e d oder Entfernung aus dem O s f i z i e r s st a n d e , das müßte die nähere Unter­suchung ergeben. Diese meine perstmlnee Ansicht wäre von ver- hältnißmäßig geringem Werth, wenn nicht die entscheidende Stelle, der Aller h ö ch st e K riegsherr , selbst die Sache sehr ein­gehend studirt hätte und zu der b e st i m inten A nf d) au ung gekommen wäre, daß den A b s i ch ten und d c m Sinn der Allerhöchsten Ordre nicht e n t s p r o ch e n i ft. (Hört! Hört I) Seine M a j e ft ii t haben dieser, feiner Meinung in der e r n ft c ft en F o r m Ausdruck gcgelTcn und be­sohlen, der Ordre Geltung z u v e r s ch a f f c n. (Leb­hafter Beifall.) Ick glaube, wir tonnen dem Kaiser Dank wissen, daß er hier den reckten Weg gezeigt hat. (Erneuter Beifall.k

Was die zweite Frage nach den M n ß r egeln betrifft, die der Kanzler zu ergreifen gebeult, um ber Befolgung der Ordre vom 1. März 1897 mehr Nachdruck zu verleihen, so kommt es meines Erachtens in der Hauptsache darauf an, daß die Ordre in vollem Maße durchgeführt tvird, und nach den Rlittheilungen, die ich eben gemacht habe, geschieht das. Ich wüßte and) nicht, welche Er­gänzungen diese Ordre erfahren sollte. D:c Ordre isw hervor- gegangen aus Bcrathungen von hohen Offizieren und steht ganz auf gesetzlichem Boden. Fd) habe früher ^einmal erwähnt, daß m früheren Zeiten für Militärpersonen der Tod auf Duell stand und später die Kassation, und daß diese strengen Strafen nicht.vermocht haben, das Duell zu beseitigen. Fck begrüße es als einen sehr wesentlid;en Fortsdwitt, daß die Strafbestimmungen über das Duell jetzt einen allgemein-gesetzlichen Boden gesunden haben .und daß auch der Offizier diesen Strafbestimmungen unterworfen ist. Ich würde cs nickt für richtig halten, wollte man einen Offizier schwerer

wenn u . , ,

daß dann solche Geschichten nicht mehr vorlonimcu lucrben. ist zweifellos ein Fortschritt. Aber damit sind wir nicht am Ende der Erörterungen, die sich an die Interpellation anzusciiließen , haben. Wir müssen weiter gehen und fragen, wie es möglich ist. daß nicht nur der Ehreurath, sondern auck die höhere Instanz, der! kommaudirende General, den Sinn der Ordre so wenig befolgt haben. Wenn Sinn und Worn'aut der Ordre bisher noch nickt völlig zur Geltung gekommen sind, so liege das daran, daß man immer noch Fälle fonftruirt, in denen man das Duell ci l s berechtigt anerkennt. (Sehr wahr! im Gentrum.) Solange solche Anschauungen herrfd;en, werden wir nicht dazu kommen, imj un|0uit;ii »juue, iuhwu« uuD.|«. ......... 7Z

das Duell aus der Welt zu schaffen. Ich bedauere deshalb in ebenso ritterlicher Weise angenommen würbe, unb baß ttotzbem

lebhaft daß der Herr Interpellant die Ansicht vertreten and) für diese beiden Gegner sick) die Nothwenbigtett oeS bat daß es gewisse ertteme Fälle giebt, wo das Duell unvermdid-, Duells ergeben hat? Darauf ist der Kriegs Minister nicht emge- licki'ift ^as ist und llleibt eine Halbheit. (Sehr lua()t! beim 1 gangen, und danach frage ich ihn. ^cr Reichstag ilt ja Jtctä sehr Centrum bei den Freisiiwigen und den Sozialdemokraten.) Aste! bescheiden gewesen, aber menii er sich mit den 4u»ful)rungcn bc^ diejenigen, welche die Rechtssicherheit für die beste Grundlage des Kriegsministers zufrieden giebt, dann sageich: So bescheiden war Vl.L? s.,-. a'nHi iihrrhnnht a r n n b i ä U I i di I er noch nie. lHeiterkeii.) Durch die Kabinetsordre von 1897 ist

nichts Unerhörtes erreicht worden. Was hat sie überhaupt erreicht, wenn der Fall Blaskowitz mögjid) blieb Ich finde gar nicht den Hauvtanlaß zu dem Duell bei den bethciligten Personen, soiidern

ÄÄ ü. ri« ber.mto". nicht.

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uerranren so hätte dies Urtheil tassirt! werden. Der Fehler liegt wo anders^ Das Duell wird als etwas pruck des Kriegsgerichts und die Ent-> Vornehmes angesehen; wer wegen Duells auf Festungshaft saß, cherrn abgewartet werden müssen, hat sckon einen halben Adelsbrief. (Heiterkeit) Cchrenrath und ' «dickem Boden lieht, Ehrengericht befördern das Duell nur, machen es ost erst möglich. Duell xu vermeiden Das Duell wird vornehm bestraft und vornehm wird es.verziehen.

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Llugesickts Duell, nämud) mit den iiierDura erc d haben reicht die man geht ein paar -------- .... o

itabmetoorDre nicht aus. cV mutz unki uUcu UmMnden ben- aud) zwei Iah« Nttd - nnd avanci-t dann fröhlich Wetter!