Abg. Wolff kann ficy mit dem Inhalt des Gesetz- Entwurfs, insbesondere mit dem § 3 desselben, nicht einverstanden erklären, da derselbe dem kleinen Landwirt in feiner Weise Rechnung trage. Er ersucht die Kammer, durch Ablehnung des Art. 3 dem ganzen Gesetz ein stilles Begräbnis zu bereiten.
Abg. Leun wird gegen dieses Gesetz stimmen, weil er sich keinen Nutzen für Die Landwirtschaft von demselben versprechen kann. Durch den Gesetz-Entwurf werde die einheitliche Zucht nicht gefördert, sondern der Mißjwirtschast Tchor und Thür geöffnet.
Abg. Weidner verkennt nicht die gute Absicht der Großh. Regierung, durch den Gesetz-Entwurf eine scharfe Züchtung herbeizuführen. Es sei aber nicht denkbar, daß! man den Bauer auf gesetzlichem Wege zwingen wolle, von zweierlei Züchtung, mit der er seither zufrieden war, abzugehen. Dadurch verbittere man dem Landwirt seine an Entbehrungen reiche Stellung noch mehr, und der Schaden, den der Art. 3 des Gesetzes anrichte, sei größer als sein Nutzen.
Landesökonomierat Müller stellt fest, daß an den neuen Gesetz-Entwurf eine Reihe von Mißdeutungen geknüpft worden seien, die er richtig stellen wolle. Die Meinungen über die Züchtungsmaßregeln seien verschiedener Art. Zurückweisen wolle er aber die Ansicht, als sei das Gesetz zum Schutz der Simmenthaler Rasse und Unterdrückung der Landschläge erlassen worden. Der Gesetz-Entwurf bezwecke nichts als die Herbeiführung einer intensiven und ordnungsmäßigen Rindviehzüchtung. Alle anderen Folgerungen beruhten auf Irrtum.
Abg. S/Hönberger hebt den Nutzen des neuen Gesetz-Entwurfes hervor und glaubt, daß durch eine Rückverweisung desselben an den Ausschuß die bestehenden Gegensätze ausgeglichen werden könnten.
Abg. Korell nimmt denselben Standpunkt ein.
Abg. Schönberger stellt einen Antrag auf Z u r ü ck - Verweisung an den Ausschuß.
Derselbe wird mit Majorität angenommen. — Zur Beratung gelangt nunmehr der Antrag Ulrich, die Zollerhöhungen auf Lebensmittel, und der Antrag Haas-Darmstadt und 39 Genossen, die Schutzzölle betreffend.
Abg. H e i d e n r e i ch als Berichterstatter führt aus, daß sich die Landwirtschaft seit zehn Jahren in einen schwierigen Lage befindet. Die Produktionskosten seien erheblich gestiegen, während die Preise gesunken seien. Der Genügsamkeit und Zähigkeit der landwirtschaftlichen Bevölkerung sei es zu verdanken, daß bis jetzt keine besonderen Katastrophen eingetreten seien. Der Schwerpunkt des landwirtschaftlichen Betriebes liege im Getreidebau und in der Viehzucht, peberall sei man bemüht, die Viehzucht rentabler zu machen. Die Umwandlung von Gras- zum Körnerbau vollziehe sich langsam und daher müsse auch die Erhöhung des Zolles nur ungünstig wirken. Die Erhöhung der Zölle wirke auf den Marktvreis und die Konsumfähigkeit im allgemeinen. Würde Der Zoll ganz vom Inland getragen, dann hätten die Exportländer keine Veranlassung sich zu echruffieren. Der deutsche Landwirt trage mit Geduld sein Los, aber es sei auch Pflicht der Regierungen, ihn gegen auftretende Schädigungen zu schützen, und das sei der Fall durch Einführung eines 7 Mark- Zolles. Er hofft von dem Einsehen der hessischen Regierung, daß sie Maßregeln ergreifen werde, um einen der Grundpfeiler des Staates vor dem Untergang zu bewahren. Der Bauernstand müsse wie jeder andere Stand dem Staat mit allen Mitteln erhalten werden. (Brayo!)
Tie Verhandlungen werden um ein Viertel 2 Uhr abgebrochen. Morgen früh um 9 Uhr Fortsetzung der Beratungen.
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-ok- Darmstadt, 26. März 1901.
„Wenn meran dieOchsekomme, da nn schwätze mer4Woche!" so kündigte schon vor längerer Zeit ein Abgeordneter dem Ministerialrat Braun an. Er glaubte, daß jeder ländliche Vertreter etwas hier dazu äußern müsse, um zu Hanse in seinem ländlichen Kreise berichten zu können, daß auch er das Gesetz mit gemacht habe, und daß er die In- tereffen und den Standpunkt seiner Wähler in dieser für die Landbevölkerung sehr wesentlichen Frage würdig vertreten habe. Diese Aeußerung gab am Samstag Ministerialrat Braun dem Präsidenten H aaS kund, als er das Programm für diese, die letzte Verhandlungswoche festsetzte und bekannt gab, und als ersten Punkt das Faselgesetz und erst dahinter der Antrag betr. Schutzzölle und die Nebenbahnvorlage setzte. Er warnte ihn davor, allzu stark sonst das Programm noch zu belasten, da die hier zu verzapfenden Redeströme gewiß längere Zeit in Anspruch nehmen dürften. Wenn von anderer Seite ihm beigebracht worden war, eS sei alles schon im Klaren, die Sache werde in 2 Stunden abgemacht, so sollte doch schon die heute angefangene Debatte die von Ministerialrat Braun angeregte Befürchtung sich bewahr- heilen. Auch Abg. Ulrich hatte Recht, als er vor längerer Zeit schon sagte: „Wenn wir an die Landwirtschaft kommen, dann werden "mir etwas erleben." Er meinte damals wohl in erster Linie diese Budgetberatung, nun bewahrheitet sich sein Ausspruch doppelt.
Die Anlage des ganzen Gesetzentwurfes ist ja durchweg von Kennern und Nichtkennern anerkannt worden, und der Art. 3, der es verhindern will, daß in einer Gemeinde neben einander zwei Rasten von Bullen gehalten werden, hat nicht die Anerkennung aller Vertreter finden können. Daß an diesem einen Punkt das ganze Gesetz scheitern kann, ist 6fr bäuerlich. Das zur Zett geltende Gesetz hat nur eine Hauptrichtung bei den Faseln vorgesehen, und daß seither, wie berichtet wurde, zwei Raffen in manchen Gemeinden ge halten wurden, kann nur als ein Mißstand und eine dem Gesetz direkt ins Gesicht schlagende Zuwiderhandlung bezeichnet werden. Bon Seiten der Regierung wurde angedeutet, daß, wenn daS Gesetz nicht angenommen wü de, oder man ge nötigt sei, den Gesetzentwurf zurückzuziehen, durch Verwaltungs- Verfügungen die richtige Auslegung des dermalen geltenden Gesetzes zur Geltung gebracht werden würde. Also die Re gierung wird mit ihrer Ansicht so oder so zu chrem Ziele kommen. Die Streitteile haben nun heute vorgezogen, die Sache noch einmal zur reiflichen Neberlegung dem Ausschüsse znrückjuyerweisen und dort wird dieser Antrag über Ostern sich einem süßen Frühlingsschlummer ergeben, um nachher
neu gekräftigt und von Regierungsfreundlichkeit leicht umblüht wieder auf dem Tisch des Hauses zu erscheinen. Damit Dürfte beiden Teilen geholfen sein.
Landessynode.
S. Darmstadt, 26. März.
Die 6. ordentliche evangelische Landessynode wurde heute eröffnet. Nach Erledigung der Formalitäten (siehe unseren gestrigen telephonischen Bericht) trat man in die Beantwortung der dringlichen Interpellation der Abgg. Bern - deck, Eck und Wahl-Langen, das Ausschreiben des Oberkonsistoriums vom 30. Oktober 1900 betreffend, ein. Di ei Herren fragen:
Aus welchem Grunde und angesichts des § 3 der hessischen Kirchenverfassung, auf Grund welches Rechts- titels das Ausschreiben vom 30. Oktober 1900, die Feier des Totenfestes betreffend, erfolgt ist.
Oberkonsistorialpräsident Buchner bemerkt zunächst, daß das Oberkonsistorium s. Zt. unabhängig von dieser Interpellation beschlossen habe, der Synvdh ihre Stellung zu der Frage ausführlich klarzulegen und verliest dann die nachstehende offizielle Erklärung:
Wir erklären bezüglich der Verlegung des sogen. Totenfestes von 1900:
1. Als die Frage des sogen. Totenfestes an uns herantrat, stand bereits, fest, daß das Doppelgeburtstagsfest Sr. Kgl. Hoheit des Großherzogs und Jr. Kgl. Hoheit der Großherzogin an dem betreffenden Tage (Sonntag, 25. Nov.) selbst gefeiert werden sollte. Tie Verlegung des sogen. Totenfestes auf den Sonntag vorher ist somit nicht erfolgt, um die an dem Geburtstag stattfindenden weltlichen Festlichkeiten zu ermöglichen, sondern um die Weihe der Totenfeier „vor der Unruhe, die mit der Feier des Doppelgeburtstags naturgemäß verbunden ist, zu sichern"; — wobei Uns namentlich auch die Erwägung leitete, daß der dem „Totenfeste" zugesagte Polizeischutz bei einem Zusammentreffen beider Feiern, die beide öffentlich-rechtlichen Charakter haben, höchst wahrscheinlich versagt hätte. Diesen Standpunkt haben wir von Anfang an eingenommen und bis zuletzt festgehalten. Wir waren der Ansicht, daß bei einer Kollision der beiden so verschiedenartigen Feiern es vom kirchlichen Standpunkt immerhin besser sei, den Tag der kirchlichen Feier, der ja keine dogmatische oder geschichtliche, seine zeitliche Fixierung bedingende Unterlage hat, zu verlegen, als die (neben der vorgeschriebenen Predigt allmählich aufgekommene) Feier selbst, mit ihrem ernsten, wesentlich innerlichen Charakter, durch das Zusammentreffen mit geräuschvoller weltlicher Lustbarkeit zu gefährden.
2. Wir glaubten hiermit dem kirchlichen Interesse zu dienen und hierfür bei unseren Kirchen gemein den Verständnis und Zustimmung zu finden. Wir haben uns hierin geirrt und zu unserem lebhaften Bedauern durch unsere wohlgemeinte Maßregel — wie wir zugestehen — eine Aufregung hervorgerufen, die schlimmer war, als die Nachteile des Zusammenfallens beider Feiern gewesen sein würden, welche Nachteile wir durch unsere Maßregel vermeiden wollten.
Wir lassen die Frage der Berechtigung jener Aufregung hier im einzelnen unerörtert. Völlig unberechtigt war aber die ganz grundlose Annahme, wir seien bei unserem Vorgehen durch Menschenfnnhit oder Rücksicht auf Menschengunst geleitet worden. Solchen Vorwurf weisen wir auf das Entschiedenste zurück.
3. Bezüglich der rechtlichen Beurteilung unseres Vorgehens beharren wir auf unserer in der Zuschrift vom 30. Oktober v. I.' kurz skizzierten Auffassung, halten aber die Entscheidung dieser Streitfrage für praktisch ohne weitere Bedeutung, denn:
4. es ergiebt sich für uns nach den gemachten Erfahrungen ganz von selbst, daß, wenn abermals beide Feiern auf einen Tag zusammenfallen, dem sogenannten Totenfest unter allen Umständen sein feststehender Tag belassen wird. Ja, wir halten es — wie die Dinge liegen — für richtig, in dem in Ausarbeitung begriffenen Kirchenbuch die Totenfeier liturgisch auszugestalten und zeitlich festzulegen. Selbstverständlich werden wir s. Zt. hierzu die Mitwirkung der Synode in Anspruch nehmen. Ter Präsident fügt daran eine eingehende mündliche Begründung: Es sei im Publikum eine Fülle von Unwahrheiten, Entstellungen und Aufbauschungen verbreitet, welche zu einem Odium für die Kirchenbehörden geworden seien. Es sei deshalb besonders auch mit Rücksicht auf die mit dem Großherzog geführten Verhandlungen notwendig, einen Teil der Mitteilungen, die er noch zu machen habe, in geheimer Sitzung zu erledigen, denn die intimen Beziehungen S. K. Hoheit zu seinen Ratgebern verlange eine vertrauliche Behandlung. Im übrigen liege in beiderseitigem Interesse, die Verhandlung, die man absolut nicht zu ürchten habe, öffentlich zu führen. — Leider habe sich auch ein Teil der unfreundlichen Auslassungen der Presse auch gegen den Großherzog gerichtet, doch wolle er hierauf nicht näher eingehen, um die Angriffsfläche nicht noch zu vergrößern. Redner stellt fest, daß zu der Zeit, als der erste Antrag auf Verlegung des sogenannten Totenfestes gestellt wurde, feststand, daß der Doppelgeburistag am 25. November gefeiert wurde, und die Verlegung des Totenfestes schon genehmigt war; man habe aber trotzdem den Versuch gemacht, die Geburtstagsfeier zu verlegen. Tas Ergebnis der Verhandlungen war, daß schließlich die Geburtstagsfeier blieb, obwohl voraussichtlich S. K. Hoheit auf eine Äenderuug wieder eingegangen wäre.
Hier wurde nun für ca. 10 Minuten die O e f fe n tl ich - feit auch für die Vertreter der Presse ausgeschlossen.
Bei der Wiederaufnahme der öffentlichen Verbandluna stellte Ober-Konsistorialpräsident Buchner fest, daß nach den Mitteilungen in der gehabten Sitzung es unrichtig sei, daß der Großherzog die Verlegung des Totenfestes veranlaßt, gewünscht oder gar verlangt habe, im Gegenteil einer Rückgängigmachung der Verordnung freundlich gegenüber gestanden habe. Taß dies nicht erfolgt ist, geschah deshalb, weil sich die Sachlage nicht verändert habe und die Mitglieder des Konsistoriums als ehrliche Männer einen solchen Antrag nicht stellen konnten. Tann wurde der weitere Verlauf der Angelegenheit geschildert, wobei die Oeffentlichkeit vielfach den Sachverhalt entstellt wiedergegeben habe. Durch die Angriffe, die das Konsistorium hierbei erfahren habe, fej es veranlaßt worden, bei dem Großherzog zu beantragen, den Gemeinden die Feier des Totenfestes freizugeben, was bekanntlich geschehen sei Uebrigeus sei das Totenfest nicht mit anderen
Kirchenfesten zu vergleichen, da ihm die dogmatische Unterlage fehle, es vielmehr weltlichen Ursprungs sei, da es aus der Totenfeier für die preußischen Gefallenen aus den Freiheitskriegen herrühre. Für eine liturgisck>e Ausgestaltung fehlte bis jetzt die Unterlage, die in Zukunft geschaffen werden solle. Als allgemeine deutsch-evangelische Angelegenheit stelle sich blos Die Sitte dar, am letzten Sonntag des Kirchenjahres der Toten zu gedenken. Im übrigen sei die Totenfeier nicht überall im Volk so tief eingewurzelt, um eine Verlegung nicht zu gestatten. Man habe durch die Verlegung l)auptsächlich den cmften Charakter des Totenfestes tvahren wollen. Rechtlich sei die Verlegung zulässig gewesen und seien die vielfach erfolgten Ablehnungen der Verlegung ohne rechtlickw Grundlage. — Von vielen Seiten seien im übrigen dem Konsistoriunr Zeichen der Anerkennung und des Wohlwollens zu teil geworden, aus denen hervorgehe, daß man an der Gutgläubigkeit des Konsistoriums nicht zweifle. Redner verliest hierauf eine Reihe Presse-Auslassungen aus dem hessischen Kirchenblatt, die das Gegenteil sagen.
Ober-Konsistorialrat Walz verbreitet sich über den Standpunkt der Minderheit, die an der Rechtmäßigkeit der Verordnung zwar nicht gezweifelt habe, aber mit Rück- icht auf eine bereits entwickelte kirchliche Sitte, deren Störung hätte vermieden werden können, und auf die öffentliche Meinung, in welcher der falsche Schein des Zurückweichens vor weltlichen Änflüfsen erweckt worden sei, den Standpunkt der Mehrheit nicht gebilligt habe. Aber auch diese Mehrheit müßte nach ihrer ganzen Thätigkeit erwarten, daß ihr auch in dieser Frage keine schlimmen, namentlich keine schwächlichen Motive untergeschoben würden. Zu beklagen sei, daß die Bekämpfung der Verordnung so maßlos gewesen sei, daß das Ober-Konsistorium vor ganz Deutschland als byzantinisch hingesteltl worden sei. Uebertrieben sei die Bezeichnung der Angelegenheit als ein Kampf um die Volkskirche gegen die Staatskirche. Er müsse feststellen, daß die Erregung nicht künstlich gemacht gewesen fei, aber daß die Agitation vielfach zur Verschärfung beigetragen habe. Wenn sonach auch die bekannte Frankfurter Erklärung und die Stellungnahme des Syno- dal-Ausschusses vollkommen berechtigt gewesen sei, so müsse:: doch die Uebertreibungen, die gehässige persönliche Kainpfesweise tief beklagt werden. Einr Kirchenregierung ei nicht unfehlbar und die Feststellung dieser Fühlbarkeit in einem Einzelfalle sei dankbar zu begrüßen (? D. Red.) da sie klärend wirke.
Pfarrer Wahl-Langen erklärt sich mit der gewordenen Aufklärung nicht befriedigt. Ihm sei klar, daß die Mehrheit des Konsistoriums die Gründe der Minderheit nichü genügend gewürdigt habe, daß namentlich auch persönliche Vorstellungen an der allein maßgebenden Stelle unterblieben seien. Vor allem müsse er fragen, wo der oberste Geistliche des Landes bei dieser Frage gewesen sei. Auch er wolle ausdrücklich erklären, daß er dem Kirchenregiment eine schlimmen Motive unterstellt habe. An der Agitation ei das Verhalten des Ober-Konsistoriums aber mit schuld, da es allen Vorstellungen gleichgrltig gegenüber gestanden habe. Daß die Verlegung des Totenfestes zu Gunsten der Geburtstagsfeier erfolgt sei, lasse sich nicht Hinwegstreiten. Ein Lichtpunkt sei für ihn die Haltung des Superindentenden Waas gewesen, der gleichsam die Parole für die Bewegung ausgegeben habe. Jedenfalls hätte sich die Behörde vorher erkundigen sollen, wie die Sache im Land« ausgenommen nrerben würde. Die Agitation in der Presse ei seiner Meinung nach berechtigt und nicht übertrieben gewesen. Eine tiefgehende Schädigung für das kirchliche Leben sei das Mißtrauen, das in den Gemeinden ent- tanden sei, und der Eindruck, daß die oberste Leitung der Landeskirche nicht genügend Einblick in die Stimmung des Landes habe. Einen merkwürdigen Eindruck habe es gemacht, daß die Militärbehörde in dieser Frage mehr Takt bewiesen habe, als die Behörde, die diesen Takt eigentlich hätte haben müssen. Bedauerlich sei namentlich auch der Rücktritt des Mannes, der in der Sache Recht gehabt habe. Dieser Rücktritt mache den Eindruck, daß ür Männer, die Die Rechte der Kirche vertreten, in der obersten Kirchenbehörde kein Platz sei. Wir wollen, daß auch nicht der Schein entstehe, als ob Religion Hoffache sei. Ter Erfolg, den das Aufflammen des evangelischen Bewußtseins gehabt habe, sei zu teuer erkauft.
Präsident Buchner stellt fest, daß nur~ in einem Falle durch das Kabinett, im übrigen nur von S. K. Hoheit direkt in der Sache verhandelt worden fei.
Hier wird die Sitzung abgebrochen, und aus napb mittags 4 Uhr vertagt.
Nachmittagssitzung.
Prof. D. Stamm-Gießen meint, daß eS sich hier nur um die Frage drehe: Hat das Oberkonsistorium durch den Erlaß vom 20. Oktober das Richtige getroffen oder nicht? Man könne eS wohl verstehen, daß die Frage für viele gleich, giltige Menschen bedeutungslos fei, bei der Synode sei dies aber im Jntereffe des kirchlichen Gemeinde-Ehrgefühls und des historischen Bewußtseins von großem Wert. Es drehe sich darum, welche Stellung die oberste,Kirchenbehörde gegenüber dem LandeSherrnj eingenommen habe. Die zirka 400jährige Kirchengeschichte habe manche dunklen Punkte aufzuweisen, und zwar gerade in Bezug auf die Stellung der Kirchenbehörden zu den Fürsten. Er führt die Dispense Friedrich Wilhelms II., sowie die Stellung eines süddeutschen HofpredigerS an, den seine fürstlichen Zöglinge zum Wechsel chrer Religion veranlaßten und dafür königlich belohnt wurde. Hier sei nicht die formell rechtliche, sondern die sachliche Frage entscheidend, ob das Konsistorium das Richtige getroffen habe. Dies müffe man entschieden mit „Neinbeantworten. Man habe mindestens großes AergerniS erregt, denn baß Konsistorium hätte wissen müffen, daß derartige Eingriffe empfindlich sind und baß Boll er- regen. Beschämend habe auch gewirkt, daß man allge- mein empfand, daß dies bei den Katholiken unmöglich gewesen sei. — Erstaunlich sei, daß die Kirchenbehörde so wenig auf eine christliche Sitte halte, die sich einmal eingebürgert habe. Eigentümlich sei auch die Stellung der Kirchenbehörde zu der Synode. Warum habe man nicht letztere, oder wenigstens den Ausschuß befragt, dann hätte man wenigstens die Stimmung im Laube hören können. Erft burch die Zeitungen fei der Ausschuß unterrichtet wordeu. Die bitteren Bemerkungen des Präsidenten, sowie baß zufällige Eintreffen des Pensionsdekrets deS D. WraS wirkten


