Ausgabe 
27.7.1901 Erstes Blatt
 
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Vermischtes.

7,3

II.

sind zulässig.

Für die Beschäftigung beim Aus tragen lohne als Laufbursche oder Laufmädchon soll wegen der im all­gemeinen leichteren Arbeit die Altersgrenze auf das zehnte Lebensjahr festgesetzt werden. Im Hinblick auf § 136 der Gewerbeordnung, wonach in Fabriken jugend­liche Arbeiter an Sonn- und Feiertagen nicht beschäftigt werden dürfen, wird die gewerbliche Beschäftigung von Kindern für diese Tage allgemein untersagt.

chore- und des gemischten Kirchenchores aus Klein-Linden am nahen Walde eine Nachversammlung abgehalten. Im HauPtgotteSdieust predigt Pfarrer Schmidt aus Schlitz, in der Nachversammluug halten die Ansprachen die Pfarrer Wagner und Nies.

billets für den Rundreistverkehr, sowie für Gesellschaften und Schulen sind besondere Ermäßigungen zu gewähren. Mit Zustimmung des Bundesrats können Staffeltarife (Zonen­tarife) und Kilometerhefte eingeführt werden. Reisegepäck bis zu 10 Kilogramm Gewicht wird unentgeltlich befördert, darüber hinaus bis zu 100 Kilogramm kostet es 5 Rappen pro Kilometer.

In gleicher Weise wie bei der Aufstellung des Persouen- tarifs wurde auch bei der Aufstellung des Gütertarifs ver­fahren.

§ RiederWollstadt, 26. Juli. Die Molkerei-Genossen­schaftWetterau-, G. m. b. H., erzielte für das abge laufene Jahr bei einer Mitgliederzahl von 80 Genoffen ein günstiges Ergebnis. Der Reingewinn betrug 4451 Mk. 53 Pfg, und die Aktiva 75 444 Mk. 62 Pfg., währeno die Gesamt- Haftsumme 40 000 Mk. auSmacht.

W. Herbstein, 26. Juli. Am 31. Juli feiert Herr Georg Weitz hier sein 25jähriges Jubiläum als Rechner der Spar- und Leihkaffe Herbstein. Er hat sich in dieser

preis für deu Kilometer:

Einfache Fahrt Centimes

I. Dagenklafse 10,4

Dame in den Fluten verschwunden. Der schreckliche Vor­gang war von der Terrasse des Hotels Mundorf in Plit­tersdorf aus beobachtet worden. Sofort sprang Herr Willy Mundorf mit den Kleidern in den Rhein, und machte ein Boot los, das ungefähr 15 Meter vom Lande ver­ankert war. Er brachte es an Land, und nahm noch zwei Herren darin auf. Pfeilschnell schoß das Boot über den Rhein der Unglücksstelle zu, und innerhalb weniger Mi­nuten hatte man das umgestürzte Boot erreicht, das in­zwischen ungefähr 500 Meter stromabwärts getrieben war. Die drei kamen noch gerade zur rechten Zeit, um den in der größten Todesangst sich an den Nachen Anklam­mernden zu erfassen, und fast leblos in das Boot zu ziehen. Obgleich man sofort die Unfallstelle nach den Verun­glückten absuchte, war doch keiner zu finden. Nunmehr kehrten die Herren mit dem Geretteten, der bewustlos im Nachen lag, nach dem diesseitigen Ufer zurück. Die sofort angestellten Wiederbelebungsversuche waren von Erfolg; schon nach wenigen Minuten schlug der Gerettete die Augen auf. Das einzige, was er hervorbringen konnte, war: Wo sind die anderen, wie kann ich das gut machen?^ Er erholte sich sehr bald, sodaß er nach wenigen Stunden den Heimweg nach Bonn antreten konnte. Der Ertrunkene, der als tüchtiger Schwimmer und Fahrer galt, ist der im ersten Semester stehende stud. jur. Karl Rönz aus Kalten-, engers. Die Namen der beiden ertrunkenen Damen sind noch unbekannt.

* Breslau, 25. Juli. Auf dem Egmontschacht der konsolidierten Karl Georg Viktorgrube bei Göttersberg fand gestern eine Explosion schlagender Wetter statt. Eine

lich mit Rücksicht auf die sittlichen Gefahren, die der Verkehr mit den Gästen mit sich bringt, die Verwendung schulpflichtiger Mädchen völlig untersagt werden. Für die Knaben soll es dagegen auch hier bei der Alters­grenze von 12 Jahren und den übrigen oben mrtgeteuten Vorschriften sein Bewenden haben. Gewisse Ausnahmen

Stellung die allgemeine Anerkennung und Achtung zu er­werben gewußt.

Bingen, 25. Juli. In die Stadtverordneten Versamm- luug ist dieObstruktion" eingezogev und mit Erfolg durch, gesetzt worden. In der letztes Stadtverordueten-Versamm- lung wollte der Bürgermeister Neff die Wahl eines neuen Beigeordneten, da der seitherige Beigeordnete verstorben war, vornehmen. Die Minderheit des Stadtverordneten-KollegiumS war aber mit der Wahl nicht einverstanden, und verlangte, daß dieselbe noch vertagt werden möge, da eS mit der Wahl keine Eile habe. Die Mehrheit der Versammlung lehnte iudeß den Vertagungsantrag ab; die Minderheit verließ hierauf den Sitzungssaal und führte dadurch die Beschluß. Unfähigkeit der Versammlung herbei, sodaß die Wahl von selbst unterbleiben mußte. Die in Konkurs geratene Weingroßhaudlung und Kogvakbrenuerei H. Beckmann in Gau-Algesheim hat sich mit ihren Gläubigern geeinigt, indem stch die Firma verpflichtet hat, an die Gläubiger 15 Prozent auszuzahlen.

** Meine Mitteilungen «tl Hessen und deu Nachbarstaat«. In Klein-Auheim brachten dieGenossen- zwei ihrer Kandidaten durch, während in Rumpenheim einGenoffe- gewählt wurde. In beiden Orten waren bisher in de« Gemeinderäten sozialdemokratische Vertreter nicht vertreten. I" Holzheim wurde au Stelle des verstorbenen Bei­geordneten Joh. Georg Jäger Wilhelm Grieb V. mit 116 Stimmen zum Beigeordneten gewählt. In Butzbach wurde das Dienstmädchen Eva Friedel aus Auerbach in Bayern verhaftet. Dieselbe hat aus einem Ladengeschäft verschiedene Sachen entwendet. Auch in Gießen, wo sie früher bedienstet war, soll sie sich ähnliche Vergehen haben zu Schulden kommen laffen. Für den Verkehr zwischen RüdeSheim und Bingen hat ein Privatunternehmen jetzt ein Motorboot eingestellt, das auch Nachts zur Verfügung steht, während der übrige Trajektverkehr ruht. Der bisher zum Trajektdienst Bingerbrück-Bingen RüdeSheim verwandte alte DampferWorms II.- ist für 3500 Mk. in den Besitz der Fahrpächter von Schwanheim-Griesheim übergegaugeu. Am 24. Juli wurde beim Forsthause Mitteldick bei Groß-Gerau ein 6jährigeS Mädchen von einem Wagen überfahren und getötet. Dte Pferde hatten vor einem Motor­wagen gescheut und waren durchgegangeu. Den Stein wetzen Philipp Bott in Mümling - Grumbach, der als Parlier in dem Steinbruch des Bauunternehmers Göbel aus Groß-Gerau beschäftigt war, betraf dieser Tage in Ausübung seines Berufes ein schweres Unglück. Er wollte einen großen Felsblock sprengen und hotte zu diesem Zwecke schon die Mine gelegt. Plötzlich explodierte auf nicht aufgeklärte Weise die nahestehende Pulverkanne und rer Mann wurde am ganzen Körper gräßlich verbrannt. Kurze Zeit vorher hatten einige Arbeiter den Bott verlassen. Nutig eilten sie zurück und befreiten den Verbrannten aus einer entsetzlichen Lage. Es ist Hoffnung auf sein Auf- ommen vorhanden, wenn er auch deu Verlust eines Auges zu beklagen haben wird.

*^Das Regierungsblatt veröffentlich in Bei­lage Nr. 12 eine Uebersicht der vom Ministerium des ^nn^en für das Etatsjahr 1901/02 genehmigten Umlagen der Kommunalbedürfnisse in den Gemeinden der Kreise Büdingen, Schotten und Bingen. Ferner enthält es die Mitteilung, daß am 15. Juli der Rechtsanwalt und Notar Karl Mkolaus Franz in Bechtheim die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei dem Amtsgericht Osthofen aufge­geben habe, sowie folgende Konkurrenzeröffnungen: Er- ! ledigt sind: 1) eine mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Bischofs- heim, im Kreise Groß-Gerau, 2) eine mit einem evange­lischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeinde­schule zu Lang-Göns, im Kreise Gießen, beide mit dem gesetzlichen, nach dem Dienstalter sich! bemessenden Gehalt.

Sommerausflug des Vereins für Erd- uud Völkerkunde. Der Verein für Erd- und Völkerkunde hat sich das Ziel seines diesjährigen Sommerausflugs weiter gesteckt, als in den Jahren vorher; trotzdem war die Beteiligung der Mit­glieder eine stärkere wie je zuvor. Ueber 70 Teilnehmer versammelten sich am Morgen des 21. Juli am Bahnhof, um mit dem Zug, der 8.16 Gießen verläßt, über Friedberg und Homburg oder Friedrichsdorf nach der Saalburg zu fahren. Diese im Programm vorgesehene Fahrt erlitt eine Aenderung durch die von uns erwähnte auf der Strecke Friedberg-Homburg vorgekommene unselige Entgleisung einiger

Es erscheint zweckmäßig und erwünscht, die Grundsätze Wagen, durch die der Verein gezwungen wurde, den Umweg auf dem Wege der Reichsgesetzgebung festlegen zu lassen, über Bockenheim nach Homburg zu nehmen, um von da mit Insbesondere mußte es mit Rücfficht auf die tiefein- der elektrischen Bahn zur Saalburg zu gelangen. In der schneidenden Eingriffe geschehen, die bei einer Regelung der! Restauration Sckeller aus her ffinnTFinrn fonk»» sL gewerblichen Beschäftigung eigener Kinder in der Familie lttbttcken Ers^cknna l

unvermeidlich sind. Grundsätzlich! wird sich tkotz der damit I ctnlnp Kpä Ö ® daS lhnen in

verbundenen Schwierigkeiten und Mißhelligkeiten ein solcher g°!öue EiftnbahnunfallS entgangene, ursprünglich für Eingriff angesichts der in Frage stehenden hohen Interessen I Friedrichsdorf in Aussicht genommene Frühstück. Der Vor­der Volksgesundheit nicht ohne weiteres von der Hand weisen I Vereins, Professor Dr. SieverS, sprach sodann

lassen; aber eine Verständigung über diese wichttgen prin- einleitend über die geographische Lage der Saalburg und zipiellen Fragen mit dem Reichstag ist unbedingt geboten «die Bedeutung des Taunus als VertheidigungSgrenze gegen und dürfte, wie eingangs erwähnt, in der nächsten Session die Einfälle der Germanen. Darauf ging es nach dem auch gesucht werden. römischen Castrum, wo Dr. Kornemann, der die Führung

---------- I übernahm, und in anschaulichem Vortrag, der von

Eisenbahntarif-Reform in der Schweiz. I gründlichen Stndieu und vollständischer Beherrschung des Die letzte Nummer desSchweizer. Bund.M-ttes" ent, ^r^rTa'u hält das in der Jamsession van der Bundesversammlung Berändernn^n er nhr nnh in

erledigte Tarifgesetz, das einig- Fortschritte gegenüber dem ißetLnwna ficb an b>'efe ^afe er e'

bestehenden Zustande bringt. Bemerkenswert ist zunächst die I Audi- Beücktianna

Bestimmung, bafiniemandem -in Vorzug in irgend einer Mittaaesse? i^ ^r Sa!?bu^ Restaurationbt Ä ta fceianM SäLZMÜs-nms nnb'dn9 in

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h ^stimmt, daß sie im Dnrchschmtt mindestens ^s Tages die Strecke wieder ftei gegeben worden war, um 2V ret« V S unde zu betragen habe. Für di- g-, am spiLn Abend wiederum gesperrt zu werden wöhnlichen Personen,üge find in der Regel nur Wagen mit U Stiftungsfest. Der evanaelisebe Kir- 21 a 8C|fttCnr,en' |C d^dürsnis können chengesangverein feierte am vergangenen Sonntag

auch solche 1. Klaffe nntgegeben werde». Für Schnellzüge ft, Butzbach sein Stiftungsfest, Der Verein sang in sind Wagen aller 3 Klaffen einzustellen. Bei Expreßzügen einem nachmittags veranstalteten liturgischen Gottesdienste, kann mit bundeSrätlicher Genehmigung die 3. und bei be-15er gut besucht war, einige Choräle, die den guten Ruf, sonderen Verhältnissen auch die 2. Klaffe ausfallen. Züge dessen sich der Verein erfreut, von neuem bestätigten, von rein lokaler Bedeutung dürfen sich aus nur drittklassige Sammlung, bereu Erträgnis der Wiederherstellung Wagen beschränken. Für die Festsetzung der ga^reifc bestimmt ist, ergab 180 Mark,

wurde insofern an den b-st-h°nd-n Zustand ang-knüpsi, al» N-chv-rsammlung tm

°°« d°n g-lt-nd-n T-rif-n d-r Oer^iEbenen |ertauf f s£be^ Mns'uS

hie niedrigsten Sätze entnommen und zur Norm für die I mehrere Ansprachen brachten eine angenehme Abwechselung. Bundesbahnen gemacht wurden. Danach betragt der Fahr- ** Von der Eisenbahn. Die Eisenbahnverwaltnna

* Ueber das Bootsunglück, das sich am 23. b, abends gegen 7 einhalb Uhr auf dem Rhein in der Nähe von Niederdollendorf zugetragen hat, be­richtet derBonn. Generalanz.": Zwei Studierende der hiesigen Universität fuhren nachmittags mit einem Ruder­boot stromaufwärts bis Plittersdorf. Dort legten sie an und kehrten in einer am Rhein gelegenen Gartenwirtschaft ein. Sie nahmen Platz an einem Tisch, an dem zwei Herren und zwei Damen saßen. Im Verlauf der Unter­haltung äußerten die beiden Damen den Wunsch, eine Nachenfahrt auf dem Rhein zu machen. Sofort boten die beiden Studierenden hierzu ihr Boot an, welches An­erbieten angenommen wurde. Da. das Boot indessen für vier Personen zu klein erschien, riet man von allen Seiten ab, jedoch ohne Erfolg. Bald saßen die vier im Boot, und die Fahrt ging dem jenseitigen Ufer zu. Glücklich erreichten ie das rechte Rheinufer und fuhren dann noch eine Strecke tromauiwärts bis unterhalb Niederdollendorf, wo eine Kribbe (Buhne) in den Rhein hineinragt. Durch die dort W vorherrschende starke Strömung wurde eine der Da­men unruhig und erhobt sich von ihrem Sitz. Alles Mahnen der beiden Herren, doch ruhig zu sein, und Ml itzen zu bleiben, mar lohne jeden Erfolg. Im nächsten Augen­blick schon geriet das hin- und herschwankende Boot mit her Spitze auf die Kribbe, und das Unglück war geschehen. Das Fahrzeug schlug um, und alle vier Mrzten in den Strom. Einer der Herren, der vom, im Boot gesessen hatte und des Schwimmens unkundig war, hielt sich krampfhaft an dem umgestürzten Nachen fest, während der andere; versuchte, eine der Damen zu retten. Diese klammerte ich jedoch in ihrer Todesangst so fest an den Schwimmer an, daß er keine Bewegung machen konnte. Es währte nur kurze Zeit, und die beiden nxuen mit der andern

Die besondere Bedeutung des schweizerischen Tarifgesetzes liegt unsres Erachtens darin, daß es bereits Bestimmungen enthält, die ohne weiteres eine fortschrittliche Ausgestaltung

Schließlich soll den Ortspolizeibehörden'die Befugnis!Q^^^^?.b^Ö8^chen. Es wird sich später nur darum gewährt werden, unter Umständen zur Beseitigung er ^?C n' &lc hier vorgesehenen neuen Em«

heblicher, die Sittlichkeit gefährdender Mißstände irn Wege ^ch^ngen und Erleichterungen zu fordern und durchzusetzen, der Verordnung für einzelne Gast- und Schankwirtschaften I" - ~ -

und für einzelne Unternehmer öffentlicher Theatervor-I ÄNS flrtrtht Htth 4T<Ttth

stellungen und anderer öffentlicher Schaustellungen wei-I UUV qUUV»

tere Einschränkungen der Kinderarbeit eintreten zu lassen I Nachrichten von allgemeinem Jntereffe sind uns stets willkommen und oder diese ganz zu untersagen. werden augemeffe« honoriert.

. Was die Beschäftigung eigener .Kinder betrifft, so Auszeichnung. D-r Großh-rzog v-rli«b da« Ebr-». ae*? N«»»«--?-!»-»>-».«.

ung finden dürfen. Jrn Handelsgewerbe, im Verkehrs- Feuerwehr zu Laubenheim, Konrad

gewerbe, sowie bei öffentlichen Theatervorstellungen und' " - oa|ClD't

anderen öffentlichen Schaustellungen, bei denen ein höheres Interesse der Kunst oder Wissenschaft nicht ob­waltet, dürfen vorbehaltlich der Bestimmungen über das Austragen von Waren, sowie über die Beschäftigung als Laufbursche bezw. Laufmädchen, eigene Kinder über zehn Jahre, welche noch zum Besuche der Volksschule verpflichtet sind, nur in der Zeit zwischen 8 Uhr morgens und 8 Uhr abends und nicht länger als vier Stunden täglich beschäf­tigt werden. Im wesentlichen gelten hier also die gleichen Besttmmungen wie für die Beschäftigung fremder Kinder. Nur soll die Altersgrenze für die Zulässigkeit der Be-! schäftigung, von zwölf auf zehn Jahre herabgesetzt werden. Täe Regelung der Beschäftigung der eigenen Kinder in Gast- und Schankwirt schuft en soll den Ortspolizeibehörden überlassen bleiben. Eine ähnliche Regelung ist für die Beschäftigung eigener Kinder mit Austrage- und Lauf­diensten in Aussicht genommen.

Endlich soll durch Beschluß des Bundesrats und, soweit ein solcher nicht vorliegt, durch Anordnung der Landes-Zentralbehörden oder durch Polizeiverordnungen I der zum Erlasse solcher berechtigten Behörden die Beschäf­tigung von Kindern, welche noch zum Besuche der Volks-1 schule verpflichtet sind, abweichend von den vorstehenden Bestimmungen weiter eingeschränkt werden können. Diel Beschlüsse der Bundesrats, die Anordnungen und Polizei-1 Verordnungen sollen für bestimmte Bezirke sowie für be-I stimmte Gewerbszweige erlassen werden können.

Qanad) betragt der Fahr- ** Von der Eisenbahn. Die Eisenbahnverwaltung I hat auch im Laufe des verflossenen Jahres vielfach gegen Hm« und Rückfahrt I einzelnde Reisende wegen Fahrgeldhinterziehung vorgehen ^bMimes | müssen. Wir machen daher wiederum auf die Besttmm-

' hingen aufmerksam, bei deren Nichtbeobachtung man sich

m 52 es ! ^r Gefahr aussetzt, einen erhöhten Fahrpreis bezahlen zu

Di- Giltiak-it d--'R-tourbill-tS 'b-trüql °$ne pltige Fahrkarte im Zug betroffen

. \ in nTfn kJ; lwird; b) wer m einer höheren Wagenklasse betroffen wird,

heftens 10 Tage. Der BundeSrat hatalso das Recht, ,vährend seine Fahrkarte für eine niedrigere Wagenklasse dieselbe eventuell auch auf 45 Tage zu verlängern. Sehr l gti^ c) wer für chin Kind, das über 4 Jahre alt istz, gar billig erscheint im Verhältnis zur einfachen Fahrtaxe die feine, und für ein Kind, das über 10 Jahre alt ist, nur Retourtaxe und für daS praktische Leben bedeutet diese Re- eine halbe Fahrkarte gelöst hat.

bultion, daß in Zukunft, wenn die Nordostbahn Bundesbahn JW. Hause«, 26. Juli. Am nächsten Sonntag findet

geworden ist, ein Retourbillet 3. Klaffe zum Beispiel für die hier das im Inseratenteil bereits angezeigte Mtssionsfest Fahrt von Zürich nach Winterthur und umgekehrt, die eine statt. Der Hauptgottesdienst beginnt um I V» Uhr. Danach

Länge von 27 Kilometer hat, nur 1,75 Frank kosten wird, tritt bis halb 4 Uhr eine Pause ein. Von dieser Zeit ab

während es jetzt 2 Frank kostet, so daß die Verbilligung wird bei günstiger Witterung unter Mitwirkung des Posaunen- 12'/, Prozent beträgt. Die einfache Fahrtaxe hingegen ' ändert an dem jetzigen Tarif der Nordofibahn nichts. Für die Benutzung von Schlafwagen und Luxuswagen sowie für Bahnstrecken mit starker Steigung kann ein Zuschlag erhoben werden; immerhin darf auf den Bahnstrecken, die gegenwärtig solche Zuschläge nicht erheben, auch in Zukunft keiner erhoben werden. Für Kinder unter 4 Jahren wird keine Taxe er­hoben, während gegenwärtig für die unentgeltliche Fahrt 3 Jahre die Altersgrenze bilden; Kinder von 410 Jahren zahlen die halbe Taxe. Die Erhöhung der Altersgrenze auf 15 Jahre wurde leider abgelehnt. Das Gesetz gtebt jedoch dem BundeSrat das Recht, die Altersgrenze von 10 Jahren zu erhöhen. Für den AbonnemeutSverkehr mit Einschluß der Sencral-AbonnementS, der ArbeiterbilletS und der Schüler-