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Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen
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gmUrcher Teil.
Bekanntmachung.
Die Hauptversammlung des zur Abstellung des Bettelns gegründeten Unterstützungsvereins (Armenvereins) in Gießen findet
Dienstag, den SO. Juli d. IS.,
vormittags 11 Uhr
in dem RegierungSgebLude, Braudplatz Nr. 9 dahier statt und werden die Mitglieder hierzu eingeladeu.
Tagesordnung:
1. Vorlage der Rechnung für 1900;
2. Feststellung des Voranschlags für 1901;
3. ErgäuznugSwahl des Ausschusses.
Gießen, den 24. Juli 1901.
Für den Ausschuß:
v. Bechtold.
Großh. Provinzial-Direktor.
Bekanntmachung.
Betr.: Antrag auf Feldbereinigung des auf dem linken Lahnufer gelegenen Teils der Gemarkung Gießen.
Nachdem der Antrag auf Einleitung des Verfahrens der Feldbereinigung und der Anlage von Wegen in den Obst- baumgrundstücken iu dem Teile der Gemarkung Gießen, welcher links der Lahn liegt — unter Ausschluß des Hamm und der Inseln bei der Neumühle und der Burksmühle — gestellt worden ist, und nachdem dieser Antrag von Großherzoglichem Ministerium des Innern, Abteilung für Landwirtschaft, Handel und Gewerbe für zulässig erachtet und der Unterzeichnete zum Kommissär zur Leitung der Abstimmung ernannt worden ist, so wird hiermit Tagfahrt zur Abstimmung der beteiligten Grundeigentümer über den erwähnten Antrag auf:
GamStag, 10. August 1901,
vormittags von 10*/, bis 12 Uhr
in der Turnhalle des Turnvereins zu Gießen (Stein- straße) bestimmt.
Diejenigen beteiligten Grundbesitzer, welche in der anberaumten AbstimmuugStagfahrt weder persönlich noch durch gehörig Bevollmächtigte abstimmen, werden als für das Verfahren stimmend angesehen.
Gleichzeitig fordere ich hiermit die außerhalb des Be- reinigungSbezirkS wohnenden Ausmärker auf, zur Wahrung ihrer Jutereffen einen im Bereinigungsbezirk wohnenden Bevollmächtigten zu bestellen, da eine weitere besondere Zuschrift im Lause des Verfahrens an sie nicht mehr erfolgt.
Friedberg, 24. Juli 1901.
Der Großherzogliche Feldbereiniguugskommiffär: Sandmann.
Gewerbliche Kinderarbeit.
Mit einer reichsges etzlichen Regelung der gewerblichen Kinderarbeit außerhalb der Fabriken dürfte sich in seiner nächsten Session der Reichstag zu beschäftigen haben. Die Grundlage dafür bildet eine vom Reichsamt des Innern im Jahre 1897 eingeleitete allgemeine Erhebung, über deren Resultat wir am 27. September v. I. eingehend berichteten. Wir wiederholen kurz die Haupterfordernisse, aus denen die Notwendigkeit eines staatlichen Eingriffs zur Milderung der schweren Gefahren für die gesundheitliche und geistige Entwicklung der Kinder klar hervorgeht:
Als Gesamtziffer für die außerhalb der Fabriken gewerblich beschäftigten Kinder unter 14 Jahren ist die Zahl von 532 283 ermittelt worden. In Großstädten und in der thüringischen und sächsischen Hausindustrie ist die gewerbliche Kinderarbeit besonders stark vertreten, während die niedrigen Zahlen für Ost- und Westpreußen, Posen, Pommern und Mecklenburg sich daraus erklären, daß dort die Kinder landwirtschaftlichem Erwerb nachgehen. Schon in dem Alter von 6—10 Jahren wird ein, wenn auch nur geringer Prozentsatz beschäftigt. In manchen Gewerbszweigen, bei denen der kärglichte Verdienst das Eingreifen aller irgendwie nützlichen Arbeitskräfte notwendig macht, werden die Kinder schlon vor dem schulpflichtigen Alter zu leichteren Arbeiten herangezogen. Die Dauer der Arbeit überschreitet in manchen Gegenden das Matz dessen, was einem Kinde ohne Schädigung seiner Gesundheit zugemutet werden kann. Auch hier ist es! die Hausindustrie, die solche Schäden zeitigt. In der Spielwaren-Jndustrie werden in der Zeit vor Weihnachten in einigen Orten die Kinder bis tief in die Nacht,' ja - manchmal die ganxe Nacht hindurch zur Arbeit angehalten. Es kommen Lohnsätze vor von 4 Pfg. pro Tag, Monatslöhne von 50 Pfg. bis 12 Mk.
Nachdem die Ergebnisse Vorlagen, haben Beratungen mit Vertretern des preußischen Handels- und Kultusministeriums, sowie des Ministeriums des Innern stattgefunden und es sind dann auf ihrer Grundlage Vorschläge über eine Regelung der gewerblichen Kinderarbeit außerhalb der Fabriken ausgearbeitet worden. Es war unabweisbar, eine über den Mhmen der bisher ergangenen reichsgesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Regelung der gewerblichen Kinderarbeit anzubahnen. Das Reichsamt des Innern und die beteiligten preußischen Ressortminister sind bei der Aufstellung dahin zielender Vorschläge von dem Gesichtspunkte ausgegangen, daß eine mäßige Beschäftigung von Kindern insofern ihre Berechtigung hat, als sie geeignet ist, die Kinder an körperliche und geistige Thätigkeit zu gewöhnen, den Sinn für Fleiß und Sparsamkeit zu erwecken und sie vor Müßiggang und anderen Abwegen zu bewahren. Ein behördliches Einschreiten wurde dagegen überall da für geboten erachtet, wo Kinder in zu jugendlichem Alter zu gewerblichien Arbeiten herangezogen werden, wo die Arbeit zu lange währt und wo sie zu unpassenden Zeiten oder in ungeeigneten Räumen stattfindet. Den alleinigen Gegeüstand der Regelung soll diejenige Kinderarbeit bilden, die im Sinne der Gewerbeordnung als gewerblich anzusehen ist. Die zu erlassenden Vorschriften sollen sich daher insbesondere weder auf die häuslichen Dienstleistungen, noch auf die Landwirtschaft erstrecken. Es
soll daher namentlich neben der Beschäftigung ftemder auch diejenige der eigenen Kinder geregelt werden, und zwar selbst dann, wenn diese Beschäftigung in Betrieben stattfindet, in denen ausschließlich Familienangehörige thätig sind. Wie in einem auf die Angelegenheit bezüglichen Rundschreiben der beteiligten preußischen Minister an die Regierungspräsidenten betont wird, kann es nach den Ergebnissen der Erhebung, den Berichten der Gewerbe-Aufsichtsbeamten und den Mitteilungen in der Jachlitteratur keinem Zweifel unterliegen, daß von einer Regelung, die auf die Einbeziehung der hausindustriellen Kinderarbeit und der Kinderarbeit in Familienbetrieben überhaupt verzichten wollte, nur ein verhältnismäßig geringer Teil der industriell erwerbsthätigen Kinder betroffen werden würde, und daß die zu erlassenden Vorschriften gerade denjenigen Kindern, welche zumeist unter den ungünstigsten Verhält- nissen arbeiten, nicht zu gute kommen würden. Die Regelung soll sich in Anlehnung an die im § 135 Abs. 1 der Gewerbeordnung hinsichtlich der Beschäftigung von Andern in Fabriken getroffenen Bestimmungen nur auf solche Kinder beziehen, die noch zum Besuch der Volksschule verpflichtet oder wegen ihres jugendlichen Alters noch nicht schulpflichtig sind. Ueber die Vorschläge der preußischen Ministerien wird berichtet:
Was die Beschäftigung fremder Kinder anbelangt, so soll in einer Reihe von Betrieben die Kinderarbeit teils wegen der Anstrengungen, die mit den dort vorkommenden Arbeiten verbunden sind, teils wegen der besonderen Betriebsgefahren völlig ausgeschlossen werden. Danach soll die Beschäftigung von Kindern, welche noch zum Besuche der Volksschule verpflichtet sind, mit Ausnahme der Beschäftigung beim Austragen von Waren sowie als Laufbursche oder Laufmädchen, verboten sein: Bei Bauten aller Art sowie im Betriebe der Ziegeleien und über Tage betriebenen Brüche und Gruben und einer großen Reihe von Werfftätten, in denen gesundheitlich schädliche Stein- und Metallarbeiten verfertigt werden, sowie in Werfftätten für Spielwaren aus Gummi, in Buchdruckereien re. Der Bundesrat soll befugt sein, dieses Verzeichnis zu ergänzen. Ausnahmen sollen unbedingt ausgeschlossen sein.
In den anderen Werfftätten soll die Beschäftigung von Kindern von der Zurücklegung des zwölften Lebensjahres abhängig gemacht und für die Kinder, welchje diese Altersgrenze überschritten haben, der Regel nach aus die tägliche Höchstdauer von vier Stunden beschränkt werden, die zwischen 8 Uhr morgens und 8 Uhr abends liegen sollen. Ausnahmsweise soll die Lage der täglichen Arbeitsstunden je nach den Jahreszeiten anders bestimmt und die Dauer der täglichen Arbeitszeit bis zu sechs Stunden verlängert werden dürfen, letzteres jedoch nur mit der Maßgabe, daß eine mehr als neunstündige Beschäftigung einschließlich der Schulstunden und des Katechumenen- usw. Unterrichts unzulässig bleibt. Für das Handels- und Verkehrsgewerbe sowie für öffentliche Theatervorstellungen und anhere öffentlich,e Schaustellungen, bei denen ein höheres Interesse der Kunst oder Wissenschaft nicht obwaltet, sind die gleichen Vorschriften wie für die nicht in das Verbotsverzeichnis aufgenommenen Werfftätten vorgesehen. Auch hier dürfen demnach Kinder unter 12 Jahren nicht beschäftigt werden. Für Gast - und Schank wirt schäft en soll, vornehm-
Theater, Kaust und Mistenschast
S. Darmstadt, 24. Juli. Nach einer heute vormittag bei dem Großherzog gehabten Audienz hat der seitherige Geschäftsträger der Künstler-Kolonie, Herr W. Deiters, die offizielle Leitung der Geschäfte niedergelegt und wird, sobald er neues Engagement findet, noch vor Schluß der Ausstellung die Kolonie verlassen. Vorerst wird er nur im Namen und Auftrag der einzelnen Künstler handeln. Man wird Herrn D. große Geschäftsgewandtheit, Umsicht und Fleiß nachrühmen, doch hatte er aus allerhand Gründen sich zu viel aus die Schultern geladen, ohne sich geeignete Hilfs- kräste zu nehmen. Es konnte daher nicht ausbleiben, daß mehrfache Klagen über Nachlässigkeiten, Bergeßlichkeiteu usw. eintrafen, die zu Mißständen und schließlich zu Zwistigkeiten führten. — Leute, die vor der Oefsentlichkeit an allem, was ihrer eigenen schmutzigen Phantasie Nahrung giebt, mit geilem Augenniederschlag etwas Anstößiges und Unsittliches zu erblicken vorgeben, hatten u. a. sich physisch beunruhigt gefühlt durch die überlebensgroße und gänzlich feigenblattlose Mosaikdarstellung von Adam und Eva an der Loggia des Christiansenhauses. Diese vermeintliche „Anstandswidrig- keit" — man denke sich z. B. ein Venus von Milo mit einem Feigenblatt, um die ganze erbärmliche Roheit eines solchen niedrigen Sittlichkeitsgefühles zu ermeffen! — ist jetzt durch ein stylisiertes Raukenwerk beseitigt worden. Man wird dieses Zugeständnis an einen sehr beschränkten Unter« thanenverstand als ein Zeichen bedauernSwerter'Widerstandsun fähigkeit der Leitung aufzufassen haben. — Der Lokalgewerbeverein Wiesbaden besuchte heute, ca. 130 Personen stark, die Ausstellung der Künstlerkolonie. Die Italienische Musik-, Tanz- und GesangSgesellschast Masaniello, die seit gestern im Platanenhain auftritt, bietet zwar ganz nette Leistungen, ist jedoch für den ca. 5000 Personen fassenden Konzertgarten viel zu klein und schwach.
Theaterdirektor Helm, der z. Z. mit seinem Ensemble in Nordhausen gastiert, trat dort kürzlich als der köstliche
©triefe in Fr. v. SchönthanS „Raub der Sabinerinnen" auf. Die „Nordh. Post" ist über ihn des Lobes voll. Sie schreibt u. a.: „Wurde Herr Helm schon bei seinem ersten Auftreten mit lebhaftem Applaus, Lorbeerkräuzen, Bouquets und Geschenken in der mannigfachsten Form geradezu Überschüttet, so steigerte sich der Beifall von Akt zu Akt und gestaltete sich zu einer Ehrung, wie wir sie seit Jahren schon nicht mehr gewohnt waren. Es war ein riesig vergnügter Abend, der die Sympathien für Herrn Direktor Helms Wirken nur noch mehr gefestigt hat."
Loudon, 25. Juli. Der König empfing heute nachmittag im Marlborough House die auswärtigen Delegierten zum Tuberkulose-Kongreß. In einer Ansprache be« merkte der König: Er hoffe sehnlich auf den Erfolg der Beratungen zur Bekämpfung der furchtbaren Krankheit. Er widme dieser Sache, wie allem, was sich auf die Gesundheit und das Wohlergehen des Volkes begehe, das lebhafteste Interesse. — Bei einem Diner, das der Vorsitzende des „Königlichen Instituts für Volksgesundheitspflege", Profeffor Smith, gestern zu Ehren des Professors Robert Koch veranstaltete, überreichte der Gastgeber dem deutschen Gelehrten die Harben-Medaille und das Diplom als Ehrenmitglied des Instituts und führte iu einer Ansprache aus: Die Harben- Medaille sei von Sir Henry Harben, einem der ältesten und freigiebigsten Förderer des Instituts, für hervorragende Verdienste um die Volksgesuudheitspflege mit der ausdrücklichen Bestimmung gestiftet worden, daß sie um die Volksgesundheit verdienten Männern jeder Nationalität verliehen werden könne, und so könne die Harben-Medaille keinem Würdigeren als Robert Koch zuteil werden. Geheimrat Koch sprach in kurzen Worten seinen Dank aus.
Geheimrat Robert Koch, der jetzt auf dem Kongreß in London mit seiner neuen epochemachenden Entdeckung zutage getreten ist, hat — so lesen wir in Berliner Blättern — feine neueste Erfindung mit seinem Stabe und dem Geheimrat Schütt, dem Direktor der tierärztlichen Hochschule in Berlin erst nach dreijähriger Arbeit bis zu dem gegenwärtigen Stand bringen können. Die wissenschaftliche Abteilung des
Instituts für Infektionskrankheiten wurde am 4. Juli 1891 wegen Mangels an anderen Räumlichkeiten auf dem Gelände der Charitv eingerichtet, und 14 Tage später konnten die Krankenftationen in den Baracken eröffnet werden. Nachdem sich die Räume für die wissenschaftlichen Arbeiten als durchaus unzureichend erwiesen hatten, wurde am 3. Juli v. I. das neue Institut in der Föhrerstraße eröffnet. — In den Baracken herrscht augenblicklich starke Nachfrage von Kranken, und die Behandlung mit Tuberkulin hat die besten Erfolge gehabt. Die Mißerfolge, denen man ab und zu begegnet, find auf folgende drei Gründe zurückzuführen: Auf die falsche Art und Weise der Behandlung von Aerzten ohne genügende Vorkenntnis; auf die Behandlung von dazu ungeeigneten Fällen und endlich auf die Patienten selbst, die sich bei gutem Befinden der weiteren ärztlichen Behandlung entziehen.
Der internationale Zoologen-Kongreß, der vom 12. bis 16. August in Berlin stattfindet und zu dem besonders titele Anmeldungen aus dem Aus dem Auslande eingegangen sind, wird von dem Protektor des Kongresses, dem Kronprinzen, eröffnet werden. Für die Verhandlungen find dem Kongreß die Räumlichkeiten des Reichstages zur Verfügung gestellt worden. Die Kongreßleitung hat in dem Direktor des Reichstages Geh. Rat Knack, einen thätigen Förderer ihrer schweren Arbeiten gefunden. Das Bureau des Kongreffes befindet sich bis zum 9. August im Zoologischen Museum Berlin N. 4. Die Zahl der angemeldeten Vorträge ist bereit« auf 126 angewachsen und noch weitere stehen in Aussicht. Diejenigen Vorträge, welche durch Projektionsbilder erläutert werden, finden im 1. chemischen Institut, in nächster Nähe des Museums für Naturkunde statt. Mitglied des Kongresses kann jeder Zoologe oder jeder Freund der Zoologie werden. Die Mitglieder sind stimmberechtigt, können an allen gemeinsamen Veranstaltungen des Kongresses teilnehmen und erhalten dessen Veröffentlichungen unentgeltlich. Um den Damen der Kongreßmitglieder den Aufenthalt in Berlin so lehrreich und ange- nehm wie möglich zu machen, wird ein ad hoo gebildetes Damenkomitee bemüht fein.


