-mit der Entrichtung der direkten Staats- oder Gemeindesteuer länger als zwei Monate sich im Rückstände befinden. Es ruht die Stimmberechtigung für die Personen, gegen welche das Hauptverfahren wegen eines solchen Deliktes eingeleitet ist, wegen dessen auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte oder der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter erkannt werden kann oder muß; auch für die Beamten, gegen welche unter Suspension von ihrem Amte das Disziplinarverfahren auf Dienstentlassung erhoben ist; endlich bei allen denen, die sich in Untersuchungs- oder Strafhaft befinden. Wählbar ist jeder stimmberechtigte Wähler, der vom Stimmrecbt nicht ausgeschlossen ist, diejenigen also, bei denen das Stimmrecht aus den soeben angeführten Gründen vorübergehend ruht, können Abgeordnete werden. Erfolgt nachträglich die Verurteilung, so müssen dieselben, sobald der Urteilsfpruch rechtskräftig geworden ist, selbstverständlich aus der Kammer ausscheiden.
Abschnitt IV. handelt von der Wahl der Abgeordneten zur Zweiten Kammer. Wir heben nur die Punkte von allgemeinem Interesse hervor, während wie all die Vorschriften außer Betracht lassen können, die nur für die Wahl.leitenden Wahlvorsteher oder die das Ergebnis der Wahl eruierenden Wahlkommissäre bestimmt sind.
Durch Verordnung soll die Abgrenzung der Wahlkreise festgestellt werden. Durch die Errichtung solcher räumlich abgegrenzten Wahlkreise soll vermieden werden, daß, wie nach dem Gesetz von 1872 geschah, die Einwohner von den Städten, die mehr als einen Abgeordneter! entsenden' dürfen, nicht mehrere Abgeordnete zugleich wählen können und dadurch einen zwei bis dreimal größeren Einfluß, auszuüben im stände sind, als die ländlichen Wähler. Dasselbe ist auch bei den Reichstagswahlen in den großen Städten, wie Berlin, Hamburg, Breslau, München u. a. der Fall, wo auch selbständige, einander unabhängige Wahlbezirke bestehen, wodurch verhindert wird, daß z. B. ein Berliner Bürger nicht zugleich sechs Abgeordnete wählen kann. Tie Bürgermeister haben die Wählerlisten aufzustellen, und sie acht Tage lang offen zu legen, gegen deren Entscheidungen Rekurs an den Kreisausschuß möglich ist. Bei Neuwahlen innerhalb eines Jahres wird nach den alten Listen gewählt, sodaß die, die unterdessen das 25. Lebensjahr zurückgelegt haben, an die Wahlurne nicht treten dürfen. Tie Wahl dauert von vormittags 10 Uhr bis abends 6 Uhr, und es müssen stets mindestens drei Mitglieder der Wahlkommission anwesend sein. Wer seine Stimme abgeben will, hat sich mit seinem Stimmzettel, der von weißem Papier sein muß, ins Wahllokal zu begeben, empfängt hier einen amtlich abgestempelten Umschlag, be- giebt sich mit diesem an einen abgesonderten Tisch oder Raum, damit er dort unvermerkt seinen Stimmzettel in den Umschlag legen kann, den er dann unverschlossen dem Wahlvorsteher einhändigt, der denselben in die Wahlurne gleiten läßt. Alle Stimmzettel, welche nicht in dem amtlich abgestempelten Umschlag liegen, oder von dem Wähler nicht an dem besonderen Raum in denselben eingesteckt wurden, die äußerlich kenntlich sind, mehrere Namen enthalten, aus denen die Person des Gewählten nicht unzweifelhaft hervorgeht, oder einen Vorbehalt machen, sind ungiltig. Zur Ermittelung des Wahlergebnisses wird ein Wahlkommissär bestellt, der sich Protokollführer und Beisitzer wählt und die zusammen die obere Wahlkommis s i o n bilden, an die die Wahlakten unverzüglich eingesandt werden müssen. Wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt, ist gewählt. Wird eine engere Wahl erforderlich, so ist dieselbe von dem Wahlkommissär auf den vierzehnten Tag nach dem Tage der Ermittelung des Ergebnisses zwischen den beiden, die die meisten Stimmen hatten, anzuberaumen. Hier entscheidet relative Mehrheit, bei Stimmengleichheit das L o s. Tie Wahlen finden im ganzen Lande an einem und demselben Tage statt. Von den 40 l än d l i ch en Abgeordneten werden in Starkenburg 17, in Oberhessen 13 und in Rheinhessen zehn gewählt. Sowohl den Wahlkommissionen, wie den oberen Wahlkommissionen stehen zur Aufrechterhaltung der Ordnung Strafgewalten bis zu 30 Mark zu.
Die Abgeordneten der Zweiten Kammer werden auf sechs Jahre gewählt. Alle drei Jahre tritt, nachdem die Kammer nach dem neuen Wahlgesetz sich vollständig gebildet haben wird, dergestalt eine Erneuerung ein, daß abwechselnd 28 oder 27 Abgeordnete neu gewählt werden. Das erste Mal scheiden 28 Abgeordnete aus und zwar wird durchs Los bestimmt, ob die der Städte Darmstadt, Mainz und Gießen oder die der anderen Städte, ferner, soviele wiederum durch Losentscheidung, daß insgesamt in Starkenburg 11, in Oberhessen 9 und in Rheinhessen 8 Abgeordnete ihr Mandat verlieren. Während der Tauer von sechs Jahren finden Neuwahlen statt, bei Todesfall oder Mandatsniederlegung, wenn ein Abgeordneter ausgeschlossen wird oder die Wählbarkeit verliert, ein besoldetes Staatsamt annimmt, oder im Staatsdienst in ein Amt eintritt, mit welchem ein höherer Rang oder ein größeres Gehalt verbunden ist.
Tas Gesetz soll mit dem Schlüsse des gegenwärtigen Landtages in Kraft treten. Jedoch bleiben die Abgeordneten, deren Mandat noch nicht erloschen ist, solange Mitglieder der Kammer, bis sie nach den seitherigen Besnmmungen auszuscheiden haben. Treten aber Neuwahlen ein, so haben diese sich nach vorstehenden Bes- stimmungen zu richten.
Mit gegenwärtigem Gesetzentwurf ist die Regierung der Stimmung der Zweiten Kammer im wesentlichen gerecht geworden, und es besteht hier kein Zweifel, daß die prinzipiellen Punkte die richtige Würdigung erfahren. Wir wollen wünschen und hoffen, daß die Erste Ständekammer ihren früher zum Ausdruck gebrachten Standpunkt verlassen und ihre Zustimmung weiterhin nicht versagen ft’1- ' wir ein Wahlgesetz erhalten, auf das wir Hessen mit Recht stolz sein dürfen.
politische Tagesschau.
Die Aeußeruugeu des Kaisers gegenüber dem Präsidenten r. Kröcher find, wie wir gestern ausführlich mitteilten, von letzterem dem preußischen Abgeordnetenhause mitgeteilt worden Abg. Tugen Richter hat dagegen Einspruch erhoben, da nach seiner Nnficht nur solche Kundgebungen des Monarchen dem Landtage übermittelt werden dürfen, für die ein Minister die Verantwortlichkeit übernimmt. Die „Voss. Ztg.-, die
dieser Auffassung beistimmt, führt zum Beweise einen Präzedenzfall an. Im Jahre 1866 äußerte König Wil- Helm I. gegenüber dem Präsidium des Abgeordnetenhauses:
Wenn dir Adresse der Indemnität erwähnt, die die StaatS- rrgierung von der Landesvertretung verlangt, so ist in dieser Forderung etwas ausgesprochen worden, was ich und meine Regierung sie s im Auge gehabt haben Es'ist meine Pflicht gewesen, zu einer Zeit, wo kein EtatSgesitz zu Stande gekommen, so einzutreten, wie ich es getban. So muß^e ich handeln und werde immer so handeln, wcnn sich ähnliche Zustände wiederholen sollten."
Präsident v. Forckenbeck setzte fich infolge dieser politischen Kundgebung, deren Tragweite offenbar war, auch wenn der König schließlich lächeln hinzugefügt hatte: „Aber, meine Herren, es wird nicht wiederkommen", erstlich mit dem Ministerpräsidenten Grafen Bismarck und zweitens mit der Adreßdeputation in Verbindung. Er war der Meinung, daß er die Worte des Königs nur, wenn der Ministerpräsident die taatsrechtliche Verantwortung übernehme, der Kammer übermitteln dürfe. Derselben Ansicht war der Minister - wäfident selber. Es wurde ein Ministerrat abgehalten und unter dem Vorsitz Bismarcks beschloffen, mit der Thronrede und der Ueberreichung der Adreffe seien die Staatsakte ge- chlossen, die freie Rede des Königs sei kein RegierungSakl md das Ministerium dafür nicht verantwortlich, folglich sei »er Standpunkt des Präsidenten v. Forckenbeck, auf den sich auch die Adreßdeputation einmütig stellte, zu billigen und die Mitteilung an das Abgeordnetenhaus zu unterluffen. Entweder ist also auch die Rede des Kaisers vom 22. März 1901 ein Regierungsakt, und dann hätte ihr Wortlaut unter Verantwortlichkeit eines Ministers dem Hause übermittelt werden müffen, oder sie ist kein Regierungsakt, und dann durfte ihr Inhalt nicht der Volksvertretung mitgeteilt werden. Da sich übrigens der Kaiser auch gegenüber dem ReichStagSpräfidium n ähnlicher Weise geäußert haben soll, so darf man gespannt ein, ob Graf Ballestrem das Beispiel des Herrn v. Kröcher lesolgen wird oder nicht.
Während der jüngsten Feierlichkeiten in München aus Anlaß des 80. Geburtstags des Prinzregenten sollte, wie eine gewisse sensationslüsterne Presse erfahren haben wollte, ein anarchistischer Anschlag auf den Kaiser von Oesterreich geplant gewesen sein. Thatsächlich war kein Sterbenswörtchen an dieser wahr. Der „Frkf. Ztg." wird jetzt dazu aus München geschrieben:
Im Anschluß an die Prinzregentenfeier wurden allerlei Sensationen von der Fama vermeldet. So hieß es, der Kaiser von Oesterreich habe sich nicht öffentlich gezeigt, weil ein „a n a r ch i st i s ch e s Attentat" gegen ihn signalisiert gewesen sei. Das ist unrichtig. Es war von Anfang an so geplant, daß der Kaiser eigentlich rein privat kommen wolle. Er kam in Zivil und hielt sich von allen öffentlichen Veranstaltungen fern. Als er dem Prinzregenten nach seiner Ankunft gratuliert hatte, sagte er zu ihm: „So, nun habe ich dem Drang meines Herzens entsprochen, nun ziehe ich mich zurück, das Fest ist Dein Fest, es ist Deine Sache. Ich will Dich darin nicht stören." Taß damit auch das Hofzeremoniell auch mit Rücksicht auf die Anwesenheit des preußischen Kronprinzen vereinfacht wurde, ist erklärlich. Vor einem Attentat fürchtete sich der Kaiser nicht. Er fuhr in der offenen Hofkutsche, lediglich vom Prinzen Leopold oder vom Prinzen Ludwig begleitet, ohne jede Ueberwachung in der Stadt, den Vorstädten und in den Anlagen an der Peripherie umher. Allerdings wurden polizeiliche Maßnahmen festgestellt, als noch die Hierherkunft des deutschen Kaisers in Aussicht stand. Vielleicht gehörte dazu auch das Schweigen, das die Behörden über die Wahrscheinlichkeit der Hierher- tunft beobachteten. Aber auch diese Maßnahmen beruhten nur auf allgemeiner Vorsicht, nicht auf bestimmten Besorgnissen. Sie wurden dann größtenteils überhaupt gegenstandslos. Viel kommentiert wird auch der Umstand, daß Prinz Rupprecht, der eventuelle Thronfolger, der seit seiner im vorigen Jahre erfolgten Vermählung mit einer Tochter des Herzogs Karl Theodor in Bamberg residiert, nicht zur Jubelfeier seines Großvaters hierher gekommen ist. Auch dieser Umstand ist ohne jegliche Bedeutung. Der Prinz war als Vertreter des Prinzregenten in Nürnberg bei der Denkmalfeier und hatte Repräsen- tionsaufgaben in Hamberg. Jetzt ist er hier eingetrosfen, um dem Regenten über all das Bericht zu erstatten. Er wird bald wieder abreisen, weil ein freudiges Ereignis in
1 der Bamberger Residenz zu erwarten ist. Die Eltern seiner Gemahlin, Herzog und Herzogin Karl Theodor, reisen Ende dieses Monats nach Bamberg.
Km Stadt und Land.
Gießen, den 26. März 1901.
* • Personal-Nachrichten. Der Großherzog hat am 23. März den Vortragenden Rat im Ministerium des Innern, Abteilung für öffentliche Gesundheitspflege, Obermedizinalrat Dr. Ludwig Hauser zum Mitglied der Zentralstelle für die LandeSstatiftik ernannt und am 23. März den Oberlehrern Dr. Hermann Gräfe zu Groß-Umstadt, JshanneS Götz zu Oppenheim, Dr. Hugo Müller zu Darmstadt, Albert Kost zu Offenbach, Franz Michel zu Groß Umstadt, Wilhelm Schmid zu Darmstadt, Gustav Magel zu Darmstadt, Wilhelm Walger zu Darmstadt, Ludwig Dautel zu Worms, Dr. Friedrich W iß mann zu Alzey, Dr. Julius Fink zu Mainz, Dr. Heinrich Jung zu Mainz, Dr. August Baur zu Darmstadt und Dr. Julius Röll zu Darmstadt — den Charakter als Professor erteilt. Der provisorische Lehrer an dem Schullehrerseminar zu Alzey, Lehramtsassessor Dr. Psilipp Männchen wurde zum Oberlehrer an dieser Anstalt ernannt und der Oberlehrer an der Real- und Land wirtschafiSschule zu Groß Umstadt, Professor Dr. Ferdinand Günther auf sein Nachsuchen mit Wirkung vom 1. April 1901 an bi- zur Wiederherstellung seiner Gesundheit und der Ober-RechnungSrevisor bei der 2. Justifikatur-Abteilung der Ober-Rechnungskammer Rechnungsrat Hermann Vogel auf sein Nachsuch-n und unter Anerkennung seiner langjährigen treu geleisteten Dienste mit Wirkung vom 1. April d. IS. an in den Ruhestand versetzt, ferner wurde der Sergeant Hemrich Schminke in Darmstadt zum Kanzlisten bet den Ministerien des Innern und der Justiz uvd der Hochbau
aufseher Johannes Kröhler aus Freimersheim zum Hochbauaufseher bei dem Hochbauamt Darmstadt mit Wirkung vom 1. April d. I. an ernannt und dem Steuerkommiffär des Steuerkommissariats Seligenstadt Regierungsrat Adolf Hippenstiel aus Anlaß seiner Versetzung in den Ruhestand das Ritterkreuz 1. Klaffe des Verdienstordens Philipps des Großmütigen verliehen.
* * Personalnachrichten. Ter Großherzog hat am 23. März den Vorsteher und ersten Lehrer an der landwirtschaftlichen Winterschule zu Alzey Gustav Linckh auf sein Nachsuchen mit Wirkung vom 1. April l. Js. seines Dienstes entlassen. Tie Gro ß h er zo gi n hat ihre seither bei der Kabinetts-Direktion geführten Sekretariatsgeschäfte dem Großherzoglichen Kabinettssekretär Dr. Kranz- b ü h l e r im Nebenamt übertragen.
* * Silberne Hochzeit. Am 30. ds. Mts. feiert das Ehepaar August H i l g a r t das Fest seiner silbernen Hochzeit.
* * E i n P f e r d e v e r k a u f m i t H i n d e r n i s s e n. Ein Einwohner aus Schweinsberg taufte auf dem letzten hiesigen. Pferdemarkt ein Pferd und gab dem Verkäufer den Auftrag, es nach Marburg zu einem Fuhrwerksbesitzer zu bringen. Das Pferd wurde jedoch dort nicht abgeliefcrt, trotzdem man von hier aus meldete, daß es unbedingt da sein müsse. Der Käufer fragte überall nach dem Verbleib des Tieres, doch niemand konnte ihm Auskunft geben. Gerade im Begriff, einen anderen Handel ab^uschließen, erfuhr er durch Zufall, daß in dem Stalle eines Marburger Wirts ein Pferd stehe, dessen Eigentümer sich bis jetzt noch nicht gemeldet habe. Nun kam der Mann endlich in den Besitz seines Pferdes. Ter Knecht, der das Tier von hier nach Marburg gebracht, hatte die Adresse des Fuhrwerksbesitzers vergessen und es einfach im nächsten Stalle untergebracht.
* * Eine Feldbriefpost n a ch China geht von Berlin am 29. März ab. Befördert werden nur Feldpostbriefe und Postkarten.
* * I n Sachen der Errichtung einer neuen Irren an st alt brachten wir gestern eine kurze Notiz, die durch einen Druckfehler peinlich entstellt wurde. Nicht seit 4 Wochen, sondern seit 4 Iahren erstrebt Herr Prof. Dr. Sommer, der Direktor der hiesigen psychiatrischen Klinik, die Errichtung einer Irrenanstalt in Gießen.
Wi- Friedberg, 26. März. Der 6. Jahresbericht der Großh. Obstbauschule und der 30. Jahresbericht der Landw. Winterschule in Friedberg, Schuljahr 1900/01, ist zum Schluß des Winterkursus erschienen. Derselbe enthält die Geschichte der Anstalt und einen Vortrag des Direktors Dr. v. Peter über „Die praktische und theoretische Ausbildung der Baumwärter". Nus dem Schülerverzeichniß ist erficht- lich, daß die landwirtschaftliche Abteilung im ganzen von 35 Schülern besucht war, von denen 16 die Oberklasse und 19 die Unterklasse besuchten. Der landwirthschastl. Uebungs- und RepetitionSkursuS zählte 6, der Baumwärterkursus 18, der RepetitionSkursuS für Baumwärter 13, der Kursus für Obstweinproduzenten 4, der für Geistliche, Lehrer und sonstige Freunde des Obstbaues 4, für die Kandidaten des Predigtamtes 10; ObstverwertungSkursuS für Frauen und Mädchen wurden zwei mit zusammen 42 Teilnehmerinnen abgehalten. Die Gesamtfrequenz der Schule umfaßte demnach 132 Schüler und Schülerinnen. Ferner enthält der Jahresbericht die von der Anstalt ausgeführten Versuche, über die Oberlehrer Reich eit berichtet. Der Geschäftsbericht des Direktor- hebt weiter hervor, daß von 4 Beamten der Anstalt 206 Dorträge und Demonstrationen im Gebiet der Provinz Oberhessen gehalten worden sind. Des weiteren enthält der Jahresbericht Angaben über die im Laufe des Sommers abzuhaltenden Kurse.
-u- Nidda, 23. März. Ein bedauerlicher Vorfall ereignete sich gestern in dem benachbarten Geiß-Nidda. Einem neunjährigen Mädchen wurde in der Schule mit einem Griffe! so heftig ins Auge gestoßen, daß ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden mußte. Man befürchtet den Verlust des Auges.
Mainz, 25. März. Als sich gestern abend gegen 9 Uhr zwei Soldaten in einer Schiffsschaukel amüsierten, 'chlug dieselbe plötzlich infolge zu starken Schwingens um, wodurch beide Soldaten herausgeschleudert wurden. Ter eine, ein Infanterist vom 117. Regiment, war infolge Genickbruchs sofort tot, während der andere, ein Artillerist vom 27. Regiment bewußtlos nach dem Garnisonlazarett gebracht wurde. — Tie Torpedoflottille hat im vergangenen Jahre durch ihre für den Rhein zu starke Maschine mancherlei Unheil angerichtet, das zum Teit mit recht erheblichen Kosten verknüpft ist. Einem Aschaffenburger Schiffer mürbe auf der Fahrt nach Worms sein vollbeladenes Schiff durch den von den Torpedobooten herbeigeführten Wellenzug direkt gegen das Ufer geworfen, daß es in Trümmer ging. Die von dem Schrffsergentumeu eingeleitete Klage wurde von dem Reichsmarineamt durch Zahlung einer Entschädigung von 12 600 Mark auf güt- lichem Wege erledigt. __ ___
Vermischtes.
* Köln, 24. März. Der Badeinspektor deS Bades Neuenahr, Schnelting, wurde wegen Veruntreuungen, geschehen beim Wafferversandt, sowie bei der Ausgabe von Kurkarten, verhaftet. Ts handelt sich um ungeheure Summen, da der Schwindel bereits Jahre hindurch betrieben wurde. Schnelting genoß das unbegrenzte Vertrauen bet Badeverwaltung und wurde erst kürzlich zum Badeiuspektor ernannt.
♦ Riel, 25. März. Dicht am Torpedoboothafen rannte das Torpedoboot S. H die Dampfpinaffe des Schulschiffs Charlotte an, die Pinaffe ging unter, ein Matrose und em Heizer, beide von der Charlotte, ertranken.
* Leipzig, 25. März. Zu der in der Berliner Bank in Berlin erfolgten Verhaftung eines Einbrechers, bei welchem Wertpapiere, Geld und Silbersachen gesunden wurden, teilt das „Leipz. Tagebl." mit, efl handle sich um einen Einbrecher, der letzthin in verschiedenen dortigen Prr- vatwohnungen Einbruchsdiebstähle ausgeführt hat. In einem Falle erbeutete der Einbrecher eine Kassette mit Wertpapieren im Betrage von 3600 Mk., 480 Mk. bar und eine Anzahl Schmucksachen.
• Proben echten KuustlerhumorS und köstlichen Koullsten- MkS boten in der Nacht auf den Dienstag die fidelen Mit»


