Warum dies Verschweigen des Gesprächs mit dem Handels- manne? Vor 5 bis 6 Wochen, unmittelbar und unter' dem frischen Eindruck zur Anzeige gebracht, würde es vielleicht dem Gumbinner Prozeß eine andere Entwickelung gegeben haben. Es bestand allerdings auch die Möglich- reit, daß der „Handelsmann" zu den in fast jedem größeren Strafprozeß auftauchenden Leuten gehören konnte, die geheimnisvoll andeuten, sie wüßten „mehr als andere". Trotzdem war es Pflicht des Sicherheitsbeamten, unverzüglich seinen Vorgesetzten die empfangenen Mitteilungen zu wiederholen' Tann konnte sofort und mit Sicherheit festgestellt werden, ob und was an den Aeußerungen Wahres ift
Ebenso verwunderlich war, daß im Gumbinner Prozeß vor dem Oberkriegsgericht der Berliner Kriminalkommissar v. Bäckmann gewissermaßen in letzter Stunde das Rätsel löste, weshalb der Belastungszeuge Skopeck im ersten Prozeß sich mit den Bekundungen von Zeugen in Widerspruch setzte, wonach er, Skopeck, vor der Verhandlung geäußert hatte, er wisse eigentlich von nichts. Herr v. Bäckmann sagte bekanntlich, er selbst habe diese Instruktion, unbefugten Ausfragen gegenüber, dem Skopeck erteilt. Und.Herrn von Bäckmann war es ganz etwas Neues, daß dieser Umstand und die infolgedessen eklatanten Widersprüche zwischen dem Zeugen Skopeck und dem „Privatmann" Skopeck einen Hauptgrund^ gebildet hatten, daß das Kriegsgericht, im ersten Prozeß, Skopeck einstimmig als unglaubwürdig nicht vereidigte. Womit nicht gesagt werden soll, daß Skopeck nach den Berichten des zweiten Prozesses einem unbefangenen Leser viel glaubwürdiger erschienen ist. Herr v. Bäckmann machte zu seiner Entschuldigung geltend, er habe die Zeitungen nicht gelesen. Wenn nun nicht einmal ein höherer Kriminalbeamter, in dessen Hand die Ermittelungen über den Thäter gelegt waren, sich über Prozeßvorgänge auf dem Laufenden hält, welche die Aufmerksamkeit der breitesten Oeffentlichkeit, im Jnlande wie im Auslande, fesseln, dann muß freilich das säumige Verhalten eines einfachen Schutzmannes milder beurteilt werden. Die Polizei, und zumal die Kriminalpolizei, sollte es nicht nur für ihre Ausgabe halten, bestimmte ihr zugewiesene „Fälle" zu bearbeiten, sondern auch sonst ihr Interesse den wichtigeren Ereignissen und Prozessen auf strafrechtlichem Gebiet zuwenden. Tabei läßt sich manches lernen.
Nach der „Voss. Ztg." ist zum Montag in Berlin eine große Volksversammlung einberusen, in der Rechtsanwalt Dr. Liebknecht, ein Sohn des verstorbenen Sozialisten- sührers, über den Prozeß sprechen wird.
Wie ferner von zuverlässiger Seite mitgeteilt wird, haben sämtliche Mitglieder des Gumbinner Kriegsgerichtes sofort nach Fällung des Urteils ein Gnaden- gesuchanden Kaiser um Umwandlung der über Marten verhängten Todesstrafe in eine Freiheitsstrafe gerichtet.
Aus Gumbinnen kommt folgende Nachricht: Das auswärts verbreitete Gerücht über ein Geständnis Skopecks in der Krosigksache ist, der „Preuß. Litth. Ztg." zufolge, unbegründet.
In Kassel erhält sich hartnäckig das Gerücht, der Kaiser habe ein Telegramm erhalten des Inhalts, daß zum Mordprozeß Krosigk ein F a h n e n s ch m i e d den Mord ein gestand en habe, Marten sei unschuldig. Eine amtliche Bestätigung dieses Gerück)ts fehlt zur Zeit noch, wie es in der Kasseler Meldung heißt, und wird wohl auch ausbleiben. Jedenfalls ist das Gerücht ebenso grundlos, wie alle anderen hier mitgeteilten Gerüchte. In K.bln wurde, wie uns von Gießener Eisenbahnbeamten erzählt wird, ähnliches verbreitet. Man thut gut, allen diesen Erzählungen keinen Glauben zu schenken.
Die „Köln. Ztg." fordert eine unausgesetzte Beaufsichtigung seitens der Vorgesetzten, um durch rechtzeitige
Beseitigung eines krankhaften Gliedes den ganzen Organismus vor schlimmer Ansteckung zu bewahren. Offiziere, die purch übertriebene Schneidigkeit, gepaart mit sprunghaften Launen und auf die Spitze getriebene Strenge die Dienstfreudigkeit bei den Soldaten ersticken, dürften nicht geschont, sondern müßten vielmehr entschieden entfernt werden, unbekümmert um ihren Namen, ihre Herkunft, sowie ihre sonst vielleicht guten militärischen Eigenschaften. Tie Verantwortung für jene im Gumbinner Prozeß zu tage getretenen Dinge falle dabei nicht allein auf den schuldigen Offizier, sondern auch auf höhere Dienststellen, die mit rechtzeitigem Eingreifen zurückgehalten haben.
17» Verbandstag der deutschen landwirtschaftlichen Genossenschaften.
in.
München, 22. August.
Heute vormittag wurden die Verhandlungen fortgesetzt. An erster Stelle referierte Landwirtschastslehrer Zolli- k o f e r , Hannover, über die Eierverkaufs-Genossenschaften, ihre Erfolge und Organisation. Durch den genossenschaftlichen Eierverkauf, wie er vor sechs Jahren zum erstenmal in Hannover, später auch anderswo eingeführt wurde, haben sich die Einnahmen aus der bäuerlichen Geflügelzucht um 15 bis 30 Prozent erhöht. Dort, wo der genossenschaftliche Eierverkauf eingerichtet wurde, ist der ländliche Eierzwischenhandel verschwunden. Die bessere Verwertung der Eier gab sodann eine mächtige Anregung zur Hebung der Geflügelzucht. Auch der Warenaustausch hat beim Eierverkauf aufgehört. Besonders dort, wo die Eier nicht direkt an die Konsumenten in der Stadt abgesetzt werden können und der Landwirt gezwungen ist, die Eier an die Aufkäufer abzugeben, ist die Einführung des genossenschaftlichen Eierverkaufes anzustreben. Wenn diese aber mit nachhaltigem Erfolg zur Durchführung gelangen soll, so muß die Hühnerhaltung schon einigermaßen einen guten Stand erreicht haben. Wünschenswert ist, daß die Eierverkaufs-Vereinigungen möglichst sich anlehnen an chon bestehende Genossenschaften, wie Konsumvereine, Molkereigenossenschaften u. s. w- Ter vom Referenten im Sinne seiner Ausführungen gestellte Antrag wurde angenommen.
Verbandsdirektor Oekonomierat P leh n, Berlin, behandelte die Frage über die Pflichten der Mitglieder des Vorlandes und Aufsichtsrates der Molkereigenossenschaften rnd die Regelung der Betriebsleitung. Nach seinem ein- timmig nach kurzer Debatte angenommenen Antrag haben die Vorstandsmitglieder die Pflicht, die Verwaltung persönlich zu leiten. Sie dürfen sich von Molkereibeamten nur vertreten lassen, wenn dies von der Generalversammlung gebilligt und durch schriftliche Vollmacht geregelt ist Tie Aufsichtsratsmitglieder haben die Verwaltung sorgfältig zu überwachen und wenigstens in zwei Sitzungen jährlich zu- ämmenzutreten. Die dort gefaßten Beschlüsse sind schriftlich festzulegen.
Ueber den Geschäftsverkehr der Ein- und Verkaufs- genossenschaften mit Nichtgenossen sprach Direktor Mayer a. D. En dell, Posen- Im Interesse einer gedeihlichen Fortentwickelung des gesamten Genossenschaftswesens sei es dringend erwünscht, daß die Ein- und Verkaufsgenossen- chaften des Allgemienen Verbandes an der altbewährten Grundregel festhalten und nur mit solchen Landwirten bezw. landwirtschaftlichen Genossenschaften Geschäfte machen, die denselben mittelbar oder unmittelbar als Mitglieder angeschlossen sind. Der Allgemeine Verband möge an alle außerhalb stehenden genossenschaftlichen Vereinigungen die dringende Bitte richten, auch ihrerseits streng darauf zu halten, daß ihre Ein- und Verkaufsstellen nur mit ihnen
angeschlossenen bezw. ihrer Vereinigung angehörigen Ge-, nossen in Geschäftsverbindung stehen. — In der Diskussion weist Generaldirektor Heller (Neuwieder Organisation) darauf hin, daß die genossenschaftlichen Institute sich häufig in die Lage versetzt sehen, wenn sie größere Abschlüsse gemacht haben, mit Nichtmitgliedern rechnen zu müssen, um größere Verluste zu vermeiden. Hinsichtlich der landwirtschaftlichen Bedarfsartikel stimmt er zwar dem Referenten bei, hinsichtlich der landwirtschaftlichen Produkte aber müsse er darauf bestehen, daß die Produkte auch an Nichtgenossen verkauft werden. Wenn von einer Filiale des Neuwieder Verbandes Wein und Zigarren zum Kauf angeboten werden, so sind das Produkte der Landwirtschaft. Nach weiterer Tebatte wurde der modifizierte Antrag des Referenten angenommen.
Frhr. zu Puttlitz, Groß-Pankow, referierte über die Entwickelung der genossenschaftlichen Spiritusverwertung. Der von ihm gestellte Antrag wird angenommen. Er lautete: „Es liegt im allgemeinen landwirtschaftlichen Interesse, den Absatz von denaturiertem Spiritus zu steigern, weil es der beste Weg ist, den Mrtoffelbau zu fördern und gleichzeitig vor Ueberproduktion zu bewahren; die landwirtschaftlichen Genossenschaften find berufen, alle dahingehenden Bestrebungen zu stärken und durch ihre Organisation thatkräftig zu unterstützen."
Wanderlehrer Fricke, Hannover, referierte über die Frage: Wie ist das Ausscheiden der Genossen in der Bilanz zu behandeln? Sein Antrag: Da der Wortlaut der in den §§ 33 und 139 des Genossenschaftsgesetzes gegebenen Vorschrift für die Mitgliederbewegung u. s. w. eine verschiedene Auffassung zuläßt und auch verschieden befolgt wird, so beauftragt der Deutsche landwirtschaftliche Genossenschaftstag den Anwalt, eine Entscheidung der hierfür maßgebenden Stelle herbeizuführen, die alle Zweifel beseitigt, wird angenommen. Hauptgenossenschaftsdirektor Bier n atz ki, Kiel, behandelte das Thema: Gerichtliche Bekanntmachungen über Eintragungen in das Genossenschaftsregister. Fast alle.gerichtlichen Bekanntmachungen über Eintragungen in die Genossenschaftsregister beschränken sich inhaltlich nicht auf das, was durch oas Genossenschaftsgesetz zur Veröffentlichung bestimmt ist Hierdurch entstehen den deutschen Genossenschaften erhebliche Mehrkosten, die zu tragen sie gar nicht verpflichtet sind, deren Erstattung aber meist erst im Wege der Beschwerde erreicht werde. Ter Antrag des Referenten wird angenommen und der Anwalt beauftragt, bei den niaßgebenden Zentralbehörden vorstellig zu werden, damit dieser durch seine Ausdehnung lästige Uebelstand be- eitigt wird.
Verbandsdirektor Landrat Frhr. v. Heintze -Bordesholm verbreitet sich über das Thema: Unter welchen Voraussetzungen und innerhalb welcher Grenzen ist die Gewährung von B l a n ko k r e di t an die Mitglieder der Sparund Tarlehnskassen zulässig? Die Gewährung von Blanbo- kredit sei nicht allgemein zu befürworten. Dagegen sei die Gewährung von Blankokredit in mäßiger Höhe bei olchen Kassen, die nur einen kleinen Bezirk umfassen und wo die lokalen Verhältnisse dies im Interesse der Kasse erwünscht erscheinen lassen, als zulässig zu bezeichnen. — In der sich anschließenden Besprechung über diese Frage werden von verschiedenen Seiten Bedenken gegen die Verallgemeinerung der Bestimmungen geltend gemacht und betont, daß man die Gewährung von Blankokredit den einzelnen Kassen frei überlassen solle, die sich nach den bestehenden Verhältnissen richten. — Der Referent sah von einer Resolution im Sinne seiner Ausführungen ab.
Ueber Obstverwertungsgenossenschaften sprach Landro/ Sieg er t, Uslar. Redner schlug eine Reihe von Maßregeln vor, die dienlich sein könnten, diesem Zweige der genossenschaftlichen Arbeit eine entsprechende Förderung zu
Aus den Kindheitsjahren des deutschen Flottengedankens*).
Eine Erinnerung an die Vorstandssitzung des Deutschen Flotten-Vereins zu Frantfurt a. M. am 21. April 1901. Von Generalmajor z. T. Dr. Albert von Pfister, Stuttgart.
Unstreitig ist das Hervortreten der Deutschen als eine der ersten Seefahrernationeu unter die bedeutsamsten Erscheinungen zu rechnen, welche mit dem Ende des 19. Jahrhunderts voll zum Bewußtsein gekommen sind. Noch vor 50 Jahren ist es keinem Staatsmann oder Volkswirtschaftler eingefallen, die Deutschen als Nation unter die Seefahrer zu rechnen. Ja, man gab zu, daß einzelne Städte, wie Hamburg und Bremen, ein redliches Bemühen zeigen, die Vorteile ihrer geographischen Lage auszunützen, daß sie in bescheidener Weise auch einen gewissen Handelsrang einnehmen und namentlich als höchst angenehme Märkte der fremden Industrie dienen. Zu selbständigen Unternehmungen aber erwiesen sie sich so lange als gänz- lid) ungeeignet, als ihnen der Schutz bewaffneter Schiffe fehlte. Wie das alles mit der Zeit in die Höhe gewachsen ist, das zu betrachten, wird stets von ganz besonderem Reize sein.
Es kann nichts nützen, uns zu sonnen an den Thaten, welche die Hanseaten vor vielen Jahrhunderten auf dem Meere vollbracht haben; es ist auch von keinem besonderen Wert, daran zu erinnern, daß der Große Kurfürst einst zur See ein Wort mitzusprechen suchte. Es beweist das nur, daß zu allen Zeiten sich die Völker hinaus- gewieseu sahen auf das Weltmeer als auf die Hochstraße der Nationen, daß, um mit Friedrich Lift zu reden, diejenigen als unseres Herrgotts Stieftinder von jeher galten, die von der See ausgeschlossen waren. — Jene Anfänge deutscher Seebeherrschung sind zu keiner nachhaltigen Entwickelung gelangt; sie brachen jäh ab, und im 18. Jahrhundert waren die Deutschen auf dem Meere so bedeutungslos geworden, daß es niemand in den Sinn kam, mit ihnen außerhalb ihrer Grenzen zu rechnen.
Die Gewaltherrschaft Napoleons vollends mit der Kontinentalsperre mußte alles Leben der Seestädte ertöten. Eine Wiedergeburt im wahren Sinne des Wortes schien es deshalb zu sein, als mit den Jahren 1813 und 1814 der deutsche Boden sich selbst und seinen rechtmäßigen Besitzern zurückgegeben wurde, als im Jahre 1815 sich der Deutsche Bund zusammenschloß und mit dem Jahre 1816 der Teutsche Bundestag in Frankfurt seine Arbeiten aufnahm. Alle diese Lebensäußerungen kündigten sich keineswegs mit besonderer Energie und Unternehmungslust an, aber eine Art von Seldstdestimmungsrecht machte sich doch geltend, eine Art von nationalem Gefühl begann in die Seelen einzuziehen. Handel und Industrie regten sich von neuem. Wollen wir also von den Ansangsjahren
* Aus der „Flotte", Monatsblatt des Deutschen Flottenvereins, Nr. 8 (Verlag des Vereins, Berlin NW., Dorotheenstr. 42).
unserer Flotte, der Handelsflotte und Kriegsflotte, reden, so müssen wir mit jenen Jahren des Wiedererwachens, mit den Jahren 1813 bis 1816, beginnen. Sie enthalten den ersten Anlauf.
Alle Anläufe jener Zeit aber mußten im Keime stecken bleiben. So ging es auch mit dem Flottengedanken. Doch starb er nicht, sondern trat wieder ans Lickst hervor mit den vierziger Jahren; im Jahre 1848 gewann er wieder Gestalt und im Fri'chling 1849 wurde das Oberkommando der preußischen Marine als Behörde errichtet. Erst von da ab kam eine gewisse Stetigkeit in die Aufgaben, die nach dem Meere hinwiesen. Das Tempo beschleunigte sich mit der Gründung des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Reichs 1867 und 1871; erst mit dem letzten Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts aber durfte die Erkenntnis ihre Triumphe feiern, die darauf hinweist, daß eine notdürftige Stellung zur See nicht genüge, daß an ihren Platz weltbeherrschjende Entfaltung treten müsse, wie sie einem großen Jndustrie- staate, einer Seefahrernation von fast 60 Millionen Köpfen zukomme. —
Als in den Jahren 1813 und 1814 die Fremdherrschaft abgeschüttelt war, da begannen sich auch die Hanseaten wieder auf ihren alten Beruf zu besinnen. Die Wunden, welche fremde Raublust und fremder Zwang geschlagen, begannen zu heilen; der alte Handelsgeist regte sich wieder; frei lag das Meer vor dem unternehmungslustigen Volke.
Hurra, herbei! Handel ist frei!
Bald werden Segel und Masten Nicht mehr unthätig hier rasten. Hurra, herbei? Handel ist frei!
So klang es namentlich in Hamburg von allen Ecken und Enden. Schon sah man die großen Barkschiffe der Hanseaten wieder unterwegs nach den spanischen Häfen in Südamerika, nach dem Mittelmeer, nach der Ostsee.
Deutschland muß über See verkaufen oder untergehen. So lautet die volle Erkenntnis von heute; aber schon damals, vor mehr als 80 Jahren, war es den aus der Kontinentalsperre Heraustretenden klar, daß alle wirtschaftlichen Schädigungen und Wunden sich nur heilen lassen durch rege Anteilnahme an dem gewinnbringenden Welthandel über See. — Wer aber über See verkaufen will, muß die See für seine Fahrt frei haben oder die Macht besitzen, sie frei zu machen.
So wie auf dem festen Lande Scharen von Wölfen den großen Heeren aus Rußland gefolgt waren, um über Vereinzelte und Wehrlose herzufallen, so hatten sich während der vielen Seekriege ganze Geschwader von Seeräubern über die Meere verbreitet, welche hauptsächlich den Bar- bareskenstaaten Nordaftikas entstammten. Selten griffen sie ein Schiff an, das den großen seefahrenden Nationen angehörte, denn sie fürchteten die Rache der Kriegsschiffe; ihre Beute suchten sie hauptsächlich unter denjenigen Handelsschiffen, hinter welchen keine Kriegsflotte stand, bei den Italienern also und vornehmlich bei den Hanseaten.
Zunächst erkundigte man sich, was es wohl kosten würde, wenn man Frieden für die unbeschützten Handelsschiffe bekäme. Tie Sache hat nichts so ungewöhnliches an sich;
lange Jahre mußten früher schon die Hamburger Tribut bezahlen. Allein jetzt war ihr Beutel durch die Franzosennot wesentlich erleichtert worden, und die Verhandlungen fiihrten zu keinem Resultat. Mit beweglichen Worten ging man die Engländer an, sie möchten doch ein Einsehen haben und nicht glauben, daß die Hanseaten in irgend welchen Wettbewerb mit ihnen treten und den englischen Handel schmälern wollten. Davon könne ja niemals die Rede sein; nur um gelegentlichen Schutz möchten sie bitten gegen die bösen Barbaresken, damit ihre Flagge überhaupt noch auf dem Meere sich halten könne.
Die Engländer verhielten sich ziemlich abweisend, und wenn sie schlecht zu sprechen waren, so erscheint das in gewissem Sinne natürlich. Soeben noch hatten sie ganz allein die große Heerstraße der Ozeane beherrscht, ganz allein hatten sie das Seefrachtfuhrwesen besorgt. Nun kamen aus der Kontinentalsperre alle die kleineren Seefahrer wieder heraus und suchten dem angeblich allein Berechtigten ins Handwerk zu pfuschen. Auch an andere Nationen, an Spanier und Portugiesen, Niederländer, Dänen, Schweden wandten sich die Hamburger in ihrer Not. Viele höfliche Antworten kamen zurück, aber nirgends erschien eine Zusage von Schutz.
Zur selben Zeit aber gewann es den Anschein, als ob im Bundestag in Frankfurt für die gemeinschaftlichen Angelegenheiten ein oberster Schutz erwachsen sei. Viel erwartete man nicht, aber doch einiges. — Nach Frankfurt trugen also die Hanseaten ihre Schmerzen. Die traurige Lage des deutschen Seehandels wurde vorgetragen und dabei die Hoffnung ausgesprochen: „daß der hohe Deutsche Bund als Gesamtheit und europäische Macht sich bewogen finden wird, alle Schritte zu thun, um die durch jene See- frevel gefährdete Ehre der deutschen Flagge und die Wohlfahrt der deutschen Nation aufreckst zu erhalten." — „Es handelt sich einfach darum, schlossen die Hanseaten, ob wir noch eine eigene Flagge werden halten können."
Tas war im Sommer 1817; noch saßen einige selbstbewußte deutsche Männer im Bundestag. So fanden die Bittsteller da und dort Zustimmung. Namentlich der Gesandte von Baden erhob seine Stimme, er erinnerte an die ruhmvollen Tage der Hansa, an Türkenhilfe und Normannensteuer und forderte die Abwehr der Barbchesken durch eigene Kraft der Bundesstaaten. Auch der württen^ bergische Gesandte, v. Wangenheim, stimmte bei, wenn auch vorsichtiger und mit dem Vorbehalte, daß die Binnenstaaten zu den Kosten nur in ganz geringem Grade beigezogen werden. ,
Von Jahr zu Jahr aber verschwanden die national Denkenden immer mehr aus dem Bundestag. Die Sprach wurde immer unmännlicher. So wies endlich die Bundesversammlung das Vorbringen der Hanseaten ab. — In der Folge wurden Oesterreich und Preußen nicht als deutsche, sondern als europäische Mächte um Schutz angegangen. Allein Oesterreich erklärte: es wünsche fteilich auch den Scyu» der hanseatischen Flagge, allein es habe unter allen Machten am wenigsten direktes Interesse an solcher Sicherung-
Schluß folgt.


