Nur der Hof der Häuptlinge verdichtet sich zu einem kleinen Dorf. Ter Menschenreichtum ist groß/; in allen Dörfern erscheinen die Häuptlinge von mehreren hundert Männern begleitet. Anfangs war die Furcht groß, einen Meißen hatte man noch nicht gesehen. Lief man nicht fort,, so erwartete man mich wenigstens in dichtgedrängten Menschenknäueln, die Augen scheu zu Boden geschlagen. Sobald sie aber Zutrauen gefaßt und erfahren hatten, ich sei gekommen, den Fehden ein Ende zu machen, schlug ihre Scheu in laute Begeisterung um. So wurde ich auf meinen Märschen wiederholt von mehreren hundert Menschen stundenlang begleitet, die nicht müde wurden, mir zuzu- rufen: „He, He, Hem von", was etwa bedeutet: „Heil, Heil dem Häuptling!" Tie Byrres sind in wenige Stunden auseinanderliegende Stämme gegliedert, die untereinander in der Regel in Fehde leben; daher auch die öden Grenzstreifen zwischen den Stämmen, wo der Weg zuweilen aushört. Wer in der Fehde gefangen oder getötet wurde, wird verzehrt- Tie Köpfe dieser Schlachtopfer dienen dann, teils in die Erde vergraben, teils auf Pfähle gesteckt, zur Abgrenzung des Versammlungsplatzes. Beschränkt sich diese Sitte im allgemeinen wohl auf seltenere Gelegenheitsfälle, so scheint sie hier im Nangalande einen recht erheblichen Umfang gewonnen zu haben. Tas Nangavolk ist ja wohl nur ein eigenartig entwickelter Zweig des Byrre- Volkes; die Spuren ihrer verheerenden Sklavenraubzüge habe ich im Byrreland wiederholt angetroffen. Häuptling. Abalekanga, in dessen Torf ich eben fitze, hat kurz vor! meiner Ankunft einen Haufsahändler mit sechs Trägern auf gegessen, der bei Beginn des Wokke-Feldzuges hierher geflohen war. Kivochenreste fand ich noch im Versammlungshaufe. Tie eigentlichen Byrres halte ich aber trotzdem für ein leicht zu leitendes, Volk; Gewehre sind noch völlig unbekannt, ihre Waffen'unvollkommen. Sie find ein schöner, intelligenter, leidlich kräftiger Menschenschlag, der reiche Arbeitskräfte birgt. Tie gut bearbeiteten Farmen haben stellenweise das Grasland bis auf kleine Reste zurückgedrängt. Oelpalmen, Plantanen und Bananen sind zahlreich. Gummipflanzen find vorhanden, werden neuerdings zum Teil auch schon genutzt, und ein anscheinend gutes Helles Produkt wird durch Zwischenhandel auch an den Njong gebracht. Augenblicklich ist die Scheu noch zu groß, um irgend welche größere Leistungen erreichen zu können. Häuptling Mbon z. B. hatte mir erklärt, er habe schon oft zur Station kommen wollen, sei aber von Toa daran verhindert worden. Jetzt, wo ich ihn aufsorderte, es doch unter meinem Schütz zu thun, hatte er Angst; ich hätte ihn nur durch Gewalt dazu vermocht. An Arbeitergestellung war erst recht nicht zu denken. Toch glaube ich, mit der Zeit die Byrres gefügiger machen zu können. Jedenfalls ist Zeit nötig, um die Scheu zu überwinden^ und sie allmählich an geordnete Verhältnisse zu gewöhnen."
i>ie kann sich jeder beschaffen, und sie find nicht einmal besonders gut. Tenn vielfach sind die Hypotheken der Ruin des Landwirts, da auch der Vertrauenswürdigste, wenn die Hypothek zur Unzeit gekündigt wird, möglicherweise von Haus und Hof und an den Bettelstab gebracht werden kann. Und da sage ich, eines der besten Mittel für die Hebung des mittleren Landwirts ist der Personalkredit. Tiefer Personalkredit ist es auch, der die Vertrauenswürdigkeit des Einzelnen zur Anerkennung kommen läßt. Und hier möchte ich etwas über die Bedeutung der Genossenschaften in ethischer Beziehung sagen. Wer sich einer Genossenschaft an schließt, bringt große Opfer, weil er einen Teil der eigenen Selbständigkeit aufgiebt, aller-, dings zum eigenen Vorteil und zum Vorteil der Altgemein- T)eit; denn wer feinen Vorteil dem der Allgemeinheit unterordnet, fördert am wirksamsten die Allgemeinheit und damit wieder den eigenen Vorteil. Tann aber fällt bei der Genossenschaft auch die Persönlichkeit des einzelnen Genossenschafters in die Wagfchale, und hier findet die Vertrauenswürdigkeit, die sich auf jahrelange persönliche Bekanntschaft der Genossenschafter unter sich stützt, ihre Anerkennung und Belohnung. Aber auch nur der, der vertrauenswürdig ist, soll aufgenommen werden, und die Genossenschaften tonnen nicht streng genug in der Aufnahme fein, und die Mitgliedschaft soll zugleich eine Prämie auf die Ehrlichkeit und ein Ansporn fein, daß. der Genossenschafter stets der Genossenschaft würdig bleibe. Sollte sich aber auch hier und da ein räudiges Schaf einschleichen oder sollte einer durch eigene Schuld herunterkommen, und unwürdig werden, dann sollten die Genossenschaften nicht nachsichtig fein, sondern erst recht streng."
Volitrsche Tagesschau.
UDaS Reichs-Militärgericht, an welches der Gumbinner Prozeß nunmehr gelangt, hat seinen Sitz in Berlin. Es be. steht aus mehreren Snaten, die in der Besetzung von ebenfalls sieben Mitgliedern (drei juristischen und vier militärischen) beschließe und entscheiden; den Vorsitz führt der rangälteste Offizier, die Leitung der Verhandlungen steht dem Senatspräfidenteu zu. Diese Besetzung ändert sich aber, sobald die Revision lediglich auf die Verletzung prozeffualischer Vorschriften, einer Vorschrift oder eines Rechtsgrundsatzes der allgemeinen bürgerlichen Gesetze gestützt wird; dann beschließt und entscheidet der Senat nämlich in der Besetzung von vier juristischen und drei militärischen Mitgliedern.
Dieser dem Angeklagten günstigen Verstärkung des rechtskundigen Elements im Richterkollegium steht die Vorschrift des § 105 der Militär-Strafprozeß-Ordnung gegenüber, nach welcher der Ober-Militäranwalt dem Präsidenten unterstellt ist: »In Fragen, welche die Geltung oder Auslegung einer militärischen Dienstvorschrift oder eines militärischen Grundsatzes betreffen oder allgemeine militärische Jntereffen berühren, ist der Ober-Militäranwalt gehalten, die Ansicht des Präsidenten zu vertreten.
In materieller Hinsicht ist folgendes zu beachten: Die Revision kann nur darauf gestützt werden, daß das Urteil auf einer Gesetzesverletzung beruhe, das heißt, daß eine Vorschrift der Gesetze oder ein Rechtsgrundsatz oder eine militärische Dienstvorschrift ober ein militärdienstlicher Grundsatz nicht oder nicht richtig angewendet worden ist. Von den die Revision begründenden Gesetzesverletzungen (unvorschrifts- mäßige Besetzung oder Unzuständigkeit des Gerichts, Mitwirkung eines kraft Gesetzes ausgeschloffenen, eines ab- gelehnten Richters, Formfehler, welche die Oeffentlichkeit des Verfahrens, das schriftlich fixierte Urteil betreffen :c.) könnte im Fall Marten nur die in Frage kommen, daß „die Verteidigung in einem für die Entscheidung wesentlichen Punkte durch eine Verfügung des Gerichtsherrn oder einen Beschluß deS Gerichts unzulässig beschränkt worden ist."
Ueber den weiteren Gang dieses sensationellen ProzeffeS sei endlich noch bemerkt, daß der Gerichts Herr der Be rufungSinfianz, also des Ober-KriegSgerichtS zu Gumbinnen, die RevifionSauträge mit den Akten an den Präsidenten des Reichs-Militärgerichts zu Berlin eiuzusenden hat. Nachdem dann die Militär-Anwaltschaft binnen einer Woche ihre Gegenerklärung eingereicht hat, wird Termin zur Hauptverhandlung anberaumt, welcher dem An- geklagten, oder auf besten Verlangen dem Verteidiger, mit- zuteilen ist. Der Angeklagte kann in diesem Termin erscheinen oder fich durch seinen Verteidiger vertreten lassen. „Der nicht auf freiem Fuß befindliche Angeklagte hat keinen Anspruch auf Anwesenheit."
„Agrar- unb Industriestaat — Eine AuSeinanbersetzung mit ben Nationalsozialen unb mit Professor L. Brentano über bie Kehrseite beS Jnbustriestaates unb zur Rechtfertigung agrarischen Zollschutzes von Prof. Adolph Wagner" betitelt sich eine soeben erschienene Schrift, bie in die aktuelle TageSfrage der Schutzzollpolitik eingreift. Wie der Titel bereits besagt.
handelt es fich um eine Auseinandersetzung Wagners mit dem Münchener Nationalökonomen L. Brentano. Hervorgegangen ist diese Schrift aus einer Reihe von Aufsätzen, die Prof. Wagner zur Abwehr der gegen chn gerichteten Angriffe seitens des Profestors Brentano und der Nationalsozialen veröffentlichte. Indessen sind die dortigen Ausführungen in der vorliegenden Schrift nach vielen Richtungen hin erweitert und vertieft worden. Auch nimmt Professor Wagner darin Stellung zum Zolltarif-Entwurf; er schreibt dazu: „Es ist höchst erfreulich, daß man hier wenigstens erhebliche Minimalzölle für Getreide, als die bisherigen Vertragszölle unbedingt festhalten will, 5 Mk. für Roggen, 51/2 Mk. für Weizen und Spelz, 3 Mk. für Gerste, 5 Mk. für Hafer, Sätze, welche gewiß nicht zu hoch sind, und daß man auch die Viehzölle angemessen erhöhen will. Hebet Einzelnes, z. B. das Maß der Erhöhung des Maiszolles, wird fich reden lasten; ich möchte auch diese Erhöhung gleichwohl billigen. Eher sind vielleicht Zweifel berechtigt, ob unsere ganze Industrie alle dieser Veränderungen und Er- Höhungen des TarifentwursS noch bedarf. In der gegenwärtigen Entwickelung der deutschen Volkswirtschaft ist die „Erhaltuugspolitik" agrarischer Schutzzölle in viel stärkerem Maße geboten und berechtigter, als bie „ErziehungSpolitik" inbustrieller Schutzzölle, allenfalls mit Ausnahme beS Kunst- gewerbeS, wie G. v. Mayr trefflich ausführt. Denn im Großen unb Ganzen bebarf unsere Jnbustrie einer solchen „Erziehung" kaum mehr, während wenigstens einstweilen eine schutzzöllnerische „Erhaltungspolitik" für sie noch nicht in Frage kommt. Als VerhanblungSbasiS für HaubelSver- träge eignet sich ber Tarifentwurf aber auch für bie Jndustrie- zolle vorzüglich. Möchte nur bie Regierung gegenüber ber sofort wieder eingetretenen einheimischen wüsten Agitation und jämmerlichen Angstmeierei vor dem Ausland unb gegenüber letzterem fest bleiben. Der Reichstag wirb fich schon bereitwillig zeigen. Unb das Geschrei wirb verstummen, wie nach 1879 unb wie nach allen ben großen Wanblungen (1834, 1862, 1866!), welche bei uns eine feste Regierung fast noch jebesmal gegen bie irre geleitete öffentliche Meinung erzwingen mußte, — zum Segen deS deutschen Volkes."
Zur Reform des Aktien gesetzes macht die „Kreuzztg." folgende Vorschläge:
„Niemand darf bei mehr als drei Aktiengesellschaften Aufsichtsrats!-Mitglied fein. Vorstandsmitglieder und Angestellte einer öffentlichen Erwerbsgefellschaft von mehr als 1 Mill. Mark Gesellschaftskäpital können nicht zu Aufsichtsratsmitgliedern anderer Gesellschaften diefkr Art gewählt werden. Zur Sicherung der nach §§ 241 unb 249 entstehenden Ersatz-Ansprüche find die Gewinn-Anteile ber Mitglieber des Vorstandes unb bes Auffichtsrates erst ejn Jahr nach bem Ausscheiben biefer Personen aus ihren Stellungen zahlbar, unb bleiben so lange gegen eine Verzinsung von) 4 Prozent zur Verfügung ber Gefell- schaft. Direktoren unb Angestellte öffentlicher Erwerbsgesellschaften dürfen weder mittelbar noch unmittelbar Geschäfte bei der eigenen Gesellschaft machen. Erwerbs- gefellschaften, bie Depositen- unb Sparkassengelder annehmen, müssen 1. die Höhe, bis zu welcher sie solche annehmen, öffentlich bekannt machen, 2. die Hälfte ber empfangenen Einzahlungen in münbelsicheren Werten anlegen, unb 3. ihre Reservefcmds nebst bereu Zuschreibungen in münbelsicheren Papieren bei ber Reichsbänk oder anberen öffentlich-rechtlichen Instituten nieberlegen.
Kolonialpost.
Neber einen menschenf ressen den Stamm in Kamerun hat der in Joko stationierte Oberleutnant Radtke, der zu Anfang dieses Jahres das Gebiet südlich und südöstlich von Joko bereiste, einen sehr interessanten Bericht erstattet. Bemerkt muß werden, daß dieses Gebiet bisher fast gar nicht bekannt war. Der aus Abalekanga, 24. März, datierte amtliche Bericht lautet im wesentlichen:
„Am 15. Januar brach ich von Joko nach Toadors auf, um mit den Byrrehäuptlingen jenseits des Sanaga Verbindung anzuknüpfen. Toadors liegt auf einer etwa zwei Kilometer langen, zumeist 300 bis 600 Meter breiten, zur Hälfte bewaldeten Insel im Sanaga; dicht oberhalb ist noch eine unbewohnte bewaldete Insel. Tas Wässer ist hier, sowie auch etwa drei Kilometer oberhalb stark mit Felsen durchsetzt, doch ist Durchfahrt für Kähne überall vorhanden. Tas Torf, gut gebaut, zählt gegen 800 Seelen. Tas Gebiet Toas erstreckt sich westlich und östlich des Sanaga je einen reichlichen Tagemarsch ins Land' hinein, am Sanaga entlang nach Norden etwa einen Tage- marsch, nach Süden etwa zwei Tagemärfche. Von T'oai marschierte ich am 27. Januar ab und traf am 28. Januar in Maja ein. Ueberall ist das hügelige, von wenig Busch durchzogene Byrreland reich an gebaut. Wasser ist genügend vorhanden; wohin man sieht, Höfe, umgeben von großen Farmen. Diese Sitte des Wohnens, sowie auch die Bauart der Häuser entspricht der der Jaundes, mit denen sie zweifellos verwandt find. Nach der Wutegrenze zu findet maln runde Hütten zahlreicher, sonst find sie vereinzelt.
Aus Stadt und Land.
(Der Abdruck der unter dieser Rubrik befindlichen Original-Nachrichten ist nttt unter genauer Quellenangabe: „(Siet* «nj/ gestattet.)
Gießen, den 23. August 1901.
Persoualuachrichteu. Der Großherzog hat am 7. August dem OrtSgerichtSmann Lorenz Daum II. in Steinbach, Kreis Heppenheim, das Allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift „Für langjährige treue Dienste" und am 27, Juli den Forstwart der Forstwartei Böllenfallthor, Oder- förfterei Bessungeu, Förster Georg Schanz zu ForfihauS Böllenfallthor in den Ruhestand versetzt und ihm aus diesem Anlaß daS Allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift „Für langjährige treue Dienste" verliehen.
** Aufruf. Der Vorstand deS Hessischen Landesverein» vom Roten Kreuz, als Landesverein der Kaiser-WilhelmS- Stiftung für deutsche Invaliden erläßt auch in diesem Jahre zum 2. September einen Aufruf. Er hebt darin hervor, daß, wenn inzwischen auch ein Reichsgesetz die Peusiousbezüge der Kriegshinterbliebenen erhöht habe, doch auch jetzt noch reichlich Raum dafür bleibe, den Dank für das von unserem tapferen Heere vor 31 Jahren Gethane dadurch zu bethätigen, daß wir in der Zeit des 2. September in Gotteshäusern oder bei sonstigen Vereinigungen durch unsere Gaben dazu beitragen, das Los der Opfer des Krieg» auch weiterhin noch besser zu gestalten, als Reich unb Staat allein es vermögen. Er bittet insbesondere, wie früher, die evangelischen Pfarrämter und Kirchenvorstände gemäß der chnen von Großh. Ober-Konsistorium erteilten Erlaubnis, bei den betr. Gottesdiensten Kollekten für jenen Zweck zu erheben. Die Zweigvereine ersucht er, wie seither möglichst für die Verbreitung dieses Aufrufs und Durchführung der Idee de» Vereins zu wirken, insbesondere an geeigneten Orten Sammelbüchsen aufzustellen. Alle, welche demnächst die Erträgniffe von Sammlungen zu übermitteln haben, werden gebeten, diese durch Posteiuzahlung an ben Schatzmeister, Ministerialbuchhalter Lang, in Darmstadt einzusenden.
Aeuilleton.
Theater, Kunst und Wissenschaft.
Das erste Städtebundtheater ist nunmehr beschlossene Thatsache. Tie sechs Städte in Hinterpommern Haben ihre Satzungen festgestellt, die mit dem 1. Juli d. I. in Kraft getreten find. Es liegt hier wohl, so führt E. Kaltschmidt im „Kunstwort" (Verlag von Georg D. W. Eallwey in München) aus, der erste Versuch vor, die Ver- waltungsgrundfätze des Berliner Schillertheaters auf kleinere Verhältnisse anzuwenden; Grundsätze, deren wichtigster bekanntlich der ist, daß an die Stelle des pachtenden Unternehmers, der Gewinn wie Verlust auf eigenes Konto zu buchen hat, nunmehr ein Direktor als finanziell unbeteiligter Beamter tritt, als Kommunalbeamter auf gewisse Zeit, wie es deren ja in jeder Gemeinde mehrere giebt.
Aber es ist doch hier mehr in Erscheinung getreten, daß eine bloße modifizierte Nachahmung bereits bestehender Einrichtungen, und dieses Mehr, so sehr es eigentlich Hinter den Dingen liegt, ist als theatergeschichtliches Entwicklungsmoment das eigentlich Wichtige. Tas Schiller- theater erstand als eine rein private Gründung, als ein Aktienunternehmen wie — rein formal genommen — hundert andere auch, die sich ihre Interessen einzeln zusammen- suchen. Interessenten freilich sind ja die sechs Städte
auch, und ihr jeweiliger Anteil an dem Grundkapital, das sie aufgebracht haben, ist nichts anderes als ein Aktienanteil. Aber es ist ideell doch! ein ganz ander Ting, ob Rentier Lehmann sich eine Theateraktie kauft, oder ob dies im Auftrage und Zum Besten seiner Stadt der Bürgermeister thut; mag er auch nur in einem Städtchen Meister fein. Zum ersten Male zeigt sich hier dem Theater gegenüber bei der kommunalen Obrigkeit eine ernstere und tiefere Auffassung: man möchte etwas Gutes haben, man begnügt sich nicht wie bisher, einen Gnadenzuschuß zu den Kosten zu geben und dessen Verwendung dem spekulativen Sinn des Unternehmers zu überlassen, sondern man übernimmt selber die volle Verantwortung, wofür denn auch von vornherein den städtischen Bevollmächtigten, dem „T h e a t e r au sschu ß", das Aufsichtsrecht über Die geschäftliche V e r w a11 - u n g und — bis zu einem gewissen Grade — auch über die künstlerische Leitung gesichert wird.
Tas ist — in so präziser Form, wie es hier zum ersten Mal auftritt bedeutsam genug. Denn ist es gut, daß der Ausschuß suy nunmehr z. B. die „Tarne von Maxim", auch wenn sie noch so sehr ins Harmlose verdeutscht auftritt, fernhalten kann, und es steht zu hoffen, daß das Zensurwesen sich erheblich klärt, denn in dem Theaterausschuß ist doch eine immerhin sachverständigere Urteilsstelle geschaffen, als in der jetzigen, auf der meist nur ein Stadtberater oder auch Subalternbeamter die Tinge wesentlich nach formalistischen Polizeimaßen zu regeln hat.
Die Wichtigkeit dieser Verbände für eine Heimatskultur liegt auf der Hand. Haben sie sich erst befestigt und verbreitet, so kann in ihnen die Mannigfaltigkeit unseres Volkstums durch ein unvergleichlich frischeres Leben auch nach außen hin bethätigt werden, als es heute möglich ist. Tas Unternehmertum kann ja feinem Wesen nach für eine langsam aufbauende Arbeit zur planmäßigen Unterstützung der landschaftlichen Besonderheit kein Verständnis Haden, im allgemeinen muß es Raubbau mit Hilft von Gewaltmitteln treiben, die es als notwendig bezeichnet, um seine Bühnen am Leben zu erhalten. Die Bundestheater, von solchen Bedenken unabhängig und in einem ungleich engeren Verhältnis zum Publikum ihrer Städte, werden das lokale und das Dialekt-Stück unbeschadet allgemeineren Aufgaben ganz anders pflegen können, als der Unternehmer-Direktor, Der, wollte er's auch, doch an feinem eilig zufannnengefuchten Personal mehr oder weniger scheitern würde. Für die Darsteller ift. der Gewinn der neuen Einrichtung reich, vielleicht ist er für sie der reichste. Ge s i ch e r t e Iah r e sste 11un g, Möglichkeit des „Einspielens", also einer Stilbildung, Möglichkeit des organischen Hineinwachsens in Die künstlerischen Aufgab en. Taß auch Die Oper nur herbeigezogen wird, sowie ein gutes Orchester su regelmäßige Jnftrumentalkonzer t e, W außer Zweifel, fobalD Die ersten Erfolge Den Mut zum Weiterschreiten geben werden. Vielleicht stehen wrr im Anfang einer wirklich bedeutenden Reform.


