Ausgabe 
23.8.1901 Erstes Blatt
 
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Zenlralkafsen für solchen Ansturm bereit zu haben. ES wurde in Varel besonders betont, daß solche Vorkommnisse, wie die Zusammenbrüche in Berlin, Dresden, Leipzig rc. auch den Kreditgenossenschaften Anregung geben müßten, nach Mitteln und Wegen zu suchen, um allen Gefahren in Ruhe begegnen zu köunen, da diese auch ohne Verschulden über eine Kaffe kommen könnten, wie die Beispiele in den Städten gezeigt hätten. Die BerbandSleitung des Niedersächsischen Verbandes hatte schon im Jahre 1885 in einer Versammlung in Karlsruhe die Kreditvereine des Allgemeinen Verbandes auf solche Gefahren' aufmerksam gemacht und Mittel zur Abwendung derselben vorgeschlagen; damals unterschätzte man die Größe jener Gefahren und unterließ, den Vereinen die Ergreifung von Vorsichtsmaßregeln zu empfehlen, die Zeit hat gezeigt, wie recht die Leiter des Niedersächsischen Ve-.bandes mit ihren Vorschlägen in Karlsruhe halten.

Ha, welche Lust, ein Sühneprinz zu sein! So kann der Bruder der Kaisers von China, Prinz Tschun, singen. Er führt ein Leben voller Wonne. Noch ist er ferne seinem Reiseziel, und schon wieder mit Aufmerksamkeiten überschüttet. Da hat z. B. König Leopold von Belgien dem Prinzen wissen lassen, daß ersich freuen" würde, ihn in Brüssel zu be» grüßen. Weil aber andere auswärtige Souveräne Europas schon früher den Wunsch äußerten, die Bekanntschaft dieses er­habenen Prinzen zu machen, so wird er nach Erledigung der nicht allzu schwierigen Aufgabe, das tiefe und selbstverständlich aufrichtige" Bedauern der chinesischen Regierung über .die begangenen Frevel auszusprechen schöne Worte standen dieser Regierung ja stets reichlich zur Verfügung, in Ver- legenheit sein, welche Einladung er zuerst annehmen soll In China giebt man unendlich viel auf die Etikette, und nichts kommt dem Verbrechen gleich, den guten Ton zu verletzen. Man darf dort eher jemand über den Kopf schlagen ganz realistisch, als ihn, bildlich gesprochen, auf den Fuß treten. Das ist nun einmal des Landes frommer Brauch. Zunächst nimmt Prinz Tschun in Potsdam Aufenthalt. Dann hat die Reichshauptstadt die Ehre und das Vergnügen, den Prinzen in ihren Mauern weilen zu sehen. Von Berlin aus scheint Prinz Tschun noch etliche andere deutsche Städte besichtigen zu wollen. EinProgramm" hierfür ist noch nicht festgestellt. So verbindet der Sühneprinz das Angenehme mit dem Not­wendigen.

Am deutschen Kaiserhose herrscht tiefe Trauer. Veran­staltungen festlicher Art könnte Prinz Tschun überhaupt nicht erwarten. Ehrenbezeugungen werden ihm hoffentlich nur so« wett erwiesen, als e» unumgänglich ist. Daß der sehr ernste Charakter der Mission wenigstens in Deutschland im Vorder­gründe bleibt, daß nicht etwa offiziöse Begrüßungsartikel er» scheinen bei der Ankunft Tschuns, daß die Berliner Bevölker­ung eine würdige Zurückhaltung bewahrt, wenn sich der Sühne­prinz in der Oeffentlichkeit bewegt, das sollte selbstverständlich sein. Nachdem man aber mit Staunen gelesen hat, welche vielbegehrte Persönlichkeit Tschun ist, wie auf ihn Einladungen auswärtiger Souveräne herabregnen und förmliche Programme in Vorbereitung sind für einen abwechslungsreichen Aufenthalt in Europa, scheint es doch nicht überflüssig, daß die Presse zu den kommenden Ereignissen Stellung nimmt. Es war eine Zeit, wo allenthalben Uebereinstimmung darüber bestand, daß einem Volk wie den Chinesen gegenüber, die in so unerhörter Weise das Völkerrecht verletzten, eine exemplarische Strenge am Platze sei. Die Vereinigte Staatm-Regierung machte aber den Anfang mit dem Verfahren, durch weites Entgegenkommen die chinesische Regierung vonguten Absichten" zu überzeugen. Zuweilen hat es so ausgesehen, als ob die Chinesen versöhnt werden sollten! Daß die chinesische Regierung sich gewaltig fühlt", ist garnicht zu bezweifeln. Und dieser Hochmut würde noch wachsen und schlimme Folgen haben, erfreute sich Prinz Tschun in Europa einer ausgezeichneten Aufnahme. Je kühler dieserGast" aus dem [fernen Osten behandelt, je eindring­licher ihm die von China begangenen Unthaten zu Gemüte geführt werden, desto besser für das Ansehen der Fremden in China.

Die Provinzial-Siechenanstalt für Oberhefseu.

D. Gießen, den 22. August.

Der Bau des Provinzial-SiechenhauseS schreitet mächtig vorwärts. Es dürste deshalb für unsere Leser nicht un­interessant sein, schon jetzt einiges über die Einrichtung zu erfahren, die für das Haus geplant ist. Ebenso dürfte es nicht uninteressant sein, bei dieser Gelegenheit nochmals auf die Schwierigkeiten zurückzukommen, mit denen man seinerzeit zu kämpfen hatte, ehe eS spruchreif wurde, daß eine Pro- vinzial-Siechenanstalt für Oberhessen errichtet werden und daß sie nach Gießen kommen sollte.

Schon im Jahre 1880 hatte sich der Provinzialtag mit dem Anträge zu befassen, die Einrichtung einer Provinzial- Siechenanstalt mit einem Kostenaufwand von 307 000 Mk. zu genehmigen, wobei für einen Bauplatz von etwa zehn Morgen 7000 Mk. und für die Bauten und das Inventar für 300 Pfleglinge 1000 Mk. pro Kopf gerechnet waren. Der Antrag wurde jedoch in der Sitzung des Provinzialtags vom 14. Juli 1880 mit 12 gegen 10 Stimmen abgelehnt. Die Gründe dafür mögen z T. in der nach Ansicht einiger Provinzialmitglieder nicht genügend klar gelegten Bedürfnis- frage, hauptsächlich aber in der Scheu vor einer so bedeu lenden Ausgabe gelegen haben. Sehr bald veranstaltete aber die Regierung Erhebungen über die Zahl der außerhalb von Pflegeanstalten im Großherzogtum lebenden Irren und Siechen. Es ergab sich, daß man in Oberhessen mit nicht weniger als 1649 Siechen und Geisteskranken zu rechnen hatte, von denen 1129 als in dürftigen Verhältnissen lebend und 813 als zur Aufnahme in eine Siechenanstalt qualifiziert bezeichnet wurden. Im Jahre 1890 wurde die Angelegenheit abermals durch den Kreisausschuß des Kreises Friedberg angeregt. Infolgedessen trat der Provinzialausschuß der Frage wieder näher. Es wurden von der Verwaltungs­behörde nochmalige Erhebungen der Kreisämter und Kreis- gesundheitsämter veranlaßt. Das Ergebnis war, daß sämt­liche Kreisräte und Kreisärzte sich für die Errichtung einer Provinzial-Siechenanstalt aussprachen. Gleichzeitig wurde 1890 nochmals eine statistische Erhebung über die Zahl der Siechen in Oberhessen veranlaßt. Es ergab sich, daß 1005 hilflose Personen (einschl. 430 Altersschwache) ermittelt wurden,

von denen 660 Personen Armenunterstützung empfingen. Bei 186 Personen waren selbst die Bürgermeister der Ansicht, daß ihre derzeitige Verpflegung nicht zweckentsprechend sei. Nach reiflicher Ueberlegung beschloß deshalb der Provinzial­ausschuß, von neuem den Bau eines Provinzial-SiechenhauseS bei dem Provinzialtaqe zu beantragen, zu gleicher Zeit Er­hebungen zu veranlassen, für welche Anzahl von Siechen die Aufnahme in die Siechenanstatt gegenwärtig wirklich nach­gesucht werden würde, und bei der Staatsregierung einen Zuschuß zu den laufenden Unterhaltungskosten zu bewirken. Die Regierung erteilte auch die formelle Zusage, in das Staatsbudget 1900/03 für die Siechenanstalt der Provinz Oberhessen wie für die schon bestehenden Anstalten der beiden an bereit hessischen Provinzen Staatssubventionen von 20000 Mk. einzustellen, wobei eine Erhöhung nicht aus­geschlossen ist. Für einen geeigneten Platz für die Siechen anstatt kamen Gießen, Grünberg und Alsfeld in Betracht, die sich alle bereit erklärt hatten, das erforderliche Areal kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Nach reiflicher Erwägung aller in Betracht kommenden Verhältnisse entschied sich ter Provinzial-Ausschuß einstimmig für Gießen.

Da trat die Angelegenheit in ein neues Stadium, indem die ärztlichen Kreisvereine Büdingen, Friedberg und Schotten sich gegen die Errichtung eines Provinzial Siechenhauses er­klärten, weil die Zentralisation der Siechenpflege eine für die betreffenden Personen selbst wenig nützliche, für die weitere Ausgestaltung des ärztlichen Berufslebens jedoch hoch­gradig gefährliche Maßregel sein würde. Der Provinzial- Ausschuß forderte wiederum die Kreisämter auf, die Kreis- auSschüsse und KceiSgesundheitsämter um ihre Meinungs­äußerung anzugehen. Diese sprachen sich fast ausnahmslos für die Zweckmäßigkeit der Errichtung einer Provinzial- Siechenanstalt aus. Der gleichen Ansicht war die Landes- Universität.

So wurde denn endlich die Errichtung einer Provinzial- Siechenanstalt beschlossene Sache. Sie war ursprünglich für die Unterbringung von 600 Siechen geplant, wobei die Bau­kosten auf 876000 Mk. berechnet wurden. Doch wollte man die Bauten vorläufig erst in beschränktem Maße ausführen, so daß sie vorerst für die Aufnahme von 300 Siechen ge­nügten. Bei der letzteren Zahl ist man, als mit der Bau­ausführung begonnen wurde, stehen geblieben. Dem­entsprechend wurde auch der Voranschlag für die Kosten einschl der Einrichtung auf 600000 Mk. reduziert.

Das von der Stadt Gießen kostenlos der Provinz zur Verfügung gestellte Baugelände hat eine Größe von etwa 49 400 Quadratmeter. Das Terrain liegt in südöstlicher Richtung vom Niederdruckbehälter der städtischen Wasser­versorgung und zwar zwischen Gießen und der Eisenbahn nach Fulda einerseits und zwischen dem alten Steinbacher Weg im SW. und der Licherstraße im NO. Bei Bauan­lagen, die für den vorliegenden oder verwandte Zwecke be- stimmt sind, hat es sich als zweckmäßig erwiesen, die der Verwaltung und dem Betrieb dienenden Gebäuden auf eine Mittelachse aufzureihen, um durch sie eine Trennung der auf der einen Seite angeordneten Gebäulichkeiten für die Männer von den auf die andere Seite gelegten Gebäude für die Frauen zu erlangen. Diesem Prinzip ist auch bei der An­lage der Pläne völlig Rechnung getragen. Die Anlage selbst wird nun in der Weise hergestellt, daß der Haupt­eingang an die Licher Straße kommt. An dieser kommt direkt das Verwaltungsgebäude zu stehen, an das sich als Fortsetzung in der Axe das Wirtschaftsgebäude und die Stallungen anschließen. Auf der rechten Seite reiht sich ein Gebäude daran, das für 120130 gewöhnliche Pfleg­linge bestimmt ist, und ein weiteres Gebäude für 20 un­reine Pfleglinge. Diese Häuser sind nur für Männer be­stimmt. Auf der linken Seite des Verwattungs- und Wirt schaftSgebäudeS wird ebenfalls ein Gebäude für 120130 ge­wöhnliche und ein weiteresMr 20 unreine Pfleglinge errichtet. Diese Gebäude sind nur für Frauen bestimmt. Aus dieser Anlage geht schon hervor, was vorhin erwähnt wurde, daß der Hauptwert auf die völlige Trennung der Geschlechter gelegt wird.

Was nun das Verwaltungsgebäude betrifft, so find im unteren Stockwerk die Räume für den Pförtner sowie die Diensträume für den Direktor bezw. Verwalter und den Arzt vorgesehen. In das 2. und 3. Stockwerk kommen die Wohnräume für die Beamten der Anstatt. Diese Räumlich­keiten können später, wenn sie für Beamte nicht vollständig in Benutzung kommen, auch zur Unterbringung von Pfleg­lingen Verwendung finden.

Das Centrum der Anlage bildet das Wirtschaftsgebäude. Darin wird getrennt eine Koch- und eine Waschküche, sowie die Räume für die zur Hetzungsanlage bestimmten Kessel untergebracht. In der Mitte befindet sich ein überdachter Raum. Die Einrichtung der Kochküche ist so gedacht, daß die männlichen Personen ihre Speisen auf der einen Seite, die Frauen sie auf der anderen Seite holen. Auch hier ist also darauf gesehen, jede Berührung der Geschlechter unmög­lich zu machen. Die Waschküche enthält außer der eigent­lichen Waschküche noch verschiedene Nebenanlagen, wie Trocken-, Mangel-, Bügelraum usw. Oberhalb dieser Räume befinden sich die Wohnungen für die Heizer und das Dienstpersonal. In dem dem unteren entsprechenden oberen Verbindungsraum wird eine Art Altan eingerichtet, der überdacht und zum Sonnen der Betten u. bergl. bestimmt ist.

Es wären dann die Stallungen zu besprechen. Diese liegen in der Verlängerung der Waschküche. Das Gebäude enthält 2 größere Ställe und eine Remise. Besonders große Räumlichkeiten sind für die Hühnerzucht vorgesehen.

Was nun die Gebäude für die Pfleglinge betrifft, die sich links und rechts vom Mittelgebä^de erheben, so werden im Erdgeschoß einzelne Zimmer, z. T. nur mit 2 Betten eingerichtet, die für die Pfründner und die aus besseren Kreisen stammenden Pfleglinge bestimmt sind. Im 1. Obergeschoß befinden sich auf beiden Seiten je 2 Schlaf­säle für 24 Betten. Dazwischen wird ein Raum zum Aufenthalt am Tage und ein Speiseraum angebracht. Das 2. Obergeschoß hat dieselbe Einrichtung wie das 1. Der Abteilung für die Männer entspricht die auf der entgegen» gesetzten Seite befindliche Frauenabteilung mit ganz gleich­gebauten Räumen. Zum Schluß sind noch die beiden Ge­bäude für unreine Pfleglinge zu erwähnen. Auch hier sind in dem Hause für männliche wie in dem für weibliche Sieche

je 2 größere Säle für je 8 Kranke und außerdem 2 kleinere Säle für je 2 Sieche vorgesehen, wozu dann noch ein Raum zum Aufenthalt am Tage, eine Zelle für Tobsüchtige und die Räume für Wärter usw. kommen.

Sämtliche Gebäude werden durch Centralheizung er­wärmt, die Kesselanlage befindet sich unterhalb der Waschküche.

Die Mauern werden in Backstein ausgeführt und er­halten durch einen in den Flächen gering abgesetzten und ver­schieden behandelten Putz eine sie belebende Teilung und Tönung. Was die Bauart anbetrifft, so wird der Barockstil vorherrschen. Natürlich wird die gesamte Anlage so ausge­führt, daß sie jederzeit erweitert werden kann. Soweit bat Areal nicht für Baulichkeiten benutzt ist, soll es in Garten­land umgewandett werden. Hier werden dann die riechen, deren Körper stand es zuläßt, mit leichten Arbeiten beschäftigt werden.

Aus Stadt und Aand.

(Der Abdruck der unter dieser Rubrik befindlichen Original-Nachrichten ist nur unter genauer Quellenangabe:Oieft. Äui«* gestattet.)

Gießen, den 22. August 1901.

Persoualnachrichten. Der Großherzog hat dem Leder fabritanten Philipp Pfeiffer in Eberstadt das Ritterkreuz 1. Klasse des Verdienstordens Philipps des Großmütigen verliehen.

** Staatliche Prüfungen. Nach den Mitteilungen der einschlägigen Prüfungskommissionen findet die diesjährige Prüfung der GerichtLsschreiber-, Gerichtsvollzieher und Poli» zcikommissariatS-ASpiranten am 1. Oktober statt, während die zweite Staatsprüfung im Justiz- und VerwattungSfache Montag den 21. Oktober ihren Anfang nimmt.

S. Steinberg, 21. August. Der Kriegerverein Matzen- born-Steinberg feierte, von dem herrlichsten Wetter begünstigt, am vergangenen Sonntag beim Pohlheimer Wald den Ge­denktag der Schlacht bei Gravelotte. Jung und Alt hatte sich zu der Feier eingefunden. Der Vorsitzende Leich t hielt die Festrede, in der er die Veteranen feierte. Trotz der über­mäßigen Strapazen, die jenem blutigen Schlachttage voraus» gingen, hätten sie nichts von ihrem Kampfesmut eingebüßt gehabt, sondern hatten im Feuer der Schlacht festgestanden. Die fröhlichen Weisen einer Musikkapelle und ein Preisschießen brachten den Festteilnehmern eine angenehme Abwechselung und trugen damit zur Erhöhung der fröhlichen Stimmung bet. Erst am späten Abend wurde unter klingendem Spiel der Rückmarsch angetreten.

Mainz, 20. August. In Folge der strengen Kontrole auf der Eisenbahn find in der letzten Zeit von den Bahn- kontroleuren in den Bahnzügen Personen ermittelt worden, die in einer höheren Klasse gefahren sind, als die, für die sie Karten gelöst hatten. Auf der Strecke Bingen-Mainz wurden am Sonntag bei der Revision wieder eine Anzahl solcher Personen getroffen und sämtlich zur Anzeige gebracht, weil sie mit Billeten 3. Klasse auf der Rückfahrt die 2. Wagen- klasse benutzten. Unter diesen befand sich auch eine ganze Familie, aus sechs Köpfen bestehend, für die die Strafe 36 Mk. betrug.

Wetzlar, 21. August. Der hiesige Dom, dieses altehr­würdige Denkmal mittelalterlicher Baukunst, bedarf cwrr gründlichen Wiederherstellung seiner zum Teil gänzlich ver­witterten Außenseite. Unter Beteiligung von Mtnisterial- Kommissaren hat nun eine eingehende Besichtigung des Domes und eine Besprechung über die zu ergreifenden Maßregeln stattgefunden. Es soll zunächst ein Projekt für die Wieder­herstellungsarbeiten ausgestellt werden, dessen Ausführung voraussichtlich über eine Million Mark beanspruchen wird. Es wird gehofft, diese bedeutenden Geldmittel, da die be­teiligten Kirchengemeinden leistungsunfähig sind, teils durch Zuschüsse des Staats und der Provinz, teils im Wege der Lotterie aufbringen zu können.

Cronberg, 21. August. Prinz und Prinzessin Friedrich Karl von Hessen haben von der Kaiserin Friedrich das Schloß Friedrichshof geerbt. Mit Genehmigung sämtlicher übrigen Erben ist ihnen das Besitztum noch vor Eröffnung des Testaments überwiesen worden. Der Hofstaat soll im Testament der Kaiserin Friedrich besonders bedacht worden fein. Im Uebrigen find hinsichtlich der Pensionierung dieHofdiener" den Staatsdienern gleichgestellt.

* Frankfurt a. M., 21. August. Der vom 5.21. Ok­tober stattfindenden Ausstellung für Unfall-Schutz- und -Verhütung, Sanitäts» und Rettungswesen hat die Kaiserin Friedrich kurz vor ihrem Tode drei Porträt­medaillen für die Prämiierung gestiftet. Außerdem sind bis jetzt etwa 60 Staats- und städifche Medaillen (preußisches Handelsministerium, preußisches Ministerium des Innern, preußisches Landwirtschafteministerium, hessisches Ministerium des Innern, württembergischeS Ministerium des Innern, Stadt Frankfurt, Stadt Wiesbaden) bewilligt wvrden. Weitere Stiftungen stehen in sicherer Aussicht. Mit dem Bau der neuen Hallen, Kohlenbergwerk rc. wird nächste Woche be­gonnen.

Schiedsgericht für Arbeiterversichernng.

Gießen, den 22. August 1901.

In der kürzlich unter dem Vorsitz des Herrn Großherzoglichen Regierungsrats Boeckmann abgehaltenen össentlichen Sitzung des Schiedsgerichts für Ar­beiterversicherung z u Gießen fungierten: als Bei­sitzer die Herren: 1) Steiribruchsbesitzer Aug. Gabriel jr., Gießen, 2) Kassenschrankfabrikant Krogmann das., 3) Weiß­binder L. Best, Gießen, 4) Bierbrauer H. Holtberg; als Protokollführer: Sekretär Schers.

1) Werkführer Schmidt von Heuchelheim war wegen Nichtvorliegens von Erwerbsunfähigkeit mit seinem Antrag auf Invalidenrente von der Invalidenversicherungs-Anstalt Großh. Hessen abgewiesen worden. Der ärztliche Sachver­ständige, Herr Dr. Bötticher, schätzte nach vorheriger Unter­suchung in der Sitzung Schmidt wegen einer kranken Hano zwar in seinem Berufe für gänzlich! invalid, aber auf bent Gebiete des allgemeinen Arbeitsmarktes höchstens um Prozent erwerbsbeschränkt. Tie Sachverständigen, Werk­meister Ehmke-Heuchelheim und Kommerzienrat L. ^mmr lius-Gießen erachteten Schmidt nich-t mehr fähig, als garrenmacher oder als Werksührer in einer Zigarrensabrrc thätig zu sein. Tas Gericht erkannte dem Schmrdt pte Rente zu, da anzunehmen sei, daß er nicift mehr im stände sei, durch irgend eine Beschäftigung, die ihm unter

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