Ausgabe 
22.12.1901 Erstes Blatt
 
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Das Sanatorium Kinder-Krankenpensionat für erholungsbedürftige und kranke

Emma-Heim

Kinder besserer Stände in Bad-Nauheim 8299

ist Sommer und Winter geöffnet. Sanitätsrat MöilOePa

Danksagung

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Gießen, den 19. Dezember 19

aus den Anttsgerichtsbezirken

wird den Kreiseingesessenen

Kaufmännische Dr

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bei

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Gießen, 17. Dezember 1901.

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bei

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den Gesuchen ist anzugeben: Civilstellung, Vor- und Zunamen,

Mitglieder mit ihren Damen sind fre Gegenstände zur Verlosung nimmt der . gegen, eventl. sind solche abends mitzubri

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2. von dieser zu prüfen, zu begutachten und dem Kreisamt vorzulegen,

3. Dom Kreisamt zu prüfen und zu genehmigen, II. die Polizen von dem Kreisamt zu visieren, III. die Prolongationen der Bürgermeisterei anzuzeigen, die Prolongationsschcine der Bürgermeisterei und dem Kreisamt einzusenden und von letzterem mit Bescheinigung zu versehen sind,

B) mit der Visierung bn* Polizen zugleich auch die Verpflichtung zur Entrichtung des in Nr. 80 des Tarifs zum Urkundenstempelgesetz vom 12. August 1899 vorgeschrie­benen Stempelbetrags.

Wir beauftragen Sie, die Beteiligten vorkommenden. Falles entsprechend zu verständigen.

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Hannover

5. Bezirk des Landwehrbataillons.

Bei Lehrern oder Schulverwaltern, welche bereits früher uns reklamiert haben, bedarf es der Angaben 15 nicht,

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TsilettesAvtikel

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Bekanntmachung.

Betreffend: Amtstage in Hungen.

Die unterzeichnete Behörde wird

Mittwoch den 8. Januar 1902, von vormittags 91/* Uhr ab, im Rathausc zu Hungen einen Amtstag abhalten und wird den Kreiseingesessenen aus den Amtsgerichtsbezirken Hungen, Lich und Nidda anhciiugestellt, etwaige Anliegen in diesem Termin vorzubringen.

Gießen, 17. Dezember 1901.

Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Bechtold.

Grünberg, Homberg und Laubach anheimgestellt, etwaige An liegen in diesem Termine vorzubringen.

Gießen, 17. Dezember 1901.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Bechtold.

Gießen, den 17. Dezember 1901.

Betr.: Wie vorher.

Tas Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermeistereien der in den Amts» gerichtsbezirkcn Grünbcrg, Homberg und Laubach gelegene« Gemeinden des Kreises Gießen.

Vorstehende Bekanntmachung wollen Sie auf ortsübliche Weise zur öffentlichen Kenntnis bringen lassen.

v. Bechtold.

Kaufmann.

Gießen.

Samstag -eil 21. Dezember 1901,

im Vereinshause:

Militärcharge und Truppengattung,

4. Genaue Angabe des Truppenteils, Regiment, Koin- - paHnie 2C., bei welchem der Eintritt erfolgt ist, und Datum des letzteren,

Bekanntmachung,

Amtstage des Großh. Kreisamts Gießen betr.

Die unterzeichnete Behörde wird

Samstag den 4. Januar 1902, vormittags 9 Uhr, einen Amlstag im Rathause zu Grün berg abhalten und

Kaifmäieisd« fat

Souutag den 22. Dezember, vr an, findet in der Turnhalle, Steinstraß

Weihnachtsfei des Kaufmann. Lehrt statt, wozu die Mitglieder des kaufmänni Schüler der kaufmännischen Fachschule, so und Angehörigen hierdurch freundlichst ei: 8290 $

1.

2.

3.

Für die vielen Beweise aufrichtiger Teil­nahme bei unserem schweren Ver innigsten Dank.

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die Außerkurssetzung der Zwanzigpfennigstücke aus Silber betreffend.

Vom 29. November 1901.

Unter Bezugnahme auf die nachstehende Bekanntmachung wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die Einlösung und Umweci selnng der mit Wirkung vorn 1. Januar 1902 außer Kurs gefetzten Zwanzigpfennigstücke aus Silber bis rum 31. Dezember 1902 bei der Großherzoglichen Haupt- staatslasse, den Großherzoglichen Bezirkskassen und Unter­erhebstellen stattfinden kann.

Darmstadt, den 29. November 1901.

vgliches Ministerium der Finanzen.

In Vertretung: Milbrand.

es genügt hier einfache Meldung.

Abwesende Lehrer oder Schulvcnvalter, die als allein­stehende Lehrer zur Reklamation berechtigt sind, wollen Sie sofort ( i achrichtigen.

v. Bechtold.

Neuheiteni-Pe

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J. Maan jr-, !

Ebert.

Auf Grund des Artikel II des Gesetzes, betreffend Aender- ungen im Münzwesen, vom 1. Juni 1900 (Reichsgesetzblatt S. 250) hat der Bundesrat die nachfolgenden Bestimm­ungen getroffen.

§ 1. Tie Zwanzigpfennigstücke aus Silber gelten vom 1. Januar 1902 ab nicht mehr als gesetzliches Zahlungs­mittel. Von diesem Zeitpunkt ab ist außer den mit der Ein­lösung beauftragten Kassen niemand verpflichtet, diese Münzen in Zahlung zu nehmen.

§ 2. Die Zwanzigpfennigstücke aus Silber werden bis zum 31. Dezember 1902 bei den Reichs- und Landeskasfen zu ihrem gesetzlichen Werte sowohl in Zahlung als auch zur Umwechselung angenommen.

8 3. Tie Verpflichtung zur Annahme und zum Um­tausche (§ 2) findet auf durchlöcherte und anders als durch den gewöhnlichen Umlauf im Gewichte verringerte, sowie auf verfälschte Münzstücke keine Anwendung.

Berlin, den 31. Oktober 1901.

Der Reichskanzler.

In Vertretung:

(gez.) Freiherr vonThielmann.

Gießen, den 17. Dez. 1901. Betr.: Wie oben.

Tic EM. PromziMMn Acrhcjscii null bab Erosih.

KrciSamt Eichen

an sämtliche unterstellten Kassen.

Unter Hinweis auf obige Bekanntmachung bemerken wir, daß die Zwanzigpfennigstücke aus Silber bis zum 31. De­zember 1902 der Reichsbank zuzuführen sind.

Die bis zum Ablauf der Einlösnngsfrist bei den öffent­lichen Kassen vereinnahmten Stücke, deren rechtzeitige Ab­lieferung an die Reichsbank Schwierigkeiten begegnet, können bis zum 15. Februar 1903 in gleicher Weise wie solche Reichssilbermünzen, die infolge längeren Umlaufs und Ab­nutzung an Gewicht oder Erkennbarkeit erheblich eingebüßt haben, dem Münzuietall-Tepot des Reichs zugeführt wer- oen. Nach dem 15. Februar 1903 werden eingelöste Stücke der bezeichneten Münzsorte von diesem Depot nicht mehr angenommen.

I. V.: Dr. Wagner.

Betr.: Wie oben.

Tas Großherzogliche Kreisamt Gießen a« die Großh Bürgermeistereien der in den Amts­gerichtsbezirken Hungen, Lich und Nidda gelegenen Gemeinden des Kreises Gießen.

Vorstehende Bekanntmachung wollen Sie auf orts­übliche Weise zur öffentlichen Kenntnis bringen lassen.

v. Bechtold.

Gießen, 17. Dezember 1901.

B e tr.: Zurückstellung unabkömmlicher Beamten, hier von Lehrern und Schulverwaltern im Falle einerMobil- machnng.

Die Großh. Kreisschulkommission Gießen

an die Schulvorstände des Kreises.

Sie wollen die Lehrer oder Schulverwalter einklassiger Schulen, welche militärpflichtig sind, darauf aufmerksam machen, daß Gesuche um Zurückstellung im Falle einer Mo­bilmachung innerhalb acht Tagen bei uns einzureichen sind. Später.einlanfende Gesuche können nicht berücksichtigt werden.

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Sonntag den 22. Dezember 1901, abends 7y2 Uhr, aus dem Lenz'schen Felsenketter.

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Verein Jugendfreund

Unsere diesjährige

Weihnachts-Bescherung

findet Sonntag den 22. Dezember, abeudo (i Uhr, in der Turn­halle der höheren Töchterschule statt, und laden wir hierzu un­sere Mitglieder, Freunde und Gönner, sowie die Angehörigen der zu bescherenden Kinder freundlichst ein.

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Samstag den 21. Dezember: 3. Gastspiel der Hegern seer.

Ztr ProMaus'l. Oberbayerisches Volksstück mit Gesang und Tanz in 4 Akten von Ludwig Ganghofer und Haus Neuert.

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