Ausgabe 
22.12.1901 Fünftes Blatt
 
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Sonntag 22. Dezember 1901

Nr. 301

Drittes Blatt

151. Jahrgang

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«U Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen MM

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Aus Stadt und Kund.

sDer Abdrrlckder unter dieser Rubrik befindlichen Original-Nachrichten ist nur unter genauer Quellenangabe:Gtctz. Anz." gestattet.)

Gießen, den 21. Dezember 1901.

* * Der 2 2. Dezember bringt uns Winters Anfang, und damit zugleich den kürzesten Tag und die längste Nacht. Dieser kürzeste Tag hat nur eine Länge von 7 Stunden 48 Minuten, die Nacht dagegen 16 Stunden und 12 Minuten. Der nächste Tag nimmt nach astronomischer Berechnung schon wieder um einige Sekunden zu. Die Zunahme beträgt am 26. Dezember 1, am 31. Dezember 3 Minuten. Merk­liche Verlängerungen find erst bedeutend später zu spüren, und außerdem nur erst an ganz Hellen Tagen, weil trübes Wetter mehr verkürzt, als die Minuten Unterschied be­tragen.

* * Postalisches. Am Sonntag, den 22. Dezember werden die Paketannahme- und Ausgabeschalter sowie die Briefausgabeschatter bei den Kaiserlichen Pvstanstalten in demselben Umfange wie an Werktagen für den Verkehr mit dem Publikum geöffnet sein.

* * Di e beforstete Fläche des Grvß- derzogtums Hessen betrug nach dem Be­sitzstand am 1. Junr 1900 240 009 Hektar, worunter 66 489 Hettar Kvonfvrsten, 1360 Hektar Staats forsten, 3561 Hettar Staatsanteilsforsten, 86950 Hektar Gemeindeforsten, 676 Hettar Stiftungssvrsten, 2226 Hektar Genossen forste, 54 295 Hettar zu fideikommissarischen Gütern gehörende und Fideikommißfvrsten, 24 455 Hettar andere Privatforsten. Diese Forsten lieferten in dem zuletzt abgelaufenen Wirt- schaftsjahr folgende Holzerträge: 291757 Festmeter Nutz­holz, o25 511 Festmeter Brennholz, 381232 Festmeter Stock- und Reisholz, 13 751 Festmeter Eichenlohrinde und 496 Fest- meter Weidenruten.

* * Ein Ausbildungskursus für Lehrer au Hand werter schul en wird auf Veranlassung der Gvoßh. Zentralstelle für die Gewerbe vom 13. brs 15. Ja­nuar k. Js- in Darmstadt abgehalten werden. Der Unterricht ersttectt fich auf darstellende Geometrie und Fachzeichnen, auch weroen ein etnheitticher Lehrgang und die entsprechen­den Unterrichtsmittel besprochen werden.

* * Freifahrt zum Kirchenbesuche. Nach einer kürzlich bekannt gegebenen Verfügung der Eisenbahnbehörde können diejenigen Bahnbeamten und Bediensteten sowie deren Familienangehörigen, welchen seither im Monat zwei Mal freie Fahrt für den Gottesdienstbesuch zugestanden war, nun an jedem Sonntag und gesetzlichen Feiertag unentgelt­liche Fahrt zum Kirchenbesuche verlangen.

* * Gebrauchsmusterschutz.G- M." gilt nicht als Bezeichnung für Gebrauchsmuster. In einem Verleüungs- strett wurde, wie uns das Patentbureau Sack in Leipzig mittellt, die Frage der Wissentlichkeit erörtert und schließlich verneint. Der Kläger und Schutzinhaber hatte seine Gegen­stände durch die Buchstaben G. M- und eine Nr. bezeichnet. Diese Bezeichnung wurde als ungenügend erachtet, weil als die richtige und allgemein eingeführte Bezeichnung D. R- G. M- Nr. anzusehen sei.

* Ein neuer Verein. Dieser Tage wurde in Mainz auf Anregung einer Anzahl katholischer Geistlichen ein neuer Verein unter dem NamenKatholischer Studienverein für das "Gro ßherzvgtum Hessen" gegründet. Die Gründung des Vereins wurde mtt Rücksicht darauf vorgenommen, daß es sehr häufig vorkommt, daß junge katholische Männer, die ihre Maturi­tätsprüfungen bestanden haben, wegen Mittellosigkeit nicht in der Lage sind, ihre Studien fortsetzen zu können. Der Verein hat sich deshalb zur Aufgabe gestellt, derartig? junge Männer, die wohl das nötige Talent, aber nicht die

notwendigen Mittel besitzen, zu unterstützen, damit sie nicht allein dem von ihnen gewählten Studium auf der Uni­versität obliegen fönjien, sondern daß sie auch nach vollen­detem Studium die Mittel bis zur definitiven Staats­an stellung erhalten oder bis sie in einen festen Wirkungskreis eingetreten scnd.

t. Bad-Nauheim, 19. Dez Im Jahre 1901 weilten hier zur Kur 19 883 Kurgäste, darunter 307 Aerzte, und zwar: 14 224 Deutsche und 5 659 Ausländer (72 Prozent Deutsche und 28 Prozent Ausländer) gegen 21662 Kurgäste, darunter 344 Aerzte, und zwar: 15 910 Deutsche und 5752 Ausländer (73 Prozent Deutsche und 27 Prozent Ausländer) in 1900 und 22 411 Kurgäste, darunter 329 Aerzte und zwar: 16 380 Deutsche und 6031 Ausländer (73 Prozent Deutsche und 27 Prozent Ausländer) in 1899.

Mainz, 19. Dez. In der heutigen Sitzung der S t a d t- v ero r dn e t e n kam die Renovation des ehemaligen k u r - f ü r st l. S ch l o s s e s zu einer eingehenden Beratung. Baurat Opfermann führte aus, daß alle Renovationskosten sich aus 1200 000 ibelaufen und oaß diese Arbeiten in 6 Bau­perioden ausgeführt werden sollen. Von diesen Baukosten werden 300000 M. von der Hess. Regierung, 300000 M. durch das Reich und 600 000 Mk. durch die Stadt Mainz getragen. Bon 5en im Schlosse vorhandenen Sammlungen sollen die naturhistorischen Sammlungen und die städttsche Bibliothek in zwei neu zu erbauenden Gebäuden untergebracht werden. Tie Gesamtkosten dieser Gebäude inkl. des Baugrundes be­laufen sich auf 600000 Mk. Die Beschlußfassung über die ganze Angelegenheit wurde auf Antrag des Vorsitzenden auf den 30. Dezember vertagt- Stadtv. Jean Ring teilte als Mitglied der Einschätzungskommissron mit, daß bei der Steuerregulierung jetzt bereits festgestellt worden sei, daß die Steuerkapitalien in der Stadt um 400 000 M k. zu rückgegangen seien, und daß für das kommende Jahr eine Erhöhung der Kommunalsteuern unerläßlich fei Ferner teilte er mit, daß die Regierung beabsichtige, die Vermögenssteuer von 55 Psg. auf 85 Pfg. zu erhöhen.

Gerichtssaal.

Göttingen, 18. Dez. Der praktische Arzt Dr. Richard Peters in Goslar hatte fid)| wegen Kittlichkeits-- vergehens aus § 183 St.-G.-B. in zwei Füllen vor der Sttafkammer zu verantworten. Tie Delikte, die in Schwerin, seinem früheren Aufenthaltsort, und in Goslar, wo der Angeklagte gegenwärtig seine Praxis ausübt, be­gangen sind, will er in einem Zustand begangen haben, der seine freie Willensbestimmung ausschloß, was jedoch durch das Gutachten von sechs Sachverständigen widerlegt wurde. Peters wurde daraufhin zu sechs Wochen Ge­fängnis verurteilt.

Leipzig, 19. Dez. Der § 204 St.-G.-B. sichert Du­ellanten und Kartellträgern Straflosigkeit zu, wenndie Parteien" den Zweikampf vor dessen Beginn freiwillig aufgegeben haben. Tas Reichsgericht hat nun (Entsch des RGs. in Strafsachen Bd. 34 Sette 200 ff.) in Übereinstimmung mit der Sttafkammer, den Grunosatz ausgesprochen, daß diese Vorschrift schon Anwendung findet, wenn eine der Parteien freiwillig auf den Zweikampf ver­zichtet. Das Gegentett, so wird in den Gründen ausgesührt, sei aus der Entstehungsgeschichte der Gesetzesvorschrift nicht zu entnehmen. Allerdings sei in den ersten Entwürfen in Uebereinsttmmung mit dem § 167 des Preuß. Sttas- gesetzbuches davon ausgegangen worden, daß die Vor­schrift nur Platz greifen sollte, wenn eine Aussöhnung beider Teile stattgehabt habe, allein die Kommission des Staatsrates habe sich gegen diesen Gesichtspunkt aus- gesproch>en, well die Aussöhnung häafig als Ausrede und

zur Täuschung der Behörde benutzt werden könne, und habe beschlossen, die Vorschrift ganz fortfallen zu lassen. ,Ln allen späteren Entwürfen findet sich jedoch der Grundsatz der Straflosigkeit des freiwilligen Rücktrittes vom Zwei­kampfe wieder ausgenommen, ohne daß dabei von einer Aussöhnung oder gütlichen Beilegung die Rede wäre. So weit der Wille des Gesetzgebers aus diesen Entwickelungs- stadien erkennbar ist, muß angenommen werden, daß der frühere Standpunkt später endgiltig aufgegeben worden ist" . . .Auch der Wortlaut des § 204 steht der Auffassung: der Strafkammer nicht entgegen. Der AusdruckDie Par­teien" umfaßt beide Betelligten; der Plural ist n»hl nur gewählt, well zwei Gegner bei jedem Zweikampfe in Betracht kommen . . . Ausschließlich Zweckmäßigkeitsgründe sind es, die den Gesetzgeber zur Erlassung oer genannte« Vorschrift besttmmt haben. Die Aussicht auf Sttaflosig- feit soll die Parteien bewegen, den beabsichtigten Zwer- kamps nicht zu verwirttichen. . . Giebt aber auch nur eine Partei den Zweikampf auf, so ist das vom Gesetze ersttebte Ziel erreicht. Der Zweckgedanke des § 204 bedingt demnach nicht mehr als den Rücktritt einer Partei aus freier Entschließung." Die gegenteilige Annahme würde auch zu unannehmbaren Konsequenzen führen.Wäre die Aussöhnung beider Parteien ein unerläßliches Erfordernis der Anwenoung des § 204, dann konnte in dessen Bereich die Willkür eines rauflustigen Gegners verhindern, daß die Gunst des Gesetzes einer Partei zu teil wird, die dem Frieden zu lieb ihren Rücktritt erklärt, aus löblichen Mo­tiven also dem Gesetze sich wieder unterworfen hat. Eine solche Ungerechtigkeit kann der Gesetzgeber nicht gewollt haben. Tas Reichsgericht erklärt schließlich, daß der ein­seitige freiwillige Rücktritt somit jedenfalls dem tftüd treten» den zu statten komme, ob er aber objektiv derart wirke, daß er auch dem Gegner, der nicht zurücktreten wollte, Straflosigkeit erwirke, müsse vorliegend dahingestellt bleiben, ist also nicht entschieden.

Kandel und Verkehr. Volkswirtschaft.

** 5)er Ausschuß des deutschen Handlungs» gehilfen-Tages war vor kurzem in Hamburg zu­sammengetreten, um die Tagesordnung des Ostern 1902 in Magdeburg statt findenden 7. HandlungsgehilsentageS festzusetzen. Es werden folgende Punkte Gegenstand der Beratung bilden: Kaufmännische Schiedsgerichte, die Sonn­tagsruhe, die Forderungen der Handlungsgehilfen an die Gemeinden, die Arbeitszeit in den Kontoren, das Ber­einigungsrecht der Handlungsgehilfen. Der Ausschuß hat für die diesmalige Tagung den Ostersonntag besttmmt; die Verhandlungen werden den ganzen Tag m Anspruch nehmen. Bereits in den früheren Jahren gestalteten sich diese Tagungen zu den bedeutsamsten jährlichen Kundgeb­ungen des deutschen Handlungsgehilfenstandes, und bei der günstigen Lage des Kongreßortes darf man erwarten, daß die Besucherzahl diesmal die der vorhergehenden Hand­lungsgehilfentage (1901 waren 900 Berussgenossen aus 405 verschiedenen Städten anwesend) noch weit übertreffen wird.

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