Nr. 301
Erstes Blatt.
151. Jahrgang.
Sonntag 2S. Dezember 1901
ietzen
Annahme von Lnzeiae« au der für den folgenden Tag erscheinenden Nr. bis vormittags 10 Uhr. Alle Anzeigen-Vermitt- lungsstellen deS In-und Auslandes nehmen An- geigen entgegen.
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Rotatronsdruck u. Verlag der Brüh l'fchen UnioersttätS • Druckerei (Pietsch Erben).
Verantwortlich für den allgemeinen Teil: P. Witt ko; für den Anzeigenteil: HanS Beck.
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Redaktton, Expedition General-Anzeiger w
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Kreisblatt für den Kreis Gichen.
__________________Eichener Anzeiger.
32. 21. Dezember. 1901.
e volle Schuld an dem Nichtzustande- messe. Es würde den Wünschen und feit bezw. Unthätigkeit der Regierung m die Erste Kammer den Antrag ihres
g.Büdingen zieht hierauf seinen An-
zu Hernsheim wünscht eine andere nenden Standpunktes der Ersten Kammer
1. Wer in Bahnhöfen, öffentlichen Wirtschaften lober aii anderen öffentlichen Orten oder Plätzen einen Berkaufs- vder Wagautomat oder automatischen Kraftmesser, sowie wer in einem öffentlichen Wirtschaftsbokal ein Klavier oder sonstiges Musikwerk aufstellen will, hat zuvor bei dem Kreisamt seines Wohnortes oder Aufenthaltsortes, oder des Ortes, an welchem die Aufstellung erfolgen soll, eine Erlaubniskarte zu erwirken und für Lösung dieser Karte die in Nr. 10 des Tarifs vorgeschrjebene Stempelabgabe zu entrichten.
Diese Abgabe beträgt jährlich:
a) für jeden Automat je nach der Größe, dem Ankaufspreise und der Leistungsfähigkeit desselben 10 bis 40 Mark,
b) für jedes Klavier oder sonstiges Musikwerk je nach der Größe, dem Ankaufspreise und der Leistungsfähigkeit desselben 10 bis 40 Mark.
Für besonders leistungsfähige Instrumente kann die Stempelabgabe bis auf den zweifachen Betrag erhöht werden.
Unter Leistungsfähigkeit ist die finanzielle Leistungsfähigkeit oder Ergiebigkeit zu verstehen.
Musikwerke, welche nur verschlossen und unbenutzt an einem öffentlichen Orte stehen, sind nicht abgabepflichtig.
Die Ausstellung von Automaten für Bahnsteigkarten ist stempelfrei.
2. Die Abgabe ist von einer und derselben Person, auch bei einem Wechsel des Automaten oder des Instrumentes oder des Aufstellungsortes, innerhalb des Kalenderjahres stets nur einmal für das ganze Kalenderjahr und zwar erstmalig vor der Aufstellung des Automaten oder des Jnstru- nients und sodann alljährlich im Monat Dezember für das darauf folgende Kalenderjahr bei dem Kreisamte zu entrichten. ,
3. Das Kreisamt trägt die Anmeldungen unter fortlaufenden Nummern in ein Verzeichnis ein, erhebt die vorgcschriebene Abgabe und erteilt den Anmeldenden eine mit amtlichem Stempel versehene Karte, welche die 9himer des Verzeichnisses, Bor- und Zuname, Stand oder Gewerbe und die Wohnung des Anmeldenden, den augemeldeten Gegenstand, den Tag der Anmeldung und Stempelmarken im Betrage der entrichteten Abgabe enthält. Das Lkreis- amt hat die Stempelmarken der Karte aufzukleben und vor- schrifsmäßig zu entwerten. Die Karte ist nur für das Kalenderjahr gültig, für welches sie ausgestellt ist.
Gießen, den 11. Dezember 1901.
Betr.: Die Ausführung des Gesetzes über den Ur- kundenstempel vom 12. August 1899.
Bekanntmachung.
Unter Hinweis auf Art. 33 des Gesetzes vom 12. August 1899, sowie auf die nachstehend abgedruckten Ausführungsbestimmungen wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis ge- gcbracht, daß die Erhebung des Stempels für 1902 für Verkaufs- und Waagantomaten, für automatische Kraftmesser, für öffentlich ausgestellte Klaviere oder sonstige Musikwerke im Monat Dezember 1901 und zwar werktäglich Vormittags von 10—12 Uhr auf unserem Bureau, Wallthorstraße 71, stattfindet.
_ Bon allen denjenigen Personen, welche ausweislich unseres Verzeichnisses im Jahre 1901 Automaten rc. an- gemeldet und die Abgabe entrichtet haben, wird die Stempelabgabe zwangsweise beigetrieben werden, wenn dieselben nicht bis spätestens 15. Januar 1902 ihre Automaten rc. bei uns zur Anmeldung gebracht und die Abgabe bezahlt haben.
Gießen, den 11. Dezember 1901.
Großherzogliches Kreis amt Gießen.
v. Bechtold.
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die die Tegernseer wachrufen selbst mit einer so beinahe grotesken Symbolik und so erz-hausbackenen Moral. Man sieht auch aus diesem Erfolg der Tegernseer so etwas von großdeutscher Brüderlichkeit.
Die gute Darstellung trug zu dem Erfolg wieder wesentlich bei. Die Sklavenmoral Petrucchios gegenüber dem schönen Geschlecht kommt in dem Stück der wandernden Komödienspieler von Tegernsee in der Person des Flosser- Martl von Lenggries zur Geltung, freilich lange nicht in der rücksichtslosen Weise Shakespeares, immerhin aber in eindrucksvoller Weise, und für die richtige Wirkungder Zähmungskur ist Martls überlegene Kraft — dies Wort in seiner Bedeutung nach allen Richtungen hin genommen — erste und unentbehrliche Vorbedingung. Nirgends darf sein Gebühren den Eindruck von Brutalität hervorbringen.
6. Wer einen Automaten oder ein Klavier oder sonstiges Musikinstrument, welches an einem der unter Ziffer 1 er-t wähnten Plätze aufgestellt ist, von diesem Platze entfernt, ohne denselben oder dasselbe auf einen ander?« der unter Ziffer 1 erwähnten Plätze aufzustellen, hat dies bis zum nächsten 1. Januar dem KreiSamt anzuzeigen, widrigenfalls er zur Entrichtung der Abgabe weiter verpflichtet bleibt. Diese Anzeige (Abmeldung) ist in das nach 3) zu führende Verzeichnis einzutragen und dem Abmeldendeit auf Verlangen zu bescheinigen.
Strafbestimmungen.
Artikel 33 des Gesetzes.
Wer es, den bestehenden Bestimmungen zuwider, untere läßt, die nach den Tarifnummcrn 10, 11, 35, 41, 47, 48, 50, 58, 87 erforderlichen Erlaubnisscheine und Karten zu lösen, verfällt in die in Art. 31 Abs. 1 bestimmte Strafe.*) Die Vorschriften des Art. 31 Abs. 3, 4 finden entsprechende Anwendung.
Die hinterzogene Stempelabgabe ist von demjenigen nachzuentrichten, der im Falle der Lösung des Erlaubnisscheines oder der Karte zur Zahlung des Stempels verpflichtet gewesen wäre. Die Einziehung der Abgabe erfolgt nach Maßgabe der Vorschriften des Artikels 26.
§ 19 und 20 der Verordnung.
Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über die Entrichtung der Stempelabgaben werden nach dem Gesetz vom 12. August 1899 über den Urkundenstempel bestraft.
Zuwiderhandlungen gegen die übrigen Vorschriften dieser Verordnung werden, sofern nicht nach anderen Strafbestimmungen höhere Strafen verwirkt sind, auf Grund des § 366 Ziffer 10 des Reichsstrafgesetzbuchs mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft.
*) Die verwirkte Strafe kommt dem vierfachen Betrag des hinterzogenen Stempels gleich, beträgt aber mindestens 3 Mark.
Gießen, den 11. Dezember 1901.
Betr.: Wie oben-
Das Grss;her)ogliche Kreisamt Gießen au die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des KrcifeS.
Die vorstehende Bekanntmachung wollen Sie wieder-' holt auf ortsübliche Weise bekannt geben.
.v Bechtold.
Gießen, den 17. Dezember 1901.
Betr.: Die Ausführung des Reichsgesetzes vom 12. Mai 1901 über die privaten Versicherungsunternehmungen.
Das Crosiherzofiiche Kreisamt Metzen au die (ttrosih. Bürgermeistereien des Kreises.
Durch § 121 des am 1. Januar 1902 in Kraft tretenden Reichsgesetzes vom 12. Mai 1901 über die privaten Bersicher- uugsunternehmunaen werden die landesrechtlichen Vorschriften, welche den Abschluß von Feuerversicherungsgeschäften von einer vorgängigen polizeilichen Genehmigung abhängig machen, aufgehoben.
Infolge dieser Bestimmung kommen am 1. Januar 1902 in Wegfall:
A) die Vorschriften der §§ 4 bis 6 der Verordnung vorn 11. Dezember 1871, betreffend die Versicherung von Mobilien in Feuer-Versicherungs-Anstalten (Regierungs- Blatt Seite 438), wonach
L die Anträge auf Versicherung'von Mobilien gegen Feuersgefahr
1. bei der Bürgermeisterei einzureichen,
irat Michel bittet, dem Antrag auf enthalbahn nur zur Zeit keine Folge diegern an der projektierten Bahn doch bzuschneiden.
3 findet bann der Ausschußantrag An-
noch auf dcr Tagesordnung stehenden 2 Kammer ohne Debatte den Beschlüssen ei; die Regierungsvorlage betr. Staats- i und Oldenburg wegen Vertriebes der udeslotterie in Oldenburg findet gleich- fine.
h das Haus auf unbestimmte Zeit.
ng 11 Uhr.
sche Tagesschau.
ie Kunstrede des Kaisers
laben und von unserem eigenen Standen, liegen nur wenige Preßstimmen eundliche Berliner „Germania" denkt h daraus Kapital ju schlagen. Sie Moderne feindliche Stelle hervor und
daß der Kaiser die „sogenannten en und Strömungen" in der Kunst ers erfreulich aber, daß er von der solle „mithelfen, erzieherisch auf das sie solle „auch den unteren Standen nd Arbeit die Möglichkeit geben, sich oder aufzurichten". Der Kaiser will .1, „die erhebt, statt daß sie in den t". Diese Worte des Kaisers enthalten g an oie ganze deutsche Kunst und die berufen sind, mitzuhelfen, daß ch auf das Volk einwirke, aber auch
die Kunst in den „Rinnstein" der niedersteige. Die Erinnerung an die gt sich hier unwillkürlich auf, und on über diese Kaiserrede wird wohl egenheit bieten, dieseGedanken weiter ;e freundlichen Parteien denkt die wenn sie schreibt:
at über Kunst, Kunstübung und Kunst- :sönliche Ansicht ausgesprochen. Tie i zu gleichen Auffassungen bekennen, t zujubeln." lieber die andere Partei t: „Die anders meinenden werden den sein."
r r.", der sich stets sehr gemäßigt iefem Fall offen aus, daß die der
der Jachenau, jenem einsamen Wald- gries am Jnnflusse nach dem Walchen- schönes Radelthal — teils auf dem pielt und das Publikum sehr zu be
bte Kunst durch die Bauerndarsteller t Seen gewinnt, habe ich schon in esprechungen der Schlierseer Abende >n, unbewußt und unbeabsichtigt, auf bei, dem Realismus in der Kunst ', indem sie uns Volksszenen bieten, irch eine vortreffliche, ja muftetgiltige ändlichen Sitten und Gebräuche unver- nmen, wenn die Darsteller sich so recht • Beziehung erinnern sie an die ver-
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dargestellt, am amüsantesten in der Rauschszene, die ein kleines Kabinetslück war. Die Kreszenz der Hanni Berg moser mit ihrer Jugendgeschichte und ihrer aus eigenen Erfahrungen schöpfenden Lebensweisheit bildete den Chorus des Liebesdramas und zwar in einem etwas Predigerhaften Tone. Aber sie gab doch einen wirksamen Kontrast zu ihrem taprigen Bruder und ihrer fuchsteufelswilden Nichte. Resl Einöds- hofer hatte sich gestern entfitzebutzelt und war ein putziges, busserliges Puffelchen. Einige Genrefiguren, der prächtige Hausierer des Edi Hartl mit seinem Geschäftseifer und seiner weibisch-sächsischen Schwatzhaftigkeit, der ländliche Medizinalrat, der Bader des Beni Glas, der das Kunststück fertig bringt, daß einer seiner Patienten, der eine Flasche Jod austrinkt, nun tagelang jod—elt, der Hallodri des Fritz Fuchs 2C. rc. vervollständigten das alpenidyllische Gesamtbild der
: haben dieselbe Andacht zum Unbe- n für eine belebte Bühne und ebenso 'lere, Gerälschaften. Aber sie müssen -x Kunst verschwinden, wenn sie nicht vvn cjuiycti xaj ^vergäbe ihrer Normalstücke sich abwenden und einem wirklichen Dichter das Wort abtreten. In ihrer Mittelposition sind die Bauerndarsteller freundlicherer, ja der freundlichsten Teilnahme wert. Schule für andere zum Lo§- reißen aus den heimischen Verhältnissen und zum Losreisen auf Gastspiele dürfen sie aber nicht mehr machen. Das wäre ein Unhell, nicht allein für die Kunst! Mit ihnen und den Schlierseern ist es wahrlich genug! P. W.
— Die „Amberger Volksztg " meldet: Seminarpräfekt Dr. Beck fand in der Provinzialbibliothek einen größeren Teil des Manuskriptes des Epos „Parsival" von Wolfram v. Esch en dach. Das Manuskript diente seither als Buchumschlag und entstammt wahrscheinlich dem zweiten Viertel des 13. Jahrhunderts.


