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22/11/1901 Erstes Blatt
 
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Bedingungen werden, insoweit nicht höhere Strafen verwirkt sind, mit Geldstrafe bis zu 30 Mk. bestraft.

Gießen, 16. November 1901.

Grobherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Bechtold.

Steinheim und Trais-Horloff.

Den Herren Bürgermeistern und Obmännern gehen noch besondere Mitteilungen zu. Zahlreiche Beteiligung ist erwünscht.

Gießen, den 18. November 1901.

Der Vorsitzende

des Vereinsbezirks Gießen des Oberhess. Obstbauvereins.

Tr. Heinrichs. ___

Zur geß. äennfnis, daß ich die Korb- und Stuhl­flechterei meines Mannes unver­ändert weitersühre und bitte um gütige Unterstützung.

Frau Elise Parthier.

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Bekanntmachung.

Betreffend: Die Veranstaltung von Verlosungen innerhalb des Großherzogtums.

Der VereinKanaria" zu Gießen beabsichtigt mit einer am 14.16. Dezember d. Js. stattfindcnden Aus'tellung eine Verlosung von Kanarienvögeln und Gebrauchsgegenständen zu deren Zucht zu verbinden.

Das Großh. Ministerium des Innern hat die nachge­suchte Erlaubnis zur Veranstaltung dieser Verlosung unter der Bedingung erteilt, daß nicht mehr als 1000 Lose zu 60 Pfg. das Stück ausgegebcn werden dürfen und minde­stens 60 Prozent des Bruttoerlöses aus dem Verkaufe der Lose zum Ankauf von Gewinngegenständen zu verwenden sind.

Das Großh. Ministerium hat zugleich den Vertrieb der Lose in der Provinz Oberhessen gestattet.

Gießen, den 18. November 1901.

Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Bechtold.

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Provinz Oberhessen.

Die zu Lindheim seit 1889 bestehende Häushaltungs- schule des landwirtschaftlichen Vereins für die Provinz Ober­hessen steht unter Oberleitung und Verwaltung des landw. Vezirksvereins Büdingen und eines Aufsichtsrats zu Lind­heim und hat die Aufgabe, Mädchen im Alter von etwa 16 bis 20 Jahren die Gelegenheit zur Aneignung derjenigen Kenntnisse und Fertigkeiten zu geben, welche zur Führ- u n g einer wohlgeordneten, einfachen bürger­lichen Haushaltung erforderlich sind, sie an Reinlich­keit, Pünktlichkeit und Fleiß, Ordnung und Unterordnung, sowie an Sparsamkeit im Haushalt zu gewöhnen, und auf Geist und Gemüt bildend einzuwirken.

In dieser Lehranstalt erhalten die Mädchen vorzugs­weise Unterricht und praktische Anleitung im K o ch e n. Die Unterweisung erfolgt hierin abteilungsweise an zwei Koch­herden, und ist auf die Erlernung der Zubereitung einer schmackhaften und kräftigen sog. Hausmannskost gerichtet. Weiter wird unterrichtet im Kon s e r v i e r e n von Nah r- ungsmittelnwie Einmachen von Gemüsen und Früchten, Ein salzen von Fleisch, Räuchern von Fleisch,- und Wurstwaren, sodann im Backen, im Waschen, in der Behandlung der Wäsche und Kleidung, im Bügeln und Putzen. Hieran schließen sich an: Mvlkereiwesen, (Behandf- lung der aus dem Orte Lindheim bezogenen Milch und Bereitung von Butter und Käse in der tn dem Anstalts­gebäude eingerichteten kleinwirtschaftlichen Molkerei), Bo-

Bet r.: Vorträge über Obstbau.

Der Obstbautechniker des Oberhessischen Obstbauvereins, Herr H. Wiesner aus Friedberg, beabsichtigt, die nach­folgenden Orte des Kreises Gießen zu besuchen, um daselbst Vorträge über Obstbau zu halten, und an Obstbäumen prak­tische Unterweisungen zu erteilen:

Samstag den 23. November in Steinheim,

Sonntag 24. Utphe.

In Steinheim findet nachmittags 3 Uhr praktische Unter­weisung und abends 8 Uhr der Vortrag statt. Ä1N Sonn­tag, nachmittags 3 Uhr in Utphe Vortrag mit nach- _______ _____

folgender Gratisverlofung von einigen Obstbäumen, fünf Monaten statt, in welchen jede Schülerin für Unterricht, auch an erschienene Mitglieder der Ortsgruppen Wäsche und Logis 20 Mark bet dem Eintritt, und für Kost

Apotheke zu bestreiten.

Vom Tage des Eintritts an, also während des Kursus, dürfen die Mädchen ohne Erlaubnis oder Auftrag der Hausmutter außerhalb der Anstalt nicht verkehren, und sie haben sich der eingeführten Hausordnung unweigerlich zu fugen. Insbesondere ist ihnen auch Ehr­erbietung, Gehorsam und Unterordnung gegen das Auf- sichts- und Lehrerpersonal, Freundlichkeit, Verträglichkeit und liebevoller Verkehr unter einander und endlich Treue, Fleiß und Sorgfalt bei den Arbeiten zur strengsten Pflicht gemacht.

An Sonn- und Feiertagen werden die Mädchen veranlaßt, den Gottesdienst ihrer Konfession zu besuchen, wobei die Hausmutter bezw. die Assistentin die Begleitung übernimmt. Morgens vor dem Frühstück, vor und nach dem Mittagessen und abends vor dem Schlafengehen findet gemeinsames Gebet statt.

Besuche von Eltern und Schwestern sind gestattet, solche anderer Personen nur unter Begleitung eines Mit­glieds des Aufsichtsrats.

In die Anstalt sind mitzubringen: 1 Bett­decke, 1 Unterbett, 1 Kissen, (Bettstelle und Matratze werden gestellt), 1 doppelter Ueberzug, 1 weißer Bettüberwurf, 3 Betttücher, 2 einfache Druckzeugkleider, 6 Hemden, 4 Hand-, tücher, 2 Bettjacken (Kleider und Wäsche gezeichnet), 1 Kleides bürste, 1 Schuhbürste, 1 Zahnbürste, 1 Regenschirm, 1 Näh­stein, Zeug und Leinwand zur Anfertigung bezw. Unter* Haltung von Kleidern, Hemden und Bettiväsche, Wolle und Garn zu Strümpfen und Socken usw. und 2 Vor* Hängschlößchen. . _

Am Schlüsse des Kursus findet eine Ausstellung der gefertigten Arbeiten, die Uebergabe von Zcugnissen- über Betragen und Leistungen, sowie eine feierliche« Entlassung der Schülerinnen statt, wozu deren Eltern und Angehörige eingeladen werden.

Der I. Kursus pro 1902 beginnt Freitag den 3. Januar und wird Samstag den 31. Maß geschlossen werden.

Die Meldungen hierzu sind bei dem unterzeichn neten Vorsitzenden des landw. Bezirksvereins Büdingen unter gleichzeitiger Angabe des Vor- und Zunamens, des Tags, Monats und Jahres der Geburt und des WohnortK der Schülerin, und des Namens der Eltern oder deAl I Vormundes schriftlich einzureichen. . ,

Beim Eintritt in die Anstalt hat eine jede Schüler ml ein ärztliches Zeugnis vorzulegen, das sich über ihren Gesundheitszustand, sowie weiter darüber aussprechen rnM daß gegenwärtig keine ansteckende Krankheit m ihrer Familie und bei deren .Hausbewohnern bestehe.

Lindheim, den 9. Oktober 1901. <

Der Vorsitzende des landw. Bezirksvereins Büdmgew Jrle, Kreisrat.

Der Aufsichtsrat:

Westernacher, Oberamtmann. Frau Westernacher. Buß, Schulrat. Bär, Pfarrer.

I Lipp, Bürgermeister. König, Beigeordneter.

stektung und Ausnutzung des Gemüsegartens, sowie Zucht und Pflege des Geflügels. Gründliche Unterweisung er^ folgt ferner in der Fertigung weiblicher Handürbei^ teil (Stricken, Flicken, Stopfen und Weißnähen mit der Hand und der Maschine, Kleidermachen, wobei sich diel Mädchen für den eigenen Bedarf und für denjenigen ihrer Familie beschäftigen dürfen). Auch wird in den Fortbild-i ungsfächern, nämlich im Rechnen, in der Abfassung von Auf-, sätzen und Briefen und in Der Buchführung Unterricht er-- teilt, wie auch Unterricht in den Anfangsgründen der Ge-, sundheits- und Krankenpflege erfolgt. Es ist in der An-, st alt für eine geist- und gemütbildende Lektüre gesorgt und wird der Gesang gepflegt. Ein Klavier ist der un­entgeltlichen Benutzung der Mädchen überlassen.

Die unmittelbare Leitung der Anstalt ist einer Vor­steherin (Hausmutter) und einer Assistentin (Jndustrie- lehrerin) übertragen, welche beide in dem Anstaltsgebäude wohnen. Außerdem erteilen in der Anstalt der Großh. Kreisarzt zu Büdingen, ein Landwirtschaftslehrer, ein, Volksschnllehrer, und der Kreisobstbautechniker Unterricht.

Es finden jährlich 2 Unterrichtskurse von je

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