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20.7.1901 Erstes Blatt
 
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Gegen diese allgemeinen Wendungen i|t an sich nichts

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Es ist freilich nachträglich bekannt geworden, daß vor­stehende Sähe von Minister Studt nicht verfaßt, sondern aus einem Erlasse vom Jahre 1892 wortgetreu übernommen sind. Schon zehn Jahre bestehen sie in Preußen zu rechtens, aber kaum jemand, selbst nicht Direktoren, kannten sie. Nun sind sie durch den jetzigen Minister angeeignet und in die Oeffentlichkeit gebrächt worden. Exzellenz Studt hat sie ohne Einschränkung oder Abänderung unterschrieben und trägt darum auch mit dem Verfasser die Verant­wortung. Diese einem bischöflichen Hirtenbriefe oder päpstlichen Breve ähnelnden Worte müssen im Vergleich mit dem, was über die evangelische Kirche gesagt oder eigentlich nicht gesagt ist, in evangelischen Kreisen Verstimmung, wenn nicht Empörung Hervorrufen.

Herr Studt ist evangelischer Christ und auch zugleich preußischer Kultusminister. In seiner letzteren Eigenschaft teht ihm das Recht und die Pflicht zu, für katholischen Religionsunterricht einzutreten und ihn gegen unberechtigte Angriffe zu schützen. Aber es geht weit über seine Befug­nisse hinaus, in das Materielle des Unterrichts ein­zugreifen, der Inhalt steht nur den Dienern der be­treffenden Religion zu. Und dies hat der evangelische Kultusminister gethan. Als evangelischer Christ weiß Herr Studt ganz genau wir sind weit davon entfernt, ihm evangelisches Bewußtsein abzusprechen mit welchen Fehlern und Mängeln die katholische Kirche und mit welchen falschen Sätzen die katholische Lehre behaftet ist. Wie er sich von seinem Standpunkte aus mit dem Inhalt der von ihm gutgeyeißenen und veröffentlichtenErläuter­ungen" abfinden wird, ist ganz und gar seine persönliche Angelegenheit, in die wir nicht eindringen wollen. Daß er aber die katholische Kirche mit ihrer von seiner Kenntnis aus vielfach, falschen Lehre auf Kosten der evangelischen Kirche öffentlich herausstreicht, dagegen müssen die Evan­gelischen hin und her im Lande energischen Widerspruch erheben. Exzellenz Studt weiß ganz genau, daß die katho­lische Kirchegöttlichen Ursprungs",die von Gott be­glaubigte Hüterin der göttlichen Satzungen" ist. Er sagt,daß in ihr ein besonderer Schutz gegen die verkehrten, die sittlich>e Ordnung gefährdenden Zeitricht- ungen der Gegenwart liegt." Ob er dabei an die aus Preußen und dem Deutschen Reiche seit nahezu dreißig Jahren ausgewiesenen Jesuiten und Redemptoristen ge­dacht, wissen wir nicht, wollen es auch nicht untersuchen. Von der evangelischen Kirche lautet kein Wort, das den Erläuterungen" über den katholischen Religionsunterricht auch, nur entfernt an die Seite gestellt werden konnte. Er chweigt sie überhaupt tot. Die evangelische Kirche scheint demnach nichtgöttlichen Ursprungs", nicht die wahre, wirk­liche und inhaltlich, d h. nach der Lehre allein richtige Fortsetzung der ersten Gemeinschaft der Gläubigen, der Apostel, sondern vielleicht nur eine von einem schon längst vergessenen kirchlichen Revolutionär aus Ehrgeiz und Haß gegen den Papst,den Stellvertreter Christi auf Erden", den Nachfolger Petri" geschaffenes Gemeinwesen zu sein. Die evangelische Kirche ist nicht fähig,die göttlichen Satz­ungen zu hüten und zu erklären". Woher vermag es die katholische Kirche? Vielleicht durch die von Luther mit Recht verworfene Tradition, oder durch den ehelosen katholischen Priesterstand und die religiösen Orden, oder endlich durch den seit 1870 mit der Jnsallibilität ausgestatteten Papst?

Hat Herr Studt kein Wort gefunden für den durch die von Gott gewollte Reformation errungenen Segen, der unsl o s v o n R o m" und hineinindieevangelische Freiheit geführt hat? Ist die e v an gelische Kirche mit ihrer reinen Lehre und den reinen Sakra­menten Menschen- oder Gotteswerk? Wirken in ihr nicht die Kräfte des Evangeliums, die göttlichen Satzungen zu hüten und zu erklären?

Also hat ein evangelischer preußischer Kultus­minister eines e v a n g e l i s che n preußischen Königs und deutschen Kaisers gesprochen, von dem wir bei der Wieder­herstellung der Wittenberger Schloßkirche und bei der Ein­weihung der Erlöserkirche zu Jerusalem ganz andere Worte gehört haben. Wir glauben nicht, daß ein Minister amt­lich sich so weit von den Anschauungen und Reden seines königlichen Herrn entfernen kann. Wann wird die Morgen- röte einer wahrhaftevangelischen Freiheit" anbrechen?

G. S.

Politische Tagesschau.

Einen ganz sonderbaren Verdacht hat, wie man aus Posen berichtet, die dortige Polizeibehörde. Sie ist nämlich der Meinung, daß der Verfasser oder Inspirator der deutsch' feindlichen Artikel der in Posen erscheinenden polnischen Wochen- fchnslPcaca" niemand anders sei als der österreichische Minister des Auswärtigen Graf Goluchowöky. Deshalb werden auffallend zahlreiche Haussuchungen in derPraca" abge­halten. Die Polizeibehörde vermutet besonders bei den Ar­tikeln, in denen preußische Minister in der heftigsten Weise angegriffen werden, den Grafen GoluchowSky als Verfaffer. Auffällig ist es allerdings, daß die angeklagtenPraca"- Redakteure, bereu es in letzter Zeit eine recht stattliche An­zahl gab, entgegen den sonstigen Gepflogenheiten den Verfaffer

au den Fernsprecher erhoben werden, denen der zierliche Apparat in unserem Zimmer nicht gewachsen ist Wenn in der Hitze der Kampfarbeit die schwielige Seemannsfauft nach unserem Telephon griffe, dann wäre die stromführende Schnur bald abgerissen, und wenn im rollenden Schiffe eine unserer braven Blaujacken mit der derben Schulter gegen das polierte Holzkästchen stieße, dann hätte es bald ausgelebt. Siemens u. Halske haben darum für diese Zwecke Telephon-Apparate geschaffen, welche in einem festen eisernen Kasten wasserdicht eingebaut sind. Tie Telephone, gewichtige Stücke, sind nicht, wie bei unseren Apparaten, durch Zuleitungsschnüre mit dem Kasten verbunden, sondern drehbar an demselben befestigt, je eines an jeder Seite. Für gewöhnlich sind sie nach oben gelegt und liegen mit ihren Schallöffnungen gegen die Seiten des Kastens. Dreht man sie herunter, so stehen sie als wagerechte Arme her­vor, und zwischen die beiden einander zugewendeten Schall- öffnungen steckt der Sprechende seinen Kopf, wobei er sich an den Telephonen ftsthalten kann, wenn die Bewegung des Schiffes zu heftig ist In anderen Verwendungen, denen das lautsprechende Telephon dient, ist der Stand­punkt des Sprechenden kein so schwankender, wie auf dem chnd die störenden Nebengeräusche sind weniger grost Ein solcher Fall, findet sich in Bergwerken und im Eisenbahnbetriebe. Zum Schluß wollen wir noch den Ar- tilleeie-Fernsprecher anführen, der sowohl als tragbarer, wie als Standapparat ausgeführt wird. Daß in den Fest­ungswerken eine ähnliche Telephon-Verbindung wie auf den Kriegsschiffen notwendig ist kann man sich leicht vor- stellen So hat denn der Lautsprecher auch auf diesem Gebrete Verwendung gefunden. Ader auch ins Feld kann dieser Fernsprecher rücken, da Siemens u Halske einen derartigen tragbaren Apparat konstruiert haben den man durch ein ausgerolltes Kabel mit der anderen Sprechstelle verbindet.

falls und Unglaubens bitter notwendig haben, find Cha­raktere,christliche Persönlichkeiten", die auf dem remen Worte Gottes der Reformation durch Buße, Glaube und Gnade gegründet sind. Sehr auffallen aber müssen uns dieseErläuterungen", wenn wir hinzusetzen, was der Mi­nister als Aufgabe des katholischen Religions­unterrichts bezeichnet. Hier Ijeiftt e§:

Der katholische Religionsunterricht hat die besondere fachunterrichtliche Aufgabe, die katholische Jugeiid m der Ueberzeugung von der Wahrheit und dem göttlichen Ur­sprung des Christentums und der Kirche zu befestigen und fte anzuleiten, diese Ueberzeugung durch das Leben in und mit Christus und seiner Kirche treu zu bewahren, sorg­fältig zu pflegen und stets unverbrüchlich zu bekennen. Nur von der festen Grundlage sicherer religiöser Bekennt- uisse gläubiger Ueberzeugung und kirchlicher Gesinnung aus kann der Religionsunterricht bestrebt sein und hoffen, auch die andere Seite, nicht den letzten und unwichtigsten Teil seiner Aufgabe, nämlich die religiöse Erziehung und sittliche Veredelung der Schüler, mit vollem und dauer­haftem Erfolge zu verwirklichen. Auf dem Gehorsam gegen die Kirche, als die von Gott beglaubigte Hüterin und Er- klärerin der göttlichen Satzungen, beruht nach katholischer Lehre, das ivahrhaft sittliche Leben, und darin liegt hin­wiederum ein besonderer Schutz gegen die verkehrten, die sittliche Ordnung gefährdenden Zeitrichtungen der Gegen-

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zustellen ist;

d) ein selbstgeschriebener Lebenslauf. --

5. In dem Gesuche ist außerdem anzugeben, M welchen zwei fremden Sprachen (von Französisch, Englisch, La­teinisch und Griechisch) der sich Meldende geprüft sem will.

6. Ist bereits früher ein Gesuch um Zulassung zm: Prüfung eingereicht worden, so bleibt dem erneuten Gesuche nur ein Unbescholtenheilszeuguis berzulegen.

lieber die Anforderungen, welche an dre zu Prüfenden gestellt werden, giebt die Prüfungs-Ordnung (Anl. 2 zur Wehr-Ordnung vom 22. November 1888 Reg.-Blatt Nr. 27 von 1894 -) Ausschluß. .

Bezüglich des Prufungstermins sowie des Lokals, in welchem die Prüfung stattfindet,, erfolgt eventuell weitere Bekanntmachung; auf spezielle Ladung kann nicht gerechnet werden.

Darmstadt, den 20. Juni 1901.

Großherzogliche Prüfungs-Kommission für einjährig Freiwillige. Der Vorsitzende:

Wick, Regierungsrat.______________

Parität.

Man schreibt uns aus Kreisen der evangelischen Geist­lichkeit :

Wer deii Verhandlungen des preußischen Landtages zu folgen pflegt, wird je und je bd_ dein Kultusetat aus den Reihen der Zentrumspartei große Klagen über Im­parität gehört haben, die in der dieser Partei dienstbaren Presse über Gebühr noch weiter fortgesetzt werden. Dre hohen Staatsstellen sind fast ausschließlich mit Angehöri­gen der evangelischen Kirche besetzt und auch die mittleren und unteren Stellen weisen meistens Inhaber evangeli­scher Konfession auf. Wenn auch auf dem Reichskanzler­posten den evangelischen Bismarck und Caprivi der katho­lische Hohenlohe gefolgt ist so gab diese Thalsache den Zentrumsleuten deshalb ebensowenig Trost weil dieser hervorragende Staatsmann nur nach der religiösen, keines­wegs aber nach der pdlitischen Seite zu ihnen gehörte, wie man auch darinnen ein besonderes Zeichen der Er­gebenheit nicht zu erkennen vermag, daß Graf Bülows Frau Italienerin und katholisch ist Alle Erklärungen von feiten 1 des Regierungstisches, daß in der Auswahl der Beamten nur die Tüchtigkeit, nicht aber die Konfession maßgebend sei, daß man die Rückständigkeit der Katholiken nur dem Umstande zuschreiben könne, daß die Angehörigen der rö­mischen Kirche einen geringeren Prozentsatz in der höheren Bildung ausmachen, halten bei den Zentrumsleuten nicht Stich. Es muß Stimmung im Lande gemacht werden, daß man dann, zur heimatlichen Scholle zurückgekehrt oder auch auf den Katholikentagen, in deren Verhandlungen derkatholische Trumpft ausgespielt wird, von der ge­übten Thätigkeit berichten, und aufs neue, weil in einer schweren Leidenszeit" stehend, zum Festhalten an der von Christus selbst eingesetzten Papstkirche ermahnen kann.

Wir wissen, daß dies eitel Trug und Täuschung ist. Wir sehen vielmehr, daß man nach der Seite der katho­lischen Kirche weit mehr Bücklinge, als nötig macht, was die evangelischen Unterthanen viel eher und auch mit innerer Berechtigung zu Klagen über Imparität ver­anlassen könnte. Doch hört man davon kaum ein Wort. Als neulich der Kaiser seinen ältesten Sohn, den deutschen Kronprinzen aus dem evangelischen Hohenzollern- hause, in die akademischen Kreise in Bonn einflihrte, las man wohl, daß zu dieser Feier der katholische Erz­bischof von Köln, nicht aber der evangelische Ge­neral sup e rin te n d e n t von Koblenz, eingeladen war; oder sollten die Zeitungen bei Aufzählung der Gäste diesen Namen vergessen haben?

Was uns heute eine wohl berechtigte Klage über preu­ßische Imparität ausstoßen läßt, das ist ein neuer Erlaß des evangelischen Kultusministers Dr. Studt. Exzellenz Studt hat zu denneuen Lehrplänen und Lehraufgaben für die höheren Schulen in Preußen" Erläuterungen ge­schrieben. Mit diesen will er dem Unterricht in den ein­zelnen Disziplinen eine bestimmte Richtung, einen mehr einheitlichen Inhalt und ein festes Ziel setzen. Uns inter­essiert zunächst, was der Minister in seinenErläuter­ungen" über den Religionsunterricht schreibt. Das Ziel des evangelischen Religionsunterrichts soll sein:

Die Schüler durch Erziehung in Gottes Wort zu charaktervollen, christlichen Persönlichkeiten heranzubilden, die sich befähigt erweisen, dereinst durch Bekenntnis und Wandel, und namentlich auch durch; Beteiligung am kirch^-

der Artikel genannt haben. Sie bezeichneten hierfür stet- den in Lemberg lebenden Schriftsteller Dr. Rakowski, der selbst früher Redakteur derPraca" war. Dr. Rakowski erhielt nach seiner Ausweisung durch hohe Protektion die Stellung eines Sekretärs des LandeSausschuffeS für Galizien. Seinehohe Protektion" scheint ihn nunmehr vorzuschieben, wenn es gilt, gegen Deutschland herzuziehen. Das wirft ein eigenartiges Licht auf die Intimität des Dreibundes!

Sitzung der Stadtverordneten.

Gießen am 18. Juli 1901.

Anwesend: Bürgermeister Mecum, die Beigeordneten Georgi und Grüne berg die Stadtverordneten Emmeltus, Euler, Faber, Flett, Dr. Fuhr, Dr. Gaffky, Hanau, Heichelheim, Helfrich, Heyligeu- staedt, Huhn, Leib, Löber, Orbig, Dr. Schäfer, Schiele und Schmall.

Entschuldigt: Beigeordneter Wolff, die Stadtverord- neten Brück, Grünewald, Dr. Gutfleisch, Haubach, Jughardt, Keller, Kirch, Krumm, LooS, Petri, und Wallenfels.

Bürgermeister Mecum nahm vor Eintritt in die Ver­handlungen Veranlassung, gegen die vielfach verbreitete An­nahme, daß in Hessen, bezw. in Gießen die Steuern höher seien als in Preußen, Stellung zu nehmen. (Heber diese Angelegenheit werden wir in nächster Nummer eingehend be­richten. Red.)

liche Darlegung des Bürgermeisters finden die Leser an anderer Stelle.

Hierauf wurden der Versammlung diejenigen Patagraphen der Satzung der Spar- und Leihkasse Gießen vor­gelegt, bezüglich deren die Stadtgemeinde die Haftpflicht übernimmt. Es wurde nach kurzer Debatte dem aus Heber- nähme der Haftung lautenden Anträge stattgegeben.

Dem Oekonomen Heinrich Noll VII. soll gestattet werden, am Krofdorfer Weg eine Scheuer zu erbauen, sofern er sich dazu versteht, die Scheuer nach Ablauf von 20 Jahren aus Verlangen der Stadt wieder zu entfernen.

Das Gesuch der Eisenbahn-BetriebSinspektion Gießen um Erlaubnis zur Errichtung eines im unteren Stock in Massivbau, im oberen Stock in Holzsachwerk auszusührenden Stellwerksgebäudes wird befürwortet, deSgl. das Gesuch der Spar- und Leihkaffe um DiSpenS von den Vorschriften des § 19 des Ortsbaustatuts, sowie des Bauunternehmers H. Winn, der die Obergeschoffe eines Neubaues in der Hofmannstraße in Holzfachwerk auszuführen beabsichtigt.

Dem Wasenmeister Joh. Bender soll gestattet werden, anstelle eines eisernen HofthoreS ein hölzernes vor seiner in der Wolkengasse gelegenen Hofraite anzubringen.

Bankier C. Dietz beabsichtigt, vor seinem Hause an der Johannesftraße Zementplattenbelag herzustellen; das Gesuch wird genehmigt.

Das Gesuch des Männerturnvereins um Erlaubnis zur Benutzung des Platzes hinter der Turnhalle des Real­gymnasiums zu Sprungübungen wird genehmigt.

Die Verlegung der unterirdischen Telegraphen­leitung vom Postamt I bis zur Unterführungssäule II bei Kleinlinden wird nicht beanstandet.

Dem mit Leitung der Kanalisationsarbeiten be­trauten Regierungsbaumeister Schmick soll als Bureauraum der für 300 Mk. jährliche Pacht gemietete Laden im Aber- mannschen Hause in der Schulstraße überlaffen werden. Für die Beschaffung des MobilarS werden 450 Mk. bewilligt. Stadtverordneter Schmall bittet um Erklärung über den Beginn der Kanalisationsarbeiten. Bürgermeister Mecum teilt mit, daß beim Großh. Kreisamt unterm 9. April Genehmigung der Pläne beantragt, auch Erinnerung an das Ministerium ergangen sei. Vor 14 Tagen seien die Pläne nach Darmstadt gegangen; er habe inzwischen Herrn Finanzminister Gnauth gebeten, für rasche Erledigung mit Sorge zu tragen und glaubte, daß dadurch die Sache in guter Hand sich befinde.

Für die Herstellung eines Stichkanals am Unter» mühlwehr zur Spülung des Schlachthaus-EutwäfferungS- kanalS werden 600 Mk. bewilligt.

Die hierauf zur Kenntnis der Versammlung gebrachte Beschwerde der Gießener Glasermeister gegen die Art der Vergebung der Glaserarbeiten seitens des Stadtbauamts besagt, daß Verglasungen oft von Schreinern, sogar von Spenglern ausgeführt, die Bleiverglasungen am neuen Fried- Hofe sowie am alten Rathause von auswärtigen Firmen her- gestellt wurden, wodurch den hiesigen Glasern ein guter Teil ihres Verdienstes entzogen würde. Das Stadtbauamt be« richtet hierzu, daß es sich bett, der von Schreinern usw. ausgeführten Verglasungen nur um geringfügige Arbeiten gehandelt habe, die der Dringlichkeit halber gleich mit vergeben wurden. Betr. der Bleiverglasungen am Friedhöfe handle eS sich um Arbeiten, die als Spezialartikel hier nicht geliefert würden, und die Arbeiten am alten Rathause seien von dem bauleitenden Architekten Hoffmann in Herborn vergeben worden. Stadtverordneter Huhn spricht sich für Berücksichtigung der hiesigen Meister bei künftiger Vergebung von Arbeiten aus, desgleichen Stadtverordneter Löber, der vorschlägt, vor Vergebung besonderer Arbeiten bei hiesigen Meistern anzufragen, ob sie dieselben ausführen können. Nach Er­kundigung des Bürgermeisters sind Kunst- und Bleioerglaf- ungen nicht immer in befriedigender Weise geliefert worden. Die Versammlung beschließt aus Antrag der Baudeputation Abweisung der Beschwerde.

Auf eine Anfrage des Stadtverordneten Hanau betr. das Fahren der Gießfäffer und Kehrmaschinen, bezw. Vergebung der bezeichneten Arbeiten teilt Bürgermeister Mecum mit, daß diesbezügliche Vorlage in einer der nächsten Sitzungen er­folgen werde. Zur Sache selbst, in der auch die Stadtver« ordneten Löber und Heyligenstaedt das Wort ergriffen, wurde rnitgeteilt, daß das Fahren der Kehrmaschinen der Kürze der Zeit wegen provisorisch aus der Hand vergeben wurde, und zwar mit Zustimmung der Baudeputation.

Zur Vermietung der von der Stadt gekauften Güngerich- schen Hofraite aus dem Seltersberg (Gesamtertrag 1430 Mk.), wird Genehmigung erteilt, die Kosten für Wiederher- ftellungSarbeiten in demselben Hause (2130 Mk.) bewilligt.

Zur Beschaffung von Caffeler Wandtafeln für die höhere Mädchenschule werden 582 Mk. bewilligt.