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20.7.1901 Erstes Blatt
 
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Das Gesuch des W. Weisel um Konzession zum Wirt» schaftSbetrieb im Hause Brandgoffe 7, wird befürwortet.

6. Sitzung Hroßh. Kaudetsllammer Hießen für die Kreise Hießen, Alsfeld und Lauterbach.

(Pcotokollauszug.)

Gießen, 16. Juli 1901.

Anwesend sind die Herren Kommerzienrat Koch^ Grüne­wald, Jhring, Nowack, Rinn, Röhr, Schmal!, Steinecke und Zurbuch.

1. Geschäftsbericht. Auf eine Anfrage über den Stand des Bahnprojektes Alsfeld-Hersfeld hat das Ministerium der Finanzen der Kammer mitgeterlt, daß keine Aussicht auf Verwirklichung dieser Linie besteht. Ta- hegen sei die Möglichkeit des Zustandekommens einer Klein- bahn von Alsfeld nach Nieder-Aula zum Anschlüsse an die von Preußen geplante Linie Treysa-Hersfeld ge­geben. Es hat sich in Alsfeld ein Komitee gebildet, welches mit einer Bau- und Betriebsgesellschaft behufs Uebernahme der Finanzierung des Baues und des Betriebs obengenann­ter Strecke in Verbindung getreten ist. Die Kammer ist nach wie vor der Ansicht, daß es im Interesse der Preußisch-Hessi­schen Betriebsgemcinschaft liegen würde, diese Aufgabe zu lösen, zumal es sich um eine Wegkürzung von ca. 40 Km. handelt.

Auf eine Miteilung an das hiesige Kaiser!. Postamt, daß die Zulassung des Sprechverkehrs zwischen Gießen einer­seits und Hamburg und Leipzig andererseits von weiteren hiesigen Kreisen gewünscht werde, wurde die Kammer von dem genannten Postamt benachrichtigt, daß desselbe die Zulassung des fraglichen Sprechverkehrs bei der Kaiser!. Oberpostdirektion in Darmstadt befürwortet habe.

Die hiesige Eisenbahn-Verkehrsinspektion wurde von der Kammer darüber verständigt, daß über die übliche Entladung der Waggons in der Naha der Margarethen­hütte wegen der dahin führenden mangelhaften Fahr­wege aus Kreisen der Handelswelt Klagen laut würden. Tie genannte Behörde hat der Kammer darauf mitgeteilt, daß nad)1 der bis zum Beginn des Herbstverkehrs erfolgen­den Beendigung der zurzeit südlich des Güterschuppens im Gang befindlichen Umbauten die Geleise in der Nahe der Margarethenhütte nicht mehr für den Freiladeverkehr be­nutzt werden. Tie König!. Eisenbahn-Direktion Frankfurt am Main hat der Kammer auf ein Gesuch um Fortsetzung der vom Personenbahnhof zu den Geleisen geplanten Unter­führung bis zum Güterschuppen den Bescheid gegeben, daß die fragliche Fortsetzung der Unterführung nur in dem Falle geschehen könne, daß die in Betracht kommenden In­teressenten die Stadt und die Kleinbahn zu den Kosten der Verlängerung der Unterführung im Betrage von ca. 50 000 Mk. einen erheblichen Beitrag leisten. Wegen dieser bedeutenden Kosten empfehle sich! die Errichtung eines weit billigeren eisernen Steges, welchie aber ebenfalls von ent­sprechenden Beiträgen der Interessenten abhänge.

Ein Gesuche der Kammer um Errichtung einer Halte­stelle im Norden Gießens hat die Königl. Eisenbahndirektion Frankfurt a. M. dahin beantwortet, daß sie zunächst in eine technische Veranschlagung der Anlagekosten für den fraglichen Personenhaltepunkt eintreten werde, damit die Stadtverwaltung Gießen die Tragweite ihrer finanziellen Verpflichtungen übersehen könne. Außer den Kosten der Anlage müsse aber die Stadt auch einen nicht unerheblichen Zuschuß zu den für die Eisenbahn-Verwaltung durch die einzurichtende Haltestelle entstehenden ungedeckten Mehrauf­wendungen in Aussicht nehmen.

Die Königl. Eifenbahndirektion Frankfurt a. M. hat die Kammer um eine Aeußerung über einen Antrag ersucht, Tuffsteine und Traß unter die Güter des Rohstofftarifs aufzunehmen. Die Kammer sprach sich gegen den Antrag aus mit Rücksicht darauf, daß Traß im Falle der Versetzung in den Rohstofftarif dem nicht unter diesen fallenden Cement eine sehr gefährliche Konkurrenz bereiten und so die zurzeit schon ungünstige Lage der auch im Kammer- bezirk vertretenen Cementindustrie noch verschlimmern würde.

2. Auf eine von der Handelskammer Mainz auf An­regung der hiesigen Kammer erneutes an das Ministerium gerichtetes Ersuchen, den Hessischen Handelskammern den Zolltarifentwurf noch vor seiner Abgabe an den Reichstag zur Begutachtung vorzulegen, erteilte das Großh. Mini­sterium der Bescheid, daß es zurzeit außer stände sei, sich darüber zu äußern, ob und inwieweit dem gestellten Antrag entsprochen werden könne. Da der Zolltarifentwurf für den Handel von der größten Bedeutung ist und bisher Ver­treter des Handels nur in ganz unzureichendem Maße über den Entwurf gehört worden sind, so beschließt die Kammer, dagegen Protest einzulegen, daß ihr keine Gelegenheit zu gutachtlicher Aeußerung über den Entwurf gegeben werde.

3. Das Ministerium des Innern hat der Kammer den Entwurf einer Verordnung über den Kleinhandel mit Flasch elnbier zur Begutachtung zugestellt. Der Entwurf schreibt eine den Sollinhalt bei Füllung bis zum Rande des Halses bezeichnende Angabe vor, welche vom 1. April 1905 an nur noch in Vierteln, Achteln oder Zehnteln des Liters ausgedrückt sein darf. Die Angabe mittels eines der Flasche aufgeklebten Zettels soll gestattet sein. Der Raumgehalt darf bei Flaschen mit einem Soll­inhalt von mehr als einem halben Liter höchstens um 0,03 Liter, bei allen anderen Flaschen höchstens um 0,02 Liter hinter dem Sollinhalt zurückbleiben. Die Kammer ist der Ansicht, daß dieser Entwurf die Flaschenbierhändler ZU fortgesetzten zeitraubenden Vermessungen des Inhalts der Flaschen nötigen würde, nicht nur dann, wenn sie den Inhalt mit einem sich immer wieder von der Flasche lösenden Zettel angeben, sondern auch wenn der Inhalt dauernd durch Schnitt, Schilift, Brand, Aetzung usw. be­zeichnet wird, weil die Flaschenbierhändler großenteils ihre von ihnen selbst markierten Flaschen nicht wieder zurück­bekommen, sondern dafür andere, deren richtige Martterung ihnen niemand garantiert, sodaß sie genötigt sind, deren Richtigkeit immer von Neuem wieder zu prüfen. Zugleich werde dem unlauteren Wettbewerb im Flaschenbier­handel durch den vorliegenden Entwurf kaum gesteuert wer­den. Dieser Zweck werde noch am ehesten erreicht, wenn im ganzen deutschen Reich nur einige wenige Flaschen- größen, die ein besttrnrnkes Maß haben müßten, zum Ver­kauf für Bier zugelassen würden, zu deren Einführung «allerdings eine Frist von mindestens fünf Jahren gegeben werden müßte. Die Kammer beschließt, in diesem Sinne ein Gutachten gegen den vorliegenden Entwurf zu erstellen.

4. Nach einer Bestimmung des Tarifs fürVerwäg- n n g e n auf der Bahn haben diejenigen, welche alle von ihnen auf einer Station zum Versano gelangenden oder «lle auf einer .Station für sie ankommenden Wagen­ladungssendungen auf der Geleiswage verwiegen lassen, Für jede Wagenladung nur 50 Pf. zu bezahlen. Diese Be­stimmung kann solche Firmen, welche zweierlei Geschäfts­

arten betreiben, und nun die der einen angehörigen Ar­tikel auf der Bahn vorwiegen lassen können, sehr benach­teiligen. Die Kammer will deshalb einen Antrag der Handelskammer Stock p i. P. auf Aenderung dieser Bestimm- ung unterstützen.

5. Die Königl. Eisenbahndirektion Altona hat alle Kammern, welche an der Annahme der Zigarrenkistchen­bretter in das Verzeichnis der in gedeckt gebauten Wagen zu befördernden Güter interessiert sind, um eine gutachtliche Aeußerung über die in Rede stehende Aufnahme ersucht. Die Zigarrenkistchenbretter wurden bisher in gedeckt ge­bauten Wagen befördert, ohne den zehnprozentigen Fracht­zuschlag tragen zu müssen, welcher für die nicht im obigen Verzeichnis stehenden Güter vorgeschrieben ist. Neuerdings wurde dieser Frachtzuschlag den Vorschriften gemäß auf mehreren Stationen erhoben. Die Aufnahme der Zigarren­kistchenbretter in das fragliche Verzeichnis hätte den Wert, die Bretter von diesem zehnprozentigen Frachtzuschlag zu befreien. Mit Rücksicht auf die Zigarreninduftrie, welche sich zur Zeit in keiner günstigen Lage befindet und von der durch den zehnprozentigeii Frachtzuschlag erfolgendes Verteuerung der so wie so schon mit hohen Preisen be­zahlten Bretter geschädigt würde, beschließt die Kammer, die Aufnahme der Zigarrenkistchenbretter in das Verzeich­nis der gedeckt zu befördernden Güter zu befürworten.

6. Der Bezirksverein Hessen und Nassau im deutschen Fleischerverba n de hat die Kammer ersucht, seine Bestrebungen auf Erhebung der Freiheit des Handels auf den Schlachtviehhöfen zu unterstützen. Die Kammer hält dafür, daß der Handel nach Lebendgewicht, welchen der Bund der Landwirte gesetzlich geboten wissen will, zwar für die Landwirte-vorteilhaft sei, aber zum Betrug (Vollfütterung der Tiere unmittelbar vor dem Verkauf) geradezu anreize und deshalb weniger reell sei als der Handel nach Schlachtgewicht. Die Kammer will deshalb dem Fleischerverband ihre Zustimmung zu seinen Bestreb­ungen ausdrücken.

7. Der Verein der Berliner B u t te r ka u fl eu t e hat die Kammer im Interesse der Versetzung des Artikels Käse in den Spezialtarif für bestimmte Eilgüter um fta= tistische Angaben über den im Kammerbezirk mit der Bahn ankommenden und abgehenden Käse ersucht. Da die Eisenbahnverkehrsstatistik, soweit sie den Kammerbezirk betrifft, den Artikel Käse zurzeit zusammen mit anderen Artikeln aufführt, so ist der Kammer die Lieferung der fragt. Statisttk unmöglich. Die Kammer teilt dies dem Verein mit, und verweist ihn zugleich zur Feststellung der Käsemenge, die im Kammerbezirk produziert wird, an den landwirtschaftlichen Provinzialverein Oberhessen.

8. Die Untersuchung über die Berechtigung der neuer­dings über den mangelhaften Anschluß der Bieber- thalbahn an die Linie W e tz l a r L o l l a r in der Richt­ung nach Westen geführten Klagen übernimmt mit Zu­stimmung der Kammer Herr Kommerzienrat Koch.

9. Einläufe. Unter den Einläufen befinden sich Mitteilungen betr. die Absatzverhältnisse für deutsche Jn- dustirieerzeugnisse auf Malta, Absatz von Maschinen nach Japan, Branntweinindustrie in Angola und Maschinen­ausfuhr dorthin, die Auskunftserteilung über rumänische Handelsfirmen, Stempelsteuer in Rußland, Verfahren bei Zollbeschwerden in Rußland, ferner ein Verzeichnis der Firmen in Kiautschou. Interessenten wird hierüber auf dem Bureau der Kammer Näheres mitgeteilt.

Aus Stadt und Land.

(Der Abdruck der unter dieser Rubrik befindlichen Original" Nachrichten ist nur unter genauer Quellenangabe:Gieß. Anz." gestattet.)

** Reklamationen wegen Fahrgelderstatt­ung für ganz oder teilweise unbenutzt gebliebene Fahr­karten sind seit dem 1. Juli bet derjenigen Verwaltung ein­zureichen, welche den ganz oder teilweise unbenutzt geblie­benen Fahrtausweis verkauft hat.

** Reiselegitimationen. Alle diejenigen, welche namentlich außer deutsche Staaten besuchen, mögen hierdurch daran erinnert sein, sich auf jeden Fall mit einer Reiselegitimation zu versehen. Mancherlei Zwischenfälle können den Besitz einer Legitimation sehr nützlich machen. Es empfiehlt sich daher, Vorsorge zu treffen. Auch sei darauf aufmerksam gemacht, daß nach der vom Reichs­kanzler auf Grund des Postgesetzes erlassenen Postordnung Militärpapiere als Ausweise nichst zugelassen sind.

**UeberVerzugszinsen. Eine wichtige Neuerung des Bürgerlichen Gesetzbuches gegenüber dem alten Rechte ist die H e r a b s e tz u u g des Zinssatzes auf 4 Prozent, sofern nicht durch Gesetz, z. B. bei Handelsgeschäften (§ 352 des Handelsgesetzbuchs) ein anderer Zinssatz bestimmt ist. Auch die Verzugszinsen sind auf 4 Prozent herabgesetzt (§ 288), während früher durchgängig höhere Zinsen (5 und 6 Proz.) gesetzlich waren. Infolgedessen entstand bald die Frage, ob bei Schuldverhältnissen, die vor dem 1. Januar 1900 begründet waren, auch nach dem 1. Januar 1900 noch der alte Zinssatz oder der neue von 4 Prozent gütig sei. Diese Frage hat das Reichsgericht nunmehr bezüglich der Ver­zugszinsen dahin entschieden, daß vom 1. Januar 1900 ab stets der neue Zinsfuß von 4 Prozent zur Anwendung zu kommen hat. In den Entscheidungsgründen ist gesagt: Bezüglich des Anspruchs auf Verzugszinsen kommt in Betracht, daß der Verzug nicht ein einmaliges Ereignis, sondern eine Thatsache von Dauer ist und daß daher die jeweilige Gesetzgebung entscheidend sein muß, soweit Folgen des Verzuges in Frage stehen, welche, wie die Verzugs­zinsen, von der Fortdauer der Verzugsthatsachen in der Weise beeinflußt werden, daß die Leistungsverpflichtung mit jeder neuen Zeiteinheit von neuem entsteht. Es konnten demnach vom 1. Januar 1900 an nur 4 Prozent Verzugs­zinsen zugebilligt werden.

Mainz, 18. Juli. Morgen sind es 25 Jahre, daß die Simultan schule ins Leben gerufen wurde; seitdem ist, wie dieFrkf. Ztg." schreibt, die Mainzer Volksschule allen fortschrittlichen Errungenschaften offen gewesen. Drei Millionen Mark wurden in den 25 Jahren für Schul­neubauten verausgabt, 107 Lehrer und 71 Lehrerinnen unterrichteten 3948 Schüler und 4030 Schülerinnen in 157 Klassen. Fortbildungsschiulen, Hilfs klassen für Schwach­begabte, Ferienkolonien, Heilkurse für Sprachgebrechen sind eingerichtet worden; Kinderhorte, Jugendspiele, Volksbäder und Volksschulbibliothekcn mangeln nicht; Handfertigkeits- unterrichst für die Knaben, Kochunterricht für die Mädchen ist obligatorisch Von den Herren, die vor 25 Jahren in den städtischen Schulvorstand berufen wurden, amtiert nur noch einer: Dr. Rautert. Freimütig ist er immer eingetreten für alle berechtigten Bestrebungen zum Besten der Lernen­den und Lehrenden. Unbeirrt von Feindseligkeiten, stets selbstlos, auf Gerechtigkeit und Wahrheit bedacht.

Vermischtes.

* Kiel, 17. Juli. Die Oberpostdirektion hat die Be­lohnung für die Ergreifung des nach der Unterschlag un g von 17 600 Mk. geflüchteten Husumer Postdirektors F l e m m i n g von 800 auf 1500 Mark »erhöht. Sie nimmt an, daß der Postdirektor, der Tischlerarbeiten geschickt aus­führte, als Schreinergeselle in einer Werkstatt arbeitet.

* Zum Eisenbahnunglück des Zirkus Bar- num und Bailay. Bekanntlich ereignete sich vor etwa zwei Woch en bei Kattowitz in Prcußisch-Schlesien ein Eisen - bahnunfall, bei welchem ein Teil des Extrazuges des Zirkus Barnum und Bailay zertrümmert und drei Angestellte ge­tötet oder verletzt wurden. Nunmehr hat die Bahnunter­nehmung die Entschädigungsfrage gelöst. Für das getötete und beschädigte Pferdematerial hat die Bahnverlvaltung dem Zirkusunternehmen 60 000 Mk. bereits bezahlt. Für die vier zertrümmerten Barnumwagen forderten die Unter­nehmer Ersatzwagen, die ihnen auch in kürzester Zeit ge­liefert werden. Der Wert dieser Wagen beläuft sich auf etwa 50000 Mk., sodaß die Gesamtsumme des von der Bahn dem Zirkus ersetzten Schadens sich auf rund 110000 Mk. beziffern dürfte. Nebenher laufen natürlich die Forder­ungen der durch den Unfall verletzten Angestellten oder der Hinterbliebenen der getöteten Personen. Soweit also das Barnumsche Zirkus-Unternehmen selbst in Frage kommt, ist dieses nunmehr voll entschädigt.

* Z a b r z e (i. Oberschlesien), 18. Juli. .Heute Vormittag sind in der Konkordiagrube durch einen zu früh losgehenden Sprengschuß 5 Arbeiter verunglückt. Einer derselben wurde getötet, zwei sind schwer verletzt.

Leipzig, 18. Juli. ImStreitholz" fand man einen älteren Herrn bewußtlos auf. Als der Mann wieder zu sich gekommen war, stellte sich heraus, daß er sich wegen seiner Verluste an der Leipziger Bank hatte er­tränken wollen. Vorher aber versuchte er durch Leerung einer Kognakflasche sich Mut anzutrinken zu dem schweren Werke, worauf ihn der Schlaf übermannt hatte. Da nun in den Waldungen sich immer arbeitsscheues Gesinde! umhertreibt, hatte sich einLeichenfledderer" au den Schlafenden herangemacht und dessen goldene Uhr im Werte von 600 Mk., sowie das Portemonnaie mit 70 Mk. und eine Ledertasche gestohlen. Auch das noch!

* Würzburg, 18. Juli. Der Mediziner August Hauck von Neustadt a. H. hatte am Freitag vor vierzehn Tagen eine Säbelmensur und wurde von seinem Gegner, einem Verkehrsgast einer hiesigen Korporation, Übel zuge­richtet. Hauck ist in der Heilanstalt, die er alsbald auf­suchte, an Wundstarrkrampf verschieden.

* Augsburg, 18. Juli. In Schongau wurde der Stadtkämmerer und Sparkassenverwalter Wolfer wegen Ver­untreuung von etwa 20000 Mk. verhaftet.

* Vor rund drei Decennieu heiratete der be­rühmte amerikanische Tragöde Edwin Booth. Er gab am Tage der Eheschließung seiner Braut ein ungemein originelle- Hochzeitsgeschenk. In einer wundervoll gearbeiteten, mit Perlmutter und Elfenbein ausgelegten Schatulle von Palisanderholz waren nämlich sämtliche Liebesbriefe, die er im Laufe der Jahre von seinen Verehrerinnen er­halten hatte, untergebracht. Und welches war ihre Zahl? Genau gezahlt: 3796. Und seine Frau soll nicht einmal einen Anflug van Eifersucht gezeigt haben!

UniorrsiMs Nachrichten.

AuS Marburg wird geschrieben: Sicherem Vernehmen nach wurde Dr. Ernst Elster in Leipzig als Professor für neuere deutsche Sprache und Litteratur an Stelle des Pros. Joseph hierher berufen. Ernst Haeckel veröffentlicht in derJen. Ztg." folgende Erkürung:Vor Kurzem lief durch mehrere Zeitungm die mich über­raschende Mitteilung, daß ich im nächsten Herbst nach London reifen würde, um dort eine Reihe von wissenschaftlichen Vorträgen zu halten. Diese Nachricht ist vollständig erfunden; ich erhielt j-doch infolge der» selben mehrfache Aufforderungen zu Vorträgen auch aus Berlin und auS anderen Städten. Dadurch sebe ich mich zu der Erklärung ge« nötigt, daß ich überhaupt keine öffentlichen Vorträge mehr halten werde, sowohl aus Rücksicht auf meine Gesundheit und mein vor­gerücktes Alter, als auf die dringenden, mir noch obliegenden Arbeiten. Auch werde ich deshalb keine wissenschaftlichen Kongreße mehr besuchen. Aus denselben Gründen bin ich zu meinem Bedauern außer Stande, olle die Briefe zu beantworten und alle die Drucksachen zu lesen, welche besonders seit den letzen beiden Jahren in übermäßiger, stetig wachsender Zabl an mich gelanoen."

Grrichtsftmi.

G. Gießen«, 17. Juli. (Gewsrbegericht). Die Erdarbeiter Jo­hannes Ulm II. aus Mendorf a. d. Lahn, Georg Freund und Georg Schmandt aus Steinberg haben gegen den Schachtmeister Anton Scholz von hier Klage auf Entschädigung wegen unbefugter kündigungsloser Ent­lastung erhoben. Die Verhandlung ergießt, daß der eigentliche Unter­nehmer ein Herr Heide in Wiesbaden ist und daß der Schachtmeifier Scholz nur in deffen Auftrag handelte. Die Kläger wollen deshalb neue Klage gegen Heide erheben. Der Knecht Wilhelm Krätzer zu Gießen verlangt von dem Wirt Otto Luft zu Gießen die Herausgabe der ihm übergebenen Zeugnisse und die Ausstellung eines Zeugnisses über seine Thättgkeit bei Lust. Zur Aufklärung des Sachverhaltes wurde ein neuer Termin anberaumt.

Handel und Uerkehr. Volkswirtschaft.

Kasseler Trebergesellschaft. Der Reichskanzler hat nun­mehr den Beschluß des Börsenvorstandes zu Berlin, die Aktten der Ge­sellschaft stanko Zinsen zu berechnen, bestätigt. Diese Ausnahme tritt am zweiten Werktage nach dem Erscheinen der Genehmigung, die vom 16. Juli datiert ist, in Kraft. Die Konkuröverwaltung der Aktiengesellschaft giebt im Unverständnis mit der Konkurs Verwaltung der Leipziger Bank bekannt, daß die vorläufige Weiterführung der Betriebe der Trebergesell- schast nunmehr beschloffen ist. . . . ,

Dortmund, 18. Der Fabrikant Otto, Mstglied des Aufsichts­rates der Aktiengesellschaft für Trebertrocknung, hat heute nachmittag Konkurs angemeldet.

Märkte.

W. Friedberg, 17. Juli. Der heute hier abgehaltene Ferkel, markt nahm einen sehr animierten Verlauf. Angebot und Nachfrage hielten sich vollständig das Gleichgewicht. Daher kam es, daß die Preise gute waren und der Martt rasch geräumt wurde. Im Anfang des Marktes mochte wohl mancher Verkäufer mit bänglichem Gefühl dastehen, denn der Auftrieb war ungemein stark. Aber bald füllte sich die als Marktplatz benutzte breite Kaiserstraße mit Käufern, und das Geschäft setzte mit Anbeginn sehr lebhaft ein. Das Paar prima Ferkel wurde mit 50 bis 60 Mk. bezahlt; die zweite Qualität mit 40 bis 45 Mk. und die geringste mit 30 Mk. Auch nach Einlegschweinen, hier Sprenger genannt, war gute Nachfrage. Das Stück wurde bei gewünschter Größe und Raffe mit 60 Mk. bezahlt.

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