Staatssekretär Tr. Nieberding erklärt, wenn das ^Gesetz den Tlibdruck von Zeitungsartikeln gestattete, setzte es dabei natürlich ein loyales Benehmen voraus. Liegt ein dolus vor und wird der Sinn entstellt, so ist das natürlich strafbar.
Abg. Spahn (Zentr.) spricht sich für die Kommissionsfassung aus.
Abg. Dr. Müller-Sagan (freis. Vp.) meint, uni Scherereien zu vermeiden, müsse bei Aufsätzen wissenschaftlichen und belletristischen Inhalts überall der Rechtsvor- veyalt vorgedruckt sein.
Nach einigen Bemerkungen des Abg. Sattler wird § 18 in der Kommissionsfassung angenommen. § 19 erklärt die Vervielfältigung und den Abdruck von Schriftwerken für zulässig in anderen selbständigen litterarischen oder wissenschaftlichen Arbeiten und in Sammelwerken für. den Kirchen- und Schulgebrauch.
Abg. Wellstein (Zentr.) beantragt, den Abdruck für zulässig zu erklären, wenn eine Anzahl Gedichte, nachdem sie erschienen sind, in eine Sammlung ausgenommen werden, die zur Benutzung bei Gesangsvorträgen bestimmt ist.
Abg. Dr. Hasse (nl.) beantragt, hinter dem Wort „Unterrichtsgebrauch" einzuschalten: ,,oder zum eigentümlichen litterarischen Zweck".
Abg. Dr. Müller-Meiningen (fr). Vp.) bekämpft den Antrag Hasse, der diejenigen Herausgeber schützen wolle, die die besten Gedichte aus den Werken herausnehmen und daraus Chrestomatien, Kommersbücher usw. zusammensetzen. Eine derartig gewerbsmäßige Räuberei können wir nicht unterstützen.
Nach Bemerkungen des Abg. Fischer (nl.) und des Staatssekretärs Nieberding werden die Anträge der Abgg. Wellstein und Hasse abgelehnt und der Paragraph in der Kommissionsfassung angenommen.
Staatssekretär N i e b e r d i n g: Bei der vorbereitenden Arbeit für die Vorlage haben sich in den Konferenzen wohl Verleger für die Anthologienfreiheit ausgesprochen, aber nicht ein einziger Dichter. Es giebt eine große Anzahl von Büchern, die keineswegs auf loyaler Grundlage zu stände gekommen sind, sondern sich als reine Kompilationen darstellen, blos darauf berechnet, ein Geschäft zu machen. Diese nichtberechtigten und für das Kulturbedürfnis nicht notwendigen Anthologien soll man nicht fördern wollen.
Abg. Haußmann -Böblingen (Deutsche Vp.): Die Anhänger des Kommissionsantrages meinen, die Lyriker würden geschädigt. Was nützt es ihnen, wenn Anthologien nicht mehr wie bisher herausgegeben werden können? Sie meinen, sie würden dann mehr gelesen werden, wenn ihre „Rosinen" nicht in Anthologien ausgenommen wären. Da täuschen sich die Herren aber ganz gewaltig! Wieviel Gedichte sind z. B. von Geibel in Anthologien verbreitet worden! Das hat diesen Dichter geradezu popularisiert und war für den Absatz seiner Werke selbst günstig.
Abg. Spahn (Zentr.) tritt für die Kommissionsfassung ein.
Abg. Dr. Arendt (Rp.): Man kann der Kommission durchaus zustimmen. Der Antrag Wellstein, der nicht blos Kommersbücher für Studenten, sondern auch Lieder- und Singebücher der weitesten Kreise der Bevölkerung im Auge hat, scheint mir sehr acceptabel.
Asbgi. Beckh-Koburg (frs. Vp.): Dem Antrag Hasse gegenüber stehe ich auf dem Standpunkt der Kommission, den des Abg. Wellstein acceptiere ich ebenso wie der Vorredner.
In der Abstimmung wird der Antrag Wellstein abgelehnt, ebenso der Antrag Hasse und § 19 unverändert festgestellt. Nach § 20 ist. die Vervielfältiguna zulässig, wenn kleinere Teile einer "Dichtung oder Gedichte von geringem Umfange nach ihrem Erscheinen als Text zu einem neueren Werke der Tonkunst in Verbindung mit diesem wiedergegeben werden. Für eine Aufführung des Werkes darf die Dichtung auch allein wiedergegeben werden, sofern der Abdruck ausschließlich zum Gebrauche für die Hörer bestimmt ist. Unzulässig ist die Vervielfältigung von Dichtungen, die ihrer Gattung nach zur Komposition bestimmt sind.
Abg. Beckh-Koburg will den ersten Satz wie folgt fassen: „Zulässig ist die Vervielfältigung, wenn ein Schriftwerk oder ein Teil desselben nach seinem Erscheinen als Text zu einem neuen Werke der Tonkunst in Verbindung uiit diesem abgedruckt wird."
Der Antrag wird abgelehnt, § 20 in der Kommissionsfassung angenommen. $ 21 wird debattelos erledigt. — § 22 bestimmt: „Zulässig ist die Vervielfältigung, wenn ein erschienenes Werk der Tonkunst auf solche Scl;eiben, Platten, Walzen, Bänder, und ähnliche Bestandteile von
Instrumenten übertragen wird, die zur mechanischen, Wiedergabe von Musikstücken dienen. Diese Vorschrift findet auch auf auswechselbare Bestandteile Anwendung, sofern sie nicht für Instrumente verwendbar sind, durch die das Werk hinsichtlich der Stärke und Tauer des Tones, hinsichtlich des Zeitmaßes nach Art eines persönlichen Vortrages wiedergegeben werden kann."
Abg. Träger (frs. Vp.) beantragt, den zweiten Satz so zu fassen: „Diese Vorschrift findet auf auswechfelbare Bestandteile keine Anwendung."
Abg. Richter (frs. Vp.) beantragt, den zweiten Satz entsprechend der Regierungsvorlage zu beschränken auf die Worte: „Diese Vorschrift findet auch auf auswechselbare Bestandteile Anwendung."
Abg. Träger: Tie Sache ist die, die unvollkommenen Instrumente bleiben frei, die vortrefflichen Reproduktionen aber sollen getroffen werden. Tas würde auf dasselbe hinauskommen, als wenn eine gut aufgeführte Oper Steuer zahlen soll, die schlecht gespielte freibleibt. Ich sowohl wie mein verehrter Gegner Richter haben Angst vor der Auslegung der Juristen; wir wollen Klarheit schaffen. Sachlich aber warne ich vor dem Antrag Richter., (Heiterkeit.)
Abg. Richter: Kollege Träger hat sich auf die Berliner Konvention bezogen; aber die Teilnehmer der Konvention haben 1896 den Ausschluß der auswechselbaren Noten von der Konvention abgelehnt. Die Partei Träger- Oertel ist also im Irrtum. (Heiterkeit.) Die auswechselbaren Noten unterscheiden sicb von den festen Noten nur mechanisch; die ersteren sino nur billiger und können leichter repariert werden. Nun ist das Eigentümliche das, daß die auswechselbaren Noten gerade eine deutsche Erfindung sind, und diese soll geschädigt und die Konkurrenz mit dem Auslande erschwert werden. Auch die Phonographen werden getroffen. Die mechanischen Instrumente haben das unbestreitbare Verdienst, die Musik populär zu machen und der Klavierstümperei eine Grenze zu setzen. Ganze Häuser werden durch die Klavierseuche wertlos gemacht (Heiterkeit); man könnte beinahe auf den Gedanken einer Klaviersteuer kommen. Die Liebe zur künstlerischem; Musik wird viel eher durch jene künstlerischen Instrumenta gefördert. (Beifall.)
Abg. Dr. Arendt stimmt sowohl gegen den Antrag Träger wie gegen den Antrag Richter. An die Phonographen hat kein Mensch gedacht, der Wortlaut des Paragraphen aber giebt den Befürchtungen der Phonographen- fabrikanten, daß ihre Produkte ebenfalls unter diesen Paragraphen fallen könnten, nicht Unrecht.
Staatssekretär Tr. Nieberding: Die Phonographen fallen wohl unter den ersten Satz, aber nicht unter den zweiten Satz des Paragraphen.
Nach weiterer unwesentlicher Debatte werden die Anträge Richter und Träger abgelehnt, und die Kommissions- fassung angenommen. Hierauf vertagt das Haus die Weiterberatung auf Freitag.
Politische Tagesschau.
Von berufener Seite, nämlich von General O. S8aratter i in Venedig, ist im letzten Heft der „Deutschen Revue- ein Aufsatz Über Afrika im 20. Jahrhundert, in dem er auch manch Interessantes für unsere Kolonien in Afrika ausgesprochen hat, erschienen. In deutscher Hand kann in Zukunft einen bemerkenswerten Aufschwung die Kolonie Kamerun nehmen, die einen etwas größeren Flächeninhalt hat als das Königreich Preußen und eine Bevölkerung von 3% Millionen Einwohnern. Sie steigt vom Golf von Guinea zu dem großen Tschad-See empor, wo sie mit der Zone des englischen und mit der des französischen Einflusses zusammen- stößt. Von größerer kolonialer Bedeutung, auch für die Zukunft Afrikas, ist Deutsch-Oftafrika mit einem ungefähr anderthalbmal so großen Flächeninhalt wie ganz Deutschland und mit einer Bevölkerung von etwa 3 000 000 Einwohnern. Von den Küsten des Indischen Ozeans zieht es sich durch im ganzen fruchtbare und produktive Gebiete bis zum Südabhang der höchsten Berge in Afrika und steigt bis zur Landschaft Unjamwefi und den Ufern des Viktoria-Nyanza empor; und da im Innern die Höhe des Bodens das Klima mildert, so ist das Land in einigen Teilen auch für europäische Kolonisten gesund. Im Seengebiet hat man das große Wafferreservoir, das die Becken des Nil, des Kongo und des Sambosi speist. Das Seengebiet ist die geographische Bestimmungslinie des schwarzen Erdteils. Indem Deutsch Ostafrika sich dominierend bis zur Wafferscheide zwischen dem
Indischen und Atlantischen Ozean erstreckt, bildet eS ein sehr unbequemes Hindernis für den Marsch Englands vom Mittelländischen Meer bis zum Kap der guten Hoffnung und klemmt England zwischen dem Gebiet der Seen und dem deS freien Kongostaates ein; im Süden deS Tanganyika-Sees jedoch verbreitert sich die englische Zone durch die südlichen Länder hindurch bis zur Kap Kolonie. Während England und Frankreich den Vorteil in der Ausdehnung des Kolonialgebiets zu sehen scheinen, handelt nach der Ansicht des Generals Bara- tieri Deutschland richtiger, wenn eS das erworbene Land nun erst mit deutschem Ernst und deutscher Beharrlichkeit sich nutzbar zu machen sucht. Die weiten Kolonialgebiete Frankreichs und Großbritanniens laufen Gefahr, Koloffe mit tönernen Füßen zu werden. Sicher verlohnender und enger mit dem Mutterlande verknüpft werden immer die kleineren Kolonien sein. So werden Kamerun und Deutsch-Afrika für Deutschland dereinst von nicht geringem Nutzen sein, wenn man nicht blos aus dem Handel, sondern auch au8 den kolo- nisierbaren inneren Landesstrichen Gewinn zu ziehen verstehen wird."
Der neue Elberfelder MilitarbesremllsS'Profeh.
VI.
Elberfeld, 17. April.
In der heutigen Verhandlung bekundete Fräulein Franziska Maaßen: Ihr Bruder, der das Einjährig» Freiwilligen - Zeugnis hatte, wollte gern dienen; ihre Mutter habe aber an Baumann 800, Dr. med. Kemperdick 1500 Mark gezahlt, damit derselbe frei käme. Ihr Bruder hat nur zwei Hebungen mitgemacht. — Frau Maaßen bestreitet das mit großer Entschiedenheit. Ihre Tochter sei von ihrem zweiten Mann, mit dem sie in Scheidung lebe, beeinflußt. — Franziska Maaßen verwahrt sich gegen letztere Behauptung.
Es erscheint alsdann als Zeuge Tistriktskommissar Kammhoff: Er hatte den Auftrag, Baumann zu über- 'wachen, da dieser im Verdacht stand, sich mit Militär-Befreiung zu beschäftigen. Baumann habe gewußt, daß er überwacht werde. — Präs.: Baumann, Sie haben gesagt. Sie hätten etwa acht Wochen vor Ihrer Verhaftung von einem vornehmen Herrn erfahren, daß der Distrikts-Kommissar Kammhofs den Auftrag habe, Sie zu überwachen, da Sie im Verdacht ständen, sich mit Freimacherei zu beschäftigen. Wer war der vornehme Herr? — Baumann: Darüber verweigere ich die Auskunft. — Präs.: Ich mache Sie darauf aufmerksam, daß dies gegen Sie verwertet werden könnte. — Baumann: Ich bebau re das, ich werde aber den Herrn nun und nimmermehr nennen.
Landgerichtsrat Spieß bekundet alsdann auf Befragen des Präsidenten, Baumann habe einmal gesagt: Was meinen Sie wohl, Herr Landgerichtsrat, wer sich alles mit Militärbefreiung beschäftigt? Geistliche beider Konfessionen, Beigeordnete und Bürgermeister. — Präs.: Baumann behauptet, er habe die Sache nur vom Hörensagen erzählt. — Zeuge: Baumann hat dies mit voller Bestimmtheit erzählt. — Baumann: Ich bestreite, das mit Bestimmtheit erzählt zu haben. Ich muß noch bemerken, daß einmal der Herr Landgerichtsrat zu mir sagte: Er habe den Auftrag von dem ersten Herrn Staatsanwalt erhalten, mir zu eröffnen, wenn ich zugebe, daß ich mit Dr. Sch im - in e l und Dr. Lindemann in Verbindung gestanden habe, dann werde ich sofort entlassen. Ich bemerkte, daß ich numöglich dies sagen könne, da ich diese Herren weder jemals gesehen, noch mit ihnen in irgend welcher Verbindung gestanden habe. Ich kann doch nicht durch eine wahrheitswidrige Angabe mein Herz beschweren, und mein Gewissen besudeln. — Präs.: Baumann, auf dem Platze, auf dem Sie stehen, hat schon so mancher schwerer Verbrecher gestanden. Sie übertreffen aber alle diese bei weitem im Leugnen. — Baumann: Das ist kein Leugnen, Herr Präsident. — Präs.: Solange Sie nicht angeben, wo die Tausende hin gekommen sind, die Sie von den verschiedenen Leuten erhalten haben, halten Sie mit Jhr^m Geständnis zurück. — Baumann: Ich halte mit nichts zurück; ich kann doch nichts gestehen, was nicht der Wahrheit entspricht.
Bürgermeister Gläsner und mehrere Bewohner von Höhscheid bekunden, daß Baumann 1873 seine Zahlungen eingestellt. Baumann bestreitet dies: seine Mühle sei allerdings, aber mit seinem Willen subhastiert worden, da er fortziehen wollte und die Mühle anders nicht los werden konnte. Ter Präsident bemerkt alsdann: es sei ihm mitgeteilt worden, daß sich während der Pause ein Teil des Publikums an Baumann herandränge und diesem etwas
musikalische Ausdruck schon in der Szene vor der Mater dolorosa. Schwermut, düstere Unruhe und Schimmer des früheren Glückes wirken ergreifend. In der Domszene liegt der Schwerpunkt der Musik zweifellos mehr auf der sozusagen kirchlichen Szenerie und dem Chor, der das Requiem bringt, wogegen Gretchen und der böse Geist etwas zurücktreten; aber Schumann erreicht in diesem kurzen Requiem eine selten ergreifende und feierliche Wirkung. Ter nun folgende zweite Teil der Musik bedeutet eine reiche Steigerung; textlich wendet er sich, wie bekannt, bereits dem zweiten Teile aus Goethes Faust zu. Das ganze macht hier mehr noch wie vorher den Eindruck einer ernsten, edel und groß angelegten Tondichtung. Ein schöner Orchester- satz leitet den Gesang Ariels mit dem nachfolgenden, innigempfundenen Chorgesang der Geister und dem daran anschließenden Sonnenaufgang und Faust's Erwachen ein. Besonders in des letzteren Gesangspartie hat der Kom- poinst fast schon zu viel zu geben gesucht.
Ein Meisterstück an Phantasie und Gestaltung folgt nun • .Antritt der vier grauen Weiber, und ergreifend schön wird oie Stimmung Faust's wiedergegeben, als er das Augenlicht verloren hat und sich ernst wie ein Mann und wie der Phönix, der der Asche in schönerem Glanze als je vorher entsteigt, ohne ein Zeichen der Klage aufrichtet Dem vorhergehenden ebenbürtig folgt nun Faust's Tod mit dem einzig dastehenden Genrebild der Lemurenszene: greifbar stehen diese Jammergestalten in den ärmlichen Bettelmelodien, in dem kläglichen Klang des auf Tenor und Alt zusammengequetschten Chores vor uns; das Orchester giebt den gleichmäßigen Lärm der Spaten und die Peitschenklänge des Aufsehers ohne Künstelei wieder. Wie träumerisch von Hoffnungstlang belebt liegt bann bis gegen Schluß der Szene die Landschaft vor unseren
Augen. Tie Reden der auf- und abwandelnden Personen ind in das stimmungsvolle Jnstrumentalbild eingestreut voll herrlicher Wendungen; dann dunkelt es nach Mephistos bösen Worten: „Man spricht von keinem Graben, doch vom Grab" im Orchester. Nach der schönen Melodiestelle: „Es lann die Spur von meinen Erdentagen nicht in Aeoryeyi untergeh'n" schläft Faust's Stimme ein. In den Instrumenten flimmert es; unter wirren Rythmen der Geigen toßen Trompeten und Posaunen Schreckenstöne aus, die Pauke wirbelt in beängstigende Pausen hinein: Faust ist gestorben. Der Chor singt ihm wenige Zeilen in starrer Ergriffenheit nach und das Orchester spielt mit den Motiven, die vorhin so freundlich das Land beleuchteten, einen rührenden Grabgesang.
Ter dritte Teil ist der herrlichste und schönste von allem, was dies wunderbare Werk bietet; ,chie Schumann'sche Faustverklärung gleicht einer Rasael'schen Madonna, die, von lächelnden Engelsköpien umringt, zum Himmel aufschwebt."
„Wie mit einem Ruck sind mir aus nebligem Thal empor- gehoben zu der entzückendsten, sonnigen Aussicht". Hier konnte sich Schumann ganz der reinsten fDhifit ergeben, denn ih^e Heimat ist das Wunderbare! Und Schumann hat es verstanden, bei aller Klarheit, Abrundung und Steigerung dem Ganzen eine exstatische Größe zu verleihen, einen Ton der Erhabenheit und Ruhe, der auch die Aeußerungen der Freude und Heiterkeit verklärend über das irdische Maß hinauszuheben scheint. Der Einleitung dient der Chor: „Waldung sie schwankt heran", der vortrefflich geeignet ist, die Wunder einer fremden Welt nur erst ahnen zu lassen. Von den Sologesängen ragt vor allem der des Pater profundus hervor: es ist einer der herrlichsten Sologesänge, die Schumann überhaupt geschrieben hat; es folgt
der Pater Seraphieus mit dem Chor der feliaeu Knaben im Wechselgesang, in Melodien von einer leichten, weihevollen Anmut. Den Höhepunkt dieses Abschnittes bringt mit gewaltiger Kraft der Chor: „Gerettet ist ic.", der diesen Zierlichst abschließt. In ihn hinein ertönt der wunderbare Zwischensatz: „Jene Rosen", mit einer höchst anmutsvollen Melodie.
Zu den Perlen des Ganzen gehört dann der Gesang des Dr. Marianus, in dessen Person Faust nun erscheint, ein wahrhaft verklärter Gesang! Er ist gerichtet an die Himmelskönigin, deren Throne sich jetzt ein Chor von Büßerinnen naht. Für sie bittet mit den Männerstimmen Marianus in dem wiederum unvergleichlich schönen Satz: „Dir, der Unberührbaren", und was nun folgt, ist alles von einer solchen himmlischen Schönheit und Weihe, daß man fast nicht begreift, woher ein Mensch das alles genommen hat. Und dabei giebt es immer noch Höhen, die über anderes hervorragen. Eine solche ist das Gebet, mit dem Gretchen nun wieder auftritt: „Neige ohnegleiche". Tann folgt der Gesang der Mater aloriosa in einem geisterhaften Tone unter dem Tremolo des Streichorchesters. Tas Ganze findet feinen würdevollen Abschluß im Schlußchor: „Alles 23er- qängliche ist nur ein Gleichnis", der mit imposanter Wucht unter dröhnendem Posaunenklang einsetzt und sich erst bei den Worten: „Das Ewigweibliche zieht uns hinan" zu triumphierendem Aufschwünge beflügelt.
Wir hoffen hiermit unseren Lesern eine kleine Ahnung dessen gegeben zu haben, was sie etwa zu erwarten haben, alles Gesagte aus eigenem zu geben, wo wir so trefflichen Gewährsmännern, wie den erwähnten Musi kschri.fi steilem Ed. Hanslick und H. Kretzfchmar aus innerster eigenster Ueberzeugung Folge leisten durften. Vieles von dem Gs sagten ist diesen wörtlich entnommen.
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