Ausgabe 
19.4.1901 Erstes Blatt
 
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Ich bin vom Morgen bis zum Abend gallfüchtig über die lügnerische, verleumderische Unredlichkeit der Oppo­sition und über die eigensinnige, böswillige Absichtlichkeit, mit der sie sich jeden Gründen verschließt, und über die gedankenlose Oberflächlichkeit der Menge, bei der die gediegensten Argumente nichts wiegen gegen die ba­nalen aufgeputzten Phrasen der rheinischen Weinreisenden­politik."

Damit waren Hansemann, v. d. Heydt u. a. gemeint.

Ueber seine Neigungen und Absichten sagt er einmal: Mein Ehrgeiz strebt mehr darnach, nicht zu gehorchen, als zu befehlen." Dieser Grundgedanke kommt auch in folgen­den Worten zum Ausdruck:Ich bin nicht.frei von Ehrgeiz, halte ihn aber für eine eben so schlechte Leidenschaft, als jede andere und noch etwas thörichter, weil er, wenn ich mich ihm hingebe, das Opfer meiner ganzen Kraft und Unabhängigkeit fordert, ohne mir, auch bei dem glück­lichsten Erfolge, eine dauernde Befriedigung und Sättigung zu gewähren." Als ihn dann Friedrich Wilhelm IV. zum Gesandten am Bundestage ausersah, erkannte er darin Gottes Willen und fügte sich deshalb: er schrieb der Gattin:Ich wiederhole, ich habe mit keiner Silbe herbei­geführt oder auch nur erwünscht, was geschieht; ich bin Gottes Soldat, und wo er mich hinschickt, da muß ich gehen, und ich glaube, dklß er mich schickt und mein Leben zuschnitzt, wie er es braucht."

Frau v. Bismarck war eine große Verehrerin des Pastors Knaak an der böhmischlutherischen Gemeinde in Berlin. Auf ihre Anregung besuchte auch, Bismarck dessen Predigten; er konnte sich aber dem unbedingten Lobe der Gattin nicht ganz anschließen:Büchse! höre ich übrigens doch lieber wie Knaak, letzterer ist mir zu aufgeregt; wenn ich ihn gehört oder gesprochen habe, so mach er mich so mutlos, daß mein ganzes Christentum in Gefahr kommt, zu wanken; ich kann ihn nicht vertragen, was ohne Zweifel ein schieches Zeugnis für die Kraft meines Glaubens ist, und ich bitte Gott um Kräftigung durch seinen Geist, denn ich bin wie eine lahme Ente am Rande seiner Wasser."

Schließlich fügen wir noch eine Aeußerung aus verhält­nismäßig später Zeit hier an. Am 28. Juli 1881, dem' 34 jährigen Hochzeitstage, scheibt er der Gattin aus Kissingen:Mein geliebtes Herz? Mit Freuden empfing ich heute Dein Telegramm und danke mit Dir Gott für alte Gnade, die uns in diesen 34 Jahren widerfahren' ist .... Ich habe viel Sorgen, Arbeit und Aerger gehabt; aber im Rückblick auf ein Drittel Jahrhundert fließt mein Herz in demütiger Dankbarkeit über, in dem Bekenntnis, daß es mir, über alles Verdienst und Hoffen, gut ergangen ist. Möge Gottes Gnade ferner mit uns sein!"

Deutscher Reichstag.

Berlin, 17. April.

Auf der heutigen Tagesordnung steht der Entwurf eines Gesetzes, betreffend das Urheber- und Verlags­recht. §§ 1 bis 10 handeln von den Voraussetzungen des Schutzes. Nach dem Berich des Abg. Esche (ntl.) über die Verhandlungen der Kommission werden die Paragraphen, ohne Debatte nach den Beschlüssen der Kommission ange­nommen. §§ 11 bis 28 handeln von den Befugnissen des Urhebers. § 11, Abs. 2 lautet: Das Urheberrech an einem Bühnentverk oder an einem Werke der Tonkunst enthält auch, die ausschließlich Befugnis, das Wirk öffentlich aufzu­führen. ,

Abg. Rinteleu (Zentr.) bittet, es bezüglich der Werke der Tonkunst bei dem gegenwärtigen Rech zu belassen. Werde der Paragraph in der Regierungsfassung ange­nommen, so müsse vor jeder öffentlichen Aufführung oder jedem Konzert die Genehmigung des Urhebers eingeholk werden. Er beantragt einen Zusatz, wonach durch Druck veröffentlichte, musikalisch Werke ohne Genehmigung des Urhebers öffentlich aufgeführt werden können, falls nicht ein Verbot des Urhebers vorliegt.

Abg. Richter (frs. Vp.) meint, jeder Schiftsteller und Komponist sei seines Lohnes wert, aber man müsse auch die Interessen der Allgemeinheit berücksichigen. Wenn der Gesetzentwurf mit dieser Bestimmung zu stände komme, so h erde er nur Verschlechterung des gegenwärtigen Zustandes herbeiführen. Redner vermißt den Nachweis, daß das be­stehende Recht zum Schaden der Komponisten wirke. Ein großer Teil der Komponisten habe gar kein Interesse daran, die Verbreitung ihrer Tonwerke auf diese Weise zu er­schweren, namentlich die jüngeren nicht. Man spricht von guten Menschen, aber schlechten Musikanten. In diesem, Falle handelt es sich um gute Musikanten, aber um un- praktisck)e Menschen. (Heiterkeit.) Die Bestimmung sei über­haupt gar nicht durchführbar. Am besten wäre es, den Absatz 2 erst nach § 27 zu erledigen.

Mg. Spahn (Zentr.) führt ans, der Schwerpunkt der Frage liege in der Aufführung größerer Lieder und Mücke und Choraufführungen. Er bitte, es bei den Kom­missionsbeschlüssen zu belassen, und beantragt, § 11 mit § 27, der besagt, wenn die Einwilligung des Berechtigten für die öffentliche Aufführung des Werkes nicht nötig ist, zu beraten.

Tie Abgg. Tr. Oertel (kons.) und Träger (fr. Vp.) bringen einen Kvmprvmißantrag ein, der besagt, wann die Genehmigung zu Aufführungen verlangt werden muß.

Abg. Rintelen (Zentr.) beantragt, falls der erste Antrag" nicht angenommen wird, die Genehmigung auch für solche Aufführungen nicht zu verlangen, bei denen die Mitwirkenden als Ersatz bei plötzlichen Verhinderungen anderer zugezogen werden.

Abg. Tr. Müller-Meiningen (sr. Vp.) kann sich den Ausführungen des Abg. Richter nicht anschließen. Bisher hatten nur die Verleger Vorteile, die Komponisten waren den Verlegern rechtlos überliefert. Es sei nötig, daß man sich den ausländischen Gesetzen anschließe.

2lhg. Stockmann (Rp.) tritt für den Antrag des Abg. Rintelen ein.

Staatssekretär Nieberding spricht dagegen. Tie Komponisten wollen keineswegs auf die Honorare für die Aufführung ihrer Werke verzichten. Wenn wir den Kom­ponisten ihre Honorare nur dann reservieren wollen, wenn sie sich ihre Rechte besonders Vorbehalten, entsprechen wir nicht den derzeitigen Verhältnissen. Tie übergroße Mehrheit der Verleger und Komponisten ist in diesem Punkte mit­einander einverstanden. Die Komponisten wollen nicht schlechter stehen, wie die Dramatiker. So ist es auch in Frankreich, Italien und Belgien. Daß die internationale Gutwickelung dabin drängt, wurde schon auf dem Pariser

Kongreß im Jahre 1896 hervorgehoben. Eine große Menge Komponisten, besonders die kleineren und jüngeren, stehen zurzeit dem Konzertgeber wehrlos gegenüber. Die von uns getroffenen Bestimmungen fanden in der öffentlichen Mein- ung günstigen Widerhall.

Abg. Träger (fr. Vp.) befürwortet den Antrag Oertel- Träger. Ter Eventualantrag des Abg. Rintelen sei be­denklich.

Abg. Tr. Oertel (kons.) führt aus: Es wäre eine Un­gerechtigkeit, wenn wir denjenigen, der ein Musikwerk ge­schaffen hat, leer ausgehen ließen, dagegen die Mittels­personen fast überreich bezahlt sähen. Wenn die Kom­ponisten durch diesen Paragraphen ihre Interessen ge­schädigt sähen, so lvürden sie sich von selbst gemeldet haben. § 11 ist für mich der wichtigste Paragraph des Gesetzes. Ei' enthält einen wesentlichen Fortschritt gegen­über dem bisherigen Rechtszustand.

Geheimrat Müller berichtet über die Verhandlungen im preußischen Krlltusministerium mit Musikern und. Kom­ponisten über diese Frage. Er sei besonders darauf auf­merksam gemacht worden, daß ein großer Teil der Kom­ponisten mit schweren Sorgen zu kämpfen habe.

Abg. Richter (fr. Bp.) beantragt, § 11 Absatz 2 fol­gende Fassung zu geben: Tie Werke der Tonkunst, welche durch Truck veröffentlicht iverden, können ohne Genehmigung des Berechtigten öffentlich aufgeführt werden, falls nicht der Berechtigte sich auf dem Titelblatt oder an der Spitze des Werkes "das Recht der öffentlichen Aufführung vorbe­hält. Auf bühnenmäßige Aufführung der Oper oder Werke der Tonkunst, zu welchen Text gehört, findet dieses keine Anwendung.

Abg. B e ck h - Cohurg (fr. Vp.) wünscht, daß die Sänger­feste mit den Volksfesten gleichgestellt seien. Wir Sänger (Große Heiterkeit) ich bin selbst Vorsitzender eines Gesang­vereins haben alle Ursache vorsichtig zu sein. Wer ga­rantiert uns dafür, daß der verlockende Voranschlag der Genossenschaft der Komponisten auch wirklich eingehalten wird'? Sorgen Sie dafür, daß der deutschen Sängerwelt nicht die Freude an der Musik vergällt wird, und lehnen Sie den Kompromißantrag Oertel ab.

Staatssekretär Dr. Nieberding erklärt, daß sich die Genossenschaft der Komponisten dahin erklärt habe, daß, wenn die Verhältnisse eine Erhöhung der Einnahmen nötig machten, sie nicht auf die kleinen Vereine zurückgreifen würden.

Abg. Rintelen (Ztr.) tritt dafür ein, die öffentliche Musikaufführung nicht von der Genehmigung des Autors abhängig zu machen.

Staatssekretär Dr. Nieberding führt einen Fall an betreffend Robert Franz, der dem deutschen Volke Lieder geschenkt habe, die in allen Kreisen mit Freude gesungen würden und Vielen große Einnahmen brächten. Ter Kom­ponist selbst war in der größten Not, erblindete und mußte unterstützt werden. Ist das der Jdealzustand, den der Abg. Rintelen im Auge hat?

Abg. Diez (Soz.) hält die Regierungsvorlage für das Beste. Die Organisation der Komponisten habe ebenso wie seine Partei den Wunsch, daß § 27 in der Kommissions­fassung angenommen würde. Keineswegs stimme sie aber' dem Anträge des Abg. Oertel zu. Redner beantragt, über § 27 zuerst abzustimmen.

Abg. Richter (fr. Vp.) beantragt zunächst eine redak­tionelle Aenderung seines Abänderungsantrages zu § 11, Absatz 2. Es sei eine ganz andere Arbeit, eine Oper oder ein Oratorium zu schaffen, als ein Lied zu komponieren. Die Fassung der Regierungsvorlage und die der Kom­mission seien von der Aristokratie der Komponisten be­einflußt. Die ganze Konstruktion sei außerordentlich künst­lich, das werde an § 27 ganz besonders offenbar. Volksfeste, Wohlthätigkeitsaufsührungen heiße es da; was sei ein Volksfest in Berlin? (Ruf: Maifeier! Große Heiterkeit.) Vor allem müsse er warnen vor Annahme des Antrags Träger (stürmische Heiterkeit) und Genossen.

Abg. Haußmann (Südd. Vp.) tritt für den Antrag des Abg. Richter ein.

Abg. Richter ändert hierauf seinen Antrag.

Abg. Gamp (Rp.) will, wenn vom Staatssekretär keine Bedenken erhoben werden, für den Antrag Richter stimmen. Er freut sich, daß der Abg. Richter sich auch einmal auf den konservativen Standpunkt stellte.

Nach weiteren Bemerkungen der Abgg. Spahn (Ztr.), Tr. Hasse (ntl.) und des Referenten werden sämtliche ge­stellten Anträge abtzelehnt und §§ 11 und 27 in der Kommissionsfassung angenommen, ebenso §§ 12 und 13. Nächste Sitzung morgen. Tagesordnung: Kleinere Vorlagen, Fortsetzung der heutigen.

Ker neue Mechlder Mitarbtsrkilmgs-Krsreß.

Elberfeld, 16. April 1901.

Gegen 9 Uhr 15 Mtn. vorm. eröffnete der Präsident, Land- gerichtSdtrektor Dr. TreiS, wiederum die Sitzung.

Zeuge Aktuar Guttmann hat tn der Untersuchung gegen Bau­mann bei dessen Vernehmungm vielfach das Protokoll geführt. Eines TageS versuchte LandgertchtSrat Spieß auS Baumann etwas heraus- zubringen. ES war aber alles vergeblich. Baumann sagte aber: ES beschäftigten sich alle Stände mit Freimacheret: Geistliche, Beigeord­nete, Bürgermeister. Präs: Forderte der Herr LandgertchtSrat den Baumann auf, Namen zu nennen? Zeuge: Soweit mir erinnerlich, ist daS geschehen. Baumann erklärte aber stets: AuS mir ist nichts herauSzubekommm. Präs.: Nun, Baumann, waS sagen Sie dazu? Baumann: Ich habe nicht bestimmt gesagt, daß Geistliche, Bürger« meist«: und Beigeordnete fich mit Freimacherei beschäftigen, sondern nur, ich hält« dies gebärt. Zeuge: DaS ist unwahr, Baumann bat daS bestimmt gesagt. Präs.: Nun, Baumann, Sie habm jetzt Gelegen­heit, die Nennung der Name» nachzuholen. Baumann: Ich kann keine Namen nennen, da ich dies nur gehört hatte. Hätte ich eS genau gewußt, dann würde ich e« nicht gesagt haben. Ich bin kein StruckS- berg, der die Namen Verstorbener nennt. Präs.: Herr Zeuge, hat der Herr Untersuchungsrichter Ihnen jemals ein Protokoll diktiert, so daß Sie Veranlassung halten, eine Einwendung zu machm, da der Wortlaut des Protokolls der Wahrheit nicht entsprach? Zeuge: Niemals.

Zeuge Dr. med. Marx bekundet, Baumann habe oftmals den in seinem Hause wohnenden, bereits »erstorbenen Wundarzt Dr. Wunsch und auch ihn (Zeugen) besucht, da eine Tochter Baumanns einmal tn seinen Diensten gestanden habe. Baumann habe ihn einmal um Ueberlasiung eines Mediztnalkalenders ersucht. Während Baumann in dem Kalender blätterte, habe er eine Anzahl Militärärzte a'.S gut, eine Anzahl als schlecht bezeichnet. Da Baumann m dem Verdacht stand, fich mit Freimacherei zu beschäftigen, sei ihm die Unterhaltung unangenehm gewrsen. Ihm (Zeugen) habe aber Baumann keine An- erbtetunaen gemacht.

Fidermckserfabrikant Dickkopf. Vor etwa 30 Jahren mußte ich mich zur Musterung stellen. Mein Vater sagte zu mir: Du brauchst nicht zu dienen, gehe einmal zu Baumann. Letzterer brachte mich zu einem Herrn in Zivil, der mich genau wie ein Arzt untrrsuchte und

mir sagte: Sie brauche» nicht Soldat zu werdru. Bei der General­musterung wurde ich aber dennoch ausgehoben und nach Wesel zur Infanterie geschickt. Dort besuchte mrch Baumann, gab mir Pillen und sagte, ich solle die Pillen einnehmen, dann würde ich ins Lazarett kommen und alSdann entlassen werden. Ich habe aber die Pillen nicht genommen und meine Zeit abgedient. Präs: Baumann, wollen Sie behaupten, daß auch dieser Zeuge gelogen hat? Bau­mann: Ja gewiß, er hat gelogen.

Ss erscheint sodann noch eine Anzahl Zeugen, sämtlich Landwirte, welche säst übereinstimmend bekunden, daß, als sie vor etwa 30 Jahren sich zur Musterung stellen mußten, sie ihr Vater zu Baumann gesandt habe. Letzterer habe, zumeist ohne (Srfolg den Versuch gemacht, sie vom Militärdienst zu befreien. Ein Zeuge bekundet, daß ihm Baumann ein Bruchband gegeben habe, dies habe chn aber nicht vom Militärdienst be­freit. Baumann erklärt bei fast allen Zeugen, daß ihm von den be­kundeten Vorgängen nicht das geringste bekannt sei.

Zeuge Landwirt Löök wird vom Präsidenten wiederholt aufS ein dringlichste ermahnt, die Wahrheit zu sagen. Der Zeuge gtebt schließlich zu, daß sein Vater weg«n seiner Befreiung vom Mllitärdienst mit Bau­mann in Verbindung getreten sei. Baumann: Ich kenne weder diesen Zeugen noch dessen Vater.

Fabrikant Morsbach. Als er sich zur Musterung stellen mußte, hc^be ihn sein Vater zu Baumann gesandt. Dieser habe ihm Pülen ge­geben; er habe dadurch die Gelbsucht bekommen, mußte aber trotzdem Soldat werden. Baumann. Ich erkläre, daß ich weder den alten Morsbach noch seine Söhne kenne.

Messerschmied Ferdinand Morsbach. Er mußte Mitte der 80er Jahre zur Musterung. Baumann sagte chm: wenn ein junger Mann keinen Fehler habe, dann sei die Befreiung sehr schwer, denn die Behörden seien jetzt sehr dahinter. Soweit ihm bekannt, habe sein Vater dem Bau­mann 800 Thlr. gegeben.

Sehnliches bekundet eine Reihe anderer Zeugen.

Fabrikant Plümacher (Gräfrath) ist 1882 zur Feldartillerie auS- gemustert worden, ©ein Vater teilte ihm daraufhin mit, er habe mit Baumann abgemacht, daß er nicht zu dienen brauche. Vor der General- musterung seien ihm von Baumann Pillen gegeben worden, sodaß er gelbsüchtig wurde. Er verschaffte fich daraufhin ein ärztliches Attest, daß er zur Generalmusterung nicht erscheinen könne. Als er sich 1883 zur Generalmusterung stellen sollte, habe Baumann gesagt: .Dieses Jahr ist in Solingen nichts zu machen, Sie müffen in der Gegend von Bochum Wohnung nehmen, bannt Sie sich in Bochum stellen können/ Bau mann habe ihm eine braune Flüssigkeit gegeben und ihm gesagt, er solle angeben, daß er an Herzklopfen leide. Er habe dies gethan und sei zur Ersatzreserve gekommen. Sein Vater habe dem Baumann 2400 Mk ge­geben. Präs.: Haben Sie denn an Herzklopfen gelitten? Zeuge: Nein. Baumann erklärt, er kenne den Zeugen nicht.

Hierauf wird die Verhandlung auf Mittwoch Vormittag vertagt.

Kus Stadl und Sand.

Gtcßru, ben 18 April 1901.

* Wissenschaftliche Fortbildungskurse fit Bslksschullehrer. Der Beginn der Vorlesungen ist auf den 1. Mai, nachmit­tags 4i/4 Uhr festgesetzt. Die Vorlesungen werden in den Monaten Mai und Juni an den Mittwochnachmittagen statt­finden, und zwar in der nachstehenden Rechenfolge: 4i/t bis 5 Uhr:Volkswirtschaftliche Tagesfragen" Prof. Dr. Biermer. 5</t bis 6 Uhr: Geschichte der deutschen Sprache Geh. Hofrat Dr. Behaghel. 6i/4 bis 7 Uhr: Bis­marcks Reden Geh. Hofrat Dr. Oncken. Der Beitrag, den der Einzelne zu den entstehenden Kosten zu leisten hat, kann erst nach Abschluß der Anmeldungen berechnet werden; doch wird derselbe nur gering sein, und die Höhe des in Marburg entrichteten nicht übersteige». Ausdrücklich sei noch bemerkt, daß auch Nichtlehrer an den Vorlesungen teilnehmen können.

* * Turnerisches. Am 28. April findet in RüdeSheim der 63. mittelrheinische Turntag statt, dem eine Sitzung des KreiSauSschuffeS vorauSgeht. Der beabsichtigten Heraus­gabe einer Turnerzeitung für den Kreis ist man nicht alleut halben günstig gestimmt, neigt vielmehr der Ansicht zu, daß jede Tageszeitung bereit ist, auch turnerischen Zwecken zu dienen. Der Turntag wird auch über den Festort für das 26. Kreisturnfest (das 25. findet in Offenbach statt) ent­scheiden. Zur Uebernahme des Festes haben sich Worms und Koblenz gemeldet.

* AuS «»laß der Ausstellung für Feuerschutz und Lebens rettuug i» Berlin ist denjenigen Feuerwehrmännern, die fich durch Bescheinigung der Gemeinde legitimieren, Fahrpreis. Ermäßigung nach Berlin in der Art in Aussicht gestellt worden, daß die Reise in 3. Klaffe zu« Preise der 4. Klaffe, die Reise in 2. Klaffe zum Preise der 3. Klaffe zurückgelegt werden kann. Die Fahrkarten find gültig für alle die betr. Klaffen führenden Züge. (Für Gießen und Umgegend liegt am günstigsten der NachtS 12.36 hier abgehende und vor­mittags/g 11 Uhr in Berlin eintreffende Schnellzug, während der Gegenzug abends V,8 Uhr Berlin verläßt und morgen» 5 Uhr in Gießen eintrifft).

Die Sterbekaffe für Mitglieder des LaudeSgewerbevereius halt am 21. April hier in Steins Garten eine Delegierten- Versammlung. Unter anderem wird Beschluß über die Ein­führung festbestimmter Beiträge gefaßt werden.

* Schulerkraukheite«. In Ergänzung unseres gestrigen Artikels können wir noch berichten, daß der Schularzt außer­dem, wie in früheren Jahren, der Hygiene der Schulgebäude seine Aufmerksamkeit gewidmet hat. Besonders wurden Unter- suchnngen der Luft der Schulzimmer und Bestimmungen der Helligkeit der Sitzplätze vorgenommen. Durch diese Unter­suchungen wurden einesteils bereits früher vorgeschlageue und nunmehr durchgeführte Verbesserungen auf chren Wert ge­prüft, während anderenteils diese Bestimmungen die Grund- läge für weitere BerbefferungSvorschläge abgaben.

Vermischtes.

* Berlin, 17. April. Ein diebischer Post- beamt er ist in der Person eines 23 Jahre alte» Max Lade, der als Hilfsbeamter angestellt war, festgenommen worden. Schon seit längerer Zeit gingen öfter Pakete, die von auswärts kamen und vom Hauptpaketamt aus bestellt werden sollten, verloren. Nach umfangreichen Nachforsch­ungen konnte man feststellen, wo sie blieben. Vorgestern kam wieder ein wertvolles Paket abhanden; es enthielt ein Silber- besteck, das ein Hochzeitsgeschenk sein sollte. Dieses Besteck wurde bald bei einem Trödler gefunden, bei dem der Dieb es unvorsichtiger Weise mit dem Etui versetzt hatte. Die Beschreibung, die der Trddler von dem Verpfänder gab, lenkte die Kriminalpolizei auf Lade, der eben mit dem Gelde in der Tasche nach Hanse gekommen war, als man ihn fest-

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