Ausgabe 
17.11.1901 Erstes Blatt
 
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Bezirke zu ermöglichen, und hierdurch anerkannte Miß­stände zu beseitigen, habe wieder den Verlust eines Teiles der Selbständigkeit der Kreise zur Folge. Die Fragen, ob die in Aussicht gestellten, sehnlichst erwarteten, revi­dierten Verwaltungsgesetze die Lösung dieser schwierigen Ausgaben erleichtern oder ermöglichen, sowie ob die der­zeitige Finanzlage, die mit der Errichtung eines oder mehrerer Kreise verbundenen, nicht unbedeutenden dauern- den Ausgaben gestatte, wurden nicht erörtert. Der Vierte Ausschuß beantragt: die Kammer wolle den An­trag Erk vorerst für erledigt erklären.

Dem Antrag der Abgg. Storni und Genossen, betreffend die Fleischbeschaugesetzesvorlage stin. . der Vierte Ausschuß zu, und beantragt, die Kammer wolle Großh. Regierung ersuchen, im Bundesrat dafür zu wirken, daß das Fleischbeschaugesctz im vollen Umfange in Straft tritt, und die notwendigen Bundcsratsberordnungen so rasch lüie möglich erlassen werden.

Die Vorstellung der Kreisstr aßen Wärter des Kreises Alsfeld, betreffend die Regelung der Gehalts-Ver­hältnisse 2C. der Kreisstraßenwärter im allgemeinen, und die Vorstellung der Straßenwärter des Großherzogtums, betreffend deren Anstellungs- und Pensionsverhältnjsse be­antragt der Vierte Ausschuß für erledigt zu erklären.

Der Antrag des Freiherrn Hehl zu Herrnsheim, be­treffend die gesundheitlichen Gefahren der Ableitung der Fäkalien der Städte Straßburg und Mannheim in den Rhein hatte von der Ersten Kammer folgende Fassung erhalten: Die Regierung zu ersuchen, im Bundesräte dahin Wirken zu wollen, daß der Reichsgesundheitsrat mit den­jenigen Kompetenzen ausgestattet werde, welche ihn in den Stand setzen, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um die Anwohner des Rheins vor Gefahren zu schützen. Der Vierte Ausschuß beantragt dem Beschlüsse der Ersten Kammer zuzustimmen.

Ein Antrag der Abgg. Dr. Frenay und Genossen betraf oie jährliche Einquartierung von Mannschaften in den um Mainz liegenden Gemeinden. Der Vierte Ausschuß hat sich mit der Angelegenheit des längeren befaßt und stellt nun folgenden Antrag: die Zweite Kammer wolle an üe Regierung das Ersuchen richten, bei ihren Verhand­lungen mit den Reichsbehörden darauf hinzuwirken, daß a) durch Erbauung von Baracken den um Mainz liegenden Ortschaften die Einquartierungslast erleichtert wird, und -) den betreffenden einzelnen Gemeinden die zur Ver­pflegung der Mannschaften erforderlichen Zuschüsse aus per Reichskasse vergütet werden.

Ein umfangreicher Bericht des Zweiten Ausschusses be­handelt den Antrag der Abgg. Ulrich und Genossen, betr. Die obligatorische, staatliche Vieh- und Schlachtvieh- Versicherung. Die Regierung hatte dem Ausschuß mit- zeteilt, daß z. Zt. ein Entwurf eines Gesetzes über die Ver­sicherung der Rindviehbestände gegen die Verluste durch Verenden oder beim Schlachten verunglückter oder erkrankter Eiere sich in Vorbersitun g befindet. Die Regierung -erlangt nun, wie es in dem Ausschußbericht heißt, von der Zweiten Kammer auf Grund eines historischen Ueberblicks Zlber die Anläufe, die bisher von verschiedenen Seiten ge- siommen worden sind, um zu einer gesetzlichen Regelung! Der in Rede stehenden Materien zu gelangen, Stellung ,n nehmen zu der wichtigen prinzipiellen Frage, über die bei dieser Gelegenheit entschieden werden muß, der Frage nämlich, ob die zu errichtende Landes-Viehversicher- tngs-Anstalt aufgebaut werden soll, auf der Grundlage :ines unbedingten, nicht von örtlichen Abstimmungen ab­hängigen Versicherungszwanges oder nicht. Der Ausschuß rmpfiehlt der Kammer, sich über bestimmte Grundsätze zu rinigen, welche für die Errichtung einer Landes-Viehver­sicherungsanstalt maßgebend sein sollen und bezeichnet als die wichtigsten derselben die nachstehend aufgeführten, über welche im Ausschüsse vollständige Uebereinftimmung erzielt Vurde: 1. die Versicherung müßte obligatorisch für särnt- -iche Viehbesitzer sein; 2. die Viehbesitzer müßten auf Grund des Prinzips der Gegenseitigkeit zu örtlich organisierten Versicherungsvereinen und diese Ortsvereine auf Grund des­selben Prinzips zu einem Lanbes-Versicherungsverbande zusammengefaßt und die Teilung des Risikos bezw. der Umlage in angemessener Weise geregelt werden; 3. Orts- Vereine und Versicherungsverband müßten auf der Grund­lage der Selbstverwaltung ausgebaut und verwaltet werden; 4. Streitigkeiten zwischen Versicherten und örtlichen Ver- stcherungsvereinen oder zwischen Ortsvereinen und Ver- ächerungsverband sollten durch ein schiedsgerichtliches Ver­fahren entschieden werden; 5. dem Landes-Versicherungsver- bande sollte bei Eröffnung des Geschäftsbetriebes aus staat­lichen Mitteln ein Reservefonds in angemessener Höhe zu­gewiesen und demselben außerdem ein jährlicher, ange­messener Staatszuschuß geleistet werden, dessen Höhe mit der Höhe der Verbands-Umlage in Relation gebracht werden könnte; 6. die Versicherungs-Anstalt (Landes-Versicherungs-- Verband) müßte unter Staatsaufsicht gestellt und der Re­gierung ein ausreichender Einfluß auf die Verwaltung zu- gestanden werden. Ein Mitglied des Ausschusses, Abg. Dr. David, beantragt zu Pos. 5.:Der Staatszuschuß ist derart zu verwenden, daß die Prämie für die ersten 14 Stüc Vieh ermäßigt bezw. ganz erlassen werden." Der Ausschuß sah von einer Beschlußfassung über diesen Antrag ab. 'Eier Ausschuß glaubt ferner empfehlen zu sollen, das Versicher­ungs-Unternehmen zunächst auf Rindvieh und Ziegen zu beschränken und es erst dann auf weitere Tierarten auszu- dehnen, wenn alle Schwierigkeiten, denen das neue Unter­nehmen begegnen wird, überwunden und genügende Er­fahrungen aus diesem Gebiete gesammelt sein werden, um auch schwierigere Versicherungsobjekte ohne allzu großes Risiko übernehmen zu können. Was die staatliche Schlacht- viehversicherung betrifft, so hält es der Ausschuß für not­wendig, diese Aufgghe gleichzeitig mit der Versicherung gegen Verluste zu lösen, welche durch Umstehen oder Not- schlachtung von Rindvieh und Ziegen entstehen.

Aus Stadt und Sand.

Nachrichten von allgemeinem Interesse sind uns stets willkonnneu und werden angemessen honoriert.

Gießen, 16. November 1901.

** Volksbad. Die Frequenz unseres Vollsbades wird sich nach den bisher feststehenden Ergebnissen auch in diesem Jahre erheblich günstiger als im Vorjahre gestalten. Während 1899 83 914 Bäder abgegeben wurden, badeten im Jahre 1900 92 141 Personen in der Anstalt. Bis zürn An­fang dieses Monats wurden im Volksbad in diesem Jahre 83 084 Bäder verabreicht. Rechnet man hierzu die Frequenz der Anstalt im Vorjahre für November mit 7420 Bädern und für Dezember mit 6325 Bädern, so würde dies schon zusammen für das Jahr 1901 96 829 Bäder ergeben, wobei eine sicher zu erwartende Steigerung des Badebcdürfiüffes für

die beiden herangezogenen letzten Monate des laufenden Jahves außer Ansatz geblieben ist. Diese Zahlen bedeuten eine Steigerung von 4700 Bädern innerhalb eines Jahres. In­teressant ist, zu erfahren, inwieweit hierbei das Bedürfnis für die Brausebäder sich vermehrt hat. Während 1899 13 501 Personen von dieser billigen Badegelegenheit Gebrauch machten, wurden im Jahre 1900 16 544 Brausen verabfolgt. Unter Zugrundelegung der Zahlen für die beiden Monate November und Dezember des Vorjahres wird die Frequenz der Brause­bäder für 1901 die Zahl 18 000 erreichen, roenn nicht um eine Kleinigkeit überschreiten. Es ist eine nicht zu leugnende Thatsache, daß an jenen Tagen, wo der Arbeiter und der kleine Gewerbetreibende Zeit finbert, ihr Badebedürfnis zu befriedigen, die Brausebäder so stark in Anspruch genommen werden, daß es ohne ein längeres Warten der Badelustigen nicht abgeht, wodurch manchem das Baden verleidet wird. Daher ist auch die Absicht des Vorstandes des Volksbades, demnächst die Brausen zu vermehren, mit Freuden zu be­grüßen ; durch eine Verwehrung der Brause-Zellen wird in Zukunft der Frequenz dieser Bäder ohne Frage erheblich Vor- chub geleistet. Darüber aber sollte man sich auch klar sein, daß der Preis von 10 Pfennig für ein Brausebad nicht ein­mal die Selbstkosten deckt, und da man einmal beim Neu­einrichten solcher Bäder ist, dürfte der Vorschlag gewiß in Erwägung zu ziehen sein, einige dieser Bäder als solche erster Klasse einzurichten und diese zu höheren Preisen abzugeben, um so in etwas einen Ausgleich zu Gunsten des Unternehmens zu schaffen. Es dürfte gewiß auch interessieren, zu erfahren, welche Zuschüsse andere Städte für Badeeinrichtungen leisten. Im Jahre 1899 wandten als Zuschüsse für Badeanstalten u. a. auf: Elberfeld 7863 Mk., Dortmund ^2 Badeanstalten) 16 240 Mk., Duisburg 21104Mk., Crefeld 30044 Mk., München- Gladbach 5600 Mk. nebst unentgeltlich er Wasierlieferung, Bochum 17 000 Mk., Remscheid 2200 Mk., sowie sämtliche Zinsen und Abschreibungen des Anlagekapitals. Die Stadt Gießen hat bisher das Volksbald in der Weise unterstützt, daß ie im Besitze der Hälfte des Aktienkapitals im Betrage von 60 000 Mk. ist. Ferner hat unser Gemeinwesen ein vor- äufig unverzinsliches Darlehen von 10 000 Mk. an die Aktiengesellschaft gegeben.

** Volkskouzert. Das Konzert, das der hiesige Konzert­verein am nächsten Montag, 18. d. M. abends 8>/z Uhr, dem Evangel. Arbeiterverein und den durch Mitglieder des Arbeitervereins eingeführten Gästen zu geben beabsichtigt, verspricht sehr genußreich zu werden. Bekanntlich soll ein Teil des am letzten Sonntag zur Aufführung gekommenen Konzerts wiederholt werden, um dadurch weiteren Kreisen die Schönheiten einer guten klassischen Musik darzubieten, gerade den Kreisen, die die Eintrittspreise für ein gutes Konzert auszugeben, sonst nicht in der Lage sind. Aus diesem Grund indet auch zu dem in Aussicht stehenden Volkskonzert ebensowenig wie es bei dem 1. Konzert im Frühjahr geschah ein öffentlicher unbeschränkter Billetverkauf nicht statt. Es liegt aber auch auf der Hand, daß eine derartige größere Veranstaltung (mit Orchester) im Hinblick auf die großen Un­kosten, die ja durch die niederen-Eintrittspreise (Karte ä 20 Pfg.) lange nicht gedeckt werden können, nur ausnahmsweise ver­wirklicht werden kann. Um so erfreulicher ist es jedoch, daß das diesmalige Defizit durch eine größere hochherzige Zu­wendung von privater Seite, die den Wert solcher Volks­konzerte schätzt, gedeckt werden wird. Wie wir hören, sind nahezu 700 Karten unter Arbeitervereinsmitglieder und deren Freunde verkauft. Der etwa überbleibende kleine Rest wird ebenfalls nur für Mitglieder des Arbeitervereins oder für eingeführte Gäste am Eingang des Saales am Abend zu haben sein (siehe auch das heutige Inserat).

** Bcsihwechsel. Das Haus an den Bahnhöfen Nr. 20, dem Heizer Mank gehörig, wurde vom Wirt T ei gl er (bis­her im Frankfurter Bierkeller), für. 00 Mk. erworben. Der neue Eigentümer beabsichtigt, die daselbst bislang betriebene Wirtschaft weiterzuführen.

rt. Friedberg, 15. Nov. Wie alljährlich so hat auch in diesem Jahre wieder der sogen.Feierabend" seinen An­fang genommen. Es ist dies eine Vereinigung von Lehr­lingen ohne Unterschied der Konfession. Jeden Sonntag abend von 1/91 Uhr ab, ist den jungen Leuten Gelegenheit geboten, sich bis neun Uhr durch gute Litteratur und zahl­reiche Spiele zu unterhalten. Auch die Gesangeskunst wird gepflegt, und hier ist es Taubstummenlehrer Schneider, der sich große Mühe giebt, die jungen Leute mit unseren schönen Volksliedern bekannt zu machen. Außerdem findet an jedem Abend ein kleiner Vortrag statt. Die Themata sind immer Gebieten entnommen, die allgemeines Interesse haben. Ge­wöhnlich werden diese Vorträge von Kandidaten des Pre­digerseminars gehalten, die überhaupt den Besttebungen des Feierabends ein reges Interesse entgegenbringen.

Mittelgründau, 14. Nov. Der auf der hiesigen Station bedienstete 29jährige Weichenwärter Heinrich Boyer, aus Ranstadt gebürtig, kam gestern Abend gegen 8 Uhr beim Rangieren des Güterzuges unter einen abgestoßenen Wagen und wurde schwer verletzt. Er wurde in das Spital nach Hanau verbracht und ist dort bald seinen Leiden er­legen. Er war noch nicht sehr lange'verheiratet.

(:) Wetzlar, 15. Nov. Der erste Haushaltungskursus für junge Mädchen, der in diesem Winterhalbjahr abgehalten1 wird, findet zu Erda (bei Hohensolms) statt. Der Unter­richt für 24 Teilnehmerinnen berechnet, wird unentgeltlich erteilt und umfaßt Kochen, Waschen, Bügeln, Nähen, Flicken, Stricken und Stopfen. Der Kursus erstreckt sich auf die Zej.t vom 26. November bis zum 4. Januar. Anmeldungen sittd an Bürgermeister Huttel zu Hohensolms zu richten.

Vermischtes.

Abenteuer deL Sultans von Johore. Den lebenslustigen Sultan von Johore, der noch vor kurzem in Frankfurt geweilt (von dort soll er wegen eines höchst un­erquicklichen Auftrittes während eines Wohlthätigkeitsfestes, das im Zoologischen Garten stattfand, verschwunden sein. D. Red. d. Gieß. Anz.") hat seine Vorliebe für schöne Frauen in Paris, wo er zur Zeit verweilt, in ein Abenteuer ver­wickelt. Mit einer jungen Dame seiner Bekanntschaft wollte er vor einigen Tagen einen Spazierritt machen und hatte dazu die Pferde einem Leihstalle entnommen. Kaum waren .sie in die Avenue du Boi§ de Boulogne eingebogen, als das

Pferd der Dame scheute, mit ihr durchging und schließlich stürzte, wobei das Pferd das Genick brach. Die Dame wurde bei dem Sturze schwer verletzt und von dem Sultan in einer Droschke nach dem Elysee-Palast-Hotel gebracht. Am nächsten Tage sandte der Eigentümer des Pferdes dem Sultan eine Rechnung und forderte Schadenersatz für seinen Verlust. Der Sultan aber verweigerte die Zahlung und stellte im Namen der verunglückten Dame eine Gegenforderung, da das Pferd ein Durchgänger gewesen und daher der Eigentümer für den Unfall verantwortlich sei. Die Gerichte müssen daher in dieser Angelegenheit das letzte Wort sprechen.

* Großfürst Alexis von Rußland hatte dieser Tage in Paris ein hübsches Abenteuer. Während er auf den Boulevards flanierend seine Frühstücks-Zigarre rauchte, trat ein wohlgekleideter Herr auf ihn zu und bat ihn um Feuer.Ich werde Ihnen Originalfeuer produ­zieren", sagte der riesig gewachsene russische Prinz, und indem er eine wundervolle, mit Edelsteinen besetzte Streich­holzbüchse aus der Tasche zog, zündete der Onkel des Zaren dem llnbeiannten höflich die Zigarette an. Nach einem Wort des Dankes bemerkte der Fremde:Wollen Sie mir erlauben, diese Streichholzbüchse einmal näher zu be­trachten? Sie ist wirklich sehr geschimackvoll und ein Kunst­werk ersten Ranges. Ich bin Kenner." Das Kunstwerk wurde dem Kenner überlassen, der es aufmerksam musterte und dem anscheinend daran lag, die Konversation in die Länge zu ziehen.Herrlich! Fürstlich! Eines Prinzen würdig!" so und ähnlich lautete das Urteil. Der Kunstkenner konnte sich von dem kostbaren Gegenstand nicht trennen und schien immer auf etwas zu warten.Sind Sie Russe?" fragte er schließlich, nur um wieder etwas zu sagen.Ein ganz klein wenig", war die ironische Antwort, als der Kunst­kenner plötzlich in rohester Weise von einem Passanten an­gerempelt wurde.Elender, Sie entschuldigen sich nid# ein­mal!" rief der Kunstkenner nun entrüstet und eilte mit drohend geschwungenem Stock dem Unverschämten nach Aber auch der Großfürst machte ein paar Sätze und kam gerade recht, als der Kunstkenner von einem Herrn im schwarzen Ueberrock festgehalten wurde, der von weitem die Szene beobachtet haben mochte.Ein alter Kunde von uns! Kaiserliche Hoheit wollen bitte Ihr Eigentum wieder an sich nehmen." Es soll der Schaden des tüchtigen Do* tektivs nicht gewesen sein, bemerken hierzu bieM. N. N.", daß er seine russischen Kollegen in Bezug auf die Wach, samkeit über den Großfürsten noch übertroffen hat.

Universitäts-Nachrichten.

S. Darmstadt, 14. Nov. An der Technischen Hoch» schule sind bis jetzt ca. 1700 Studierende eingeschrieben, gegen 1683 im letzten Winter- und 1604 im letzten (Sommer- semester. Damit hat Darmstadt auch die Karlsruher Hoch­schule überflügelt und ist nach Eharlottenburg und Münchs in die dritte Stelle der deutschen Hochschulstädte ein* gerückt.

Marburg, 14. 9toö. Die Zahl der Studiere»*» den im Wintersemester beläuft sich auf etwa 1100.

Der Lektor der englischen Sprache an der Universität Marburg, Tilley, scheidet nach Ablauf des Wttttei-- emesters aus seiner bisherigen Stellung aus.

Zum Rektor der Universität Kiel wurde an Stelle von Professor Pappenheim der Professor der philosophischen: Fakultät, Dr. Gering, gewählt.

Wir lesen in derBert. Eorresp.": In einzelnen Zeit, ungen findet sich die Mittelung, daß für Preußen neuert dings Bestimmungen erlassen seien, welche die Anrech­nung des Studiums im Auslande oder wenigstens, an einzelnen ausländischen Universitäten für die juristischen Prüfungen s/icherstellen. Diese Annahme ist unzutreffend. Die Anrechnung ausländischer Semester, svwett diese nach dem Reichs^Gerichts Verfassungsgesetz für einen Teil der Studienzeit erfolgen kann, bleibt vielmehr nach wie vor von dem bei der Zulassung zur ersten juristischen Prüfung zu erbringenden Nachweise abhängig, daß der Studierende an der ausländischen Universität ein ordnungsmäßiges Rechtsstudium im Sinne der preußischen Prüfungsvor­schriften zurückgelegt hat. Es gilt dies ausnahmslos für alle ausländischen Universitäten. Lausanne und Grenoble! machen in dieser Hinsicht keine Ausnahme.

Gerichtssaal.

D. Gießen, 15. Nov. (Strafkammer). Hinter vev» chloffenep Thüren wird gegen den Heinrich Ru ppenthal, Dach- >ecker in Rockenberg, mehrfach, insbesondere auch wegen Sittlich­keitsverbrechens vorbestraft, verhandelt wegen Verbrechens gegen § 176,3 Verfuchs der Nötigung und Körperverletzung mit gefädr» ich em Werkzeug, die beiden letzten Delikte begangen gegenüber einer Ehefrau. Der Angeklagte leugnet. Das Urteil lautet auf eine Zuchthausstrafe von fünf Jahren, unter Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrecht auf die Dauer von zehn Jahren. Mil­dernde Umstände werden dem Angeklagten nicht zugebilligt. Der vielfach, insbesondere auch wegen Betrugs voroeltrafte Theodor Kem«f von Ober-Erlenbach, Gärtner feinem Berufe nach, ist be- chrckdigt, in der Absicht, sich einen rechtswidrigen Vermögensvor- teil zu verschaffen, durch 4 selbständige Handlungen im Juli, August und September d. I. das Vermögen des Oekonomen Ehristtan Haubach von hier um 4 und 6 Mk., des Brauereibeytzers Georg B/.chler von hier um Mk. 2.40 und Mk. 2.25 durch Vorspiegelung falscher Thatsachen geschädigt zu haben. Ter Angeklagte ist ge- fänoig, schützt aber Notlage vor. Tie Staatsanwaltschaft bean­tragt, gegen den Angeklagten auf eine Gesamtaefängnisstrase von 0 Monaten zu erkennen, in Anbetracht seines Geständnisses jedoch foic erlittene Untersuchungshaft in Anrechnung zu _ bringen. Tie Kammer erkennt dem Antrag der Staatsanwaltschaft gemäß. Der Angeklagte erkennt die sofortige Rechtskraft des Urteils an. Der Fuhrmann August Marx in Gießen steht unter der Anklage vor der Strafkammer, am 11. Oktober ds. Js. zu Gießen durch Fahrlässigkeit und unter Außerachtlassung der Aufmerksamkeit, zu der . er vermöge seines Gewerbes auch verpflichtet war, die Körperverletzung des Fabrikarbeiters Wilhelm Kümmel II. von Wieseck verursacht zu haben. (§ 230 Abs. 2 des St.G.B.) Der An­geklagte bestrettet jede fahrlässige Nachlässigkeit und macht zu feiner Verteidigung geltend, sein Pferd sei scheu geworden und er habe deshalb für den Augenblick die Herrscha t über es verloren. Der Unfall hat sich vor der Thomas'fchen Wirtschaft am Schiffenberaer- weg ereignet. Der Verletzte war schwer beschädigt und mußte drei Wochen lang klinisch behandelt werden. Nach dem Ergebnis der Beweisausiiahme hält die Staatsanwalt den Angeklagten des ihm zur Last gelegten Deliktes für nicht schuldig und beantragt seine Freisprechung. Das Gericht erkennt demgemäß. Die Kosten fallen der Staatskasse zur Last. Der Leopold Alles in Lich, der schon verschiedene Male nach dem freien Amercka gefahren ist und Deutsch­land auf seine Kosten heruntersetzt, ist der Majestätsbeleidigung, gerichtet gegen den Kaiser und den Großherzog, sowie der leidigung des Amtsgerichts Lich und des dortigen Burgermeyters Heller beschuldigt. Der Angeklagte leugnet jede Schuld. Er wird als unruhiger, prahlerischer Mensch geschildert, der die hervor­ragenden Segnungen Amerikas in Deutschland nicht zu finden ver­mag. Heute vor Gericht befimü er sich wieder aus sein Deutsth- tum und beruft sich auf feine Teilnahme am 70er Kriege. Die Be­weisaufnahme ergiebt seine Schuld. Die Staatsanwaltschaft be-