antragt gegen den Angeklagten unter Schuldigsprechung tn allen Punkten, auf eine Gefängnisstrafe von 5 Monaten zu erkennen, »ls strafmildernd hebt er die Aufgeregtheit des Beschuldigten zur Zeit der Begehung der ihm zur Last gelegten Strasrhcu hervor. Der Verteidiger beantragt Freisprechung, da die Hauptbelastungszeugen als nicht genügend glaubwürdig anmsehen seien. Das Gericht erkennt auf eine Gefängnisstrafe von 4 Monaten. Ein Monat der erlittenen Untersuchungshaft wird dein Angeklagten an- gerechnet. — Von der ihm ziir Lasl gelegten Beleidigung des Jakob Dillmann in Rockenberg — des Privatklagers — ivar der Reinhard Pauli von da — derÄngeklagte — durch Entscheidung des Schössen» Gerichts Butzbach vom 20. September sreigesprochen worden. Gßgen das pelsprechcnde Urteil hatte der Prioatkläger Berufung eingelegt, um ein verurteilendes Bekenntnis zu erzielen. Nach den Aus- führimgen der beiderseitigen Parteivertreter zur Sache verkündet das Gericht Urteil dahingehend, daß die Berufung als unbegründet zu verwerfen sei. Die kosten auch der Berufungsinstanz hat der Privatkläger zu tragen. — Ter Landwirt Eberhard 9iahrgang, Müller in Allcndors a. d. Lda., war beschuldigt worden, am 24. Zull zu Allendorf a. d. Lda. an Orten, an beiten er zu jagen nicht berechtigt war, die Jagd ausgeübt zu haben, indem er im Allendorfer Gememdcivald während der Schonzeit ein Rehkitz schoß. Das Schöffengericht zu Gießen vcrurleille den Angeklagten durch Ent- scheidung uoin 4. Oktober in eine evenr. mit 5 Tagen Gefängnis zu verbüßende «Geldstrafe von 25 Mk. Gegen dieses Urteil hat die Staatsanwaltschaft wegen des geringen ^Strafmaßes, aus das das Gericht erster Instanz erkannte, Berusung eingelegt. Ter Angeklagte behauptet, ergäbe das Reh, als er ein £tücf Wild von seinem Acker durch einen Schreckschuß habe vertreiben wollen, zufällig getroffen. Außerdem habe er sich in großer Aufregung wegen des Schadens befunden, den das Rehwild aus seinem Kleeackcr verursacht habe. Die Staatsanwaltschaft beantragt, gegen den Angeklagten nach erfolgter ziemlich umfangreicher Beweisaufnahme auf eine Geldstrafe von 400 Mk. und die Kosten des Verfahrens zu erkennen, auch das benutzte Jagdgewehr einzuziehen. Die Verteidigung beantragt Verwerfung der eingelegten Berusung. Die Strafkammer giebt der Berufung der Staatsanwaltschaft statt und verurteilt den Angeklagten in eine Geldstrafe von 200 Mk., die int Uueinbringlichkeits- salle mit 40 Tagen Gefängnis zu verbüßen sind, sowie in die Kosten des Verjährens.
Frankfurt a. M., 15. Nov. Wir haben mitgeteilt, daß das hiesige Landgericht gegen den sozialdemokratischen Redakteur Dr. Quark wegen Veröffentlichung eines sogen. Hunnen- briefes eine Strafe von 3 Wochen Gefängnis verhängt und eine Bestrafung Bebels abgelehnt hat. In der Begründung führt das Gericht aus: Das Gericht habe nicht zu untersuchen gehabt, ob der Bries echt ist, sondern sich nur die Frage voraelcgt, ob der Angeklagte diesen Brief für echt gehalten hat. Die Verhandlung habe nicht dargethan, daß Quarck den Brief für gefälscht angesehen hat. In dem Brief sei vielerlei zu unterscheiden: die Thaten, die der Briefschreiber von sich behauptet und diejenigen, die er von anderen mitteilte. Dadurch, daß der Angeklagte generalisierte und von anderen nicht erweisbare Thatsachen behauptete, was auch die Ueberfchrift: „Deutsche Bestien" darthue, und einen Kommentar daran knüpfte, hat er sich der öffentlichen Beleidigung durch die Presse schuldig gemacht und war zu bestrafen. Die Wahrung berechtigter Interessen wurde vom Gericht verneint; denn hätte der Angeklagte in Wahrung solcher handeln wollen, so hätte er den Briesschreiber nennen müssen, damit die Behörde Ermittlungen über denselben hätte anstellen können. Strafverschärfend kamen die Vorstrafen des Angeklagten in Betracht, deshalb wurde auch von der Verhängung einer Geldstrafe abgesehen. Der Antrag des Staatsanwalts auf Bestrafuna Bebels wegen Zeugnisverweigerung mit 200 Mk. wurde abgelehnt, weil das Gericht in der Vernehmung des Abg. Bebel eine unbedingte Zeugnisoerweigerung nicht erblicken kann.
Eisenbahn-Zeitung.
— Yei Rückerstattung der Beträge für unbenutzte Rückfahrkarten bringt die Eisenbcchn-Verwallung neuerdings eine Schreibgebilhr von einer Mark in Abzug. Die Handelskammer in Wiesbaden halte die königl. Eisenbahndirektion in Frankfurt a. M. um Herabsetzung dieser Gebühr auf den Selbstkostenpreis ersucht. Tie Antwort, die auf dieses Gesuch ergangen ist, teilt die „Köln. Ztg." nut: „Tie königliche Eijenbahndirektlon stellt sich in ihrer Antwort ebenfalls auf den Standpunkt, daß nur die Selbstkosten die Höhe der Reklamationsgebühr zu bestimmen haben. Sie iveist dabei jedoch darauf hm, baß viele Reklamationen unbegründet erhoben würden, daß viele sich auf ganz geringe Beträge bezögen, daß viele Reisende für den Fall einer zwar unwahrscheinlichen, aber möglichen Rückreise sich unHinblick auf die kostenlose Reklamation Rückfahrkarten lösten. Tie Folge sei gewesen, daß die Reklamationen von Jahr zu Jahr zugenommen hätten. Im Jahre 1900 seien int Bezirk der kouigl. Eijenbahndireklion Frank- snrt 13 436 Fahrgeldreklamationen für 22 400 Fahrtausweise erhoben worden. Tie baren Auslagen für diese Reklamationen hätten ohne Generalkoslen 15 503 Alk. betragen. Bei einer Reklamations- gebühr von 1 Mk. würden also im Jahre 1900 ziemlich genau die Selbstkosten der Reklamationen gedeckt worden jein. Dabei sei noch zu berücksichtigen, daß für gänzlich abgewiesene Reklamationen, für Reklamationen, denen ein Rechtsanspruch nicht zur Seite steht, feine Gebühr hätte berechnet werden können. Der Zweck der Maß- regel war tndessen nach Ansicht der königlichen Eilenbahndirektion nicht die sinanzielle Entlastung der Eiseiibahnverwaltuilg, sondern die möglichste Beehinderung des Mißbrauchs der neu eingesührten 45tägigeu Rückfahrkarten. Ter verbotene und mit allen sJ)htteln zu bekämpfende Handel mit den langgiltigeu Rückfahrkarten werde ivenigstens einigermaßen erschwert, tvenn, der auf einen Verkauf seiner Karte ausgehende Reisende das Risiko trage, im Falle der Unverkäuflichkeit seiner Rückfahrkarte 1 All. über den einfachen Fahrpreis zahlen zu muffen." — Tas heißt mit anderen Worten: Eine Ermäßigung der Schreibgedühr ist nicht zu erwarten.
Kunst und Wissenschusi.
Frankfurt, 12. Nov- Die zweiäktige Volksoper „Der polnische Jude"" von Karl Weis wurde in der letzten Zeit an verschiedenen Bühnen ausgeführt und gilt fast als das einzige Werk, das die unfruchtbare Produttion der Operndramatik unterbricht. Vorweg jedoch sei konstatiert, daß man sich einer bedenklichen Täuschung hingiebt, wenn nian die Oper als Retterin aus den Röten der bedauerlichen Kunst-Sterilität gelten lassen will; nach den Eindrücken der Frankfurter Premiere, die zu bett besten Aufführungen zählt, welche das Werk bis jetzt erlebte, hat man es mit einem effektvollen Textbuch zu thun, zu dem ein geschickter Ton setz er einige melodische Sätze geschrieben hat, ohne jedoch, etwas Besonderes bieten zu können. Die Aufführung war ganz ausgezeichnet. Dr. Pröll sang den dNatthis, die Hauptfigur des Stückes ergreifend schön und erschütterte weit mehr, als die Musik durch die Wahrheit und hinreißende Natürlichkeit seines Spiels. Auch die übrigen nur kärglich bedachten Partien befanden sich in den besten Händen. Dr. Rottenberg war eifrig bemüht, der Musik zu ihrem Rechte zu verhelfen.
Landwirtschaft.
Gleich dem Regensburger Bauerntage will sich audji der Landwirtschaftliche Zentralverein des HerzogtumsBraunschweig mit dem Sechsmark
zoll für Oetretöe zusrteoen geoen. raus zrrainqajTOtiB, 12. November, wird geschrieben: In der heutigen Versamrn- lung des Landwirtschaftlichen Zentralvereins erklärte man sich mit dem Vorgehen des Vorstandes, der sich in Bezug auf die Zolltarisoorlage den Anträgen des Ausschusses des deutschen Landwirtschaftsrates angeschlossen hatte, ein* verstanden. Ferner beschloß man, von der Errichtung einer Lanowirlschaftskammer für das Herzogtum Braunschweig einsttveilen abzusehen, sondern nur zu beantragen, daß der Zentralverein nicht nur wie bisher offiziös, sondern auch offiziell als die berufene Vertretung der Landwirte schäft des Herzogtums anerkannt werde. Es ist dies bereits vom Ministerium in Aussicht gestellt worden. Der Bund der aLndwirte hat dem Zentralverein mitgeteilt, daß er eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem Kapital von 150000 Mk. gründen will behufs Herausgabe einer. Wochenzeitschrift, welche die Bildung der Getreidepreise und der Preise der anderen landwirtschaftlichen Produkte auf- llären soll. Ter Verein wurde ersucht, sich mit einem Geschäftsanteil von 500 Mk. zu beteiligen. Es wurde jedoch beschlossen, einstweilen davon avzusehcn.
Meteorologische Beobachtungen
der Station Gießen.
November
Barometer auf 0° reduziert
Temperatur der Lust
Absolute Feuchtigkeit
Relative Feuchtigkeit
cn E -c 'S
■2 s
Windstärke
Wetter
15.
15.
16.
2 v>
9"
1^34
736,9
740,9
742,4
+ +
3,9 0,0
2,8
3,7
4,3
3,7
87
94
100
NW.
WSW. w.
1
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Zu haben in Gießen aus dem Fabriklager bei Herrn Emil
AMTLICH GLÄNZEND BEGUTACHTET:
Bekanntmachung, die Wahl der Mitglieder der Stadtverordneteu- Bersammlung betreffend.
mit
7. Bauunternehmer Ludwig Huhn
8. Rentner Friedrich Helfrich
9. Kommerzienrat Louis Emmelius
10. Mctzgermeister Ludwig Pirr
1L Fabrckant Heinrich Schaffstaedt
1793 Stimmen
1616
1532 „
1530
1436
1347 „
1320 „
1283
1082 w
904
818
Bei der am 14. l. Mts. stattgefundenen Wahl von elf Stadtverordneten sind gewählt worden:
1. Professor Dr. Gaffky
2. Rcallehrer Karl Jann
3. Schreinermeister Karl Orbig
4. Oekonom Louis Flett
5. Fabrikant Emil Schwall
6. Goldarbeiter Karl Brück
Von den Genannten sind Ord.-Nr. 1—10 auf die Dauer von 9 Jahren und Ord.-Nr. 11 auf die Dauer von 6 Jahren gewählt.
Es wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß das Wahlprotokoll und die Abstimmungsliste während drei Tagen, nänllich Montag den 18. November, Dienstag den 19. November und Mittwoch den 20. November einschließlich, vormittags von 8 bis 12 Uhr und nachmittags von 2 bis 6 Uhr, auf unserem Bureau zur Einsicht jedes Stimmberechtigten offenliegen und daß während dieser Frist Einwendungen gegen die Wahl und gegen die Gewählten, sowie gesetzlich zulässige Äblehn- ungen bei Meidung des Ausschlusses bei uns vorgebracht werden können.
Gießen, den 16. November 1901. 7512
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
Mecum.
Bekanntmachung.
Die Stadt Gießen hat aus der von ihr erworbenen Margarethenhütte noch einige
Lagerplätze und Lagerräume zu verpachten. Refl.ktar.ten wollen sich an uas oder an dar Stadtbauamt wenden, woselbst auch der Plan und die Beschreibung über die einzelnen Plätze eingesehen werden können.
Gießen, den 14. Juni 1901. 4393
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
M e c u m.
Bekanntmachung.
In das hiesige Handelsregister Abt. A wurde heute unter Dir. 130 eingetragen die Firma „Karl Erdmann" zu Lollar; Inhaber: Handelsmann Karl Erdmann daselbst.
Gießen, am 15. November 1901. 7508
Großherzogliches Amtsgericht.
Bekanntmachung.
Der Voranschlag der Gemeinde Kesfelbach für das Jahr 1902/03 liegt vom 18. d. Mts. an acht Tage lang auf hiesigem Bürgermeisterei-Bureau zu jedermanns Einsicht offen.
Kesselbach, den 15. November 1901.
Großh. Bürgermeisterei Kesselbach.
Stein 7507
Bekanntmachung.
Der Voranschlag der Gemeinde Ruttershausen für das Jahr 1902/03 ' liegt vom 18. d. Mts. an acht Tage lang auf der hiesigen Bürgermeisterei zu jedermanns Einsicht offen.
Ruttershausen, den 15. November 1901.
Großherzogliche Bürgermeisterei Ruttershausen.
Klinkel. 7500
Bekanntmachung.
Der Voranschlag der Gemeinde Reiskirchen für das Jahr 1902,03 liegt vom 18. d. Mts. an acht Tage lang auf hiesigem Bürgermeisterei-Bureau zu jedermanns Einsicht offen.
Reiskirchen, den 15. November 1901.
Großh. Bürgermeisterei Reiskirchen.
Wagner. 7511
Museum des Höerhess. Heschichtsvereius.
Wiedereröffnung Sonntag den 17. d. Mts., um 12 Uhr. Das Museum ist vom 24. d. Mts. an wie früher jeden Sonntag von 11 bis 1 Uhr dem Publikum unentgeltlich geöffnet, außerhalb dieser Stunden gegen ein Eintrittsgeld von 50 Pfg. für 1 bis 2 Personen, 1 Mark für 3 bis 6 Personen.
Gießen, 15. November 1901. 7509
Der Vorstand.
Pfelfenfabrik, Export und Versandt.
gratis und frei von
C. H. Schneller, Erfurt, No, i«.
Pfeife des* Zukunft
hat folgende werthvolle, unübertrefflich«, Eigenschaften : Das Entstehen der übelriechenden, ans dem Tabak kommenden Flüssigkeit (Pfeifenschmier) ist nahezu ausgeschlossen. — Die Pfeife bleibt fast trocken. Tabak brennt vorztie-Hoh. — Leichter Zug. Das unangenehme Anrauchen des Kopfes fällt ohne Anwendung eines Hilfsmittels gänzlich fort. — Einfache Constrnction und Handhabung ohne jede complicirte Einrichtung, ohne Patronen. — Pfeife „Xon plus ultra“ (D.R.G.M No. 52R17) kann spielend leicht mehrere Stunden ununterbrochen in Brand erhalten werden, da Tabak mehrere Male nachgestopft werden kann, ohne dass man nöthig hat, das Feuer verlöschen zu lassen oder die Asche zu entfernen. — Garantie: Zurücknahme auf meine Kosten, wenn angegebene Eigenschaften nicht vorhanden. — Viele Tausende nachbestellt. — „Non plus ultra“ mit gut bemaltem Porzellankopf Preis pr. St. in kurz, ca. 27 cm lang, 8 Mk., Porto 80 Pfg., in halblang, ca. 65 cm lang, 8,75 Mk., Porto 60 Pfg.; mit meinem neu construirten, unzerbrechlichen und unverbrennlichen Kopfe Ideal“ (D.R.G NL No. 134167) pr. St. in kurz 3,30 Mk., Porto 80 Pfg., in halb- lang 4 Mk., Porto 60 Pfg. 4 Stück franko. Mehrabnahme lisbatt. — Illustrirte Preisliste mit vielen Prima-Zeugnissen
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Submission.
Die Füllung des Eiskellers in den neuen Kliniken in Gießen soll auf dem öffentlichen Submissionswege vergeben werden.
Die Lieferungsbedingungen können auf dem Verwaltungs- Bureau genannter Anstalt nachmittags von 3—5 Uhr eingesehen werden.
Offerten sind mit entsprechender Aufschrift versehen, versiegelt bis zum
Mittwoch d. 27. Nov. 1901,
mittags 12 Uhr, dahier einzureichen. 7458
Zuschlag erfolgt bis zum 30. November 1901.
Gießen, 13. November 1901. Großh. Verwaltungs-Direktion der neuen Kliniken.
Verdingung von Drainagearbeiten. Die Graben- und Rohrverlegungsarbeiten für die in den Grundstücken des Herrn Kommerzienrat Gail in Rodheim a. B. zur Ausführung vorgesehenen Drainaaen sollen durch schriftliches Angebot vergeben werden.
Voranschlag und Bedingungen liegen in den Geschäftsränien des Bauherrn, Gießen, Neustadt 32, aur Einsicht offen, woselbst auch die Offerten in verschlossenem Umschläge postfrei, mit entsprechender Aufschrift versehen, bis spätestens Mittwoch den 20. d. Mts., einzureichen sind.
Die Bodenbeschaffercheit kann jederzeit an Ort und Stelle eingesehen werden. 7464
Gießen, am 13. Novdr. 1901. Die Bauleitung.
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