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Sonntag 17. November 1901
Nr. 271
Erstes Blatt.
151. Jahrgang
Erscheint tägllch mit Ausnahme des Montags.
Die Siebener ZamMen- vlätler werden dem Anzeiger im Wechsel mit dem »Hess. Landwirt" und den »Blättern für hessische Volkskunde" viermal wöchentlich bei- gelegt.
Redaktion, Expedition und Druckerei:
Schulstratze 7.
Adresse für Depeschen: Anzeiger Gichen.
Fernsprechanschluß Nr. 51.
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Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen es
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Kekanntmachung.
Betreffend: Die Sterblichkeitsstatistik.
Diejenigen 17 Großh. Bürgermeistereien, welche mit der Einsendung der Todeszeugnisse und Zählkarten von den Monaten September und Oktober noch rückständig sind, werden aufgefordert, uns alsbald dieselbe zukommen zu lassen.
Bekanntlich sind die genannten Aktenstücke bis zum 10. der Monate Januar, März, Mai, Juli, September und November einzuliefern.
Gießen, 15. November 1901.
Großh. Kreisgesundheitsamt.
Dr. Haberkorn.
Kekanntmachung.
Vom 20. November ab können bei dem Postamte 2 (Schulstraße) an den Werktagen Telegramme auch nach Schalterschluß bis abends 7 Uhr aufgcliefert werden.
Die Auflieferung erfolgt in der Packkammer, Eingang tm Posthof.
Gießen, 15. November 1901.
Kaiserliches Postamt 2.
Bernhard.
Kekanntmachung.
Die landw. Haushaltungsschule zu Liudheim beginnt ihren ersten nächstjährigen fünfmonatlichen Lehrkursus am Freitag den 3. Januar 190 2.
Tie Schule hat die Aufgabe, junge Mädchen zur Führung einer wohlgeordneten, einfachen bürgerlichen Haushaltung vorzubereiten.
Gegenstände des Unterrichts sind:
Hauswirtschaft und Milchwirtschaft, Gemüsebau, Obstverwertung, Gesundheits- und Ernährungslehre, Krankenpflege, Rechnen, Abfassung von Aufsätzen und Briefen, Bnch- sührung, sowie weibliche Handarbeiten. Auch ist für gute Lektüre gesorgt und wird der Gesang gepflegt.
Tie Schule besitzt einen Garten beim Hause, eigene Molkerei und Geflügelhaltung.
Tie unmittelbare Leitung der Anstalt untersteht einer Vorsteherin (Hausmutter) und einer Assistentin (Jndustrie- lehrerin). Sowohl diese als die Mädchen wohnen im An- staltsgebäude. Für Unterricht und Logrs sind 20 Mark pro Kursus und für Kost und Verpflegung 1 Mark pro Tag zu entrichten. Außerdem sind nur noch etwaige Ausgaben für Arzt und Apotheke zu bestreiten.
Ausführliche Programme, aus denen das Nähere über die Anmeldungen, die möglichst frühzeitig erbeten werden, zu ersehen ist, sind von dem Unterzeichneten, sowie von Herrn Oberamtmann Westernacher zu Lindheim erhältlich.
Büdingen, den 24. OÜober 1901.
Ter Vorsitzende des landw. Bezirksvereins.
Jrle.
Von der hessischen Kammer.
Nächsten Dienstag werden unsere Landesboteu wieder in Darmstadt zusammentreten, jedoch höchstens auf eine Woche. Man hatte zwar im Frühjahr gelegentlich der Budgetberatung wiederholt bemerkt, im Herbste sollte eine Reihe wichtiger Gesetzesvorlagen im Landtage zur Verabschiedung kommen, so namentlich das Gesetz betreffend das Wahlrecht, das Den km alschutzg esetz, die Stan- desordnnng der Aerzte, das Pfandbriefbankgesetz usw. Wir werden jedoch uns noch einige Zeit gedulden müssen. Im neuen Jahre wird erst wieder das Budget fertig gestellt werden müssen, und ob dann noch genügend Zeit bleibt, die Beratung der umfangreichen Gesetze im Frühjahr auch nur zum Teil zum Abschluß zu bringen, bleibt leider fraglich.
Die neuen Gesetzesvorlagen sind in der That von so weittragender Bedeutung und wollen so schwierige Materien regeln, daß es nicht Wunder nehmen darf, wenn der Ausschuß trotz fleißigster Arbeit die Durchberatung und Berichterstattung noch nicht zu Ende bringen konnte. Es ist klar, daß das Wahlrechtsgesetz, eines der grundlegendsten der ganzen Staatsversassung, singendster Beratung bedarf. Es spielen natürlich auch stark die Interessen der einzelnen Parteien hier hinein. Obwohl nun in dem Entwurf die Regierung den Wünschen der Parteien, insbesondere des Zentrums und der Sozialdemokratie, in weitestem Maße entgegengekommen ist, namentlich durch die Statuierung des geheimen direkten Wahlrechts, so erscheint es dennoch in vielen Punkten dem Zentrum und der Sozialdemokratie abänderungsbedürftig. Die Beratung im Plenum wird uns denn auch noch, einen heftigen Kampf bringen.
Besonders schwierige und heikle Fragen harren durch das Psandbriefbankgesetz ihrer Lösung. Tas Institut, dessen Schaffung der Entwurf beabsichtigt, kann von segensreichster Wirkung für das Land, insbesondere auch die Landbevölkerung sein, es kann aber auch die übelsten Folgen zeitigen, wenn nicht die nötigen Garantien für seine Sicherheit gegeben und seine Organisation eine gesunde ist. Was die Fertigstellung dieses Gesetzes besonders verzögert, ist, daß die Einrichtung einer Landeshypotheken- bank die Umgestaltung anderer schon bestehender Institute, wie die Landeskreditkasse nötig macht, was natürlich auch, nur auf ?cm Wege der Gesetzgebung erfolgen kann.
Das ^enkmalschutzgesetz wird vielleicht das einzige das noch in diesem Jahre im Plenum zur Beratung kommt. Der Ausschußbericht liegt wenigstens
fertig vor. - Mit diesem Gesetze werden wir dann in Deutschland, was den Schutz und Fürsorge für Altertums-Denkmäler betrifft, an erster Stelle marschieren.
Wie schon anfangs erwähnt, wird uns das nächste Jahr auch die von den Aerzten schon lange erwartete Stan des ordnung bringen. Desgleichen ist ein sogenanntes W-ohnun g sg esetz in Vorbereitung.
Im ganzen betrachtet, erwartet unsere Volksvertretung die nächfle Zeit ein erfreuliches Arbeitsfeld. Werden alle Gesetzesvorlagen zum Gesetze erhoben werden, so werden wir damit einen großen Schritt in der sozialen Gleichstellung und Mrsorge, sowie in der Pflege der Kunst vorwärts thun.
Ueber die Arbeiten der Ausschüsse re. können wir heute wieder mancherlei berichten. Der Vierte Ausschuß hat u. a. über die Vorstellung hessischer Jgrden, betreffend die Gleichberechtigung mit den Be^ennern anderen Glaubens beraten. Eine Anzahl Bekenner jüdischen Glaubens hat sich, mit einer Petition an die Zweite Ständekammer gewandt, in der sie darüber Beschwerde führen, daß die Regierung bei Anstellung der Beamten ihre Glaubensgenossen zurücksetze und eine eventuelle Anstellung geradezu vom Abfalle des jüdischen Glaubens abhängig sei. Zu dieser Vorstellung hat die Großh. Regierung, um Meinungsäußerung ersucht, dem Vorsitzenden des Vierten Ausschusses folgendes erwidert:
Die Regierung erkennt an, daß den Angehörigen des jüdischen Bekenntnisses in Bezug auf die Erlangung von Staatsämtern im Großherzogtum die gleiche Stellung zukommt, wie den Angehörigen anderer Bekenntnisse. Was die Petenten vorbringen, um darzuthun, daß sich die Regierung in Widerspruch mit dieser grundsätzlichen Auffassung gesetzt habe, ist t e i ls n i ch t r i ch t i g, teils nicht schlüssig. Eme auf dem 19. Landtag eingebrachte Interpellation, das Recht der Juden auf Verwendung im Staatsdienst betr., fand ihre von keiner Seite beanstandete Erledigung durch folgende Antwort des damaligen Ministerpräsidenten: „Bei der Anstellung und Beförderung von Juden im Staatsdienst findet die Regierung keine prinzipiellen Bedenken, wie dieses schon daraus hervorgeht, daß Juden irrt Staatsdienst stellen." Als in den Verhandlungen der Zweiten Kammer der Lanostände vom 7. April 1894 der damalige Staatsminister u. a. erklärte: „Auf dem Lande würden rotr, wie meine feste Ueberzeugung ist, wie ich das Land kenne, großen Anstoß erregen, wenn wir jüdische Richter dorthin setzten", erhob sich in der Kammer kein Widerspruch; ja es fand diese Erklärung die ausdrückliche Zustimmung eines Abgeordneten, der die antisemitische Bewegung ebenso verurteilte, wie es die Grotzherzogliche Regierung thut. Auch heute befinden sich Juden im L>taatsdienst, allerdrngs nur im Justizdienst und im Schuldienst. Es ist eine unwahre Behauptung, oaß jüdische Bewerber, die sich zu der Stellung eines Richters oder Staatsanwalts gemeldet hätten, anqestellt worden seien, „sobald die Bewerber die Religion gewechselt" hätten. Wenn aber die Petenten im Anschluß hieran die Anschuldigung erheben, es sei „der Glaubenswechsel um äußerer Vorteile willen" be- lo-hnt worden, so verdächtigen sie zugleich ehrenhafte Beamte in einer Weise, die nachdrücklich zurückgewiesen werden muß. Seitdem die gegenwärtige Staatsregierung dte Geschäfte übernommen hat, ist die Anstellung eines jüdischen Staatsdienstanwärters nicht in Frage gekommen, da Anwärter mit entsprechendem Dienstalter nicht vorhanden waren. Großh. Ministerium der Justiz. Dittmar."
Dazu bemerkt der Vierte Ausschuß: Der prinzipielle Standpunkt der Regierung stimmt durchaus mit derbestehendenGesetzgebung überein und wird crnch dieselben, auch wenn sie nach jeder Richtung hin einwandfrei waren, in ständiger Hebung unberücksichtigt gelassen, es erfolgte dagegen die Anstellung, sobald bie Bewerber die Religion gewechselt hatten. Seit Jahrzehnten haben wir diesen Zustand mit Schmerz und Erbitterung über uns ergehen lassen. Von einem Ministerium zum andern erhofften wir endliche Aenderung. Anläßlich in der jüngeren Zell vorgekommener Fälle, in welchen unwidersprochen Bewerber von der Anstellung zurückgewiesen wurden, weil sie Juden waren und bleiben wollten, hatten sich die Juden Hessens bereits zu einer Petition an die Hohe Ständekammer entschlossen, als eine bekannte Gerichtsverhandlung dem verantwortlichen Leiter unseres Justizministeriums Gelegenheit zu einer eidlichen Programmerklärung gab. Obwohl unsere Glaubensgenossen seit fünfzig Jahren ihren Beschwerden, wenn auch vielleicht mit allzugroßer Zurückhaltung, häufig Ausdruck gegeben haben, obwohl auch in der hohen Ständekammer der Groß herzoglichen Regierung das Verfassungswidrige ihrer seitherigen Hebung vor- gehalten wurde, glaubt der Herr Justizminister von einem Zustand sprechen zu können, „über den die zunächst hierzu Berufenen sich nicht beklagt hätten." Allerdings waren wir so vertrauensselig gewesen, von den Leitern unserer Justiz oor allem Gerechtigkeit auch ohne laute Klage erwarten zu dürfen, und gaben die Hoffnung nicht auf, daß endlich auch den Juden Hessens gegenüber Verfassung und Gesetz zur Anwendung gelangen müßten. Eine Generation jüdischer Aspiranten nach der anderen hat sich den Regierungen zur Hebernahme von Staatsämtern zur Verfügung gestellt mit dem einzigen Ergebnis, daß der Glaubenswechsel um äußerer Vorteile willen belohnt, das Festhalten an dem ererbten Glauben bestraft wurde. Gegen eine derartige Verwirrung südlicher Begriffe werden unzweifelhaft unsere christlichen Mitbürger mit uns Verwahrung einlegen. Dieses Vorgehen erscheint um so unbegreiflicher unb muß umsomehr verletzen, als es von demjenigen Ressort der Regierung geübt wirb, bas vor allem berufen ist, bas Vorbild unbeugsamer unb getreuer Wahrung ber Verfassung unb ber Rechtdanwenbung in unserem Staatswesen zu sein. . . . Während im übrigen Deutschland jüdische Richter an allen Gerichten, vom Reichsgericht bis zu den Amtsgerichten, thätig sind, während selbst in Gegenden, in denen ber Antisemitismus seine Hauptwurzeln hat, Juben ohne Schäbig- uug ber Justiz als Richter fungieren, hält bie hessische Regierung unsere Bevölkerurig für so rückständig oder die
Juden Hessens für so minderwertig, daß hier das, waS allenthalben möglich, ausgeschlossen sein müsse. Wir protestieren gegen diese Herabsetzung, die unsere christlichen Mitbürger in gleicher Weise trifft wie uns. Von dem festen Vertrauen geleitet, daß über der seitherigen ministeriellen Praxis als Hüterin und Wächterin der Verfassung, als Schutz der Minoritäten in den ihnen gewährleisteten Rechten die hohe Ständekammer steht, wenden wir Hessen jüdischen Bekenntnisses uns an unsere Volksvertretung. Wir sind auf- gewachsen in dem Glauben an Deutschlands Größe und Gerechtigkeit, unsere Glaubensgenossen haben Blut und Leben freudig eingesetzt für des Reiches Einheit und Macht, überall stehen wir in der Vertretung vaterländischer und sittlicher Interessen mit unseren christlichen Mitbürgern in Reih und Glied. Wir fordern, daß wir auf anderen Gebieten nicht als minderen Rechts behandelt werden."
Eine Eingabe einer Anzahl Gerichtsvollzieher, die sich an das Ministerium der Justiz und die beiden! Stände-Kammern wendet, wünscht, daß die Gerichtsvollzieher demnächst für ihre dienstlichen Verrichtungen, ein fixes Gehalt aus der Staatskasse erhalten, daß bi? zu diesem Zeitpunkte aber: a) den Gerichtsvollziehern ein Mindesteinkommen garantiert wird, und zwar mit Rückwirkung vom 1. Januar 1900; b) die Stellvertretungen der Gerichtsvollzieher, welche infolge von Erkrankungen oder auS sonstigen unverschuldeten Gründen notwendig werden, mifi Staatskosten erfolgen; c) das pensionsfähige Tienstein- kommen der Gerichtsvollzieher erhöht wird, und zwar in Abstufungen nach Tienstaltersklassen, derart, daß dieselben anderen hessischen Beamten derselben Kategorie gleichge-, stellt weroen. Ter Vierte Ausschuß beantragt dazu, die Kammer wolle 1. das Gesuch, das dahin geht, denjenigen Gerichtsvollziehern, welche Anwartschaft auf eine andere weite staatliche Anstellung haben, diese zu erhalten, ins-, besondere aber den aus dem Stande der ehemaligen Aktu- ariats-Aspiranten hervorgegangenen Gerichtsvollziehern den Rücktritt in den Dienst der Gerichtsschreibereien unb bas Aufrücken in Gerichtsschreiberstellen zu gewähren, ber Großh. Regierung zur Berücksichtigung empfehlen; 2. im übrigen bie beiben Vorstellungen mit Rücksicht auf bie seitens ber Regierung für bas bemnächstige Bubget in Aus-, sicht gestellten Vorschläge berzeü für erlebigt erklären."
Der Abg. Erk hätte bie Wiederherstellung bes früheren Kreises Nibba beantragt. Das Ministerium- Des Innern hat bazu bemerkt, baß es bie Eingabe den mit ber Revision ber Verwaltungsgesetze beauftragten Beamten überwiesen hat, unb mit Rücksicht auf bie bereits im Gange befinbliche Revisionsarbeit zur Zeit nicht in ber Lage ist, auf ben Antrag selbst bes Näheren einzugehen. Trotzbem bie enbgiltige Entscheidung über diesen Antrag bis zum Abschlüsse der im Gange befindlichen Revision der Verwaltungsgesetze verschoben wird, haben Vertreter! der Regierung an einer Sitzung des beratenden Ausschusses bereitwillig teilgenommen. Der Gleichartigkeit der Materie halber wurden Die Anträge des Abg. Schönfeld, die Wieder-, errichtung des früheren Kreises Grünberg betreffend und des Abg. Köhler (Langsdorf), die Neubildung eines
Kreises Hungen betreffend, gemeinsam behandelt, und die Antragsteller uir Begründung ihrer Aanträge waren ebenfalls anwesend. Das Ergebnis dieser eingehenden Bestechung an der Hand statistischer und kartographischer Unterlagen soll kurz, soweit es sich auf den Antrag Erk bezieht, in Nachfolgendem angeführt werden: Das aus der geschichtlichen Entwickelung hergeleitete Vorrecht Niddas touroe auch für Grünberg geltend gemacht. Angeführt wurde ferner, daß vor Trennung der Verwaltung von der Justiz im Jahre 1832 andere Landstädte wie z. B- tomberg, Vilbel, Butzbach, Sitz der Verwaltung waren.
ie Antwartschaft für Hungen wurde sogar bis auf den Ritter Heimrich im Jahre 752 zurückgeführt. Bei der Beurteilung der örtlichen Beziehungen und der geographischen Verhältnisse chußte die günstige zentrale Sage Niddas anerkannt werden im Gegensatz zu Büdingen, das an der Grenze des Kreises liegt. Doch würde von diesem Kreise fast die Hälfte weggenommen, und bliebe nur ein größerer und kleinerer Teil übrig. Der neuzuerrichtende Kreis würde dem Kreise Schotten (dem kleinsten der oberhessischen Kreise) ebenfalls einige Orte wegnehmen. Eine Ergänzung desselben aus dem südlichen Teil des langgestreckten, und in dieser Hinsicht am ungünstigsten beschaffenen Kreises Lauterbach verbiete einmal das dazwischen geschobene preußische Gebiet, sodann der Mangel an Verkehrswegen über bie Höhen des Vogelsberges, die Wasserscheide zwischen Rhein und Weser. Auch würden die beiden räumlich größten Kreise Gießen unb Alsfeld nicht entlastet werben. In dritter Linie wurden als völlig ebenbürtig ben schon berücksichtigten Erwägungen historischer unb lokaler Natur wirtschaftliche Momente be- sonbers betont. Die heutigen Kreise hätten sich aus ben früheren einfachen Verwaltungsbezirken zu Tragern außer- ordentlich wichtiger Körperschaften mit Selbstverwaltung ausgebildet. So erstrebenswert nun auch eine im Interesse eines regen persönlichen Verkehrs des Verwaltungsbeamten mit feinen Kreisangehörigen und umgekehrt liegende leichte Erreichbarkeit ber einzelnen Orte unb infolge besten nicht zu große Ausdehnung des Bezirkes sei, müsse doch anderseits die Leistungsfähigkeit unter einer zu engen Begrenzung leiden. Während z. B. die Städte Mainz und Darmstadt von den Kreislasten je ungefähr drei Viertel trügen, müßten in dem von Natur weniger begünstigten nördlichen Oberhessen die einzelnen Sanborte derart belastet werden, daß eine weitere Steigerung unmöglich sei. Wenn die finanzielle Sage eines kleinen oberhessischen Kreises relativ günstig fei, so fei dies dem hervorragenden Talente des tüchtigen praktischen Verwaltungsbeamten zuzuschreiben. Der Vorschlag durch Verlegung des wirtschaftlichen Schwerpunktes in Die Provinz, die Bildung kleinerer


