genannt, sowie zerbrochene uud abgenutzte Gegenstände wie die Rohstoffe, von denen sie Herslammen, bekandelt, wenn sie nur zu denselben Zwecken wie die Rohstoffe verwendet werden können. Abfälle und verdorbene Waren zu Dünge- zwecken werden zollfrei gelassen. Schließlich sei noch darauf hingewiesen, daß zu gunsten einer rührigen Industrie der Zoll für Meerschaumwaren, soweit sie mit natürlichem oder künstlichen! Bernstein verbunden sind, von 200 auf 400 Mk. erhöht werden soll.
Nnnmehr haben diejenigen das Wort, die bei der Revision des Zolltavjfentwurfs durch den Bundesrat sich nicht genügend berücksichtigt glauben. Für diese „Zurückgesetzten" ist der Reichstag die geeignete Instanz.
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Allerlei ans dem Bnrenlager.
(Von einem Mitkämpfer.)
London, 12. Rod
der Explosion einer Granare im Lager, bei welcher Kommandant Schömann ums Leben kam, ist jedenfalls auf so eine Fahrlässigkeit zurückzuführen. Mit dem Dynamit, von den! jedes Kommando mehrere Kisten voll in viereckigen Packetchen mitführte, war es ebenso. Bei den Engländern wurde dieses unwiderstehliche Zerstörungsmittel stets, um es vor Stößen zu bewahren, auf eigens hierzu konstruier- ten Tragesätteln von Maultieren getragen und immer unter strenger Bedeckung etwas abseits von der Truppe gehalten, aber bei den Buren stand die Dynamitkiste im ommerlichen Sonnenbrand oder im Winterfroft aus dem Ochsenwagen und wurde dort herumgestoßen, wie jede andere Kiste mit harmlosem Inhalt, und war beim Fahren Stößen ausgesetzt, die jeder, der eine Ahlurng von Dynamit, einer Zusammensetzung und seiner Wirkung hat, ängstt Lid) vermeidet. Die Buren, die wohl die Anwendung und die Wirkung dieses Materials kannten, wußten aber nichts von den sonstigen Eigenschasten desselben.
Sehr prompt läßt Graf Bülow die Aenderungen Mitteilen, die der Zolltarifentwurf im Bundesrat erfahren hat. Zunächst fällt in. befriedigendem Sinne auf, daß nur bei einer verhältnismäßig geringen Anzahl von Waren eine Erhöhung der Zollsätze stattgefunden hat; bei weitem größer ist die Gruppe von Zoll-Ermäßigungen und Zollbefreiungen. Unter den erhöhten Tarifpositionen befindet sich eine wichtige und jedenfalls starker Anfechtung begegnende: der Hopfenzoll ist von 40 auf 60 Mk., also nm volle 50 Prozent, gesteigert, 'der Hopfenmehl-Zoll von 60 auf 90 Mk. Hier hat die Landwirtschaft einen Sieg davongetragen, deren Vertreter den neuen, schon beträchtlich gesteigerten Hopfenzoll als unzulänglich bezeichneten. Für die Zollerhöhung legte sich insbesondere das bayerische Zentrum unter Führung des Reichstagsabgeordneten Gerstenberg ins Zeug. Wenig erbaut wird man von der Zollerhühung im Braugewerbe sein, desgleichen in Oesterreich, das am Hopfen-Export interessiert ist. Dagegen sind die Bemühungen der Landwirtschaft, einen höheren Gerstenzoll, über den Entwurf hinaus, zu erlangen, ohne Erfolg geblieben. Die Verteuerung des Rohstoffes für das Braugewerbe ist immerhin eine ziemlich empfindliche. Bei der vielumstrittenen Frage der Gerbstoffzölle hat sich dee Bundesrat nicht auf die Seite der Agrarier gestellt. Die Vorstellungen der Lederindustrie berlicksichtigend, setzte der Bundesrat den Zoll für Quebrachoholz und anderes Gerbholz von 2 Mk. auf 1 Mk. herab, ebenso den Tarif für Gerbstoff-Auszüge. Ganz ist mithin der Quebrachoholz-Zoll nicht verschwunden, obwohl sachverständige und keineswegs agrargegncrische Beurteller, wie z. B. Forstmänner, den Wert des Quebrachoholzzolles für die Hebung der Lage der Eichen- schälwaldbesitzer bezweifeln. Doch sei anerkannt, daß wenigstens einigermaßsn den dringenden Ersuchen der Lederindustrie Rechnung getragen ist. Im Interesse der Druckereien liegt die beschlossene' Herabsetzung des Zolls für Buchdruckerschwäre, Ruß und Papierdruckfarbe. Als ein Zugeständnis an das einführende Ausland erscheint die Ermäßigung des Zolls auf Albums, Geschäftsbücher, Notizbücher, Einbanddecken, Mappen, Attrappen und Etuis. Aehnliche Erwägungen mögen maßgebend gewesen sein für die Bestimmung, daß Blumenzwiebeln, Blumen-Knollen und Bulben zollfrei eingehen, statt, wie bisher vorgeschlagen, einem Zoll von 10 Mk. zu unterliegen. Zollfrei sollen auch Denk-, Schau- und ähnliche Münzen bleiben, soweit sie nicht in gewöhnlicher Fabrikware bestehen. Zu Gunsten der Grenzbewohner sind Erleichterungen resp. Zollbefteiungcn vorgesehen, un Falle eines örtlichen Bedürfnisses, bezüglich kleiner Quantitäten Fleisch, Müllereierzcugnisse und gewöhnlichen Backwerks. Pferde und Bullen, welche zu Zucht zweck en vom Staate oder mit staatlicher Genehmigung eingeführt werden, ferner Zugochsen zum nachweislich eigenen Wirtschaftsbetrieb der Bewohner des Grenzbezirks, sind mit ermäßigten Zöllen belegt.
Ziemlich zahlreiche Abänderungen betreffen die Zollbehandlung von Gold und Silber in verschiedenen Bearbeitungen. Ganz zollftei sollen eingehen Statuen aus Eisen oder anderen unedlen Metallen, mit der Bcdigung, daß sie mindestens in natürlicher Größe und Kunstgegenstände sind. Wider Erwarten hat der Bundesrat an den Textil-Zöllen wenig geändert. Ter alte Streit zwischen Spinnern und Webern wird erst im Reichstag bei den Zolltarif-Debatten zum Austrag gelangen. Erwähnt seien noch zwei wichtige Bestimmungen: Handelsübliche Umschließungen von Waren bleiben bei deren Eingang in den freien Verkehr zollfrei. Ferner werden Abfälle, im Tarif nicht besonders
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Politische Tagesschau.
Der Ausgleichsmiuister.
lieber den Zolltarifentwurs hat sich bisher kein berank wörtlicher Staatsmann so häufig in öffentlicher Rede ge-- äußert, wie der preußische Handelsminister Möller. Seine Bemühungen, eine Verständigung zwischen den Vertretern der Industrie, des Handels und der Landwirtschaft in die Wege zu leiten, trugen ihm die Bezeichnung „Ausgleichs^ Minister" ein. Die Lebhaftigkeit, mit der sich Herr Möller ür die Erzielung eines solchen Ausgleichs engagierte, läßt vermuten, daß dieser Minister an den parlamentarischen Verhandlungen über den Zolltarif hervorragend beteiligt ein wird. Auffällig ist demgegenüber die Zurückhaltung^ >eren sich die Landwirtschaftsminister der verschiedenen Bundesstaaten in Bezug auf öffentliches Auftreten in be^ regier Angelegenheit befleißigen. Und doch sind gerade die Landwirtschaftsminister berufen, bei der parlamentarischen Erörterung über die meist umstrittene Position des Zolltarifs, die Getreidezölle, mitzuwirken. Anderer- eits ist aber nicht anzunehmen, daß Minister Möller, ohne ich des Einverständnisses des Reichskanzlers vergewissert zu haben, im Voraus, in aller Form die Ausgleichs- oder auch „Sammlungspolitik" auf wirtschaftlichem Gebiete pro- klamierte. Immerhin bleibt der Vorgang ungewöhnlich, daß ein Mitglied des preußischen Staatsministeriums, zudem ein erst vor sechs Monaten' ernanntes, dem Zustandekommen des Zolltarifs öffentlich vorarbeitet und dadurch gewissermaßen aus dem Rahmen der Regierung, nicht nur der preußischen, heraustritt.
Zur preußischen Schulreform.
Einen wesentlick)en Beitrag zur Weiterführung der Reform des höheren Schulwesens bilden die unter dem 25. Okt. vom preußischen Kultusminister erlassenen Bestimmungen über die Versetzung der Schüler an, den höheren Schulen und die mit diesen Vorschriften im Zusammenhänge stehenden unter dem 29. Oktober erlassenen Bestimmungei! über die Schlußprüfung an den sechsstufigen höheren Lehranstalten (Progymnasien, Realprogymnasien und Realsck)ulen). Bisher waren die Bestimmungen über die Versetzung der Schüler an den höheren Lehranstalten nicht einheitlich geordnet. Mit dem 1. Januar 1902 wird auf Grund der neuen Bestimmungen Einheitlichkeit im Versetzungsverfahren in allen höheren Schulen Preußens ein treten. Außerdem wird durch die neuen Versetzungsvorschriften die Versetzungsprüfung, die an vielen Schul rn üblich, war, im allgemeinen beseitigt. Die Grundlage für die Versetzung bilden in Zukunft die während des ganzen Jahres abgegebenen Urteile unb Zeugnisse der Lehrer, insbesondere aber das Zeugnis am Schlüsse des Schuljahres. Dem Direktor steht es indessen frei, diese Grundlagen noch durch mündliche Befragung und ausnahmsweise auch durch schriftliche Arbeiten zu vervollständigen. Rur bei der Versetzung nach Ober- secunda bildet diese Ergänzung der Unterlagen auch nach den neuen Bestimmungen noch die Regel. Tas erfordert die Rücksicht auf die sechsstufigen Lehranstalten (Progymnasien, Realgymnasien und Realschulen), die am Schlüsse ihres Lehrkursus zwecks Erlangung der einjährigen Berech- tigung nach den Bestimmungen der Wehrordnung eine Prüfung abzuhalten haben. Die Bestimmungen für diese Prüfung richten sich im wesentlichen nach den Anforderungen, die für die Versetzungen an den neunstufigen höheren Lehranstalten gelten.
Der Atjehkrieg.
der Kampf der Niederländer gegen das angebliche Seeräubervolk im Norden Sumatras, wird mit nicht geringer Grausamkeit geführt. Ein Telegramm aus Batavia meldet von einem größeren Gefecht der Kolonne Van Daalam mit der Macht des Präsident-Sultans in den Gajulanden, wobei 65 Feinde, darunter 7 Häuptlinge, getötet wurden. 'Die Verfolgung wurde fortgesetzt. — „Het Volk" geht in einem längeren Artikel auf die Ursachen dieses langwierigen Krieges ein. Im Jahre 1857 schloß Holland mit Atjeh ein Friedens- und Freundschaftsbündnis, ließ sich aber dadurch nicht abhalten, im folgenden Jahre ein Bündnis mit dem Feinde Atjehs, mit Siak, einzugehen. Daß daraus Feindseligkeiten entstanden, ist leicht erklärlich. Wie es mit der Seeräuberei Atjehs bestellt ist, die die eigentliche Ursache des Krieges sein soll, das zeigt die in einer Kammersitzung 1875 festgestellte Thatsache, daß in 40 Jahren (also seit 1835) in den Aljehschen Gewässern nur fünf Fälle von Seeraub vorgekommen waren, wovon der letzte bereits zwanzig Jahre vor Ausbruch des Krieges geschehen war. Der Kenner der Verhältnisse, der diese Ausführungen in der Kammer machte, erklärte zum Schluß, die Behauptung, daß Seeräuberei die eigentliche Ursache der Kriegserklärung der Niederlande gegen Atjeh gewesen sei, für eine Lüge. Tatsächlich ist es auch, hier die kapitalistische Gewmnsucht ebenso sehr wie bei dem Transvaalkrieg der Engländer, die den Krieg eigentlich erzeugt hat. Und daß auf Sumatra ähnliche Praktiken angewandt werden, wie in Südafrika, davon zeugt der folgende Erlaß des Generalgouverneurs: „Bei Exkursionen zur Unterdrückung von Unregelmäßigkeiten auf den Besitzungen außerhalb Javas und Maduras kommt es wiederholt vor, daß ohne zwingenden Grund Kampongs verbrannt werden und Eigentum zerstört wird. Manchmal . geschieht das durch inländische Hilfstruppen oder auf Veranlassung von inländischen Häuptlingen, die an solchen Zügen tellnehmen. Die Erfahrung hat genugsam gezeigt, , wie verkehrt ein derartiges Auftreten ist, durch das ftred- . same Leute oftmals, aller Habe beraubt, aus Verzweiflung zu Feinden gemacht werden. Der Generalgouverneur ver- , langt darum nachdrücklich, daß bei dergleichen Gelegenheiten das Verbrennen von Kampongs und das Zerstören und Beschädigen von Eigentum ohne zwingenden Grund nicht mehr ftattfinbet"
„Het Volk" kommt bet seinen Betrachtungen über diesen.
So naiv die Buren im geschäftlichen Verkehr auch waren, so besaßen sie doch eine gewisse Bauernschlauheit, die sich zuweilen, besonders beim Pferde- und Viehhandel, red)t unangenehm bemerkbar machte. Pferde zu frisieren und aufzuputzen, oder dieselben aus irgend welchen Gründen schnell unkenntlich zu macken, verstand niemand so gut wie sic, und sie machten sich gar kein Gewissen daraus, jemanden, der sich's gefallen ließ, gründlich übers Ohr zu hauen. Aber sonst waren sie in allem, was über „parde, osse und schaape" hinausging, sehr leicht zu übervorteilen, auch fand man bei ihnen mit den haarsträubend- ten Geschichten, wenn sie mit dem nötigen Ernst vor- gebracht wurden, Glauben. Sie waren eben große Kinder, die in ihrer Weltabgeschiedenheit und ihrem frommen Glauben, meist von der übrigen Welt ganz falsche Vorstellungen hatten. Daß sie aber bildungsfähig waren, und ich zu ganz Hellen Jungen au entwickeln int stände waren, das tonnte man an oen in und um Pretoria und in Johannesburg wohnenden Buren sehen, die im Verkehr mit Fremden schon mehr gewürfelt waren.
Wie wenig die Buren aber auf den großen Krieg geaidjt waren, und daß der Kleinkrieg ihr eigentliches Element, das sah man immer und immer wieder. Es waren zwar allerlei moderne Kriegsmaschinen und Apparate vorhanden, wie Scheinwerfer mit starken Dynamos und Lokomobilen, Feldtelegraphen, Heliographen usw.„ ja man hatte fid) sogar zur Anschaffung eines Luftballons verstiegen, der aber niemals zum Aufsteigen gekommen ist, aber diese für schweres Geld angeschafften Sachen — die Linse des großen Scheinwerfers bei Ladysmith hatte allein 600 Pfund Sterling gekostet — gingen bei dem großen Rückzüge aus Natal fast alle verloren, und fielen den Engländern in die Hände. Die Buren gaben auch nicht viel auf diesen Verlust, denn so stolz sie auch vor Ladysmith waren, daß sie es auch tn Bezug auf moderne Einrichtungen mit den Engländern aufnehmen konnten, o betrachteten sie doch, als es zum Rückzüge kam, all diese Maschinen, Apparate usw., als läftige Hindernisse und ließen sie einfad) stehen; und nicht mit Unrecht, denn Leichtigkeit und Schnelligkeit der Bewegungen war von jeher ein Hauptprinzip ihrer Kriegführung, und alles, was ihnen bei einer Belagerung allenfalls von Nutzen gewesen war, konnte ihnen auf dem Marsche, da es sie am schnellen Fortkommen hinderte, verderblich werden. Das Einzige, was Botha noch immer mit sich hatte, und auch täglid) benutzte, waren einige Heliographen, die er auch bei Dalmanutha, der letzten großen Schlacht in diesem großen Kriege noch spielen ließ.
Drastisch war die Art seiner Mitteilungen, durch diese Apparate. Er hatte während der fünftägigen Schlacht seinen Stand auf einer, seine ganze halbmondförmige Stellung ziemlich beherrschenden Anhöhe, die etwa eine englische Meile hinter derselben lag. Von hier aus gab er seine Befehle per Heliograph, an die in der Stellung, in der Nähe der drei Longtons befindlichen Heliographen, die dann von Meldereitern weiter befördert wurden. Mir sind einige davon in Erinnerung hasten geblieben, z. B- als ein Longton einige schlechte Schüsse abgegeben hatte, kam die Drohung: Longton 1. besser schießen, sonst komme ich mit dem Sjambock, oder als Leutnant Dutoit sich nut seiner Batterie vor dem heftigen englischen Granatfeuer zurückzog. (Dutoit! Seid Ihr verrückt?! Ihr sollt da bleiben.) Als wir am ersten Tage schweres Artillerie- feuer bekommen hatten, und dann von den englischen Sturmkolonnen hart bedrängt wurden, da schickte er uns die tröstliche Mitteilung (Jungens, in einer Stunde wird es Abend sein! Steht fest), als die Munitionskolonne beim Kommando v. d- Merve zu spät eintraf, so daß die Leute das Feuer eine Weile einstellen mußten: (Munitionskolonne! Ich werde Euch verhauen, wenn Ihr nid# aufpaßt! Die Leute können doch nicht mit Steinen
schmeißen!) .. ,r, _
Bei dem gänzlichen Mangel an militärischer Erziehung, abgesehen von den Artilleristen, wußten die meisten Buren gar nicht mit Kriegsmaterial, welches über ihre Manier und die dazu gehörige Munition hinaus- qing, umzugehen, und es fit zu verwundern, daß bet der Fahrlässigkeit, mit der die Leute Bomben, Granaten, Dynamit usw. behandelten, in dem Kriege nicht mehr Unglücksfälle vorgekommen sind.
Kunterbunt durcheinander lagen diese gefährlichen Gegenstände in Kisten auf den verschiedenen Ochsenwagen herum, die jedermann zugänglich waren, auf denen jeder herumtrampelte, der sich seinen Mantelsack oder sonst etwas vom Wagen herunterholte, und beim Suchen nach dem betreffenden Gegenstand alles durcheinander warf. So lange die Kisten mit den Granaten noch immer auff- recht standen, tonnten ja die furchtbaren Stoße, denen auf Ochsenwagen transportierte Gegenstände ausgesetzt smd, nichts schaden, aber es kam den Leuten auch nicht daran an, einmal so eine Kiste, wenn sie ihnen im Wege war, beiseite zu tonten und wenn sie dabei auf den Kopf gestürzt wurde, dann mußte der Inhalt unfehlbar explodieren. Unser Kommandant ließ deshalb, als ich einmal eine solche Prozedur mit einer Granatkiste angesehen hatte, auf meinen Rat, von sämtlichen Kisten die Deckel abnehmen, damit jeder sehen konnte, was dieselben enthielten,^ und ein Stürzen derselben nicht möglich war, ohne daß die Granaten l>erausfielen. Dieses Mittel verhindert ja die eine Gefahr, aber nun kamen die Burenbengels wieder, neugierig wie sie waren, und spielten mit den Dingern, nahmen sie heraus aus den Kisten, erklärten sich gegenseitig, oder ftritten darüber, wie sie funktionierten, und dabei gingen die Projektile, die hundertfachen Tod bargen, unter allerlei derben Späßen von Hand zu Hand, als ob es sich um das harmloseste Spielzeug handelte. Tie Leute hatten ihren guten Engel; ick) habe glücklicherweise ein V.tzalheur nicht mit erlebt, aber eine spätere Nachricht von
strecken im Falle eines örtlichen Bedürfnisses die zollfreie Einfuhr einzelner Stücke von frischem oder einfach zube- reitetem Fleische ist Mengen von nid)t mehr als zwei Kgr., von Müllereierzeugnissen (mit Ausnahme von Reisgries und gewalztem Reis) in Mengen von nicht mehr als 3 Kgr. und von gewöhnlichem Backwerk in Mengen von nicht mehr als 3 Kgr., soweit diese Gegenstände nicht mit der Post ein- gehen, für Bewohner des Grenzbezirks nachzulassen. Die in der Anmerkung zu Nr. 248 aufgcführte Zollermäßigung von rohem und gereinigtem Paraffin soll auf das zur Herstellung von Eerosin bestimmte Paraffin ausgedehnt werden. In Nr. 275 ist die Gewichtsgrenze für die beiden Zollsätze der Essigsäure von fünf auf zwanzig Kgr. erhöht worden. Bei dem rohen, eindrähtigen Baumwollengarn (Nr. 438) ist die zweite Staffel mit dem Zollsätze von 15 Mk. auf die Garne der Nr. 17 bis Nr. 25 (ftüher 30) englisch beschränkt worden, sodaß die Game über Nr. 25 englisch in die dritte Staffel mit dem Zollsätze von 18 Mk. fallen. Ferner ist für die Garne über Nr. 100 englisch eine neue Staffel mit dem Zollsätze von 42 Mk. vorgesehen worden. In Nr. 503 ist Pausleinwand mit einem Zollsätze von 1.35 Mk. für 1 Dtzd. neu .eingestellt worden. Für die Lederschuhe der Nr. 556 ist eine andere Staffelung vorgesehen, inbein die erste Staffel mit dem Zollsätze von 85 Mk. auf Schuhe im Gewicht von mehr als 1200 Gr. (das Paar) befdjränft, für Schuhe im Gewicht von mehr als 600 bis 1200 Gr. (das Paar) der Zollsatz von 120 Mk. beibehalten und für Schuhe im Gewicht von 600 Gr. oder darunter (das Paar) ein erhöhter Zollsatz von 180 Mark vorgesehen ist, im zweiten Absatz der Nr. 632 mit dem Zollsätze von 40 Mk. für ein D.-Ztr. sind Billards und Teile von solchen neu aufgeführt worden. Für photographisches Papier aller Art ist in Nr. 666 der einheitliche Zollsatz von 12 Mk. für ein D-Ztr. eingesetzt. In der .Anmerkung zu Nr. 683 ist die Grenze für die Unterscheidung der gesägten (geschnittenen) und gespaltenen Platten von den Steinen der Nr. 683 auf 16 Etm. Stärke herabgesetzt. Die Nummern 769, 770, 772 und 773 haben folgende .Fassung erhalten: „679 Feingold, roh oder gegossen, gehämmert oder gewalzt, in Stangen, Blech oder 'Draht, legiertes Gold, roh oder gegossen, Goldmünzen frei; 770 legiertes Gold, gehämmert oder gewalzt, auch in Form von Blech oder Draht 250 Mk., 772 Feinsilber, roh oder gegossen, gehämmert oder gewälzt, in Stangen oder Bleck), legiertes Silber, roh ober gegossen, gewalzt, auch in Form von Blech, legiertes ober unlegiertes Silber, vergoldet ober auf mechanischem Wege mit Gold belegt, 100 Mk. In Nr. 771 und 776 sind die Denk-, Schau- und ähnlichen Münzen gestrichen worven. Soweit diese Münzen nicht in gewöhnlicher Fabrikware bestehen., sollten sie wie bisher zollftei bleiben. In Nr. 786 bis 788 sind die am höchsten belegten Staffeln für Eisenblech in der Stärke von 0,5 Millimeter oder barunter beseitigt und derartige Bleche in die vorhergehenden Staffeln einbezogen worden. Schließlich ist die Nr. 925 darin geändert worden, daß alle mit der Bestimmung zum Zerschlagen eingehenden Wasserfahrzeuge, auch die ganz oder überwiegend aus unedlen Metallen hergestellten, zollftei bleiben sollen.
«M,1 iraune [ajital Sedeu


