Samstag 1« November 1 SV 1
Nr. 27V
151. Jahrgang
Erstes Blatt.
Erscheint täglich mu Ausnahme des
Montags.
Die Siebener Familien- matter werden dem Anzeiger im Wechsel mit »Hess. Landwirt" und den .Blättern für hessische Volkskunde" viermal wöchentlich bei- gelegt.
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KeKanntmachung.
6eh:.: Feldbereingung in der Gemarkung Garbenteich; hier die Arbeiten des III. Abschnittes.
Mittwoch, 27. November L I. findet die Ueberweisung der neuen Grundstücke und die Versteigerung der Massegrund-- stücke vom L Felde an Ort und Stelle statt.
Zusammenkunft vormittags 9 Uhr im Gemeindehause zu Garbenteich, woselbst auch die Versteigerungsbedingungen bekannt gegeben werden.
Die Ueberweisung erfolgt unter folgenden Bedingungen:
1. Meliorationsarbeiten können auf den überwiesenen Grundstücken auch fernerhin vorgenommen werden.
2. Eigentumsoeränderungen, die infolge der Ausführung von Meliorationsarbeiten, der Anlage von Wegen und Gräben und dergleichen innerhalb der Zeit der Ausführung dieser Arbeiten notwendig werden, muffen die neuen Eigentümer dulden. Ein hierdurch bedingter Ab- und Zugang von Gelände wird dem neuen Eigentümer nach dem Bonitätswert vergütet bezw. zugeschrieben.
Friedberg, 8. November 1901.
Der Großh. Feldbereinigungskommiffär. Spamer, Kreisamtmann.
Die Stadtverordueteu-Wahlen in Gietzeu.
Die Schlacht ist geschlagen. Sie endete mit dem vorausgesehenen glänzenden Siege der Bürgerlichen. Etwa um 11 Uhr nachts war das Zählgeschäft beendet und das Resultat konnten wir noch Donnerstag vor Mitternacht durch Extrablatt in den Wirtschaften bekannt geben. Heute früh haben wir es von Haus zu Haus verkündet. — Es wurden gewählt:
a. auf neun Jahre:
1. Prof. Dr. Gaffky, Stadtverordneter, mit 1793 Stimmen.
2. Carl Jann, Realgymnasiallehrer, „ 1616 ,
3. Louis Flett, Stadtverordneter, „ 1536 w
4, Carl Orbig, Stadtverordneter, „ 1532 ,
5. Emil Schwall', Stadtverordneter, „ 1435 „
6. Carl Brück, Stadtverordneter, „ 1347 ,
7. Ludwig Huhn, Stadtverordneter, „ 1320 . „
8. Friedrich Helfrich, Stadtverordneter, , 1283 ,
9. Louis Emmelius, Stadtverordneter, „ 1082 „
10. Ludwig Pirr, Metzgermeister, „ 905 §
b. auf sechs Jahre:
11. Heinrich Schaffstaedt, Fabrikant, mit 818 Stimmen.
Ferner erhielten Stimmen: Heinrich Fourier 516, Michael Keßler 506, Hermann Elle 505, Georg Beckmann 496, Chr. Petersen 487, Heinrich Baum 484, Adam Volz 476, August Metz 472, Fr. Helm 439, Emil Heinrich Müller 335, Ernst Balser 304, Martin Dörr 310, Carl Steinberger 230.
Die von den vereinigten Nation al liberalen und Freisinnigen aufgestellte Liste, die bekanntlich auch den Namen des als Mitglied des städtischen Collegiums seit 9 Jahren rührig thätigen Herrn Karl Orbig enthielt, ist also fast vollständig zum Siege gelangt. Nur Justizrat Metz ist unterlegen. An seiner Stelle ist Metzgermeister Ludwig Pirr, allerdings mit kleiner Majorität, auf 9 Jahre gewählt worden. Herr Pirr war von verschiedenen Seiten als Kandidat aufgestellt worden. Schon vor drei Jahren hatte sich auch auf ihn eine stattliche Wählerzahl vereint. Er ist ein in der Bürgerschaft recht bekannter und geachteter Mann von klarem Blick und hat als Obermeister der Metzgerinnung und als 1. Sprecher des Turnvereins seine schätzenswerten Verdienste. Reallgymnasiallehrer Jann, der mit den Herren Pirr und Schaff st aedt (dieser ist, da auf ihn sich die wenigsten Stimmen unter den Gewählten vereinigt haben, nur 'auf 6 Jahre gewählt anstelle des verstorbenen Stadtverordn. Scheel) zum ersten Male in den Gießener Stadtrat einzieht, besitzt, wie das Stimmcnergebnis erweist, in seiner schlichten Bescheidenheit das Vertrauen der Bürgerschaft in ganz besonders hohem Maße. Die drei Herren, das jüngste Stadtkleeblatt, werden, wie man annehmen darf, thätige und tüchtige Mitglieder unserer Stadtverordneten-Versammlung werden. Außer durch dieses Triumvirat ergänzt sich unser städtisches Kollegium wieder durch seine alten, längst bewährten Mitglieder, unter denen der in allen deutschen Landen hochgeschätzte Hygieniker unserer Universität, Geheimrat Prof. Dr. Gaffky, den wir zu unfern Mitbürgern zu zählen den Vorzug haben, die meisten Stimmen erhielt, der beste Beweis für die außerordentliche Hochachtung, die ihm von allen Kreisen unserer Bevölkerung und von allen Parteien entgegengebracht wird. Die sozialdemokratische Liste ist gänzlich unterlegen. Die meisten Stimmen erhielt außer Herrn Orbig der fleißige > Geschäftsführer der hiesigen Ortskrankenkaffe, Herr Fourier. Die Sonderkandidaten des Bezirksvereins Nord-Ost, außer Herrn Pirr die Herren Martin Dörr und Emil Heinr. Müller, erlangten eine nur geringe Stimmenzahl.
Von den 11 Gewählten werden 5 der nationalliberalen, 4 der freisinnigen und einer der sozialdemokratischen Partei (zugerechnet. Herr Pirr gehört keiner Partei an.
Im Jahre 1898 hatten sich, ebenso wie 3 Jahre vorder, die liberalen Wähler auf eine gemeinsame Kandidatenliste geeinigt und folgende Herren vorgeschlagen: Schneidmüller Euler, Prof. Dr. Fuhr, Weinhändler Fr. Helm, Fabrikant
L. Heyligenstaedt, Schneidermeister Leib, Bäckermeister Löber, Gerbermeister Lotz, Landgerichtsrat Dr. Schäfer, Fabrikant SchaUtaedt, Kaufmann Scheel, Ingenieur Schiele und Prof. Dr. Wimmenauer. Es wurden gewählt die Herren Euler (1015 St.), Fuhr (1072 St.), Heyligenstaedt (1398 St.), Leib (838 St.), Löber (1447 St.), Schäfer (1229 St.), Scheel (824 St.) und Schiele (1054 St.) Von den von anderer Seite vorgeschlagenen Kandidaten wurden gewählt die Herren Fabrikant Hanau (971 St.), Ortsgerichtsmann Keller (898 St.), Architekt Huhn (789 St.) und Kaufmann Krumm (689^St.). Letzterer, der als nur auf 3 Jahre gewählt bezeichnet wurde, focht das Ergebnis der Wahl mit dem Erfolg an, daß sein Mandat 6 Jahre, dasjenige des Herrn Huhn 3 Jahre dauerte. Nach der Entscheidung des Kreisausschuffes wurden ca. 110 beanstandete Stimmzettel, die ebenfalls den Namen Eduard Krumm trugen, als für ihn abgegeben, bezeichnet. Die nächschöchste Stimmenzahl erhielten Metzgermeister Ludwig Pirr (679 St.) und der sozialdemokratische Redakteur Scheidemann (673 St.).
Das sozialdemokratische Wahlresultat im Jahre 1898 war das folgende: Krumm 807, Scheidemann 677, Beckmann 455, Löb 454, Dahmer 433, Lenz 432, Baum 431. Diesmal hat sich die Stimmenzahl der Sozialdemokraten, entsprechend der Zunahme unserer Einwohnerschaft, vermehrt. Thatsächlich ist kein sozialdemokratischer Stimmenzuwachs festzustellen.
Die Wahlbeteiligung war ebenfalls ungefähr die gleiche wie vor 3 Jahren. Etwa 60 Prozent der Wählerschaft erschienen an der Wahlurne. Die Wahl wickelte sich in den ruhigsten Formen ab.
Daß keine wesentliche „Verjüngung" unseres städtischen Kollegs stattgefunden hat, scheint uns kein Fehler. Wir halten es für besser, daß erprobte Kräfte zur Beratung und Beschluß- faffung über unsere städtischen Angelegenheiten uns erhalten worden sind, als wenn nur „neue Herren" in den Stadtverordnetensaal eingerückt wären, die sich der Sisyphusarbeit des Hineinfindens in die städtischen Dinge erst hätten unterziehen müssen.
Die verhältnismäßig geringe sozialdemokratische Wahlbeteiligung ist wohl nicht als ein Rückgang der Sozialdemokratie in Gießen überhaupt anzusehen. Man hat damit zu rechnen, daß unter den Arbeitern die Steuerrückstände nicht unbeträchtlich sind und daß eine vierjährige Ortsanwesenheit als Voraussetzung zur Teilnahme an den Wahlen gilt, die Arbeiterschaft aber bekanntlich aller Orten häufig zu wechseln pflegt. Also die bürgerlichen Parteien haben trotz ihres sehr entschiedenen Sieges keinen Grund, auf den Lorbeeren auszuruhen, sie müssen vielmehr auch fernerhin ernste Wacht halten zur Erhaltung ihres Besitzes.
Vorläufig ist durch die Wahl bewiesen, daß das Vertrauen der Gießener Bevölkerung den bürgerlichen Parteien gehört. Die ruhige und sichere Art, wie in Gießen bisher die Geschäfte der Stadt geführt worden sind, ist durch das Wahlresultat zu glänzender Anerkennung gekommen, und wir wollen hoffen, daß auch fortan unser neues, wieder vollzählig ergänztes Stadtparlament auf fortschreitenden Bahnen immer das Beste der gesammten Bevölkerung unserer Stadt im Auge haben wird.
Der Zollrariferttwurf.
Der „Reichsanzeiger" schreibt: Wir sind fn der Lage, die wesentlichen Aenderungen des Ende Juli d. I. veröffentlichten Entwurfs eines Zvlltarifgesetzes nebst Zolltarif mitzuteilen, welche der Bundesrat beschlossen hat. Was zunächst das Gesetz anbetrifft, so ist der dritte Absatz des § 1 wie folgt abgeändert worden: „Aus die Erzeugnisse der deutschen Zollausschüsse finden die vertragsmäßigen Zollbefreiungen und Zvllermäßigungen Anwendung, soweit nicht der Bundesrat Ausnahmen vor- schreibt. Den Erzeugnissen der deutschen Kolonien und Schutzgebiete können die vertragsmäßigen Zollbefreiungen uno Zollermäßigungen durch Beschluß des Bundesrats eingeräumt werden". Die Absätze 4 und 5 des § 2 haben folgende Fassung erhalten: „Der Bundesrat bestimmt den Anteil des Rohgewichts, der zur Berechnung des Reingewichts als Tara in Abzug gebracht werden kann. Beim Eingang von Waren in den freien Verkehr bleiben handelsübliche Umschließungen zollfrei. Nach Bestimmung des Bundesrats kann bei der Verzollung von Waren, die nach dem Rohgewicht zollpflichtig sind, sofern sie unverpackt oder in nicht handelsüblichen Umschließungen eingehen, dem Reingewicht der Waren, und bei der Verzollung von Flüssigkeiten, sofern sie in nicht handelsüblichen unmittelbaren Umschließungen eingehen, dem Eigengewicht der Flüssigkeiten das Gewicht der handels- übllchen Umschließungen hinzugerechsslet werden." Im §5 ist die Ziffer 2 wie folgt abgeändert worden: „2. von deutschen Fischern uno Mannschaften deutscher Schisse gefangene Fische, Robben, Wal- und andere Seetiere, sowie die davon gewonnenen Erzeugnisse. Von der Zollfreiheit ausgeschlossen sind die in fremdländischen Küstengewässern gefangenen Schal- und Krustentiere. Die erforderlichen Ueberwachungsvorschriften erläßt der Bundesrat." In Ziffer 11 des § 5 ist die Zollfreiheit vorgeschla^en für Statuen aller Art einschließlich der Büsten, Relrefs und Tierfiguren, die zu öffentlichen Kunstausstellungen eingehen, sofern sie Kunstgegenstände sind, und das Land, dessen Erzeugnisse sie sind, für derartige Gegenstände deutschen Ursprungs Gegenseitigkeit gewährt." Der § 6 hat folgende Fassung erhalten: „Waren, die im Tarif nicht
besonders Genannt, und auch in keiner Tarisstelle inbegriffen sino, werden denjenigen Tarifftellen zugewiesen, in denen die ihnen nach Beschaffenheit oder Verwendungszweck am nächsten stehenden Waren aufgeführt sind. Die entgegenstehenden Bestimmungen des Vereinszollgesetzes sind aufgehoben. Abfälle, welche im Tarif nicht bcson- oers genannt sind, sowie zerbrochene und abgenutzte Gegenstände werden wie die Rohstoffe, von denen sie herstammen, behandelt, wenn sie nur zu denselben Zwecken wie die Rohstoffe verwendet werden können, oder die Ver-, Wendung zu anderen Zwecken nach Anordnung der Zoll-, behörde durch geeignete Maßnahmen ausgeschlossen wird. Zollpflichtige Abfälle und verdorbene Waren, die zu Dünge-> zwecken bestimmt sind, werden zollfrei gelassen, wenn ihre Verwendung zu anderen Zwecken ausgeschlossen cr- cheint oder nach Anordnung der Zollbehörde durchs ge- ngnete Maßnahmen ausgeschlossen wird. Andere verdorbene Waren bleiben zollfrei, wenn sie unter amtlicher Aufsicht vernichtet werden." Im § 9 ist auch für Spelz Die Gewährung von Einsuhrscheincn vorgesehen. Außerdem hat die Ziffer 2 des § 9 einen Zusatz erhalten, nachdem die Bestimmung darüber, an welchen Orten gemischte Transitlager für nicht gehobeltes Bau- und Nutzholz be- wllligt werden können, dem Bundesrate Vorbehalten wer- den soll. — Im Zolltarisentwurfe sind die Zollsätze er-, höht worden: in Nr. 30 für Hopfen von 40 auf 60 Mark, in Nr. 31 für Hopfenmehl von 60 auf 90 Mk-, in Nr. 60, Absatz 2, für gebrannten Kaffee von 50 auf 60, in Nr. 80 für Holzpflasterklötze von 1 auf 1,25, in Nr. 257 für Wagenschmiere von 6 auf 10, in Nr. 452, Absatz 1, für rohe baumwollene Gewebe der ersten Staffel von 50 auf 60, in Nr. 489, Absatz 2, für leinene Taschentücher der zweiten, Staffel von 140 auf 145, in Nr. 648 für Steinnußknöpfe von 30 auf 150, in Nr. 709 für Meerschaumwaren, soweit! sie mit natürlichem oder künsllichem Bernstein verbunden sind, von 200 auf 400 Mark. Ermäßigungen von Zollsätzen haben stattgefunden: in Nr. 35 für Champignons von 20 auf 10 Mk., in Nv- 92 für Quebrachoholz und anderes Gerbholz von 2 auf 1 Mk., in Nr. 124 für Premier Jus von 12,50 auf 7, soweit dieses Fett ungenießbar gemacht wird, auf 2,50 Mk. (unter Verweisung der Ware nach! Nr. 126 des Tarifs), in Nr- 161 für Reis, poliert, zur, Herstellung von Stärke von 6 auf 4 Mk., in Nr- 164, Absatz 2, für Leinöl von 6 auf 4 Mk., in Nr. 164, Absatz 3, für Sesam öl, soweit es ungenießbar gemacht wird, von 10 auf 5'Mk., in Nr- 186 für Wein Hefe, trocken oder teigartig, von 4 auf 1,50 Mk., in Nr- 287 für Phosphor von 20 und 15 auf 10 und 5 Mk., in Nr- 326 und 381 für Farbholzauszüge und Gerbstoffauszüge von 8 auf 2 Mk. für flüssige, und auf 4 Mk. für feste Auszüge, in Nr- 328 für Ruß- und Buchdruckschwärze von 10 auf 5 Mk., in Nr. 332 für Papierdruckfarbe von 15 auf 10 Mk-, in Nr. 339 für Oelfirnisse usw- von 9 auf 7 Mk., in Nr. 458, Anmerkung, für zugerichteten, ungemusterten Baumwollen- tuell zum Besticken auf Erlaubnisschein von 250 auf 80 Mk., in Nr. 488, Absatz 2, für rohe Taschentücher der zweiten Staffel von 110 auf 105 Mk., in Nr- 572 für Kautschukfäden ohne Verbindung mit Gespinnsten von 40 auf 10 Mk., für die übrigen Kautschukfäden von 40, 75 und 60 Mk. auf 20, 60 und 40 Mk., in Nr- 627 für rohe Holzschuhs uno für rohe Werkzeugstiele aus Hickoryholz von 8 auf 3 Mk., in Nr- 671 für Goldwaren von 500 und 800 auf 300 und 600 Mk., in Nr- 839 für rohe ftetten zur Kettenschleppschiffahrt von 6 auf 3 Mk., in Nr. 874 für Kupser- oruckwalzen von 30 auf 18 Mk., in Nr- 875 für Metalltuch aller Art zu gewerblichen Zwecken von 40 auf 30 Mk. Zollfreiheit ist vorgeschlagen: in Nr. 39 für Blumenzwiebeln, Knollen und Bulben (früher vorgeschlagener Zoll> satz 10 Mk.), in Nr 190 für Kleie und Reisabsälle (früher 1 Mk.), in der Anmerkung zu Nr- 475 und 477 für Kokos-' fasern zu Strängen zusammengedreht oder gesponnen, ein- oder zweidrähtig, oder roh (früher sollte die zollfrei Ab- lassung nur für eindrähtiges rohes Garn zu gewerblichen Zwecken auf,Erlaubnisschein gewährt werden); in 9tr. 689 für Schieserstifte (Schiefergriffel), auch bemalt und mit Papier überzogen oder in Holz gefaßt, (früher 10 Mk.)> sowie in einer neuen Anmerkung zu Unterabschnitt 17 a, und in einer neuen Anmerkung zu den Unterabschnillen 17 b bis h für Statuen aus Eisen oder anderen unedlen Metallen, mindestens in natürlicher Größe, sofern sie Kunstgegenstände sind.
Ferner sind folgende Aenderungen zu verzeichnen: In Nr. 10 sind die Worte „auch Bruchreis aller Art" gestrichen. Ananas, frisch, (früher nach Nr. 49 zollfrei) auch geschält oder ohne Zucker eingekocht, sind in Nr. 54 eingesetzt, sodaß der Zollsatz dafür 4 Mk. betragen soll. Bei Nr. 99 ist folgende Bestimmung als Anmerkung aufgenommen wordens „Nach näherer Bestimmung des Bundesrats dürfen Pferde, welche zu Zuchtzwecken vom Staate oder mit staatlicher Ge- nehmigimg eingeführt werden, im Alter bis zu zwei Jahren zum Zollsätze von 10 Mk., im Alter von mehr als zwe» Jahren zum Zollsätze von 20 Mk. für ein Stück abgelassen werden. Die Einlassung von Bullen und von Höhenvieh zu Zuchtzwecken zum ermäßigten Zollsätze von 9 Mk. für ein Stück in der Anmerkung zu Nr. 102 soll von den gleichen Bedingungen abhängig gemacht werden, und zwar unter Fortlassung der Beschränkung auf die ersten sechs Jahre der Geltung des Tarifs". Bei derselben Tarifstelle hat folgende fernere Anmerkung Aufnahme gefunden: „für Bewohner des Grenzbezirks dürfen wahrend der ersten sechL Jahre der Geltung dieses Tarifs nach näherer Bestimmung des Bundesrats Zugochsen im Alter von zweieinhalb bis fünf Jahren zum Zollsätze von 30 Mk. für ein Stück eingelassen werden, sofern sie zum eigenen Wirtschaftsbetrieb, nachweislich notwendig sind." Zu Nr. 107, 160, 162/3 und 196 ist in neuen Anmerkungen die Bestimmung vorgesehen, daß der Bundesrat befugt sein soll, für bestimmte Grenz<


