<^le sich die Kammern hierzu stellen werden, bleibt «bzuwarten.
Kann ein Richter in eine Gerichtsschreiberstelle verseht werden?
Aus Juristenkreisen schreibt man der „T. R.": Am 18. Oktober wird das Reichsgericht eine Entscheidung verkünden, die für den gesamten deutschen Richierstund von ^weittragender Bedeutung ist. Es handelt sich hier um die 'Frage, ob ein Richter autf; in eine nicht-richterliche, insbesondere auch in eine niedrige (Gerichtsschreiber-) Stellung versetzt werden kann. Das Reichs-Gerichtsverfassungsgesetz bestimmt, dcrß^ die Ernennung der Richter auf Lebenszeit ^erfolgt und daß Richter wider ihren Willen oder aus ^Gründen dauernd oder zeitweise ihres Amtes enthoben soder an eine andere Stelle gesetzt werden können. Alle ^Staaten, mit Ausnahme non Hessen und Baden, haben diese reichsgesetzliche Vorschrift dahin aufgefaßt, daß die Versetzung eines Richters nur in eine andere richterliche Stellung zulässig ist. Gegen einen hessischen Amtsrichter ist nun vor Ablauf .des fünften Tienstjahres die betreffende Vorschrift angewendet und seine Verse tz ungals Hilfs- A-er.ichtsschre.iber an das Amtsgericht in Darm stadt verfügt worden. Der betroffene Amtsrichter verklagte den hessischen Fiskus auf Zahlung des Amtsrichtergehalts, indem er seinen Anspruch damit motivierte, die hessische landesgeestzliche Bestimmung über seine Versetzung stände direkt mit dem Reichsgesetz in Widerspruch und müsse für nngiltig erklärt werden. Tas Landgericht, ebenso auch das Ober-Landesgericht in Darmstadt, haben diese Klage ab- gewiesen. Beide erkannten zu seinen Gunsten an, daß unter der „anderen Stelle" nur eine richterliche zu verstehen sei, doch begründen sie ihre Zulässigkeit damit, daß nach Para- !graph 8 des G. V. G- ein Richter seines Amtes enthoben werden kann und die Versetzung an eine nicht richterliche Stelle nur ein Minus der Amtsenthebung, also eine Amtsenthebung und zugleich die Verleihung einer anderen StÄle darstelle. Gegen diese Entscheidung richtet sich die Revision des Amtsrichters, in der hauptsächlich hervorgehoben wird, daß die Versetzung in ein nicht richterliches Amt nicht eine „Versetzung", sondern eine „Degradation" bedeute. Tas Reichsgericht, das schon am 24. September verhandelte, hat seine Entscheidung, wie schon angegeben, lauf den 18. Oktober angesetzt. Diese betrifft den gesamten deutschen Richterstand; in seinem Interesse wäre es zu wünschen, daß der hessische Amtsrichter mit seiner Revision durchdränge. Denn spricht sich das Reichsgericht ebenso wie die Vorinstanzen aus, so ist der Justizverwaltung künftighin die Möglichkeit gegeben, unter Umständen jeden Richter während feiner Dienstzeit in untergeordnete Stellungen zu versetzen.
Kommunale Verbrauchsabgaben.
Ein Steuerreformplan des Leipziger Rates, der neben einer Erhöhung der Einkommensteuer und der Besitzwechsel- ch>gabe die Einführung einer Biersteuer vorschlägt, lenkt die Aufmerksamkeit auf das betreffs der kommunalen Verbrauchsabgaben in den wichtigsten Bundesstaaten geltende Recht. Was zunächst Prüften angeht, so hatten früher nur die Gemeinden im ehemaligen Kurhessen, die Stadt- aemeinden in sämtlichen Provinzen, sowie die Landgemeinden in Rheinland und Westfalen das Recht zur Erhebung indirekter Gemeindeabgaben. Durch die Landgemeindvord- nungen von 1891 und 1892 erhielten dieses Recht die Landgemeinden in den sieben östlichen Provinzen und in Schleswig-Holstein, durch das Kommunalabgabengesetz auch alle anderen Gemeinden. Doch ist jenes Recht nicht unumschränkt. Das! Kommunalabgabengesetz verbietet die Einführung von Steuern auf den Verbrauch von Fleisch, Getreide, Mehl, Backwerk, Kartoffeln und Brennstoffen, so daß von den Verbrauchssteuern nur die Getränksteuer, hinsichtlich deren die Reichsgesetzgebung ziemlich enge Grenzen zieht, sowie die Wildpret- und Geflügelsteuer übrig bleiben. In Bayern stehen zwei Systeme in Geltung. In der Pfalz erheben namentlich die größeren und mittleren Städte eine dem französischen sOctroi nachgebildete Verbrauchssteuer, mit der hohe Erträge, aber auch volks- wirtschaftliche Nachttile verbunden sind. In Bayern rechts des Rl)eins gestattet die Gemeindeordnung vom 29. April 1869 Verbrauchssteuern auf Fleisch!, Wildpret, Gänse, Getreide, Mehl, Wein, Bier, Kaffee und Obst. Im Königreich Sachsen läßt die revidierte Städte- und Landgemeinde- ordnung vom 24. April 1873 indirekte Gernemdeabgaben „nur unter besonderen örtlichen Verhältnissen mit Geber oldenburgische General v. Steuben aber diesen Orden nicht erhallen habe. Der Gesandte machte unverzüglich davon Meldung dem Herzoge, und dieser beschied den General zu sich, der vor dem Herzoge ein umfassendes Geständnis ablegte. ^Selbstverständlich echielt der General sofort seinen Abschied, jedoch um allen Eclat möglichst zu vermeiden, geschah das unter Anerkennung der Verdienste des zweifellos hoch befähigten Offiziers, auch gestattete der Herzog ihm und seiner Familie, den Namen v. Steuben weiter zu führen und obendrein schenkte er dem gänzlich unvermögenden und mit zahlreicher Familie gesegneten General ein Landgut im Elsässischen. Dorthin begab sich alsbald die Familie Steuben, der General aber, damals noch ein Mann in den besten Jahren, 'ging nach Amerika und wurde dort der hervorragende Heerführer, den man, wie oben berichtet, noch heute als solchen feiert und verehrt. D. Red. d. Gieß. Anz.)
Theater, Kunst und Wissenschaft.
Berlin, 13. Okt. Professor Theodor Mommsen feierte sein 50 j ä h r i g e s Jubiläum als ordentlicher Professor. Rektor Prof. Harnack, die Mitglieder des Senats sowie viele andere Professoren brachten ihm heute Mittag die Glückwünsche der Universität Berlin dar. Weltbekannt ist Mommsens Hauptwerk, die -„Römische Geschichte", ein Werk, das den hervorragenden Gelehrten den größten Teil feines Lebens beschäftigte und auch heute noch nicht abgeschlossen ist. Die Lebendigkeit oer Darstellung, die Kühnbeit der Ideen, die in diesem großartigen Sammelwerk zum Ausdruck kam, wirkten epochemachend. So war es kein Wunder, daß die bedeutende Schöpfung mehrfach in verschiedene Sprachen übersetzt und auf solche Weise eine Verbreitung durch die gesamte civi- lisierte Welt erfuhr. Ebenso wie die Römische Geschichte haben auch seine anderen Werke außerordentlich anregend auf die gesamte alle Geschichtsforschung gewirkt. Von besonderem Werte ist sein „Abriß Les römischen Staatsrechtes", der in dem „Systematischen Handbuch der deutschen Rechtswissenschaft" erschien; bekannt und berühmt sind die große Zahl feiner rechtshistorischen und geschichtlichen römischen Studien, dre einzelne Abschnitte aus der Gersteswelt des römischen Volkes m lebensvoller Darstellung behandeln. Theodor Mommsen steht mn Ende seines 84. Lebensjahres in voller geistiger und körper- .llcher rzrrsche. Semem einfachen und bescheidenen Wesen entspre- ichend, hatte er alle Ovationen und Ehrungen zu seinem Jubiläumstage abgclchM. — Professor Theodor Mommsen erhielt anläßlich seines 50 jährigen Jubiläums seiner Berufung als erster Professor Zahlreiche telegraphische und sonstige Glückwünsche. Im Hamen bcr Staats-Regierung gratulierte der Kultusminister Tr. Studt.
Bahnhof zur Lager- irich Winn um Er-
einer prov. Halle auf seinem Acker am
betriebb im .Hause Ludwigstraße Nr. 6.
** Gleichmäßiges Format der Brief-llm^ ch l ä g e. Die ungleichwäßige und oft ungewöhnliche Form der Briefe bereitet der Post viele Schwierigkeiten. (5üt gleichmäßiges Format der Briefumschläge ist von wes-ent- licher Bedeutung für die prompte Abwickelung des Ver- ehrs. Bei den Geschäftsbriefen hat sich im allgemeinen! chon eine ziemliche Gleichmäßigkeit eingebürgert; bei den Vrivatbriesen aber leidet die wünschienswerte Gleichmäßigkeit unter der Mode. Besonders störend für die Post sind ganz kleine Umschläge, die auch nur ungenügenden Raum ür die Adresse bieten. Sie verschieben sich überdies leicht in Trucksachen und gehen dann nicht selten verloren. Andere als viereckige Umschläge sind auf keinen Fall zu verwenden. Dreieckige ssind ausdrücklich von der Beförderung ausge-, chlsseon. Tie Marke klebe man stets in die rechte oberes Ecke des Umschlags. Wer seine Briefumschläge mit einem Vordruck für die Adresse versehen läßt, der versäume nicht, auch gleich ein Feld für die Marke in der rechten oberen Ecke mit Vordrucken zu lassen. Die Adresse muß Übersicht-, lich sein. 'Dazu gehört, daß die Angabe des Bestimmung^ ortes stets unten rechts niedergeschrieben und durch Untere treichen hervorgehoben wird. Hier empfiehlt sich der Vordruck eines dicken Striches wie bei den Postkarten. Tie Befolgung dieser Regeln liegt ebenso sehr im Interesse der Post wie der Absender selbst.
*♦ Der landwirtschaftliche Provtnzialver- ein hält am 17. d. M. hier eine Ausschuftsitzung ab-. Gegen- tände der Verhandlung werden sein: 1. Mitgliederaufnahme, 2. Erlaß von Normalsatzungen für Ziegenzuchtvereine, Zuchtregister, 3. Die Versicherung der Statiionsbullen und beä Jungviehs auf den Weiden, 4. Antrag des Verbands der Geflügelzuchtvereine, betr. Gewährung einer Unterstützung von 130 Mark für die 2. Verbandsausstellung in Gießen» 5. Antrag desselben Verbandes, betr. Errichtung von drei Zuchtstationen, 6. Antrag auf Anerkennung von Zuchtvereinen, 7. Geschäftliches.
** Der Ziehungötermin der von der „Internationalen Ausstellung ftir Feuerschutz und Feuerrettungswesen Berlin 1901" veranstalteten Lotterie ist mit Genehmigung des Ministers des Innern vom. 15. Oktober aus den 15. Dezember d. I. verlegt worden. Die Hauptgewinne, be- tehend in Juwelen, Gold- und Silbersachen, sowie in Kunst- und Gebrauchsgegenständen sind soeben bei ersten Finnen eitens des Lotterieausschusses angekaust worden.
♦* Alldeutscher Verband, Ortsgruppe Gießen. Der Vorland der hiesigen Ortsgruppe des Alldeutschen Verbandes )at beschlossen, noch einmal hier in einer großen Versammlung die südafrikanische Frage von maßgebenden Rednern behandeln zu lassen. Schon jetzt sind als Redner ge-» wonnen Dr. med. Gadow aus Paarl bei Kapstadt, der erst vor kurzer Zeit aus Südafrika nach Europa gekommen ist, und der von der letzten Burenversammlung her hinreichend bekannte Burenkommandant Jooste. Die Versammlung wird Sonntag, den 20. d. M., in Steins Garten stattfinden und nachmittags 3x/2 Uhr beginnen. Wir zweifeln nicht, daß bei dem großen Interesse, das unser Volk an den südafrikanischen Ereignissen nimmt, und das gerade in der letzten Zeit durch die wiederholten glücklichen Gefechte der Buren wieder neue Nahrung erhallen hat, die Versammlung sich eines großen Zuspruches erfreuen wird. Es wird nur ganz geringes Eintrittsgeld erhoben werden. Der Reinertrag der Einnahme wird ün die Burensammlung des Alldeutschen Verbandes abgeliefert werden.
-h- Sichenhausen, 13. Okt. Ein hiesiger Bürger war gestern in dem Nachbardorfe K. auf einem Dreschwagen beschäftigt. Plötzlich brach ein Gerüstbalken und stürzte dem Manne auf den Kopf. Fast besinnungslos wurde der Verunglückte ärztlicher Hilfe anvertraut. — Die hiesige Lehrer- stelle wurde dem Schulverwalter Schaaf aus Hörgenau zur provisorischen Verwaltung übertragen.
-ft Ruppertsburg, 14. Okt. Mit dem 1. November tritt Lehrer Diehl in den Ruhestand. Sein Nachfolger ist der Schulverwalter Georg Landmann aus Staufenberg.
en. Bad-Nauheim, 15. Okt. Am 19. Oktober feiert die Ernst Hupfeld'sche Weinhandllmg hier ihr 25jährigeä Geschäftsjubiläum.
§ Butzbach, 14. Okt. Heute vormittag zwischen 11 und 12 Uhr hatte der Oekonom H. Dämon von Hoch-Weisel an der Güterhalle der hiesigen Station sein Fuhrwerk stehen und Obst rc. verladen. Als um 12 Uhr von der gegenüberliegenden Farbenfabrik der übliche schrille Pfiff ertönte, scheuten die zwei noch jungen Zugpferde des Dämon und gingen durch. Der nahezu 60jährige Fuhrwerksbefitzer wollte die Tiere aufhalten, wobei er zu Fall kam, von den Rädern gestreift und nicht unerheblich verletzt wurde, sodaß er sich in ärztliche Behandlung begeben mußte. Auch das eine Pferd
laubnis zur Anlage einer Sandgrube am Erdkauterweg. 11. Herstellung der elektrischen Beleuchtung in den Burean- räumen des Stadtbauamts. 12. Gesuch des Johs. Nickel um unentgeltliche Ueberlassung der städtischen Pferdewalze. 13. Tie Beschaffung von Schläuchen für die Feuerwehr. 14. Errichtung eines Kriegerdenkmals; hier: Dekretur von Kosten. 15. Beleuchtung des Weges zum Elektrizitätswerk. 16. Tie Gehaltsverhältnisse der Volksschullehrer. 17. Erx Hebung von städtischem Oktroi durch das Hauptsteuerantt Gießen. 18. Das Adreßbuch der Stadt Gießen. 19. Gesuch des Karl Diem zu Gießen um Erlaubnis zum WirtschMs-i
trug Hautabschürfungen davon.
-ä-- Ni ede r-Oflei den, 13. Okt. Am 10. Oktdbeo machten sich einige Herren von hier und aus der Umgegend, ausgerüstet mit Stangen, auf die Suche nach, einem etwa 60 jährigen Manne namens Sach von Dannenrod. ein Taglöhner auf dem Schweinsberger Hofe, am Mittwoch abend geschäftlich zu thun und begab ftch erfp spät, als es schon dunkel geworden war, auf den yermweg^ Seitdem hatte man nichts mehr von ihm gehört oder gej sehen. Man suchte.in der Richtungvus ^wems^rg und fand ihn bald tot in den mit Was,er üb^slutetett Moor-, wiefern Sein Ziel war jedenfalls der a
dings in sehr schlechtem Zustande befindlicher Verbindungs-j weg zwischen Rieder-Ofleiden und Schwernsberg, und in; der Dunkelheit kam er vom Wege ab und geriet auf die- Moorwiesen, wo er umkam.
A. Nidda, 12. Okt. Vor etwa einem halben Jahr verlautete, daß die Stadt Frankfurt a. M., um bei der stetigen Zunabme ihrer Einwohnerzahl das nötige Trinkwasser zu be-,
Aus Stadt und Land.
(Der Abdruck der unter dieser Rubrik befindlichen Original-Nachrichten ist nur unter genauer Quellenangabe: „Gieß. Auz." gestattet.)
Gießen, den 15. Oktober 1901.
LU. Von der Landesuuiverfitat. Der etwa vor einem Jahre zum Haus- und Staatsarchivar in Darmstadt ernannte Privatdozent der Geschichte Dr. Julius Reinh^ Dieterich hat nunmehr auf die venia legendi Verzicht geleistet. Damit ist er aus dem Lehrkörper der hiesigen Hochschule aus- geschieden.
** Personalnachrichten. Der Gerichtsassessor Bernhards.in Offenbach wurde mit Wchrnehmung der Dienstverrichtungen eines Amtsrichites bei dem Amtsgericht Worms, der Gerichtsassessor -Dr. Brill in Gvoß^llmstadt mit Wahrnehmung der Tienstverrichtungen eines Amtsanwalts in Offenbach und der Gerichitsassessor Kopp in Mainz mit Wahrnehmung solcher in Groß-Umstadt beauftragt. — Der Großherzog hat den evangelischen Teran des Tekanats Lauterbach, Geheimen Kirchenrat D. Thomas Stock zu Stockhausen, auf sein Nachsuchen unter Anerkennung seiner treuen und ersprießlichen Geschäftsführung, mit Wirkung vorn 1. Januar 1902 an, von diesem Amte enthoben. — Der Großherzog hat der Oberpflegevin am Alice- Hospital zu Darmstadt Fräulein Amanda Gericke das Tienstauszeichnungskreuz für Krankenpflege in Silber verliehen. . . _..
*♦ Tagesordnung für dtte Srtzung wer Stadtverordneten-B^rsammlun g Donnerstag den 17. Oktober 1901, nachmittags 4 Uhr. 1. Mitteilungen. 2. Baugesuch des Karl Haas jun. für die Frankfurterstzraße; hier: Dispens. 3. TeSgl. des Georg Schubecker für den Erdkauertweg; hier Dispens. 4. Desgl. des Louis Troß für die Rodheimerstraße; hier Dispens. 5. Baugesuch des Karl Hahn für die Goethestraße. 6. Bangesuch der Stadt zur Errichtung von Schulbaracken; hier: Dispens. 7. Gesuch des Ehr. 5^aubach I. um Erlaubnis zur Erbckuung eines Garten- häusclu?nS am Nahrungsberg. 8. Gesuch des H. W. Rinn
Landtagswahlen und Sozialdemokratte.
Bei den Landtagswahlen im Königreich Sachsen und in Baden hat die Sozialdemokratie bekanntlich keinen Erfolg gehabt. In Sachsen wurden, nachdem infolge^ der Wahlrechts-Aendemng von den 15 sozialdemokratischen Kammermitgliedern nach und nach schon 11 verdrängt worden waren, diesmal auch die letzten 4 sozialdemokratischen Mandatsinhaber beseitigt, und in Baden, wo die Sozialdemokraten von ihren sieben Sitzen drei zu verteidigen hatten, haben sie die zwei Karlsruher Mandate, die sie rüher durch ein Zusammengehen mit den Linksllberalen errungen hatten, verloren, ein Mannheimer Mandat behauptet, dagegen Pforzheim-Land neu gewonnen. Ter Vorwärts tröstet sich zunächst damit, daß sowohl in Sachsen wie in Baden ein beträchtlicher sozialdemokratischer Stimmenzuwachs zu verzeichnen sei, in Sachsen besonders in der dritten Wählerklasse und in Baden in Karlsruhe selbst, in Turlach-Land, im oberländischM Jndustrieort Lörrach und anderwärts. Tas eröffne gute Aussichten für die nächsten Wahlen. Was Sachsen betreffe, so werde zwar nach dem „Wahlreckstsraub" an die Erringung von Mandaten zunächst nicht zu oenken fein, aber man werde sich auch dort an den Landtagswahlen weiter beteiligen, schon „um die Wahlbewegung agitatorisch auszunützen und der Regierung mit- ämt ihrem Kartelltrotz schwere Verlegenheiten zu bereiten". Tas Faoit zieht der Vorwärts also:
Ter nächste Landtag wird keinen sozialdemokratischen Abgeordneten mehr haben. Tie Konservattven, die ihre naftonalliberalen Kartellbrüder übers Ohr schlugen, haben nun die überwiegende Majorität im Landtag und können ihre Raubpolitik, ohne Widerspruch im Landtag zu finden, sortsetzem Dafür hat die Sozialdemokratie den großen moralischen Erfolg errungen, daß die gewählten Abgeordneten gebrandmarkt sind mit dem Schandmal, Vertreter nur der geringen Zahl von Wohlhabenden und Reichen zu sein, nichi aber Anspruch haben, sich Volksvertreter zu nennen. Tas Volk der dritten Mihlerklasse, die überwiegende Mehrheit der Wähler, spricht in stets schärferem Protest fein Urteil gegen das Dreiklaffen-Wahl- verbrechen, gegen die Parteien und die Regierung, die sich dieses politischen Verbrechens schuldig machen."
Rechte Befriedigung scheint in Sachsen über die Verdrängung der Sozialdemokratie aus dem Landtag auf keiner Seite zu herrschen. Man fürchtet namentlich ein gewaltiges Hervorbrechen oer Sozialdemokraten bsi den nächsten Reichstagswahlen. Ganz besondere Erfolge haben die Sozialdemokraten in der letzten Zeit in den thüringischen Kleinstaaten gehabt. In Renß j. L. (Gera) haben sie bei der neuerlichen Landtagswahl nicht nur ihre drei Mandate behauptet, sondern auch noch> großen Stimmenzuwachs erzielt. Im Gothaer Landtag fehlt den Sozialdemokraten nur eine Stimme an der Majorität, und ihr Führer Bock, der Gotha auch im Reichstag vertritt, ist Vizepräsident des Landtages und damit zugleich Mitglied des Oberverwaltungsgerichts geworden. Es fitzen gegenwärtig in 15 der 24 deutschen Landesparlamente 74 sozialdemokratische Mgeordnete, und zwar in Bayern 11, Württemberg 5, Baden 6, Hessen 6, Weimar 2, Oldenburg 1, Meiningen 6, Gotha 9, Koburg 1, Altenburg 5, Schwarzburg-Rudolstadt 2, Reuß>-Gera (j. L.) 3, Renß-Greiz (ä. L.) 1, Lippe-Detmold 4, Bremer Bürgerschaft 11, Hamburger Bürgerschaft 1.
Es ist nicht zu verkennen, daß die praktische Mitarbeit an den Landtagsgeschäften auf die Sozialdemokratie bis jetzt nicht ungünstig gewirkt hat. Die hessische Landesregierung betrachtet darum die sozialdemokratische Agitation bei Landtags- und Gemeindewahlen mit kühler Ruhe, und wenn ihr von anderer, narnentllch preuftisch-scharf- rnacherischer Seite aus das in gehässiger Weise fortwährend zum Vorwurf gemacht wird, dann thut sie nur klug und recht, sich! auch darüber weiter nicht aufzuregen und zu thun, was ihr beliebt.
nehmigung des Ministeriums des Innern" zu. Infolge- um Erlaubnis zur Errichtung einer Arbeitshütte neben de« dessen sind verkehrsstorende und die unteren Klassen Prä- Bauplatz des Johannes Schäfer III. an der Moltkestrafte.' gravierende Verbrauchssteuern nach bayerischem Muster nur 9. Gesuch des Eduard Klinkel um Erlaubnis zur Errichtung selten und bloß Biersteuern häufiger. In Württem- einer prov. Halle auf seinem Acker am Bahnhof zur Lager- berg können die Gemeinden mit ministerieller Genehm- ung von Kohlen. 10. Gesuch des Heinrich Winn um Er- igung Verbrauchsabgaben von Bier, Fleisch und Gas er* ***•«** ***•»
heben, wofern das Gemeindedefizit 100 Prozent der Staatsteuern auf .das Kapitalien-, Renten-, Dienst- und Berufseinkommen übersteigt. In Baden ist den Gemeinden gestattet, nach Verwendung der Einnahmen aus Gemeindevermögen, Gebühren und Beiträgen mit staatlicher Genehmigung Verbrauchssteuern von Gegenständen der örtlichen Konsumtion zu erheben. Bei uns im Großherzogtum Hessen ist bekanntlich die Gesetzgebung splendid, und es wird davon, wie wir Gießener es ja am besten wissen, recht ausgiebiger Gebrauch gemacht.


