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15/09/1901 Erstes Blatt
 
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Aus Stadt und Kand.

(Ter Abdruck der unter dieser Rubrik befindlichen Original-Nachrickten ift nur unter genauer Quellenangabe:Gieß. Auz." geftonet)

Auf der Tagesordnung des zweiten Tages stand als l erstes ThemaDie Arbeitsordnung und ihre Be­deutung im allgemeine n. Erster Referent ist Ge­werbe-Inspektor Dr. Czimatis - Solingen: Die neue Ord­nung hat den Frieden zwischen Arbeitern und Arbeit­gebern erheblich gefördert; indessen giebt es auch jetzt noch Arbeiterordnungen, die den Unternehmerstandpunkt schroff genug hervorkehren, während es auch Arbeiter giebt, die der Institution mit Gleichgiltigkeit gegenüber­stehen. Ueber die soziale Bedeutung der Arbeitsordnung herrscht kein Zweifel, wohl aber über die rechtliche. Die Arbeitsordnung ist Vertragsinhalt, beruht aber nicht not­wendig auf Verabredung; der Arbeitgeber ist dabei an bestimmte gesetzliche Formen gebunden. Die Behändigung allein macht Die Arbeitsordnung nicht rechtsverbindlich, sie ist dies erst dann, wenn sie legal erlassen wird, also ausgehängt ist. Die Arbeitsordnung braucht nicht bei Ab-! schluß des Arbeitsvertrages überwiesen werden, sondern erst beim Eintritt der Beschäftigung. Sehr wichtig sei, daß für alle Fälle schriftliche Verabredungen durch Ar­beitszettel eingeführt würden; auch für die Hausindustrie müsse dies geschehen, da sie meist sehr unter dem Mangel schriftlicher Vereinbarungen leide. Ta durch freiwilliges Vorgehen die Arbeitszettel wenig eingerichtet sind, wäre es zu wünschen, daß der Bundesrat möglichst bald von dem § 114 a der Gewerbeordnung in großem Umfange Gebrauch ! machte und die Einführung von Arbeitszetteln anordnete.

Ter zweite Referent, Gewerberichter Dr. Trenner- München tritt im allgemeinen den Ausführungen des Vor­redners bei, insbesondere verlangt er die obligatorische Einführung der Arbeitsordnung in Betrieben mit min-

Verkäufern zum Nutzen gereichen." 2eÄ zu Brigade Nr. II« und 1«8 sind um D°nu°rst°g v°m wünschen. Und wenn dieser Zweck erreicht wird, dann i Truppenübungsplatz b-, Darmstadt nut fünf Epmzugur werden wohl ähnliche Genossenschaften auch in anderen ms Manöver abgefahren, ebenso dasReg »

Gegenden erstehen. und zwar in die Gegend von Michelstadt, Erbach und Hetz

_ r.. T . .vr . . r bach. Damit nahmen die Herbstübungen der Division chrew

Ter srnlandische Senat richtete vor einigen ' Im Briaadeverband finden sie vom 13.-16.Sep- Wochen, als ihm das neue Weh rpflrchtge setz zuge- J9 y 9 Brigade im Odenwald, die 50. in Rhein­gangen war, an den Kaiser das Gesuch, er möge tue Ver- lemver stall (Die 4 9 , .. ci

iicderung ab geb en, daß die Einrichtungen des Großfürsten-! Hessen). Vom 17. 21. Septem . ' J.

tums in ZuMnf.t unverändert weiterbestehen würden.^ An, Parteien. Am 23. ist großes Divisionsbiwack. Am2b.Sep

krartkungen der Haustiere sind besondere Maßregeln dor- jgeschrieben, um nicht diese Krankheiten auf die Weiden und damit auf die wilden Tiere zu übertragen. Der Erlaß ist ein durchgearbeitetes Jagdgesetz. Hoffentlich werden die übrigen Staaten, welche in Afrika Besitzungen haben, mit ähnlichen Verfügungen bald nachfolgen.

Tie Versammlung nahm hierauf das Referat des Bei- .stevrdneten Wtolff-Ossenbach a. M. über die Statuten her deutschen Gew erbe ge richte entgegen. Redner stellt fest, daß eine Reihe von Ortsstatuten mit dem Reichs- Gesetz in Widerspruch stehen, und behandelt weiter die Ver­schiedenheit der Statuten bezüglich der Bestellung der Vorsitzenden, der Dienstaufficht über die Gewerbegerichte wie der Wahl der Beisitzer.

Verbands-Bersammluug des Verbandes deutscher Gewerbegerichte.

Am 10. und 11. September tagte in Lübeck die Ver- 'kändsversammlung des Verbandes deutscher Gewerbe-Ge- chichte. Ter Verband deutscher Gewerbegerichte, der im /Jahre 1893 begründet wurde, hat sich im vorigen Jahre /in Mainz konstituiert; es gehören ihm jetzt 163 deutsche .Gewerbegerichte an. Zweck der Vereinigung ist der Aus­tausch gemachter Erfahrungen. Aus den Verhandlungen deA ersten Tages ist folgendes hervorzubeben:

An Stelle des verhinderten Vorsitzenden, Oberbürger­meisters Tr. Ga ßner-Mainz, leitet die Verhandlungen .Rechtsrat Dr. Me'nzinger-München. Auf dem Ver­bandstage waren 178 Vorsitzende und Beisitzer vertreten.

Staotrat Dr. Flesch-Frankfurt a. M. berichtete über bas Organ des Verbandes, dasGewerbe g er ich t". 22 deutsche Staaten, darunter auch Preußen und Bayern, haben die Gerichte angewiesen, wichtige Urteile betreffend den gewerblichen Arbeitsvertrag dem Organ zur Veröffent­lichung zu überweisen, und zwar nicht nur solche, die von Gewerbegerichten erfolgten, sondern auch von Amts­gerichten, Landgerichten und Ober-Landesgerichten. .

Die nächste Konferenz soll erst in zwei Jahren statt- ssinden: als Ort der Tagung wird Würzburg vorgeschlagen, i

Zum nächsten Gegenstand der TagesordnungVer­führen in Einigungssachen bei Streiks.und Aussperrungen" berichtet Gewerberichter Tr. Grote- Bremen über Erfahrungen in Bremen und verbreitet sich besonders über die Schwierigkeit bei Maßregelungen. Der Arbeiter sehe in den Maßregelungen einen Eingriff in das 'ihm zustehende Recht der Koalitionsfreiheit ein eigent­liches Koalitionsrecht besteht leider nicht,, da jeder von einer Koalition zurücktreten könne, ohne angehalten werden zu können, seinen übernommenen Pflichten nachzukommen.

frage sich nun, ob das Gewerbegericht, wenn eine Maßregelung vorliege, entscheiden könne, daß die Wieder­anstellung eines Arbeiters zu erfolgen habe. Er bejahe dies und zwar auch für den Fall, daß durch Verabredung die Kündigungsfrist ausgeschlossen war. Gewiß stehe das formelle Recht dann auf feite des Arbeitgebers, das Ge­werbegericht sei aber kein gewöhnliches Gericht, dessen Sprüchen durch Zwangsvollstreckung Geltung verschafft würden, sondern ein Gericht, dessen Urteilen die Parteien sich freiwillig unterwerfen müßten. Weiter vertrat er die .dkrckwendigkert, daß die Parteien sich vor dem Gewerbe- 'gericht nicht als politische Parteien gegenüberstehen. Leider -sähen die Verbände vielfach noch in jedem organisierten .AÄeiter einen politischen Feind. 'Für die Gewerbegerichte sei es das Ideal, daß, wenn einem Arbeitgeber-Verband, der die berechtigten Bestrebungen der Arbeiter nach einer -Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Lage anerkennt, ein Mrbeiterverband gegenüber stände, dieser nicht unerreich?- hare Utopien erstrebe, sondern nach dem zunächst Erreich­baren stjrebe. In dieser Richtung müßten alle Freunde der der Gewerbegerichte wirken.

der jetzt bekannt gewordenen Antwort des Zaren, die dem Senat in Helsingfors durch den hiesigen Minister Staatssekretär für Finland zuging, heißt es:Seine Ma­jestät hält es augenblicklich nicht für angebracht, dem Gesuche des Senats gemäß dem finnischen Vollke von neuem die Versicherung abzugeben, daß seine Landesein- richtungen auch in Zukunft erhalten bleiben sollen. An Sr. Majestät guten Absichten in dieser Beziehung zweifeln seine getreuen Unterthanen nicht. Die beunruhigenden Be­fürchtungen, die von übelgesinnten Leuten unter der Be­völkerung verbreitet werden, machen es notwendig, die Ordnung durch Verwaltungsmaßregeln völlig sicher;

stellen."

vom Feldart.-Regt. Nr. 25, sowie dem Magazinaufseher Berg! beim Proviantamt Darmstadt; das Allgemeine Ehrenzeichens mit der InschriftFür treue Arbeit": den Magazinsvor­arbeitern Bender, Müller und Hoppe, den Magazinarbeitern Götz, Gehring, Hahn und Marx beim Proviantamt Darmstadt.

** Ausflug. Die Buchdrucker von Marburg unb: Gießen unternehmen am morgigen Sonntag einen gemein­samen Ausflug. Während die Marburger Buchdrucker nach Niederweimar fahren und von da aus zur Nehbrücke marschieren, werden die Gießener von Niederwalgem auS -----ö----D-Ä- ... . .. | hluicu uuu. cmc unr, nach der Nehbrücke wandern. Von hier geht dann der ge-! än! großen Städten solche Gerichte begründet werden wur- ^^^ für Eichenlobe zu gründen; demnächst wird eine meinsame Marsch nach dem Frauenberg und von da nach ^^»^^E^bter Tr. Kayser-Worms als KorreferentIVersammlung der Waldbesitzer und Interessenten statt- den Hansenhäusern.

^Äne^t nur der deutsch-nationale finben. Eine hohe Summe als Betriebsfonds ist in Aus- smMrWhta Die beiden Reaimenter der 49. Inf.-

»«1» & sörossysi«*.*1* *-***» "m- -""iw?-" i ,,.r Sie Gewerbegerichte ausgesprochen.

Die diesjährige Informationsreise der Ren* tralstelle für Arbeiterwohlfahrtseinricht­ungen, die am 15. d. M. von Hamburg ihren Ausgang nimmt, wird dem Studium sozial bedeutsamer Bestrebungen, in Itzehoe, Kiel, Kopenhagen und Gothenburg gewidmet sein. In den nordischen Ländern wird sich das' Interesse! naturgemäß auf die diesen Ländern eigentümlichen Be­strebungen zur Förderung des Hausfleißes, zur Hebung der Volksbildung und zur Bekämpfung der Trunksucht (das Gothenburger System) richten. Besondere Berücksichtigung findet auch die Arbeiterwohnungsfrage namentlich in Kopenhagen, der Wiege der modernen Baugenossenschaften. Tie Teilnahme ist in diesem Jahre eine besonders leb­hafte. Unter anderem haben Vertreter angemeldet: Das Reichsmarineamt, die königlich preußischen Ministerien für Handel und Gewerbe, für Landwirtschaft, der öffenllichen Arbeiten, das Kriegsministerium, das sächsische Ministerium bestens 20"Arbeitern lbeä Innern, das Großherzoglich mecklenburgische MiniM.

' Farmer K ö r st-n erklärt namens aller anwesenden -num des Innern baä Arbeitnehmer-Beisitzer, daß sie den Begriff der Behändig- Ministerium, das fürstlich- s^^zburgisch^ ung anders auffaßten. Ter Gesetzgeber habe berücksich- Per <5enat der freien und Hans s t H g. tigt, daß in den Fabriken die Arbeitsordnung häufiger Aus Paris wird gemeldet: Ende dieses Monats werden

in einem Zustande sei, daß sie gar nicht zu lesen oder bafeLne Jesuiten, bis auf den letzten Mann Frankreich sie an Plätzen hänge, wo man sie nicht lesen könne. Erst verlassen haben. Ein Teil derselben begiebt sich nach, durch die Behändigung erhalte der Arbeiter Kenntnis Don £onant), England und Belgien, andere nach Madagaskar, den Arbeitsbedingungen. roo ein Jesuitenkoltegium gegründet wird. Die Unterrichts-

Beigeordneter Heinrich-Duisburg berichtet über Anstalten der Jesuiten werden in Frankreich fortbesteben. Versuche mit Arbeitszetteln in Duisburg. Man habe bie a6er das Lehrpersonal durch weltliche Mrer ersetzt kleinen Unternehmer angehalten, Bücher anzulegen, in werben, denen nur die zwei Bestimmungen standen: Es giebt keine Kündigung undbei Annahme einer Akkordarbeit, bei der der Arbeiter vorzeitig aufhört, hat er keinen Anspruch auf den Akkordlohn, sondern nur auf einen Stundenlohn von soundsoviel Pfennigen". Wenn die Arbeiter angehalten wür- bcn, diese Bedingungen zu unterschreiben. würden viele. Gießen, 14. September 1901.

Tie Versammlung ging dann über zur Besprechung des! Der Grvßher zo g fiat am 11. September den ThemasDie Anwendung des § 616desBürger- Charakter als Professor erteilt: dem Oberlehrer an der kichen Gesetzbuchs". Hauptreferent ist Gewerberichter Real- und Landwirtschaftssckiule zu Groß-Umstadt Rudolf Sigel-Stuttgart. Redner hält eine Revision des Titels? Dp eh Wald, dem Oberlehrer an dem Realgymnasium zu der Gewerbeordnung für nötig, damit die Bestimmungen Darmstadt -udwig Aüt^endender, dem Oberlehrer an- mit bene ndes Bürgerlichen Gesetzbuchs in Einllang ge- der Realschule zu Butzbach Ludwig Storck (bereis ge­bracht oder ein Sonderrecht geschaffen wird. Die Gesetze! meldet), dem Oberlehrer an der ^.berrealschule zu D^w- müssen in diesem Abschnitt eine reinliche Scheidung finden!stabt Gustav Stammler, bem Oberlehrer an bem Reaß- zwischen Privätrecht unb öffentlichem Recht unb dann auch gymnafium und der Realschule zu Gießen Dr. August tiefer in die wirklichen Verhältnisse einbringen. Für Zeit- Sturmfels (bereits gemelbet) dem Oberlehrer an dem

lohnvertrag und Stücklohnvertrag müßten besonoere Be- Realgymnasium und der Realschule zu Mainz Ernst Neeb,

stimmungen getroffen werden. Notwendig sei auch eine dem Oberlehrer an der Realschule au Impfen Georg

Regelung des Tarifvertrages. Redner regt an, bei sämt- Grünewald, dem Oberlehrer an der Realschule und

lichen Gewerbegerichten nachzufragen, ob sie das Zurück- dein Progymnafium zu Wnaen Gottfried Erckmann, dem behaltungsrecht anerkennen gegenüber dem Kompensations-I Oberlehrer an der Realschule zu Butzbach Albert Wämser ! verbot, und wenn nicht, oB sie den § 394 des Bürgerlichen (bereits gemeldet, dem Oberlehrer an dem Gymnasium und ;.71 für hpr ru Offenback, Karl Altendorf, dem Ober-

Privatdozent Stadtrat Dr. I a st r b w - Charlottenburg berichtet hierauf über die Einigungsämter im Auslande. unv wenn iuu/l, w jit. wn y w-x «« <-, .. r

In England haben sich die Einigungsämter von privaten Gesetzbuches für eine zwingende Vorschrift halten oder für der Realschule zu Offenbach Karl Alt e n d o r f dem Ober- Anfängen der englischen Industrie zu staatlichen Jnstitu- efne fakultative. Redner bespricht die Mängel genügender I lehrer an dem Realgymnasium und ^r Realschule zu. Dionen zur Schlichtung von Streitigkeiten entwickelt. Beide Direktiven in den §§ 616 und 629. Was istVerhältnis- Mamz Dr. Philipp Friedrich, dem Oberlehrer an der Formen bestehen nebeneinander. In Neuseeland, einemImäßig erhebliche Zeit",angemessene Zeit"? Muß der Realschule zu Heppenheim Dr. Adolf Horn, dem Ober- 'durchaus demokratischen Staatswesen, ist den Organisierten!c 539 beurlaubte Arbeiter Lohn erhalten? Darf derIlehrer an dem Herbstgymnasium zu Mainz Konrad Scholl- Arbeitern der Streik direkt verboten, an seine Stelle trittIArbeiter den ihm verweigerten Urlaub sich selbst nehmen may er, dem Oberlehrer an dem Gymnafium und der die zwanasweise Entscheidung der staatlichen Behörde übtzr10£cr muß er darum klagen? Redner meint zur letzten Realschule zu Worms Dr. Hermann Brregleb, dem ihre Forderungen. In Nordamerika bestehen nur ^ibate I ^rage der Arbeiter dürfe sich den Urlaub nehmen das I Oberlehrer an dem Neuen Gymnafium zu ^armstadt Dr. Einrichtungen, ebenso in Belgien. Am weitesten vorge-I^^ berechtigte Selbsthilfe. Redner meint, daß die Be-l Karl Maurer, dem Oberlehrer an dem Realgymnasium schritten ist die Organisation der Arbeiter und Arbeitgeber I f^^^gEn der 122124 der Gewerbeordnung betreffend Realschule zu Mainz Oavid Spr ertz er, dem

in Tänemark, Schweden und Norwegen. In Frankreich tägige Kündigung durch das Mraerlicke Gesetzbuch Oberlehrer an dem Gymnafium und der Realschule zu UNÄ Deutschland ist im Woge der Gesetzgebung vorgcgangen,icht aufgehoben seien. O,fenbach Friedrich Go tz, dem Oberlehrer an der Ober-

lim ersteren Lande sind die Friedensrichter, bei uns sind Beigeordneter Wolff-Offenbach spricht sich! dagegen realschule zu Darmstadt. Hermann KliN gelh ioff die Gewerbegerichte mit dem Einigungsverfahren betraut I besondere Bestimmungen für Akkordvertrag und Tarif- Oberlehrer an dem ^hmnasium und

worden. Tas beste Einigungsamt ist nach dem RednerIvertrag zu erstreben. Es würde dies die Rechtsprechung und Worms Dr. Hermann Schäf er, dem Oberlehrer an benr dasjenige, welches die Entscheidung giebt, die sonst ^m 1^,^ Rechtsverhältnisse außerordentlich erschweren. Schullehrersemmar zu Alzey Or. Otto Hern eck.

Wege des Kampfes ertrotzt werden könnte. In der Haupt- Schlußwort hält Gewerberichter Sigel-Stuttgart * Ordensverleihungen. Der Großherzog hat verliehen:

fache kommt es darauf an, daß das Gericht gegenüber dem Gewerberichter Mette es für höchst bedenk-«das Ehrenkreuz des Verdienstordens Philipps des Groß-

Geschäftskenntnis entwickelt, es muß genaue Kennt- ^ch, daß Gewerberichter Ratschläge an die Arbeitgeber er- wütigen: dem Oberstleutnant Herrlein vom Jnf.-Regt. nis der Marktlage habem Zweck der Eimgungsamter: ist Eilten, die zu Konfliktsvunken bei Lnbnstrteitigkeiten führen ll6 dem Oberstleutnant v. Voigts-Rhetz vom Jnf.-Regt. die Herbeiführung eines kollektiven Arbeitsvertrages. Der könnten. 117. snHfprFrpm 1 Klasse desselben OrdenS: dem

Schiedsspruch müsse möglichst entbehrlW gemacht werden. Schließlich forderten die Arbeitnehmer-Beisitzer, die auf Rr- V b Nranckiiiscki vom ^ns -Reat Nr 115 dem wichsigsie Punkt fei die Vollstreckbarkeit der Sprüche. ^E .ig/ne Organisation verzichten wollen, falls sie ald gmP mann Brauchüsch vom Jnf.-Regt. llr. 11b, dem

In den meisten Ländern und im wesentlichen auch bei uns!vollberechtigte Teilnehmer zu den Gewerbegerichtstagen zu- Hauptmann v. Lepel vom Jnf.-Regt. Nr. 117, das Ritter^ fehben Bestimmungen über die Vollstreckbarkeit. Ein Mittel Klassen werden, eine Erllärung, daß ihre Abänderungs- lrcuz 2. Klasse desselben Ordens: dem Oberleutnant Wllhelmi

haben wir, und zwar ein moralisches: die Gewerbegerichte I anträQe zu den Statuten auf dem nächsten Verbandslage vom Jnf.-Regt. Nr. 117, dem Zahlmeister Jung vom Ar-

können Briefe veröffentlichen, durch die die Parteien den beraten werden würden. Die Zusicherung wurde ihnen er- tillerie-Regt. Nr. 61; die Krone zum Silbernen Kreuz mit

Schiedsspruch! abgelehnt haben. Das'würde sicher manchem ^ilt. Der Vorsitzende schließ hierauf mit Dankesworten an Schwertern: dem Vizefeldwebel und Hoboisten Stephani vom

wnangenehm jetn. Eine volle ^E^r eckbar reit des Urteils!^ Referenten den Verbandstag. Jnf.-Reqt. Nr. 115, dem Vizewachtmeister und Oberfahnen-

sollten wir überhaupt nicht erstreben. Wenn bis fetzt --- Rr, ffjfrrf uom Feldart-Reat Nr 25; das Silberns

Politische Tagesschau. ä,al«Fr?mH" S«* iläSi;

esAXsrw -MM..............

Een. ,, _ I jedoch der Zollsatz jedenfalls nicht so hoch ausfallen wird,

Ter nächste Punkt der Tagesordnung Gew erbe-Ge- ^^ er die Konkurrenz des billigen Quebrackpholzes ganz richts-Reformen wurde eingeleitet durch ein Re- viettmachen kann, so muh es mit Beftiedigung erfüllen, ferat des Rechtsrats Dr M en zig er-Munchen. Redner ba^ ma)n ^ch in den Kreisen der Eichen schälw ald- erläuterte dw durch die Novel^ geschaffen Aenderungen. gesitzer nicht allein auf die Staatshilfe verläßt, son- 7- Der nächste Referent, Rechtsrat Bacher-Augsburg,L n 9 Selbsthilfe greift, wie folgende

spraM. über die kaufmannischen Schiedssierr^te. unb au3 Bonn bezeugt: -,Um die Eichenlohpreise hoch. Es. sei zu fordern, daß diese überall d^t errichtet wür- ^er zu halten, geht man mit dem Gedanken um, in de», wo ein Bedürfnis vorh and en seu Die Forderung Gegend von Rheinbach, Euskirchen, Flamersheim, New-

selbständiger Schiedsgerichte sei unhaltbar, da dann nur urto. eine Ein- und Verkaufsgenossein-