Ausgabe 
13.6.1901 Erstes Blatt
 
Einzelbild herunterladen

tiben Thatbestandes, das Gutachten der Sachverständigen einbeziehend, und zieht daraus den Schluß, daß ein Raub­mord vorliege. Alsdann führt er aus, wie der Leichnam identifiziert worden ist. (Ter Mörder sitzt während der Ausführungen des Oberstaatsanwalts vorübergebeugt, den Kopf in die rechte Hand gestützt, in der er sein Taschentuch hält.) Alsdann geht der Vertreter der Anklage zum sub­jektiven Thatbestand über, indem er die Art und Weise schildert, wie der Mörder eruiert worden ist. Er beleuchtet dabei die Person des Angeklagten, der das älteste von drei unehelichen Kindern ist. Also sei er schon mit dem Fluch der unehelichen Geburt behaftet. Sein Stiefvater sei ein Müßiggänger, der sich von seiner Frau ernähren lasse. Es sei daher nicht verwunderlich, daß die Erziehung in dieser Atmosphäre nicht sonderlich gute Früchte zeitigen konnte. Uebergehend! auf die Vorstrafen, schildert der Ober­staatsanwalt eingehend die letzte That des Angeklagten in Würzburg und weist alsdann nach, daß er auch die ihm zur Last gelegten Diebstähle begangen hat. Alsdann geht er auf die Miordthat selbst über. Er schildert, wie der Angeklagte volle sieben Monate hindurch hartnäckig ge­leugnet und erst gestanden habe, nachdem er die Anklage­schrift gelesen habe. Von Reue könne keine Rede sein. Er habe nicht gestanden, um sein Gewissen zu erleichtern, sondern um seinen Komplizen zu belasten und vielleicht auch in der Hoffnung, begnadigt zu werden. Alsdann giebt der Oberstaatsanwalt eine Darstellung der That selbst, wie sie sich aus der Verhandlung ergeben hat. Er bittet am Schlüsse seiner fast zweistündigen Rede die Geschwo­renen , alle vier Hauptfragen mit ja zu beantworten. Nach kurzer Pause ergreift der Verteidiger, Justizrat Metz zur Verteidigung das Wort. Auch er führt aus, daß die Verantwortung, die alle, Gerichtshof, Staatsanwalt, Ge­schworene und Verteidiger heute hätten, groß sei. Er geht einig mit dem Oberstaatsanwalt, daß die That ab­scheulich roh sei, die gesühnt werden müsse, auch er ver­damme sie, und er wisse wohl, daß der Angeklagte keine Sympathie verdiene. Er hofft, daß es ihm gelingen werde, nachzuweisen, daß der Angeklagte des Mordes nicht schuldig sei. Er sucht an Hand einer Reihe von Thatsachen nach­zuweisen, daß Mord nicht vorliege, und erklärt, daß seinem Klienten nicht nur der vernünftige, sondern auch der sitt­liche Intellekt fehle. Trotzdem sei es dessen Geständnis allein zu verdanken, daß" die !That überhaupt gesühnt wird. Er beleuchtet alsdann die Möglichkeiten, mit denen der Oberstaatsanwalt gerechnet hat. Er zweifelt weiter, daß die Person, die nach der That gegen 4 Uhr vom Kloppen­heimer Wäldchen kommend, gesehen wurde, mit dem An­geklagten identisch sei, womit er den Umstand aufklären will, daß zwischen dem Abmarsch vom Chausseehaus und der Ankunft in Groß-Karben drei Stunden liegen sollen. Zur That selbst übergehend, sucht er an der Hand des Geständnisses, das sein Klient abgelegt hat, darzuthun, unter welche rechtlichen Gesichtspunkte die That falle. Alsdann streift er die rechtliche Seite und erklärt, daß seiner Ansicht nach es beim Mord lediglich auf den Vor­satz und die Ueberlegung des Thäters ankomme und nicht darauf, ob ein Raub damit verbunden sei, der auch mit dem Totschlag zusammen Vorkommen könne. Er stellt den Geschworenen anheim, den zweiten Teil der ersten Frage auf Raub zu bejahen, aus dem ersten Teil derselben aber das Moment der Ueberlegung herauszunehmen. Zum Schlüsse seiner dreiviertelstündigen Ausftihrung bittet er die Geschworenen, die Schuldsrage auf Raub zu bejahen, die des Totschlages vor Bejahung genau zu prüfen, unter allen Umständen aber den Mord zu verneinen. Um 12 Uhr erhält der Oberstaatsanwalt Dr. Güngerich zur Erwider­ung das Wort. Zunächst wendet er sich gegen die rechtlichen Ausführungen des Verteidigers über die Thatbestands- merkmale des Mords im Gegensatz zum Totschlag. An der Hand des Strafrechtskommentars von Berner begründet er weiter seine rechtlichen Ausführungen und bittet unter erneutem Hinweis auf die Verantwortung, die die Ge­schworenen dem Recht und der Gerechtigkeit gegenüber hätten, sämtliche Fragen zu bejahen und den Angeklagten dahin zu bringen, wohin er gehöre, nämlich auf das Schaffot. Darauf sucht Justizrat Metz die rechtlichen Aus­führungen des Vertreters der Anklage zu widerlegen, ins- bejoüdere die bezüglich des Mordes und des Totschlags. Alsdann auf die thatsächlicye Seite übergehend, tritt er den Deduktionen des Oberstaatsanwalts entgegen, der An­geklagte habe ein Geständnis abgelegt, das zweifellos be­kunde, daß ein Mord vorliege. Zum Schlüsse führt er aus, Gerechtigkeit müsse sein, aber es müsse nicht nur das Recht der Allgemeinheit, sondern auch das des Indi­viduums gewahrt werden; der Angeklagte befragt, ob er noch etwas zu seiner Verteidigung vorzubringen habe, erklärt:Nein". Darauf giebt der Vorsitzende die Rechts­belehrung. Um 1 Uhr ziehen sich die Geschworenen zur Beratung zurück, Nach 30 Minuten verkündet der Obmann der Geschworenen, Fabrikant Eichenauer von Gießen, den Wahrspruch dahin, daß alle vier Hauptfragen auf Raub, Mord und Diebstähle bejaht worden sind. Darauf wird der Angeklagte vorgeführt und es wird ihm durch den Gerichtsschreiber, Gerichtsassessor Deibel, der Wahrspruch der Geschworenen vorgelesen. Ohne eine Miene zu verziehen, hört er den Spruch an. Als der Oberstaatsanwalt das Wort zur Antragstellung bezüglich des Strafmaßes ergreift, setzt sich der Angeklagte. Selbst in dem Augenblick, als der Vertreter der Staatsbehörde Todesstrafe beantragt, macht das auf den Angeklagten keinen sichtlichen Eindruck. Der Oberstaatsanwalt beantragt wegen des Raubmords die Todesstrafe, für jeden der drei Dieb­stähle je 1 Jahr 6 Monate Zuchthaus, die mit je 1 Jahr, in Summa drei Jahren, zu der in Würzburg ausge­sprochenen Zuchthausstrafe von neun Jahr in Zusatz zu kommen hätten; ferner beantragt er Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Tauer des Lebens und Verurteilung in die Kosten des Verfahrens. "Ter Gerichts­hof zieht sich zur Beratung zurück, da weder Verteidiger noch Angeklagter irgendwelche Anträge stellen. Nack) 15 Minuten verkündet der Vorsitzende das Urteil. Es lautet, wie bereits gestern in Kürze mitgeteilt: Der Ange- kl a g t e w i r d w e g en Mo r d s i n I d c al k o n ku r r e n z mit qualifiziertem Raube zum Tode und wegen dreier Diebstähle im Rückfall unter Einbeziehung der gegen ihn am 22. Oktober 1900 durch die Stafkammer des Land- Lgerichts zu Würzburg ausgesprochene Strafe von 9 Jahren Zuchthaus zu einer Gesanttzuchthausstrafe von 10 Jahren und 6 Monaten verurteilt, auch werden ihm dauernd die bürgerlichen Ehrenrechte aberkannt und die Kosten des Ver­fahrens auferlegt.

Ter Präsident richtet noch folgende Worte an die

Geschworenen, nachdem er erklärt hatte, daß nunmehr die diesmalige Schwurgerichtsperiode geschlossen sei:Meine Herren Geschworenen! <5ie erlassen es mir wohl heute, unter diesen Umständen, die bekannte Rede an Sie zu halten und Ihnen für Äre Thätigkeit zu danken."

- 6

Stumm vor Entsetzen über den Cynismus, das Phlegma und die erschreckende Frivolität des Mörders hatte eine zahlreiche Zuschauermenge beiderlei Geschlechts die fast zweitägigen Verhandlungen verfolgt. Kaltblütig schaute der Mörder den Vorgängen im Saale zu, wo doch über sein Sein oder Nichtsein" Gericht gehalten wurde. Wenn er auch schließlich unter der Wucht der Änklage und nach den mit gehobener Stimme gesprochenen Worten des öffent­lichen Anklägers:Bringen Sie den Angeklagten dahin, wohin er gehört aufs Schaffot" seine trotzige Haltung änderte, so trug er doch während der ganzen Verhandlung ein Benehmen zur Schau, als wäre er nicht der Uebelthäter, sondern Zuschauer Kriminalstudent. Bald zeigte er ein unheimliches Grinsen, bald machte er vergebliche Anstreng­ung zur Thränenerzeugung. Grausen "erfaßte die Zu­schauer, besonders die weiblichen, als im Laufe der Beweisaufnahme der Angeklagte vom Oberstaatsanwalt er­sucht wurde, zu zeigen, wie er mit dem Stein dem Er­mordeten den Schädel zertrümmert habe, denn bald stand der Mörder mit hochgehobenem schweren, blutbefleckten Stein ungefesselt vor dem öffentlichen Ankläger. Ein Un­glück hätte geschehen können, so sagten später viele. Auch die Vorzeigung des total zerschlagenen Schädels des armen Opfers erregte Schaudern rm Zuschauerraum. Trotz der enormen Hitze war der Saal so besetzt, wie seit Jahren nicht; die meisten erschienen wohl, um den Mörder zu Gesicht zu bekommen, der keine Reue zeigte, obwohl er auf Vorhalten des Präsidenten, oo er Reue empfinde, kalt antwortete:Jawohl!" und langsam sein rotes Taschen­tuch an die trockenen Augen führte. Im Laufe der Ver­handlung schien er an eine Todesstrafe nicht zu glauben, und jetzt noch scheint er stark aus die Gnade unseres Landesherrn zu rechnen.

Aus Stadl und Kand.

(Der Abdruck der unter dieser Rubrik befindlichen Original-Nachrichten ist nur unter genauer Quellenangabe:Gieß. Arrz.* gestattet.)

** Persoualnachrichten. Der Großherzog hat am 11. Mai der Gemeindehebamme Katharina Schick in Wendels' heim, im Kreise Alzey, die Silberne Medaille des Ludwigs- Ordens verliehen. Ernannt wurde am 5. Juni der Fuß. gendarm Franz Woithe in Lindenfels zum Amtsgerichts diener bei dem Amtsgericht Mainz.

Lt. Jubiläum. Der evangelische Pfarrer Friedrich August Röschen zu Winnerod wird, wie wir bereits kurz meldeten, am Montag, 17. Juni, sein 50jähriges Dienstjubiläu m begehen. Die Feier wird in Grünberg im§otel zum Hirsch", unter Anwesenheit vieler Freunde und Verehrer des Jubilars, vormittags 10 Uhr, stattfinden. Röschen ist ge­boren am 17. Dezember 1826 zu Ober-Rosbach bei Fried­berg, wurde am 15. Juni 1851 Vikar in Mittel-Seemen und wirkt seit 1854, also nahezu 47 Jahre, als Pfarrer, hochgeschätzt und verehrt von seinen Amtsbrüdern und Ge- meindemitgliedern, in Winnerod bei Grünberg.

♦♦ Gartenfest. Das am letzten Sonntag vom gemischten Chor des Evangelischen Arbeiter-Vereins auf der Liebighöhe veranstaltete Gartenfest war sehr gut besucht und nahm einen schönen Verlauf. Nachdem die Musik die Er­schienenen durch Vortrag verschiedener Konzertstücke erfreut hatte, bestiegen die Damen und Herren des gemischten CHVrS die Tribüne, um unter Leitung ihres bewährten Dirigenten Gröuinger das Frühlingslied:Hörst Du es klingen im tiefen Grund" vorzutragen. Es folgten sodann Jugendspiele, bei denen sich die Kleinen höchlichst erfreuten. Im weiteren Verlauf des Nachmittags erfreute der gemischte Chor die Anwesenden noch durch Vortrag verschiedener Lieder. Der von Damen mit Orchesterbegleitung vorgetragene Walzer verdient hervorgehoben zu werden. DaS Fest war recht wohlgelungen. Erwähnt sei noch, daß der Wirt des Festes es an Nichts hat fehlen lassen, die Festteilnehmer zufrieden zu stellen.

** Das Verbot der offenen Versendung von An­sichtskarten mit Verzierungen rc. aus Mine­ral staub, Glassplitterchen, Glaskügelchen, Sand, Metall­teilchen und bergt tritt erst vom 1. Oktober ab, und zwar außer im inneren deutschen und deutsche-schweizerischen Ver­kehr auch im Wechselverkehre mit Oesterreich und Ungarn in Kraft.

§ Butzbach, 11. Juni. Der wegen des gestern von hier berichteten Sittlichkeitsverbrechens in Unter­suchungshaft gebrachte Taglöhner hat sich heute morgen in der Gefängniszelle mittelst seines Leibriemens erhängt. Der Selbstmörder ist wahrscheinlich aus Dernbach im Kreise Biedenkopf gebürtig, heißt Adam Mantel und hinterläßt Frau nebst zwei Kindern in Günterrode.

B. Merlau, 11. Juni. Gestern gegen 1 Uhr ereignete sich hier beim Aufstellen der Festhalle zu dem am nächsten Sonntag hier stattfindenden Bezirkskriegerfeste, ein bebauet licher Unglücksfall. Der 17 jährige Sohn des Zimmer. mannS Johannes Deubel aus Flensungen wurde durch ein herabfallendeS scharfes ZimmermannSbeil derart am rechten Handgelenk verletzt, daß die beiden Sehnen vollständig durchschnitten wurden. Der Schwerverletzte wurde heute in die Klinik nach Gießen gebracht.

(!) Aus dem oberenVogelsberg, 10. Juni. Tou­risten, die den Vogelsberg durchstreifen und zum Hin­oder Rückweg die Strecke Gedern-Herchenhain wählen, kommen an einem Plätzchen vorüber, das wohl zu den schönsten unseres Gebirges gehört Es ist dies der Alten­burgskopf, der eine Felspartie zeigt wie nirgends sonst im Vogelsberg. Leider ist diese so mit Gesträuch verwachsen, daß sie dem Auge des Wanderers zum größeren Teil ver­schlossen bleibt. Es wäre sehr zu wünschen, daß hier das Gestrüpp beseitigt und von dem Vogelsberger Höhenklub eine Ruhebank aufgestellt werde.

Biedenkopf, 10. Juni. Die Verkehrsverhält­nisse im südlichen Teil des Kreises werden durch ein paar Zahlen treffend illustriert: Um von dem in der Luft­linie 18 Kilometer südlich gelegenen Gladenbach nach Bieden­kopf zu gelangen, muß man erst noch 12 Kilometer weiter

südlich, dann 14 Kilometer östlich und 35 Kilometer nördlich fahren, macht in Summa 61 Kilometer; gute Fußgänger werden sich wohl anderweitig zu helfen wissen. Aehnlich» verhält es sich natürliche mit derdirekten" Verbindung Biedenkopfs mit der Regierungshauptstadt Wiesbaden. Auf der Fahrt muß man nicht nur recht oft umsteigen, sondern passiert noch die rhein-preußische Enklave Wetzlar, sowie ein Stück des Großherzogtums Hessen. Für Abwechselung ist also hinlänglich gesorgt.

Kunst und Wissenschaft.

Soburg, 10. Juni. Der Vorabend, mildem im hiesigen Gefell- schift-hause der 25. Verbandstig der deutschen Vortrags- o«-reine eröffnet wurde, galt dem JubUkium deS Verbandes und der Ehrung feines Vorstehers, deS Privatiers Edmund Lotz-Koburg, der ebenfalls nahezu 25 Jahre die Leitung des Verein« in Händen hat UeberauS zahlreich harten sich die Delegierten aus allen Teilen des Reiches zu dieser Frier etngefunden. Im Namen der SkaatSr .gicruvg begrüßte RegierungSrat v. Baffewttz, im Namen der Stadt Bürger­meister Hirschfeld die Versammlung, zu der vom Reichsamt deS Innern Gch. OberregierungSrat Dr. Wtlhelmt aus B:rlin nnd alv Fest rcdner Geh. Hofrat Professor Dr. Oncken auS Gießen erschienen mirrn.

Gerichtssaal.

d" Gietzerr, 11. Juni. (Gewerbegericht.) Unter dem Vorsitze des Beigeordneten Wolff kämm heute sechs Gewerbestrettsachen zur Verhandlung. AlL Beisitzer fungierten Bäckermeister F. Hennings und Maurer Wilhelm Lauchl, Bäckermeister Hennings an Stelle des erkrankten Beisitzers Emil Heinrich Müller. In der Sache deS Kellners Hetnr. L e m l e r gegen den Restaurateur Bernd war die Klage auf Zahlung von 50 Mk. Entschädigung gerichtet, well, wie s. Z. gemeldet, der Beklagte de« Kläger als Kellner engagiert, nicht aber eingestellt, ihm vielmehr vor dem Eintritt gesagt haben soll, er könne kommen, solle sich aber in eine Ecke setzen und dem anderen Kollegen zusehen, wie dieser arbeite, Esten und Trinken bekomme er. Kläger nahm dieses Anerbieten, da er Salair nicht bekommen, vielmehr nur auf Trinkgelder angewiesen sein sollte, nicht an. Da Zeugen bet dieser Unterredung nicht zugegen gewesen, hat er dem Beklagten den Eid darüber -ugeschoben, daß die Unterredung so wie angegeben, verlausen sei. Das Gericht hat dem Beklagten einen bezüglichen Eid durch be­dingtes Endurteil auferlegt, den «bzuleisten dieser sich aber weigerte. Vor Erlaß deS Endurteils einigen sich die Parteien dahin, daß Bernd dem Lemler eine Entschädigung von 30 Mk. zahlt. In der Sache des Knechts W. Krätzer gegen den Wirt Otto Luft steht heute Termin zur Beweisaufnahme. Eine Zeugin wurde vernommen, da jedoch noch weitere Zeugen abzuhören find, mußte der Termin aber­mals verlegt werden. Luft will dem Krätzer nur 80 Mk. schulden und bot ihm diese "cm. Krätzer nahm sie auch vorb-hälllich der Durch­führung der anhängigen Klage, als Abschlagszahlung an. Die Schirmmacher Georg Hammel und Paul Breitkopf klagen gegen die Firma Job. Spies & Eo. (Inh. M. Levi) auf Zahlung von je 24 Mk. Entschädigung wegen verfrühter Entlastung. Hammel war nicht erschienen und dec Beklagtenoertreter ließ diese Sache aus sich beruhen. Brettkopf dagegen hält seine Klage aufrecht. Er will das Arbeitsverhältnis Dienstag den 21. Mat mtt der Erklärung gekündigt haben, daß er SamStag in 14 Tagen aufhören werde zu arbeiten. Der Vertreter der beklagten Firma behauptet dagegen, daß am 21. Mai mit 14tägiger Frist gekündigt worden sei und daß er den Kläger des­halb am 4. Juni entlasten habe. Der Kläger verlangt für die vier Tage zu früh erfolgt« Entlastung zusammen 24 Mk. Die Höhe d,s Anspruchs ist nicht bestritten worden. Zur Aufklärung der wider­sprechenden Behauptungen der Parteien ist Zeugenvernehmung er­forderlich. Ein anderer Termin wurde anberaumt. Die fünfte Klagesache endete mit einem Vergleiche. Es hatte der Arbeiter Heinrich So mmerlad gegen den Pflasterermeister Jobs. Hofmann wegen Zahlung rückständigen Lohnes geklagt. Der Maurer Rudolf Daum von Reiskirchen verlangt von der Firma BtrkenstockLSchneider 7,47 Mk. Entschädigung, weil er am 6. d. M. ohne Grund und Kün­digung entlasten worden sei und erst am 10. d. M. wieder Arbeit ge» fanden habe. Schneider erklärte, daß die Entlassung erfolgte, wett sich der Kläger ungehörig benommen habe. Die Parteien einigten sich schließlich dahin, daß die Beklagte dem Kläger auf seinen Anspruch zur Erledigung der Sache 4,50 Mk. zahlt.

Sch>. Darmstadt, 10. Juni. Bei ber hiesigen Staats­anwaltschaft erschienen heute einige Versicherungsbeamte ber- jenigen Gesellschaften, bei denen die Rheinische Malz­fabrik Gernsheim versichert wär und gaben Erklär­ungen, die darauf hinausgehen, den durchgegangenen Di­rektor Roth der Brandstiftung zu bezichtigen und ihn dieser- halb sowie wegen Betrugs weiter unter Anklage zu stellen.

Mainz, 10. Juni. Wegen unlauteren Wettbewerbs hatte sich vor der Strafkammer der Kaufmann Christian Brücke! aufl Singen zu verantworten. Der Angeschuldigte hat tm Juli v. Js. in Schwelm als Reisender der Binger Wetnfirma Hermann Krug einem Kunden der Binger Wringroßhandlung Mayer u. Coblenz die un­wahre Angabe gemacht, daß die Firma M. u. C. den Wein für ihre Kunden direkt auS den Kellereien deS Krug besorgen loste. Auch be- z'ehe sie und andere Firmen in Biegen den Weinwaggonweise" von Krug. Die Herren Mayer u. Coblenz, die bedeutendste Weinfirma in Bingen, hatte bisher nach den Aussagen des Zeugen Mayer keine Ahnung von der Existenz deSWelthauseS Krug", hörten aber auf ihre polizeilichen Nachfragen, daß Krug zwar keine Kellereien in Bingen, aber dafür einmöblirteS Zimmer" besitze. Der Angeklagte hatte auch behauptet, daß Krug bedeutende Weinberge besitze, die früher Eigentum ber Gräflich Lrtuirgen'schen Familie gewesen feien. ES wurde festgestellt, daß Krug mit seinen Geschwistern in der Gemarkung Sauer-Schwabenhetm einige Wtngerte von seinem Vater geerbt hat, die vor undenklichen Zetten einmal im Besitze der Leiningen'schm Familie gewesen sein können. AuS der Beweisaufnahme ging ferner hervor, daß Krug sehr häufig von anderen Binger Firmen Wein an seine Kunden effektuieren läßt. DaS Gericht verurteilte den Ange­klagten xu 150 Mk Geldstrafe.

Handel und Verkehr. Volkswirtschaft.

DreShen, 11. Juni. DieDresd. Nachr." schreiben über die (gestern bereits von uns kurz erwähnten) Krisis derKreditanstalt für Industrie und Handel" sowie über dieElektrizitätswerke vorm. Kummer u. Co." : In den letzten Tagen fanden wiederhott Besprechungen statt, an denen die Ser tretet der Reichsbank, der Sächsischen Bank, der Dresdener Bank, der Deutschen Bank sowie der hiesigen Bank­häuser Gebrüder Arnhold und Günther und Rudolph teilnahmen. Es wurde beschlossen, unter der Bedingung, daß sämtliche Wechselinhaber Stundung g-währen, der Kredttanstalt 6>/r Millionen Mark gegen Unter­pfand in schätzungsweise ungefähr gleichem Betrage zur Verfügung zu stellen. Damit würde die Kreditanstalt imstande sein, sämtliche Hypo­theken- und Buchgläubiger voll zu befriedigen. Allseitig war man der Meinung, daß bei einer langsamen Liquidation, die nicht zu vermeiden sein wird, auch die Wechselgläubiger der Kreditanstalt volle Bezahlung erhalten würden, während freilich für die Aktionäre nur die Verteilung zurzeit unveräußerlicher Werte übrig bleiben wird. Ungünstiger war das Resultat der Besprechungen für die Akttengesellschaft vorm. Kummer u. Co., deren Verhältnisse mehr verwickelt sind, sodaß deren Lösung außergerichtlich sich nicht ermöglichen läßt. Die Vertreter der Banken und Bankhäuser waren aber darin einig, daß im Interesse der vater­ländischen Industrie dieses Unternehmen durch Rekonstruktton erhalten werden müsse. Die bisherigen Direktoren der Kredttanstalt. General­konsul Kommerzienrat Horn, Bürgermeister a. D. Vicekonsul Klötzer, reichten chre Demission ein, die der Auffichtsrat der Bank cumahm.

ko. Frankfurt M., 11 Juni. (Heu. und StrohmarktJ Angefahren: 12 Wagen mtt Heu, 2 mit Stroh. Heu Mk. 4.50 btt Mk. 4.80, Stroh (Roggenstroh) Mk. 3 60 btt Mk. 3.80. Alle« p« 50 Kilo.