von 30 000 Pfund Sterling gesichert, nahezu die Halste der von England überhaupt bewilligten Gesamtsumme und das Dreifache des ursprünglich zur Mlösung der deutschen Forderungen gemachten Angebotes. Der Betrag reicht zum Ersatz aller unmittelbaren Schäden aus, soweit solche nach den Ermittelungen des deutschen Bevollmächtigten als berechtigt sich herausgestellt haben. Die Ersatzpflicht erstreckt sich unter Zugrundelegung der bereits früher in ähnlichen Fällen angewandten Grundsätze des internationalen Rechts, nicht auf die Forderungen von Ausgewiesenen, welche die Neutralität verletzt haben, und die Forderungen solcher Deutschen, die vor der Ausweisung nach den geltendeu deutschen Gesetzen der Reichsangehörigkeit verlustig gegangen waren. Hiervon abgesehen dient die Summe zur Befriedigung der Entschädigungsforderungen, die von den Ausgewiesenen in London vor der Kommission anhängig gemacht und bis zum 17. Oktober 1901 zur amtlichen Kenntnis gelangen.
Bon den Ansprüchen, welche nicht vor der Kommission, sondern direkt bei der britischen Regierung in London erhoben wurden, sind nur einige wenige nicht aus Ausweisungen erwachsene Forderungen auf die Pauschalsumme übernommen. Dagegen sollen mit geringen Ausnahmen alle auch in Südafrika selbst an gemeldeten Ansprüche durch, das Abkommen nicht erledigt sein, sondern weiter betrieben werden, eventuell können solche, wenn die dortigen Behörden aus formalen Gründen die Befriedigung der Ansprüche ablehnen sollten, in London abermals geltend gemacht werden. Das gilt auch für alle in Südafrika angemeldeten Forderungen, die nicht aus Ausweisungen erwachsen und die vor den an Ort und Stelle eingesetzten Kommissionen durch einen besonderen Bevollmächtigten Deutschlands vertreten werden. Auch hier verfolgt die Regierung das im Londoner Abkommen erreichte Ziel, nämlich mögliche Sicherstellung des Ersatzes für die einwands- srei nachgewiesenen unmittelbaren Schädigungen und Durchsetzung aller Zugeständnisse, wozu Deutschland selbst als kriegführende Macht gegenüber den Angehörigen neutraler Staaten bereit wäre.
Zum „Kazelle"-Vrozeß.
Don der kriegsgerichtlichen Verhandlung über die Vorgänge an Bord des kleinen Kreuzers „Gazelle" berichtet man aus Kiel:
Die Verhandlungen begannen morgens 9 einhalb Uhr in der Kommandantenmesse des Linienschiffes „Kaiser Wilhelm II.", während die Sitzung am Tage zuvor über den Untergang des kleinen Kreuzers „Wacht" in den Kaiserräumen stattfand. In der Hauptsache richtete sich die Anklage gegen den Obermatrosen Weiß und den Matrosen Gröger. Ersterer sollte eine Kurbel, Abzugshebel, Vorstecher und Schlagbolzen mit Spitze eines Maschinengewehres über Bord geworfen haben, letzterer die 'Manilatrossen durchschnitten, den dabei liegenden Drohzettel „Fort mit Leo, sonst passiert auf der Reise ein Fall Krosigk für schuftige Behandlung, keine Freizeit, bessere Behandlung, Nachtarbeit" geschrieben, einen Kutterläuser ebenfalls durchf schnitten und das Gedicht auf den Kommandanten Kor- vetten-Kapitän Neitzke verfaßt und in Gemeinschaft mit den anderen gesungen haben. Genz, Peik und Wachtmeistersmaat Kunze sollen bei der Abfassung des Liedes beteiligt gewesen sein und mitgesungen haben, Genz wird außerdem Gehorsamsverweigerung vor versammelter Mannschaft, und Weiß Ungehorsam und Achtungsverletzung vor versammelter Mannschafts .vorgeworfen. In der Verhandlung wurde das Lied verlesen; es hat fünf Strophen und lautet:
Unser Kreuzer, die „Gazelle", Ach wer hätte das gedacht, Wird uns allen bald zur Hölle, Denn beim Alten hat's gekracht. Wer nicht kann Fockschoten scheren, Muß dran glauben 's ist egal, Jeden Dienst uns thut erschweren, Wie, wodurch, ein ander Mal. Wienern, scheuern, schmirgeln, wischen, Ohne Rast und ohe End', Aber die da wirklich schuften, Das find höchstens drei Prozent.
Anfangs, na da ging's so leidlich, Jeder gern den Dienst versah, Aber jetzt wird's urwermeidlich, Keiner mehr die Lust zu hat. Denn oer Alte! welch ein Grausen—Steckt'so manchen schon ins Loch. Wer da drinnen kommt zu Hausen, Muß versehn den Dienst dann doch In der Freizeit Stützen schrapen, Bis die Wach' ihn davon trennt, Die davon find frei geblieben, Tas sind höchstens drei Prozent.
Neulich bei der Fahrt zur Probe, Er durchkreuzt den Segelsport, Er dacht sich, es wär zum Lobe, Doch er stoppt „Idunas^ Fahrt.
Wunsch, den Künstler einmal in einer fein komischen Nolle zu sehen, und Büllers eigene Bitte, ihn im Theaterverein den „Biberpelz" spielen zu lassen, wird nun am Mittwoch erfüllt werden.
Der Amtsvorsteher von Wehrhahn ist eine Rolle, die Büller recht eigentlich kreiert hat, die ihm, nachdem er die unvergleichliche Komik der Rolle aufgedeckt hatte, nunmehr von Berufenen und Unberufenen überall nachgespielt wird. Erst nachdem Büller den Wehrhahn gespielt hatte, erfolgte die Aufnahme des „Biberpelz" in die Spielpläne der Bühnen, wie vor drei Jahren in Frankfurt. Büller gab dort den Wehrhahn und den „Registrator auf Reisen" (übrigens neben dem Striese im „Raub der Sabinerinnen" wohl seine beste drastisch-komische Rolle). Das ursprünglich auf zwei Abende berechnete Gastspiel dehnte sich damals auf eine volle Woche aus, immer wieder mußte Büller im „Biberpelz" auftreten. Jetzt spielt Herr Bolz die Rolle des Wehrhahn in dem dort dauernd in den Spielplan aufgenommenen Stück.
Ein besonderes Interesse erhält die Mittwochs-Vorstellung dadurch, daß Gerhart Hauptmann eine Fortsetzung des Biberpelz geschrieben hat, die schon am 28. d. M. im Deutschen Theater in Berlin zur Erstaufführung gelangen soll. Sie betitelt sich, wie wir schon mitteilten, „Der rote Hahn" und soll außer den Hauptfiguren des von Wehrhahn und der Waschfrau Wolff auch noch mehrere Nebenpersonen des Biberpelz wieder bringen. Erzielt das neue Stück Erfolg, so dürfte es im Anschluß an den Biberpelz schon in diesem Winter auch hier im Theaterverein zur Aufführung gelangen.
• Irene Triesch vom Deutschen Theater in Berlin wird, wie man aus Berlin meldet, während ihres Urlaubs, vom 2. Februar bis 5. März, an folgenden Bühnen gastieren: Königl. Hoftheater in Stuttgart, Residenztheater in Hannover, an den Stadttheatern in Köln, Graz, Basel, Nürnberg, Straßburg i. E. Außerdem wird Frl. Triesch im Laufe der gegenwärtigen Spielzeit an 15 Abenden am Schauspielhause in Frankfurt a. M. gastieren. (Von einem Gießener Gastspiel fit also vorerst in den Plänen der Künstlerin noch keine Rede. Wir wissen aber bestimmt, daß Verhandlungen im Gange sind, die voraussichtlich doch zu dem erhofften Ende führen werden. Die Red.)
W. II. ließ signalisieren 24 Stunden Arrest, Dabei sollte er kampieren Im Salon in seinem Nest. Dadurch fühlt er sich geschlagen, Hat den Abschied eingereicht, Doch was da übrig ist geblieben, Tas find höchstens drei Prozent.
Sonntags bei den Musterungen, — 's ist doch wahrlich eine Plag' Hosen werden aufgeschlagen, Ob das Unterzeug auch rein, Ob die Schleife von dem Kragen Nicht 511 groß und nicht zu klein, Ob pomadisiert die Haare und der Scheitel grab' gekämmt, Doch die dieses alles haben, Tas sind höchstens drei Prozent.
Ist die Musterung zu Ende, Wird die Sache erst famos, Alles springet dann behende, Tenn gleich ist der Teufel los. Auf der Hütte Er nun schreitet, Mit sehr grimmigem Gesicht. Ob auch alles vorbereitet Zu der Inspizierung ist.
Man reinigt schnell noch Eck'und Winkel, Jeder rühret noch dieHänd', Doch was der Alle gut befindet, Das sind höchstens drei Prozent.
Der Obermatrose Weiß bestritt seine Schuld, Genz, Gröger und Peik gaben die Beihilfe bei der Abfassung des Liedes und das Singen zu. Genz und Gröger be- zichttgten den Wachtmeistersmaaten Kunze der Beihilfe und des Mitsingens, während der Beschuldigte dies bestritt. Er Hube sich eine Abschrift des Liedes genommen, weil er glaubte, dann leichter den Thäter zu entdecken, der die Geschützteile über Bord geworfen hatte. Nach dem Gutachten des Sachverständigen Kanzleirat Böger war es nicht möglich, den Schreiber des Drohzettels zu entdecken; stark verdächtig war Gröger, aber ein schlüssiger Beweis ließ sich nicht führen. Der Ungehorsam, Gehorsamsverweigerung und Beleidigung eines Vorgesetzten sind gegen den Maaten Krebs begangen worden. T«r Vertreter der Anklage erachtete sämtliche Angeklagte im vpllen Umfange schuldig und beantragte mit Ausnahme von Weiß und Gröger wie im Urteil erkannt. Gegen Weiß beantragte er eine Gesamtstrafe von 1 Jahr 4 Monat Gefängnis, gegen Gröger wegen Bedrohung mit Totschlag und wegen der Liedasfaire 1 Jahr 6 Monate Gefängnis. Nach längerer Beratung verkündet der Gerichtshof das bereits mitgeteilte Urteil. Auf das Recht der Berufung hingewiesen und be- ragt, ob sie auf die Berufung verzichten wollten, erklärten die Angeklagten einmütig, Berufung einlegen zu wollen. Kunze wurde dann wegen der Höhe der Strafe und wegen Fluchtsverdachts vorläufig in Hast genommen.
Gegenüber verschiedenen Blättern, die sich darüber aufhielten, daß das Geschwader-Kriegsgericht in den letzten Tagen an Bord abgehalten wurde, und nicht im Gerichtslokale an Land und daß die Maßnahme bezwecke, in Fällen, in welchen Offiziere beteiligt sind, die Berichterstattung unmöglich zu machen, teilt die „Nordd. Allg. Ztg." mit, daß in dem Verfahren gegen den Korvetten- Kapitän von Cotzhausen im Interesse der Landesverteidigung die Verhandlung geheim geführt werden mußte. In Sachen der Gazelle wurden die Verhandlungen an Bord geführt, weil es notwendig wurde, den nicht fachmännischien Mitgliedern des Kriegsgerichts das Herausnehmen einzelner Verfchlußstücke vor Augen zu führen.
Aus Stadt und Sand.
(Der Abdruck der unter dieser Rubrik befindlichen Original-Nachrichten ift nur unter genauer Quellenangabe: „Gieß. Anz." gestattet.) Gießen, den 11. November 1901.
** Die Stadverordnetenwahleu. Am nächsten Donnerstag wird die Bürgerschaft der Stadt Gießen an die Wahlurne gerufen, um ihr Votum über die dem Gesetze zufolge notwendig werdende Ergänzung unserer Stadtvertretung abzugeben. Die Bewohnerschaft unserer Stadt hat alle Veranlassung, mit vollem Ernste und durchaus bewußt der Verantwortlichkeit gegenüber dem Allgemeinen, die die Ausübung des Wahlrechtes für jeden Bürger in sich schließt, an die Erfüllung ihrer Pflicht heranzugehen. Aufgabe der Stadtvertretung ist es, besonnen und ruhig den notwendigen ^ort* chritt im kommunalen Leben zu pflegen, ohne der Steuerkraft der Einwohnerschaft allzu viel zuzumuten, zwischen der finanziellen Leistungsfähigkeil und der kommunalen Weiter- entwickelung Uebereinstimmung zu b-wahren. Die Erhaltung dieser Uebereinstimmung ist in die Hände der Wähler gelegt, und zu wählen hat jeder das Recht, der zur Zeit der Wahl das 25. Lebensjahr überschritten, seit vier Jahren seinen Wohnsitz in der Gemeinde bezw. seit 2 Jahren den Unterstützungswohnsitz erworben hat und mit der Enttichtung der Gemeindesteuer nicht länger wie zwei Monate im Rückstände ist. Aus Bayern und Elsaß-Lothringen gebürtige Personen können nur dann wählen, wenn sie in den hessischen Unterthanenverband ausgenommen find. Jeder Wahlberechtigte sollte für die Regelung der konunenden städtischen Dinge das Seine thun und durch die Beteiligung an den Gemeinderatswahlen nach seinen Kräften dahin wirken, daß Manner in den Gemeinderat gezogen werden, die neben tadellosem Rufe einen scharfen Blick und volles Verständnis für die Verhältnisse ihrer Standesgenossen im besonderen und der Bürgerschaft im allgemeinen haben. Die Kandidatenfrage ist von den bürgerlichen Parteien unserer Stadt u. E. ganz glücklich gelöst. Auf der Liste stehen außer den Männern, die bereits seit Jahren einen Teil ihrer Arbeitskraft in den Dienst der Allgemeinheit mit bestem Erfolge gestellt haben, vier Bürger, von denen man weiß, daß sie vor vielen Anderen das Interesse des Allgemeinwohles im Auge haben, daß sie sich um die Regelung der städtischen Angelegenheiten mit besonderer Geschicklichkeit und besonderem Verständnis zu widmen wiffen würden. Sie erfüllen die oben angeführten Bedingungen vollkommen. Darum ist es wünschenswert, daß sich die gesamte Bürgerschaft auf diese Kandidatenliste am Tage der Wahl vereinigt, zur Vermeidung einer Zersplitterung der Stimmen, die die Niederlage der bürgerlichen Parteien zur unbedingten Folge haben müßte. Und zwar ist die aller regste Wahlbeteiligung dringend geboten. Die Interesselosigkeit an den kommunalen Vorgängen in weiteren Kreisen muß weichen. Der schneidet sich ins eigene Fleisch, der alles, was seine Berufspflichten nicht unmittelbar betrifft, gehen läßt, wie es geht, und der erfüllt schlecht seine Bürgerpflicht, der seine Rechte nicht ausnützt. Wem hat er am Ende Schuld zu geben, wenn Beschlüsse vom Stadtverordnetenkollegium gefaßt werden, die seinen Ansichten und Ueberzeugungen zuwiderlaufen, die nach seiner Meinung dem allgemeinen Besten nicht dienen — als alles sich selbst?! Darum fordern wir schon heute jeden wahlberechtigten Bewohner der Stadt Gießen auf, am Tage der Wahl, am nächsten Donnerstag, nicht zu Hause zu bleiben, sondern im Wahllokal zu erscheinen, auf der Bürgermeisterei, und seine Stimme abzugeben für die Kandidaten der bürgerlichen Parteien- Er nützt nicht allein sich selbst,
sondern auch, was gewiß jeder weit mehr im Auge zu behalten hat, dem ganzen Gemeinwesen der Stadt Gießen, wenn er am nächsten Donnerstag seine Stimme abgiebt für Männer, die nach ihren vollen Kräften am besten für das Wohl der Stadt Gießen zu wirken wissen werden, für Männer, die alles politische Parteigezänk im Stadtverordnetensaale mißbilligen. Denn ein Blick auf zahlreiche Städte unseres engeren und unseres großen deutschen Vaterlandes zeigt, daß das Hineintragen rein politischer Prinzipien in die Stadtverwaltungen den Städten selbst meist schwere und unerquickliche Zeiten bringt. Die Vorgänge in Offenbach haben uns ganz besonders gelehrt, daß es sehr mißlich ist, die Politik ins kommunale Leben zu tragen und die letzten dortigen Stadtverordnetenwahlen haben denn auch gezeigt, daß die dortige- Bevölkerung es gründlich satt ist, Parteipolitik zu treiben im Stadtparlament. Wir aber wollen nicht das frühere, sondern das jetzige Beispiel Offenbachs nachahmen, und darum wollen wir und müssen wir alle unsere Stimmen vereinigen auf die Herren Brück, Emmelius, Flett, Gaffky, Helfrich, Huhn, Fann, Metz, Orbig, Lchaffstädt, und Schmall
** Audienzen. Der Großherzog empfing am 9. November u. a. den Kreisamtmann Dr. N e i d h a r t von Büdingen, den Geh. Kommerzienrat Frhrn. Heyl zu Herms^ heim und den Professor der Landwirtschaft an der Landes-- Universität Gießen Dr Albert.
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** .Justizpersonalnachrichten. Durch Entschließung des Ministeriums der Justiz wurden beauftragt:
gerichten Büdingen, Altenstadt, Nidda, Ortenberg Schotten Gerichtsaecessist Dr. Metz in Homberg, an Amtsgerichten Bingen, Ober-Ingelheim, Nieder-Olm Wöllstein Gerichtsaecessist T r ü m p e r t in Darmstadt.
Goldschmidt in Mainz; mit Wahrnehmung der Dienst- Verrichtungen eines Amtsanwalts am Amtsgericht Darmstadt I Gerichtsassessor Glückert in Friedberg, in Mainz der Gerechtsassessor Plitt in Büdingen, an den Amtsgerichten Friedberg, Butzbach, Bad-Nauheim und Vilbel Gerichtsaecessist Schuhmann in Bensheim, an den Amts-
mit Wahrnehmung der Tienstverrichtungen eines Amtsrichters bei dem Amtsgericht Darmstadt I Gerichtsas es
Neur 0 th in Bad-Nauheim, in Groß-Gerau Gerichtsas es Wendel in Darmstadt, in Bad-Nauheim Gcrichtsasses Hoffmann in Darmstadt, in Laubach Gerichtsasses Birnbaum in Bingen, in Bingen Gerichtsassessor Dr.
** Auszeichnungen. Der Großberzog hat verliehen den Charakter als Regierungsrat: oem Steuerkom- missär in Michelstadt Dr. Gärtner, dem Steuerkommissär in Gießen Dr. Metzler, dem Steuerkommissär in Laugen Greiner, dem Steuerkommissär in Büdingen Fresenius, dem Obersteuerinspektor in Darmstadt Dr. Würth, dem Kontrollbeamten der Lokalkassestellen des Bezirks Darmstadt I Rentamtmann Hiemenz, dem Mitglied der Preuß. Eisenbahndirektion Frankfurt a. M. Negierungsassessor Dr. Weber; den Charakter als Forstmeister: den Oberförstern der Oberförsterei Feldkrücken Diefenbach in Schotten, Lang in Bingenheim, Hofmann in Dieburg, Ebel in Lorsch, Joseph in Groß-Gerau, dem Oberförster der Ober- sörsterei Trebur Kutsch in Groß-Gerau, den Oberförstern Andre in Laubach, Hoppe in Hirschhorn, Weber in Seligenstadt, dem Oberförster der Oberförsterei Nieder Ohmen Schneiderin Grünberg, den Oberförstern S p e n g ler in Büdingen, Schallas in Wimpfen und dem Oberförster der Oberförsterei Mitteldick H i l l e r i ch in Langen. — Der Großherzog hat dem Forstwart der Forstwartei Messel Förster Germann zu Messel aus Anlaß seines am 25. Oktober d. I. stattgehabten 50jährigen Tiensflubiläums das Silberne Kreuz des Verdienstordens Philipps des Großmütigen verliehen. — Der Großherzog hat den Station^ Vorsteher in Heppenheim der Main-Neckar-Eisenbahn Korn-' d ö r f e r auf sein Nach suchen mit Wirkung vom 1. Dezember an, den Stationsassistenten bei der Main-Neckar-Eisenbahn Georg zu Darmstadt auf fein Nach such en mit Wirkung vom 1. Dezember an, den Stationsassistenten der Main- Neckar-Eisenbahn Expeditor Weber zu Darmstadt auf sein Nach such en wegen geschwächter Gesundheit mit Wirkung vom 1. Januar 1902 an — in den Ruhestand versetzt und dem ersteren die Krone zum Sttbernen Kreuz des Verdienst vrdens Phllipps des Großmütigen, dem letzteren das Sil« Derne Kreuz des Verdienstordens Phttiovs des Großmütigen verliehen.
** Eisenbahnarbeiten. Wir haben bereits mitgeteilt, daß die Nachrichten von Arbeiterentlassungen im Eisenbahnbetriebe durch die ,/Nordd. Allg. Ztg." offiziell dementiert worden sind, und daß im Gegentell vom preuß. Eisenbahnminister Vorkehrungen getroffen worden sind, zur Abhilfe der Arbeiternot. In einem Erlasse macht nun der Eisenbahnminister wiederholt darauf aufmerksam, daß Aushilfsbedienstete und Arbeiter, die infolge des Verkehrsrückganges und der dadurch eingetretenert Abnahme der Dienstgeschäfte insbesondere auf den Rangier und Umladebahnhöfen sowie auf den Zugbildungsstationen und in den Reparaturwerkstätten entbehrlich geworden sind, gleichwohl aus diesem Anlasse unter feinen Um - ständen aus dem Eisenbahndienst zu entlassen sind. Solche Personen sind vielmehr in geeigneter Weise anderweit zu beschäftigen und überall da zu verwenden, wo infolge des natürlichen Ausscheidens von Arbeitskräften Bedarf eintritt. Bei einer so großen Verwaltung wird es auf diese Weise in verhältnismäßig kurzer Zeit gelingen, den Personalstand dem Geschäftsmnsange' anzupassen. Bei den hiernach erforderlichen Ueber- weisungen an andere Dienststellen ist nach Möglichkeit zu vermeiden, daß Arbeiter, welche eine Familie zu ernähren haben, nach .anderen Stationsorten verfetzt werden. Selbstverständlich bezieht sich diese Anordnung auf solche Personen nicht, die von vornherein nur für eine bestimmte Arbeit vorübergehend in Arbeit gestellt und hiervon sogleich bei der Arbeitsüberweisung verständigt worden sind. — Thatsächlich sind be.m auch, auf dem hiesigenBahn^ Hof, wie wir in Erfahrung gebracht haben, nicht nur keine Entlassungen, sondern sogar z. T- erhebe liche Mehreinstellungen von Arbeitskräften zu den in vollem Gang befindlichen Umbauarbeiten vorgekommen. Zu der von uns kürzlich gebrachten Mitteilung über Einstellung der Arbeiten in der Betriebswerk- Itätte an den Samstag Nachmittagen wird uns erläuternd mitgeteilt, daß infolge des großen Rückgangs im Verkehr eine ganze Anzahl des Maschinenpersonals überflüssig geworden wäre. Um diese zu beschäftigen, müßte Hilfs-Personal den Werkstätten überwiesen werden, wodurch ein Anwachsen der Arbeitskräfte in diesen unvermeidlich wäre. Hierzu kommt noch, daß der Rückgang des Verkehrs auch weniger Neparaturarbeiten verursacht, und auch dadurch Arbeitskräfte entbehrlich werden. Wenn nun trotzdem die Eisenbahn-Verwaltung von Arbeiterentlassungen Abst-arrd


