Ausgabe 
10.3.1901 Viertes Blatt
 
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falle, ist neuerdings von der Negierung selbst anerkannt worden. Nach Artikel 51 beruft der König die Kammern und schließt ihre Sitzungen. Wer wollte zweifeln, daß dafür der Ministerpräsident die Verantwortung trägt? Wenn aber alle diese Rechte der ftrone nicht anders als unter Ver­antwortlichkeit eines Ministers ausgeübt werden können, wie sollte da just das im Artikel 50 ausgesprochene Ordens­verleihungsrecht ein so persönliches Ehrenrecht der Zrrone sein, daß seiner Ausübung keiner Erörterung unterläge? Daß die politische Verantwortlichkeit des Ministerpräsiden­ten und Reichskanzlers von Ordensverleihungen berührt wird, hat auch Fürst Bismarck anerkannt. Er war sicherlich nicht der Mann, die Rechte der Krone anzutasten; er hat vielmehr selbst erklärt, daß er die Rechte des Monarchen vielleicht kräftiger gestärkt habe, als gut ist. Dennoch kam es ihm nicht bei, sich Ordensverleihungen gegenüber dabei zu beruhigen, daß der König nur sein Recht ausübe, und sich darüber niemand aufzuhalten habe. Er nahm vielmehr wiederholt Anlaß, gegen Ordensverleihungen, die der König verfügt hatte, zu protestieren, und sie rückgängig zu machen. Ebenso setzte er in dem Fall Forckenbeck durch, daß der Ordensverleihung imReichsanz." ein unpolitischer Grund beigefügt wurde. Er sah also in den Ordensverleihungen politische Regierungsakte des Königs, die der Minister­präsident zu verantworten babe. Derselben Ansicht wird Graf Bülow sein müssen. X)ber würde er zulassen, daß Ler Schwarze Adler-Orden in jedem Falle ohne sein Zuthun vielleicht gegen seinen Willen verliehen, und seine eigene Gegenvorstellung mit dem Hinweis abgethan würde, daß es sich nach Artikel 50 der Verfassung um ein persönliches Ehrenrecht der ftrone handle, in dessen Ausübung sich kein Minister zu mischen habe?

Hessischer Zandtag.

Zweite Kammer der Stände.

-nn. D a r m st a d t, 8. März.

Die Sitzung wird um halb zehn Uhr eröffnet. Am Ministertisch Staatsminister Rothe, Finanzminister Gnauth und die Mitglieder des Staatsministeriums. Die Beratung wird bei Kap. 36 Landesuniversität fortgesetzt und. diese Position nach den Ausschußanträgen genehmigt. Die von den Abgg. Schien ger und Genossen gestellten Anträge auf Streichung der zweiten Lehrstühle für Philosophie und Pädagogik und für semitische Sprachen werden abgelehnt.

Zu dem Antrag des Aba. Köhler-Langsdorf, die Gewährung von An w e s e n h e i ts g e l d e r n für die Reichstagsabgeordneten stellt

Abg. Reinhardt als Berichterstatter einen Ab- ändcrungsantrag, dahingehend, den Vertreter im Bundes­rat dahin zu instruieren, daß, im Falle die Frage im Bundesrat zur Beratung komme, er für Bewilligung von Tagegelder eintrete.

Abg. Köhler-Langsdorf zieht seinen Antrag zurück.

Der Reinhardtsche Antrag findet einstimmige Annahme.

Bei Kap. 37 Technische Hochschule fragt

Abg. Molthan bei Großh. Regierung an, wie weit die Vorarbeiten zur Errichtung einer Handelshochschule gediehen seien.

Staatsminister Rothe stellt fest, daß diese Frage im Schoße der Großh. Regierung zur Beratung gekommen sei, daß aber Entscheidungen noch nicht stattgefunden haben. Ob als Ort für die Errichtung Mainz in Aussicht zu nehmen oder ob die Angliederung an die technische Hoch­schule zu Darmstadt stattfinden könne, müsse reiflich er­wogen werden. Im allgemeinen schwebe noch die Kauze Angelegenheit in der Luft.

Die Abgg. Weidner und Bähr wenden sich gegen die Anstellung eines Gesanglehrers und eines Baureferenten, wofür je 400 Mk. gefordert werden.

Das »Kapitel wird nach den Ausschußanträgen genehmigt.

Zu Kapitel 38 Gymnasien, Realgymnasien, Oberrealschulen und Realschulen fragt

Slbg. v. Brentano, wie sich die Großh. Regierung zu den Reformbestrebungen Preußens stelle, und ob nicht eine einheitliche Ferienzeit für die Schulen in Städten eingeführt werden könne. Er bespricht sodann den Lehr­plan in den Gymnasien und wünscht, daß an Stelle von Griechisch vermehrte Turnstunden und Turnspiele treten möchten.

Ministerialrat Nodnagel betont, daß die Regierung für das leibliche Wohl der Jugend alles thue, was möglich sei, und daß auch bezüglich der Ferienzeit bereits Schritte für eine Regelung eingeleitet seien. Hier müsse aber mit verschiedenen Faktoren gerechnet werden. Griechisch und Latein .seien unentbehrliche Bestandteile einer richtigen Schulbildung. Den Reformbestrebungen Preußens gegenüber verhalte sich die Regierung abwartend.

Abg. Schien ger bespricht ebenfalls den Lehrplan an den Gymnasien.

Abg. Pennrich spricht sich für Umwandlung der Ober- Realschule zu Bingen in ein Progymnasium aus.

Abg. Molthan fragt an, warum nichthessischen Schülern an dem Gymnasium zu Bensheim die Aufnahme verweigert werde, und ob eine generelle Verordnung hier­über bestehe.

Ministerialrat Nodnagel erwidert, daß eine Be­stimmung hierzu im vorigen Jahre erlassen worden sei. Prinzipiell würden nichthessische Schüler nicht ausgeschlossen, nur dort, wo eine Ueberfüllung dies nötig mache.

Abg. v. Brentano dankt der Regierung für die Behandlung der Angelegenheit, lenkt nochmals die Auf merkwmkeit der Regierung auf das Turnen und hebt *£fr.l'or' oaß in einem gesunden Körper auch ein gesunder Gerst wohne Das Kapitel wird hierauf nach dem Äusschuß- antrag genehmigt.

«i kC a ^o?uJc ^dachte Präsident Haas' Mrter dem Zu°dr>ick des Bcdmierns des Tudjto.cn Angriffs aus Be. Maiestat Kaiser Wilhelm und bittet das Haus um Genehmigung zur Absendung eines Miilkwunschtele- grannns Das Haus stimmt diesen, Vorschlag einstimmig zu. Das Beglückwunschungstelegramm hat folgenden Wort fallt:

Sr. Majestät dem Kaiser, Berlin, Schloß: Mit tiefster Entrüstung hat die Zweite Kammer des hessischen Land tags die Nachricht von dem auf Ew. Majestät verübten ruchlosen Attentat vernommen. Gestatten Ew. Majestät, daß die Kammer dem innigsten Glückwunsch zur glück kichen Errettung aus einer großen Gefahr und den Ge

fühlen des Dankes gegen die Vorsehung Ausdruck ver­leiht, daß Schlimmeres durch Gottes Fügung verhütet wurde.

Haas.

Präsident der Zweiten Kammer des Hessischen Landtags.

-ck- Darmstadt, 8. März.

Wenn ja auch bekannt geworden war, daß am Abend des 7. März der Präsident der Zweiten Kammer, Geh. Re­gierungsrat Haas, zu einem parlamentarisches Abend in das HotelZur Traube" eingeladen hatte, so wird doch jeder in der Kammer Anwesende heute das Empfinden gehabt haben, es müsseetwas los" gewesen sein. Einige der Herren Abgeordneten kamen erst gegen Schluß der Verhandlung, andere erzählten, erst in der Morgendämmerung die heimischen Penaten ausgesucht zu haben. Die Pause dauerte länger als sonst. Die Sitzung wurde auf vielfach geäußerten Wunsch hin schon um zwölf ein Viertel Uhr geschlossen. Dies waren alles Momente, die auffallen mußten. Tubei war im allgemeinen die Stimm­ung flau. Trotzdem wurden jedoch einige wichtige Kapitel unter Dach und Fach gebracht, so vor allem mit 16 gegen 15 Stimmen die Regierungsvorlage bei dem Kapitel L a n d e s u n i v e r s i t ä t" auf Neuerrichtung einer ordent­lichen Professur für Philosopie und Pädagogik und einer außerordentlichen Professur für semitische Sprachen. Dieser gedruckten Stimmung ist es auch zuzuschreiben, daß die heute behandelten Punkte sehr schnell behandelt wurden. So begegnete die Vorlage betr. die technische Hoch­schule in Darmstadt wenig Widerspruch, obwohl alle Redner sich vornahmen, demnächst, wenn die notwendig gewordenen Bauten der Hochschule behandelt werden sollten, auch die Mißstände an dieser (Ueberfüllung durch Aus­länder zc.) entsprechend zu würdigen. Nur dem akademischen Gesanglehrer und dem Baureferenten für die Gebäude der Hochschule wurde nichjt von vornherein die Berechtigung ihrer Existenz von allen Abgeordneten zugestanden, jedoch! bei der Abstimmung kamen auch diese beiden zu ihrem Recht. Auch die von der kaufmännischen Bevölkerung unseres Landes so heiß ersehnte hessische Handelshoch­schule wurde bei diesem Kapitel wieder einmal berührt, und wenn die Finanzlage unseres Landes etwas besser wäre, so hätten wir, nach den Ausführungen des Staatsministers, vielleicht schon eine solche. Bloß die Platzfrage scheint einige Schwierigkeiten zu bereiten, da die Mainzer sich stark für dieselbe ins Zeug legen. Ob aber die Regierung die Han­delshochschule von der Darmstädter technischen Hochschule trennen wird? Die Zukunft wirds lehren.

Manches offene Bekenntnis legten einige Abgeordneten bei dem KapitelGymnasien, Realgymnasien, Realschulen 2C." ab, da man erörterte, was wohl bei unserer höheren, besonders unserer humanistischen Schul­bildung als überflüssig über Bord geworfen werden könne. So wendete sich Abg. v. Brentano dem zu formellen und unter zu großem grammatikalischem Druck griechi­schen Unterricht zu. Er glaubt die Abneigung der Schüler gerade gegen dieses Unterrichtsfach darin zu erblicken, daß sie sich dieses Teiles ihrer Bibliothek sehr bald zu ent­ledigen suchen. Herr v. Brentano bekennt aber selbst, stets kein Freund dieser Sprache gewesen zu sein, was seine Stellungnahme besser erklärt. Weiter trat er der jetzigen Form der Reifeprüfungen entgegen: er glaubt, man müsse bessere Ziele durch A b i t u r i e n t e n k u r s e erreichen. Daß der Zufall bei Prüfungen eine zu große Rolle spiele, da­gegen müsse man sich wenden. Er gestand, in einigen weniger von ihm geliebten Fächern in der Abiturienten­prüfungSchwein" gehabt zu haben. Auch wünschte Abg. v. Brentano eine Verlegung der Ferien, wie sie in vielen Städten zurzeit bestehen. Daß in akademischen und juristischen Kreisen, deren Ferien durch Verordnung bezw. Gesetz festgelegt sind, diese Trennung der Ferien in Som­merferien im Juli und in Herbstferien Ende September, unangenehm empfunden werden muß, ist klar und eine durch­greifende Aenderung in der von Herrn v. Brentano ge­dachten Weise wäre sehr wünschenswert. Dem von ihm geäußerten Wunsch, man solle auf den Gymnasien vor lauter gelehrter Wissenschaft das körperliche Wohlergehen nicht vernachlässigen, wird man voll und ganz beistimmen. Daß auch auf den Gymnasien das Turnen gebührend ge­würdigt werde, wurde auch von der Regierung als deren Wunsch anerkannt.

Deutscher Reichstag.

Berlin, 8. März.

Auf der Tagesordnung steht die Beratung des Entwurfs betreffend Unfallfürsorge für Beamte und für Personen des Soldatenfiandes.

Abg. Hoffmann-Dillenburg (natl.) begrüßt das Gesetz trotz einiger Ausstellungen als Fortschritt.

Abg. Müller-Sagan (frf. 93p.) wünscht eine rasche Verabschiedung der Vorlage, die nur eine Konsequenz der bestehenden Unfallversicherung sei.

Abg. Trimborn (Centr.) wünscht ebenfalls, daß das Gesetz ohne Kommissionsberatung erledigt werde. Das Reichsamt des Innern scheine sich nach und nach zu dem Grundsätze zu bekennen: bis dat qui cito dat.

Abg. Molkenbuhr (Soz ): Die Vorlage hätte schon früher kommen sollen. Der Kreis der Versicherten hätte erheblich erweitert werden können, durch die Einbeziehung von Personen, welche zwischen den gewöhnlichen Arbeitern und Beamten stehen.

Geheimrat Caspar bemerkt, es sei nicht möglich, das Gesetz ohne weiteres aus die Kommunalbeamten zu erstrecken.

Abg. v. Waldow (kons.) begrüßt die Vorlage mit Freuden.

Rach weiteren Bemerkungen des Abg Röstcke-Deffau (wild) und des Geheimrat Caspar schließt die erste Lesung. Kommissionsberatung wird nicht beschlossen.' *

Es folgt die zweite Lesung des Bundesratsbefchluffes," wonach in dem Verzeichnis der besonderer Genehmigung bedürfenden gewerblichen Anlagen die WorteKalk-, Ziegel-, Gyps-Oefen" ersetzt werden sollen durchAnlagen zur Herstellung von Cement, gebranntem Kalk, geweißtem Gyps und von Ziegelsteinen und anderen gebrannten Thonwaren

Ein Antrag Hoffmeister (frf Ser.) will die handwerksmäßig be­triebenen Töpfereien mit nicht mehr als zwei Brennöfen ausnehmen.

Präsident Graf B a l l e st r e m bemerkt, der Bundesratsbeschluß halte die Stellung von Anträgen dazu nicht für zulässig.

Abg. Hoffmeister bittet, bei Nichtannahme seines Antrages um Ablehnung des Bundesratsbeschluffes. Sein Antrag liege im Jntereffe der kleinen Töpfereien. Uebrigens sei er auch bereit, seinen Antrag zurück zu zieh-n.

Nach einigen Bemerkungen des Abg. C a h e n S l y (Centr.) erklärt Abg. G a m p (Reichsp.), bte gewerblichen Anlagen müßten weniger schematisch und mehr den Bedürfnissen nach beurteilt werden.

Staatvfekrekür Gras Posadowsky: Der Bundrsrat werde die Frage nochmals eingehend prüfen. Er hoffe demnächst eine Erklärung abfl Den zu können, wonach eine Emigung mit dem Hause herbeige, führt werde.

Abg. Spahn (Centr) beantragt, den zweiten Gegenstand von der

Tagesordnung abzusetzen, und chn erst nach Ostern wieder auf die Tages­ordnung zu setzen.

Das Haus beschließt demgemäß

Die folgenden Wahlprüfungen w.'kden gemäß den Anträgen der Kommission erledigt.

Bezüqlich der Wahl des Abg. Graf Stolberg-Wernigerode (kons.) wird die Wahlangelegenh >t durch die erfolgte Beweiserhebung für er­ledigt erklärt Bei der Wahl des Abg Prätorius (kons.) wird weitere Beweiserhebung beschloss n Die Wahl des Fürsten zu In- und Kntzp« Hausen wird für giltig -r klärt.

Präsident Graf B a l l e st r e m erbittet und erhält die Ermächtigung, dem Kaiser anläßlich des schw ren Unfalles die das Laus beseelenden Gefühle im Namen des ReichetagS auszudrücken. (Lebhafter Beifall)

Nächste Sitzung Montag.

Tagesordnung: Etat der Schutzgebiete.

Schluß 33 4 Uhr.

Schwurgericht.

K. Gießen, 8. März.

Fortsetzung der Verhandlung gegen Karl Habicht wegen Notzuchtsverfvchs. Nach einer Beratung von eiwa 20 Minuten verkündet der Obmann Bürgermeister Karl Roth von Kaichen den Wahrspruch der Geschworenen. Dieselbenhabe« die erste Hauptfrage bezüglich des Notzuchtsversuchs bejaht, ebenso die dazu gestellte Nebenfrage bezüglich der mildernden Umstände. Bejaht wurde auch die zweite Hauptfrage hin­sichtlich des Hausfriedensbruches, weshalb die Beantwortung der Hilfsfrage wegen thätlicher Beleidigung im Wegfall kam. Daraufhin beantragt der Staatsanwalt wegen Notzuchtsver­such auf eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und wegen Hausfriedensbruchs auf eine solche von drei Wochen zu er» kennen, diese als eine Gesamtstrafe von drei Jahren und zwei Wochen auszusprechen, dem Angeklagten Karl Habicht auch die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. Der Verteidiger Rechtsanwalt Rosenberg läßt aus den Akten festellen, daß der Angeklagte seit dem 25. Dezember 1900 in Untersuchungs­haft sitzt, er bittet diese auf die zu erkennende Strafe anzu­rechnen, bezüglich deren Höhe er keinen Antrag stellt. Rich kurzer Beratung verkündei der Vorsitzende das Urteil des Gerichtshofes dahin, daß der Angeklagte wegen der ihm zur Last gelegten strafbaren Handlungen eine GesamtgefängniS- strafe von zwei Jahren erhält, daß aber die Unter­suchungshaft mit Rücksicht auf die Vorstrafen deS Angeklagten, fein hartnäckiges Leugnen und die Jugend des Opfers auf die erkannte Strafe nicht angerechnet würde.

Pferde- und Fohlenmarkt in Gießen am 20. März.

Am 20. März findet in unserer Stadt ein Pferde- und Fohlenmarkt statt. Mit diesem Markte, der erst zum zweiten Male abgehalten wird, wird wie im Vorjahre eine Prä­miierung und Pferde-Lotterie verbunden sein. Als Preise für die besten Pferde ist die Summe von 1010 M a r k in Bar vorgesehen. Zur Prämiierung können vorgeführt werden: I. zu Markt gebrachte Pferde, 4 bis 9 Jahre alt und zwar: a) Reitpferde, b) Wagenpferde, einschließlich Jucker und Ponys, c) Schwere und leichte Zugpferde. II. a) Fohlen im Alter von 2 und 3. Jahren, im Großherzogtum oder in den an die Provinz Oberhessen grenzenden preußischen Bezirken gezüchtet und noch im Besitze der Züchter: ferner 2 und 3 jährige Fohlen,nad^ weisli ch" im Lande gezüchtet, und im Besitz von Mit­gliedern des Landes-Pferdezuchtvereins oder der landwirt­schaftlichen Provinzialvereine; b) durch den Landes-Pferde­zuchtverein importierte Fohlen, die bereits 5 bis 6 Monate im Besitz des Herstellers sind. Das vor­zuführende Zuchtmaterial ist zu trennen in: a) Pferde und Fohlen, eingeführt oder selbst gezogen, nachweisbar ab­stammend von Vollblut-, Halbblut-, Oldenburger- oder Vor- männer-Landesgestütshengsten und in b) Pferde und Fohlen Belgischer Schläge, singeführt oder von solchen Landes-Ge­stütshengsten abstammend (Kreuzungsprodukte sind von der Prämiierung ausgeschlossen). Bei der Prämiierung ist zu berücksichtigen: a) Bei zu Markte ge­brachten Pferden: das Exterieur, Fehlerfreiheit und gute Gänge; b) bei Fohlen: reine Abstamm­ung, korrekte Stellung, gefälliges Aeußere, tadellose gerade Gänge im Schritt und im Trabe. Bei Fohlen der schweren Arbeitsschläge (Belgier): reine Abstammung, starkes Fundament, guter Er­nährungszustand, gute Gänge und gute Hufe.

Folgende Sonderbestimmungen sind getroffen worden: 1. Bei den Anmeldungen zur Prämiierimg oder bei der Vorführung von Fohlen sind Deck-, Geburts- bezw. Kör- scheine vorzulegen. 2) Sämtliche zur Schau ausgestellte Pferde in den nachstehenden Abteilungen müssen ordnungs­mäßig für die einzelnen Abteilungen angemeldet sein. Nicht angemeldete oder falsch angemeldete Pferde und Fohlen sind vom Mitbewerb ausgeschlossen. 3. Pferdezüchter, die Mitglied des Landes-Pferdezuchtvereins oder Mitglied der landwirtschaftlichen Provinzialvereine sind, erhalten bei gleicher Güte des Materials den Vorzug vor den übrigen Mitbewerbern. 4. Selbstgezüchtete Stuten und Fohlen haben den Vorrang vor solchen von Händlern gekauften; bei gleicher Qualität der Fohlen haben Stu t fohl en den Vorzug. 5. Von dem Mitbewerb sind ausgeschlossen alle Pferde und Fohlen, die in demselben Jahre bei einem stattgehabten Pferdemarkte eine Prämie von 50 Mark und mehr erhalten haben. 6. Die Pferde müssen vormittags! 9 einhalb Uhr zur Prämiierung aufgestellt sein. 7. Tie Preisverteilung findet auf dem Pferdemarkt­platze Nachmittag 3 Uhr statt. Tie Preise werden in bar ausbezahlt. Am Vormittage ist im städtischen Schlacht­hofe ein Auskunftsbureau eingerichtet Anmeld­ungen zur Prämiierung haben beim Oekonomierat Sch l e n k e-Hardthof bei Gießen spätestens bis zum 18. März dieses Jahres zu erfolgen. Tie Prämiierungs- Kommission besteht aus den Herren Oekonomierat Schien ke-Hardthof als Vorsitzenden, Major Freiherr von Bormann, Kommandeur des Gendarmerie-Tistrikts Oder- Hessen als Stellvertreter, Gutspächter A. Ben e-Oberwei­mar bei Marburg, Oekonomierat Hoffmann- Hofgüll bei Lich, Schlachthof - Direktor Liebe- Gießen, Gutsbesitzer Müller-Neuhof bei Gießen.

Die Preisverteilung ist folgende: I. Abteil., Reitpferde unter dem Reiter gezeigt: 1. Preis 70 Mk., 2. Preis 50 Mk. II. Abteil., Wagenschläge, paarweise zu prämiieren: 1 Preis 100 Mk., 2. Preis 50 Mk., 3. Preis» .30 Mk. III. Abteil., Arbeitsschläge, paarweise zu prämi-