Ausgabe 
10.3.1901 Viertes Blatt
 
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Nr. 59 Viertes Blatt.

151. Jahrgang.

Sonntag 10. März 1901

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Noch ein Nachspiel zum Prozeß Sternberg.

Ter große Prozeß Sternberg treibt noch immer seine Blüten. Bekanntlich wurde vor und während des Pro­zesses von den verschiedensten Leuten der Versuch gemacht, den achtzehnfachen Millionär der Strafe zu entziehen. Tu die Hauptbelastungszeuginnen aus armen, blutjungen Mäd­chen bestanden, so waren verschiedeneFreunde" undFreun­dinnen" Sternbergs bemüht, diese jungen Mädchen durch Geschenke und Versprechungen zu bewegen, zu Gunsten Sternbergs auszusagen. Zu diesenFreunden" gehörte in erster Reihe der Jnseratenagent Fritz Wolff. Dieser war viele Jahre Buchhalter bei Sternberg. Gr ist seit etwa drei Jahren von seiner Frau getrennt und lebt mit der unverehelichten Hulda Saul in wilder Ehe. Letztere war mit der Obsthändlerin Luise Stabs befreundet. Die Stabs betreibt ihren Handel in der Friedrichstraße und zwar in der Hauptverkehrsader der Riesenstadt Berlin. Dadurch kannte Frau Stabs sehr genau das Milieu des Sternberg-Prozesses, d. h. diejenigen Mädchen, die schon in frühester Jugend die Bahn des Lasters wandelten und deshalb gern gesehene Gäste in der in der Alexandrinen- straße 3 b belegenen Fischerschen Wohnung waren. Nach der Aussage der Margarete Fischer, jetzt verehelichten Miller, lam Sternberg zu ihr, um sich auszuruhen und zu plaudern. Zn Wahrheit sind aber in der Fischerschen Wohnung von einer Anzahl Lebemännern, zu denen ganz besonders Stern­berg zählte, mit kleinen Mädchen Dinge vorgenommen wor­den, deren bloße Andeutung der Anstand verbietet. Zu diesen Mädchen gehörte auch die jetzt 16 jährige Auguste Callies und die im gleichen Alter sich befindende Mar­garethe Schnörwange. Obwohl beide vor dem Kriminal­kommissar v. Tresckow bereits gestanden hatten, in der Fischerschen Wohnung mit Sternberg strafbaren Verkehr ge­hübt zu haben, so wurde hauptsächlich die Callies durch alle möglichen Geschenke und Versprechungen zu bestimmen gesucht, ihre Bekundung zu widerrufen und zu sagen: Als sie von dem Kriminalkommissar v. Tresckow vernommen wurde, sei ihr nur die Photographie Sternbergs vorgelegt worden. Nun sie aber Sternberg auf der Anklagebank persön­lich gesehen, müsse sie erklären, daß sie sich geirrt habe. Sternberg sei nicht der Mann, mit dem sie bei der Fischer verkehrt, sondern ein anderer. Wolff gab die Callies, die zur Zeit Dienstmädchen war, in Pension. Allein trotz aller Geschenke und Versprechungen war die CaNies nur schwer zu bewegen, ihre Aussage zu ändern. Sie sagte: Sie könne doch unmöglich die Unwahrheit sagen. Sie sei bereits 16 Jahre, werde deshalb schwören müssen; sie könne doch keinen Meineid leisten und sich ins Zuchthaus sperren lassen. Mein Wolff, unterstützt von den Frauen Saul und Stabs, wußte die Callies doch schließlich zu bewegen, ihre Aussage in der gerichtlichen Hauptverhandlung. zu widerrufen.^. Wolff gab dem Mädchen die Versicherung, sie werde nicht vereidigt werden, dafür werden schon die Verteidiger sorgen. Sollte sie dennoch schwören müssen, so werde sie auf Kosten Sternbergs ins Ausland geschickt werden. Allerdings arbeitete Wolff ganz besonders während der Hauptverhandlung mit Hochdruck. Während der Pausen wurde die Callies zu Speise und Trank eingeladen. Wolff sagte zu ihr mehrfach mit lauter Stimme':Sie müssen selbstverständlich die volle Wahrheit sagen." Mit halblauter Stimme fügte er alsdann hinzu:Siebrauchen aber Stern­

berg nicht wieder zu erkennen." Frau Saul gab der Callies während der Hauptverhandlung täglich 10 Mk. und Frau Stabs 23 Mk. Da die Callies unter Aussetzung der Ver­eidigung vernommen wurde, so schien auch alles glatt zu gehen.

Am 6. Dezember wurde jedoch die CaMes in der Straf­sache gegen den Kriminalkommissar Thiel vor den Unter­suchungsrichter, Landgerickstsrat Brandt als Zeugin geladen. Frau Stabs begleitete die Callies bis an die Thür des Zimmers des Untersuchungsrichters und schärfte ihr wieder­holt ein, daß sie sich nichtverplcchpern" solle. Als jedoch der Untersuchungsrichter der Callies eröffnete, daß er sie vereidigen müsse, da gestand das Mädchen, daß und weshalb es bisher die Unwahrheit gesagt habe. Dies Geständnis wiederholte sie auch sofort in der Hauptverhandlung gegen Bankier Sternberg. Staatsanwalt Braut stellte deshalb sofort den Antrag, den im Gerichtssaale anwesenden Fritz Wolff, sowie die Frauen Saul und Stabs wegen dringenden Verdachts der versuchten Verleitung zum Meineide zu ver­haften. Diesem Anträge wurde auch sofort vom Gerichts­höfe stattgegeben. Alle drei Personen wurden sofort in das Untersuchungsgefängnis abgeführt. Inzwischen wurde bekannt, daß Wolff und.Frau Stabs ähnliche Beeinflussungs­versuche bei der Schnörwange unternommen hatten, die jedoch ebenfalls erfolglos geblieben waren. Fritz Wolff und die Frauen Saul und Stabs haben sich daher Samstag wegen versuchter Verleitung zum Meineide vor eingangs bezeichnetem Gerichtshöfe zu verantworten.

Fritz Wolff ist am 16. Juni 1858 zu Berlin geboren. Die Hulda Saul ist am 19. Oktober 1872 zu Schönefeld; bei Leipzig geboren, die Obsthändlerin Luise Stabs geb. Grienitz ist am 5. Dezember 1876 zu Berlin geboren. Die Angeklagten sind sämtlich evangelischer Konfession. Wolff ist wegen Körperverletzung mit 10 Mk. Geldstrafe vorbe­straft. Die Saul und Stabs sind wegen Uebertretung sitten­polizeilicher Vorschriften, die Stabs außerdem wegen Dieb­stahls und gemeinschaftlichen Hausfriedensbruchs bestraft. Die öffentliche Anklagebehörde wird auch in diesem Prozeß Staatsanwalt Braut vertreten. Die Verteidigung haben übernommen die Rechtsanwälte Dr. Schwindt, Ulrich und Aehnelt.

Politische Tagesschau.

Zu einer über die Behandlung der Burenfrauen im englischen Unterhause gemachten Mitteilung bemerkt die ^Westminster Gazette-:

Wir haben seit Beginn des Kriege- viele unerfreuliche Dinge er« lebt. Unsere Mißgeschicke waren zahlreich, nicht gänzlich unverdient und unvorhergesehen, bisher jedoch blieben wir zum Glück frei von einem entehrenden Makel, der unseren Ruf als eine große christliche, militärische Macht, als eine Macht, stark, aber großmütig, entschlossen, erfolgreich aber ehrenvoll aus einem langen Kampf hervorzugehen, hätte beflecken können Was sollen wir jedoch dazu sagen, daß Dienstag abend im Unterhause ein verantwortlicher Minister der Krone zugab, daß ein Versuch gemacht worden sei, die Unterwerfung der noch gegen uns im Felde stehenden Buren dadurch zu erzwingen, daß wir ihnen in der Person ihrer Frauen und Kinder schadeten? Denn darauf läuft es hinaus. Wir haben die Frauen und Familien derjenigen Buren, die noch im Felde stehen, auf reduzierte Rationen gesetzt und den Familien der einsichtigeren Buren, die sich ergeben Haben, volle Rationen gegeben. Ich kann mir nicht denken, daß ein erniedrigenderes Geständnis einem Britiichen Minister entlockt werden könnte, noch kann ich mir größere Entartung des politischen Gewissens vorfiellen, als sie dadurch kenntlich gemacht

wurde, daß ein so erniedrigendes Geständnis mit dem Beifall seiner poli­tischen Unterstützer ausgenommen wulde. Wir habn nicht die Ver« pflichtung, irgend welche dies.r Burenfrauen und -Kinder zu unterhalte«. Wir hätten sie alle auf ihren Farmen taffen und die Verantwortlichkeit für ihren Unterhalt ihren Gatten und Vätern überlasten können. Dazu wären wir nach den Kriegsregeln völlig berechtigt gewesen. Aber wen« es aus militärischen Gründen nötig ist, ganze Gebiete der Lebensrnittel zu entblößen und alle Bewohner in Lagern unter Bewachung unserer Truppen unterzubringen, so find wir es unserer Ehre schuldig, zwischen den Familien Derer, die noch kämpfen und derer, die die Waffen nieder­gelegt haben, keinen Unterschied zu machen, anderenfalls setzen wir uns dem entehrenden Verdacht aus, daß wir, unfähig, die Unterwerfung unserer Gegner durch Waffengewalt zu erzwingen, unsere Zuflucht dazu nehmen, daß wir mit ihrer natürlichen Li be zu Frau und ftinb spielen. Ich kümmere mich hier nicht um Angelegenheiten der Politik, sondern um die Ehre der Butische« Armee, und durch solches Vorgehen wer die Schuld dafür trägt, weiß ich nicht wird der Ehre der Britischen Armee aufü Ernstlichste ge­schadet. Ich vermag zwischen solcher Handlungsweise und der Falte« rung von Kriegsgefangenen und anderen, dem Gewissen zivilisierter Völker abschreckend erscheinenden barbarischen Handlungen keinen Unterschied zu erkennen.

Graf Bülow hat bei der Besprechung derVerleihuxtz des Schwarzen Adleroroens an Lord Robert- erklärt:

Was die Verleihung des Schwarzen Adler-Orden- an Ärd Roberts angeht, so hat der Herr Abg. Schädle« selbst eingeräumt, daß es lediglich Sache des Königs von Preußen ist, zu bestimmen, ob und wem er einen preußi­schen Orden verleihen will. Es handelt sich da um ein verfassungsmäßiges Recht der Krone, um ein, wenn ich nicht irre, nach Artikel 50 der preußischen Versassung begründetes persönliches Ehrenrecht der Krone. Im übrigen ist Lord Roberts keine politische Persönlichkeit, und die ihm erwiesene Ordensauszeichnung hatte keine politische Bedeutung."

Aus den ersten Sätzen geht anscheinend hervor, daß der Reichskanzler und Ministerpräsident es ablehne, übe« die Gründe für Ordensverleihungen Auskunft zu geben, da die Ausübung dieses Kronrechts nicht unter die Minister­verantwortlichkeit falle. Gras Bülow hat aber diese Auf­fassung nicht folgerichtig durchgeführt; denn er gab übeB Die Bedeutung der angefochtenen Auszeichnung wenn auch! kurze, so beredte Auskunft. Gegen die Meinung, daß bei Minister der Volksvertretung über Ordensverleihungen nicht Rede und Antwort zu stehen habe, hat schon der Abg. Richter Einspruch erhoben, da Ordensverleihungen zu den Negierungsakten des Königs" gehören, für die nach Art. 44 der preußischen Verfassung der Minister die Ver­antwortlichkeit zu tragen habe. Allerdings bestimmt Art. 50 der Verfassung:

Dem Könige steht die Verleihung von Orden und anderen mit Vorrechten nicht verbundenen Auszeichnungen zu."

Aber in demselben Abschnitt der Verfassung ist vo» anderen Rechten der Krone die Rede, von denen niemand bestreitet, daß ihre Ausübung von dem Minister zu ver­antworten ist. So spricht Artikel 45 von der Verkündigung der Gesetze und Verordnungen, die dem König zusteht, Artikel 47 von der Besetzung aller Stellen im Staats­dienst, Artikel 48 von dem Recht, Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, Artikel 49 von dem Recht der Be­gnadigung und Strafmilderung. Daß die Ausübung des Begnadigungsrechts unter die Ministerverantwortlichkett

Gießener Stadtthealer.

$>ie Kauveuterche.

Schauspiel in 4 Akten von Ernst v. Wildenbrnch.

Der Versuch Wildenbruchs, aus dem Leben und aus den sozialen Gegensätzen unserer Zeit heraus ein Drama in realistischer Behandlung und Zeichnung der Gestalten zu schaffen, ist dem Dichter nicht soweit gelungen, daß man seinem Werke das Beabsichtigte in Form und Inhalt nicht sofort an« merkte. Die Figuren seines Schauspiels hat er so gezeichnet und in eine solche Beleuchtung gegeneinander gestellt, daß man, wie bei einem schlechten Roman, gleich beim Beginn merkt, was sich zwischen den Hauptfiguren abspielen wird. Und so realistisch die Figuren seines Dramas gezeichnet scheinen, so verleiht ihnen doch das Beabsichtigte in ihnen den Eindruck des Romanhaften, Unwahrscheinlichen und Zurecht gemachten. Recht scherzhaft ist es für den, dessen Beruf es ist. Tag für Tag mit den verschiedenen Erscheinungsformen der sozialen Frage sich ernsthaft herumzuplagen, eine Weile lang die sondersamen Tiraden anzuhören, die ber. Herr Geh. LegationSrat Dr. jur. h. c. v. Wildenbruch über Sozial Politik vom Stapel des Auswärtigen Amtes auS in die Welt hinausfahren läßt. Schlimm aber wirds, wenn der nicht unechten schwülen Bersührungsszene des letzten Aktes ein jämmerlicher Sentimentalitätenbrei angefügt ist, der litterarische Magenbeschwerden hervorruft, die selbst ein guter Schluck Rotwein nicht zu vertreiben vermag.

Wildenbruch ist aber trotzdem als Dramatiker ein solcher Meister, daß sein Stück anzuziehen und bis gegen den Schluß zu feffeln vermag. Auch bietet das Stück eine Reihe dank

barer Rollen, die obendrein für Talentproben wie geschaffen scheineu.

In der Titelrolle der Lene Schmalenbach zeigte sich am Freitag Frl. Kugler. Wenn sie nicht Gelegenheit gesunden hätte, in der wichtigen Szene des zweiten Aktes durch den Ausdruck feineren Gefühles von Talent ein Fünkchen leuchten zu lassen, bann würde man das gute Recht haben, nach dem gestrigen Abend es ihr adzusprechen. In den ersten Szen n sah man nichts von der echten Fröhlichkeit und ungekünstelten Naivetät des reinen kleinen Fabrikmädchens. Frl. $L war vielmehr ganz und gar nicht bei der Sache, sie war zerstreut und hatte offensichtlich anderes im Kopf als ihre Rolle. Da bei forcierte sie die linkstche und derbe Unbeholfenheit des Mädchens aus dem Hinter Haufe nicht gerade erfreulich Trotzdem glaube ich noch immer, daß ihr Talent, in richtige Bahnen gelenkt, etwas zu leisten vermag. Sie selbst besitzt zur rechten Abtönung nicht künstlerische Reife genug. Der August Langenthal des Herrn Ramsey er war nicht idea' genug angelegt. Dieser sonderbare, mit der Theaterschere künstlich zurechtgeschnittene Schwärmer kann nur bann einen gelinden Schein von Echtheit erwecken, wenn er, anstatt bürger 'ich trocken und nüchtern gespielt zu werden, einen Zug ins Höhere hat. So erst kommt ein einigermaßen menschen möglicher Kontrast zwischen ihm und seinem Halbbruder Her mann heraus. Diesen Hermann gab Herr bi Balthyni mit ber rechten cyaischen Schnobbrigkeit in Anschauung und AuSbruck, bte biesem moralisch verlotterten frühreifen Bengel eigen ist. Wiederholt habe ich erwähnt, baß feine Sprech weise nicht einwanbfrei ist, baß es ihr an scharfer Accentuicrunp fehlt, baß seine Ueberhast ihm oft die besten Wirkungen raubt Herr bi Balthyni aber ist, wie er mir kürzlich mitteilte, sürstl. Hoheuzollernscher Hofschauspieler. Das genügt ihm

wenn auch nicht uns. Eine ausgezeichnete Charakter- leistung war wieder ber Ale Schmalenbach bes Herr» Liebscher, einer ber Hauptstützen unseres Ensembles. I» Derlei Rollen ist Herr L. stets von echtester Komik. An­der ganz zur Passivität verbammten Juliane vermochte Frl. Korn beim besten Willen nichts zu machen. In ben Rolle» 'ec Frau Schmalenbach u»b ber Büttgesellen Jlefelb genügte» Frau Ernst unb Herr Marlitz billigen Ansprüchen. P. W.

Meratur, Wissenschaft und Kunst.

Philipp Röth, einer der feinfühlendsten Landschaftsmaler, eiert am lu. März feinen 60 Gedurttt-g. Röth, 1841 in Darm« »labt als Sohn d-S Schreinermeisters J-k. Iah. Röto geboren, zeigte , s-don früh ein so au-roesprochenes Zctchrntalent, daß fein L hrer^ Lauthar bt ihm unertgeltliL Unt-nicht im Z< chnen und Modelliere» aat>. Mit 16 Jahren hat er als Schüler bet dem Landschaftsmaler A. L kos e«n, ber ihm den Zutritt »um Zeichenunterricht nach der flnt tt bei Pofeffor Kail Seeger ermöaltchle. Von h-er ging Röth 1859 nach Ka ltz:uhe, um dort dis 1860 an bet Kunstschule bet I. . Schirmer zu Üub erm, ber das Talent deS schüchternen junge» ManneS badmch wesentlich förberte, daß er ihm ein Stipenvium ber Großherzogin Mathilde von Hessen verschaffte. AiS 1861 Paul Weber von seinen Studienreisen nach Darmstadt zuückgekehrt war, nahm -i Rölh als Schü':» an, der ihn auch bet seiner Ueberfiede'ung nach Düss-ldorf beeile tetr unb sich hort selbständig machte. Zahl eiche S'ubienfahrten in Mittel« und Südbeuischtanb IMeiten khm bte Motive zu seinen stimmungsvollen Bildern, bis ihn endlich München durch seine malerrsche Umgebung dauernd feffelte. Die Tochter seines Lehrers Pa«l W<ber, die er 1871 als Gaitm heimführte, trug wesenllich dazu bei, ihm München zur zweiten Vaterstadt zu machen. Die Bilder Röths, die, ohne Nachahmungen zu sein, gereiftes Studium der alten niederländische« «erster verraten, fanden nicht nur Käufer unter Privaten, Galerien rühmen sich auch des Besitzes von M-.sterwerken aus N0ly ich« Hand-, so besitzt bie Pinako.hek in Münchs zwei Werke, dre Grotzh«:,og liche Galerie in Darmstadt, die öffentliche Sammlung in Aarau und der Münchener Kunstverein je eine- seiner Bilder.