6. Ist bereits früher ein Gesuch um Zulassung zur Prüfung eingereickt worden, so bleibt dem erneuten Gesuche nur ein Unbescholtenheilszeugnis beizulegen.
Heber bie Anforderungen, welche an die zu Prüfenden gestellt werden, giebt die Prüfungs-Ordnung (Anl. 2 zur Wehr Ordnung vom 22. November 1888 — Reg.-Blatt Nr. 27 von 1894 —) Aufschluß.
Bezüglich des Prufuugstermius sowie des Lokals, in welchem die Prüfung stattfindet, erfolgt eventuell weitere Bekanntmachung; auf spezielle Ladung kann nicht gerechnet werden.
Darmstadt, den 15. Dezember 1900.
Großherzogliche Prüfungs-Kommission für einjährig Freiwillige.
Der Vorsitzende: __________________________Wick._________________________
Bekanntmachung.
Betr.: Abhaltung landwirtschaftlicher Vorträge.
Am Souutag, 13. d. Mts., nachmittags ^4 Uhr, wird Herr LandwrrtschaftSlehrer Lintz aus Büdingen im Rathausfaale zu Billtngeu einen Vortrag über „Hruchtfolge, Biehfütterung und anderes" halten. Ich lade dazu jedermann, der sich dafür interessiert, ein, und bitte die Herren Bürgermeister von Villingen und der Nachbargemeinden um ortsübliche Bekanntmachung.
Gießen, den 5. Januar 1901.
Der Direktor des landwirtschaftlichen Bezirksvereins, v. Bechtold.
Bekanntmachung,
betreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Garbenteich
In der Zeit vom 10. Januar l. IS. bis einschließlich 46- Januar l. IS. liegen die Akten Über den Abtrieb des Waldes in dem Waldbezirk „die Sträuchen rechts des Gilder Pfads- auf dem Amtszimmer der Großh. Bürgermeisterei Garbenteich zur Einsicht der Beteiligten offen. -
Aus diesen Akten sind insbesondere die in Betracht kommenden Privatwaldparzellen mit Angabe der BonitierungS- werte, sowie des Wertes des auf diesen Parzellen bestandenen Holzes zu ersehen.
Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des AuS schluffes innerhalb der oben angegebenen Offenlegungsfrist bei Großh. Bürgermeisterei Garbenteich schriftlich einzu- reichen.
Friedberg, 2. Januar 1901.
Der Großh. Bereinigungskommiffär: Sandmann.
Bekanntmachung.
Während der Beurlaubung des Großh. Bezirkskassierers, Rendant Müller zu Grünberg versieht Finanzaspirant Georg Schmitt aus WormS die Stelle eines Bezirkskassierers zu Grünberg.
Gießen, 4. Januar 1901.
Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Bechtold.
Bekanntmachung.
Es kommen häufig Anträge ans Ausfertigung eines Jagdwaffenpaffes mit der Bitte um schleunige Erledigung, denen aber wegen Unvollständigkeit zunächst keine Folge gegeben werden kann, wodurch den Antragstellern Nachteile entstehen.
Zur Ausfertigung eines Jagdpasses auf 1 Jahr ist nötig Angabe des Alters, der Körpergestalt. und Haarfarbe des Antragstellers. Besonders sind es die Gesuche aus Preußen, wo die Aufnahme dieser Personalien in den Paß nicht vorgesehen ist, die an der bemerkten Unvollständigkeit oft leiden. Die Erteilung eines JagdwaffenpaffeS auf 7 Tage (Stempel 5 Mk.) kann nur erfolgen, wenn Antragsteller Reichsangehöriger ist, außerhalb des Großherzogtums Wohnsitz oder Aufenthalt hat und im Besitz eines von einer nichthessischen Staatsbehörde auf 1 Jahr ausgestellten, noch gil« tigen JagdwaffenpaffeS ist.
Wir bringen diese Bestimmungen wiederholt zur öffentlichen Kenntnis.
Gießen, den 2. Januar 1901.
Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Bechtold.
Schulfragen in Hessen.
i.
Nicht allein in Preußen stehen zurzeit die Schulfragen auf der Tagesordnung, sondern auch bei uns in Hessen. Sind sie dort von dem Träger der Krone aufgeworfen, so hier von der Volksvertretung, und zwar von der sozialdemokratischen Partei. Bchandeln sie in Preußen das höhere Schulwesen, so wird in Heffen direkt und zunächst die Volksschule getroffen, aber auch das höhere Schulwesen wird dabei nicht unberührt bleiben können. Wichtige Debatten hat vor ihren Weihnachtsferien zwei Tage lang die zweite hessische Ständekammer gehabt und die Negierung und sämtliche Parteien, wie auch die einzelnen, nicht organisierten Mitglieder haben zu diesen bedeutungsvollen Fragen Stellung genommen und ihre Meinungen zum Ausdruck gebracht. Soweit die sozialdemokratischen Anträge eine Mehrheit nicht erreicht haben, haben sie doch mit einer starken Minderheit gut abgeschnitten. Wenn auch die Vertreter der sozialdemokratischen Partei erklärt haben, sie seien nur von sachlichen Beweggründen zu ihren Anträgen veranlaßt, so ist doch nicht zu verkennen, daß wir mit ihrer Annahme einen Schritt weiter dem Zukunftsstaate entgegen gekommen wären, daß die Sozialdemokraten mit einem Schulprogramm auf dem Plane erschienen, ist ihnen gewiß nicht zu verdenken, denn jede Partei sucht ihre Ideale zu verwirklichen, mit allen Mitteln ihre Ziele zu erreichen. Und das muß man bekennen, geschickt haben es diese Herren angefangen, viel Berechtigtes lag in ihren Anträgen sowohl, als auch in dem, was zu
ihrer Begründung vorgebracht wurde, der Zeitpunkt war jedoch äußerst ungünstig gewählt.
Wenn der eine Antrag, Uebernahme sämtlicher Volks schulkosten auf den Staat, der Personal- wie der Realkosten, so sehr in die Staatskasse einschneidet, daß diese 4 bis 5 Millionen Mark jährlich mehr auszuwerfen hat, der Staat demnach seine direkten Steuern um 40—50 Prozent wird erhöhen müssen, so wäre es gut gewesen, angesichts der nun tn Kraft tretenden Steuerreform abzuwarten, welches die Erträgnisse der neuen Steuern sein werden. Die Kommunal umlagen werden auch für das neue Steuerjahr 1901/02 noch nach den alten Grundsätzen erhoben und ihre Reform ist erst für 1902/03 in Aussicht gestellt. Eine sichere finanzielle Unter läge war demnach nicht gegeben, und wie die Verschiebungen der Lasten für das Volksschulwesen sich in Zukunft zu ge stallen haben, konnte niemand auch nur mit einiger Bestimmt Helt voraussagen. Die von dem Staatsminister in Aussich' gestellte erneute Erhebung über den finanziellen Effekt des Antrages wird bald das Nähere darlegen.
Der sozialdemokratische Antrag bezweckte Verstaatlichung der Volksschulen, Schaffung der obligatorischen Volksschule, unentgeltliche Lieferung der Lehrmittel auf Staatskosten und endlich Unterhaltung aller zum Besuche der höheren Bildungsaustalten befähigter Kinder unbemittelter Eltern bis zum Abschluß ihrer Studien aus öffentlichen Mitteln.
Reine Arbeit wollte die Sozialdemokratie hiermit schaffen, eine große, viele Gemüter bewegende Frage nach ihrem Sinne und Programm erledigen. Die Regierung hatte mit langer Motivierung schon schriftlich ihre verneinende Antwort gegeben, und dem Oberregierungsrat Best war der Auftrag zu Teil geworden, während der Verhandlung der Ansicht der Regierung noch mündlich Ausdruck zu verleihen. Der vorberatende Ausschuß beantragte mit allen gegen zwei Stimmen Ablehnung der Schulanträge. Durch die Debatte jedoch wurde das Endergebnis anders, als man es vielleicht vermutet hatte.
Die beiden letzten Punkte des Antrags waren mehr untergeordneter Art und sollen von den Antragstellern selber nicht mit der Energie betont worden sein, wie die beiden ersten. Man zog einen Vergleich mit dem allgemeinen Militärzwang und deduzierte, der Schulzwang besteht wie jener, und wie den ihrer Militärpflicht Genügenden alle Mittel und die ganze Unterhaltung vom Staate geliefert wird, so muß dies konsequenter Weise auch den Volksschülern gegenüber geschehen. Bon seilen der Regierung wurde darauf hingewiesen, daß der Staat keineswegs die ganze Erziehung zu besorgen habe, ein gut Stück davon auch in den Händen der Eltern und Erzieher liege, und außerdem bei gänzlich Unbemittelten die Gemeinde einzutreten habe. Wir halten diesen Einwand für vollauf berechtigt. Die wenigen Kosten werden von den meisten Ellern ganz gewiß gern getragen und ein nicht gering zu schätzendes moralisches Bewußtsein der Kinder und Eltern selber würde gewiß bei Durchführung des Antrages schwinden. Auch für die geistige Entwickelung haben, wie für die leibliche, zunächst und in erster Linie die Eltern einzutreten. Es liegt in dem einzig artigen Verhältnis des VaterS zu seinem Kinde, daß er sich die Last hierfür so schnell nicht von Dritten abnehmen läßt Wer diese Empfindung nicht hat, in dem beginnt daS Bewußt sein der Persönlichkeit verloren zu gehen. Mit dem Gedanken der staatlichen Ausbildung befähigter Kinder unbemittelter Eltern, „damit an die leitenden Stellen diejenigen kämen, die das meiste Zeug dazu besäßen-, war die Regierung gar nicht einverstanden und erklärte von dem dahin gehenden Antrag könne keine Rede sein. Wenn dieser auch zur Wirklichkeit würde und der Staat in der Thal für Ausbildung solcher Kinder eine angemessene Summe in das Budget einstellle, so wäre damit die sozialdemokratische Hoffnung keineswegs ganz erfüllt. Denn nicht sowohl auf eine große Menge von Wissen kommt es bei der Besetzung hoher Stellen an, als vielmehr auf den Charakter der Persönlichkeit.
Wilh. Jordan sagt sehr richtig:
„Eta U-bermatz von Wtffenskram macht geistesschwach und wtllenslahm."
Charaktere werden nicht aus viel Wiffen herangebildet. Aber doch können wir diesem vorgebrachten Gedanken unsere Sympathie nicht völlig absprechen. Auch wir würden eintreten für Erleichterung höherer Ausbildung, zwar nicht eines jeden Jungen, der etwa- gescheiter ist, als seine Mitschüler — auch für Han dwerk und Industrie ist Intelligenz erforderlich — sondern ganz hervorragender Kinder, aber weniger wegen der „leitenden Stellen-, denn ihre Anzahl ist äußerst gering, sondern mehr im Interesse der Kunst, Wissenschaft und Technik. Es ist schade für jede Kapazität, die diesen verloren geht. Weil auf diesen Punkt nicht eingegangen wurde, können wir die Ablehnung nicht beklagen.
Im Zentrum des Interesses und der Diskussion standen selbstverständlich die beiden ersten Punkte des Mrich'schen Antrages: Verstaatlichung der Volksschule und Einführung der obligatorischen Volksschule, und der Sozialdemokratie galt es zunächst auch nur um Verwirklichung dieser Gedanken, während die beiden anderen mehr Begleiterscheinungen waren, um daS sozialdemokratische Schul Programm komplett zu machen. Die Verstaatlichung der Volksschule herbeizuführen, ist an sich kein neues Verlangen, auch nicht der Sozialdemokratie allein zu eigen. Schon ost ist sie gefordert worden; daher erklärt sich auch ihre An- nchme mit 19 gegen 16 Stimmen. ES ist ein altes Begehren der Lehrer, die Kosten für ihre Besoldungen der Staatskasse allein aufzulegen. Bisher ist die Lage so, daß die Gemeinden für daS Grundgehalt, das je 900 Mk. beträgt, und für freie Wohnung oder angemessene Wohnungsentschädigung aufzukommen haben, während die Alterszulagen von der StaatS- kaffe bestritten werden. Das heutige Volksschulwesen ist eine Gemeindesache, die Gemeinde hat im Prinzip sämtliche Ausgaben ihrer Schule zu übernehmen, und nur zu ihrer Entlastung wurden die Alterszulagen auf die Staatskasse ab gewälzt. Die Lehrer sind demgemäß nicht Staats- sondern
Gemein de beamten. Wenn sie daher schon seit lange die Forderung stellten, ihre Besoldung allein aus der StaatS- kaffe zu beziehen, so war für sie weniger das soziale Interesse maßgebend, als vielmehr das Standesinieresse; sie wollten aus dem Gemeindeverband a^sscheiden und Staatsbeamte« werden. Demgemäß hatte auch Aba. Backes, einer der ältesten und angesehensten Lehrer H ssenS, die Uebeinähme nur der Person al ko ft en durch den Staat beantragt, der iozialdemokratische Antrag ging aber werter und verlangte Uebertragung sämtlicher Kosten deS Volksschulwesens auf den Staat.
Gewichtige Grüude brachten die Antragsteller vor» Wiederum wurde auch hier die Parallele mit dem M'litär- zwang gezogen und die Berechtigung des Antrags dadurch hergeleitet. Vor allen Dingen aber waren es soziale Momente, die den Ausschlag geben. Die Kosten für daS gesamte Schulwesen werden zur Zeit schon aufgebracht, aber, wie oben klargelegt, teils durch die Kommunen, teils durch sämtliche Steuerzahler. Eine Veränderung in dem Sinne des Antrags Ulrich bedeutet eine Verschiebung der Ausgaben von den ärmeren auf die reicheren Schultern, auf bie Städte mit ihren wohlhabenden Einwohnern zu gunsten der weniger gut situierten Bewohner des platten Landes. Diese würden nach einer Berechnung des Abg. Dr. David, die wir auf ihre Richtigkeit nicht prüfen können, um 3/* Millionen Mark entlastet.
Demgegenüber wurde von der Regierung betont, die Entlastung, wenn überhaupt eine solche emträte, sei nur vorübergehend. Denn sobald die Kosten für die Ausgaben der Schule in den Gemeindebudgets gestrichen würden, wäre bei den Gemeindeverwaltungen Sinn und Neigung zu andere» notwendigen Ausgaben voi Händen, und im Voranschlag wäre die alte Höhe schnell wieder erreicht. Die Staatskaffe jnüßte eine jährliche Mehraufwendung von 4—5 Millionen machen, was eine Steuererhöhung von 40—50% ausmache. Bei Erwägung dieses Antrages dürfe demgemäß nicht nur der theoretische Gesichtspunkt maßgebend sein, sondern auch der finanzielle. Die fteuerkräftigen Städte trügen jetzt schon nicht allein ihre gesamten Schulkosten, sondern partizipierten auch nach ihrem Verhältnis an den Dienstalterszulagen für die Lehrer der Landgemeinden und an den Zuschüssen, die ärmere Gemeinden bis zu 600 Mk. bezögen. Würde eine solche Mehrbelastung deS Staatsbudgets, rote ihn der Antrag Ulrich vorsieht, perfekt, so würden Industrielle, Gewerbetreibende und Fabrikanten sich sehr bald überlegen, ob sie in Hessen bleiben wollten oder vorzögen, in dem billigeren „Auslande" sich niederzulassen. Auch leide die Interessengemeinschaft zwischen Gemeinde und Schule ganz b irächilich.
Können die Stadtverordneten ständige Ans schüffe unter besonderen Borfitzenden bilden?
Ter Provinzialausschuß zu Tarmstadt verhandelte ami 29. Dezember die Rekursklage des Oberbürgermeisters Brinl von Offenbach gegen die Entscheidung des KreisausschusseH vom 26. September v. I., mit der den Offenbacher Stadtverordneten das Recht zugesprochen wurde, auf Grund der Städteordnung ständige Ausschüsse unter eigenen Vorsitzenden zu bilden; der Provinzialausschuß kam, was s. Z. kurz mitgeteilt wurde und hier kurz vorweg wiederholt sei, im der Hauptsache zu dem Schluß, daß die Entscheidung der: Vorinstanz aufzuheben sei, er bestreitet also den Stadtverordneten das Recht, das vom Kreisausschuß als vorhanden angesehen worden war.
Tie sozialdemokratischen und zwei bürgerliche Stadtverordneten Offenbachs hatten am 25. Januar v. Js. einen Antrag Ulrich angenommen, der dahin ging:
„Die Versammlung wolle beschließen, die bisherige Einteilung der Stadtverordneten-Versammlung in Ausschüsse wird ausgehoben und wie folgt erneut:
a) Ausschüsse:
(Sie bestehen lediglich aus Stadtverordneten pnfr wählen den Vorsitzenden usw. aus ihrer Mitte.)
Bauausschuß, Verfassungs- und Vermögensausschuß, Schulausschuß und Ausschuß für Arbeiter- und Meld^- wesen.
b) Verwaltungs-Deputationen und Kommissionen.
(In diesen führen der Oberbürgermeister bezw. die Beigeordneten den Vorsitz.)
1. Armen-Deputation. 2. Armenhaus-Deputation. 3. Gas- und Wasserwerks-Deputation. 4. Klein-Kinder- schul-Deputation. 5. Kunst- und gewerbliche Fachschfuk- Deputation. 6. Leihhaus-Deputation. 7. Schul-Deputatrorr (Schulvorstand, Lokalkommission der Realschule, Vorstand der höheren Mädchenschule). 8. Sparkassen-Deputation. 9. Beitreibungs-Kommission. 10. Einquartierungs-Kon»- mission. 11. Feuerwehr-Entschädigungs-Kommission. 13., Friedhofs- und Anlagen-Kommission. 13. Stiftungs-Kommission (Krafftsche Stiftungs-Verwaltung). 14. Krankenhaus-Kommission. 15. Musterungs - Kommission. 16.- Schuldverschreibungs- und Urkunden-Kommission. 17. Verwahrungs-Kommission. 18. Wald- und Feld-Kommission. 19. Ortsgesundheitsrat.
Tie angerufene Entscheidung des Kreisausschusses wies! die vom Oberbürgermeister Brink bewirkte Beanstandung dieses Beschlusses als unbegründet zurück; sie legte entscheidende Bedeutung nicht dem Beschluß vom 25. Januar, sondern dem weiteren, durch die Beanstandung notwendig gewordenen Beschluß vom 2. Februar bei, der dahin ging: „Unter der ausdrückliches Feststellung, daß die Stadtverordneten-Versammlung von dem Herrn Oberbürgermeister Brink alsbald die Vorlegung einer Geschäftsordnung erwartet, durch welche die bisher für die Stadtverordneten-Versammlung gütig gewesene Geschäftsordnung vom 22. Februar 1883 im Sinne des beanstandeten Beschlusses geändert wird urtb zwar in der Richtung de» Geschäftsordnung für die Stadtverordneten-Versammlung der Stadt Mainz vom 27. November ±895, beharrt die Stadtverordneten-Versammlung auf dem Beschlüsse vom 25. Januar 1900, die Bildung von Ausschüssen betreffend."
Mit diesem Beschluß sei — das war der kurze Sinn der Entscheidung — nur die Vorlage einer Geschäftsord- nug verlangt worden, ein solches Verlangen könne besonders auch darum keine Beanstandung begründen, weil bi» Stadtverordneten in diese Geschäftsordnung alles das auf-
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