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Nr 7 GMes Blatt« Mittwoch den 9 Januar 151. Jahrgang 1901
Wchener Anzeiger
Heneral-Anzeiger
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Erscheint täglich mit Ausnahme deS
Montag».
Die Gießener KamikieuvtStter «erden dem Anzeiger im Wechsel mit „Hess. 8anbroirt* u. „Blätter für Hess. Volkskunde* «Lchtl. 4 mal beigelegt.
Amts- und Anzeigeblatt für den Ureis Gießen.
Redaktion, Expedition und Druckerei:
Schnlftrahe Ur. 7.
Gratisbeilagen: Gießener Familienblätter, Der hessische Landwirt, Ktätter für hessische Dotbslrnnde.
Adresse für Depeschen: Anzeiger öiefeau Fernsprecher Nr. 51.
Amtlicher Heil.
Bekanntmachung.
Betr.: Erteilung von Meldescheinen zum freiwilligen Ein tritt in daS Heer.
Mit Rücksicht auf die zurzeit eingehenden zahlreichen Gesuche um Ausstellung von Meldescheinen zum freiwilligen Diensteintritt in daS Heer für den kommenden Herbst l. IS sehe ich «ich veranlaßt, darauf aufmerksam zu machen, daß diese jetzt erteilt werdenden Meldescheine am 31. März l. I. gesetzlich ihre Giltigkeit wieder verlieren, und daß daher nach diesem Zeitpunkt neue Meldescheine ausgestellt werden müssen, da die Truppenteile keine Freiwilligen ohne noch giltigen Melde .schein ciflft/Ben dürfen.
ES ist daher am zweckmäßigsten, wenn die betreffenden Gesuchsteller mit ihre« Anliegen bis nach Ende März l. IS. warten.
Für diejenigen Leute, welche bereits dieses Jahr milttär pflichtig sind, empfiehlt es sich, im nächsten MusterungStermiue ihr Gesuch zum freiwilligen Eintritt vor der Ersatz-Kommission vor-ubringen, wo ihr Wunsch dann meistens Berück fichtigung findet, und sie dann ohne Meldeschein zu dem von ihnen gewünschten Truppenteil gelangen.
Vielfach ist die ganz irrige Meinung verbreitet, daß die- jenigen Leute, welche sich im Besitze eines Meldescheins be fänden und dieses Jahr militärpflichtig sind, sich nun nicht vor den Ersatz-Behörden zur Musterung zu stellen braucht.n Hiervor muß dringend gewarnt werden, da nur solche Militär Pflichtige beim Ersatzgeschäft fehlen dürfen, welche ausdrück lich vom Erscheinen befreit sind, was aber durch den Meldeschein nicht geschieht, und setzen sich daher diese Leute, welche dennoch aus diesem Grunde fehlen sollten, den gesetzlichen Strafen auS.
Gießen, den 3. Januar 1901.
Der Zioiloorsitzende der Großh. Ersatz-Kommission Gießen. Boeckmann.
Bekanntmachung,
betreffend das Ersatz Geschäft suc 1901.
Mit Bezug auf die Bestimmungen der Deutschen Wehr- Ordnung werden 1. alle im Jahre 1881 geborenen Militär pflichtigen, sowie 2. die in früheren Jahren geborenen, welche sich noch nicht zur Musterung gestellt haben, oder 3. welche hinsichtlich ihrer Verpflichtung zum Eintritt oder ihrer Befreiung vom Militärdienste noch keine definitive Entscheidung erhalten, und entweder im Kreise Gießen ihren dauernden Aufenthalt haben, oder in demselben als Studenten, Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten, oder als HauS- nnd Wirtschaftsbeamte, Handlungsdiener, Lehrlinge, Hand werkSgesellen, Lehrburschen, Dienstboten, Fabrikarbeiter oder tu ähnlicher Eigenschaft sich aufhalten, hiermit aufgefordert, sich behufs Eintragung ihrer Namen in die Stammrolle in der Zeit vom 10. Januar bis zum 20. Januar l. I. bei der Bürgermeisterei ihres Wohnortes, beziehungsweise ihres dauernden Aufenthaltsortes zu melden und dabei, wenn sie an diesem Orte nicht geboren sind, ihren Geburtsschein, welcher nunmehr von dem betreffenden StaudeS mt zu erwirken ist, und wenn sie sich bereits
bei einer früheren Musteraug gestellt haben, ihren Losungs- Schein vorzulegen.
Zugleich wird darauf aufmerksam gemacht, daß diejenigen, welche die Anmeldung Unterlasten, zu gewärtigen haben, daß sie mit einer Strafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen belegt, von der Teilnahme an der Losung auSgeschlosten und ihrer etwaigen Ansprüche auf Zurückstellung rc. verlustig erklärt werden.
Bezüglich derjenigen Militärpflichtigen, welche zurzeit abwesend sind, find deren Eltern, Vormünder-, Lehr«, Brod- und Fabrikherren zu diesen Anmeldungen verpflichtet.
Die Großherzoglicheu Bürgermeistereien des Kreises werden beauftragt, Vorstehendes in ihren Gemeinden noch besonders auf ortsübliche Weise bekannt machen zu lasten.
Gießen, den 2. Januar 1901.
Der Zioiloorsitzende
der Großherzoglichen Ersatz Kommission Gießen. Boeckmann.
Bekanntmachung,
betreffend das Eisatzgeschäft pro 1901.
Unter Hinweis aus obige Bekanntmachung bringe ich weiter zur Kenntnis der Beteiligten, daß als dauernder Aufenthalt anzusehen ist:
a) für militärpflichtige Dienstboten, HanS- und Wirt- schastsbeamte, Handlungsdiener, Handwerksgesellen, Lehrlinge, Fabrikarbeiter und andere in einem ähn- lichen Verhältnis stehende Militärpflichtige der Ort, an welchem sie in der Lehre, im Dienst oder in Arbeit stehen;
b) für militärpflichtige Studierende, Schüler und Zöglinge sonstiger Lehranstalten der Oct, an welchem sich die Lehranstalt befindet, der die Genannten an« gehören, sofern dieselben auch au diesem Orte wohnen.
Gießen, den 2. Januar 1901.
Der Zivilvorsitzende
der Großherzoglichen Ersatz Kommission Gießen. Boeckmann.
Bekanntmachung.
Betr.: Zurückstellung der mit Berechtigung zum einjährigfreiwilligen Dienst versehenen Militärpflichtigen.
Die im laufenden Jahre militärpflichtig werdenden und mit Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst versehenen Militärpflichtigen haben sich, sofern sie nicht bereits zum aktiven Dienst eingetreten sind, alsbald bei Vermeidung der gesetzlichen Strafen längstens aber bis zum 1. Februar l. I. bei mir schriftlich oder mündlich zu melden und unter Vorlegung ihres Berechtigungsscheines ihre Zurückstellung von der Aushebung zu beantragen, einerlei, ob sie bereits am 1. April l. I. zum Dienst eintreten wollen oder nicht. Ohne den Zurückstellungsvermerk auf dem Berechtigungsschein findet Die Annahme bei einem Truppenteil nicht statt.
Diejenigen Militärpflichtigen, welche mit Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst versehen sind und im Kreise Gießen geboren sind, haben sich auch an ihrem Geburtsorte, wenn sie daselbst wohnen, zur Stammrolle anzumeldcn. So weit die Berechtigung auf Grund des Schulzeugnisses bei
der Großh. Prüfungskommission in Darmstadt noch nicht nachgesucht sein sollte, hat dieses sofort zu geschehen, und werden die Jntereffenten noch ausdrücklich auf die dem Schulzeugnis aufgedruckten Bestimmungen zur genauen Nachachtung aufmerksam gemacht.
Gießen, den 2. Januar 1901.
Der Zioiloorsitzende
der Großherzoglichen Ersatz-Kommission Gießen.
_________________Boeckmann._________________
Bekanntmachung.
Betreffend: Die Prüfung der Bewerber um die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst im Frühjahr 1901.
Diejenigen jungen Leute, welche beabsichtigen, sich der im Frühjahr 1901 stattfiudendeu rubr. Prüfung zu unterziehen, werden hierdurch aufgefordert, ihre deSfallsigen Gesuche um Zulassung bei Meldung des Ausschlusses von dieser Prüfung spätestens bis zum 1. Februar 1901 bei der unterzeichneten Kommission einzureichen.
Hinsichtlich der Anbringung der Gesuche wird im Speziellen, das Folgende bemerkt:
1. Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungskommission nur dann einzureichen, wenn der sich Meldende hn Großherzogtum Hessen seinen dauernden Aufenthaltsort hat.
2. Die Zulassung zur Prüfung kann nicht vor vollendete« 17. Lebensjahr erfolgen.
3. Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse angegeben wird.
4. Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen:
a) Geburtszengnis;
b) Die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters mit der Erklärung, daß für die Dauer des einjährigen Dienstes die Kosten des Unterhalts, mit Einschluß der Kosten der Ausrüstung, Bekleidung und Wohnung von dem Bewerber getragen w rden sollen; statt dieser Erklärung genügt die Erklärung des gesetzlichen Vertreters oder eines Dritten, daß er sich dem Bewerber gegenüber zur Tragung der bezeichneten Kosten verpflichte und daß, soweit die Kosten von der M litär- Verwaltung bestritten werden, er sich dieser gegenüber für die Ersatzpflicht des Bewerbers als Selbstschuldner verbürge.
Die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters und des Dritten, sowie die Fähigkeit des Bewerbers, des gesetzlichen Vertreters oder des Dritten zur Bestreitung der Kosten ist obrigkeitlich zu bescheinigen. Uebernimmt der gesetzliche Vertreter oder der Dritte die in vorstehendem Absätze bezeichneten Verbindlichkeiten, so bedarf seine Erklärung, sofern er nicht schon kraft des Gesetzes zur Gewährung des Unterhalts verpflichtet ist, der gerichtlichen oder notariellen Beurkundung.
e) ein Unbescholtenheitszeugnis, welches von der Polizei- Obrigkeit oder der vorgesetzten Dienstbehörde auszustellen ist;
d) ein selbstgeschriebener Lebenslauf.
5. In dem Gesuche ist außerdem anzugeben, in welchen zwei fremden Sprachen (von Französisch, Englisch, Lateinisch und Griechisch) der sich Meldende geprüft sein will.
Otto Ernst.
In litterarisch interessierten Kreisen wird in letzter Zeit von dem 'Poeten Otto Ernst viel gesprochen, und es ist erfreulich, daß die Gießener Theaterleitung sein neuestes Merk „F l a ch s m a n n als Erzieher" uns vorführen will. Mit Rücksicht hierauf dürsten den Lesern einige über den Dichter orientierende und einführende Bemerkungen gelegen kommen.
Otto Ernst — sein eigentlicher Name ist Schmidt — i# Hamburger. Er wurde geboren zu Ottensen bei Hamburg am 7. Oktober 1862 und bekleidete in Hamburg die Stellung eines Volksschullehrers. Neuerdings kam die Nachricht, daß er um Entlassung aus dem Schuldienst ein- Lkkommen ist, damit er sich völlig der schriftstellerischen Lhätigkeit hingeben kann.
Otto Ernst können wir einen Vertreter der „Heimat- «der Stammeskunst" nennen. Seine Werke haben als tzmtergrund den heimatlichen Boden, sie stellen ein Stück- l«ven seiner Gegend dar. Die Schicksale seiner Helden ergeben sich nicht nur aus der äußeren Umgebung, aus b'tr ganzen Atmosphäre, in der sie leben, sondern das „ Blut", die Stammesangehörigkeit spielt auch eine Rolle.
Es sind im ganzen lebenswahre Gestalten, die der
Dichter uns zeigt, wenn auch Uebertreibungen nicht fehlen, was ja bei einer Satire leicht vorkommen kann. So ist das ganze Schaffen des Dichters sehr erfreulich, er vermeidet alles Schablonenhafte und Konventionelle, er giebt uns einen gesunden Liberalismus.
Neben zahlreichen Gedichten bietet uns der Dichter als Anfangswerke auf dem Gebiete des Dramas „Die größte Sünde" vom Jahre 1895, und aus dem Gebiete der Erzählung zunächst zwei Novellensammlungen „Aus verborgenen Tiefen" (1891) und „Karthäusergeschichten" (1896).
Allgemeiner bekannt geworden ist Otto Ernst durch „Jugend von Heute", „eine deutsche Komödie", erschienen Ende 1899, die den Gießenern ja bekannt ist.
Neben der „Jugend von Heute" möchte ich noch ein Werk von Otto Ernst hervorheben: „E i n s r o h e s F a r b e n- spiel", humoristische Plaudereien, ebenfalls Ende 1899 erschienen (bei L. Staackmann, Leipzig). Dieses Buch enthält wundervolle Erzählungen. Eine Fülle von Beobachtungsgabe bietet sich uns hier. Ich empfehle nur einmal die letzte Erzählung „Wintersonnenmärchen" zu lesen, jetzt, wo das Weihnachtsfest mit seinen himmlischen Reizen noch so in Erinnerung ist, und man wird entzückt sein. „Flieh auf, hinaus ins weite Land" hat mir auch sehr gefallen.
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Kittcratur.
— Im Derlag«hause Vita in Berlin, das die bekannte vortreffliche Wochenschrift „£>ie Romanwelt" herausgibt, erschien jüngst ein Roman von Alfred Bock, betitelt „Die Pftasterrnetfterin". Ich habe dieser Buch mit lebhafterem Interesse gelesen als manches Werk, das zu wertem Ruf gelangt ist. Es steckt etwas von der Art und der Kunst Otto Lud. wigs darin. Mir imponiert namentlich die scharfe Charakteristik sämtlicher Personen, die der Autor dem Leser vorführt-, jede von ihnen hat chre Eigenart, von der fie auch nicht um Haaresbreite abweicht, jede von ihnen steht in plastischer Geschloffenheit vor dem Leser, dec die Ueberzeugung hat: so, und nur so kann dieser ganze Mensch denken, sprechen und handeln. Das ist durchgesübrt mit unfehlbarer Treffsicherheit nicht nur bei der die Handlung kaumbehrcsch nden Pflastermeisterin, bei ihrem untreuen Gatten und der Einhornlina, um deren Liebschaft sich alles konzentriert, sondern auch bei Nebenpersonen wie dem geschwätzigen, aber wackeren und im Grunde wohlmeinenden alten Schloff r Kipping. Wenn auch einzelne Figuren, wie der „narrige Balduin", Linas Mutter u. a. ein wenig verschärfte Konturen auch noch vertragen würden, so zeichnet sich das Buch doch durch meisterhafte Einzelcharakteristik aus. Was allein meinem ehrlichen Mitempfinden widerspricht, das ist der wiederkehrende Vogelrus: „'s früh", den die Pflastermeisterin als Lockruf zur zweiten Ehe nimmt Das dünkt mich ein Stücklein Gartenlaubenromantik, die in dem sonst so ganz unromantischen, unsentimentalen, kraftvoll gesunden, ich möchte fegen: hessisch erdschweren Buche mir nicht am Platze, ja fast störend scheint. Doch das ist eine winzige Kleinigkeit. Die sonstige schlichte Geradheit der To«- heit, die Einheülichkeit von Stoff und Stil ist einer der wesentlichsten Vorzug, dieses Buches, das dem Leser echten, herzhaften Genuß bereitet. V. w .


