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Einwendungen gegen den Plan bei Meidung des Ausschlusses und Annahme der Einwilligung in die beanspruchte Abtretung oder Beschränkung,
Erklärung auf die angebotene Entschädigungssumme bei Meidung der Unterstellung der Annahme des Angebotes, Anträge auf Ausdehnung der Enteignung bei Meidung des Ausschlusses mit solchen, Anträge auf Aufrechterhaltung bestehender Lasten bei Meidung des Ausschlusses mit solchen,
Anträge auf Einrichtung und Unterhaltung von Anlagen, welche für die benachbarten Grundstücke zur Sicherung gegen Gefahren und Nachteile notwendig sind oder notwendig werden, bei Meidung des Ausschlusses mit solchen, etwaige noch unbekannte Rechte oder Ansprüche an die zu enteignenden Grundstücke bei Meidung des Ausschlusses mit solchen.
obenerwähnten Termine vorzubringen.
Wenn dritte Personen als dinglich berechtigte oder wegen sonstiger Rechtsverhältnisse bei der Enteignung beteiligt muß der Eigentümer solche sofort nach Zustellung der Bekanntmachung uns bezeichnen, andernfalls bleibt er für diese
bequem, dauerhaft,
Fr. Schäfer, „
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bin ich nicht gezwu.
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2.
3.
4.
5.
Die Eigentümer, Pächter, Mieter und sonstige an den abzutretenden Grundstücken persönlich Berechtigte, sowie alle der beantragten Enteignung Beteiligten werden aufgefordert:
Ansprüche verantwortlich.
Die Eigentümer der abzutretenden Grundstücke müssen von der Zustellung dieser Bekanntmachung an zu neuen Anlagen oder zu einer von der bisherigen bezw. der gewöhnlichen abweichenden Art der Bewirtschaftung die Genehmigung des Unternehmers einholcn, widrigenfalls eine Entschädigung demnächst nur insoweit verlangt werden kann, als durch die Veränderung auch für den öffentlichen Zweck, für welchen die Enteignung geschieht, der Wert des Geländes erhöht worden iffc Räumt der Eigentümer einem anderen von dem Zeitpunkt der Zustellung an ein dingliches Recht an dem zu enteignenden Grundstücke oder ein persönliches Recht auf dessen Benutzung ohne Genehmigung des Unternehmers eint so steht jenem anderen eine besondere Entschädigung nicht zu.
Gießen, den 4. Oktober 1901.
Der Vorsitzende der Lokalkommission.
Dr. Heinrichs,
Großh. Kreisamtmann.
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Mmmtmachlmg.
Auf der Zuchtstatio n des Gießener Geflügelzuchtvereins auf der Hardt bei Gießen sind etwa 60 Stück Hähne und Hühner der reinen Raffe der Rebhuhnfarbigen Italiener und schwarzen Minorka von vorigem und diesem Jahre abzugeben. Man beliebe sich an den Vorsitzenden des Geflügelzuchtvereins, Herrn August Schwan, Seltersweg hier, zu wenden.
Gießen, den 3. Oktober 1901.
Ter Direktor des landw. Bezirksvereins.
v. Bechtold.
Gießen, 3. Oktober 19.017 Betreffend: Den Wiesengang.
Das GroMcyogliche Kreisamt Gießen
an die Großh. Bürgermeistereien des Kreises.
Nach Art. 7 der Wiesenpolizerordnung ist in diesem Monat der Wiesengang von den Wiesenvorständen unter Zuziehung der Feldschützen und Wiesenwärter vorzunehmen.
Wir beauftragen Sie deshalb, dieselben hierzu baldigff au^ufordern und uns die über den Wiesengang aufzu- nehmenden Protokolle bis längstens 15. November ds. Js. vorzulegen.
In diesen Protokollen haben die Wiesenvorstände, was Sie denselben noch besonders eröffnen wollen, hauptsächlich folgende Puntte aufzuneymen
11. ob die Anordnungen, welche sie bei dem letzten Wiesengang getroffen haben, befolgt worden sind, und welche nicht;
2. welche Anordnungen von den Wiesenvorständen zur Beseitigung der bei dem diesmaligen Wiesengang vorgefundenen Mängel von ihnen getroffen worden sind oder vorgeschlagen werden; hierbei wird den Wiesenvorständen besonders empfohlen, ihr Augenmerk namentlich auch auf die Reinigung der Wiesen von Gestrüpp, Gesträuch, Moos re., auf die Entfernung der Herbstzeitlosen, des Erdauswurfs aus den Be- und Entwässerungsgräben, auf die Ver- ebnung der Maulwurfshügel und dergleichen und auf die Unterhaltung der Be- und Entwässerungsgräben zu richten, und hierbei nach den bestehenden Bestimmungen zu verfahren;
3. Verbesserungsvorschläge in Bezug auf größere Wiesensluren, namentlich solche, zu deren Ausführung die Bildung von Wassergenossenschaften nach dem Gesetze vom 30. Juli 1887 über die Bäche und nicht ständig fließenden Gewässer (Regierungsblatt S. 159) erforderlich ish.
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Zu Nr. 2 erläutern wir, daß' Sie in der Regel, insoN fern kein besonderer Anstand vorliegt, Aedem der vetrefferr- den Wiesenbesitzer speziell eröffnen wollen, welche Mängel) der Wiesenvorschnd vorgefunden hät, und daß diese Mangels binnen der vom Wiesenvorstano zu bestimmenden Frist so gewiß zu beseitigen wären, als sonst die nötigen Her-t' Stellungen auf Kosten der Säumigen ungeordnet würden.- Nach fruchtlosem Ablauf der gesetzten Frist wollen Sie nach Anhörung des Wiesenvorstandes weitere Anträge stellens Jedenfalls find die von Ihnen getroffenen Arwrdnungew in den von Ihnen einzusendenden Protokollen einstweilen zu erwähnen.
Tas Protokoll über den Rundgang äff von allen Teils nehmern zu unterzeichnen. War ein Mitglied des Wiesens Vorstandes verhindert, am Rundgange teilzunehmen, so ist dieses am Schlüsse des Protokolls zu bemerken.
Sollte der Wiesenvorstand, der außer dem GroßherzogH lichen Bürgermeister oder Beigeordneten noch aus der für Ihre Gemindert bestimmten Anzahl von Ortseinwohncrrh welche Wiesen besitzen, oder solche zu benutzen oder zu ver-< walten haben, bestehen soll, nicht mehr vollständig sein, so) wollen Sie den Gemeinderat wegen Ergänzung des Wiesen-,' Vorstandes vernehmen und uns die Anträge des Gemeinde rates in besonderer Verhandlung vorlegen.
v. Bechtold.
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Die Erkenntnis von der Notwendigkeit einer gründlichen wirtschaftlichen Ausbildung der Frauen hat vor fünf Jahren die erste wirtschaftliche Frauenschule für Töchter höherer Stände, verbunden mit einer Haushaltungsschule für Land-- mädchen ins Leben gerufen. Es ist dies die wirtschaftliche Frauenschule in Nieder-Ofleiden bei Homberg a. d. Ohm int Großherzogtum Hessen, die unter der Leitung der Freifrau Dorette Schenck zu Schweinsberg steht und die vorbildlich für alle später entstandenen Anstalten dieser Art geworden ist. Hier fitrden Töchter gebildeter Stände in allen Gebieten wirtschaftlicher Arbeiten, welche an eine zukünftige Hausfrau vder deren Vertreterin, einer Hausbeamtin, Wirtschafts'-^ leiterin vder Lehrerin an ländlichen Haushaltungsschulens he ran tritt, systematische Ausbildung. Die praktische Aus-, bildung in Küche und Haus, in Handarbeiten praktischer Arh' in häuslicher Verwaltung und Buchführung, Gartenbau uridi Bienenzucht, Geflügelzucht und Molkerei wird zweckend, sprechend unterstützt durch den theoretischen Unterricht, der Nahrungsmittellehre, Feuerungskunde, Bakteriologie^ Physik, Buchführung, Methodik sowie einen SamariterkursuA umfaßt.
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