Ausgabe 
7.9.1901 Zweites Blatt
 
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Nr. 210 Zweites Blatt. 151. Jahrgang.

Samstag 7. September 1001

Erscheint täglich Ausnahme des

Montags.

Die Lietzener Zamilien- blätter werden dein An­zeiger im Wechsel mit demHess. Landwirt" und denBlättern sür hessische Volkskunde" viermal wöchentlich bei­gelegt.

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Kernsprechanschluß Nr.51.

Amts- und Anzeigel 'ott für den Kreis Gießen

M!

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Die Zolltarifverhökerung.

Zu einer Mitteilung der ..Täglichen Rundschau", daß der Herausgeber der Londoner Finanzchronik das an dieses Blatt gelangte Material zürn Entwurf des Zoll- tairifgeseßes mit Wissen und Genehmigung des Reichskanzlers erworben habe, stellt dieNordd. Allg. Ztg." folgendes fest:Am 24. Juli erhielt der Reichs­kanzler von einem ihm persönlich unbekannten Hamburger Herrn die Mitteilung, daß einer Londoner Zeitung (an­geblich) die Abschrift der Tarifvorlage zum Kauf ange- boten wurde. Noch ehe seinerseits zu dieser Eröffnung Stellung genommen werden konnte, traf am 25. Juli die Meldung aus Hamburg ein, daß der Herausgeber der Finanzchronik" die fragliche Abschrift der Tarifvorlage bereits erworben habe. Vom Reichskanzler erhielt der be­treffende Hamburger Herr in dieser Sache keine andere Mitteilung, als den Ausdruck des Tankes für die Anzeige der Veruntreuung von amtlichem Material zum Zolltarif mit dem Hinzufügen, daß die Veröffentlichung jedenfalls unerwünscht sei. Aus der BezeichnungVeruntreuung" geht hervor, daß die Regierung die Verfehlung der be­teiligten beiden Beamten als eine schwere und nicht nur disziplinarisch, sondern auch strafrechtlich zu ahndende an- sieht. Bekanntlich hat, im Gegensatz hierzu, Tr. Ham­burger in einer Zuschrift an die Zeitungen erklärt, daß ihm die Informationen über den Zolltarifentwurf in durchaus legaler und einwandsfreier Weise zuteil geworden seien. Ein Exemplar des Tarifentwurfs habe er nie besessen. Indessen enthielt diese Erklärung auch mehrfache Wider­sprüche gegen die vorausgegangene Erklärung eines andern, an der Asfaire als Mittelsmann Beteiligten, des Ver­treters eines auswärtigen Blattes. Wenn nunmehr amt­lich, denn die Notiz derNordd. Allg. Ztg." rührt zweifel­los aus der Reichskanzlei her, mit dürren Worten von einer Veruntreuung "amtlichen Materials gesprochen wird, so muß die bisherige Untersuchung schwerwiegende Momente für eine solche Annahme ergeben haben. Tie gerichtliche Verhandlung wird Aufschluß gewähren, wie dieser sonder­bare Handel zustande gekommen ist. Den guten Glauben wird man den beteiligten Journalisten nicht ohne weiteres wird man den beteiligten Journalisten nicht ohne in der Politik z. B. fei an die Auszüge aus dem Reichshanshaltsetat erinnert, die in früheren Jahren ge­raume Zeit vor der Publikation des Etats veröffentlicht wurden, sodaß die Information als solche immerhin als nicht bedenklich betrachtet werden konnte. Ein Mißgriff war allerdings der Verkauf des erlangten Materials an ein Matt des Auslandes. Anders zu beurteilen ist das Verhalten der betreffenden Beamten, wenn die strenge Weisung ausgegeben war, nichts über den Inhalt des Tarifentwurfs in die Oeffentlichkeit gelangen zu lassen. Das ist unleugbar ein Vertrauensbruch, und Beamte, die derart verfahren, sind schlechterdings ungeeignet, ferner- hin im Dienst der Behörde zu stehen.

Nach chinesischer Auffassung.

Daß die Eindrücke derSühne", der sich China durch Entsendung des Prinzen Tscynn nach Berlin unterzogen hat, kräftige und nachhaltige sein werden, wird ivohl nur von wenigen Optimisten angenommen. Aber auch diese dürften einigermaßen enttäuscht -fein nach dem, was derBerl. Lokalanz." mitzuteilen in der Aage ist. Dar­nach scheint es Thatsache zu sein, daß man bei maßgeben­den Persönlichkeiten der Sühnemission manches in dem Empfang als Entgegenkommen und geradezu als Ehrung aufgesaßt hat, was von unserem Standpunkt aus das Gegenteil bedeutet: die Abwesenheit militärischer Eskorte bei der Ankunft in Potsdam, die Ruhe des Publikums bei der Fahrt durch die Straßen, ja sogar der Nichtempfang des Gefolges des Sühneprinzen. In Bezug auf den letzteren Punkt drücken die Chinesen ihre Befriedigung aus, daß auf diese Weise die Audienz sozusagen ein Privatbesuch des Prinzen beim Kaiser geworden wäre. Dagegen sind die nach dem Sühne-Akt dem Prinzen erwiesenen militärischen Ehren als die eigentliche Sühnedemonstration betrachtet worden.Es war mindestens so schön, lvie wir es bei der Abreise erhofft hatten." . . . Diese originelle Auffassung wird den Besuchern aus dem fernen Osten schwerlich zu benehmen sein. Es darf nicht verwundern, wenn dem­nächst in China dem Volk durch Maneranschläge kundgethan wird, welche ausgezeichnete Aufnahme ein Mitglied des kaiserlich chinesischen Hauses am Berliner Hofe gefunden, und daß selbst die Bevölkerung beim Nahen derGäste" ehrfurchtsvoll verstummte. Tie markante Antwort des Kaisers wird natürlich verschwiegen oder verändert wer­den. Die LondonerTimes" hofft, daß die Chinesen sich die feierliche Warnung des Kaisers zu Herzen nehmen. Nach diesen Stimmungssymptomen von Mitgliedern der Sühnemission" ist die Hoffnitng kaum zu teilen. Tas beste an der Sühnemission bleibt, daß sie vorübergegangen ist, ohne ernstliche Weiterungen herbeizuführen, was der Fall gewesen wäre, wenn Prinz Tschun sich geweigert hätte, den deutschen Boden zu betreten. Im übrigenLöss von China!" . .

Zum Gumbinner Mordprozeffe.

Der Rechtsanwalt Horn in Insterburg hat derNa­tionalzeitung" die Akten über die Wiederver- haftungdes Sergeanten Hickel zur Verfügung ge­stellt. Aus diesen Akten geht hervor, daß die Wieder­oerhaftung verfügt wurde wegen Fluchtverdachtes, wegen der Kollisio nsg efahr und weilneue Ver­pacht s m o m e n t e" eingetreten seien. Darüber, welcher Art diese Verdachtsmomente gewesen seien, geben die Aktenstücke keine Auskunft. Auch die Ankündigung, daß der

Gerichtsherr bei der erneuten Verhandlung die neuen Verdachtsmomente mitteilen werde, hat sich nicht bewahr­heitet. Die Frage bleibt also offen, ob die Wiederver­haftung gesetzlich begründet gewesen sei, und muß bis auf weiteres verneint werden. Rechtsanwalt Horn hat dann bei der Staatsanwaltschaft die Bestrafung des Kom­mandeurs der 2. Division und des kommandierenden Gene­rals des 1. Armeekorps wegen Freiheitsberaubung beantragt und diesen Antrag ausführlich begründet. Darauf erhielt er folgende Erwiderung des zuständigen Ersten Staatsanwalts:

Insterburg, 26. Juni 1901.

Ihre Strafanzeige gegen den Herrn Kommandeur der 2. Division und den öerrn kommandierenden General des 1. Armeekorps vom 23. Juni er. nebst 2 Anlagen, welche hier am 24. Juni er. offen eingereicht und auf diese Weise erst heute vormittag zur vorgerückten Stunde auf dem geschäftlichen Umwege des Sekretariats und der Dekretur zu meiner Kenntnis gekommen sind, sende ich Ihnen mit dem Eröffnen zurück, daß ich ungeachtet der Vorschrift des § 153 Abs. 1 der M.-St.-G.-O. mich bei dem Mangel eines Immediatgesuches im Hinblick auf die für Be­gnadigungsgesuche bestehenden und hier der Bedeutung nach zutreffenden Vorschriften aus formalen Gründen nicht für befugt erachten kann, dieselbe der Allerhöchsten Entscheidung Sr. Majestät des Kaisers und Königs, die meines Erachtens hier allein in Frage kommen kann, zu unterbreiten. Ihnen vielmehr überlassen muß, falls Sie es bei einer wiederholten Prüfung für angezeigt erachten sollten, von der Ihnen in § 151 Absatz 2 Satz 2 a. a. O. gegebenen Berechtigung zur direkten Vorlegung bei der vorgesetzten Dienstbehörde Gebrauch zu machen.

Hecht, Geheimer Justizrat.

Rechtsanwalt Horn richtete darauf folgende Beschwerde an den Oberstaatsanwalt in Königsberg:

Insterburg, 27. Juni 1901.

Euer Hochwohlgeboren bitte ich ganz ergebens!, die Königl. Staatsanwaltschaft zu Insterburg anzuweifen, mit der anliegenden Strafanzeige so zu verfahren, wie dieses in § 153 der Militärstrafgerichtsordnung vorgeschrieben ist. Ich kann die Gründe, aus denen der Erste Herr Staatsanwalt die Ueberreichung der Anzeige ablehnt, nicht als stichhaltig anerkennen.

Der Oberstaatsanwalt erwiderte am nächsten Tage, daß er die Beschwerde nebst deren Anlagen gemäß § 153 der Militärstrafprozeßordnung an das geheime Kabinett Seiner Majestät des Kaisers und Königs für die Militärangelegen­heiten abgegeben habe.

Tas letzte Schriftstück in der Angelegenheit ist das folgende:

General-Kommando,

XVII. Armee-Korps,

Danzig, 14. August 1901.

An den Herrn Rechtsanwalt Horn in Insterburg.

Auf Ihre am 23. Juni d. I. gegen den kommandieren­den General, General der Infanterie Grafen Finck von Finckenstein und den Divisions-Kommandeur General- leutuant v. Alten an die Staatsanwaltschaft in Königs­berg i. Pr. an das Militärkabinett überreichte Anzeige hat auf Allerhöchsten Befehl ein Ermittelungsverfahren statt- gefunden. Ta keinerlei Beweise vorliegen, daß die ge­nannten Offiziere eine Verhaftung oder vorläufige Fest­nahme widerrechtlich borgenonimen haben, habe ich das gerichtliche Verfahren eingestellt. In dem am 6. Juni 1901 von dem kommandierenden General Grafen Finck von Finckenstein erlassenen Haftbefehle ist zwar von neuen Verdachtsgründen oder neuen Beweismitteln nicht die Rede, es sind aber thatsächlich neue d. h. dem Kriegs­gericht unbekannt gebliebene Beweismittel vorhanden, so daß auch die Voraussetzungen des § 179 Abs. 2 der Mi­litärstrafgerichtsordnung gegeben sind.

Der kommandierende General, v. Lentze.

Zu diesem letzten Schriftstücke schreibt Rechtsanwalt Horn in derNationalztg.":

Dieser Einstellungsbeschluß ist mir am Morgen des 15. August, als die Verhandlungen vor dem Oberkriegs­gericht in Gumbinnen begannen, zugestellt. Es war auch höchste Zeit mit der Zustellung, denn die Verhand­lungen des Oberkriegsgerichts ergaben, daß neue Ver­dachtsgründe und Beweismittel nicht vorhanden waren. Der 15. August war der letzte Tag, an welchem man das Gegenteil allenfalls noch behaupten konnte. Daß Ge­neral v. Lentze keinerlei Beweise gefunden hat, ist nicht zu verwundern. Aus den Akten ist nicht zu ersehen, daß er diese eingefordert, geschweige denn eingesehen hat. Nun wird der Verletzte, Hickel, sobald er aus dem Militär- verbande ausgeschieden ist, denselben Strafantrag stellen. Ihm steht gegen einen solchen Einsiellungsbeschluß die Beschwerde an das Reichs-Militärgericht zu."

*

s

Die sieben Minuten, über die der Unteroffizier Marten nach Anschauung des Gumbinner Oberkriegs­gerichts keinen Alibibeweis führen könnte, sind bekanntlich vom Staatsanwalt alsein gewaltiges Indieinm" gegen Marten bezeichnet worden, und sie haben vielleicht auch zu dem Todesurteile wesentlich beigetragen. Nunmehr wird der Wert der Zeitangaben darüber, ob Marten einige Minuten früher oder später in den Stall gekommen sei re., von fachmännischer Seite beurteilt. Der Vorstand des Deut­schen Uhrmacher-Bundes erläßt folgende Erklärung:

1! Tie billigen Sorten von Taschenuhren, wie sie meistens von Soldaten getragen werden, gehen n u r selten so genau, daß ihre tägliche Differenz nicht,eine bis zwei Minuten und mehr betrüge. Außerdem erfolgt das Ableien der Zeit durch den Laien nur in sehr oberfläch­

licher und daher ungenauer Weise. 2) Die Uhren werden von ihren Besitzern vielfach absichtlich nicht auf ge­nauer Zeit gehalten, vielmehr pflegen Soldaten und Beamte ihre Taschenuhren häufig vorzustellen, um Ver­spätungen im Dienste zu vermeiden. Tie Differenz, die sich infolge dieser Gepflogenheit zwischen den Zeit­angaben der einzelnen Taschenuhren ergiebt, schwankt zwischen fünf und fünfzehn Minuten und beträgt in vereinzelten Fällen noch mehr. 3) Die Zeitangaben der öffentlichen Uhren einer Stadt weichen fast allenthalben bis zu mehreren Minuten von einander ab. Ties käme dann in Betracht, wenn die Zeugen ihre Taschenuhren nicht nach einer und derselben Uhr zu stellen pflegten. 4) Nach­träglich aus derErinnerung gemachte Zeitangaben können erfahrungsgemäß keinen Anspruch auf Genauigkeit erheben."

21. Deutscher Protestanteutag.

Kaiserslautern, 5. September.

Unter ungemein zahlreicher Beteiligung von Geistleichen und Laien aus allen Teilen des Reiches trat hier am 2. September der Deutsche P r o 1 e st an t e n-Ver e in, mit dem Sitze in Hamburg, zu seiner 21. Hauptversammlung zusammen. Ter Verein setzt sich nach seinen Statuten aus Denjenigen deutschen Protestanten zusammen, welcheeine Erneuerung der protestantischen Kirche im Geiste evange­lischer Freiheit und im Einklang mit der gesamten Kultur­entwicklung unserer Zeit anstreben".

Tie erste öffentliche Versammlung, die gestern statt- fanb, war von etwa 600 Personen besucht, darunter bieten Fremden, auch etlichen Tarnen. Ter Vorsitzende des deut­schen Protestantcnv^reins, Pfarrer Tr. Krüß-Hamburg be­grüßte die Versammlung und besprach die Entwickelung des protestantisch-religiösen Lebens in Deutschland, speziell in Der Pfalz. Namens der Stadt Kaiserslautern entbot Brügermeister Tr. Orth herzlichen Willkomm in der Pfalz. Das Bureau wurde gebildet aus Tr. Krüß als 1., Tr. Andreae als 2. Vorsitzenden, Pastor Stage-Hamburg als 1. und Pfarrer Stepp-Ludwigshafen als 2. Schriftführer. Viele schriftliche und telegraphische Grüße wurden alsdann verlesen. Weiter gedachte man ehrend der um die pro­testantische Kirche verdienten, im letzten Jahre verstorbenen Männer.

Pfarrer Klapp-Hamburg besprach hierauf den Katho­likentag und feine Beschlüsse. Ten Inhalt feiner Worte faßte er in die nachstehende Resolution zusammen:

Ter Deutsche Protestantenverein erklärt in Beziehung auf die Verhandlungen des Osnabrücker Katholikentages: daß diese Verhandlungen im Gegensatz zu dem Versprechen, dem Frieden und der Liebe dienen zu wollen, vielmehr dazu angethan sind, die konfessionellen Gegensätze zu ver­schärfen; daß in der Verhöhnung Martin Luthers und namhafter deutscher Männer Bismarck eingeschlossen der ultramontane Charakter der Führer des Katholiken­tages offen zu Tage tritt; daß die Versicherung des Ultra- montanismus, die Stütze der Ordnung und des Thrones zu sein, im Widerspruch steht mit der Geschichte und dem immer wiederholten Anträge, der die Rückberufung der Jesuiten fordert. Er würde es lebhaft bedauern, wenn der in der Osnabrücker Versammlung gespendete Beifall als Ausdruck der Zustimmung aller unserer katholischen Volksgenossen gedeutet werden müßte, und ist überzeugt, daß diese in ihrer Mehrheit trotz aller Hetzereien mit dem protestantischen Volke in Frieden leben wollen."

Diese Resolution wurde einstimmig angenommen.

Darauf gedachte Professor Paul Wilhelm Schmidt- Basel des in Südafrika heldenmütig um feine Freiheit kämpfenden Volkes der Buren. Er schlug folgende Reso­lution vor, die einstimmige Annahme fand:

Ter Deutsche Protest.antentag in Kaiserslautern in Erwägung, daß Herz und Gewissen aller, welche den christ­lichen Namen bekennen, durch den immer noch fortwütenden südafrikanischen Krieg, zumal in der drohenden extremen Verschärfung feiner Grausamkeiten, schwer heimgesucht sind, in Erwägung ferner, daß die beiden streitenden Volks­stämme von jeher durch ruhmreiche Vertretung des gleichen protestantischen Glaubens verbunden waren, welcher auch unser Glaube ist, in Erwägung endlich, daß die englische Nation, die bahnbrechende Führerin unter den Missions­völkern, das Volk des Wilbersoree und Levingstone, für die Ehre des Christennamens in fernsten Ländern je und je Großes gethan hat, jetzt aber daran ist, diese Verdienste, nach der allgemeinen Schätzung der christlichen Völker der Erde, in ihr Gegenteil zu verwandeln: spricht den mutigen Zeugen der Gerechtigkeit und Humanität, Geistlichen und Laien, welche in England selbst dem Kriegsfanatismus entgegentreten, ihre tiefsten Sympathieen aus und bittet sic, für ihre Friedensforderungen im Namen christlicher Menschlichkeit auch ferner mit unermüdlichem Eifer ein­zutreten."

Nach ihm erörterte Professor Tr. Ziegler- Straß­burg i. E. das Thema:Welche Anforderungen stellt das moderne Leben an die Ausrüstung des Geistlichen?" Ter Redner führte aus: die Frage sei dahin zu beantworten, daß die evangelischen Geist­lichen keine Hierarchen seien, sondern mit allem besten moderner Bildung sich erfüllende Menschen. Tas Studium der Thaologie als Wissenschaft müsse natürlich die Hauptsache fein. Dabei lerne der Geistliche das Wich­tigste, die wiffenfchaftliche Wahrhaftigkeit und die Toleranz, den Mut, wahr zu sein um jeden Preis, was angesichts moderner Ketzergerichte auch innerhalb des Protestantis­mus Not tue, und endlich die Weite und Universalität des Gesichtskreises, der vor allem auch im Respekt vor den Ergebnissen der übrigen wissenschaftlichen Forschung und speziell als Anerkennung der Naturgesetzmäßigkeit sich zeige, mit der unser modernes Wissen steche und falle, und