Nr. 210 Zweites Blatt. 151. Jahrgang.
Samstag 7. September 1001
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Die Zolltarifverhökerung.
Zu einer Mitteilung der ..Täglichen Rundschau", daß der Herausgeber der Londoner Finanzchronik das an dieses Blatt gelangte Material zürn Entwurf des Zoll- tairifgeseßes mit Wissen und Genehmigung des Reichskanzlers erworben habe, stellt die „Nordd. Allg. Ztg." folgendes fest: „Am 24. Juli erhielt der Reichskanzler von einem ihm persönlich unbekannten Hamburger Herrn die Mitteilung, daß einer Londoner Zeitung (angeblich) die Abschrift der Tarifvorlage zum Kauf ange- boten wurde. Noch ehe seinerseits zu dieser Eröffnung Stellung genommen werden konnte, traf am 25. Juli die Meldung aus Hamburg ein, daß der Herausgeber der „Finanzchronik" die fragliche Abschrift der Tarifvorlage bereits erworben habe. Vom Reichskanzler erhielt der betreffende Hamburger Herr in dieser Sache keine andere Mitteilung, als den Ausdruck des Tankes für die Anzeige der Veruntreuung von amtlichem Material zum Zolltarif mit dem Hinzufügen, daß die Veröffentlichung jedenfalls unerwünscht sei. Aus der Bezeichnung „Veruntreuung" geht hervor, daß die Regierung die Verfehlung der beteiligten beiden Beamten als eine schwere und nicht nur disziplinarisch, sondern auch strafrechtlich zu ahndende an- sieht. Bekanntlich hat, im Gegensatz hierzu, Tr. Hamburger in einer Zuschrift an die Zeitungen erklärt, daß ihm die Informationen über den Zolltarifentwurf in durchaus legaler und einwandsfreier Weise zuteil geworden seien. Ein Exemplar des Tarifentwurfs habe er nie besessen. Indessen enthielt diese Erklärung auch mehrfache Widersprüche gegen die vorausgegangene Erklärung eines andern, an der Asfaire als Mittelsmann Beteiligten, des Vertreters eines auswärtigen Blattes. Wenn nunmehr amtlich, denn die Notiz der „Nordd. Allg. Ztg." rührt zweifellos aus der Reichskanzlei her, mit dürren Worten von einer „Veruntreuung "amtlichen Materials gesprochen wird, so muß die bisherige Untersuchung schwerwiegende Momente für eine solche Annahme ergeben haben. Tie gerichtliche Verhandlung wird Aufschluß gewähren, wie dieser sonderbare Handel zustande gekommen ist. Den guten Glauben wird man den beteiligten Journalisten nicht ohne weiteres wird man den beteiligten Journalisten nicht ohne in der Politik — z. B. fei an die Auszüge aus dem Reichshanshaltsetat erinnert, die in früheren Jahren geraume Zeit vor der Publikation des Etats veröffentlicht wurden —, sodaß die Information als solche immerhin als nicht bedenklich betrachtet werden konnte. Ein Mißgriff war allerdings der Verkauf des erlangten Materials an ein Matt des Auslandes. Anders zu beurteilen ist das Verhalten der betreffenden Beamten, wenn die strenge Weisung ausgegeben war, nichts über den Inhalt des Tarifentwurfs in die Oeffentlichkeit gelangen zu lassen. Das ist unleugbar ein Vertrauensbruch, und Beamte, die derart verfahren, sind schlechterdings ungeeignet, ferner- hin im Dienst der Behörde zu stehen.
Nach chinesischer Auffassung.
Daß die Eindrücke der „Sühne", der sich China durch Entsendung des Prinzen Tscynn nach Berlin unterzogen hat, kräftige und nachhaltige sein werden, wird ivohl nur von wenigen Optimisten angenommen. Aber auch diese dürften einigermaßen enttäuscht -fein nach dem, was der „Berl. Lokalanz." mitzuteilen in der Aage ist. Darnach scheint es Thatsache zu sein, daß man bei maßgebenden Persönlichkeiten der Sühnemission manches in dem Empfang als Entgegenkommen und geradezu als Ehrung aufgesaßt hat, was von unserem Standpunkt aus das Gegenteil bedeutet: die Abwesenheit militärischer Eskorte bei der Ankunft in Potsdam, die Ruhe des Publikums bei der Fahrt durch die Straßen, ja sogar der Nichtempfang des Gefolges des Sühneprinzen. In Bezug auf den letzteren Punkt drücken die Chinesen ihre Befriedigung aus, daß auf diese Weise die Audienz sozusagen ein Privatbesuch des Prinzen beim Kaiser geworden wäre. Dagegen sind die nach dem Sühne-Akt dem Prinzen erwiesenen militärischen Ehren als die eigentliche Sühnedemonstration betrachtet worden. „Es war mindestens so schön, lvie wir es bei der Abreise erhofft hatten." . . . Diese originelle Auffassung wird den Besuchern aus dem fernen Osten schwerlich zu benehmen sein. Es darf nicht verwundern, wenn demnächst in China dem Volk durch Maneranschläge kundgethan wird, welche ausgezeichnete Aufnahme ein Mitglied des kaiserlich chinesischen Hauses am Berliner Hofe gefunden, und daß selbst die Bevölkerung beim Nahen der „Gäste" ehrfurchtsvoll verstummte. Tie markante Antwort des Kaisers wird natürlich verschwiegen oder verändert werden. Die Londoner „Times" hofft, daß die Chinesen sich die feierliche Warnung des Kaisers zu Herzen nehmen. Nach diesen Stimmungssymptomen von Mitgliedern der „Sühnemission" ist die Hoffnitng kaum zu teilen. Tas beste an der Sühnemission bleibt, daß sie vorübergegangen ist, ohne ernstliche Weiterungen herbeizuführen, was der Fall gewesen wäre, wenn Prinz Tschun sich geweigert hätte, den deutschen Boden zu betreten. Im übrigen — „Löss von China!" . .
Zum Gumbinner Mordprozeffe.
Der Rechtsanwalt Horn in Insterburg hat der „Nationalzeitung" die Akten über die Wiederver- haftungdes Sergeanten Hickel zur Verfügung gestellt. Aus diesen Akten geht hervor, daß die Wiederoerhaftung verfügt wurde wegen Fluchtverdachtes, wegen der Kollisio nsg efahr und weil „neue Verpacht s m o m e n t e" eingetreten seien. Darüber, welcher Art diese Verdachtsmomente gewesen seien, geben die Aktenstücke keine Auskunft. Auch die Ankündigung, daß der
Gerichtsherr bei der erneuten Verhandlung die neuen Verdachtsmomente mitteilen werde, hat sich nicht bewahrheitet. Die Frage bleibt also offen, ob die Wiederverhaftung gesetzlich begründet gewesen sei, und muß bis auf weiteres verneint werden. Rechtsanwalt Horn hat dann bei der Staatsanwaltschaft die Bestrafung des Kommandeurs der 2. Division und des kommandierenden Generals des 1. Armeekorps wegen Freiheitsberaubung beantragt und diesen Antrag ausführlich begründet. Darauf erhielt er folgende Erwiderung des zuständigen Ersten Staatsanwalts:
Insterburg, 26. Juni 1901.
Ihre Strafanzeige gegen den Herrn Kommandeur der 2. Division und den öerrn kommandierenden General des 1. Armeekorps vom 23. Juni er. nebst 2 Anlagen, welche hier am 24. Juni er. offen eingereicht und auf diese Weise erst heute vormittag zur vorgerückten Stunde auf dem geschäftlichen Umwege des Sekretariats und der Dekretur zu meiner Kenntnis gekommen sind, sende ich Ihnen mit dem Eröffnen zurück, daß ich ungeachtet der Vorschrift des § 153 Abs. 1 der M.-St.-G.-O. mich bei dem Mangel eines Immediatgesuches im Hinblick auf die für Begnadigungsgesuche bestehenden und hier der Bedeutung nach zutreffenden Vorschriften aus formalen Gründen nicht für befugt erachten kann, dieselbe der Allerhöchsten Entscheidung Sr. Majestät des Kaisers und Königs, die meines Erachtens hier allein in Frage kommen kann, zu unterbreiten. Ihnen vielmehr überlassen muß, falls Sie es bei einer wiederholten Prüfung für angezeigt erachten sollten, von der Ihnen in § 151 Absatz 2 Satz 2 a. a. O. gegebenen Berechtigung zur direkten Vorlegung bei der vorgesetzten Dienstbehörde Gebrauch zu machen.
Hecht, Geheimer Justizrat.
Rechtsanwalt Horn richtete darauf folgende Beschwerde an den Oberstaatsanwalt in Königsberg:
Insterburg, 27. Juni 1901.
Euer Hochwohlgeboren bitte ich ganz ergebens!, die Königl. Staatsanwaltschaft zu Insterburg anzuweifen, mit der anliegenden Strafanzeige so zu verfahren, wie dieses in § 153 der Militärstrafgerichtsordnung vorgeschrieben ist. Ich kann die Gründe, aus denen der Erste Herr Staatsanwalt die Ueberreichung der Anzeige ablehnt, nicht als stichhaltig anerkennen.
Der Oberstaatsanwalt erwiderte am nächsten Tage, daß er die Beschwerde nebst deren Anlagen gemäß § 153 der Militärstrafprozeßordnung an das geheime Kabinett Seiner Majestät des Kaisers und Königs für die Militärangelegenheiten abgegeben habe.
Tas letzte Schriftstück in der Angelegenheit ist das folgende:
General-Kommando,
XVII. Armee-Korps,
Danzig, 14. August 1901.
An den Herrn Rechtsanwalt Horn in Insterburg.
Auf Ihre am 23. Juni d. I. gegen den kommandierenden General, General der Infanterie Grafen Finck von Finckenstein und den Divisions-Kommandeur General- leutuant v. Alten an die Staatsanwaltschaft in Königsberg i. Pr. an das Militärkabinett überreichte Anzeige hat auf Allerhöchsten Befehl ein Ermittelungsverfahren statt- gefunden. Ta keinerlei Beweise vorliegen, daß die genannten Offiziere eine Verhaftung oder vorläufige Festnahme widerrechtlich borgenonimen haben, habe ich das gerichtliche Verfahren eingestellt. In dem am 6. Juni 1901 von dem kommandierenden General Grafen Finck von Finckenstein erlassenen Haftbefehle ist zwar von neuen Verdachtsgründen oder neuen Beweismitteln nicht die Rede, es sind aber thatsächlich neue d. h. dem Kriegsgericht unbekannt gebliebene Beweismittel vorhanden, so daß auch die Voraussetzungen des § 179 Abs. 2 der Militärstrafgerichtsordnung gegeben sind.
Der kommandierende General, v. Lentze.
Zu diesem letzten Schriftstücke schreibt Rechtsanwalt Horn in der „Nationalztg.":
„Dieser Einstellungsbeschluß ist mir am Morgen des 15. August, als die Verhandlungen vor dem Oberkriegsgericht in Gumbinnen begannen, zugestellt. Es war auch höchste Zeit mit der Zustellung, denn die Verhandlungen des Oberkriegsgerichts ergaben, daß neue Verdachtsgründe und Beweismittel nicht vorhanden waren. Der 15. August war der letzte Tag, an welchem man das Gegenteil allenfalls noch behaupten konnte. Daß General v. Lentze keinerlei Beweise gefunden hat, ist nicht zu verwundern. Aus den Akten ist nicht zu ersehen, daß er diese eingefordert, geschweige denn eingesehen hat. Nun wird der Verletzte, Hickel, sobald er aus dem Militär- verbande ausgeschieden ist, denselben Strafantrag stellen. Ihm steht gegen einen solchen Einsiellungsbeschluß die Beschwerde an das Reichs-Militärgericht zu."
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Die sieben Minuten, über die der Unteroffizier Marten nach Anschauung des Gumbinner Oberkriegsgerichts keinen Alibibeweis führen könnte, sind bekanntlich vom Staatsanwalt als „ein gewaltiges Indieinm" gegen Marten bezeichnet worden, und sie haben vielleicht auch zu dem Todesurteile wesentlich beigetragen. Nunmehr wird der Wert der Zeitangaben darüber, ob Marten einige Minuten früher oder später in den Stall gekommen sei re., von fachmännischer Seite beurteilt. Der Vorstand des Deutschen Uhrmacher-Bundes erläßt folgende Erklärung:
„1! Tie billigen Sorten von Taschenuhren, wie sie meistens von Soldaten getragen werden, gehen n u r selten so genau, daß ihre tägliche Differenz nicht,eine bis zwei Minuten und mehr betrüge. Außerdem erfolgt das Ableien der Zeit durch den Laien nur in sehr oberfläch
licher und daher ungenauer Weise. 2) Die Uhren werden von ihren Besitzern vielfach absichtlich nicht auf genauer Zeit gehalten, vielmehr pflegen Soldaten und Beamte ihre Taschenuhren häufig vorzustellen, um Verspätungen im Dienste zu vermeiden. Tie Differenz, die sich infolge dieser Gepflogenheit zwischen den Zeitangaben der einzelnen Taschenuhren ergiebt, schwankt zwischen fünf und fünfzehn Minuten und beträgt in vereinzelten Fällen noch mehr. 3) Die Zeitangaben der öffentlichen Uhren einer Stadt weichen fast allenthalben bis zu mehreren Minuten von einander ab. Ties käme dann in Betracht, wenn die Zeugen ihre Taschenuhren nicht nach einer und derselben Uhr zu stellen pflegten. 4) Nachträglich aus der ■Erinnerung gemachte Zeitangaben können erfahrungsgemäß keinen Anspruch auf Genauigkeit erheben."
21. Deutscher Protestanteutag.
Kaiserslautern, 5. September.
Unter ungemein zahlreicher Beteiligung von Geistleichen und Laien aus allen Teilen des Reiches trat hier am 2. September der Deutsche P r o 1 e st an t e n-Ver e in, mit dem Sitze in Hamburg, zu seiner 21. Hauptversammlung zusammen. Ter Verein setzt sich nach seinen Statuten aus Denjenigen deutschen Protestanten zusammen, welche „eine Erneuerung der protestantischen Kirche im Geiste evangelischer Freiheit und im Einklang mit der gesamten Kulturentwicklung unserer Zeit anstreben".
Tie erste öffentliche Versammlung, die gestern statt- fanb, war von etwa 600 Personen besucht, darunter bieten Fremden, auch etlichen Tarnen. Ter Vorsitzende des deutschen Protestantcnv^reins, Pfarrer Tr. Krüß-Hamburg begrüßte die Versammlung und besprach die Entwickelung des protestantisch-religiösen Lebens in Deutschland, speziell in Der Pfalz. Namens der Stadt Kaiserslautern entbot Brügermeister Tr. Orth herzlichen Willkomm in der Pfalz. Das Bureau wurde gebildet aus Tr. Krüß als 1., Tr. Andreae als 2. Vorsitzenden, Pastor Stage-Hamburg als 1. und Pfarrer Stepp-Ludwigshafen als 2. Schriftführer. Viele schriftliche und telegraphische Grüße wurden alsdann verlesen. Weiter gedachte man ehrend der um die protestantische Kirche verdienten, im letzten Jahre verstorbenen Männer.
Pfarrer Klapp-Hamburg besprach hierauf den Katholikentag und feine Beschlüsse. Ten Inhalt feiner Worte faßte er in die nachstehende Resolution zusammen:
„Ter Deutsche Protestantenverein erklärt in Beziehung auf die Verhandlungen des Osnabrücker Katholikentages: daß diese Verhandlungen im Gegensatz zu dem Versprechen, dem Frieden und der Liebe dienen zu wollen, vielmehr dazu angethan sind, die konfessionellen Gegensätze zu verschärfen; daß in der Verhöhnung Martin Luthers und namhafter deutscher Männer — Bismarck eingeschlossen — der ultramontane Charakter der Führer des Katholikentages offen zu Tage tritt; daß die Versicherung des Ultra- montanismus, die Stütze der Ordnung und des Thrones zu sein, im Widerspruch steht mit der Geschichte und dem immer wiederholten Anträge, der die Rückberufung der Jesuiten fordert. — Er würde es lebhaft bedauern, wenn der in der Osnabrücker Versammlung gespendete Beifall als Ausdruck der Zustimmung aller unserer katholischen Volksgenossen gedeutet werden müßte, und ist überzeugt, daß diese in ihrer Mehrheit trotz aller Hetzereien mit dem protestantischen Volke in Frieden leben wollen."
Diese Resolution wurde einstimmig angenommen.
Darauf gedachte Professor Paul Wilhelm Schmidt- Basel des in Südafrika heldenmütig um feine Freiheit kämpfenden Volkes der Buren. Er schlug folgende Resolution vor, die einstimmige Annahme fand:
„Ter Deutsche Protest.antentag in Kaiserslautern in Erwägung, daß Herz und Gewissen aller, welche den christlichen Namen bekennen, durch den immer noch fortwütenden südafrikanischen Krieg, zumal in der drohenden extremen Verschärfung feiner Grausamkeiten, schwer heimgesucht sind, in Erwägung ferner, daß die beiden streitenden Volksstämme von jeher durch ruhmreiche Vertretung des gleichen protestantischen Glaubens verbunden waren, welcher auch unser Glaube ist, in Erwägung endlich, daß die englische Nation, die bahnbrechende Führerin unter den Missionsvölkern, das Volk des Wilbersoree und Levingstone, für die Ehre des Christennamens in fernsten Ländern je und je Großes gethan hat, jetzt aber daran ist, diese Verdienste, nach der allgemeinen Schätzung der christlichen Völker der Erde, in ihr Gegenteil zu verwandeln: spricht den mutigen Zeugen der Gerechtigkeit und Humanität, Geistlichen und Laien, welche in England selbst dem Kriegsfanatismus entgegentreten, ihre tiefsten Sympathieen aus und bittet sic, für ihre Friedensforderungen im Namen christlicher Menschlichkeit auch ferner mit unermüdlichem Eifer einzutreten."
Nach ihm erörterte Professor Tr. Ziegler- Straßburg i. E. das Thema: „Welche Anforderungen stellt das moderne Leben an die Ausrüstung des Geistlichen?" Ter Redner führte aus: die Frage sei dahin zu beantworten, daß die evangelischen Geistlichen keine Hierarchen seien, sondern mit allem besten moderner Bildung sich erfüllende Menschen. Tas Studium der Thaologie als Wissenschaft müsse natürlich die Hauptsache fein. Dabei lerne der Geistliche das Wichtigste, die wiffenfchaftliche Wahrhaftigkeit und die Toleranz, den Mut, wahr zu sein um jeden Preis, was angesichts moderner Ketzergerichte auch innerhalb des Protestantismus Not tue, und endlich die Weite und Universalität des Gesichtskreises, der vor allem auch im Respekt vor den Ergebnissen der übrigen wissenschaftlichen Forschung und speziell als Anerkennung der Naturgesetzmäßigkeit sich zeige, mit der unser modernes Wissen steche und falle, und


