Ausgabe 
6.10.1901 Drittes Blatt
 
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Aus Stadt und Land.

(Der Abdruck der unter dieser Rubrik befindlichen Original-Nachrichten ist nur unter genauer Quellenangabe:(Kietz. Anz." gestaltet.) Gießen, den 5. Oktober 1901.

** Sonntagssahrkarten. Die Kgl. Eisenbahn­direktion Frankfurt a. M. teilt uns mit:

In den Gisenbahndirektionsbezirken Frankfurt a. M. und Mainz werden in Berücksichtigung vielseitiger Wünsche und Beschwerden eine Anzahl der zum 1. Okt. ds Js. aufgehobenen Sonntagskarten beibehalten werden-

In den anliegenden Verzeichnissen sind die Sonn­tagskarten, welche zukünftig in den beiden Direktions- bezirken mit sofortiger Giltigkeit zur Ausgabe gelangen werden, ausgeführt.

Das Verzeichnis der Eisenbahndirektion Frankfurt führt u. a. an:

Vom 1. Oktober ab werden an allen Sonn- und den

In wenig Tagen 11. und 12. Oktober findet die letzte

Baden-Badener Geldlotterie

statt, bei welcher 2288 Bargewinne mit M. E- Haupttreffer Mk. 20 000 verlost werden. Lose zu Mk. 1, 11 Lose lO Mk. Porto und Liste 25 Pfg. extra sind beim General-Agenten H. Sturmer Straßburg i. Eh. und allen Losgeschaften zu haben. Man beeile sich, wer der Glücksgöttin die Hand bieten und Mk. 20 000 für Mk. 1 erhalten will. 6612

So sind denn also, wie wir bereits vor kurzem an­deuten konnten, die Wünsche utt bi Klagen des reisenden Publikums berücksichtigt worden, und es existieren wieder wie früher die alten Sonntagskarten. Man wird für dieses Entgegenkommen der Eisenbahnbehörde dankbar sein. Leb­haft bedauern wird man nur, daß immer noch, keine sSonntagskartenGießen-Frankfurtzur Ausgabe .gelangen, die für uns gerade von allergrößtem Werte sind. Doch es ist ja noch nich-t aller Tage Abend, und bei der in der letzten Zeit in erfreulichster Weise in die Erscheinung tretenden Liberalität der Eisendahnbehörde steht zu hoffen daß auch! dieser Wunsch in absehbarer Zech in Erfüllung gehen wird, namentlich wenn er aus dem Kreise der In­teressenten immer und immer wieder an der rechten Stelle zum Ausdruck gebracht wird. Wer übrigens von hier aus nach Weckburg, Limburg oder Ems einen Sonntagsausflug

machen will, thut klug, sich zunächst eine Sonntagskarte nach Wetzlar und dort eine solche nach seinem Ziele zu ' lösen; er erlangt dadurch, wenn auch etwas umständlich, ; > er für die ganze Strecke hin und zurück nur den ein- . achen Preis zahlt.

** Jagdkalender. Im Oktober ist Jagdzeit ür Schwarzwild, männl. Edel- und Damwild, Rehböcke, alles Raubzeug, wckde Kaninchen, wilde Tauben, alles Wild, welches tnt Großherzogtum Hessen oder in dessen nächster Umgebung nicht setzt oder nistet. Ferner für weibl. Reh­wild (vom 16. Okt. ab), Dachs, Auer-, Birk- und Fasanen- Hähne, Enten, Trappen, Schnepfenarten, Brachvögel und Kiebitze, Rebhühner und alles übrige Wild.

* Versetzung. Der Gerichtsschreibergehilfe Keitzer von Gießen wurde zur provisorischen Uebernahme einer Hilfs­gerichtsschreiberstelle mit Wirkung vom 7. ds. Mts. an das Amtsgericht Michelstadt versetzt.

-1- Heuchelheim, 4. Sept. Hier hat sich eine außerordent­liche Bauthätigkeit entfaltet. Nachdem bereits der größte Teil der vor einigen Jahren neu angelegten Wilhelmstraße bebaut worden ist, erfährt nun auch die Brauhausstraße an ihrem Nordostende, nach dem Windhof zu, eine Verlängerung, indem Fabrikant Heinrich Sack auf dem seither von ihm als Lagerplatz für Zementwaren benutzten Platz fünf Wohnhäuser zn errichten beabsichtigt, von denen bis jetzt eins vollständig und eins im Rohball fertig gestellt ist.

h- Grebenau b. Alsfeld, 3. Okt. Heute nachmittag weilte Kreisrat Dr. Melior hier, um dem hiesigen Krieg er­verein, der im Juli auf ein 25jähriges Bestehen zurückblicken konnte, die ihm vom Kaiser verliehenen Fahnenbänder zu übergeben. Auf die Ansprache des Krcisrats stattete der Ehrenvorsitzende des Vereins, Oberförster Bus, in kernigen Worten den Dank des Vereins für diesen Gnadenbeweis ab. Darauf folgte ein geselliges Beisammensein bis gegen Abend.

-j- Ruppertenrod, 3. Okt. Ein praktischer Bandagist mit Namen C. Bellmann aus Hamm-Hamburg lvollte am Freitag der vorigen Woche hier erschienen, um seine federnlose Bruch- )änder an Leidende abzusetzen. Zu diesem Zwecke bestellte er im voraus in einem hiesigen Gasthofe ein Zimmer, sandte einen Pack Reklamezettel und legte 3 Mk. zu deren Aus- ragung als vorläufige Abschlagszahlung bei. Da aber die Austeilung der Zettel sich über ein Dutzend der Nachbar­dörfer erstreckte, so hoffte der Austräger der Zettel auf eine weitere bessere Belohnung. Vergebens erwarteten indessen am Freitage der Gasthof, die erschienenen Kunden und der die Dörfer abgeklopfte Zettelträger den angemeldeten Ban­dagisten. Da er bis heute weder hier eingetroffen, noch Nach­richt über sein Ausbleiben gesandt hat, so wäre es von In­teresse zu erfahren, ob derselbe an anderen Orten anwesend gewesen ist, die gleichfalls auf dem Reklamezettel angegeben und die er ebenfalls auf seiner Reise zu besuchen versprochen.

0 Alsfeld, 2. Okt. Heute wurde hier die Deka­natssynode des Dekanats Alsfeld abaehalten. Im Er­öffnungsgottesdienst in der Treifaltigkeitskirche predigte Pfarrer Holl-Brauerschwend über Luk. 19, 1128 und ries in seiner Predigt den Zuhörern ernste Worte der Mahnung zu. Leider beteiligt sich die Alsfelder evangelische Ge­meinde an diesemSynodalgottesdienste nie,und dieserUmstand dürfte den Dekanatsausschuß veranlassen, die Synode künftighin in einer anderen Gemeinde, vielleicht ab­wechselnd unter den Gemeinden des Dekanats, abzuhalten. Unmittelbar nach dem Gottesdienst begannen nach einem Gebet des Pfarrers Remmer-Bernsburg die Verhandlungen. Zunächst begrüßte Dekan Wörrißhosfer die beiden Ab­geordneten zur Landessvnode, Pfarrer Zaudt-Planig und Kreisrat Dr. Melior-Alsfeld; sodann gedachte er des ver­storbenen Dekanstellvertreters Pfarrer Jäger-Alsfeld. Pfarrer Belitschf-Kirtorf gab in Anknüpfung an den ver­lesenen Bescheid des Oberkonsistoriums Veranlassung zu einer eingehenden Besprechung über das Spinn stuben- unwesen und über die Teilnahme der Jugend an den öffentlichen Volksbelustigungen. Er möchte die Spinnstuben besser geleitet und beaufsichtigt wissen, nicht von der Polizei, sondern durch die Eltern, in deren Wohnung die Spinnstuben abgehalten werden. Andere Redner wollten die Spinnstuben überhaupt abgeschafft wissen, da dieselben in ihrer jetzigen Gestalt auf dem Lande nur noch der Verrohung der Jugend Vorschub leisteten. Zuletzt wurde das Dekanat beauftragt, über diese Fragen mit dem Kreis­amt Alsfeld in geeignete Verhandlung zu treten. Es wurden gewählt: Pfarrer Klingenschmidt-Romrod zum Stellvertreter des Dekans, Pfarrer Sauerwein-Alsseld zum geistlichen Mitglied des Dekanatsausschusses, Pfarrer Renner-Bernsburg zum geistlichen Ersatzmitglied derselben Körperschaft und Pfarrer Diefenbach-Eioorf zum Stellver­treter des preußischen Abgeordneten zur Lanoessynode. Nach Beendigung der Wahlen konnte nur noch der neue Vor­anschlag der Tekanatskasse angehört werden. Das noch aus der Tagesordnung stehende Referat des Pfarrers Wag­ner-Billertshausen über die Fragen: Was haben die kirch^ lichen Organe zu thun, um das Lesebedürfnis des Volkes angemessen zu befriedigen und schädlichen Einflüssen ent- geaenzuwirken? mußte für die nächstjährige Tagung zurück­gestellt werden.

fc. Beerfelden, 4. Okt. In dem Wahlbezirk Beerfelden-

Hirschhorn-Wimpfen wird, wie verlautet, von den National­liberalen an Stelle des verstorbenen Landtagsabg. Schubart Bierbrauereibesitzer B re im er von hier als Kandidat auf­gestellt worden.

fc. Fulda, 4. Okt. Mit der Erbauung eines Korn- h aus es in der Unterstadt mit Gleisanschluß soll demnächst begonnen werden.

Gerichtssaal.

o. Gießen, 2. Okt. (Gewerbegericht.) Den Vorsitz führt Beigeordneter Wolff. Als Beisitzer fungieren Friseur Gustav Gerhardt und Schreiner Heinrich Männche von hier, ersterer an Stelle des verhinderten Fabrikanten Lotus Emmelius. In der Sache des Maurers Adam Maurer gegen den Maurermeister Joh. Gg. Pfaff hier, über die wir bereits berichtet haben, wurde der als Zeuge benannte Parlier Ludwig Geier vernommen. Die Parteien einigten sich dahin, daß der Beklagte dem Kläger auf die eingeklagte Forderung 10 Mk. zahlt. Die Klagesache des Tag- löhners Johannes Hansel gegen die Unternehmer Gebrüder Kahl hier konnte nicht zur Entscheidung gelangen, weil der Kläger nach Vernehmung des Schachtmeisters Graf, der bestätigte, daß Hansel nur für 1 bis 2 Tage zur Arbeit angenommen worden {et, zum Beweise des Gegenteils noch zwei Zeugen benannte. Es wurde weiterer Termin zur Beweiserhebung bestimmt. Der Erdarbeiter Justus Lindenborn hier verlangt von dem Unter- nehiner Ludwig W e i m e r zu Waldgirmes 12,95 Mk. rückständigen Lohn. Da der Beklagte trotz ordnungsmäßiger Ladung im heutigen Termin nicht erschienen ist, erging auf Antrag des Klägers bezw. dessett Vertreters Versätnnnisttrteil gegen ihn.

Zur Haftpflicht der Lehrer.

Seit Einführung des Bürgerlich,en Gesetzbuches herrscht in Lehrerkreisen vielfach, die Besorgnis, die Haftpflicht der Lehrer sei derartig verschärft, daß jeder Lehrer nicht allein Bedenken tragen müsse, mit seinen Schülern Ausfluge zu mmhen, sondern wegen der dem Lehrer drohenden Regreß­gefahr sogar der Turnunterricht in Frage gestellt werden könnte. Der gefürchtete Haftungsparagraph des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 832) lautet:Wer kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körper­lichen Zustandes der Beaufsichtigung bedarf, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den diese Person einem Tritten widerrechtlich zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Auffichtspflicht genügt oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden sein würde. Die gleiche Verantwortung trifft denjenigen, der die Führung der Aufsicht in Vertretung übernimmt." Schon nach dem ftüheren Recht mußte der Lehrer für den von den Schülern angestifteten Schaden haften, wenn er dieselben wissentlich Unfug treiben ließ, durch den dieser Schaden entstand. Mehr wird auch heute nicht vom Lehrer verlangt, als daß er seine Schüler auf das Verbotene hinweist und sie so weit kontrolliert, als dies nach Lage der Sache tyunlich ist. Auch, in Fällen von Schäden, die die Schüler selbst erlitten, ist keine Verschärfung der Haftpflicht eingetreten.

unten genannten Feiertagen von den nachbenannten Stationen Fahrkarten 2. und 3. Klasse für Hin- und Rückreise zum einfachen Preise ausgegeben, nämlich: Von Alsfeld nach Fulda, Gießen und Salzschlirf; Blei­chenbach nach, Gießjen; Bockenheim nach Bad-Nau- Heim, Homburg v. d. H- und Usingen; Borsdorf nach Gießen; Büchels-Düdeshe im nach Gießen; Bü­dingen nach(Gießen; Burg- und Nieder-Gemün- den nach! Gießen; Butzbach nach Bad-Nauheim; Eh­ringshausen (Oberhessen) nach Gießen; Frank­furt Fahrthor nach Eppstein, Hofheim, Niedernhausen und Soden a^T.; Frankfurt Hauptbahnhof nach Alzey, Aßmannshausen, Bad-Nauheim, Biebrich Rhein­bahnhof, Bingen, Camberg, Caub, Eltville, Erbach, Flörsheim, Friedberg, Geisenheim, Gelnhausen, Hanau Ostbahnhos, Hattenheim, Hofheim i. T., Homburg v. d. H., Idstein, Kastel, Limburg, Lorch, Mainz, Niedernhausen, Oberursel, Oestzrich-Winkel, Rüdesheim, Schierstein, So­den o. T., St. Goarshausen, Schwanheim, Usingen, Walluf, Wiesbaden Taunusbahnhof, Wiesbaden über Niedern­hausen und Worms; Frankfurt Ostlbahnhof, nach Aschaffenburg, Eberbach, Eppstein, Erbach i. O., Hanau Ostbhf. und Westbhf., Hetzbach-Beerfelden, Höchst-Mu- stM, Kailbach König, Michelstadt, Wiebelsbach^-Heubach und Wilhelms,bad; Friedberg nach Hanau Nord- und Ostbhf.; Garbenteich nach Gießen; Gelnhausen nach Gießen und Hanau Ostbhf.; Gießen nach Bad- Nauheim, Braunfels, Lich, Lollar, Marburg, Nidda und Wetzlar; Grünberg nach Gießen; Großen-Buseck nach Gießen; Hungen nach Gießen und Nidda; Langsdorf nach Gießen; Lauterbach nach« Fulda, Gießen und Salzschlirf; Lich nach Gießen; Mücke nach Gießen; N i d d a nach Gießen; Nieder-Ohmen nach Gießen; Ober-Widdersheim nach! Gießen; Ran­stadt nach Gießen; Reiskirchen nchh Gießen; R ö d - g e n nach Gießen; Saasen nach Gießen; Salzschlirf nach Fulda und Gießen; Schiffen berg nach Gießen; Stockheim nach Gießen und Nidda; Wallenrod nach Fulda und Gießen; Wetzlar nach Bad-Nauheim, Braunfels, Ems, Gleiberg, Limburg und Weilburg; Zell- Romrod nach Gießen.

Tie Eisenbahndirektion Mainz macht gleichfalls eine stattlick;e Anzahl von Sonntagskarten namhaft. Für beide Tirektionsbezirke gelten folgende Bedingungen: Als Feier­tage kommen hierbei in Betracht der Ostermontag, der Himmelfahrtslag, Pfingsstmontag, Frohnleichnam, Peter und Paul, der 1. und 2. Weihnachts-Feiertag und New ijahrstag. Für die Winter-Fahrplanperiode 1901/02 werden nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen sämtliche Personenzüge zur Benutzung freigegeben. Einschränkungen bleiben jedoch Vorbehalten. Die Ausgabe von Sonntags­karten findet nur zu Personenzügen und nur so lange statt, als nach Lage des Fahrplans die Rückfahrt nach der Aus­gabestation am Lösungstage mit Personenzug stattfinden kann.' Eine Sonntagskarte ist zur Rück- bezw. Weiterreise nur für diejenige Person giltig, welche mit derselben die Reise begonnen hat. Auf der Hin- wie auf der Rückreise ist bei sofortiger Bescheinigung durch den Stationsbeamten je einmalige Fahrtunterbrechung gestattet. Tie Rückfahrt muß, soweit nicht Ausnahmen nachgelassen sind, am Aus­gabetage spätestens bis 12 Uhr Mitternacht einschließlich angetreten und darf nach dieser Zeit nicht mehi: unter­brochen werden. Freigepäck wird auf Sonntagskarten nicht gewährt. Die Benutzung der Schüellzüge ist, soweit nicht Ausnahmen nachgelassen sind, nicht gestattet, auch nicht gegen Nachlösen von Zuschlagskarten.

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n. Gießen, 4. Okt. In der gestrigen Sitzung i>25 Schiedsgerichts - für Arbeiterversicherung, in der 10 Sachen der land- und forskwertschaftlichen Berufsgenossenschaft zur Verhandlung kamen, führte Großh. Kreisamtmann Dr. Hein­richs den Vorsitz. Dem Heinrich Stirz zu Eichenrod hatte die Genossenschaft als Entschädigung für einen erlittenen rechten Unterschenkelbruch zunä^st eine 80proz. Rente und nach Abschluß des Heilverfahrens eine solche von 30 Proz. gewährt. Die hiergegen eingelegte Berufung wurde von dem Gericht für begründet erachtet und die Bellagte ver­urteilt, vom 17. Dezember 1900 bis 7. März 1901 eine 100- orozentige, vom 7. April bis 30. Juni 1901 eine 50prvz., und vom 1. Juli 1901 ab eine 30proz. Rente zu zahlen. In der Sache Heinrich Kornmann IV. zu Homberg hatte die Genossenschaft gemäß § 94 Ges. vom 30. Juni 1900 An­trag auf Einstellung der Rente gestellt. Tas Gericht erachtete jedoch den Nachweis einer wesentlichen Besserung seit der letzten maßgeblichen Untersuchung nicht für erbracht und wies den Antrag als unbegründet zurück. Tie dem Konrad Dittmar wegen Verletzung des rechten Beines gewährte Rente von 100 Proz. hatte die Genossenschaft ein- gestellt. Der erhobenen Berufung mußte das Gericht den Erfolg versagen, weil eine wirtschaftlich meßbare Erwerbs­beschränkung nicht mehr besteht. Auch die Berufung des Johs. Schäfer XVI. zu Burkhards gegen Einstellung der wegen einer Brustverletzung gewährten lOproz. Rente konnte nicht stattgegeben werden, weil nach dem Gutachten des Kreisarztes Tr. Königer keine Erwerbsunfähigkeit mehr be­tet) t. Gemäß § 94 Abs. 3 Gesetzes hatte die Genossen- chaft die Herabsetzung der dem Ernst Walther zu Nieder- Florstadt zugesprochene Rente von 50 Proz. auf 25 Proz. beantrgat. Das Gericht gab dem Antrag nach Anhörung des Privatdozenten Dr. Bötticher nur teilweise statt und setzte die Rente von 50 auf 40 Proz. herab. Johannes P loch-Alsfeld war von der Berufsgen'ssen- schaft mit seinem Entschädigungsanspruch! deshalb abge­wiesen worden, weil er den Unfall nicht in dem Be­triebe der Land- und Forstwirtschaft, sondern im Fuhr­werksbetriebe erlitten habe. Tas Gericht erachtet jedoch den Fuhrwerksbetrieb als einen Nebenbetrieb der Land­wirtschaft des rc. Ploch und verurteilt die Beklagte zur tahlung einer Rente von 40 bezw. 30 Prozent. Heinrich

t r auch-Breungesheim hatte in Ober-Mosbach im Auf­trage seines Arbeitgebers dessen Dienstmädchen nach Hause begleitet. Auf dem Rückwege kam er infolge Glatteises zu Fall und zog sich einen rechten Unterfchenkelbruch zu. Tie Genossenschaft lehnte den Anspruch ab, weil ein land- und forstwirtschaftlicher Betriebsunfall nicht vorliege. Tie eingelegte Berufung wurde vom Gericht verworfen. Tie von dem Georg Diehl V. in Villingen gegen den eine Rente von 15 Prozent bewilligenden Bescheid der Ge­nossenschaft erhobene Berufung wurde für begründet er­achtet, uno die Beklagte verurteilt, eine Rente von 30 Pro­zent zu zahlen. Heinrich Henrich-Düdelsheim erlitt im Sommer 1898 einen Sonnenstich, und soll hierdurch geisteskrank geworden sein. Ter nach Ablauf der zwei- ährigen Frist geltend gemachte Entschuldigungsanspruch, wurde von der Genossenschaft abgelehnt. Hiergegen ver­folge die Mutter des rc. Henrich Berufung, mit der Be­gründung, die Folgen des Unfalles hätten sich erst im März l. I. in starkem Mafie gezeigt, sodaß von da ab die die Frist laufe. Tas Gericht ließ den Henrich in der psychiatrischen Universitätsllinik einer eingehenden Beob­achtung und Untersuchung unterziehen, wodurch festgestellt wurde, daß die z. Zt. bestehende Geistesstörung nicht in utiologischem Zusammenhang mit dem Unfall Sonnen- sttch zu bringen sei. Tas Gericht verwarf daher die Berufung. Dem Antrag der Genossenschaft, die Rente von 10 Prozent des Krd. Karl P lv ch-Älsfeld einzustellen, gab das Schiedsgericht statt, da thatsächlich eine wesentliche Besserung eingetreten ish

Dresden. 3. Sept. Auf Einladung des Reformvereins hatte Herr Graf Pückler-Klein-Tschirne am 20 November v. I. vor einer etwa 2000 Personen zählenden Zuhörerschaft einen Vortrag überDas Judentum uno das deutsche Volk" gehalten, in dem er Ausdrücke gebrauchte^ die ihm eine Anklage wegen Aufreizung zu Gewalttbätigkeiten gegen die Juden zuzog. Die fünfte Strafkammer des Landgerichts verurteilte ihn darauf wegen Gefährdung des öffentlichen FÄedens zu 100 Mk. Geldstrafe. Gegen dieses Urteil hat Graf Puckler seiner Zeit Re­vision eingelegt. Diese ist nicht zur vorgeschriebenen Zeit be­gründet und deshalb vom Landgericht zurückgewresen worden. Die von dem Grafen Pückler dagegen eingereichte Beschwerde hat das Reichsgericht zurückgewresen, sodaß die Sache nun endgiltig rechtskräftig geworden rst.

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8 Gießen, 4. Okt. (Schöffengericht.) Wegen Jagd- vergehens hat sich ein Müller aus Allendorf a. d. ßurnbdt au verantworten, der beschuldigt wird, wäbrerch der Schonzeit ein Rehzicklein geschossen zu haben. Er gesteht sich dieses Vergebens, jedoch ohne Vorbedacht, aus remem Zufall schuldig gemacht zu haben Er wollte einen blinden Schutz auf die den Kleebestande seines' am Walde gelegenen Ackers schwer schädigende Rehfamilie abgeben Das Gericht mißt der Versicherung oes Angeklaoten Glauben bei und verurteill chn, unter Zubilligung mildernder Um- tände, in eine Geldstrafe von 25 Mk.

Schiedsgericht für rlrbeiterversicherung.