Ausgabe 
6.9.1901 Zweites Blatt
 
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Deutsches Reich

Der Geschäftskreis der Handelskammern wird im all-

Zur Deckung der Kosten von Anstalten, Anlagen und

Artikel 32.

Artikel 22.

Innern.

Artikel 34.

Im.Falle des § 100 h der Gewerbeordnung ist vor der;

Geschäftskreis.

Artikel 30.

Die Ermächtigung wird erst wirksam, wenn der Han- oelsmäkler den Eid leistet, daß er die ihm obliegenden

Geschäftsführung.

Artikel 25.

dieser Bestimmungen gefaßten Be- der Genehmigung des Ministeriums

Artikel 31.

Sie wird nach außen vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter.

die Verfolgung ausgenommen hätten. Lotter stehe west- die d e u t s ch e R e g i e r u n g gewendet. In amtlichen türki- lich von Cradock und ziehe nach Westen. Im Süden stehe schen Kreisen ist man erstaunt über diese Meldung, da weder 'Theron in der Nähe von Oudtshoorn. Er sei ebenfalls der Sultan noch die Pforte dem deutschen Vertreter in

Die Rechnungen der Handelskammern sind jährlich für das Rechnungsjahr zu stellen, den Mitgliedern der Han­delskammer offen zu legen und durch Vermittelung des Ministeriums des Innern der Oberrechnungskammer zur Prüfung vorzulegen. Ausgaben, welche durch eigene Ein­nahme (eigenes Vermögen) der Handelskammern bestritten werden, werden von der letzten Vorschrift nicht berührt, vielmehr ist die Handelskammer berechtigt, die Rechnung über Einnahme und Ausgabe aus eigenem Vermögen selbst abzunehmen.

die Handelskammer als nicht hierfür geeignet erachtet. Artikel 28.

technische und geschäftliche Ausbildung, die Erziehung und v||v» wuuu». den sittlichen Schutz der darin beschäftigten Gehilfen und

Die Ausscheidenden sind wieder wählbar, und bleiben Lehrlinge bezwecken, zu begründen, zu unterhalten und zu c-w--------- '* ** > unterstützen.

wirtschaft, Handel und Gewerbe zur Genehmigung vorzu­legen.

Der Handelskammer liegt ferner die Ausstellung von. Ursprungszeugnissen und anderen dem Handelsverkehr die­nenden Bescheinigungen ob. Zur Ausstellung dieser Be­scheinigungen kann die Handelskammer einen Sekretär (Syi*- dikus) oder auch eines ihrer Mitglieder bestimmen.

Artikel 35.

Artikel 23.

Die Handelskammern haben alljährlich einen Voran- chlag aufzustellen, und dem Ministerium des Innern, Abteilung für Landwirtschaft, Handel- und Gewerbe zur Genehmigung vorzuleaen.

Tie nach dem Voranschläge erforderlichen Summen werden, soweit sie nicht durch den Staatszuschuß gedeckt ind, auf die Wahlberechtigten des Bezirks (Artikel 3) nach Maßgabe der ihnen zur Last stehenden fixierten Reinerträge vom Gewerbebetrieb (Gewerbesteuerkapitalien) ausgeschlagen. Zu diesem Zwecke sind der Handelskammer von dem zu­ständigen Steuerkommissariat jene fixierten Reinerträge auf Ersuchen mitzuteilen. Auch ist das Steuerkommissariat des Sitzes der Handelskammer auf deren Verlangen verpflich­tet, den durch Beiträge der Wahlberechtigten aufzubringen­den Betrag auf die Beitragspflichtigen des Hanöelskammer- bezirks auszuschlagen, lieber die ausgeschlagenen Beträge sind Hebregister aufzustelbm, auf deren Offenlegung und Anfechtung Artikel 11 dieses Gesetzes entsprechende Anwend­ung findet. Dieselben sind von dem Ministerium des Innern für vollziehbar zu erklären.

Die Erhebung der Beiträge erfolgt entweder durch dke Handelskammer selbst oder auf deren bei dem Ministe­rium des Innern vorzubringendes Verlangen durch eine staatliche oder Gemeindekassebehörde.

Auf die Beitreibung der Handelskammerbeiträge finden die Vorschriften über die Beitreibung der Gemeindeabgaben

Artikel 36. <

Die Handelskammern unterliegen der Aufsicht des Mi­nisteriums des Innern.

Auf Antrag desselben kann eine Handelskammer bunflj Beschluß des Staatsministeriums aufgelöst werden. Es sind sodann Neuwahlen anzuordnen, die innerhalb dreier Monate, vom Tage der Auflösung an, erfolgen müsseir

lieber die Geschäftsführung und VermögensvernEm« der Handelskammer während der Zwischenzeit trifft to» Ministerium des Innern die erforderlichen Anordnungen,

Pflichten getreu erfüllen werde.

Für die Abnahme des Eides ist die Handelskammer zu- tändig, in deren Bezirk der Handelsmäller seine Geschäfts-- räume oder in Ermangelung solcher seine Wohnung hat.

Artikel 33.

Börsen und andere für den Himdelsverkehr bestehende öffentliche Anstalten können unter die Aufsicht der Handels­kammer gestellt werden.

Die Handelskammer bestellt die amtlichen Kursmakler.

Seitens der Handelskammern zu erlassende Börsenord­nungen unterliegen der Genehmigung des Ministeriums des

Baberton, 4. Sept. Tie Buren sprengten in der Nähe von Malesar am 30. August einen Zug in die Luft und zündeten ihn an. Sie brachten einen zweiten Zug, der dem ersten zu Hilfe gekommen war, zum E n t - gleisen. Es soll niemand verletzt sein.

Zahl heranzuziehen.

Die auf Grund schlüsse unterliegen oes Innern.

in Kiel bei der Prinzessin Heinrich verbleiben.

Neuwied, 4. Sept. Die Königin von Rumänien ist nachmittags hier eingetroffen und begab sich auf Schloß Segenhaus.

Heddesdorf, 4. Septbr. (Amtliches Wahlresultat vom 31. August.) Bei der nn 2. Wahlkreise des Regierungsbezirks Koblenz-Neuwied stattgehabten Reichstags-Ersatzwahl wurden insgesamt 14114 Stimmen abgegeben. Davon erhielt Kauf­mann Krupp-Engers (Zentr.) 8055, Gutsbesitzer Osthaus- Mariendorf (natl.) 5934 und Redakteur Dr. Erdmann- Köln (Soz.) 119 Stimmen. Knipp ist mithin gewählt.

Stuttgart, 4. Sept. Unter Teilnahme einer unabseh­baren Menschenmenge wurde heute nachmittag 3 Uhr Prinz Hermann von Sachsen-Weimar in der Familiengruft auf dem Prager Friedhöfe beerdigt. Der König und die übrigen Mitglieder des Königshauses, sowie der Großherzog von Weimar wohnten der Feier bei. Zahlreiche Krieger­vereine bildeten Spalier. Die Leichenparade kommandierte General Muff, die Predigt hielt in ergreifenden Worten Stadt­dekan Braun.

Saßnitz, 4. Sept. Die Herb st üb ungs flotte ankert jetzt auf der hiesigen Rhede.

(Sch-utz)

Dauer der Funktion und Wechsel der Mitglieder.

Artikel 19.

. ,Y. ,. .., . Die öffentliche Ermächtigung, deren Handelsmäkler zu

Dre Handelskammer beschließt über den zur Erfüllung $ertäufen oder Käufen bedürfen, wird durch die Handels- rhrer gesetzlichen ^Aufgaben erforderlichen Kostenaufwand und kammer erteilt.

ordnet ihr Kassen- und Rechnungswesen selbständig.

Jeder in der Person eines Mitgliedes eintretende Um- Mäßigkeit äußern.

tand, welcher dasselbe, wenn er vor der Wahl vorhanden Zur Verwaltung solcher Einrichtungen sind Vertreter der gewesen wäre, von der Wählbarkeit ausgeschlossen haben beteiligten Bezirksteile oder Bezirkszweige in angemessener würde, hat das Erlöschen der Mitgliedschaft zur Folge. ' "

Verhältnisse urrd die Bedürfnisse des Handels und der

Für die Besorgung auswärtiger Geschäfte bestimmt Industrie an das Ministerium des Innern, Abteilung-für die Handelskammer die Höhe der von ihr zu leistenden Landwirtschaft, Handel und Gewerbe zu berichten. Vergütung.

columbiscke Truvven erfolat sei die die webrlose NevUI machen. Ausgenommen von der öffentlichen Beratung und . . - . ..... ........ ..... ...... ... "X qemüS Bärten SR^anbum Mitteilung bleiben diejenigen GegensÄude, welche bst. Be.

das Kriegsgericht gestellt, die eingestanden, sich den schließlich aeaen die Invasion * Hörden als hierzu nicht bestimmt erklärt haben oder welche

Buren angeschlossen zu haben. - Tas Urteil wurde ver. 19 69 9 9 " ' 1 T

schoben.

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Der TW seine dies« Vorsitzende,» mit einer W Das Haupt-» siellungen,, fahren, ei» bei sehr stellung zun» Irene Tr» siedelung vo die Saison- sitzenden, da kommenden zustatten.

Mit der trag abgeschl bedeutenden leistet, einen heilen sichert- noch das Stad sich in der W Theater le Händler Schl der Theatervi seine Wünsche ständig neu l aus Feuersch Weise durch Q Hydranten an ist. Wegen t man, in Lech 6ine 3ufai. der Theatervere Türüion Anse den dvr-üeK Platz.

Ter H\' Cchallier, betrugen die sich wie soll Mark, Abonn Theaterzettel 114.30 Mk, gegenüber 48$ die Gäste, sowi Drucksachen 12 Mark, Inserat nunMahr lies durch den sich Zähren stets - 4000 M, geho __?« Erklärung W es, zugkrästic gewinnen, ur großartige fa veftillt hatte Bofftellungen Gäste und st drei Vorstellu die dafür Tageskarten * (6$tr< 4550 M Ti Zugang an ficht über E enthalten.

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N'^lterre.ch.sch- und gl"Lt7r ungarischen Brnnenschlfffahrts - Verbandes tn - - - - -

Breslau sind vom Deutschen Kaiser, dem Kaiser von Oester­reich, dem Prinzregenten von Bayern und dem Prinzen Lud­wig von Bayern auf die an dieselben gerichteteu Huldigungs­telegramme huldvolle Dankdepeschen zugegangen. Der nächste Verbandstag findet 1903 in Mannheim statt.

Der Kaiser wird im Laufe dieses Monats die Marienburg wieder besuchen. Es steht jedoch noch nicht fest, ob der Monarch die als Gäste dem Manöver bei­wohnenden sremdherrlichen Offiziere nach Marienburg geleiten oder ob erst ein Besuch der Marienburg bei der Rückkehr des Kaisers vom Jagdschloß Rominten erfolgen wird.

Der Zar wird programmmäßig am Dienstag, den 16. September, die Fahrt nach Danzig antreten und nach der Zusammenkunft mit Kaiser Wilhelm die Kaiserin in Kiel zum Besuche in Frankreich abholen, während die Kaiserlichen Kinder

sinngemäße Anwendung.

Für den durch das Steuerkommissariat erfolgenden Ausschlag der Beiträge, sowie für deren Erhebung durch eine Staats- oder Gemeindekassebehörde ist dem Staat oder

We vorgesetzte Ministerium gestimmt wird. -°°r »u

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Avsland.

Konstantinopel, 3. Sept. (Wiener Korr.--B.) Der russische Botschafter Sinowjew hatte gestern mit dem Minister des Aeußern Tewfik Pascha eine Unterredung über die Lage in Alts er bien, die er als noch nicht vollständig geklärt bezeichnete. Der Botschafter hob die Notwendigkeit ernster Maßregeln hervor, um eine Garantie für die Ruhe und Sicherheit der christlichen Bevölkerung zu schaffen, was zur Aufrechterhaltung des Status quo dienen würde. Ein heute veröffentlichtes Jrade gestattet die Rückkehr jener Serben, die infolge der jüngsten Ereig­nisse in Altserbien nach Serbien geflüchtet waren. Der türkische Botschafter in Paris wird einem er­haltenen Auftrage gemäß demnächst in Konstantinopel ein­treffen.

Belgrad, 4. Sept. Ein königlicher Ukas verfügt die Einsetzung des obersten Kriegsrates, welcher aus dem Kriegsminister und neun vom König auf drei Jahre ernannten Mitgliedern bestehen soll. Die Aufgabe desselben ist das Studium und die Mgabe von Gutachten in allen militärischen Angelegenheiten, die sich auf Organisation, Formation, Bewaffnung, Fortifikationsarbeiten und Mobi­lisierungspläne des Heeres beziehen.

Santander, 4. Sept. Das deutsche Schulschiff Mpltke" ist hier eingetrofsen. Zu Ehren der Besatzung ist eine Reihe von Festlichkeiten in Aussicht genommen.

Konstantinopel, 4. Sept. DieAg. Hav." ver­öffentlicht dre Meldung, die Türkei habe im französi­schen Zwischen fall zuerst die guten Dienste des deut­schen Geschäftsträgers v. Wangenheim angerufen und sich dann, als dieser den Mangel von Instruktionen seitens seiner Regierung vorschützte, durch Vermittlung des türki­schen Botschafters direkt mit demselben Ansuchen an

Kostenaufwand.

Artikel 21.

Die Mitglieder der Handelskammer versehen ihr Amt, oweit dieselben am Sitze der Handelskammer wohnen und die Geschäfte sich daselbst vollziehen, unentgeltlich. Alljährlich bis spätestens Ende Juni haben die Handeks-

Die auswärtigen Mitglieder erhalten für die Teilnahme kammern über ihre Thätigkeit, sowie über die Lage, die an den Sitzungen ihre Reisekosten vergütet.

bis nach vollzogener und bestätigter Neuwahl im Amt.

Wird in der Zwischenzeit eine Stelle frei, so kann - ..

das Ministerium des Innern, Abteilung für Landwirtschaft, Einrichtungen, die für einzelne Teile des Handelskammer- Handel und Gewerbe, auf Antrag der Handelskammer zu bezirks oder für einzelne Betriebszweige ausschließlich deren Wiederbesetzung eine besondere Wähl anordnen, welche stimmt sind, oder ihnen vorzugsweise zu gute kommen, unter Zugrundelegung der bei der letzten Ergänzungswahl können seitens der Handelskammer die Beitragspflichtigen, festgestellten Liste der Wahlberechtigten vollzogen wird. Der dieser Bezirksteile oder Betriebszweige zu besonderen Bei- hiernach Gewählte tritt in die Amtszeit seines Vor- trägen herangezogen werden. Bevor solche Anstalten, An­gängers ein. lagen und Einrichtungen ins Leben gerufen werden, ist den

Artikel 20. Beteiligten Gelegenheit zu geben, sich über deren Zweck--

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Regierungsvorlage über den Gesetzentwurf Handelskammer hat die Rechte einer juristischen die Handelskammern betreffend ~ .....~ - -

Die Handelskammer ist befugt, Gewerbetreibende der im § 36 der Reichsgewerbeordnung bezeichneten Art, deren Thätigkeit in das Gebiet des Handels fällt, öffentlich an­zustellen und zu beeidigen. Auf Auktionatoren findet diese Bestimmung keine Anwendung. Vorschriften, die die Han­delskammer für die hiernach angestellten Personen erläßt, ind dem Ministerium des Innern, Abteilung für Landwirt-

Berlin, 4. Sept. Der Kaiser, die Kaiserin, sowie der

6 unb * pr (3^ roerben am Freitag, ourcy oen 2wo ooer lonprges Ausscheroen er- Großberzoaliche Handelskammer

6. d Mts. vormittags, die Reffe nach der Provmz Oltpreußen ledigten der dritte Teil sämtlicher Stellen zur Meder- "^byerzogucye

an re cn. te ^n unft auf dem Ostbahnhofe in Königsberg besetzung gelangt. Die Handelskammern sind befugt, ihre Berichte un-

- -r-x -llL obenb 7 Uhr angesetzt. Dort findet ^^ht die festgesetzte Gesamtzahl der Mitglieder einer mittelbar an die Zentralbehörden zu erstatten.

großer militärischer Empfang statt, worauf sich die Majestäten Handelskammer ber einer Teilung durch drei nicht auf, sofort nach dem königl. Schlosse daselbst begeben um bald wird die nächst höhere Zahl, welche eine solche Teil- darauf die Spitzen der Zivilbehörden zur Bearüßuna ui cm- ^läßt, ?er Berechnung des ausscheidenden Dritt- pfanaen ä p ä d teils zu Grunde gelegt. ...

Tie Ausscheidenden bestimmt das höhere Diensyalter gemeinen durch ihre Bestimmung (Artikel 1) begrenzt.

ti", In den beiden ersten Sie sind befugt, Anstalten, Anlagen und Einrichtungen,

Wahljahren nach Inkrafttreten des Gesetzes find die aus- die die Förderung von^Handel und Industrie, sowie die scheidenden Mitglieder auf die einzelnen Wahlbezirke an *r-r" - '

gemessen zu verteilen.

Oberst Kavanagh verfolgt. Scheepers sei am 2. Sept, oder ähnlichen Wunsch ausgedrückt haben.

auf Montagu vorgerückt, habe sich aber den englischen Ne wyork, 3. Sept. Das venezolanische M-e

Truppen nicht gestellt, sondern sich nach 9Lorden gewandt, mjorandum erklärt, unvorhergesehene Umstände er- oder seiner Stellvertreter vor der gesetzlichen Äit'erLS General Wyndtram jagt den Kommandanten Smit süd- heischten die teilweise Au f h e b un g d e r v e r fa s su n gtz- eine Neuwahl für den Rest der Zeit 1

lich von Fraserburg vor sich her. Die übrigen Buren-, müßigen Rechte und die Einnahme einer kriegerischen Artikel 26

abteilunaen liegen in Schluchten im Gebirge zerstreut. Haltung zwecks Aufrechterhaltung der Ordnung und natio- oi«

60 Buren überschritten, von Mrden kommend, am 29. nalen Ehre. Die unliebsamen Vorkommnisse zwischen dem 1Inh \ ettoa

August bei Bethulie den Oranjefluß, und schlossen sich venezolanischen Konsul und den Militärbehörden in Curata Beraütunaen für tftli

einem kleinen, südlich Ladckgrey stehenden Burenkommando trugen dazu bei, die heilsamen Wirkungen des abwarten- bLtI 'ß'f un^ beschafft dre notige

an. An allen übrigen Stellen ist der Fluß vom Feinde den Verhaltens der venezolanifchen Regierung größtenteils Juiunuia)ieuen- g, f 97 auf beiden Ufern gesäubert und wird eifrig bewacht. zu stören. Am 27. Juli machte die Regierung die colum- -> Cvf -- -- .

. . ' y 9 bifdje Sefanbtf^aH barauf aufmertfam, baß bie StreÜ- JUC 9

w . fräfte die die Grenre überfcbr tten nraanifiprfp srXnwt delskammer gehört, daß alle Mitglieder unter Mitteilung

Telegram«« de» Gießener Anzeiger«. Dies 7^ut7 einen B7ck d"^M der Beratungsgegenstünd- eingcl-wen wurden und

«r Ibhr9'- 87ei Ausländer und ein columbiAe Antwort war unbefriLigend Meses^rgeh^ "'gstens die Hälfte derselben erschien ist. Die Beschlüsse

Aufständischer, ta rn Sanbebe gefangen und in Graaf- zwang die venezolanische Regiernng, eine feste Haltung zur werden mit Strmmenmehrheu gefaßt Bee Stimmengleich. rEt.urgeurte.lt waren, send heute in Solesberg er- Wahrung ihrer nationalen Ehre und der Integrität ihres 'hmden

schossen worden. Gebiets ein-^unebmen obne den künftiaen Verkebi' mif lleber jede Beratung ist ein Protokoll aufzunehmen.

Pietermaritzburg, 4. Sept. Der Premierminister Columbien^ SSn fchls sich LrüuÄtelle L bie Handelskammern welche die Oeffentlichkeit ihrer Sitz-

erklärte in ferner Wahlrede, die Regierung von Natal Nachbarrepublik an dem Angriff unbetelliat war Sväterc un0en nicf)t beschließen wollen, haben die Verpflichtung, verlangte eine erhebliche Erweiterung ihres Gebiets durch Umstände ^hätten die Äqe verschlimmert 9 da sich erwies ben Bezirksangehorrgen durch Auszüge aus ihren Sitzungs- Einverleibung eines großen Bezirkes, der jetzt zu Trans- durck reanlN Protokollen fortlausend in Lokalblättern Mitteilung zu

Vaal und dem Orangestaat gehöre. columbische Truppen eriu" ' ' ' ' " -u-c mrrrf,pn Wuäaenommen v.m der SffpnHirfu.«

- V 4>,?ept'r3Cutt wurden zwei Buren vor kerung geplündert Hütten

... __________ _______, . Gr )ei eoensails oer öuitan noch dre Pforte dem deutschen Vertreter in Qnr reaelmäkiaen Gefcväftsleinn^

auf dem Marsch nach Westen begriffen und werde von Konstantinopel oder der Regierung in Berlin einen solchen wahtt dieselbe zu Anfang stden Jahres aus ihrer Mch s».nm nhpT "F,nr,*p" m,an,hr|St haften einen Vorsitzenden und einen ode? zwei Stellvertre^

desselben. Im Falle des Ausscheidens des VorsitzendcL

Urkunden, die die Handelskammern vermögensrechttich verpflichten sollen, müssen unter ihrem Namen von dem m,.. ... , r r , Vorsitzenden oder seiner Stellvertreter und einem anderen

^^Sx1 a? ter$^nbetötammer werden auf sechs Mitglied der Handelskammer vollzogen werden.

Jahre gewählt Am Schlüsse redes zweiten Wahres scheiden Handelskammern führen ein das Großherzoalich

^OtL-?^.n dNitgliedern so viel? aus, daß einslUießlich der Hessische Wappen enthaltendes Siegel mit der Aufschrift inzwischen durch den Tod oder sonstiges Ausscheiden er-Großherzogliche Handelskammer