Ausgabe 
5.11.1901 Erstes Blatt
 
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Mainz und zwei bei dem Landgericht Gießen beschlossen. Im verflossenen Jahre wurden die Gehaltsverhältnisse der Kanzlisten in der Weise festgesetzt, daß sie mit einem Gehalt von 2100 Mk. anfangen und von drei zu drei Jahren um 150 Alt. steigen und dann mit dem Höchstgehalt von 2700 Mk. abschließen. Da die Anzahl der Kanzlistenstellen bei den drei Landgerichten gesetzlich festgelegt ist, so darf wohl angenommen werden, daß die Vorstellenden vorerst keine Aus­sicht haben, zu Kanzlisten befördert zu werden. Wenn nun auch die Vorstellenden einsehen, daß der Unterschied zwischen dem Höchstgehalt der Kanzlisten nnd dem der Kanzlcrgchilfen niemals ausgeglichen werden kann, so dürfte doch die Diffe­renz (1000 Mk.) etwas zu weitgehend sein. Da momentan in Gießen keine Kanzlisten angestellt sind, so müssen hier sämlliche vorkommenden Arbeiten durch die vier'Kanzlei­gehilfen erledigt werden, wozu hier die Aufstellung der tabellarischen Arbeiten über Hypotheken und Standesamts­wesen, die monatlichen Uebcrsichten und die Auszahlung der Zeugengebühren gehören, und diese Arbeit ist nur mit Mühe und ausdauerndem Fleiß zu bewältigen, da der Kanzlei­inspektor durch Aushilfe in der Registratur und bei dem Sekretär in Anspruch genommen wird und infolgedessen einzelne Arbeiten, welche dem Kanzlei-Jnspeitor zu­stehen, durch das Gehilfenpersonal angefertigt werden müssen. Um einigermaßen einen Ausgleich herbeizuführen, unterbreiten die Vorstcllenden der Ständekammer folgende Abänderungs­vorschläge: 1. die Kanzleigehilfen schließen mit dem Mindest­gehalt der Kanzlisten 2100 Mk. ab; 2. können die Kanzlei­gehilfen diesen Höchstgehalt bei einwandfreier Führung bereits mit dem 45. Lebensjahr erlangen; 3. bei den jüngeren Ge- hllfen wird der Gehalt derart festgesetzt, daß dieselben mit dem 30. Lebensjahr doch mindestens 1700 Mk. beziehen;

4. nach einer 15jährigen einwandfreien Dienstzeit kann jeder Kanzleigehilfe zum Kanzlisten befördert werden.

Die Arbeiter der Zentralwerkstätte der Main-Neckar- Bahn petitionieren, die Zweite Kammer wolle bei der Staatsregierung ihre Versorgungin der gleichen Weise anregen, wie dies für eine besondere Gruppe von staat­lichen Arbeitern bereits stattgefunden hat, und zwar so zeitig, daß bei einem etwa in Bälde erfolgenden liebergang der Main-Neckar-Bahn in die Preußisch-Hessische Gemeinschaft die Arbeiter noch die Wohlkhateu einer selchten Bestimm­ung genießen können."

Der bereits erwähnte Antrag der Abga. Ulrich und Ge­nossen, betreffend die Minderung der Arbeitslosig­keit lautet:

Die Kammer wolle beschließen, die Großherzogliche Regierung zu ersuchen, behufs Milderung der überall sich fühlbar machenden Arbeitslosigkeit alle irgendwie in Frage kommenden Staatsarbeiten in beschleunigter Weise in An­griff nehmen zu lassen und eventuell den Ständen Vor­lage über Notstandsarbeiten zugehen zu lassen.

Die Zweite Kammer hatte bekanntlich beschlossen, die Re­gierung zu ersuchen, baldmöglichst eine Gesetzesvorlage zu bringen, welche eine feste Entschädigung von zu Un­recht verhafteten Personen vorsieht. Diesem Be­schluß ist die Erste Kammer nicht beigetreten. Der zweite Ausschuß der Zweiten Kammer beantragt nun, 6et dem Beschlüsse der Zweiten Kammer zu beharren. Der Abg. Weidner richtet an die Regierung die Anfrage, ob und was in Bezug auf den Kammerbeschluß betreffend das Dien st­ein ko mm en der Bürgermeister geschehen ist.

Ein sehr wichtiges Schrift ft ück des 4. Aus­schusses beschäftigt sich mit einer Sammelausgabe sämtlicher geltenden Verfassungs- und Ver- waltun g s-Gesetz e.

Die Abgg. Ulrich und Genossen hatten den Antrag ge­stellt, die Kammer wolle die Regierung ersuchen, die Neu- Herausgabe sämtlicher geltenden Verfassungs- und Verwalt- üngsgesetze in übersichtlicher, jedermann leicht zugäng­licher und verständlicher Form zu veranlassen. Hierauf er­folgte die Antwort des Staatsministeriums:

---daß nach Ansicht der Großh. Regierung

mit Rücksicht auf die in Aussicht genommene Revision der Verwaltungs- und eines Teiles der Verfassungsgesetze es wohl nicht erforderlich erscheint und eine unnötige Be­lastung der Staatskasse Wäre, wollte jetzt noch eine Sammelausgabe sämtlicher geltenden Verwaltungsgesetze veranstaltet werden.

Der 4. Ausschuß erklärt sich mit dieser Antwortkeines­falls einverstanden". Er ist der Ansicht, daß es eine dring­liche und sehr verdienstvolle Aufgabe für die Regierung wäre, wenn sie dazu sich entschließen könnte,endlich einmal den alten Schutt der Gesetzgebung vergangener Zeiten aus dem Staatshause hinauszufegen, und ein einheitliches, fest­gefügtes und zweckentsprechendes Gesetzeswerk an die Stelle des aus tausend und aber tausend Flicken und Stücken zu­sammengeschusterten Verfassungs- und Verwaltrmgsrechles zu stellen", und fährt dann fort:

Ob zu der beantragten Revision und Sammlung freilich die gegenwärtige Zeit, deren Signatur der ner­vöse Wechsel, das unausgesetzte Hin- und Her- Pen d e l n, das ewigeZick-Zack von widerstreitenden Bewegungen aus dem Markte des öffentlichen Lebens ist, drüber ließe sich streiten. .

Darum erachtet es der Ausschuß von hoher Bedeutung, wenn er empfiehlt, ohne Verzug die gewiegtesten Kenner des Hessischen Verfassungs- und Verwaltunasrechtes zu einer Kommission zu vereinigen und dieselben unter zeitweiliger Entbindung derselben von allen anderen Amtsgeschäften einzig und allein mit der Untersuchung der einschlägigen Gesetzgeb­ung zu betrauen, sowie dieselben mit der genauesten Berichterstattung an den Landtag zu beauftragen darüber: 1. welche (namentlich und inhaltlich bezeichnete) landes­herrlichen Verordnungen und Edikte re., herrührend aus der ältesten Zeit des Staates bis zum Jahre 1806 (eigent­lich 13. August 1806), 2. welche (namentlich bezeichneten) Verordnungen des Großherzogs und der Großh. Regierung von dem Jahre 1806 bis zum Erlaß der Verfassung (20. Dezember 1820) und 3. welche Gesetze und Verordnungen vVon diesem Datum bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt, heute noch giltiges Verfassungs- und Verwaltungsrecht darstellen. Erst auf Grund dieser äußerst sorgfältig vorzu­nehmenden Untersuchungen könnte wirkliche Klarheit ge­schaffen und nur auf diesen Grundlagen könnte das wohl­gefügte, den Anforderungen der neuen Zeit angepaßte Gebäude derverjüngtenGesetzaebungbetr. das Verfassungs- und Verwaltungsrecht im Großherzogtum Hessen sich erheben. Der Ausschuß beantragt demnach, unter nachdrücklicher Betonung der Wichtigkeit der Sache: 1. Annahme des Antrages der Abgg. Ulrich und Gewossen; 2. die Regierung zu ersuchen, alsbald

das nach diesen Ausführungen Erforderliche zu ver­anlassen.

Eine Vorstellung der Feld schütz en des Kreises Gießen, betreffend Anstellung und Gehaltsregulierung besagt:

Es besteht zur Zeit in den Landgemeinden unseres Kreises der Usus, daß das Feldschützenpersonal von dem Gemeiudevorstande gegen ein jährliches Entgelt gewählt wird: es wird dabei in einzelnen Kreisen in der Regel dem Wenigstforderndeu das Amt übertragen. Dieses Ver- ahren ist unseres Erachtens nicht das richtige. Die Ge­meinden sollten bei der Anstellung des Feldschützenpersonals vielmehr darauf sehen, daß sie nicht dem Wenigunehmenden, andern demjenigen das Amt übertragen, welcher auch in jeder Beziehung demselben gewachsen ist und die Rechte der Gemeinden zu wahren weiß, sowie daß derselbe auch in jeder Hinsicht den Anforderungen, welche an ihn gestellt werden, entspricht. Die Feldschützen stellen nun folgen- )en Antrag:

1. Anstellung des Feldschutzpersonals nach Ablauf einer 10jährigen untadelhaften Führung dienstlich wie außer- dienstlich. 2. Pensionierung im Falle einer eintretenden Erwerbsunfähigkeit oder wegen hohen Alters. 3. Witweu- und Waisenversorgung. 4. Regelung der Gehaltsverhält- nisse je nach den Verhältnissen der Gemeinden. 5. Die Anstellung bezw. Gehaltsregulierung könnte dann nach Ab­schluß der Verhandlungen am 1. April 1902 erfolgen, selbstverständlich unter Hinweis auf die abgeleistete Dienstzeit.

Eine Vorstellung des ärztlichen Landesvereins )es Großherzogtums spricht zunächst dessen Beftiedigung über den Entwurf eines Gesetzes, betr. die Standesordnung unddieEhrengerichtefürdieAerztedesGrotz- herzogtums aus, bittet jedocb darum, daß das am Sitze jeder Aerztekammer zu bildende Schiedsgericht sich nicht, wie es der Entwurf will, aus einem Rat der Provinzial- )ireftion und einem von der Aerztekammer zu wählen­den Arzte, der dem Vorstand der Aerztekammer als Mit­glied nicht angehören darf, noch aus dem Vorstand des Kreisgesundheitsamts am Sitze der Aerztekammer (Ziff. 2) bestehen soll, sondern außer dem Provinzialdirektronsrat, aus zwei von der Aerztekammer aus ihren Mitgliedern zu wählenden Aerzten, welche dem Vorstand der Aerztekammer als Mitglieder nicht angehören dürfen.

Politische Tagesschau.

Zum Falle Spahn.

Die unerwartetste Folge der Ernennung des Professors Spahn ist wohl der häusliche Krieg, der darob in der katho­lischen Pressediesseits und jenseits der Berge" ausgebrochen ist. Wir haben mitgeteilt, daß die römischeVoee della Verita" sich in der heftigsten Weise gegen Spahn aus­gesprochen, von einemSkandal Spahn" geredet und in der bestimmtesten Weise behauptet hatte, der Bischof von Straß­burg habe den Seminaristen den Besuch der Vorlesungen Spahns verboten. Jetzt wird gemeldet, daß der z. Z. in Rom weilende Bischof von Münster die Nachricht dorthin gebracht hat, daß der Straßburger Bischof Fritzen seine den Straß­burger Seminaristen gegebene Lizenz zurückgezogen habe. Als Verfasser der Auslassungen des genannten römischen Blattes wird jetzt der Innsbrucker Professor Pastor genannt. Diese Auslassungen haben eine ziemlich einmütige Abfertigung von Seiten der deutschen katholischen Presse erfahren. Am schärfsten und bestimmtesten spricht sich derElsässer .Kurier" in Kolmar aus:

Das römische BlattLa Voee della Verita" führt nun einen Kampf gegen Spahn mit den Mitteln der Unwahrheit und Verdrehung, welche eine große Feindseligkeit und daneben einen Mangel an Ehrlichkeit konstatieren lassen. Das Blatt gebährdet sich, als ob es in seiner Macht läge, die Ernennung Spahns rückgängig zu machen und die Besörderung eines anderen katholischen Gelehrten zum Geschichtsprofessor an der Universität Straßburg durchzusetzen. Man braucht die Verhältnisse nur wenig zu kennen, um einzuseben, wie naiv falsch diese Anschauung ist. In bedauerlicher Weise spielt sich das nicht offiziöse Blatt so auf, als ob es die Anschauungen der höchsten, dem Vatikan nächststehenden Kreise wiederaebe, was gänzlich ausgeschlossen erscheinen muß. Es ist kaum der Mühe wert, von den Auslassungen des Blattes Nottz zu nehmen.

Das demElsäss. Kur." benachbarteJournal de Colmar" des Reichstags- und Landesausschußabgeordneten Wetterlö schreibt:

DieVoce della verita" ist offenbar zu weit gegangen, wenn sie von einemSkandal Spahn" sprach und Nachrichten verbreitete, die durch den Fortgang der Angelegenheit nicht bestätigt worden sind. Es kommt in einem Kampfe, in welchem so wichtige In­teressen auf dem Spiele stehen, vor allem baranf an, Maß zu halten. Indessen ist der Artikel derVoce della Verita" snmptomatiscb, weil er beiveist, daß man in beit dem Vatikan nahestehenden Kreisen die Erezgnisse, welche sich abspiele,i, aufmerksam verfolgt u. s. w. u. s. w. ,

DieVoce della Verita" gilt so ziemlich allgemein als Organ der Jesuiten und des Kardinal-Staatssekretärs Ram- polla; jedenfalls giebt dieVoce della Verita" die Ansicht einflußreicher Leute wieder. Das empfindet wohl auch die Köln. Volksztg.", wenn sie ausführt, dieVoce della Verita" schlage zwar auf Herrn Spahn, meine aber ganz andere Leute. Mau benütze die Gelegenheit, um den Fall Spahn, die Straßburger Fakultät, dieWeltgeschichte in Charakter­bildern" und sogar die Görresgesellschaft möglichst eng zu­sammenzupacken. Das sei ein Symptom und lasse auf be­denkliche Treibereien schließen.

DieseWeltgeschichte in Charakterbildern" ist, wie wir zum besseren Verständnis hinzufügen wollen, eine z. Z. er­scheinende große historische Encyklopädie, zu deren Redakteuren Prof. Dr. Spahn gehört und an deren Ausarbeitung bedeu­tende Männer des Katholieismus teilnehmen. Einer dieser war bisher auch der Bischof von Rottenburg, der aber in­folge des Falles Spahn seinen Rücktritt angemeldet hat in einem Briefe, der, wie es heißt, demnächst veröffentlicht werden soll. Man darf gespannt darauf sein, welche Gründe der Bischof zur Motivierung seines Verhaltens der Oeffentlichkei: anvertrauen wird.

Professor Dr. Spahn hat inzwischen für dieses Winter­semester seine Vorlesungen an der Universität Straßburg an­gekündigt. Sie behandeln dieDeutsche Geschichte vom Augs­burger Religionsfrieden bis zu Friedrich dem Großen" und dieGeistige und staatliche Entwickelung Frankreichs von 1789 bis 1870".

Hebet die Anstellung verabschiedeter Offiziere hat das preußische Kriegsministerium neue wichtige Be­stimmungen getroffen, während die früheren Anordnungen vom 1. September 1898 außer Kraft gesetzt werden- Der

neue Erlaß enthält folgende hauptsächliche Verfügungen: Verabschiedete Offiziere, denen die Aussicht auf An­stellung im Zivildienft verliehen worden ist, haben das Recht, sich um alle den Militäranwärtern vorbehaltenen. Stellen zu bewerben. Im Bereiche der Reichspostverwaltung ist eine gewisse Anzahl von Postämtern zur ausschließlichen Besetzung mit solchen pensionierten Offizieren bestimmt, denen bei oder nach ihrem Ausscheiden aus dem preußischen Heere die Aussicht auf Anstellung im Zivildienst verliehen wurde. Ferner sind für gewisse Stellen der Heeresver­waltung Einrichtungen getroffen, durch die ehemaligen Offi­zieren die Erreichung der höheren Aemter erleichtert wird. Tie in dieser Hinsicht erlassenen Bestimmungen können bet den Truppen und den Bezirkskommandos von den Reflek­tanten eingesehen werden. Besonders namhaft gemacht sind in einer tabellarischen liebersicht diejenigen Stellen, die im Bereich der preußischen Civilverwaltungen, sowie der .Heeresverwaltung und der Reichs-Post- und Telegraphen­verwaltung nebst anderen, den Militäranwärtern nicht vor­behaltenen Stellen zur Besetzung mit verabschiedeten Offi­zieren vorzugsweise geeignet sind. Ein Anrecht auf eine bestimmte Stelle kann den Bewerbern nicht eingeräumt werden. Pensionierte Offiziere, welche die durch eine in­formatorische Beschäftigung bei einer Behörde entstehenden besonderen Ausgaben nicht aus eigenen Mitteln &u be­streiten vermögen, können auf begründeten Antrag durch Vermittelung des Kriegsministeriums Zuschüsse zu ihrer Pension, je nach Bedürfnis und nach Verfügbarkeit der Fonds, erhalten. Die in Frage kommenden Stellen sind außer den aus dem preußischen Heere auch den aus der Marine ausgeschiedenen Offizieren zugänglich. Auf Zeug, und Feuerwerksoffiziere der Armee und Marine, sowie auf Torpedooffiziere, Torpedo- und Maschineningenieure und Deckoffiziere der Marine finden die Bestimmungen Tein» Anwendung. __

Von den evangelischen Arbeitervereinen.

Nach dem Naumaunschen WochenblattDie Hilfe" soll Lie. Weber dem preuß- Minister des Innern eine Dar­stellung über die Meinungsverschiedenheiten in den evan­gelischen Arbeitervereinen gegeben habe, worauf die so­genannte Bochumer Richtung, die den Namen Evangelischer Ärbeiterbund trägt, beschlossen habe, an den Minister des Innern eine Gegeneingabe zu richten. Der neue Evangelische Arbeiterbund steht unter der Leitung des nationalliberalen Reichstagsabg. Franken- Starken Rückhalts scheint sich Herr Naumann innerhalb der württembergischen evangelischen Arbeitervereine zu erfreuen. Der württembergische Landes­verbandsvorstand hat sich in feiner Sitzung vom 20. v- M. in einer Resolution scharf gegen die Umtriebe gegen Nau­mann ausgesprochen, die nur den Frieden im Gesamtver­band schädigten. Der Landesverband will sich für Naumanns ferneres Verbleiben im Gesamtverbandsausschuß einsetzen. Die Hilfe" bringt folgende Statistik über die evangelischen: Arbeitervereine:

Evangelische Arbeitervereine giebt es in Deutschland augenblicklich 509, in Ostpreußen 11, in Westpreußen 2, in Posen 1, in Schlesien 8, in Pommern und Brandend bürg 22, in der Provinz Sachsen und den Thüringischen Staaten 24, im Königreich Sachsen 36, in Braunschweig 1, in Hannover 3, fn Schleswig-Holstein 9, im Regierungs­bezirk Kassel 5, im Regierungsbezirk Wiesbaden 11, im Großherzogtum Hessen 5, in Baden 26, in Württem­berg 46, in der Rheinpfalz 30, in der Saargegend 24> im übrigen Rheinland sowie Westfalen 176, im rechts­rheinischen Bayern 69. Die Gesamtzahl der Mitglieder dieser Vereine beträgt etwa 103 386, wovon 72 386 im Gesamtverdande zusammengefaßt sind. Außerhalb eines Provinzialverbandes stehen in Rheinland und Westfalen; etwa 24 Vereine mit 6000 Mitgliedern, zur Bochumer Separation gehören ebenfalls etwa 24 Vereine mit 6000 Mitgliedern, die linksrheinischen Vereine Bayerns um­fassen etwa 12000 Mitglieder, die vom sächsischen Landes­verband losgelösten Chemnitzer und Zwickauer Vereine umfassen 6000 Mitglieder und 8 fonftige Vereine etwa 1000 Mitglieder.

Aus Stadt und Land.

(Der Abdruck der unter dieser Rubrik befindlichen Original-Nachrichten ift mir unter genauer Quellenangabe:Gieß. Anz." gestattet.)

Gießen, den 4. November 1901.

* Entlassung. Am 31. Oktober wurde der 2lmtsgerichtL- diener am Amtsgericht Grünberg Johannes Pullmann seines Dienstes entlassen.

** Gesellenprüfungsausschüsse. Im Einver­nehmen mit der Handelskammer hat das Ministerium eine Prüfungsordnung zur Vornahme der Gesellenprüfungen er­lassen, die unter den Rubriken: Zweck der Prüfung, Bild­ung und Zuständigkeit der Prüfungsausschüsse, Anmeldung und Zulassung zur Prüfung, Prüfungstermiu, Prüfungs­verfahren, Gesellenstück, Arbeitsprobe, Theoretische Prüf­ung, Ergebnis der Prüfung, Gesellenbrief, Geschäftsführung/ Prüfungsgebühren, Schlußbestimmungen die bei den Prüf­ungen in Betracht zu ziehenden Gesichtspunkte regelt. < Gesellenprüfungsausschüsse sind für den Kreis Gießen von Zwangsinnungen errichtet in: Gießen für das Bäcker­gewerbe. Vorsitzender: Bäckermeister Fr. Hennings, Stellvertreter: Bäckermeister W. Löber, 1. Meisterbeisitzer: Bäckermeister Jakob Horn, 2. Meisterbeisitzer: Bäckermeist»c Ludwig Engelhardt. Von freien Innungen in: Gießen für das Barbier- und Friseurgewerbe. Vorsitzender: Friseur Gustav Gerhardt, 1. Meisterbeisitzer: Friseur Franz Klenker, 2. Meifterbeisitzer: Friseur Phllipp Stier, 1. Ge­sellenbeisitzer: Friseurgeselle F. Schmidt, 2. Gesellenbei­sitzer: Frifturgeselle Fr. Büttner. Gießen für das Metz­ger-Gewerbe. Vorsitzender: Metzgermeister Ludwig Pirr, 1. Meisterbeisitzer: Metzgermeister Adolf Möhl, 2. Meisterbeisitzer: Metzgermeister Fritz Schlörb, 1. Gesellen- beisitzer: Metzgergeselle Georg Müller, 2. Gesell enbeisitzer: Metzgergeselle Philipp Senkler. Bon Ortsgewerbe- v er ein en errichtet in: Gießen, zugleich für Heuchssl-i heim, Wieseck, Alten-Buseck, Beuern, Großen-Buseck, Burk­hardsfelden, Hausen, Watzenborn-Steinberg, Leihgestern, Lang-Göns, Großen-Linden und Klein-Linden, für das Brauer-, Glaser-, Mechaniker-, Schlosser- und Schmiede-, Schreiner-, Schuhmacher-, Spengler-, Steinhauer-, Wagner- unb Weißbindergewerbe. Vorsitzender: Hauptlehrer SL Traber, Stellvertreter: Maschinenfabrikant L. Heyligen- staedt. Grünberg, zugleich für Reiskirchen, Bersrod, Reinhardshain, Beltershain, Groß- und Klein-Lumda, Atzen­hain, Nieder-Ohmen, Wettsaasen, Ilsdorf, Lardenbach, Weickartshain, Lauter, Queckborn, Harbach, Hattenrod, für das Bäcker-, Bildhauer-, Metzger-, Schlosser- und Schmiede-, Schneider-, Schreiner-, Schuhmacher-, Spengler- und In­stallateure-, Schriftsetzer-, Steinhauer- und Weißbinder­gewerbe. Vorsitzender: Fabrikant Heinrich Schmidt II. zu Grünberg, Stellvertreter: Schuhmachermeister Louis (Sefc