Deutsches Keich
Gmunden, 3. Sept. Der zweite Sohn des Herzogs von
gestorben.
Artikel 3.
die Meldungen, wonach Uebertretende Kleider, Schuhe oder Bargeld erhalten, unwahr.
Berlin, 3. Sept. Der Kaiser nahm gestern morgen, .......... _.r.. ... u______________, vull
der Ankunft in Tempelhof die Meldung des General-1 Cumberland, Prinz Christian, ist heute nach kurzer Krankheit leutnants a. D. Brozowsky anläßlich der Verleihung ber Uniform des 1. Garde-Dragoner-Regiments an denselben ent
gegen und später auf dem Manöverfeld die Meldung des englischen Obersten Grierson. Zur Abendtafel waren keine Einladungen ergangen. Heute morgen unternahmen der Kaiser und die Kaiserin einen Spaziergang in die Umgebung des Neuen Palais. Vornnttags hörte der Kaiser die Vorträge des Chefs des Militärkabinets und des Chefs des Admiralstabes. Um 12 Uhr empfing der Kaiser die Dover - Harbour-Board-Deputation, welche Pläne für den Ausbau des Handelshafens in Dover vorlegte.
stimmten Frist zu erklären, in welchem Wahlbezirk er fein Stimmrecht ausüben will.
Erfolgt eine solche Erklärung nicht, so bestimmt die Handelskammer, in welchem Wahlbezirk die Ausübung des Wahlrechts allein zulässig ist.
Artikel 8.
Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die mindestens 25 Jahre alt und entweder Nach den Artikeln 5 und 6 zur persönlichen Ausübung eines ihnen zustehenden Wahlrechts berechtigt oder als persönlich haftende Ge-
Cn» ^Cs^a,$tmc^cr Schneider und *ben Hauptentlastungszeugen Hickels, den Unteroffizier Dom nick, der fünf Qbi°1Dicrt Schneider diente bereits
Ausland.
Win>, 3. s^pt- Die „Ostdeutsche Rundschau" wurde nmtbch verständigt daß d.e Meldung, der evangelische Bund hatte zur Förderung der „Los von Rom-Be- wegung" IN Oesterreich fürs dritte Viertelsahr 200000 3M bewilligt, vollständig der Wahrheit entbehrt. Ebenso seien
Berlin, 3. Sept. Von unseren acht Küstenpanzerschiffen ist der Vergrößerungsumbau bei „Hagen" vollendet, bei „Beowulf", „Hildebrand" und „Heimdall" im Gange und soll b»i diesem bis zum Sommer n. I. vollendet sein. Alsdann will die Marinevenvaltung die Küstenpanzerschiste „Sieg- ^lkd , „Ftttjhof", „Odin" und „Aegir" auf den Staats- werften Kiel und Danzig sofort demselben Umbau unterziehen, damit sanckliche Schiffe dieser Klasse im Jahre 1904 wieder frontdienstfähig sind. Bekanntlich hat man mit der Vergrößerung der genannten Panzerschiffe sehr gute Erfahrungen gemacht, wenngleich die um 7 Meter verlängerten Schiffe keineswegs em Linienschiff zu ersetzen vermögen.
ö«r —.2^ Kronprinz traf mittags aus Vlissingen in.~ .-----==——
.«^n em und reifte nach kurzem Aufenthalt nach Bonn Regierungsvorlage über bett Gesetzentwurf
„ die Handelskammern betreffend.
werdet nm« bn.gin von Holla nd und ihr G e,n ° h l Bestimmung und Errichtung der Hande, skammern werden am 8. September m Schwarzburg erwartet. Artikel !. v
v ri77\ «Slorbb. SlUgeni. 3tg." schreibt: Die Ab-I Die Handelskammern haben die Bestimmung, die Gebestellung der Herbstparade des Gardekorps am 2.Sep- samtinteressen des Handels, der Industrie und des Ver- “mrb.c^ P* JJ der Presse mit Rücksichten auf die auswärtige kehrswesens ihres Bezirks wahrzunehmen, insbesondere die Politik m Verbindung gebracht worden. Wir möchten fest- Behörden in der Förderung der genannten Erwerbsstellen, daß diese Auslegung irrtümlich ist. Die Gründe des Meige durch thatsächftche Mitteilungen, Erstattung von Ausfalles der diesjährigen Herbstparade liegen auf sanitärem Gutachten und Stellung von Anträgen zu unterstützen. Gebiet. Die Verlegung der künftigen Herbstparaden auf einen JRcget sollen sie bei jeder Handel, Industrie und Zeitpunkt vor dem 2. September ist nicht in Aussicht ae-1 Verkehrswesen betreffenden Angelegenheit gehört werden, nommen. y I Artikel 2.
n? ° f ’ ^cr Eröffnungsfeier wohnten der I Bensheim, Heppenheim; die Handelskammer Offenbach um-
Oberprasldent, die Regierungspräsidenten von Breslau, Liegnitz I f®&t die Kreise Offenbach, Dieburg; dje Handelskammer und Oppeln, der Herzog von Ratibor, sowie zahlreiche Teil- ließen die Kreise Gießen, Alsfeld, Lauterbach; die Han- nehmer an dem in Breslau tagenden deutsch-österreichischen delskammer Friedberg die Kreise Friedberg, Büdingen, Binnenschiffahrts-Verbandstag bei. Schotten; dre Handelskammer Bingen die Kreise Bingen
Esten a. R., 2. September. 34 evangelische Arbeiter-1Ä ; die Handelskammer Worms den Kreis Worms, vereine beschlossen die Neu grün düng eines Verbandes falls bie ^te Dolgesheim, Eimsheim, Friesenheim, Gun- äSSSÖS*** *'“ »...... *■ NKS
W 2. B* Ä
gat das Zentrum das zu seinem angestammten Besitze gehörige dieses Kreises. B
ehauptet. Hermann Bender, der jetzt Verstorbene, . Die Zahl der Mitglieder einer jeden Handelskammer vertrat den Wahlkreis im Reichstage seit dem Jahre 1878 I durch das Ministerium des Innern bestimmt. In Jetzt wurde, wie wir meldeten, Kaufmann Krupp gewäblt' gleicher Weise können auf Antrag der beteiligten Handels- Er erhielt 8053 Stimmen, während auf den Kandidaten der ^mern dre Bezirke derselben abgeändert werden. Nationalliberalen, Landtags-Abgeordneten Osthaus, 6934 und I Wahlberechtigung und Wählbarkeit,
auf den der Sozialdemokraten, Erdmann, 119 Stimmen fielen.
Vorstandsmitglieder oder Prokuristen eines Wahlberechtigten im öffentlichen Register eingetragen sind, "ach Absatz 1 früher wählbar gewesen ist, kann, falls er tm Bezirke der Handelskammer wohnt, gewählt werden auch wenn er die die Wählbarkeit begründelTe Thatigkert oder Stellung, ohne in einen anderen Bern« uberzugehen, aufgegeben hat. Die Zahl der letzteren Mitglieder darf ein Sechstel der Gesamtzahl nicht überschreiten.
Artikel 9.
Mehrere Vertreter ein und derselben Gesellschaft, Genossenschaft oder juristischen Person (Gesellschafter, gefefr. lrche Vertreter, Vorstandsmitglieder, Prokuristen) dürfen nicht gleichzeitig Mitglieder derselben Handelskammer sein
Artikel 10. ' '
Mit Genehmigung des Ministeriums des Innern kann ein Handelskammerbezirk zum Zweck der Wahl der Mitglieder in engere Bezirke ein geteilt werden, insofern sich aus örtlichen Verhältnissen hierzu ein Bedürfnis ergiebt
Tie Zahl der in jedem Wahlbezirk zu wählenden Mitglieder wird durch das Ministerium des Innern bestimmt.
Wahlverfahreu.
Artikel 11.
Für jeden Wahlbezirk ist zur Vorbereitung der Wahlen von der Handelskammer eine Liste der Wahlberechtigten aufzustellen, welche 10 Tage lang zur Einsicht offen zu legen ist. Tie Zeit und der Ort der Offenlegung sind zuvor mit dem Anfügen öffentlich bekannt zu machen, daß Einwendungen gegen den Inhalt der Liste innerhalb der erwähnten zehntägigen Frist bei der Handelskammer schriftlich. vorzubringen sind-.
Nach Ablauf der lOtägigen Frist hat die Handelskammer über die vorgebrachten Einwendungen zu entscheiden und die Liste der Wahlberechtigten nach Maßgabe dieser Entscheidungen, soweit nötig, berichtigen zu lassen. Gegen diese Entscheidung ist innerhalb zwei Wochen Beschwerde an das Ministerium des Innern zulässig.
Nur diejenigen dürfen ihr Wahlrecht ausüben, welche in die festgestellte Liste ausgenommen sind.
Artikel 12.
Nach erfolgter Feststellung der Wählerliste macht die Handelskammer den Tag und die für den Beginn und den Schluß der Wahl festgesetzte Stunoe, sowie das Lokal und die Zahl der zu wählenden Handelskammermitglieder öffentlich bekannt.
Tie Bekanntmachung hat spätestens drei Tage vor dem Wahltermin stattzufinden.
Artikel 13.
Paris, 3. Sept. In dem heute Vormittag unter dem Vorsitz des Präsidenten Loubet im Elysee stattgehabten Ministerrat wurde das Programm für den B e s u ch des Kaisers von Rußland in Frankreich endgiltig festgestellt. — Der Minister des Auswärtigen Delcasss machte hierauf Mitteilungen über den ftanzösisch-türkischen Zwischenfall. Im Anschluß hieran veröffentlicht die „Agenee Havas" eine Note, in der es heißt, daß, nachdem trotz des gegebenen Wortes nicht alle Verpflichtungen von der Pforte eingehalten worden seien, der ftanzösische Botschafter in der Türkei den Befehl erhalten habe, Konstantinopel zu verlassen und der türkische j Botschafter in Paris benachrichtigt worden sei, daß feine Anwesenheit in Paris keinen Zweck mehr habe. — „Liberts" will wissen, daß sofort nach der Abreise des Zaren ein französisches Geschwader nach der Levante abgehen werde, falls die Pforte bis dahin die ftanzösischen Forderungen nicht er- ftillt habe. — Der Marineminister v. Lanessar empfing ein Telegramm aus Tientsin, worin gemeldet wird, daß der Palast der Vorfahren in der kaiserlichen Stadt in Peking d/n chinesischen Bevollmächtigten feierlich übergeben worden ist- Ein Bataillon bleibt in dem französischen Quartier bis zur Vollendung der Gesandtschaftskaserne.
Die Wahl wirb durch einen für jeden Wahlbezirk von der Handelskammer aus der Zahl ihrer Mitglieder zu ernennenden Kommissär geleitet, welcher als Urkundspersonen! zwei von der Handelskammer gewählte Wahlberechtigte zuzieht.
Artikel 14.
Die Wahl erfolgt durch geheime Abstimmung mittelst Stimmzettel, welche in eine verschlossene Wahlurne niederzulegen sind.
Die Stimmzettel dürfen mit keinem äußeren Kennzeichen versehen sein.
Arttkel 15.
Tie erfolgte Stimmabgabe jedes Wählers ist neben dem Namen desselben in der Wählerliste zu vermerken. Uebev die gesamte Wahlhandlung ist ein Protokoll aufzunehmen, in welchem das Ergebnis der Stimmzählung, sowie jedes wesentliche zur Wahlhandlung gehörige und während derselben eintretende Vorkommnis enthalten sein muß. Dieses Protokoll ist Don fc em von der Handelskammer ernannten Kommissär und den von ihm zugezogenen Urkundspersonen zu unterschreiben; es werden ihm die Stimmzettel unds die sonstigen, das Wahlgeschäft betreffenden Aktenstücke beigefügt.
Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten haben, bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Arttkel 16.
Nach beendigter Wahl hat die Handelskammer die Gewählten. von der auf sie gefallenen Wahl schriftlich in Kenntnis zu setzen und die Namen der Gewählten mit dem Anfügen öffentlich bekannt zu machen, daß das Wahl- irotokoll nebst Anlagen drei Tage zur Einsicht der Wahl- berechttgten offen liege und Einwendungen gegen die Wahl oder die Gewählten binnen dieser drei Tage bei Vermeidung des Ausschlusses bei der genannten Stelle vorzubringen seien.
Soweit die Wahl nicht am Sitze der Handelskammer erfolgt ist, hat die Offenlegung an derjenigen Stelle stattzufinden, an welcher die Wahl stattgefunden hat.
Arttkel 17.
Nach Ablauf dieser Frist hat die 5)crndelskammer die Wahlakten und die etwa eingelegten Einwendungen an das Ministerium des Innern zur Prüfung der Gesetzlichkeit der Wahl und der gesetzlichen Eigenschaften der Gewählten einzusenden, welches hierüber, sowie über die vorgebrachten Einwendungen endgültig entscheidet.
Arttkel 18.
Die Handelskammer kann durch Statut bestimmen, daß die Wahlen für den ganzen Bezirk oder für einzelne bestimmte Wahlbezirke in Abteilungen der Wahlberechtigten nach den drei Erwerbsgruppen: Industrie, Großhandel und Kleinhandel tattzusindcn haben. Die Zahl der von jeder Erwerbsgruppe zu wählendem Mitglieder ist im Statut festzustellen.
Für die Verteilung der Handelskammermitglieder auf diese Abteilungen sind die Gewerbesteuerkapitalien der Wahlberechtigten in den einzelnen Erwerbsgruppen maßgebend, jedoch muß jede Erwerbsgruppe in allen Fällen durch mindestens einen Vertreter in der Handelskammer vertreten sein.
Jede Abteilung wählt die für sie festgestellte Zahl von Handelskammermitgliedern in besonderem Wahlgange.
Das Statut unterliegt der Genehmigung des Ministettums des Innern. _______________________
Ans Stadt und Land.
ttschrichte« rum allgemeinem Interesse find uns stets willkommen und werden angemesse« honoriert.
Gießen, 4. September 1901.
" Auszeichnung. Der Großherzog hat dem ordentlichen Professor für Maschinenbau an der Technischen Hoch- chule zu Darmstadt, Geh. Baurat Adolf Pfarr, das Ritter- reuz 1. Klasse des Verdienstordens Philipps des Großmütigen verliehen.
’• Gegen die geplante Aufhebung der Sonntagsfahrkattea hat sich auch der Darmstädter Verkehrsverein mit einer eingehend begründeten Eingabe an die Abteilung für Eisenbahnwesen des Ministettums gewendet.
Die Mitglieder der Handelskammer werden gewählt.
>.?' iiT.’WThf* » ?'*?»” Ä XSÄA'S jurotge i|t bie Meldung des „Berl. Tagbl.", daß Bayern veranlagt sind: .
??n ,uC» ^ichsregierung zu einer Meinungsäußerung überI 1. alle natürlichen Personen, Gesellschaften und ju-
, n. cunöun9 einer Kolonialarmee aufgefordert worden sei, | ristischen Personen, welche in einem der für den
völlig unbegründet. Der genannten Korrespondenz zufolge! Kammerbezirk geführten Handelsregister als Inhaber
entbehtt die ftanzösische Mitteilung, der Kaiser habe die Bi-1 einer kaufmännischen Firma im Sinne der §§ 1, 2
schöse von Straßburg und Metz aufgefordett, keine ausqe- n u”b 3 des Handelsgesetzbuchs eingetragen sind;
wiesmm französischen Kongregationen zuzulassen, ebenfalls der 2 H^delsgewerbe betreibenden Genossen-
Bearündnna 00 fchaften, welche in einem der für den Kammerbezirk
om ? Ädni c , , ri£f . . .. . geführten Genossenschaftsregister eingetragen sind;
der Herbstflo11e sind! 3. die Unternehmer solcher Betriebe, welche von einem morgens nacheinander zum Hafen hinausgedampft, um sich in I außerhalb des Kammerbezierks gelegenen im Han-
der äußeren Föhrde bei der Glockenboje zur Marschformation I delsregister eingetragenen Hauptunternehmen aus
zu sammeln. Von dort geht die Fahtt ostwätts, und zwar, kaufmännisch geleitet und vertreten werden, aach
zunächst bis Saßnitz, ivo die Post an Bord kommt. Unter wenn die Betriebsstätten nicht im Handelsregister
fortwährendem Manövetteren wird dann die Reise nach Dantta eingetragen sinb, sofern dieselben einen in kauf-
fortgsetzt. Ankunst daselbst am 7. September. - Während mänmscher Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb er-
das Linienschiff „Kaiser Wilhelm der Große» seine Keffelrohr- fordern.
i$aben"llni>9efie9nÜanMiAlCitiMin cP“"5" ®in Wahlberechtigter, der sich nicht im Besitz der
„Baden , dessen Ankerlichtmaschine durch Bruch eines Kamm-1 bürgerlichen Ehrenrechte befindet, ist zur Ausübung seines rades unbrauchbar geworden, mit dieser Havarie in See gehen. I Wahlrechtes nicht befugt Das Gleiche gilt von Tem- Das Ankerheben wird während der Flottenmanöver mittels heuigen, über dessen Vermögen der Konkurs eröffnet ist, Handspills ausgefühtt. Die Reparatur soll nach der Rückkehr bis nach Wschluß dieses Verfahrens, sowie von Demjenigen, des Schiffes nach Kiel vorgenommen iverden. welcher seine Zahlungen eingestellt hat, während der Dauer
Gumbiuneu, 3. Sept. Wie man von hier meldet, soll Zahlungseinstellung.
die Revision des vom Oberktteasaerickt aeaen den Di-a- . Artikel 5.
goner Marten und den Sergeanten Hicke?aesällten Uttellsh» ®ine Person männlichen Geschlechts, die nickst unter nunmehr feftftehen <?n h^r ^rmunhfc^ft oder Pflegschaft steht, übt ihr Wahlrecht
hnß s»r sL ni« r •’ P anerkannt, (Arttkel 3, 4) persönlich oder durch einen Vertreter aus.
M der dem Oberknegsgencht angehörende Major Ziermann Der Vertreter muß sich, sofom er nicht ein im Han- vom Dragoner-Regiment Nr. 11 gesetzwidrig als Richter! delsregister eingetragener Prokurist ist, durch eine be- fungiert hat, da er nicht zu den Richtern gehöre, die vor dem! sondere schriftliche Vollmacht ausweisen.
1. Januar d. Js. als solche bestellt worden sind. Marten Arttkel 6.
befindet sich noch immer im hiesigen Militärgerichtsgefängnis Weibliche Personen, Personen, die unter Vormund- ■unb wird der neuen Verhandlung durch das Reichs-Militär-oder Pflegschaft stehen, sowie juristische Personen, gericht in Berlin beiwohnen. Anläßlich des Prozesses sind, Eesellschaften und Genossensck-aften können ihr Wahlrecht 7°qelkn°°"/°7r°L°m^n" D VT S «ta AnwendrmgTaß Ä
rege(un9en vorgekommen Der ctatsmaßige Wachtmeister der einer erteilten Vollmacht auch dann nicht bedarf, wenn / Vupp ersch, der im elften Bahre dient, istI der Stellvertreter zur Vertretung des Wahlberechtigten im
venachnchtigt worden, daß das Generalkommando angeordnet übrigen kraft Gesetzes ermächtigt ist (Vormund, persönlich gäbe, mit ihm nicht mehr zu kapitulieren. B. stand bekannt-1 haftender Gesellschafter, Vorstandsmitglied rc.) lich unter dem erschossenen Rittmeister von Krosigk. Das! Artikel 7.
gleiche Schicksal ereilte den am Ende seines zehnten Dienst- nach den Bestimmungen der Arttkel 3, 4, 5 und
jahres stehenden fteiqesprochenen Sergeanten Hickel sowie 6 demselben Hcmdelskammerbezirk mehrfach stimmberech- Som ~ y v ' 1 tißt ist, darf gleichwohl nur eine Wahlstimme abgeben
und hat sich, wenn er gleichzeitig in mehreren Wahlbezirken des Handelskammerbezirks sttmmberechtigt ist, vor Ablauf der zu Einwendungen gegen die Wählerliste be-
«1W, Bitti«
^ostoerwalt' Automobilivag schleunigung nächst in Postämtern, haben, nnSgstch-n dm durch
Sonntag den 1 haben, bic «& samten bestch' zwecks Stellung lung wird gern treiern des lichen Provinz hessischen Bau Bundes der L. Regierungsrat großen Bedeut eine Massenlu
werden.
- Berhas Sonntag in de tchkeüsattentat in der Person NamenS Stal
+ Beim tages nntema gang auf die u Lchülern auf bi angezündet, das
i. Laobach, vormittags Fest; Gmnd von 1. s Bekenntnis „Ge Abends sand eil Bürgermeister Großherzog crö rede, in der er, recht verstandzi in den letzten d um dann bic schloß mit einen /Befangen flössen i
Y( brach \va Wohn auf bis W u nachdem der S konnte.
1. Aupperte der 69 Jahre seiner Wohnung einem körperlich
Mieder-Rain leptische Viktoria^ Jahresfeft. ! arbeitet an bei: Feier wurde dun finden, Lang-Gö ^adt (insgesammi dem 1. Lkiober
Weddrr; Ttadtverordr kanntgewordenen Stimmen: 1) 3) Fabrikant La Falk 595, 6) F bö0, 8) Karl 6 Rausch 412, K ]) Loth 610, 2) ^as Resultat \\ hött man viel f trübte Gesichte m ? Vilbel, 3 Montag fanb , be', der das U *“en Ijierbti
Die Bei l”11 bis j, ” b-stndet sich "»denoerhaftei . Tsttheu. i rW äry* w flef4n
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-^ier ^ung. ^äbel, bieh Stocks


