Ausgabe 
3.5.1901 Erstes Blatt
 
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die die

daß ün östlichen Grenzgebiet, nahe der englischen Grenze, sich Gold ebenso wird finden lassen, wie auf dem benachbarten englischen Gebiete. Um diese Schätze zu erschließen, bedar es aber in der deutschen Kolonie nicht nur einer mit der Goldgewinnung vertrauten Arbeiterschaft und genügender Geldmittel, sondern vor allem einer Gesetzgebung, die den Zuzug von Einwanderern zur Erschließung der goldbergenden Gebiete erleichtert und das Schürfrecht uach ähnlichen Grund­sätzen regelt, wie die Gesetzgebung im benachbarten Englisch- Neu Guinea.

Abg. Molkenbuhr (Soz.) beantragt, den Kreis der unter das Gesetz fallenden Personen zu erweitern. Tie Personen, die im Reichs-, Staats- und Kommunaldienst sowie in Anstalten oder bei Veranstaltungen zu religiösen, wohlthätigen oder gemeinnützigen Zwecken beschäftigt wer­den, sollen dieselben Pensionen erhalten, wenn sie dauernd Lienst- oder arbeitsunfähig geworden sind. Dieser Antrag habe in dem vom Bundesrat 1894 ausgearbeiteten Entwur' gestanden, die Unternehmer hatten denselben aber heraus- gebracht.

Geheimrat Kadger erklärt: Eine solche Bestimmung stand allerdings in dem Entwurf des Bundesrats, es wurde «ber Abstand hiervon genommen, weil man glaubte, nicht in die Landesgesetzgebung ein greifen zu können.

Tie Abgg. Hofmann- Dillenburg, O p f e r g e l t und Staatssekretär Frhr. v. R i ch t h o f e n bekämpfen den An­trag, weil damit ein Eingriff in die Landesgesetzgebung gemacht werde. Abg. Rösicke-Dessau (wild) erklärt den sozialdemokratischen Antrag für zu weit gehend.

Abg. Fischbeck (fr. Bp.) warnt davor, den Entwurf etwa jetzt noch der Kommission zu überweisen.

Staatssekretär Graf Posadowsky erklärt, der In­halt des Antrages sei ihm sympathisch, aber es sei un­ausführbar, dieses Ziel jetzt durch ein Reichsgesetz zu erreichen; der bessere Weg wäre durch die Einzelstaaten. Weil er die Notwendigkeit dazu anerkenne, die in dem Antrag bezeichneten Personen der Unfallversicherung zu unterwerfen, werde er sich alsbald mit den Bundesregier­ungen in Verbindung setzen. Sollte sich auf diesem Wege nichts erreichen lassen, so werde er dann mit einem Gesetz­entwurf an den Reichstag herantreten.

Nach weiteren Bemerkungen mehrerer Abgeordneter wird der Paragraph in der Fassung der Regierungsvorlage angenommen.

!>rr «tut Merfelder Mitärdkskkümgs-Pryrß.

XV.

Elberfeld, 30. April.

In einer der früheren Sitzungen war beschlossen worden Militärärzte Tr. Hecker, Dr. Weber und Tr. Stod,

Kolomalpost.

Die Geographische Gesellschaft in Bremen entsandte im vorigen Sommer ihr Mitglied Dr. Max Wiedemann nach Australien zum Studium der dortigen wirtschaftlichen Ver­hältnisse. Von ihm liegt jetzt ein Bericht über einen Besuch vor, den er der deutschen Gazellen-Halbinsel im Neu-Guinea- Schutzgebiet und dem auf dieser gelegenen Hafen HerbertS- höhe, sowie der Insel Matupi abgestattet hat. Der von den Deutschen Geographischen Blättern (Bremen) veröffent­lichte Aufsatz enthält mannigfache interessante Mitteilungen. Danach ist nur der kleinste Teil von Neu-Pommern, der großen Insel, zu der die Gazellen-Halbinsel gehört, vorläufig unter rationelle Kultur gestellt. Bis jetzt beschränkt sich die Landbauthätigkeit der Europäer auf HerbertShöhe und Matupi;

seiner Zeit zu Aushebungen kommandiert waren, an denen Klienten Baumanns und der Witwe Dieckho f teilgenommen haben, als Zeugen zu laden, um durch ihre Vernehmung festzustellen, daß sie mit Freimach,ern nicht in Verbindung gestanden haben. Die Verteidigung glaubt daraus den Rückschluß ziehen zu dürfen, daß es den Freimachssrn ganz gleichgiltig gewesen sei, zu welchen Aerzten sie ihtt Klienten dirigiert hätten, daß somit Beziehungen zu Militärärzten nicht bestanden zu haben brauchten. Tie drei Aerzte waren erschienen und wiesen, wie wir bereits in der letzten Nummer desGieß. Anz." meldeten, jede Gemeinschaft mit Freimachern entschieden zurück. Ta ihre Auslassungen für den Ausgang des Pro­zesses von entscheidender Bedeutung sein dürften, geben wir die Verhandlungen ausführlich wieder.

Dr. Hecker, jetzt Divisionsarzt der 14. Division, hat int Jahre 1896 bei der Aushebung in Essen die unter An­klage stehenden Landwirte Johann Wilh. Hußmann und Franz Heinr. Kirchhoff von Kray bezw. Rüttenscheid unter- ucht und bei ihnen chronische Leiden der Atmungsorgane bezw. erhebliche, schwer heilbare Krankheitszustände des Gehörapparats festgestellt. Beide wurden infolgedessen zum Landsturm geschrieben. Vors. zu Hecker: Sie sollen damals bei einer Aushebung mitgewirkt haben, bei der u. cl der Angeklagte Hußmann ausgemustert wurde. Erinnern Sie sich des Falles? Zeuge: Des Falles erinnere ich mich nicht. Was ich da rubriziert habe, halte ich unter meinem Eide aufrecht, da der objektive Befund dahin ging. Eine Täusch^- ung ist nach meiner Untersuchungsmethode absolut aus­geschlossen. Rechtsanwalt Tr. Wallach: Haben Sie jemals in Beziehungen zu Maumann oder Witwe Dieckhoff gestanden? Ich frage int Interesse meiner Klienten und bitte, mich nicht mißzuverstehen. Zeuge: Ich bin dem Herrn Verteidiger sehr dankbar, daß er die Frage an mich gerichtet hat. In meiner verantwortlichen Stellung als Divisionsarzt, in der mir die Hälfte der Sanitätsoffiziere eines ganzen Armee­korps untersteht, und denen ich mit vorbildlichem Beispiel vorzustehen habe, und in meiner weiteren Eigenschaft als erster Vorsitzender von 170 Ehrenmännern des Düsseldorfer Aerztevereins muß ich besonderen Wert darauf legen, mit Nachdruck unter Eid zu erklären, daß ich niemals von der Existenz des Baumann und der Witwe Dieckhoff eine Ahnung gehabt habe, daß ich bis zum Beginne des Pro- -zesses beide nie gesehen und nie in Verbindung mit ihnen gestanden habe. In sichtlicher Erregung führte Tr. Hecker unter Bezugnahme auf ein Schreiben des Vorsitzenden an )en früheren Oberstabsarzt Tr. Groos in Düsseldorf Be- chwerde darüber, daß das Dementi, das Untersuchungs­richter Spieß kürzlich bezüglich der Aeußerungen Baumanns gegeben habe in Bezug auf seine Person, in der ^Presse nicht genügend wiedergegeben worden sei. Generalarzt Dr. Stricker sprach sich dahin aus, daß angesichts der That- ache, daß int Frühjahr 1895 Influenza und Luftröhren­katarrh zu verzeichnen gewesen seien, der Spitzenkatarrh bei der Musterung 1895 unbedingt bestanden haben müsse. Es sei eine der gewöhnlichsten Erscheinungen, daß der Katarrh gerade bei Influenza sehr hartnäckig sei. Bei Kirch^- hofs haben die Aerzte Dr. Wolff und Dr. Klingel von hier den Befund Tr. Schimmels bei der Vorstellung als Einjähriger und Tr. Hecker bei der Aushebung für be­rechtigt erklärt.

Tie zu dem Etat gestellten Petitionen werden nach den Beschlüssen der Budgetkommission erledigt.

Staatssekretär Graf Posadowsky betritt den Saal.

Es folgt die zweite Beratung des Entwurfs eines U n- fallfürsorgegesetzesfür Beamte und Personen Les Soldaten ftandes. Derselbe setzt in § 1 den Kreis der Personen fest, die unter dieses Gesetz fallen. Dieselben sollen, wenn sie durch einen Betriebsunfall dienstunfähig! gemacht werden, eine Pension bis zu 66 zwei Drittel ihres jährlichen Einkommens erhalten.

ung aussprechen. Vors.: Gegen wen? Zeuge: Gegen den, der die Untersuchung eingeleitet hat. Vors.: Wollen Sie sich dann gefälligst an die Adresse wenden, die es gethan hat. Vom Zivilgericht ist dies nicht geschehen, und es ist auch nichts vorgekommey, was Ihnen zur I ^wuftung Veranlassung geben könne.

schimmel hatte kürzlich bei Behandlung des

§ 2 und 2 a werden ebenfalls in der Fassung der Re­gierungsvorlage angenommen.

§ 3 bestimmt, daß, wenn das jährliche Diensteinkommen nicht den 300fachen Betrag des für den Bestimmungsort festgestellten ortsüblichen Tagelohns gewöhnlicher, er­wachsener Tagesarbeiter erreicht, dieser Betrag der Rech­nung zu Grunde zu legen ist.

Abg. Hoch (Soz.) beantragt: Erreicht das jährliche Dien st ein kommen von Personen des Soldatenstandes den Betrag des nach dem Unfallversicherungsgesetz zu ge­währenden jährlichen Arbeitsverdienstes, den er vor bem, Gintritt in den militärischen Dienst gehabt hat, nicht, so ist dieser Betrag zu Grunde zu legen.

General Viebahn bittet, den Antrag abzulehnen. Tie militärischen Interessen erfordern gebieterisch, daß die Abfindung der Leute, die denselben Tienst thun, gleich­mäßig erfolge.

Die Abgeordneten Opfer gelt und Hofmaun- Tillenburg sprechen gegen den Antrag.

Abg. Hoch (Soz.) meint, der Antrag sei ein Erfordernis der Gerechtigkeit für die Angehörigen der Armee.

General Viebahn führt aus, wenn diejenigen, die sich für das Vaterland zerschießen lassen, eine höhere Pension bekommen, so sei das recht und billig.

Hierauf wird § 3 unter Ablehnung des sozialdemokra­tischen Antrags in der Fassung der Regierungsvorlage angenommen, ebenso die §§ 4 und 5.

8 6 bestimmt, daß Ansprüche auf Unfall-Entschädigung bei der vorgesetzten Tienstbehörde anzumelden sind.

Abg. Hoch (Soz.) befürwortet einen Antrag Albrecht, wonach die Frist auch bann als gewährt gelten soll, wenn die Anmeldung der vom Unfall Betroffenen bei den unteren Verwaltungsbehörden erfolgt ist.

Nachdem mehrere Abgeordnete und Geh. Rat Caspar dem Antrag zugestimmt, wird § 6 mit dem Zusatzantrag Albrecht angenommen, ebenso der Rest des Gesetzes ge­nehmigt.

Nächste Sitzung morgen. Tagesordnung: Tritte Be­ratung des Gesetzes betreffend die privaten Versicherungs- Unternehmungen des Gesetzes betreffend das Urheberrecht; Gesetz-Entwurf, betr. die Versorgung der Kriegs-Invaliden.

Schluß der Sitzung um 5 Uhr 15 Min.

Der Fabrikant Gustav Ellscheidt aus Schlagbaum hatte kürzlich eidlich erklärt, daß er zur Freimachung mit Baumann in Verbindung gestanden habe und von ihm 1894 zum Ersatzgeschäft nach Solingen geschickt worden sei, wo er für herzkrank befunden und für dauernd unbrauchbar bezeichnet wurde. Tr. Schimmel bestätigte den Krank­heitsbefund beim Oberersatzgeschäft in Erfurt. Am Ersatz­geschäft in Solingen hat Oberstabsarzt Tr. Stock aus Paderborn teilgenommen. Des Falles entsann er sich nicht, versicherte aber, daß er den Befund nach bestem Wissen und Gewissen festgestellt habe. Auf die Frage des Rechts­anwalts Tr. Wallach wies Oberstabsarzt Dr. Stock eine Verbindung mit Baumann und Witwe Tieck- hoff ganz entschieden zurück. Kaufmann Hirsch- land nahm an dem Oberersatzgeschäft in Aachen teil und wurde nur für Landsturm tauglich befunden. Zur damali­gen Aushebung in Aachen war der jetzige Oberstabsarzt! (L D. Tr. Weber aus Kreuznach kommandiert worden. Tr. Weber entsann sich des Falles nicht mehr, erhärtete aber gleichfalls, daß er den Befund nach bestem Wissen und Gewissen festgestellt habe. Rechtsanwalt Tr. Wallach : Ich möchte auch an Sie die Frage richten, ob Sie irgendwie jemals mit Baumann oder Witwe Dieckhoff in Verbindung gestanden haben? Oberstabsarzt a. T. Tr. Weber: Niemals. Ich möchte hierbei erklären, daß während meiner ganzen dreißigjährigen Dienstzeit niemals in irgend einer Weise Berfonen an mich herangetreten sind, die, ich will nicht agen, mich hätten bestechen, mir irgend etwas hätten zu- muten wollen. Ich habe häufig bekannte Kollegen darum befragt und auch von ihnen nichts Derartiges gehört. Die ganze Sachte halte ich für ein Märchen, ein Phantasie­gebilde, gemeineLüge. Vors., unterbrechend: Wollen Sie sich darüber nicht äußern. Tr. Weber: Es ist mir deshalb unbegreiflich, wie bei der klarliegenden Sache gegen mich eine Untersuchung hat eingeleitet werden können. Ich muß mich dagegen mit Empörung und Entrüst­

dennoch ist es dort (namentlich im Verlauf der letzten zehn Jahre) gelungen, das Gebiet der Kokospalmen Plantagen auf etwa 2200 Hektare auszudehnen. Die Kokospalmen Anlagen liefern sehr günstige Ergebnisse. Die jungen Palmen sind nach 5 bis 6 Jahren ertragsfähig und können dann gut 60 Jahre lang Nußernten liefern, die auf die Palme einen jährlichen Reinertrag von durchschnittlich zwei Mark abwerfen. Außer der Kokospalme gedeiht auf der Gazellen- Halbinsel auch der Kakao, und Kaffeestrauch. Die Ernte ergibt bisher ein an Qualität gutes Erzeugnis Währeud sich die Baumwollpflanzungen bisher nicht genügend rentiert haben, liegen für den Tabakbau die Verhältnisse recht günstig. Em sicheres Mittel, das Innere von Deutsch.Neu-Guinea zu erschließen, böte die Unterstützung der Goldgewinnung. Nach Dr. Wiedemann ist Gold im Alluvium deS Mittellaufes eines der nördlichen Flüffe uachgewiesev worden. Ferner kann man als sicher annehmen, |

Falles Garschagen behauptet, daß der Regimentskomman­deur des 4. Feldartillerie-Regiments K)hr. 4 in Magdeburg wenn nicht strikte befohlen, so doch dringend gewünscht habe, keine Freiwilligen mit Augengläsern einzustellen. Aus den vorn Regirnente eingeforderten Liften der Freiwilligen ersah der Vorsitzende, daß eine ganze Reihe von Einjährigen angenommen worden sind, die Augenglas tragen. Tor Vorsitzende forderte Tr. Schimmel daher zu einer Erklär­ung auf. Dr. Schimmel: Ich habe in solchen Fällen stets auf den Scheinen bemerkt,muß Brille tragen". Der Regiments-Kommandeur traf dann die Entscheidung. Vors.: Bei Garschagen waren die Sachverständigen der Ansicht, daß der Sehkraft mit leichtem Glase nachgeholfen werden könnte. Bei ihm befindet sich aber kein solcher Vermerk. Tr. Schimmel: Es war auch nicht nötig, denn Gar­schagen war viel zu schwer, hatte Bruchanlage, und wap deshalb für die Artillerie nicht tauglich. Generalarzt Tr. Werter bestätigte diese Angabe Dr. S ch i m m e l s. Objek­tiv sei der damalige Befund Tr. Schimmels hinsichtlich der Garschagenschen Augen zwar irrig gewesen, er könne aber auf Uebertreibungen zurückgeführt werden oder auf einem Irrtum des Arztes beruhen. Was die Fälle Huß­mann und Kirchhoff aniangt, so wird für Hußmann nament­lich als belastend angesehen, daß sowohl er wie auch seine Mutter bei ihren Vernehmungen verschwiegen haben, daß Hußmann von Dr. Ressemann in Kray behandelt worden ist. Dr. Ressemann bekundete, daß er im Jahre 1895 dem jungen Hußmann an Influenza und Lufttöhrenkatarrh be­handelt habe. Einige Zeit nach seiner Genesung habe ihn der Vater gefragt, ob der Sohn wohl dienen müsse. Er, Zeuge, habe dies bejaht, aber hinzugefügt, bei dem gra- cilen Körperbau Hußmanns komme es auf die Körpermaße an. Nach Feststellung der Maße habe er Hußmann auf Grund seiner Untersuchung zum Tienst bei einer leichten Waffe für tauglich erklärt; da er, zumal er sehr begütert ist, ge­zwungen werden konnte, bei einer bestimmten Waffe einzu­treten, falls er nicht für alle tauglich war, so habe er ihm empfohlen, sich an einen Militärarzt zu wenden. Hußmann Vater habe sich infolgedessen bei ihm erkundigt, ob er keinen Militärarzt kenne. Er habe dies verneint. Damals sei ihm aber der Gedanke aufgestiegen, Hußmann habe seinerzeit durch ihn, den Zeugen, eine unerlaubte Ver­bindung erreichen wollen. Weiterverhandlung Mittwoch

AW Stadt und Land.

Gießen, den 2. Mai 1901.

♦♦ Persoualuachrichteu. Der Großherzog hat nachbe­nannten Krankenpflegerinnen des Alice-Frauen-BereinS für die Krankenpflege im Großherzogtum Hessen: Ober­pflegerin im Stadtkrankenhaus zu Offenbach Frl. Helene Hüser aus BreSlau zum 1. Februar l. IS. und Ober­pflegerin an der Frauenklinik zu Gießen Frl. Mar­garethe Hafter aus Eppelsheim zum 1. März das Dienst- auSzeichnungskreuz für Krankenpflege in Gold, den Pflege- rinnen im Stadtkrankenhause zu Offenbach Louise Muelenz aus Köln und Wilhelmine Toffel aus Gilgenburg zum 1. Mai l. IS. das DienstauSzeichnnngSkreuz für Kranken- iflege in Silber verliehen.

** Oeffeutliche Lesehalle. Im April wurden 1815 Bände ausgeliehen. Davon kommen auf: Illustrierte Zeit- chriften 508, Erzählende Litteratur 780, Jugendschriften, Märchen, Sagen 350, Litteraturgeschichte 12, Kultur­geschichte 11, VerSdichtungen 12, Länder- und Völkerkunde 29, Naturwissenschaft, Technologie 30, Geschichte und Bio- graphieen 66, Seewesen 9, Philosophie und Religio» 8 Bände. ES wurden verliehen an Männer: Handwerks­meister 251, akademisch Gebildete 35, Kaufleute 148, Be­amte 26 , Nnterbeamte 109, Techniker, Schriftsetzer 108, Arbeiter, Tagelöhner 93, Diener, Burschen, Kellner 51, Lehrlinge, Gehilfen 253, Studenten 41, Rentner 10, zu- ammen 1125 Bände; an Frauen: Ehefrauen, Witwen, ältere Unverheiratete 257, Gewerbetreibende 118, Dienst­mädchen, Lauffrauen 52, Arbeiterinnen, Tagelöhnerinnen 53, Beamtinnen 21, Pflegerinnen 13, junge Mädchen, Lehr­mädchen 181, zusammen 690 Bände. Nach auswärts kamen 48 Bände.

V. Gießener Bolksbad. Im April wurden verabreicht 6978 Bäder gegen 6820 im März 1901 und 6351 im April 1900, oder im Durchschnitt auf den ganzen Badetag 268 Bäder gegen 240 im März 1901 und 248 im Apttl 1900. Der Besuch im einzelnen hat sich wie folgt verteilt:

Schwimmbad 3165 Männer, darunter 721 zu 10 Pf.,

h 490 Frauen, 154 10

Wannenbäder 1. Klaffe 207 Männer, 80 Frauen,

.. 2. .. 734 497

Dampf- und Heißluftbäder, sowie Maffage zusammen 135 Männer, 13 Frauen, Brausebäder zusammen 1657. Die Personenwage wurde von 160 Personen benützt, das Bad von 12 Personen besichtigt.

H. Hessische Handwerkskammer. Die Errichtung der Pr ü- fungS-Auöschüssse für die Gesellenprüfungen wird gegenwärtig vorgenommen und dürften diese der nächsten Plenarversammlung vollständig zur Genehmigung vorgelegt werden. ES werden unter Berücksichtigung der erfolgten LehrliugSanmeldungen ca. 250 Ausschüsse gebildet werden müffen und zwar PrüfungSauSschüffe der Handwerkskammer, der Zwangsinnungen, der freien Innungen und bei den OrtS- gewerbevereinen. Im Weiteren wird die vom Ministerium ausgearbeitete Prüfungsordnung Gegenstand der Beratungen bei der nächsten Plenarversammlung sein. Ein praktischer Anfang wurde nunmehr auch mit der Gründung von Genossenschaften gemacht. Nachdem man sich vorher versichert hatte, daß Interesse für den genossenschaftlichen Zusammenschluß im Handwerk vorhanden war, wurde letzten Montag Abend die erste Genoffenschaft in Offenbach inS Leben gerufen; weitere Handwerkergenoffenschafteu sollen in diesen Tagen gegründet werden.

Der wissenschaftliche Fortbildungsknrsus für VolkSschul- lehrer begann Mittwoch 4 ühr nachmittags in der großen Aula des UniverfitätSgebäudeS. Die Zahl der Hörer ist so groß, daß die große Aula dicht besetzt ist. Die Lehrer