verstorbenen Abg. Brunner um Errichtung einer Haltestelle bei Eberlsberg an der Odenwaldbahn.
Ein Antrag der Abgg. Dr. David und Haas-Mainz die Bahndammftihrung der Linie Mainz—Wiesbaden wird nunmehr zur Beratung gestellt.
Abg. Molthan dankt der Großh. Regierung, daß sie die polizeiliche Genehmigung für das angeregte Projekt versagt hat.
Abg. Haas-Mainz stellt fest, daß durch die Versagung der polizeilichen Genehmigung der Antrag gegenstandslos geworden sei. Er bittet die Großh. Regierung, bei einem neuen Projekt erst dann die Genehmigung zu erteilen, wenn die Interessen der Stadt Mainz gewahrt bleiben.
Der Ausschußantrag wird hierauf angenommen. Ein Antrag des Abg. Backes auf Errichtung einer Güter- rerladestelle auf der Haltestelle Klein-Gerau wird ebenfalls abgelehnt.
Es folgt nunmehr die Beratung des Antrages der Abgg. Dr. Schmitt und Genossen, die Aufhebung des Brückengeldes, sowie des Antrages der Abg. Ulrich und Genossen auf Aufhebung sämtlicher Rhein- und Mainbrückengelder betreffend.
Abg. Dr. Schmitt stellt fest, daß es ihm hauptsächlich daran gelegen sei, die Befreiung der Gemeinden von Kastel und Kostheim vom Brückengeld durchzusetzen. Die Bewohner durch die außergewöhnliche Belastung schwer geschädigt; weil sie für den Verkehr mit ihrem Mutterland 40000 Mark aufbringen müßten. Er ersucht die Regierung, Abhilfe zu schaffen.
In gleichem Sinne spricht sich der Abg. Molthan aus und hofft, daß auf dem Wege der Verständigung mit der Stadt Mainz diese wichtige Angelegenheit zur Zufriedenheit der Bewohner von Kastel und Kostheim ihre Erledigung finden werde.
Finanzminister Gnauth erklärt, durch Annahme des Antrags Ulrich und Genossen werde für die Finanzen des Staates ein Ausfall von 180 000 Mark erfolgen. Es frage sich daher ohne viele Worte zu machen, kann dass Land diesen Ausfall vertragen? Die Antwort laute „Nein, weil keine Deckung vorhanden ist". Gegen den Eventualantrag auf Herbeiführung einer Verständigung mit der Stadt Mainz habe die Regierung nichts einzuwenden und .sie sei bereit mit der Stadt Mainz in Verhandlung
Abg. Jockel spricht sich gegen jedes Zugeständnis für Aufhebung des Brückengeldes aus. Er ersucht, sämtliche Anträge abzulehnen, wie dieses von der Ausschuß-Majorität ausgesprochen sei.
. Abg Wolf spricht ebenfalls gegen die Aufhebung der Brückengelder, weil die Staatsfinanzen dies nicht gestatten.
Es sprechen noch zu dem Antrag die Abgg. Zins er, £ 0^/Dr. Schönberger und Ko ch, die sämtlich gegen die Aufhebung des Brückengeldes sind. Bei der Abstimmung wird der Antrag der Abgg. Ulrich und Schmitt und Genossen auf Aufhebung des Brückengeldes bei allen Rhein- und Mainbrücken mit allen gegen 10 Stimmen abgelehnt. Ein Eventualantrag der Minderheit des Ausschusses, die Einwohner von Kastel und Kostheim vom Brückengeld zu befreien, wird mit 19 gegen 17 Stimmen angenommen. Damit ift die Sitzung um 1 Uhr beendigt. Morgen früh 9 Uhr Fortsetzung der Beratung.
■ —cf— Darmstadt, 1. März,
vorüb Unb 'chnell behandelt gingen heute viele Anträge
Hitzig wurde die Debatte erst bei der Beratung über die Vorstellung der Wagenwärter der Main-Neckar-Bahn, betr. die Regulierung ihrer Gehaltsverhältnisse.
Wie gestern sich das Interesse des Hauses um die Lage ocr Arbeiter in den Staatsbetrieben drehte, deren Lage als eine ,ehr prekäre geschildert wurde, so war es heute wiederum em soziales Kapitel, das unsere Volksvertreter beschäftigte. Wer nicht sozial denken kann, dem mußte auch heute wieder der Boden heiß werden. Doch verfielen die Herren bei allem ihrem guten Willen auch oft auf Kleinigkeitsfragen, die besser in einem Abgeordnetenhaus nicht so breit getreten würden. Weß Beruf schwerer sei, der des Wagen- warters oder des Heizers, die Erörterung hierüber stand im Mittelpunkt des Tages, und ca. 40 Männer erhitzten sich über solche Fragen. Doch da diese Beamten dieselbe Ausbildung genießen, aber nicht dasselbe Gehalt beziehen, so mußte dieser Kardinalpunkt erst zur Entscheidung gebracht sein So glaubte dieser durch Hervorhebung der Gefährlichkeit des Berufs des Heizers dessen Leistungen höher bewerten zu müssen, wahrend jener in der Verantwortlichkeit des Wagenwarters, der darauf sehen muß, daß Bremse, Luftschlauch funktionieren, ein Aequivalent erblickt. Die kleinsten Details des Eisenbahnbetriebes wurden heute dem Hörer eröffnet, und es fehlte auch nicht der an allen Stationen an den Rädern Hämmernde. Dies alles thi't der Wagen- warter! Geh. Oberbaurat Meyer charakterisiert treffend den Unterschied dieser beiden Beamtenkategorien damit, daß er sagte: Jeder muß dasselbe Examen machen, dann haben sie die Wahl, was sie werden wollen. Wer bequem leben will, wird Wagenwärter, wer mehr Geld liebt, wird Heizer!
Abg. Schmitt empfahl der Regierimg bei einer dem- nachstigen Revision des Besoldungsgesetzes auf die zur Sprache gekommenen Mißstände Rücksicht zu nehmen, wobei er aber auch gleich seinen Kommentar dazu gab, wie er dein näch st auffasse. Nach dem Ausspruch eines preußi-
Nisters bedeute nämlich sofort: 6 Monate, also dern- dü?atu^2000^b"^p^chend zu interpretieren sein: repro- tag mnäfeantierfOrSinb ,Ü-Urbc heute noch unserem Land- und ^ott beredet, schon oft gefallen
Brückengelder her ' ■ ^cr Antrag betr. Aufhebung der Sa teilte das Äh ™b Mainbrücken. Jedoch der ganz?° ©Zs '“ft Äbe^°ch nicht gegeben worden, Erhebungen barüber ,anXl™
em Slussall eine eventuelle Annahme biek? I"* Staatskasse bereitet, und eine Empfehluna ber^»^,?^ ob nicht durch die direkt interessierten Kreüe bpr$7v2 Ausfall gedeckt werden könne" fflfo* Lch'nicht 'S ©rab gesunken. Unsere Rheinhessen haben sich L-r auch alle erdenkliche Muhe gegeben, ihre Landesinteressen m vertreten. Wir, die wir nicht am Rhein wohnen und unseren Verkehr ohne Brücken mit Brückengeld bewerkstelligen können, sind natürlich nach ihren Ansichten weit besser dran. Als berechtigte Forderung proklamierten sie: „Nachdem die Chausseegelder vom Staate abgeschafft worben
sind, müssen die Brückengelder das gleiche Schicksal erfahren!" Halt? kostet der Chausseebau auch soviel wie eine Brücke? Baute nicht auch die Gemeinde mit an der Chaussee? Die Uebernahme der Brücken durch den Kommunal- oder Kreisverband als nächste Interessenten wäre wohl eine erstrebenswerte Lösung dieser viele &e* meinde berührenden schwierigen Frage.__________________
Deutscher Reichstag.
CiÖetlin, 1. März.
In der fortgesetzte» Beratung des Milttär-EtatS führt
Abg. Dr. Dtetrtch.Hahn (B. d. ß.) bei Kapitel „Ankauf von Remontepferden" aus, die Erhöhung deS Preises für Rrmonten von 830 auf 900 Mk. sei dankbar anzuerkennen, genüge aber noch nicht, um die Zucht von Remonten so zu heben, wie es notwendig sei. Jedenfalls fei eS angebracht, daß sich di, Verwaltung mit dm Züchtern selbst in Verbindung setze und die Händler möglichst auSschalie.
Abg. Hoffmann (sts Vp) bittet, bei der Pferdezucht besonderes Gewicht auf die Aufzucht schwerer Arbeitspferde zu legm. Ein Mißverhältnis bestehe zwischen den Preisen, die für ausländische und einheimische Pferde gezahlt werden. Die Kaltblüterzucht sei vor allm Dingen zu fördern.
Abg. Graf Klinkowström (kons.) führt auS, die Regierung müsse in den Ostprovinzen alles thun, um die Warmblutzucht zu fördern. Der Staat hat nur die Interessen der Armee zu wahren.
KriegSmintster v. Gotzler erklärt: In Ostpreußen machte sich ein bedeutender Ausfall an Remontm geltmd, besonders in den Kreisen, wo daS Zuchtprtnzip geändert wurde. Er halte eS für rationell, die Remontepreise zu erhöhen. (Sehr richtig! rechts.) Die Verwaltung kaufe prinzipiell von den Züchtern und nehme die Händler nur in Anspruch, wenn der Bedarf anderSwo nicht zu decken sei.
DaS Kapitel wird hierauf angenommen, ebmso eine Reihe weiterer Kapitel mit den Abstrichen der Kommission.
Bet Kapitel „Kriegsschulen" tadelt Abg. Gröber (Zmtrum) die einseitige Empfehlung deS Warenhauses der Offiziervereine.
Der Kriegsmtnister legt dar, Privatfirmen hätte» sich häufig an die Schüler herangedrängt mit anscheinend billigen Preisen und hätten die jungen Leute zum Geldborgen verleitet. Den reellen Kauf- leutm werden keinerlei Schwierigkeiten gemacht.
Abg. Eickhoff (fr. Vp.) fragt an, ob es richtig ist, daß den Abiturienten der Kadattenanstalten das juristische und das medizinische Studium geöffnet werden soll. DaS wäre sehr wünschenswert.
Kriegsminister v. Goßler glaubt, daß die Entscheidung des preußischen Ministeriums in diesem Sinne ausfallen wird. Die Zahl der jungen Leute, die hier ihr Examen machen, steige fortwährend.
Bet dem Titel „Unterhalt der Gewehr- und Muntttons fabriken" beklagt.
Abg. Dr. Paa sch e (nl.) daß die Waffenfabriken in Solingen und Suhl von Jahr zu Jahr weniger Aufträge von der Regierung erhalten und sich deshalb in einer sehr traurigen Lage befinden^
Der Kriegsmtnister stimmt dem Vorredner bet. Er habe aber vornehmlich die Staatsbetriebe in gleichmäßigem Gang zu erhalten und zu vermeiden, daß keine Entlassungen vorgenommen würden. WaS übrig bleibe, komme der Privattndustrie zu.
Abg. Röstcke-Desstu (wild) bittet den KriegSmin'ster eine Statistik über die Arbettsverbältntsse in dm ihm unterstellten Betrieben aufzustillen und dem Reichstag zugehen zu lassen.
Der Kriegsminster erklärt, er habe eine Statistik dem Reichsamte des Innern zugehen lassen und wisse nicht, welche Gründe maßgebend seien, daß sie nicht vorgelegt wurde.
Abg. Pauli (Reichsp) wünscht Gehaltungserhöhung für die Beamten der technischen Institute der Artillerie.
Abg. Zubeil (Soz.) schließt sich den Klagen über die Zustände in den Spandauer Militärwerkstätten an. In Staatswerkstätten erhalten die qualifizierten Arbeiter, Schlosser, Mechaniker, im Zeitlohn Mk. 3,50 bis höchstens Mk. 4,30, im Stücklohn können sie bis 4,50 Mk. verdienen. Was darüber ist, wird ihnen unter allen Umständen gekürzt. Außerdem verlangt man von ihnen noch, daß sie keinem sozialdemokratischen Verein beitreten dürfen und keine sozialdemokratischen Versammlungen besuchen sollen; sie müssen in gutem Ansrhen bei der Polizei stehen und dürfen keine Säufer sein. (Heiterkeit.) Die Lohnordnung sanktioniert diese Ab- zugswirtschaft, sodaß es manchmal einer Kolonne nicht einmal möglich sei, in der Gewehrfabrik einen Stundenlohn von 18 Pfennig heraus: zuwirtschaften (hört, hört!). Der Arbeiterausschuß verlangt wöchentliche Lohnzahlung alle Feiertage, während heute der Lohn monatlich zweimal gezahlt wird. Die Vorgesetzten wandten sich an die Polizei um Auskunft, was die Polizei zur wöchentlichen Lohnzahlung sagen würde; die Antwort lautete: Wenn diese eingeführt würde, so wäre das ein Unglück für Spandau, denn dann würden sich die Arbeiter jede Woche betrinken, jetzt käme das nur alle drei Wochen respektive 14 Tage vor (hört, Hörti bei den Sozialdemokraten). Die Pulverfabrik zahle sehr schlechten Lohn, meistens 75 Mk. Die Arbeiter könnten jeben Tag entlassen werden. Im vorigen Jahr hätten sie sich meist an die Direktion um Aufbesserung ge- wandt; 10 Wochen lang hätten sie auf Bescheid warten müssen, der dann abschlägig ausfiel. Sie seien bann an bie Feldzeugmeisterei gegangen, mit d/mselben negativen Erfolg, und ein Hauptmann habe ihnen erklärt: was ich Euch in den Weg legen kann, das thue ich,- da verlaßt Euch drauf. (Hört, hört). Man spricht soviel vom Kampf gegen den Alkohol; diesen Arbeitern wird verboten, Kaffee mitzubringen und zu trinken. (Hört, hört.) Die gefährliche Aufsicht in den Trockenhäusern war des Nachts lange Zest nur einem Manne anvertraut; jetzt sind es zwei. Ais die Arbeiter einen dritten verlangten, meinte man zu ihnen: Euch fehlt wohl der dritte Mann zum SkatI (Heiterkeit.)
Generalmajor v (Sinern bestreitet in der Hauptsache die Berechtigung der Beschwerden. Rückschläge in dem Löhnen durch die neue Lohnordnung leien ausgeglichen worden und auch bei Stücklöhnen werde die Sicherung einer größeren Stabilität erwogen. Daß ein Familienvater mit 2,50 Mk. nicht auskommen kann, wird uns immer wieder entgegengehalten; die Löhne steigen aber bis über 6 Mk.; 12 Prozent der Arbeiter beziehen über 6 Mk., 87 Prozent über 4 Mk. täglich. (Zuruf: Was war das für Arbeit?) Jedenfalls eine menschenwürdige, keine menschenunwürdige Arbeit. Man ist bestrebt, die Zufriedenhest der Arbeiter zu erhalten. Wo Mißstände bekannt werden, werden sie abgestellt und alle Beschwerden würden aufgeklärt werden. Die Arbeiterausschüsse würden angehört und ihre Wünsche nach Möglichkeit berücksichtigt. Die Militärverwaltung sei sich ihrer Fürsorgepflicht für die Arbeiter bewußt.
Abg. Zubeil (Soz.) hält daran fest, daß die nicht besonders qualifizierten Arbeiter unzureichend besoldet würden und die Wünsche der Arbeiterausschüsse zu wenig berücksichtigt werden.
Bei den einmaligen Ausgaben des ordentlichen Etats werden gemäß dem Antrag der Kommission, abgesehen von kleineren Ab- strichm, abgesetzt: 200000 Mk. von den als letzten Rate angeforderten 436000 Mk. für weitere Beschaffung und Aptierung von Gerätm für Luftschifferabteilungen; 175000 Mk. von der geforderten-fünften Rate von 675000 Mk. zur Ausrüstung der Feldbäckereikolonnen mit fahrbaren Feldbäckereiöfen; 400000 gestrichen: die erste Rate von 83000 Mk. zur Erweiterung und Vermehrung der Reserven an Verpflegungsmitteln; 500000 Mk. an der geforderten vierten Rate von 1600000 Mk. zur Abänderung von Tornistern nebst Zubehör und von Patronentaschm. Ferner wird gestrichen u. a. die erste Rate von 8300 Mk. zur Erweiterung und Ausstattungsergänzung des Bekleidungsamtes des 11. Armee, korps in Cassel.
Politische Tagesschau.
Der „Vorwärts" veröffentlicht in einem längeren Artikel über „die Belastung der ArbeiterhauShaltrmg durch die Getreide' zolle" da« Haushaltung«budget eines verheirateten Berliner Maurers, der im letzten Jahre (1900) bie ausnahmsweise gute Einnahme von 146 7,97 Mk. erzielt hat. Seine Ausgaben für Miete, Kleidung. Schuhe, Hanbwerk-gerät, Wäsche, HauSstandSsachen, VerficherungS-
1, Erbandsbeiträge, Steuern, Lektüre rc. betragen 2,11 leine Ausgaben für den eigentlichen Haushalt
stellen sich für da« ganze Jahr auf 718,12 Mk., für die Woche auf 13,81 Mk. Wöchentlich berechnet, ergeben fich folgende Posten:
Brot, Weißbrot
Butter Schmalz...........
Fleisch und Warst rc
Mehl............
Eier
Speck . . . .
Milch
1 Mk. 20 Pfg.
1 , 54 „
04
3 ; 60 z
ff MU ff
- , 14V. „
1
fr
n
e
44</, 42
99 34*/.
3Ve 20 53 46V.
17
8 52V. 23 18
Kaffee
Zucker
Hülsmfrüchte, Gemüse, kl. Krömerwarm Kartoffeln..........
Eisig............
Bier............
Tabak und Zigarren Käse............
Fische und Heringe Salz............
Kohlen uvd Holz Petroleum, Streichhölzer, Licht . . .
Seife, Soda, Stärke, Rollgeld . .
Summe: 13 Mk. 81 Pfg.
Die Ausgaben für Semmel und Brot betragen demnach pro Jahr 62,40 Mk., bie Ausgaben für Mehl 10,92 Mk., zusammen 73,32 Mk. In Berlin stellte fich im ersten Halbjahr 1900 (für das zweite Semester fehlt noch die Statistik) der Durchschnittspreis für Roggen im Großhandel auf 145,6 Mk. pro Tonne (20 Zentner), für Weizen auf 152,2 Mk. pro Tonne. Der jetzige Vertragszoll beträgt 35 Mk. pro Tonne, der in den vorstehenden Preisen mit enthalten ist. Demnach belief sich beim Roggen der Zoll auf beinahe ein Viertel des Preises, auf 24 Proz., beim Weizen auf 23 Proz. Nehmen wir nun au, der Konsum de« Maurers und seiner Frau bestände zur Hälfte aus Roggen, zur anderen Hälfte aus Weizenbrot, so ergibt sich als mitterer Satz 23y, Proz. Demnach steckten an Zoll in
den obigen 73.32 Mk.: ^OO ' 100.1O~ = 17’23
In diesen 17,22 Mk. ist der Zoll auf die kleinen Krämerwaren (Graupen, GrieS, Stärke rc.) noch nicht enthalten, trotzdem stellt sich der auf den Zoll entfallende Betrag um 3,23 Mk. höher, als bei der gewöhnlichen Durchschnittsrechnung, denn nach dieser ergiebt sich nur eine Zollbelastung von 14 Mk. für ein Ehepaar; und doch wirb sicherlich kaum jemand behaupten können, daß die Frau des Maurers verschwenderisch wirtschaftet, wenn sie täglich im ganzen nur 17 Pf. für Brot und 3 Pf. für Mehl im Haushalt verausgabt.
Vermögenssteuer.
P. Gießen, 2. März.
Am Freitag abend 9 Uhr hielt im Cafe Ebel Rechtsan- walt Raab einen äußerst interessanten Vortrag über die „Vermögenssteuer", dem wir folgendes entnehmen:
Vom 1. April dieses Jahres ab haben wir hier in Hessen nur noch zwei Arten von direkten Steuern: die allgemeine Einkommensteuer und als deren Ergänzung die Vermögenssteuer. Grund-, Gewerbe- und Kapitalrentensteuer sind als Staatssteuern aufgehoben worden.
Bei der diesmaligen Veranlagung, die als die erste die wichtigste Grundlage für die »künftige Besteuerung bildete, war ein gewaltiges Material zu bearbeiten. Namentlich die Gewerbetreibenden hatten sich der ganz besonderen Aufmerksamkeit der Steuerbehörde zu erfreuen, denn in der Anweisung zur Ausführung des Vermögenssteuergesetzes war ausdrücklich hervorgehoben worden:
Tie Schätzung des Anlage- und Betriebskapitals, insbesondere des den gewerblichen Betrieben gewidmeten Kapitals, wird die schwierigste Aufgabe der Veranlag ungskommission bilden.
Bei dieser anerkannt schwierigen Aufgabe werden Mißgriffe nicht ausbleiben, und wird bei dem einen oder anderen Anlaß. zur Unzufriedenheit und Beschwerde gegeben ein, wenn nächstens die Steuerzettel zur geneigten Einsichtnahme vorgelegt werden. Der Redner hatte es deshalb übernommen, das Gesetz über die Vermögenssteuer vom 12. August 1899 unter Berücksichtigung der speziell für Handel und Gewerbe interessanten Bestimmungen zu er läutern. Die Vermögenssteuer, so führte Rechtsanwalt Raab aus, wird vom gesamten steuerbaren Vermögen nach Abzug der Schulden erhoben. Tie Vermögenssteuerpflich- tigen sind zum Zweck der Veranlagung in zwei Gruppen geschieden, die Grenze bildet ein Einkommen von 2600 Mk., oder wenn der Betreffende nicht einkommensteuerpflichtig ist, ein Vermögen von 60 000 Mark Tiefe Teilung macht es möglich, die Vermögenssteuer gleichzeitig und an demselben Ort zu erheben wie die Einkommensteuer.
Sogenannte juristische Personen, z. B. Aktien-Gesell- schaften, Gemeinden re. zahlen keine Vermögenssteuer. Das Alter der Person ist für die Steuerpflicht nur insofern von Bedeutung, als Minderjährige günstiger gestellt sind. Das Kind in der Wiege ist aber rechtsfähig, kann mehrfacher Millionär sein und ist steuerpflichtig. Tie Steuerpflicht wird nur begründet durch Staatsangehörigkeit, Wohnsitz, Aufenthalt und die Art des Vermögens. Es muß deshalb Steuer zahlen 1) jeder Hesse, der in Hessen wohnt, 2) Nichthessen, die ihres Erwerbes wegen oder seit mindestens einem Jahre in Hessen wohnen, 3) jeder, der in Hessen Grundbesitz oder Vermögen im Gewerbebetrieb angelegt hat.
Tas steuerbare Vermögen ist in drei Gattungen ein- geteitt: 1) Grundstück und Gebäude. 2) Anlage- und Bo- triebskapital und 3) alles „sonstige Vermögen". Ob die einzelnen Vermögensteile Ertrag bringen oder nicht, ist gleichgiltig. Ein Landhaus, Park oder eine Baustelle werden also auch zur Vermögenssteuer herangezogen.
Keine Vermögenssteuer zahlen: 1) Grundstücke und Gebäude außerhalb Hessens, 2) außerhalb Hessens angelegtes Anlage- und Betriebskapital, 3) Möbel und Hausrat und andere bewegliche körperliche Sachen, soweit nicht Zubehör von Grundstücken oder Betriebsbestandteilen. Wer aber in einem außerhessischen Betrieb ein Kapital eingeschossen hat, ohne zugleich Mitinhaber oder Inhaber zu sein, der muß in Hessen an seinem Wohnort Vermögenssteuer dafür zahlen.
Zum Anlage- und Betriebskapital gehören sämtliche dem Betrieb dienenden oder hierzu bestimmte Gegenstände und Rechte, die einen in Geld schätzbaren Wert haben. Zum Anlage- und Betriebskapital gehören z. B. auch die


