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3.3.1901 Erstes Blatt
 
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Nr. 53 Erstes Blatt.

151. Jahrgang.

Sonntag 3. März 1901

Redaktion, Expedition und

Druckerei- Zchulprahe 7.

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.

Die Gießener Kamillen- Witter werden dem An» Cger im Wechsel mitHess.

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Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen sg«;

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sB-kanntmncknfnq.

Da im nächsten Monat die Obstbaukurse an der Großh. Obstbauschule zu Friedberg wieder beginnen, mache ich da raus aufmerksam, daß der landwirtschaftliche Bezirksverein solchen jungen Leuten auS dem Bezirk, welche sich als be rufsmäßige Baum- oder Straßenwärter ausbilden wollen, über 16 Jahre alt und unbescholten sind, eine erhebliche Beihilfe zu den Kosten des Aufenthalts in Friedberg ge währt. Der Unterricht ist für dieselben honorarfrei. Gesuche um Gewährung der Be Hilfe sind an die betr. Bürgermeisterei zu richten, welche sie mit berichtlicher Angabe der persön lichen und Bermögensverhältnisie des Gesuchstellers an mich einzusenden hat. Im letzten Jahre wurden 75 Mk. für jeden Teilnehmer gewährt.

Gießen, den 1. März 1901.

Der Direktor des landw. Bezirksvereins, v. Bechtold.

Bekanntmachung.

Der landwirtschaftliche Bezirksverein will auch in diesem Jahre den gemeinschaftlichen Bezug von Saatkartosseln aus fremden Gegenden übernehmen. Es ist insbesondere beabsich­tigt, die bewährten Sorten: Professor Wohltmann, Professor Märker, Richters Imperator und Si lesia zu beziehen, aber auch, im Falle größerer Bestellungen, andere Sorten mitzubeschaffen. Bis jetzt sind angeboten Profeffor Wohltmann zu 4 Mk., Professor Märker zu 2 50 Mk, Richters Imperator zu 2.50 Mk. und Silesia zu 4 Mk. L Centner. Es wird darauf Bedacht genommen werden, nur gesunde, gute Ware zu kaufen und die Lieferung bei frost freiem Wetter Ende März, spätestens erste Aprilwoche zu sichern:

Die Bedingungen des Bezugs sind:

1. Bestellungen sind bis spätestens 10. März bei dem Unterzeichneten zu machen;

2. Bei Bestellungen von Vereinsmitgliedern werden die Kosten deS Eisenbahntransportes bis Gießen oder der nächsten Eisenbahnstation beS Be stellungSorteS bis zum Belauf einer Bestellung von 40 Mk. auf die VereinSkaffe übernommen. Bei größeren Bestellungen haben die Vereinsmitglieder bie Transportkosten insoweit zu übernehmen, als die Bestellung den Betrag von 40 Mk. übersteigt;

3. Bestellungen von Landwirten, die nicht Mitglieder des Vereins sind, werden ebenfalls übernommen; dieselben haben aber die Transportkosten zu vergüten.

4. Die Zahlung erfolgt bei Empfang; für Säcke ist 30 Pfg. pro Stück zu vergüten.

Ich ersuche die Herren Bürgermeister, Vorstehendes als Bald ortsüblich bekannt zu machen, die Bestellungen entgegen zunehmen, und bis spätestens 10. März an mich ein zusenden.

Gießen, den 27. Februar 1901.

Der Direktor deS landwirtschaftlichen Bezirksvereins, v. Bechtold.

Bekanntmachung,

das Ersatzgeschäft pro 1901 betreffend.

Die Musterung und Losziehung der Militärpflichtigen des Kreises Gießen für das Jahr 1901 findet an den nachbenannten Tagen statt und zwar:

I. Zu Grünberg im Gasthaus zum Rappen.

Mittwoch den 27. März, vormittags vou 9 Uhr au:

Musterung

der Militärpflichtigen der Gemeinden Allertshausen, Belters­hain, Climbach, Geilshausen, Göbelnrod, Grünberg, Harbach, Keffelbach, Lauter, Lindenstruth.Ooenhausenund Reinharbshain;

Donnerstag den 28. März, vormittags vou 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Londorf, Lumda, Queckborn, Rüddingshausen, Saasen, Stangenrod, Stockhausen, Weickarts ha-in und Weitershain.

Freitag den 29. März, vormittags von 9 Uhr au:

LoSziehuug.

II. Zu Gießen in der Restauration Zum Lonys Bierkcller", Schanzenstraße 18.

Samstag deu 30. Marz, vormittags vou 8 Uhr au:

Musterung

der Militärpflichtigen der Gemeinden Allendorf an der Lahn, Allendorf a. d. Lda., Alten-Buseck, Annerod, Bersrod mit Wiunerod, Beuern, Burkhardsfelden, Daubringen und Gießen bis zum Buchstabe P des Jahrgangs 1899;

Montag deu 1. April, vormittags vou 8 Uhr au: derjenigen der Stadt Gießen der beiden ältesten Jahrgänge (1899 und 1900); 1899 oom Buchstaben RZ;

Dienstag den 2. April, vormittags vou 8 Uhr au: derjenigen des jüngsten Jahrgangs (1901) der Stadt Gießen;

Mittwoch deu 3. April, vormittags vou 8 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Großen-Buseck, Großen-Linden, Hattenrod, Heuchelheim, Klein-Linden, Mainzlar und Oppenrod;

Mittwoch deu 10. April, vormittags vou 8 Uhr au: derjenigen der Gemeinden Lollar, Reiskirchen, Rödgen, Ruttershausen, Staufenberg, Treis a. d. Lda., Trohe und Wieseck.

Donnerstag deu 11. April, vormittags vou 9 Uhr au:

Losziehnng.

III. Zu Lich im Rathaussaale.

Freitag den 12. April, vormittags vou 9 Uhr ax :

Musterung

der Militärpflichtigen der Gemeinden Albach, Bellersheim, Bettenhausen, Birklar, Dorf-Gill, Eberstadt, Ettingshausen, Garbenteich und Grüningen;

Samstag deu 13. April, vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Hausen, Holzheim, Hungen, In­heiden, Langd, Lang Göns, Langsdorf, Lich und Mufchenheun;

Montag deu 15. April, vormittags vou 9 Uhr au:

derjenigen der Gemeinden Leihgestern, Münster, Nieder- Bessingen, Nonnenroth, Obbornhofen, Ober-Bessingen, Ober- Hörgern, Rabertshausen und Rodheim;

Dienstag den 16. April, vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Röthges, Steinbach, Steinheim, Trais-Horloff, Utphe, Villingen und Watzenborn mit Steinberg.

Mittwoch den 17. April, vormittags von 9 Uhr an:

LoSziehuug.

Besondere Bestimmungen.

1. Zur Musterung haben sich, bei Meidung der gesetz­lichen Strafen, zu stellen:

Diejenigen, dem Großherzogtum Hessen oder einem andern Staate des Deutschen Reiches angehörigen Militär­pflichtigen, welche

a) in einer Gemeinde des Kreises Gießen ihr gesetz­liches Domizil chre Heimat oder ihren ständigen Wohnsitz haben und sich nicht in einem andern Teile des Großherzogtums Hessen oder einem andern Staate in einer der nachstehend unter b) angegebenen Eigenschaften aufhalten:

b) in einer Gemeinde des Kreises Gießen sich als Dienst­boten, Haus- oder Wirtschaftsbeamte, Handlungs­diener und -Lehrlinge, Handwerksgesellen und Lehr­burschen, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft aufhalten, oder die Universität Gießen oder das Gymnasium daselbst oder eine sonstige Lehranstalt in einer Gemeinde des Kreises Gießen besuchen;

o) in einer Gemeinde des Kreises Gießen, oder während ihre Eltern einer solchen angehörten, im Auslande geboren find, und weder im Großherzogtum Hessen, noch in einem andern deutschen Staate Domizil besitzen oder sich aufhalten;

und im Jahre 1881 geboren sind;

ferner

Sämtliche Militärpflichtige, welche im Jahre 1899 bezw. 1900 zurückgestellt worden, oder nach ihrer gezogenen Num­mer disponibel geblieben, d. h. nicht ein­berufen worden sind.

Entbunden von der persönlichen Gestellung sind diejenigen, welchen Ausstand bewilligt, oder Be­rechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst erteilt worden ist.

2. Diejenigen Militärpflichtigen, welche zum zweiten- oder drittenmale erscheinen, haben ihre Losungsscheine mitzubringen.

3. Wenn von einem Militärpflichtigen, oder für einen solchen von seinem Vater, oder seiner Mutter Zurück ftelluug in Anspruch genommen wird, so ist für Vorlage der zur Beurkundung der behaupteten Thatsachen erforder­lichen Nachweise und Zeugnisse vor dem zur Musterung anberaumten Termine zu sorgen. Die Zeugnisse müssen amt­lich ausgestellt oder beglaubigt sein.

Wenn die Zurückstellung auf die Arbeitsunfähig­keit eines Familienangehörigen gegründet wird, so hat der betreffende Familienangehörige sich selbst persönlich im Termin vor der Ersatz-Kommission ein­zufinden, oder, wenn dies nicht möglich ist, kreis­ärztliches Attest im Termin vorlegen zu lassen.

4. Wenn ein Militärpflichtiger an Gebrechen leidet, die äußerlich nicht wahrnehmbar sind, z. B. Taubheit, Hart­

hörigkeit, Kurzsichtigkeit, Geistesschwäche u.- s. w., so ist dies durch amtlich ausgestellte oder beglaubigte Zeugniffe deS Arztes, sowie des Bürgermeisters, Geistlichen, Lehrers n. s. w. nachzuweisen. Das Vorhandensein vou Epilepsie ift durch die eidliche Erklärung von mindesten- drei glaubwürdigen Zeugen zu erhärten.

5. An der Losziehung persönlich teil zu nehmen, steht jedem Militärpflichtigen frei; für diejenigen, welche bei dem Aufrufe nicht anwesend sind, zieht ein Mitglied der Ersatz- Kommission das Los.

6. Die Großherzoglicheu Bürgermeistereien haben sämtliche ihrer Gemeinde angehörige» oder in ihrer Gemeinde gestellungSpsiicht gen Militärpflichtigen auf Grund der ihnen bereit- zugegaugeueu Stammrollen zu der Musterung vorzuladen. Bemerkt wird hierbei, daß Militär­pflichtige, welche sich auswärts aufhalteu, zur Musterung nicht geladen werden dürfen, da solche nur au ihrem Aufenthaltsort gestellungs­pflichtig sind.

Die Großherzoglichen Bürgermeister oder Beigeordneten haben mit den Militärpflichtigen ihrer Gemeinde im Muste­rungstermin rechtzeitig anwesend zu sein und sich darum zu bemühen, daß die letzteren 1/2 Stunde vor der bestimmten Zeit zur Stelle sind, nüchtern und reinlich gekleidet erscheinen und während des Musterungsgeschästes ein anständiges und ruhiges Verhalten beobachten.

Wenn ein Militärpflichtiger' wegen Gebrechen oder Krankheit persönlich zu erscheinen nicht im stände ist, oder wenn er sich in gerichtlicher Haft befindet, so ist darüber ein auf persönlicher Anschauung beruhendes Zeugnis deS Arztes und der Bürgermeisterei, bezw. eine Bescheinigung des Gerichts vorzulegen.

Den Großherzoglichen Bürgermeistereien liegt es ob, darauf aufmerksam zu machen, daß ein Militärpflichtiger wegen gerichtlicher Bestrafung des Militärdienstes unwürdig ist, und sind deshalb die erforderlichen Nachweise amtlich zu erwirken und vorzulegen.

Im Anschluß an das Ersatz-Geschäft findet Donnerstag deu 28. März im GasthausZumRappen"

zu Grünberg,

Mittwoch deu IO.April in der RestaurationZumLouys Bierkeller-, Schanzenstraße 18, zu Gießen,

Dienstag den IS. April im Rathaus zu Lich, die Klafsifizierung der Mannschaften der Reserve, der Landwehr ersten und zweiten Aufgebots und der Ersatz - Reserve rücksichtlich ihrer häuslichen und gewerblichen Verhältnisse statt.

Es haben daher diejenigen Reservisten und Landwehr­männer ersten und zweiten Aufgebots, sowie die Ersatz- Reservisten, welche im Falle einer Einberufung auf Zurück­stellung wegen häuslicher Verhältnisse einen Anspruch machen zu können glauben, an den bezeichneten Tagen, morgens 11 Uhr, zu erscheinen und ihre Gesuche zu begründen.

Gießen, den 1. März 1901.

Der Zivil-Vorsitzende der Ersatz-Kommission des Kreises Gießen.

Boeckmann.

Hessischer Zandtag.

Zweite Kammer der Stände.

nn. Darmstadt, 1. März.

Die Sitzung wird um halb 10 Uhr eröffnet. Am Mi­nistertisch Finanzminister Gnauth, Finanzrat Ewald, Die- Ministerialräte Poseiner und Deißler.

Eine längere Debatte veranlaßt eine Vorstellung der Waqenwärter der Main-Neckar-Bahn um Regulierung ihrer Gehaltsverhältnisse. Der Finanzausschuß hat beschlo sen, diesem Ersuchen keine Folge zu geben.

Die Abgg. Cramer, Ulrich und Backes treten ytr Gewährung einer Aufbesserung mit warmen Worten ein.

Die Abgg. Molthan, Weidner und Dr. Schmitt: weisen darauf hin, daß sie nicht die Hand dazu bieten werden, eine Druchbrechung des Besoldungsgesetzes herbei­zuführen. Die Forderung sei ja nicht ungerecht und die Regierung möge Mittel und Wege finden, um diesen kleinen Beamten zu helfen. Abg. Dr. Schmitt stellt den Antrag, die Vorstellung der Großh. Regierung zur Berücksichtigung bei einer demnächstigen Revision der Besoldungsordnung zu überweisen.

Finanzminister Gnauth stellt fest, daß die Großh. Regierung eine Revision des Besoldungsgesetzes nicht beab­sichtige, und daß mit dem Antrag Schmitt ein neuer Sturm der Beamten um Gehaltsaufbesserungen hervorgeruferr werde.

Finanzrat Ewald weist ebenfalls die Undurchführbar- teit der vorgetragenen Wünsche nach und bittet um Ab­lehnung der Vorstellung. w

Bei der nun stattfindenden Abstimmung wird der a - trag des Ausschusses gegen acht Stimmen angeno' der Antrag des abg. Schmitt mit l- gegen stimmen, abgelehnt. Das gleiche Schicksal erleidet ein Antrag detz